KünstlerInnen der CH: Auf nach Bern!

Das revidierte Arbeitslosenversicherungsgesetz, das am 1. April 2011 in Kraft tritt, trifft alle Berufstätigen der Bühnen- und Filmkünste hart, und gefährdet die weitere Ausübung ihrer künstlerischen Tätigkeit. Wir rufen auf, am Montag, 28. Februar, um 11.00 Uhr auf demBundesplatz an der Übergabe der Petition «Aufruf zur Anerkennung der Berufe im Bereich des künstlerischen Schaffens in der französischsprachigen Schweiz» teilzunehmen.

Um die Petitionsübergabe symbolisch zu unterstreichen, werden wir einen Gartenzwerg in den Berner Himmel steigen lassen.

Im Anschluss an die Aktion laden wir Sie zu einer Pressekonferenz ein, die um 12.00 Uhr im Hôtel Kreuz (Zeughausgasse 41,) stattfindet. Das Komitee 12a wird ebenfalls anwesend sein und seine Aufgaben vorstellen. Zudem werden verschiedene

Berufsverbände und Gewerkschaften aus der Deutschschweiz anwesend sein, die ebenfalls von dieser problematischen Situation betroffen sind, und sich mit den Bühnen- und Filmkünstlern solidarisieren.

Sofern nicht sofort die nötigen Massnahmen ergriffen werden, um dem drohenden Untergang der Kunstberufe – und damit verbunden der Kunstschaffenden – entgegenzuwirken, wäre dies ein Beweis für die Gleichgültigkeit gegenüber den Künstlern unseres Landes.

Die Durchsetzung unserer Anliegen hängt von den Anstrengungen des Komitee 12a ab, das sich zusammen mit den politischen Entscheidungsträgern dafür einsetzt, durch eine Anpassung des Gesetzes eine Lösung zu finden. Am 11. März 2011 wir der Bundesrat über die Verordnung zum neuen Arbeitslosenversicherungsgesetz entscheiden. Zu diesem Zeitpunkt wird sich zeigen, ob die Aufklärungsarbeit des Komitee 12a bei den Politikern Gehör gefunden hat. Falls dies nicht erreicht werden kann, werden wir uns mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen diesen Entscheid wehren.

Weitere Infos: joselillo@voilà.fr

Wenn Bürgerliche sich für Proleten einsetzen

Ein ungemütlich schauender, roter Pac-Man, mit scharfen, eckigen Zähnen frisst eine Hunderternote. Daneben steht in grossen, fetten Lettern: «Höhere Lohnabzüge stoppen. Sichere Arbeitslosenversicherung – JA». So kommt das Propagandaplakat der Bürgerlichen daher, das für ein Ja zur AVIG-Revision wirbt. Pac-Man? Das ist dieses kleine, bekannte Monster aus dem gleichnamigen Viedeospiel, das im Juli 1980 in Japan als «Puck Man» veröffentlicht wurde. Der Name leitet sich von «paku paku» für «wiederholt den Mund öffnen und schliessen» und der Gestalt der Hauptfigur her, die einem Eishockey-Puck gleicht. Zudem bedeutet «puck» auf Englisch auch «Kobold». 1981 erschien das Spiel als Pac-Man in den USA und eroberte im Schnellzugstempo die ganze Welt. Der Ursprungsname wurde geändert, da man befürchtete, dass die Aufschrift «Puck Man» auf dem Automaten in «Fuck Man» abgewandelt werden könnte. Stichwort, das uns direkt zurück zur AVIG-Revision und zur Kampagne der Bürgerlichen führt.

