Jetzt die AHV stärken!

Wie weiter mit der AHV?

Herr Bundesrat Didier Burkhalter plant nun eine «tief greifende AHV-Reform welche die Finanzierung der AHV langfristig sicherstellen soll». Die PdAS erinnert und unterstreicht erneut, dass die Rente keine Almosen, sondern ein von der Schweizer Verfassung garantiertes Recht ist. So hält Artikel 112 der Verfassung fest, dass «die Renten den Existenzbedarf angemessen zu decken» haben. Der Bundesrat und die ParlamentarierInnen stehen in der Pflicht, diesen klaren Verfassungsauftrag umzusetzen! Die PdAS fordert den Bundesrat auf, bei der nächsten Revision keinen Abbau der bestehenden Leistungen vorzunehmen. Jeden Sozialabbau wird die PdAS konsequent bekämpfen.

Vielmehr muss jetzt die Chance ergriffen werden, um die AHV zu stärken und sie somit längerfristig zu sichern. Diese Stärkung muss durch eine Umlagerung der Gelder der Pensionskassen in die AHV erfolgen.

Nein zum Rentenklau

Eine Senkung der Renten gegenüber heute um gegen 10 Prozent ist schlicht unzumutbar. Heute lebt jede siebte Rentnerin und jeder siebte Rentner in der Schweiz unter der Armutsgrenze. Mit einer Senkung der Renten würde sich diese Zahl deutlich erhöhen. Das wissen auch die Befürworter des Umwandlungssatzes. «Die Renten aus der staatlichen und beruflichen Vorsorge decken in der Regel nur ca. 40-60 Prozent des bisherigen Einkommens ab. Schliessen Sie diese Lücke mit einer privaten Vorsorge.» Dies schreibt die AXAWinterthur, eine der grössten Lebensversicherer der Schweiz, wortwörtlich in ihrem jüngsten Prospekt.

Die Ziele der Versicherer sind klar: Erstens wollen sie die Renten senken, um ihre Profite zu erhöhen. Die privaten Versicherungsgesellschaften haben in den vergangen Jahren Milliarden an Gewinnen und überhöhten Verwaltungskosten mit der beruflichen Vorsorge verdient. In Zukunft sollen es noch mehr sein. Und zweitens wollen sie den Arbeitnehmenden nach der Rentensenkung eine dritte Säule verkaufen können und dabei nochmals profitieren.

Der Präsident der economiesuisse Gerold Bührer ist gleichzeitig Vizepräsident der grössten Versicherungsgesellschaft SwissLife. Kein Wunder versucht er alle Arbeitgeber für eine Senkung der Renten zu mobilisieren. Darum ist Gerold Bührer der oberste Rentenklauer der Schweiz. Völlig unglaubwürdig ist, wenn die economiesuisse an ihrer Medienkonferenz mit einem Stiftungsratsmitglied aus einer Pensionskasse versucht den Eindruck zu erwecken, die Arbeitnehmer seien in dieser Frage gespalten. Alle Arbeitnehmerorganisationen lehnen den Rentenklau geschlossen ab.

Senkung ist unnötig

Inhaltlich gibt es keine Gründe für eine Senkung des Umwandlungssatzes. Der Deckungsgrad der privatrechtlichen Pensionskassen liegt im Schnitt wieder bei rund 105 Prozent. Die durchschnittliche Rendite einer Pensionskasse betrug 2009 gemäss Pictet Index LPP25 +11,74%. Wer im vergangenen Jahr also vernünftig anlegte und kein hohen Summen in Hedge Founds versenkte, wie das die Versicherungsgesellschaften zum Teil gemacht haben, kann die Renten problemlos sichern.

Die steigende Lebenserwartung wurde bereits bei der BVG-Revision 2003 eingebaut – damals aber gleichzeitig mit den notwendigen flankierenden Massnahmen, um unzumutbare Rentensenkungen zu verhindern. Eine erneute Anpassung ist heute nicht nötig. Sollte sich mittelfristig eine Finanzierungslücke öffnen, dann müssen dafür Lösungen gesucht werden und nicht einfach den Arbeitnehmenden unzumutbare Rentenkürzungen auferlegt werden. Aus diesem Grund lehnt die Gewerkschaft Unia den Rentenklau ab und ist zuversichtlich, dass dies auch eine Mehrheit der StimmbürgerInnen tun wird.

Pensionskassen abschaffen!

