Angst vor Demokratie

Der Ausgang der Abstimmung über die Volksinitiative „zäme läbe, zäme schtimme“ muss für alle eine grosse Enttäuschung sein, die sich im Zusammenleben von SchweizerInnen und AusländerInnen in der Gemeinde ein bisschen mehr Demokratie gewünscht haben.

Wenn wir bedenken, dass diese moderate Initiative sich inhaltlich mit einer alten Vorlage des Berner Regierungsrats deckt, erahnen wir das Ausmass der Verunsicherungen und Ängste, von denen mittlerweile grosse Teile der Bevölkerung umgetrieben werden. Das Ergebnis der Abstimmung zeigt auch, wie stark sich die Vorstellung von Integration schon verengt hat: Integration meint jetzt Anpassung, nicht Teilhaben, Mitbestimmen, Mitwirken.

Als Lichtblick in ängstlich-trüben Zeiten erscheinen die Abstimmungsergebnisse in Bern und Moutier. Den Bürgerinnen und Bürgern dieser beiden Städte ist jetzt aber die Möglichkeit verbaut, auf demokratische Weise über die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer in ihren Gemeinden zu entscheiden. Sie werden andere Wege finden müssen, die Formen demokratischen Miteinanders zu stärken, auszubauen. Nachdem die PdA Bern die Initiative „zäme läbe, zäme schtimme“ mitgetragen hat, ist es für uns eine politische Pflicht, die Rechte der Ausländerinnen und Ausländer auch in den bevorstehenden politischen Auseinandersetzungen zu verteidigen und weiterzuentwickeln.

Die PdA Bern freut sich über die deutliche Abfuhr, welche die Anti-Reitschule-Initiative erlitten hat. Ein einzigartiges Projekt wurde damit bestätigt und ermuntert, als lebendiges Beispiel für eine demokratische Kultur weiterzuwirken: Reitschule bietet mehr!

PdA Bern, 26.09.2010

Diskussion ohne Betroffene

Zwei Wochen vor der Abstimmung über die Revision des Arbeitslosengesetzes hat im Schweizer Fernsehen die «Arena» über diese Vorlage stattgefunden. Dabei diskutierten BefürworterInnen und GegnerInnen. Allerdings nur solche, die im Erwerbsprozess verankert sind. Direktbetroffene, sprich Arbeitslose, kamen in der Sendung nicht zu Wort. Dies, obwohl sich der (selbst von Erwerbslosigkeit betroffene) Präsident des Referendumskomitees aktiv um eine Einladung in die Sendung bemüht hatte. Das Schweizer Fernsehen fand es allerdings nicht einmal der Mühe wert, die Anfrage zu beantworten.

Man fühlte sich an Zeiten zurückerinnert, in denen Männer über die Einführung des Frauenstimmrechts diskutierten. Offensichtlich ist es mehr als ein unbestimmtes Gefühl, dass, wer in der Schweiz seine Erwerbsarbeit verliert, gleichzeitig auch entmündigt und aus dem gesellschaftlichen Kontext ausgeschlossen wird. So diskutierten am Freitag, 10. September 2010 in der «Arena» Habende darüber, in welcher Form man sich die Nichthabenden noch leisten könne. Ob damit das Schweizer Fernsehen seinem umfassenden Informations- und Meinungsbildungsauftrag noch gerecht wird, müsste untersucht werden. Die nächste Stufe wäre dann wohl, das Stimmrecht vom Einkommen abhängig zu machen.

Quelle: Mediendienst «Hälfte / Moitié»

Wichtiger Sieg!

Die Partei der Arbeit der Arbeit der Schweiz (PdAS) ist über das deutliche Nein zur Senkung des BVG-Umwandlungssatzes höchst erfreut. Der Rentenklau wurde verhindert und dies trotz einer millionenschweren Propaganda der BefürworterInnen! Die PdAS erinnert gerne daran, dass sie bereits an ihrem Parteitag im November 2007 in Zürich als erste Partei das Referendum angekündigt hatte und somit den breiten Widerstand ins Rollen brachte.

Der heutige Sieg ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die weiteren geplanten Abbaumassnahmen des Sozialstaats der bürgerlichen Parteien. Besonders zu nennen ist an dieser Stelle die vorgesehenen, massiven Verschlechterungen der Leistungen bei der Arbeitslosenversicherung (AVIG-Revision), die in der laufenden Session der Räte behandelt wird.

