Aufruf der PdA zum 1. Mai 2010

«Stopp Sozialabbau» heisst die aktuelle Kampagne der Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS), denn Sozialabbau ist Diebstahl! Die Schweiz ist eines der reichsten Länder der Welt. Wie der vorhandene Reichtum verteilt wird, ist eine Frage des politischen Willens. Daher lanciert die PdAS am internationalen Tag der Arbeit 2010 die Forderung nach der Promille-Abgabe zur Mitfinanzierung der Sozialversicherungen.

Hier die Forderungen der PdAS:

a) Alle Grossbetriebe, die ein Eigenkapital von mehr als 1 Milliarde (1000 Mio.) Franken aufweisen, zahlen ein Promille vom Eigenkapital in einen Sozialfonds ein.

b) Den Verzicht auf sämtliche Abbaumassnahmen bei den Sozialversicherungen.

Beispiel der Promille-Abgabe

Unternehmen                                             Eigenkapital                              Promille-Abgabe

Crédit Agricole (Suisse) SA                            70950 Mio.                           70,9 Mio.

Novartis                                                        55440 Mio.                           55,4 Mio.

Nestlé                                                           50744 Mio.                           50,7 Mio.

Mit der Promille-Abgabe fliessen jährlich rund 700 Millionen in den Sozialfonds. Dieser dient der Mitfinanzierung der Sozialversicherungen, damit auf weitere Abbaumassnahmen verzichtet werden kann.

Der Sozialabbau ist ein Diebstahl mit System. Es ist das politische Programm der bürgerlichen Parteien, welche die Krise benutzen, um die Leistungen der Sozialversicherungen massiv abzubauen:

– 600 Millionen Franken sollen auf dem Buckel der Arbeitslosen gespart werden. So will es die neue AVIG-Revision der Bürgerlichen. Warum sollen die Menschen bezahlen, welche von der Krise am härtesten betroffen sind und eh in einer äusserst prekären Lebenslage sind?

– Bei der AHV und der IV ist eine weitere Revision bereits im Gange. Die IVRente von Zehntausenden von BezügerInnen soll gestrichen oder zumindest teilweise gekürzt werden. Bei der AHV soll unter anderem das Frauenrentenalter erhöht werden. Doch eine Rente, die ein würdiges Leben im Alter ermöglicht, ist ein Recht, das von der Schweizer Verfassung garantiert wird. Warum dann der Abbau bei der AHV und IV?

Stoppen wir diesen Diebstahl! Alle heraus zum 1. Mai und unterschreibt die Online-Petition für die Promille-Abgabe unter: stopp-sozialabbau.pda.ch

Es lebe der 1.Mai!!

Partei der Arbeit der Schweiz

Sparen auf dem Buckel der Arbeitslosen

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) will in der Arbeitslosenversicherung (ALV) noch mehr Leistungen kürzen als Bundesrat und Ständerat.

  • Personen unter 30 Jahren, die keine Kinder in ihrer Obhut haben sollen, höchstens noch 260 Taggelder erhalten. Für Personen unter 25 Jahren ohne Unterstützungspflichten sollen es sogar nur 130 Taggelder sein.
  • Eine Verschärfung des Gesetzes fordert die WAK auch in strafrechtlicher Hinsicht. So beantragt sie, dass Vergehen gegen das Arbeitslosengesetz künftig nicht nur mit Geldstrafen sondern auch mit Gefängnis bestraft werden können.

Zur Entschuldung der Versicherung soll auf der Leistungsseite über eine halbe Milliarde eingespart werden. Die dazu vorgesehenen Kürzungen der Versicherungsleistungen bedeuten für die Betroffenen und ihre Familien eine weitere massive Belastung (oder drängen Betroffene und ihre Familien schneller in die Armut). Insbesondere laufen Jugendliche Gefahr, working poors zu werden: bis zum 30. Altersjahr soll jegliche Arbeit zumutbar sein.

Ebenso verfehlt und unverständlich ist die vorgesehene Ausdehnung der sogenannten Ersatzarbeit. Dabei handelt es sich um unterbezahlte Arbeit, zu deren Annahme Arbeitslose verpflichtet werden können.

Für die Kantone und Gemeinden bedeutet die Vorlage eine erneute Überwälzung von Kosten. Der Bund und die ALV stehlen sich zunehmend aus ihrer Verantwortung und das verfassungsmässige Obligatorium wird durch Ausschluss von der Versicherung (für Teilnehmer von „arbeitsmarktlichen Massnahmen“), durch Verlängerung von Wartezeiten usw. ausgehöhlt.

Wenn die jetztige Version der Gesetzesrevision in der Wintersession durch den Nationalrat akzeptiert würde, könnten den Arbeitslosen bereits 2011 die Leistungen drastisch gekürzt werden. Ausgerechnet, in der aktuellen Krise! Und ausgerechnet in einem Staat, der erst gerade den Mitverursachern dieser Krise 36 Milliarden Steuergelder (!!) zur Verfügung gestellt hat.

