AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für freie AutorInnen

1. Der vorwärts begrüsst es ausdrücklich, wenn freie AutorInnen Textbeiträge zur Veröffentlichung offerieren. Die Angebote sind am besten per E-Mail an die Redaktion überwiesen (redaktion@vorwaerts.ch). Ein Angebot kann durch die Redaktion allerdings jederzeit abgelehnt werden.

2. Manuskripte sollten nicht gleichzeitig anderen Zeitungen angeboten werden. Andernfalls muss die Redaktion des vorwärts darüber informiert werden. Ebenso ist mitzuteilen, wenn ein Beitrag bereits in einem anderen Medium publiziert worden ist.

3. Ist der angebotene Beitrag nach Auffassung der Redaktion für den vorwärts von Interesse, kann er in den gängigen Formaten per E-Mail der Redaktion zugeleitet werden. Die Übersendung eines Angebotes erfolgt unverbindlich und auf Kosten der AutorInnen.

4. Die Redaktion entscheidet über die Veröffentlichung eines Textbeitrages (Form, Umfang und Zeitpunkt). Sie behält sich Kürzungen oder Ergänzungen vor. Mit der Veröffentlichung ist ein Vertragsverhältnis zwischen AutorIn und Verlagsgenossenschaft vorwärts zustande gekommen, den Beitrag mit den im Hause üblichen Honorarsätzen zu vergüten.

5. Änderungen am angenommenen Text, die zur sprachlichen Optimierung, besseren Verständlichkeit oder inhaltlichen Präzisierung vorgenommen werden, liegen im Verantwortungsbereich der Redaktion und müssen nicht mit den AutorInnen abgesprochen werden (es sei denn, es gibt eine andere Vereinbarung). Das letzte Eingriffsrecht liegt bei der Chefredaktion.

6. Die AutorInnen halten sich an gängige journalistische Regeln. Die Beiträge sind sauber recherchiert und verifiziert, also mit journalistischer Sorgfalt verfasst. Manuskripte sind vorzugsweise mit Titel, Lead und Zwischentiteln einzureichen. Grundsätzlich entscheidet die Redaktion über die Wahl von Titel, Lead und Zwischentiteln. Eventuelle Änderungen bedürfen daher keiner Absprache.

7. Die Vergütung für die Beiträge im vorwärts beträgt pauschal und abgerundet 10 Franken pro 1000 Zeichen in der Printausgabe. Nur Beiträge mit einer Länge ab 4000 Zeichen können honoriert werden. Für einen Artikel mit 5000 Zeichen werden dementsprechend 50 Franken bezahlt, für 10 000 Zeichen 100 Franken.

8. Der/die AutorIn erkennt mit Übersendung des Artikelangebots an den vorwärts diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an.

Verlagsgenossenschaft vorwärts
Zürich, 1. Januar 2017