Die PdAS wird auch in Zukunft gegen den Abbau des Sozialstaats kämpfen und ruftalle fortschrittlichen Kräfte auf, sich diesem Widerstand anzuschliessen.

Nein zum Rentenklau

Eine Senkung der Renten gegenüber heute um gegen 10 Prozent ist schlicht unzumutbar. Heute lebt jede siebte Rentnerin und jeder siebte Rentner in der Schweiz unter der Armutsgrenze. Mit einer Senkung der Renten würde sich diese Zahl deutlich erhöhen. Das wissen auch die Befürworter des Umwandlungssatzes. «Die Renten aus der staatlichen und beruflichen Vorsorge decken in der Regel nur ca. 40-60 Prozent des bisherigen Einkommens ab. Schliessen Sie diese Lücke mit einer privaten Vorsorge.» Dies schreibt die AXAWinterthur, eine der grössten Lebensversicherer der Schweiz, wortwörtlich in ihrem jüngsten Prospekt.

Die Ziele der Versicherer sind klar: Erstens wollen sie die Renten senken, um ihre Profite zu erhöhen. Die privaten Versicherungsgesellschaften haben in den vergangen Jahren Milliarden an Gewinnen und überhöhten Verwaltungskosten mit der beruflichen Vorsorge verdient. In Zukunft sollen es noch mehr sein. Und zweitens wollen sie den Arbeitnehmenden nach der Rentensenkung eine dritte Säule verkaufen können und dabei nochmals profitieren.

Der Präsident der economiesuisse Gerold Bührer ist gleichzeitig Vizepräsident der grössten Versicherungsgesellschaft SwissLife. Kein Wunder versucht er alle Arbeitgeber für eine Senkung der Renten zu mobilisieren. Darum ist Gerold Bührer der oberste Rentenklauer der Schweiz. Völlig unglaubwürdig ist, wenn die economiesuisse an ihrer Medienkonferenz mit einem Stiftungsratsmitglied aus einer Pensionskasse versucht den Eindruck zu erwecken, die Arbeitnehmer seien in dieser Frage gespalten. Alle Arbeitnehmerorganisationen lehnen den Rentenklau geschlossen ab.

Senkung ist unnötig

Inhaltlich gibt es keine Gründe für eine Senkung des Umwandlungssatzes. Der Deckungsgrad der privatrechtlichen Pensionskassen liegt im Schnitt wieder bei rund 105 Prozent. Die durchschnittliche Rendite einer Pensionskasse betrug 2009 gemäss Pictet Index LPP25 +11,74%. Wer im vergangenen Jahr also vernünftig anlegte und kein hohen Summen in Hedge Founds versenkte, wie das die Versicherungsgesellschaften zum Teil gemacht haben, kann die Renten problemlos sichern.

Die steigende Lebenserwartung wurde bereits bei der BVG-Revision 2003 eingebaut – damals aber gleichzeitig mit den notwendigen flankierenden Massnahmen, um unzumutbare Rentensenkungen zu verhindern. Eine erneute Anpassung ist heute nicht nötig. Sollte sich mittelfristig eine Finanzierungslücke öffnen, dann müssen dafür Lösungen gesucht werden und nicht einfach den Arbeitnehmenden unzumutbare Rentenkürzungen auferlegt werden. Aus diesem Grund lehnt die Gewerkschaft Unia den Rentenklau ab und ist zuversichtlich, dass dies auch eine Mehrheit der StimmbürgerInnen tun wird.

2:0 für die GSoA!

Die zwei Eidgenössischen Volksinitiativen der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GSoA zeitigen erste Erfolge. Der Bundesrat verweigert unter dem Druck der Kriegsmaterial-Initiative die Ausfuhren von militärischem Gerät in Kriegsgebiete. Und er verschiebt den Entscheid über den Kampfjet-Kauf, gegen welchen die GSoA äusserst erfolgreich Unterschriften sammelt.