Die Pensionskassen sind eine Fehlkonstruktion, die bloss den privaten Versicherungen, den Banken und Finanz- und Pensionskassenexperten viel Geld in die Kasse spült. Die Pensionskassen müssen abgeschafft und dafür die AHV ausgebaut werden.

Die AHV ist eine solidarische Altersvorsorge. Jeder Arbeitnehmer, jede Arbeitnehmerin zahlt den gleichen Prozentsatz von seinem Lohn ein, die maximale Rente ist aber nur doppelt so hoch wie die minimale Rente. Herr Vasella zahlt daher 720 mal mehr als die am schlechtesten verdienende Putzfrau von Novartis, erhält aber nur die doppelte Altersrente.
Wer als Erwerbstätiger arm war, bleibt bei den Pensionskassen auch als Rentnerin arm. Jeder erhält im Alter nur soviel, wie er einbezahlt hat. Dieses Problem kann innerhalb der Pensionskassen nicht gelöst werden. Die einzige Lösung ist die Abschaffung der Pensionskassen und der Ausbau der AHV.
Weiter werden nicht mal auf dem ganzen Lohn Beiträge einbezahlt. Wer an einer Arbeitsstelle nicht mindestens 19‘000 Franken pro Jahr verdient, hat gar keine Pensionskasse; wer bis 26‘000 Franken verdient eine minimale Pension; wer darüber verdient, dem werden von seinem Einkommen 22‘500 Franken abgezogen. Nur auf dem übrigbleibenden Teil des Einkommens werden Beiträge für die Pensionskassen bezahlt. Daher erhalten Leute mit einem kleinen Einkommen oder mit zwei oder mehr Teilzeitjobs keine oder bloss eine minimale Rente von der Pensionskasse.
Die Abschaffung der Pensionskassen löst das Problem grundsätzlich.

Die Pensionskassen machen die Arbeiterinnen und Arbeiter zu ihrem eigenen Feind. Im Kapitalismus gibt es einen dauernden Kampf zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern um die Verteilung des Mehrwertes, den die Arbeitenden erwirtschaften. Gewinnen die Arbeiterinnen diesen Kampf, so sind die Löhne höher und die Firmengewinne tiefer. Für die AHV wirkt sich dies nur positiv aus: Es werden mehr Beiträge bezahlt. Für Pensionskassen hat dies auch eine negative Auswirkung, da bei vielen bis zu einem Drittel des Vermögens in Aktien angelegt sind. Wenn die Firmengewinne sinken, fallen auch die Aktienkurse. Die Pensionskasse gerät in Unterdeckung und muss von den Beitragszahlenden saniert werden. Je nach Art der Sanierung erhalten die Beitragszahlenden momentan weniger Lohn oder später eine tiefere Pension.
Pensionkassen legen einen Teil ihres Vermögens in Immobilien an. Dies ist ein Grund dafür, dass die Immobilienpreise und damit auch die Mieten in den letzten Jahrzenten in der Schweiz viel schneller als die Einkommen gestiegen sind.
Nur die Abschaffung der Pensionskassen kann verhindern, dass wir weiterhin unser eigenes Grab schaufeln.

Die Pensionskassen benötigen auch eine riesige Bürokratie, die in der Schweiz pro Jahr zwischen 3 und 5 Milliarden Franken kostet. Geld, das von den Arbeitenden bezahlt wird, das sie aber nie mehr sehen.
Kleine Betriebe haben gar keine Pensionskasse, sie sind bei sogenannten Sammelstiftungen angeschlossen. Die meisten Sammelstiftungen werden von privaten Versicherungen geführt und zocken die Leute gleich doppelt ab. Erstens kassieren sie pro Versicherten bis zu 800 Franken Verwaltungskosten pro Jahr, zweitens dürfen sie auf den Kapitalerträgen der Versicherten noch 10 Prozent in die eigene Tasche fliessen lassen. So erstaunt es wohl nicht, dass der CEO der Swisslife im hundsmiserablen Börsenjahr 2008 4 Millionen Franken verdient hat.
Grössere Betriebe haben eigene Pensionkassen, die ebenfalls eine Bürokratie brauchen. Bei ihnen ist aber die Vermögensverwaltung noch teurer. Banken und andere Finanzverwalter legen das Geld an und kassieren saftige Honorare dafür. Risiko tragen sie absolut keines. In den letzten Jahren investieren Pensionskassen immer mehr Geld in Hedge Funds, die pro Jahr 1 bis 2 Prozent des angelegten Kapitals als Vermögensverwaltungsgebühr kassieren. Zusätzlich kassieren sie in guten Jahren bis zur Hälfte der Rendite als Provision, in schlechten Jahren tragen die Pensionskassen die Verluste alleine.
Bei der Abschaffung der Pensionskassen fällt diese Bürokratie und Abzockerei ersatzlos weg. Die AHV kann mit dem gleichen Aufwand doppelt so hohe Prämien einnehmen und doppelt so hohe Renten auszahlen.

