Nein zum Rentenklau

Eine Senkung der Renten gegenüber heute um gegen 10 Prozent ist schlicht unzumutbar. Heute lebt jede siebte Rentnerin und jeder siebte Rentner in der Schweiz unter der Armutsgrenze. Mit einer Senkung der Renten würde sich diese Zahl deutlich erhöhen. Das wissen auch die Befürworter des Umwandlungssatzes. «Die Renten aus der staatlichen und beruflichen Vorsorge decken in der Regel nur ca. 40-60 Prozent des bisherigen Einkommens ab. Schliessen Sie diese Lücke mit einer privaten Vorsorge.» Dies schreibt die AXAWinterthur, eine der grössten Lebensversicherer der Schweiz, wortwörtlich in ihrem jüngsten Prospekt.

Die Ziele der Versicherer sind klar: Erstens wollen sie die Renten senken, um ihre Profite zu erhöhen. Die privaten Versicherungsgesellschaften haben in den vergangen Jahren Milliarden an Gewinnen und überhöhten Verwaltungskosten mit der beruflichen Vorsorge verdient. In Zukunft sollen es noch mehr sein. Und zweitens wollen sie den Arbeitnehmenden nach der Rentensenkung eine dritte Säule verkaufen können und dabei nochmals profitieren.

Der Präsident der economiesuisse Gerold Bührer ist gleichzeitig Vizepräsident der grössten Versicherungsgesellschaft SwissLife. Kein Wunder versucht er alle Arbeitgeber für eine Senkung der Renten zu mobilisieren. Darum ist Gerold Bührer der oberste Rentenklauer der Schweiz. Völlig unglaubwürdig ist, wenn die economiesuisse an ihrer Medienkonferenz mit einem Stiftungsratsmitglied aus einer Pensionskasse versucht den Eindruck zu erwecken, die Arbeitnehmer seien in dieser Frage gespalten. Alle Arbeitnehmerorganisationen lehnen den Rentenklau geschlossen ab.

Senkung ist unnötig

Inhaltlich gibt es keine Gründe für eine Senkung des Umwandlungssatzes. Der Deckungsgrad der privatrechtlichen Pensionskassen liegt im Schnitt wieder bei rund 105 Prozent. Die durchschnittliche Rendite einer Pensionskasse betrug 2009 gemäss Pictet Index LPP25 +11,74%. Wer im vergangenen Jahr also vernünftig anlegte und kein hohen Summen in Hedge Founds versenkte, wie das die Versicherungsgesellschaften zum Teil gemacht haben, kann die Renten problemlos sichern.

Die steigende Lebenserwartung wurde bereits bei der BVG-Revision 2003 eingebaut – damals aber gleichzeitig mit den notwendigen flankierenden Massnahmen, um unzumutbare Rentensenkungen zu verhindern. Eine erneute Anpassung ist heute nicht nötig. Sollte sich mittelfristig eine Finanzierungslücke öffnen, dann müssen dafür Lösungen gesucht werden und nicht einfach den Arbeitnehmenden unzumutbare Rentenkürzungen auferlegt werden. Aus diesem Grund lehnt die Gewerkschaft Unia den Rentenklau ab und ist zuversichtlich, dass dies auch eine Mehrheit der StimmbürgerInnen tun wird.

Zuvo: Druck auf Streikende

Nach drei Schwerpunktstreiks – zwei in Zürich und einer in St. Gallen – reagiert die Geschäftsleitung der Zuvo mit massivem Druck gegenüber den streikenden Verträger/innen: alle erhielten eine schriftliche Verwarnung, im Wiederholungsfall werde auch eine Entlassung in Erwägung gezogen!

Die Verträger/innen sollen dafür bestraft werden, dass sie sich an einem durch die Gewerkschaften rechtmässig ausgerufenen Streik beteiligten. Die Gewerkschaften comedia und Kommunikation fordern die Zuvo auf, die Verwarnungen umgehend zurückzunehmen und sie aus den Personaldossiers zu entfernen. Lehnt dies die Zuvo ab, werden die Gewerkschaften gerichtliche Schritte vorbereiten.

Hunderte von Verträger/innen der Zuvo beteiligten sich am 26. August, 11. und 19. September an drei Schwerpunktstreiks. Dadurch protestierten sie gegen die massiven Lohnsenkungen und brachten zum Ausdruck, dass sie auch bereit sind für ihre Anliegen zu kämpfen. Die Geschäftsleitung der Zuvo wusste aber kein anderes Vorgehen zu wählen, als die Streikenden schriftlich zu verwarnen und ihnen zu drohen, dass in einem Wiederholungsfall auch eine Entlassung in Erwägung gezogen würde! Diese Bestrafung ist rechtswidrig, da die streikenden Verträger/innen nur einem rechtmässigen Streikaufruf der beiden Branchengewerkschaften Kommunikation und comedia folgten. Die zwei Gewerkschaften fordern die Zuvo mittels eines eingeschriebenen Briefes auf, die Verwarnungen sofort zurückzuziehen und sie aus den Personaldossiers zu entfernen.

Vor kurzem wollte die Zuvo zuerst die Gewerkschaften mit der Androhung von juristischen Schritten und Schadensersatzklagen knebeln. Mit der jetzt vorgenommenen schriftlichen Verwarnung gegenüber den streikenden Verträger/innen bringt die Firma Zuvo aber noch zusätzlich mit aller Deutlichkeit ihre kalte und unsoziale Haltung gegenüber dem Personal zum Ausdruck. Mit der Androhung einer Entlassung beim Wiederholungsfalle begibt sich die Zuvo im Weiteren auf das Parkett der Rechtsmissbräuchlichkeit. Mit diesem Handeln bestätigt die Zuvo abermals klar, dass sie an einer Verhandlungslösung mit den Gewerkschaften nicht interessiert ist.

Die Gewerkschaften Kommunikation und comedia bedauern die arrogante Haltung der Geschäftsleitung der Zuvo sehr. Die Gewerkschaften halten weiterhin an ihrer Forderung – Rücknahme der massiven Lohnsenkungen – zugunsten der Verträger/innen fest. Bestärkt worden in ihrer Haltung sind die Gewerkschaften auch durch zahlreiche von Abonnent/innen in den vergangenen Tagen eingegangenen Solidaritätsbriefe zugunsten der Verträger/innen.