Der Bundesrat hat heute diverse Gesuche für die Lieferung von Kriegsmaterial in die Länder Pakistan, Ägypten und Saudi-Arabien abgelehnt. Die GSoA hat in der Vergangenheit Geschäfte mit diesen drei Ländern aus menschenrechtlichen, sicherheits- und entwicklungspolitischen Überlegungen immer wieder scharf kritisiert. Unter dem Druck der bevorstehenden Abstimmung über die Initiative „Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten“ scheint es für den Bundesrat momentan aus politstrategischen Gründen nicht opportun zu sein, Waffenlieferungen in diese Konfliktgebiete zuzulassen. Noch in den letzten Jahren hat der Bundesrat wiederholt Waffenlieferungen in die drei Länder bewilligt. Die GSoA bezweifelt jedoch, dass der Bundesrat mit den heutigen Entscheiden eine Kehrtwende in der Kriegsmaterial-Exportpolitik vollzogen hat. Dies zeigt sich auch in den Entscheiden bezüglich Indien und Südkorea, welche die GSoA scharf kritisiert, denn: Indien ist eine illegale Atommacht, die nach wie vor in einem Konflikt mit Pakistan steht und was Südkorea betrifft, ist zu bedenken, dass es mit dem nördlichen Nachbarstaat nach wie vor kein verbindliches Friedensabkommen gibt.

Der Bundesrat hat heute zudem beschlossen, den Entscheid über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge frühestens Ende Jahr – nach dem Vorliegen des neuen Sicherheitspolitischen Berichts – zu fällen. Diese Verzögerung ist zweifellos auf den grossen Widerstand gegen das Beschaffungsvorhaben zurückzuführen. Obwohl die Volksinitiative „Gegen neue Kampfflugzeuge“ noch nicht einmal bei der Bundeskanzlei deponiert wurde, kann die GSoA einen ersten Teilerfolg verbuchen: Die Vertagung des Entscheids offenbart die Zweifel über den Sinn des Beschaffungsvorhaben, die nun offenbar sogar den Bundesrat erfasst haben.

Ein Ja der Vernunft?

Die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) nimmt den Volksentscheid zu den Bilateralen Verträgen zur Kenntnis. Dies mit Enttäuschung, da das Zentralkomitee PdAS mit grosser Mehrheit die Nein-Porole beschlossen hatte und somit während des Abstimmungskampfes einen Diskussionsbeitrag aus klar linker Sicht eingebracht hat.

Wir unterstreichen hier nochmals, dass das Nein der PdAS auf ihre internationalistische Überzeugung beruht und sich somit klar und deutlich vom nationalistischen Nein der Rechten distanziert und unterscheidet.

Die Wirtschaftsverbände und die Gewerkschaften, die beide geschlossen und mit grossem Aufwand für die Annahme der Vorlage geworben haben, stehen nun in der Pflicht, ihre Versprechen auch einzuhalten. Vor allem die Gewerkschaften sind jetzt noch mehr gefordert: Lohn- und Sozialdumping, Druck auf die Löhne, Arbeitslosigkeit, Angriffe auf gewerkschaftliche Rechte sind die Folgen für die ArbeiterInnen in ganz Europa. Dieser Druck wird auch in der Schweiz deutlich spürbar sein. Ohne einen echten Ausbau der Arbeits- und Gewerkschaftsrechte bedeutet der freie Personenverkehr eine weitere Verschiebung der Machtverhältnisse zu Gunsten der schweizerischen und europäischen Arbeitgeber. Die so genannte «Öffnung der EU» wird zum Alibi für alle neoliberalen Reformen, die zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führen.

Gegen diese politische Entwicklung wird die PdAS weiterhin mit allen ihr zur Verfügung stehenden demokratischen Mitteln kämpfen.

Gravierende Fehlinformationen

Offenbar ist sich die Befürworterseite des Wegweisungsartikels nicht einig, gegen wen der Artikel schliesslich angewendet werden soll. Während die Motionäre damals von einer Handhabe gegen Hooligans, gewaltbereite Demonstranten, Jugendliche oder Randständige sprachen, konnte Frau Schärli an der letzten Podiumsdiskussion des Bündnis „Luzern für Alle“ eigentlich nur noch Hooligans als mögliche Betroffene des Wegweisungsartikels nennen. So erstaunt es auch nicht, dass in der offiziellen Botschaft des Regierungsrates zur Abstimmung keine klaren Wegweisungsgründe genannt werden. Empörend sind jedoch die Falschinformationen, mit denen die Bevölkerung vom Wegweisungsartikel überzeugt werden soll. Auch wenn die Abstimmungsbroschüre mit ihren düsteren Bildern suggerieren soll, dass das Bundesgericht den Artikel sogar unterstützt, haben sich die Richter explizit gegen einzelne in der Botschaft genannte Gründe ausgesprochen.

