Nein zum Rentenklau

Eine Senkung der Renten gegenüber heute um gegen 10 Prozent ist schlicht unzumutbar. Heute lebt jede siebte Rentnerin und jeder siebte Rentner in der Schweiz unter der Armutsgrenze. Mit einer Senkung der Renten würde sich diese Zahl deutlich erhöhen. Das wissen auch die Befürworter des Umwandlungssatzes. «Die Renten aus der staatlichen und beruflichen Vorsorge decken in der Regel nur ca. 40-60 Prozent des bisherigen Einkommens ab. Schliessen Sie diese Lücke mit einer privaten Vorsorge.» Dies schreibt die AXAWinterthur, eine der grössten Lebensversicherer der Schweiz, wortwörtlich in ihrem jüngsten Prospekt.

Die Ziele der Versicherer sind klar: Erstens wollen sie die Renten senken, um ihre Profite zu erhöhen. Die privaten Versicherungsgesellschaften haben in den vergangen Jahren Milliarden an Gewinnen und überhöhten Verwaltungskosten mit der beruflichen Vorsorge verdient. In Zukunft sollen es noch mehr sein. Und zweitens wollen sie den Arbeitnehmenden nach der Rentensenkung eine dritte Säule verkaufen können und dabei nochmals profitieren.

Der Präsident der economiesuisse Gerold Bührer ist gleichzeitig Vizepräsident der grössten Versicherungsgesellschaft SwissLife. Kein Wunder versucht er alle Arbeitgeber für eine Senkung der Renten zu mobilisieren. Darum ist Gerold Bührer der oberste Rentenklauer der Schweiz. Völlig unglaubwürdig ist, wenn die economiesuisse an ihrer Medienkonferenz mit einem Stiftungsratsmitglied aus einer Pensionskasse versucht den Eindruck zu erwecken, die Arbeitnehmer seien in dieser Frage gespalten. Alle Arbeitnehmerorganisationen lehnen den Rentenklau geschlossen ab.

Senkung ist unnötig

Inhaltlich gibt es keine Gründe für eine Senkung des Umwandlungssatzes. Der Deckungsgrad der privatrechtlichen Pensionskassen liegt im Schnitt wieder bei rund 105 Prozent. Die durchschnittliche Rendite einer Pensionskasse betrug 2009 gemäss Pictet Index LPP25 +11,74%. Wer im vergangenen Jahr also vernünftig anlegte und kein hohen Summen in Hedge Founds versenkte, wie das die Versicherungsgesellschaften zum Teil gemacht haben, kann die Renten problemlos sichern.

Die steigende Lebenserwartung wurde bereits bei der BVG-Revision 2003 eingebaut – damals aber gleichzeitig mit den notwendigen flankierenden Massnahmen, um unzumutbare Rentensenkungen zu verhindern. Eine erneute Anpassung ist heute nicht nötig. Sollte sich mittelfristig eine Finanzierungslücke öffnen, dann müssen dafür Lösungen gesucht werden und nicht einfach den Arbeitnehmenden unzumutbare Rentenkürzungen auferlegt werden. Aus diesem Grund lehnt die Gewerkschaft Unia den Rentenklau ab und ist zuversichtlich, dass dies auch eine Mehrheit der StimmbürgerInnen tun wird.

Sparen auf dem Buckel der Arbeitslosen

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) will in der Arbeitslosenversicherung (ALV) noch mehr Leistungen kürzen als Bundesrat und Ständerat.

  • Personen unter 30 Jahren, die keine Kinder in ihrer Obhut haben sollen, höchstens noch 260 Taggelder erhalten. Für Personen unter 25 Jahren ohne Unterstützungspflichten sollen es sogar nur 130 Taggelder sein.
  • Eine Verschärfung des Gesetzes fordert die WAK auch in strafrechtlicher Hinsicht. So beantragt sie, dass Vergehen gegen das Arbeitslosengesetz künftig nicht nur mit Geldstrafen sondern auch mit Gefängnis bestraft werden können.

Zur Entschuldung der Versicherung soll auf der Leistungsseite über eine halbe Milliarde eingespart werden. Die dazu vorgesehenen Kürzungen der Versicherungsleistungen bedeuten für die Betroffenen und ihre Familien eine weitere massive Belastung (oder drängen Betroffene und ihre Familien schneller in die Armut). Insbesondere laufen Jugendliche Gefahr, working poors zu werden: bis zum 30. Altersjahr soll jegliche Arbeit zumutbar sein.

Ebenso verfehlt und unverständlich ist die vorgesehene Ausdehnung der sogenannten Ersatzarbeit. Dabei handelt es sich um unterbezahlte Arbeit, zu deren Annahme Arbeitslose verpflichtet werden können.

Für die Kantone und Gemeinden bedeutet die Vorlage eine erneute Überwälzung von Kosten. Der Bund und die ALV stehlen sich zunehmend aus ihrer Verantwortung und das verfassungsmässige Obligatorium wird durch Ausschluss von der Versicherung (für Teilnehmer von „arbeitsmarktlichen Massnahmen“), durch Verlängerung von Wartezeiten usw. ausgehöhlt.