Die vorgesehene Revision löst keines einziges der bestehenden Arbeitsmarktprobleme, sondern verschärft die bestehenden und schafft neue Probleme. Hauptwirkung dieser Vorlage ist, dass die Zahl der Armutsbetroffenen in der Schweiz um mehrere 10’000 Personen zunehmen wird.

Nein zum Abbau der ALV

Der Kampf gegen die Revision der ALV hat begonnen. Regionales Referendumskomitee in Bern gegründet.
Am 17. August 2009 trafen sich auf Einladung des Komitees der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen (KABBA) die Vertreter der Betroffenen und weiterer Organisationen der Region Bern, um über ein gemeinsames Vorgehen gegen die vom Bundeshaus geplante Verschlechterung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) zu beraten. Dabei wurde eine Regionalgruppe Bern des bereits im Juni konstituierten nationalen Referendumskomitees gegründet. Gründungsmitglieder sind KABBA, die Grüne Partei Bern/Demokratische Alternative (GPB/DA), die Junge Alternative (JA), die Juso Bern, die Jungkommunisten Bern  und die Partei der Arbeit (PdA).
Ende Juli 2009 waren 145’364 Arbeitslose eingeschrieben. Innerhalb nur eines Jahres hat die behördlicherseits registrierte Arbeitslosenzahl um 53’201 Personen (+57,7%) zugenommen. Ausgerechnet heute, wo das Gewitter auf dem Arbeitsmarkt losbricht, will der Bundesrat den Betroffenen den Regenschirm durchlöchern oder gar wegnehmen. Obwohl die seit 1990 eingeschlagene Richtung der Arbeitsmarktpolitik sich schon bis heute verheerend ausgewirkt hat, sind Bundesrat und Ständerat nicht zu einer Kurskorrektur bereit, sondern wollen die Abbaupolitik fortsetzen und intensivieren. Da sich auch im Nationalrat ein ähnliches Ergebnis abzeichnet, stehen wir vor der Notwendigkeit, ein Referendum gegen diese Gesetzesänderung zu ergreifen und einen Volksentscheid herbei zu führen.
Die vorgesehene Revision löst keines einziges der bestehenden Arbeitsmarktprobleme, sondern verschärft die bestehenden und schafft neue Probleme. Als mittelfristige Hauptwirkung einer Annahme dieser Vorlage wäre zu erwarten, dass die Zahl der Armutsbetroffenen in der Schweiz um mehrere 10’000 Personen zunehmen wird, ohne dass ein einziges der grossen Arbeitsmarktprobleme gelöst wird.

Tendenz klar steigend!

 

Insgesamt waren im Juni 140253 Menschen ohne Arbeit, rund 5’100 mehr als im Mai. Im Vergleich zum Juni vergangenen Jahres nahm die Zahl der Arbeitslosen um 48’776 oder 53,3 Prozent zu, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) mitteilte. Die Zahl der offenen Stellen betrug noch 14’855.

Auch die Jugendarbeitslosigkeit nahm zu: Die Zahl der 15- bis 24-Jährigen ohne Job erhöhte sich im Juni um 5,3 Prozent auf 22’464 Personen. Verglichen mit dem Vorjahr entspricht dies gar einem Anstieg von 70,6 Prozent. Massiv stieg auch die Zahl der von Kurzarbeit betroffenen ArbeiterInnen: Im waren 27’907 Menschen mehr davon betroffen als im März. Das entspricht einer Zunahme von 68,0 Prozent. Die Zahl der Betriebe mit Kurzarbeit erhöhte sich um 506 auf 2’712. Die ausgefallenen Arbeitsstunden stiegen um 10,0 Prozent auf 2’885’058 Stunden.

Abbau der ALV

Der Ständerat folgt weitgehend dem Bundesrat. Die ALV soll mit massiven Leistungskürzungen saniert werden. Das Referendum wird zu einem Muss!

Der Ständerat stimmte mit 30 gegen 8 Stimmen der SP und der Grünen für die Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetz. Aus linker Sicht werden die Leistungen zu stark abgebaut und die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zu wenig erhöht.

In der Detailberatung folgte der Ständerat in den wesentlichen Punkten dem Bundesrat. Damit sollen die Lohnabgaben von heute 2 Prozent auf 2,3 Prozent erhöht werden, 0,1 Prozent davon befristet. Zudem will der Rat – ebenfalls befristet – auf Einkommen zwischen 125 000 und 315 000 Franken ein Solidaritätsprozent erheben.

Andererseits soll fortan bei den Leistungen gespart werden. Dazu wird die Taggeld-Bezugsdauer enger an die Beitragszeit gekoppelt: Wer nur 12 Monate einbezahlt hat, soll neu nur noch 260 Taggelder beziehen können. Nur wer 18 Monate hintereinander in die ALV einbezahlt, soll weiterhin 400 Taggelder erhalten.

An den Kragen soll es auch jungen Arbeitslosen gehen: Sie sollen dazu gezwungen werden, sämtliche Arbeiten anzunehmen!