Konkrete Fehlinformationen:

Obwohl der Regierungsrat betont, dass die Verfassungsmässigkeit des Wegweisungsartikels mehrfach vom Bundesgericht bestätigt worden sei, führen sie Gründe für eine Wegweisung auf, welche gerade vom Bundesgericht als nicht verfassungskonform beurteilt wurden. Der Regierungsrat schreibt auf Seite 9: „Ein Wegweisungsgrund könnte beispielsweise dann vorliegen, wenn sich Jugendliche an einem Ort versammeln, an dem es bei ähnlichen Treffen in der Vergangenheit zu Pöbeleien, Schlägereien oder Vandalismus kam oder viel Abfall hinterlassen wurde.“ Genau dieses Beispiel reicht jedoch laut Bundesgericht nicht für einen begründeten Verdacht.

Weiter führt der Regierungsrat als zweiten Grund für Wegweisungen auf, dass auf den Artikel zurückgegriffen werden kann, „wenn alkoholisierte Personen anderen Personen den Weg versperren und diese damit zwingen, einen Umweg zu machen.“ In Wahrheit jedoch beschreibt diese Situation Straftatbestände, gegen den die Polizei bereits heute die nötigen Gesetze besitzt. Beispielsweise Trunkenheit oder Nötigung könnten in diesem Fall angewendet werden. Somit erübrigt sich auch dieser Grund.

Als letzten Grund für den Wegweisungsartikel wird die Verletzung des Pietätgefühls genannt. Dieser Wegweisungsgrund soll laut Botschaft dazu dienen, ungebührliches Verhalten auf dem Friedhof zu verhindern. Allerdings besteht beispielsweise in der Friedhofsverordnung der Stadt Luzern bereits die Möglichkeit, Personen aufgrund dieses Verhaltens wegzuweisen.

Bewusste Irreführung

Das Bündnis „Luzern für Alle“ sieht in dieser Informationspolitik des Kantons eine klare Absicht, wie der Pressesprecher Oliver Renggli mitteilt: „Die wirkliche Absicht der BefürworterInnen liegt nicht darin, dass konkrete Probleme angegangen werden sollen, sondern dass der Polizei ein neues Mittel gegeben wird, gegen unliebsame Personen oder Personengruppen vorzugehen.“ Können Menschen nur aufgrund eines Verdachts weggewiesen werden, lässt dies den Interpretationsspielraum der Polizei

enorm weit offen. Treffen kann es somit Randständige genauso wie Jugendliche, Fussballfans genauso wie Drogensüchtige. Oliver Renggli weiter: „Was also der Wegweisungsartikel in erster Linie darstellt, ist eine Massnahme, die versucht, mit Repression gegen Menschen vorzugehen, die nicht in das Durchschnittsbild unserer Gesellschaft passen.“

Stimmrechtsbeschwerde immer noch hängig

Mit allen möglichen Mitteln – ausser mit guten Argumenten – wird versucht, in dieser Abstimmung die Bevölkerung hinter den Artikel zu stellen. So wird in der Abstimmungsbotschaft suggeriert, dass das Bundesgericht hinter dem Artikel stehe. Dieses jedoch befasst sich im Moment immer noch mit der Stimmrechtsbeschwerde zur Verletzung der Einheit der Materie. Das Bündnis „Luzern für Alle“ hat gegen die unverständliche Vermischung von Wegweisungsartikel und Übertretungsstrafgesetz Beschwerde eingereicht. Noch immer ist der Entscheid des Bundesgerichtes hängig. „Mit dieser Päcklipolitik wird versucht, ein umstrittenes Gesetz mithilfe von weniger umstrittenen Gesetzen durchzuboxen,“ sagt Oliver Renggli. „Auch hier wird die Bevölkerung getäuscht.“

Bündnis Luzern Für Alle – Wegweisung ist Willkür!

PdA sagt Nein zur Personenfreizügigkeit

Für die Partei der Arbeit der Schweiz (PdA) handelt es sich dabei nicht um einen «freien Personenverkehr», sondern um die Möglichkeit einer «freien Ausbeutung» der lohnabhängigen Menschen. Daher spricht sich die PdAS resolut gegen die Verträge aus.

