KünstlerInnen der CH: Auf nach Bern!

Das revidierte Arbeitslosenversicherungsgesetz, das am 1. April 2011 in Kraft tritt, trifft alle Berufstätigen der Bühnen- und Filmkünste hart, und gefährdet die weitere Ausübung ihrer künstlerischen Tätigkeit. Wir rufen auf, am Montag, 28. Februar, um 11.00 Uhr auf demBundesplatz an der Übergabe der Petition «Aufruf zur Anerkennung der Berufe im Bereich des künstlerischen Schaffens in der französischsprachigen Schweiz» teilzunehmen.

Um die Petitionsübergabe symbolisch zu unterstreichen, werden wir einen Gartenzwerg in den Berner Himmel steigen lassen.

Im Anschluss an die Aktion laden wir Sie zu einer Pressekonferenz ein, die um 12.00 Uhr im Hôtel Kreuz (Zeughausgasse 41,) stattfindet. Das Komitee 12a wird ebenfalls anwesend sein und seine Aufgaben vorstellen. Zudem werden verschiedene

Berufsverbände und Gewerkschaften aus der Deutschschweiz anwesend sein, die ebenfalls von dieser problematischen Situation betroffen sind, und sich mit den Bühnen- und Filmkünstlern solidarisieren.

Sofern nicht sofort die nötigen Massnahmen ergriffen werden, um dem drohenden Untergang der Kunstberufe – und damit verbunden der Kunstschaffenden – entgegenzuwirken, wäre dies ein Beweis für die Gleichgültigkeit gegenüber den Künstlern unseres Landes.

Die Durchsetzung unserer Anliegen hängt von den Anstrengungen des Komitee 12a ab, das sich zusammen mit den politischen Entscheidungsträgern dafür einsetzt, durch eine Anpassung des Gesetzes eine Lösung zu finden. Am 11. März 2011 wir der Bundesrat über die Verordnung zum neuen Arbeitslosenversicherungsgesetz entscheiden. Zu diesem Zeitpunkt wird sich zeigen, ob die Aufklärungsarbeit des Komitee 12a bei den Politikern Gehör gefunden hat. Falls dies nicht erreicht werden kann, werden wir uns mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen diesen Entscheid wehren.

Weitere Infos: joselillo@voilà.fr

Der Weg zur «Gefangenen Kunst»

Ayo (Name geändert) übergibt uns die ersten Bilder an einem trüben Tag. Es regnet, der Himmel ist grau, ebenso der Betonklotz, in welchem die Übergabe stattfindet. Unsere Schuhe sind nass, der Spaziergang hierhin war nicht schön, nur passend…

Da sitzen wir im ungemütlichen Besucherraum des Flughafengefängnisses Kloten und sind berührt vom Lachen, welches Ayo noch immer zustande bringt. Seit mehreren Monaten ist Ayo hier in Ausschaffungshaft. Vor mehr als zwei Jahren ist Ayo, damals 25 Jahre alt, in die Schweiz gekommen. Mit nicht viel mehr als einem gültigen Flugticket und seinen Sportschuhen hat Ayo sein afrikanisches Heimatland verlassen, um an einem Marathonlauf in Zermatt teilzunehmen, zu welchem er eingeladen worden ist. Und weil Ayo Hoffnung in seinem Herzen und Träume in seinem Kopf hatte, ist er nicht wieder ins Flugzeug gestiegen, nicht in seine Heimat zurückgeflogen. Bald hat er gemerkt, wie das hier läuft, beziehungsweise nicht läuft, denn ohne Asylantrag läuft gar nichts… Also hat er einen Asylantrag gestellt, sich nicht wohl dabei gefühlt, denn Asyl brauchte er ja nicht. Auf seinen Antrag wurde nicht eingegangen, ein «Nichteintretensentscheid», kurz NEE. Ayo hätte gehen müssen, doch er blieb. Alle paar Wochen ist er in eine neue Notunterkunft gezogen, hat das Nötigste bekommen, mehr nicht. Dann, acht Monate später, ist Ayo in eine Polizeikontrolle geraten und mitgenommen worden, zuerst in die Kaserne, dann ins Flughafengefängnis, in Ausschaffungshaft.

Eine Stimme geben!

Im Gefängnisalltag ist keine Beschäftigung für die Inhaftierten vorgesehen, im Gegenteil: möglichst langweilig soll es sein, zermürbend, die Leute sollen genug davon bekommen, sollen gehen wollen, sollen zurück, zurück in Hoffnungs- und Perspektivlosigkeit. Schlimmer kann sie ja kaum sein, da wo die Menschen her kommen. Hier, an diesem Ort, wird sie gemacht. Bewusst. Die Menschen sollen von der Schweiz abgeschreckt werden. Aufgeben. Ayo gibt nicht auf; er fängt an, Bilder zu malen. Ayo ist vor der wirtschaftlichen Misere seines Landes geflüchtet, hat nach Schweizer Gesetzgebung kein Anrecht auf Asyl. Trotzdem hat er es versucht, ist seiner Hoffnung auf ein besseres Leben gefolgt. Ist das ein Verbrechen? Unsere Gesellschaft bestraft Menschen wie Ayo mit monatelanger, zermürbender Haft, gibt tausende von Franken aus, um den Menschen die Hoffnung zu nehmen.

