Für eine starke AHV!

sit. Mit einem Ja zur Initiative für eine 13.AHV-Rente verbessern wir ganz konkret die Lebenssituation zahlreicher Rentenr:innen. Und mit einem Nein zum Volksbegehren der Jungfreisinnigen setzen wir ein klares Zeichen gegen das ultraliberale Vorhaben bei der AHV. Auf in den Abstimmungskampf.

Am 3.März können Frau und Herr Schweizer gleich über zwei Volksabstimmungen urteilen, welche die AHV betreffen. Die Inhalte der Vorlagen sind weitgehend bekannt: Jene des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes verlangt die 13.AHV-Rente. Jene der Jungfreisinnigen hingegen will die Erhöhung des Rentenalters von Männern und Frauen auf 66 Jahre, anschliessend soll das Rentenalter mit der Lebenserwartung weiter steigen – wie absurd!

Ein wuchtiges Nein ist nötig
Zum gefühlten hundertsten Mal in den letzten 25 Jahren kommt es zu einer Abstimmung über die AHV – so, als wäre es der Lieblingsvolkssport der Eidgenossenschaft. Oft waren es Abwehrkämpfe. Mehrmals wurde die Erhöhung des Rentenalters der Frauen an der Urne verhindert. Der letzte Kampf diesbezüglich ging dann aber verloren: Am 22.September 2022 stimmte die Mehrheit der Schweizer:innen der AHV21-Reform zu und somit dem Rentenalter 65 auch für die Frauen. Steter Tropfen höhlt bekanntlich den Stein. Genau in diesem Sinne ist die Initiative der Jungfreisinnigen zu betrachten: Sie wissen genau, dass sie momentan mit ihren Anliegen keine Mehrheit finden, trotzdem wenden sie viel Geld und Energie für ihr Vorhaben auf. Für die jungen Ultraliberalen im Lande wird das Abstimmungsresultat einer Pulsfühlung gleichkommen, um die Antwort auf folgenden Fragen besser einschätzen zu können: Wie weit sind wir noch von unserem Ziel entfernt? Welche Schritte sind jetzt angebracht? Und sie wissen auch, was zu tun ist, welche Taktik anzuwenden ist: Wie bei der Erhöhung des Frauenrentenalters so lange pickeln, bis der Stein zerbricht. Umso wichtiger ist ein wuchtiges Nein.

Ein von der Verfassung garantiertes Recht
1800 Franken im Monat beträgt heute die durchschnittliche AHV-Rente. Wer für dieses Geld in der Stadt Zürich eine 2-Zimmer-Wohnung findet, darf sich glücklich schätzen. Mieten, Krankenkassenprämien, Strom, öV: die steigenden Preise haben seit 2021 eine ganze Monatsrente aufgezehrt. Ende 2020 bezogen 341700 Personen eine Ergänzungsleistung (EL), rund 17 Prozent der AHV-Rentner:innen. Steigend ist auch jene Zahl an Renter:innen die von Armut betroffen sind oder knapp über der Armutsgrenze leben, oft sind es Frauen.
«Meine AHV-Rente reicht gerade so knapp zu Leben. Mir fehlt insofern nichts, aber eine Pizza essen gehen mit meinen Freunden kann ich mir so alle drei bis vier Monate erlauben, wenn überhaupt, jetzt wo alles so teuer geworden ist», erzählt die 71-jährige F.S. (Name der Redaktion bekannt) dem vorwärts. «Sehr problematisch wird es bei Kosten, die so nicht geplant waren, wie etwa die horrend hohen Zahnarztrechnungen. «Ich muss sie dann in Raten abzahlen, was das Budget über mehrere Monate hinweg stark belastet», berichtet F.S über ihre finanzielle Situation weiter. An dieser Stelle sei einmal mehr in dieser Zeitung darauf hingewiesen, dass die AHV-Rente kein Almosen sein soll. Sie ist vielmehr ein von der Schweizer Verfassung garantiertes Grundrecht, das gar ein «würdiges Leben» im Alter vorschreibt. Also auf jene Verfassung, die auch SP-Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider geschworen hat. Ironie der Geschichte: Die SP-Frau muss nun als Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern das Nein des Bundesrats zur 13.AHV-Initiative erklären und vertreten.

Ja oder Nein?
«Menschen, die von einem durchschnittlichen Einkommen gelebt haben, wissen schlicht nicht mehr, wie sie über die Runden kommen sollen», erklärt auch Pierre-Yves Maillard, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) und SP-Ständerat auf der Webseite des SGB. Die SGB-Initiative für die 13.AHV-Rente stellt den Stimmbürger:innen eine ganz simple Frage: Wollt ihr die Lebenssituation zahlreicher Rent-ner:innen in unserem Lande verbessern, Ja oder Nein? Der Bundesrat hat die Frage bereits beantwortet. Und ja, nicht alle Rentner:innen sind auf eine 13.AHV-Rente angewiesen – ein «Argument», das den Gegner:innen so lieb ist. Sie müssen es ja wissen, denn sie stammen aus jenen gesellschaftlichen Kreisen, in denen das Wort «Geldsorgen» ein Fremdwort ist. Nun, all diese wohlhabenden Rentner:innen sind selbstverständlich frei, die zusätzliche Rentenzahlung zu spenden. Am besten einer Organisation, die sich gegen Armut im Alter einsetzt.

Wie viel Staat darf es sein?
Doch diesmal stehen die Chancen gut, dass das Volk der Regierung nicht blind folgen wird. Aktuelle Umfragen – so bedeutungslos sie am Ende auch sein mögen – zeigen eine hohe Sympathie für die Vorlage in der Bevölkerung, selbst in den rechten Kreisen der SVP. Ein anderes gutes Signal ist die Nervosität der Gegner:innen aus dem liberalen Lager. Sie haben kein besseres «Argument» als die angeblichen viel zu hohen Kosten, die «wir» uns anscheinend nicht leisten können und nicht der jungen Generation aufbürden dürfen, da unfair. Wie lächerlich in einem Land, das zu den reichsten der Welt gehört. Wie erbärmlich in einem Land, in dem die 300 Vermögendsten die schier unvorstellbare Summe von 795 Milliarden Franken besitzen. Immerhin lässt die Neue Zürcher Zeitung in ihren Kommentaren durchblicken, dass es bei der 13.AHV-Rente weniger ums Geld geht, sondern vielmehr darum, dass es sich um eine gesellschaftspolitische und daher auch ideologische Frage handelt: Wie viel Staat soll es denn sein? Die Antwort von links kann nur lauten: In Sachen Renten wollen wir nur den Staat, heisst konkret: eine starke AHV!

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