Das Zentralkomitee der Partei der Arbeit der Schweiz (PdA) hat am 6. Dezember nach einer lebhaften Diskussion die Nein-Parole zu den bilateralen Verträgen beschlossen, die am 8. Februar 2009 zur Abstimmung kommen. Die sogenannte «Personenfreizügigkeit» ist als Grundsatz in der EU durch die Verträge von Maastricht aus dem Jahr 1991 verankert. Dadurch wird ein grosser, europäischer Arbeitsmarkt geschaffen, welcher den Konkurrenzkampf unter den Lohnabhängigen dramatisch verstärkt und zum Abbau von Rechtender Arbeitenden führt, die über Jahrzehnte auf nationaler Ebene erkämpft wurden.

Alibi für neoliberalen Abbau

Lohn- und Sozialdumping, Druck auf die Löhne, Arbeitslosigkeit, Angriffe auf gewerkschaftliche Rechte sind die Folgen für die ArbeiterInnen in ganz Europa, vor allem aber für jene aus Ländern, die erst seit kurzem Mitglied der EU sind. Auch in der Schweiz ist der Druck auf die Lohnabhängigen stark gestiegen. Ohne einen echten Ausbau der Arbeits- und Gewerkschaftsrechte bedeute der freie Personenverkehr eine weitere Verschiebung der Machtverhältnisse zu Gunsten der schweizerischen und europäischen Arbeitgeber. Somit wird die „Öffnung der EU“ zum Alibi für alle neoliberalen Reformen, die zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führen.

Gegen das neokoloniale Projekt

Wir distanzieren uns klar und deutlich von gewisse nationalistischen Kreise, die auch für die Nein-Parole einstehen. Ihre Argumentation steht im absoluten Gegensatz zu unserer Begründung der Ablehnung der Verträge. Die konservative und nationalistische Rechte hat sich noch nie für die Stärkung und den Ausbau der sozialen und gewerkschaftlichen Rechte der Lohnabhängigen eingesetzt – und wird dies auch nie tun. Die Verträge schliessen vier Fünftel der Weltbevölkerung aus. Es wäre falsch, alleine aus diesem Grund die Verträge abzulehnen. Sie stehen aber klar in einem Zusammenhang mit der Abschottungspolitik der EU, welche an ihren Aussengrenzen eine eigentliche Mauer gegen Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger aufbaut. Die PdAS bekämpft konsequent dieses klassisch neokoloniale Projekt.

Ausgehend von ihrer internationalistischen Überzeugung ruft die PdA dazu auf, am 8. Februar 2009 mit Nein zu den bilateralen Verträgen zu stimmen.

Referendum gegen biometrische Pässe eingereicht

Über die Einführung von biometrischen Pässen kommt es wahrscheinlich zu einer Volksabstimmung. Das überparteiliche Komitee von Gegnern hat gestern in Bern 55’000 Unterschriften für ein Referendum dagegen eingereicht.

Die Unterschriftenkartons wurden um 17.30 Uhr bei der Bundeskanzlei in Bern überreicht. Um 18 Uhr lief die Frist für die Einreichung ab.

Robert Devenoges, der Sprecher des „Überparteilichen Komitees gegen biometrische Schweizer Pässe und Identitätskarten“, hatte zuvor auf Anfrage keine genaue Zahl angeben können. „Wir wurden in den vergangenen Stunden so überrannt, dass wir die Unterschriften selber gar nicht mehr aufnehmen konnten.“

Die Übergabe der Unterschriften bedeutet zwar nicht, dass das Referendum unter Dach und Fach ist. Damit das Referendum zu Stande kommt, muss die Kanzlei die Unterschriften zuerst prüfen und das Erreichen von 50’000 gültigen Unterschriften bestätigen. Ein allfälliger Abstimmungstermin ist noch offen. Das erste mögliche Datum ist nach Angaben der Bundeskanzlei der 17. Mai 2009.