Mit der Ausstellung «Gefangene Kunst» möchten wir auf die Menschen aufmerksam machen, die in Ausschaffungshaft sind. Wir möchten ihnen eine Stimme geben und die Möglichkeit, ihr Gefangensein in irgendeiner Art für die Menschen draussen fühlbar, begreifbar zu machen. Da sind Menschen wie Ayo, die sich ein besseres Leben erhofften. Da sind aber auch Menschen, die Kriege erlebt haben. Menschen, die aufgrund unmenschlicher Lebensbedingungen geflüchtet sind. Mit der Hoffnung und dem Mut, in einem ihnen fremden Land einen Neuanfang zu wagen. Manche sind mit Traumas gekommen, in der verzweifelten Hoffnung auf Schutz, andere voller Tatendrang und dem Willen, sich hier ein Leben zu erarbeiten, etwas zum Ganzen beizutragen. Sie alle haben Vertrauen in unser Land gehabt. Vertrauen darin, dass es hier so etwas wie Gerechtigkeit gibt, dass Menschenrechte geachtet werden. Mit zerbrochenen Träumen und orientierungslos, vielleicht voller Angst vor einer Rückschaffung, sitzen sie jetzt in Ausschaffungshaft. Ohne je ein Verbrechen begangen zu haben. Denn: Flucht ist kein Verbrechen! Darf keines sein! Angesichts der gigantischen Herausforderung, welche die weltweite Migrationsbewegung mit sich bringt, hat die Schweiz kapituliert. Anstatt nach menschenwürdigen, gangbaren Wegen zu suchen, nach wirklichen Lösungen, hat sie sich Scheuklappen angezogen. Die verschärften Gesetze zur Asylpolitik sind teilweise menschenverachtend. Es darf nicht sein, dass die Motivation, Menschen zu inhaftieren, eine lebensverachtende ist. Das ist sie aber wenn es darum geht, die Menschen so lange zu zermürben und mit Perspektivlosigkeit zu füttern, bis sie «freiwillig» gehen – wohin auch immer. Wo es um globale Herausforderungen geht, ist es gefährlich, auf solch kurzsichtige, egoistische Weise zu handeln. Die neuen Wege, die es braucht, müssen mitfühlende sein, menschliche, denn es geht um Menschen.

Die Hoffnung nicht ganz verloren

Ayo hält 17 Monate durch. Dann teilt er den Behörden mit, dass er bereit ist, zurück zu kehren. Er hält es nicht mehr aus. Kurz darauf wird er freigelassen, bekommt ein Papier in die Hand gedrückt, auf welchem steht, dass er die Schweiz innerhalb von 24 Stunden verlassen muss. Papiere hat Ayo keine. Nur die Wahl zwischen illegal über die Grenze in ein Nachbarland gehen oder illegal hier bleiben. Ayo bleibt. Kämpft, hofft weiter. Weihnachten feiert er zusammen mit anderen Asylsuchenden und Menschen ohne Aufenthaltsbewilligung in der besetzten Predigerkirche. Kurz danach wird er erneut verhaftet. Fast zwei Monate ist er in Untersuchungshaft. Dann kommt er ins Bezirksgefängnis, wenig später in die Strafanstalt Pöschwies. Angeklagt wegen illegalem Aufenthalt und wiederholtem Fahren ohne gültigem Fahrausweis. Dort ist er jetzt, malt weiter. Die Hoffnung für die Schweiz hat er wohl verloren, die Hoffnung für sich noch nicht ganz. Ayo hat ein kleines Bild gemalt, eine Bleistiftskizze: Gitterstäbe, dahinter ein lachendes und ein weinendes Gesicht. Unter das Bild hat er den Satz geschrieben: «Some people can only see darkness, others can see the stars»

Die Ausstellung «Gefangene Kunst» zeigt Bilder, die von Menschen in Ausschaffungshaft gemalt worden sind. Die Bilder waren bereits letzten September im Café Zähringer zu sehen.

Ausstellung: 3. März bis 30. April 09 im Restaurant Bubbles, Strassburgstrasse 15, 8004 Zürich (beim Stauffacher)

Vernissage: Freitag, 3. April 09 ab 18 Uhr, Veranstaltung mit Betroffenen und Experten um 19 Uhr.