Die AHV wird regelmässig an die Teuerung angepasst und ist daher inflationsgeschützt. Nicht so bei den Pensionskassen: Deren Renten werden nicht an die Teuerung angepasst. Der Bundesrat hat vor rund einem Jahr den Aktionären der UBS bis zu 68 Milliarden Franken in ihren schon fetten Arsch gestopft. Auch in anderen Ländern haben sich die Manager und Aktionäre der Banken verzockt und Boni und Dividenden kassiert, die gar nicht auf echten Gewinnen, sondern auf reinen Manipulationen beruhten. Die Regierungen in Amerika und Europa haben auf eine überfällige Verstaatlichung der Banken verzichtet und dafür Tausende von Milliarden ins marode Bankensystem gepumpt. Dies wird sich in den nächsten Jahren durch eine hohe Inflation auswirken. Wenn die Inflation einiger Jahre zusammengezählt 100 Prozent beträgt, dann ist die Rente bloss noch die Hälfte wert. Es wird dann ziemlich nebensächlich sein, ob der Umwandlungssatz 6.4 oder 6.8 Prozent beträgt.
Nur die Abschaffung der Pensionskassen kann verhindern, dass uns der Bundesrat weiterhin so einfach das Geld aus der Tasche ziehen kann.

Die Abschaffung der Pensionskassen und der Ausbau der AHV ist finanziell problemlos möglich. Letztes Jahr hat die AHV für rund 30 Milliarden Renten bezahlt, für die Pensionskassen sind Prämien von fast 40 Milliarden Franken bezahlt worden. Wenn dieses Geld für die AHV bezahlt würde, könnten die AHV Renten daher problemlos verdoppelt werden.Das bisher angehäufte Vermögen der Pensionskassen würde für die Verdoppelung der Renten gar nicht gebraucht, es könnte nach einem fairen Schlüssel zwischen Beitragszahlenden und Rentnern aufgeteilt werden. Jede Rentnerin und jeder Beitragszahlende mit einem schon beträchtlichen Pensionskassenvermögen könnte selber entscheiden, ob sie sich ihren Anteil ausbezahlen lassen und dafür weiterhin die bisherige AHV Rente erhalten will oder ob er seinen Anteil der AHV zur Verfügung stellen und dafür die doppelte AHV Rente erhalten will.
Die Abschaffung der Pensionskassen erlaubt es uns, mit unserem Geld zu machen was wir wollen und nicht was der Bundesrat und die Interessenvertreter der Banken und Versicherungen im Parlament wollen.

Und noch zu guter Letzt: sollen wir zur Senkenung des Umwandlungssatzes JA oder NEIN stimmen? Es gibt vordergründig ein Argument für ein JA: Pensionskassen in Unterdeckung müssen saniert werden, die Arbeiter erhalten während der Sanierung weniger Lohn (z.B. SBB). Vom Arbeitgeber nicht ausfinanzierte Frühpensionierungen und Verlust an der Börse haben die Löcher in den Pensionskassen hauptsächlich verursacht. Wenn bloss zukünftige Rentnerinnen dafür bezahlen sollen, ist dies völlig willkürlich. Es gibt daher bessere Argumente für ein NEIN: Nicht alle Pensionskassen sind in Unterdeckung, die privaten Versicherungsgesellschaften haben mit den Pensionskassen schon zuviel abgezockt, mit der Senkung des Umwandlungssatzes können sie noch mehr abzocken.
Ausschlaggebend ist für uns, was die Abschaffung der Pensionskassen beschleunigt. Dies ist eindeutig ein NEIN; wird der Umwandlungssatz nicht gesenkt, kommen die Pensionskassen schneller in unlösbare Probleme und ihre Abschaffung wird möglich.

Auf Kosten der Rentner

Die bürgerliche Mehrheit im Parlament möchte das Rentenalter für Frauen erhöhen und die Renten in Krisenzeiten kurzfristig kürzen. Aus dem vorwärts, der am 10. Juni erscheint.