Zahlen sind Fakten und keine Meinung

Tatsache ist, dass der Bundesrat am 30. Juni 2010 folgendes beschlossen hat: Wird am 26. September die Revision abgelehnt, kommt es per 1. Januar 2011 zu einer Erhöhung der ALV-Abgabe von 0.5 Prozent auf 2.5 Prozent. So ist im Argumentarium der BefürworterInnen zu lesen, dass sie diese «hohe Lohnabzüge stoppen» wollen. Dies, weil sonst «Aufschwung und Arbeitsplätze gefährdet sind», und weil höhere Lohnabzüge die «Kleinverdiener treffen». Man lese und staune. Und nach einem kurzen Moment der Verwirrung frage man sich: Seit wann setzen sich die bürgerlichen Parteien für die Proleten und Kleinverdiener ein. Das wäre ja so, als würde sich die Linke für noch grössere Bonizahlungen bei den Topmanagern und weitere Steuergeschenke für die Reichen stark machen. Die Argumentation stinkt und ist aus weiteren Gründen verlogen. Denn wird die Revision angenommen, kommt es auch(!) zu einer Erhöhung der Lohnabzüge, und zwar um 0.2 Prozent. Warum wehren sich die Bürgerlichen nicht gegen diesen höheren Lohnabzug?

Konkret ergibt sich für die «Zusatzbelastung der Löhne» folgendes Rechenbeispiel anhand des schweizerischen, durchschnittlichen Bruttolohns, der bei 5820 Franken im Monat liegt: Bei Ablehnung der Revision zahlt der Arbeitnehmer 172.50 Franken im Jahr (14.38 Fr. im Monat) mehr ALV-Abgabe als aktuell der Fall ist. Bei einer Annahme der Revision sind es 103.50 Franken (8.63 im Monat) mehr. Man rechne bitte genau: Die Differenz, sprich der Spareffekt, beträgt 69 Franken im Jahr, 5.75 im Monat. Dies das Hauptargument der Bürgerlichen, um einen Leistungsabbau bei der ALV von 600 Millionen Franken durchzuboxen. Grotesk!

Bei einem tieferen Lohn ist die Zusatzbelastung entsprechend kleiner. Zu erwähnen ist, dass zum Beispiel im Kanton Zürich rund 65 Prozent der Beschäftigten weniger als den durchschnittlichen Bruttolohn verdienen. Somit ist für eine Mehrheit der Beschäftigten die Zusatzbelastung tiefer als im aufgeführten Beispiel. Kaum zu Buche fällt auch die Zusatzbelastung für die Arbeitgeber: Ein Betrieb mit 30 Angestellten müsste bei einem Nein zur Revision 5715 Franken im Jahr mehr als heute bezahlen. Kommt die Revision durch, sind es 2070 Franken. Eine Differenz von 3645 Franken im Jahr. Zu behaupten, dass genau diese Zusatzbelastung den «Aufschwung und Arbeitsplätze gefährden» ist schon fast eine Frechheit.

Alternativen sind vorhanden

Trotzdem entscheidet sich der Ausgang der Abstimmung bei der Frage, wie die ALV finanziert werden kann. Eine Lösung, die von der Partei der Arbeit vorgeschlagen wird, ist die Einführung des AHV-Prinzips bei der ALV. Konkret würde dies bedeuten, dass so wie bei der AHV auch bei der ALV der Abzug auf den vollen Lohn bezahlt wird, und nicht nur wie bis jetzt maximal auf einen Lohn von 10 500 Franken im Monat, was ein Jahresgehalt von 126 000 ergibt.

Somit könnten alleine im Kanton Zürich jährlich Mehreinnahmen von mindestens 40 Millionen Franken generiert werden. Erhebt man zusätzlich einen so genannten «Solidaritätsbeitrag » von 1 Prozent ab einem Monatslohn von 10000 Franken, könnten jährlich alleine im Kanton Zürich(!) gut 140 Millionen mehr eingenommen werden. Mit gutem Gewissen kann daher festgehalten werden, dass durch so ein Finanzierungsmodell locker 500 Millionen mehr in die Kasse der ALV fliessen könnten.