Wenn die jetztige Version der Gesetzesrevision in der Wintersession durch den Nationalrat akzeptiert würde, könnten den Arbeitslosen bereits 2011 die Leistungen drastisch gekürzt werden. Ausgerechnet, in der aktuellen Krise! Und ausgerechnet in einem Staat, der erst gerade den Mitverursachern dieser Krise 36 Milliarden Steuergelder (!!) zur Verfügung gestellt hat.

Die vorgesehene Revision löst keines einziges der bestehenden Arbeitsmarktprobleme, sondern verschärft die bestehenden und schafft neue Probleme. Hauptwirkung dieser Vorlage ist, dass die Zahl der Armutsbetroffenen in der Schweiz um mehrere 10’000 Personen zunehmen wird.

Auf Kosten der Rentner

Die bürgerliche Mehrheit im Parlament möchte das Rentenalter für Frauen erhöhen und die Renten in Krisenzeiten kurzfristig kürzen. Aus dem vorwärts, der am 10. Juni erscheint.

Die eine grosse Sparmassnahme, die der Ständerat nun beschloss, ist die Angleichung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre. Auf dem Buckel der Frauen möchte das Parlament so rund 800 Millionen Franken jährlich einsparen. Dies wird unter dem Vorwand der Gleichberechtigung verkauft. Der Bundesrat sprach in seiner Botschaft zum Gesetzestext davon, dass mit der Erhöhung «eine der beiden noch bestehenden Ungleichbehandlungen der Geschlechter in der AHV eliminiert» würde. (Bei der anderen handelt es sich um die unterschiedlichen Voraussetzungen für Witwerinnen- und Witwer-Renten.) Die armen, armen Männer… Würde sich der Bundesrat doch bloss auch mal so ins Zeug legen, wenn es um die Diskriminierung der Frauen ginge, beispielsweise bei der Angleichung der Löhne.

Rita Schiavi, bei der Gewerkschaft Unia für die Rentenpolitik zuständig, fragt sich, warum man unter dem Gesichtspunkt der Geschlechtergleichheit immer nur verschlechtert: «Wenn man schon anpassen muss, könnte man das auch in die andere Richtung tun. Man könnte auch das Rentenalter der Männer senken.» Dies sei angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung eh sinnvoller: «Mittelfristig müssen wir die Arbeitszeit reduzieren, wenn wir noch genügend Arbeit für alle Leute haben möchten.»

Die andere beschlossene Einsparung betrifft die Höhe der Renten. Derzeit werden die Renten mittels eines so genannten Mischindexes alle zwei Jahre an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Geht es nach dem Willen der Bürgerlichen, soll diese Anpassung künftig in wirtschaftlich schlechten Zeiten ausgesetzt werden können. «Das ist faktisch eine Kürzung, weil so die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner sinkt», hält Schiavi fest. Gerade in Zeiten der Krise würde dies die wirtschaftliche Situation noch zusätzlich verschlimmern.

Dass diese Kürzung die betroffenen Rentnerinnen und Rentner je nach herrschender Teuerung empfindlich treffen könnte, beweist folgendes Rechenbeispiel (beruhend auf den Angaben aus der Botschaft des Bundesrates zur Gesetzesänderung): Bei einer Aussetzung des Mischindexes im Jahr 2006 hätten BezügerInnen einer Mindestrente auf das Jahr gesehen 480 Franken weniger erhalten. Bei einer Mindestrente von knapp über 1000 Franken monatlich ist das keine Kleinigkeit.

 

Alter Wein in neuen Schläuchen

Der Nationalrat hat den Kürzungen im Grundsatz bereits in der Frühjahrssession zugestimmt. Nur noch in Detailfragen besteht Uneinigkeit zwischen den beiden Kammern. Das Gesetz dürfte somit spätestens Ende Jahr verabschiedet werden. Damit beweist die bürgerliche Mehrheit in Parlament und Regierung einmal mehr ihre Dreistigkeit. Während man ohne mit der Schulter zu zucken der UBS ihr Versagen mit Steuergeldern in Milliardenhöhe versüsst, verlangt man von den Rentnerinnen und Rentnern empfindliche Einsparungen – und das nicht zum ersten Mal. Bereits anfangs Jahr beschloss das Parlament die Senkung des Umwandlungssatzes für die Pensionskassen. Dies reduziert die Renten für künftige BezügerInnen um über zehn Prozent. (Ein von der PdA initiiertes und von Gewerkschaften sowie anderen linken Parteien unterstütztes Referendum gegen diese Senkung ist bereits hängig.)

Das Vorgehen der Bürgerlichen erscheint umso dreister, wenn man bedenkt, dass genau die nun beschlossenen Kürzungen bei der AHV 2003 bereits schon einmal von den Stimmberechtigten in Bausch und Bogen verworfen wurden. Damals versprach die Regierung, dass es diese Sparmassnahmen nur im Einklang mit einer sozial ausgestalteten Flexibilisierung des Rentenalters gebe. Ansätze zu einer Flexibilisierung des Rentenalters sind nun zwar – soviel muss man zugestehen – in der Vorlage des Bundesrates drin. Allerdings nicht in einer «sozialen Ausgestaltung», sondern als reine Alibiübung.

Folgerichtig hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) bereits das erneute Referendum gegen die 11. AHV-Revision angekündigt. «Diese unsoziale Revision wird dann spätestens da scheitern, wo schon ihre Vorgängerin gescheitert ist: an der Hürde des Volkes», wie der SGB in seiner Medienmitteilung schreibt.