Nein zur Abschaffung des Beschwerde-Rechts

Eine Allianz aus 23 Organisationen aus den Bereichen Natursport, Heimat-, Natur- und Umweltschutz hat heute in Bern die Kampagne zum Nein gegen die FDP-Initiative eröffnet. Mit 1.2 Mio. Mitgliedern und viel Freiwilligenarbeit in rund 1200 regionalen Sektionen kämpft eine Volksbewegung aus Alpinisten, Wanderfreunden, Natur- und Umweltschützern sowie Fischern gegen die faktische Abschaffung des Beschwerderechts der Umweltorganisationen. Mit der Rückendeckung von Bundesrat und Parlament wächst die Allianz praktisch täglich.

Am 30. November steht eine umweltpolitisch wichtige Abstimmung bevor. Dass es überhaupt dazu kommt, ist mit Bedauern zur Kenntnis zu nehmen. Einschränkungen des Beschwerderechts sind 2007 bereits erfolgt. Das Festhalten der FDP an der Initiative ist eine unverständliche Zwängerei auf Kosten der Natur. Stellvertretend für unzählige Freiwillige betont Philippe Biéler, Präsident des Schweizer Heimatschutzes: „Die Abstimmung verlangt unser Engagement. Dieses Engagement ist bereits zu spüren. Wir können von einer Volksbewegung sprechen.“

Schallende Ohrfeige an die Adresse der Freiwilligen

Heimatschutz, Pflege unserer Kultur- und Naturgüter: diese Themen waren schon immer stark von Freiwilligenarbeit geprägt. Ehrenamtlich wird in allen Ecken der Schweiz in Gremien oder in praktischer Arbeit Fachwissen und Erfahrung eingebracht. Arbeit, die die Schweiz als Standort mit ausserordentlich hoher Lebensqualität erhalten soll. Genau dieser Freiwilligenarbeit versetzt die Stossrichtung der Initiative der Zürcher FDP eine schallende Ohrfeige. Frau Fiala und ihre Mitstreiter werden nicht müde, die Arbeit der Umweltorganisationen zu diffamieren. Getroffen wird damit das Engagement für eine lebenswerte Schweiz.

Ein Nein für gute Lebensqualität
Eine hohe Lebensqualität ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Eine Umfrage hat kürzlich gezeigt, dass die Lebensqualität bei der Ansiedelung von ausländischen Firmen in der Schweiz einen wesentlichen Einfluss hat. Das Beschwerderecht ist ein bewährtes Mittel zur sachgerechten Durchsetzung des Heimat- und Naturschutzes und dient damit auch wirtschaftlich der Förderung der Standortattraktivität der Schweiz. Für Biéler ist jedoch auch klar: „Es geht jetzt um Werte, die sich nicht immer in Geld und Zahlen ausdrücken lassen“.

Es geht bis zum 30. November darum, für ein bewährtes Rechtsmittel, für die Anwaltschaft der Natur zu kämpfen: Das Beschwerderecht der Umweltorganisation und des Heimatschutzes ist durch die Initiative der Zürcher FDP in seiner Substanz gefährdet. Für Werner Widmer, Zentralpräsident Schweizerischer Fischerei-Verband, ist es unverständlich, dass gerade die Zürcher FDP versucht, diese stark durch Freiwilligenarbeit geprägte Anwaltschaft einem Bundesamt zu übertragen. „Die Rettung des Rombachs im Val Müstair als Lebensraum für Fische ist engagierten Bürgern und nicht Bundesbeamten zu verdanken“, gibt er sich entschlossen im Namen von 30’000 organisierten Fischern aus der ganzen Schweiz.

Anerkennung von unverdächtiger Seite
Der Kreis an unterstützenden Gruppen dehnt sich aus auf Rechtwissenschaftler, Staatsrechtler, die Parteien CVP, EVP, Grüne, Grünliberale, SP und geht bis hin zu  den Jägern: So viele Menschen können sich nicht täuschen. Wie anlässlich der Medienkonferenz vom 4. September von Bundesrat Moritz Leuenberger bekannt gegeben wurde, stellen sich Parlament und Bundesrat gegen die Initiative der Zürcher FDP. Für Beat Jans, Pro Natura, wird damit die diffamierende Kritik der Initianten an der Arbeit von 23 kantonalen Sektionen von Pro Natura bzw. von allen beschwerdeberechtigten Organisationen ins richtige Licht gerückt. „Wir werden kämpfen. Wir sind eine Volksbewegung und werden dies in der ganzen Schweiz bis um 30. November auch zeigen können.“