Die eine grosse Sparmassnahme, die der Ständerat nun beschloss, ist die Angleichung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre. Auf dem Buckel der Frauen möchte das Parlament so rund 800 Millionen Franken jährlich einsparen. Dies wird unter dem Vorwand der Gleichberechtigung verkauft. Der Bundesrat sprach in seiner Botschaft zum Gesetzestext davon, dass mit der Erhöhung «eine der beiden noch bestehenden Ungleichbehandlungen der Geschlechter in der AHV eliminiert» würde. (Bei der anderen handelt es sich um die unterschiedlichen Voraussetzungen für Witwerinnen- und Witwer-Renten.) Die armen, armen Männer… Würde sich der Bundesrat doch bloss auch mal so ins Zeug legen, wenn es um die Diskriminierung der Frauen ginge, beispielsweise bei der Angleichung der Löhne.

Rita Schiavi, bei der Gewerkschaft Unia für die Rentenpolitik zuständig, fragt sich, warum man unter dem Gesichtspunkt der Geschlechtergleichheit immer nur verschlechtert: «Wenn man schon anpassen muss, könnte man das auch in die andere Richtung tun. Man könnte auch das Rentenalter der Männer senken.» Dies sei angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung eh sinnvoller: «Mittelfristig müssen wir die Arbeitszeit reduzieren, wenn wir noch genügend Arbeit für alle Leute haben möchten.»

Die andere beschlossene Einsparung betrifft die Höhe der Renten. Derzeit werden die Renten mittels eines so genannten Mischindexes alle zwei Jahre an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Geht es nach dem Willen der Bürgerlichen, soll diese Anpassung künftig in wirtschaftlich schlechten Zeiten ausgesetzt werden können. «Das ist faktisch eine Kürzung, weil so die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner sinkt», hält Schiavi fest. Gerade in Zeiten der Krise würde dies die wirtschaftliche Situation noch zusätzlich verschlimmern.

Dass diese Kürzung die betroffenen Rentnerinnen und Rentner je nach herrschender Teuerung empfindlich treffen könnte, beweist folgendes Rechenbeispiel (beruhend auf den Angaben aus der Botschaft des Bundesrates zur Gesetzesänderung): Bei einer Aussetzung des Mischindexes im Jahr 2006 hätten BezügerInnen einer Mindestrente auf das Jahr gesehen 480 Franken weniger erhalten. Bei einer Mindestrente von knapp über 1000 Franken monatlich ist das keine Kleinigkeit.

 

Alter Wein in neuen Schläuchen

Der Nationalrat hat den Kürzungen im Grundsatz bereits in der Frühjahrssession zugestimmt. Nur noch in Detailfragen besteht Uneinigkeit zwischen den beiden Kammern. Das Gesetz dürfte somit spätestens Ende Jahr verabschiedet werden. Damit beweist die bürgerliche Mehrheit in Parlament und Regierung einmal mehr ihre Dreistigkeit. Während man ohne mit der Schulter zu zucken der UBS ihr Versagen mit Steuergeldern in Milliardenhöhe versüsst, verlangt man von den Rentnerinnen und Rentnern empfindliche Einsparungen – und das nicht zum ersten Mal. Bereits anfangs Jahr beschloss das Parlament die Senkung des Umwandlungssatzes für die Pensionskassen. Dies reduziert die Renten für künftige BezügerInnen um über zehn Prozent. (Ein von der PdA initiiertes und von Gewerkschaften sowie anderen linken Parteien unterstütztes Referendum gegen diese Senkung ist bereits hängig.)

Das Vorgehen der Bürgerlichen erscheint umso dreister, wenn man bedenkt, dass genau die nun beschlossenen Kürzungen bei der AHV 2003 bereits schon einmal von den Stimmberechtigten in Bausch und Bogen verworfen wurden. Damals versprach die Regierung, dass es diese Sparmassnahmen nur im Einklang mit einer sozial ausgestalteten Flexibilisierung des Rentenalters gebe. Ansätze zu einer Flexibilisierung des Rentenalters sind nun zwar – soviel muss man zugestehen – in der Vorlage des Bundesrates drin. Allerdings nicht in einer «sozialen Ausgestaltung», sondern als reine Alibiübung.

Folgerichtig hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) bereits das erneute Referendum gegen die 11. AHV-Revision angekündigt. «Diese unsoziale Revision wird dann spätestens da scheitern, wo schon ihre Vorgängerin gescheitert ist: an der Hürde des Volkes», wie der SGB in seiner Medienmitteilung schreibt.