Und was ist die Moral dieser ganzen Zahlenspielerei? Die Frage der Finanzierung der ALV sowie die Finanzierung aller anderen Sozialversicherungen ist schlichtweg die Frage, wie der vorhandene und produzierte Reichtum verteilt werden soll! Ein Nein am 26. September zwingt das Parlament einen neuen Finanzierungsvorschlag für die ALV zu erarbeiten. Dies erlaubt die Forderung des AHV-Prinzips sowie weitere alternative Finanzierungsmodelle zu prüfen und einzuführen!

Aus dem vorwärts, der am 27. August erscheint.

Aufruf der PdA zum 1. Mai 2010

«Stopp Sozialabbau» heisst die aktuelle Kampagne der Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS), denn Sozialabbau ist Diebstahl! Die Schweiz ist eines der reichsten Länder der Welt. Wie der vorhandene Reichtum verteilt wird, ist eine Frage des politischen Willens. Daher lanciert die PdAS am internationalen Tag der Arbeit 2010 die Forderung nach der Promille-Abgabe zur Mitfinanzierung der Sozialversicherungen.

Hier die Forderungen der PdAS:

a) Alle Grossbetriebe, die ein Eigenkapital von mehr als 1 Milliarde (1000 Mio.) Franken aufweisen, zahlen ein Promille vom Eigenkapital in einen Sozialfonds ein.

b) Den Verzicht auf sämtliche Abbaumassnahmen bei den Sozialversicherungen.

Beispiel der Promille-Abgabe

Unternehmen                                             Eigenkapital                              Promille-Abgabe

Crédit Agricole (Suisse) SA                            70950 Mio.                           70,9 Mio.

Novartis                                                        55440 Mio.                           55,4 Mio.

Nestlé                                                           50744 Mio.                           50,7 Mio.

Mit der Promille-Abgabe fliessen jährlich rund 700 Millionen in den Sozialfonds. Dieser dient der Mitfinanzierung der Sozialversicherungen, damit auf weitere Abbaumassnahmen verzichtet werden kann.

Der Sozialabbau ist ein Diebstahl mit System. Es ist das politische Programm der bürgerlichen Parteien, welche die Krise benutzen, um die Leistungen der Sozialversicherungen massiv abzubauen:

– 600 Millionen Franken sollen auf dem Buckel der Arbeitslosen gespart werden. So will es die neue AVIG-Revision der Bürgerlichen. Warum sollen die Menschen bezahlen, welche von der Krise am härtesten betroffen sind und eh in einer äusserst prekären Lebenslage sind?

– Bei der AHV und der IV ist eine weitere Revision bereits im Gange. Die IVRente von Zehntausenden von BezügerInnen soll gestrichen oder zumindest teilweise gekürzt werden. Bei der AHV soll unter anderem das Frauenrentenalter erhöht werden. Doch eine Rente, die ein würdiges Leben im Alter ermöglicht, ist ein Recht, das von der Schweizer Verfassung garantiert wird. Warum dann der Abbau bei der AHV und IV?

Stoppen wir diesen Diebstahl! Alle heraus zum 1. Mai und unterschreibt die Online-Petition für die Promille-Abgabe unter: stopp-sozialabbau.pda.ch

Es lebe der 1.Mai!!

Partei der Arbeit der Schweiz

Nein zur AVIG-Revision

Am 19. März hat die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat die AVIG-Revision beschlossen. Der Kampf gegen den erneuten Versuch eines Sozialabbaus hat begonnen. Die Mitteilung der Partei der Arbeit der Schweiz.

Die AVIG-Revision sieht einen massiven Abbau bei den Leistungen der Arbeitslosenversicherung vor. So sollen auf den Buckel der Erwerbslosen rund 600 Millionen Franken eingespart werden. Wie bereits beschlossen und angekündigt, ergreift auch die Partei der Arbeit der Schweiz das Referendum gegen diesen
erneuten Versuch eines sozialen Kahlschlags in der Schweiz.
Die PdAS ist sich sicher, dass die Bürgerlichen eine weitere Schlappe einfangen werden, da sie offensichtlich aus der BVG-Abstimmung nichts gelernt haben.