Solothurner Behörden reissen Familie auseinander

Die Menschenrechtsgruppe augenauf Bern hat am Mittwoch, 20. Mai vor dem Amt für öffentliche Sicherheit des Kantons Solothurn eine Mahnwache durchgeführt, um gegen die Verlängerung der Ausschaffungshaft des Liberianers Alpha Konneh zu protestieren.

Mit Transparenten, Flugblättern und einer theatralischen Aktion, bei der symbolisch eine Familie auseinandergesägt wurde (siehe Bild), machten die AktivistInnen von augenauf auf ihr Anliegen aufmerksam. An einer Medienorientierung vor Ort informierten Doris Mühlemann, die Lebenspartnerin von Alpha Konneh und Mutter des gemeinsamen Kindes, sowie Nadia Bisang und Philipp Meyer von augenauf Bern über die Hintergründe des Falles.

Seit 11 Monate in U-Haft

Die Aktion richtete sich gegen ein Urteil des Haftgerichts Solothurn von vergangenem Freitag, dem 15. Mai 2009, das trotz schriftlicher Interventionen der Menschenrechtsorganisationen Amnesty International und augenauf Bern die Verlängerung der Ausschaffungshaft von Alpha Konneh um zwei weitere Monate genehmigte.

Alpha Konneh reiste im September 2007 in die Schweiz ein, wo sein Asylgesuch zwei Monate später abgelehnt wurde. Bereits seit 11 Monaten befindet er sich im Untersuchungsgefängnis Solothurn in Ausschaffungshaft, ohne eine Straftat begangen zu haben. Er ist Vater eines im Oktober 2008 in der Schweiz geborenen Sohnes. Seit Monaten kämpft seine Lebenspartnerin und Mutter des gemeinsamen Kindes um eine Aufenthaltsgenehmigung für Alpha Konneh, gestützt auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, welcher das Recht auf Achtung vor dem Familienleben garantiert. Obwohl der Prozess der Vaterschaftsanerkennung kurz vor dem Abschluss steht und die beiden vorhaben zu heiraten, und obwohl bereits zwei Ausschaffungsversuche mit zahlreichen Unstimmigkeiten gescheitert sind (siehe Dokumentation im Anhang), beabsichtigt das Amt für Ausländerfragen des Kantons Solothurn hartnäckig, Alpha Konneh mit allen Mitteln auszuschaffen. Diese Praxis macht einmal mehr deutlich, dass sich Personen in Ausschaffungshaft de facto in einer entrechteten Situation befinden.

Menschenverachtend

Vaterschaftsanerkennungsverfahren, Heiratsvorbereitungen, laufendes Strafverfahren, offensichtliche Schwierigkeiten mit der liberianischen Regierung bei der Rückführung ? Selbst jenseits aller humanitären Überlegungen ist es nicht nachvollziehbar, warum der Kanton Solothurn und das BFM soviel Energie und Geld mit dem Versuch verschwenden, Alpha Konneh auszuschaffen.

augenauf Bern kritisiert die Haftverlängerung und die versuchten Ausschaffungen aufs Schärfste. Mit diesen unnötigen und kostenintensiven Massnahmen reisst die schweizerische Migrationspolitik, in diesem Fall ausgeführt vom Kanton Solothurn, in menschenverachtender Weise eine junge Familie auseinander.

FREIHEIT FÜR JOHN – FLUCHT IST KEIN VERBRECHEN!

Zeigen wir John unsere Solidarität und gehen wir gemeinsam zur Gerichtsverhandlung! Dienstag 14. April ’09 um 12:00 Uhr, Flüchtlingscafé (Infoladen Kasama, Militärstrasse 87a, Zürich. Die Gerichtsverhandlung wird um 13:30 Uhr beim Bezirksgericht Zürich stattfinden.

Seit drei Jahren in Haft

John, ein Aktivist der Sans-Papiers Bewegung ist seit dem 23.Dezember 08  wieder in Haft. Am Di. den 14. April findet die Gerichtsverhandlung wegen wiederholten illegalen Aufenthaltes in der Schweiz statt (zu seiner Geschichte siehe auch unten).
John ist seit 3 Jahren in der Schweiz wovon er schon 22 Monate im Gefängnis verbracht hatte. Nun will man ihn für weitere 9 Monate einsperren. Was soll der Scheiss!!

Johns Geschichte in der Schweiz beginnt im Juli 2006. Er kommt mit dem Flugzeug und ein paar wenigen Habseligkeiten, darunter seine Sportschuhe. John wurde von einem Sportklub eingeladen, in Zermatt an einem Rennen teilzunehmen. Wie er die Einladung erhalten hat, hat er gewusst, dass er unbedingt da hin will. Hin muss. Irgendwie. John ist 24. Die Perspektiven in Kenya, seinem Land, sind nicht besonders ermutigend; John hat eine Ausbildung zum Mechaniker absolviert, doch in Nairobi eine Anstellung zu finden ist fast so schwierig wie Schweizergardist im Vatikan zu werden. Doch John  hat Hoffnung hat in seinem Herzen und Träume in seinem Kopf und so steigt er nach dem Event nicht wieder ins Flugzeug, fliegt nicht nach Kenya zurück. Bald merkt er, wie das hier läuft, bzw. nicht läuft und ohne Asylantrag läuft gar nichts? also stellt er einen Asylantrag. Die Antwort ist kurz und klar, auf sein Gesuch wird nicht eingegangen. John gibt noch nicht auf. Alle paar Wochen zieht er in eine neue Notunterkunft, lebt mit acht Franken Migrosgutscheinen pro Tag so gut es geht. Inzwischen hat er Freunde gefunden, Schweizer, Afrikaner, Asiaten, spielt doch keine Rolle.

Ohne Gespräche, ohne Vorwarnung
Acht Monate später geht alles sehr schnell, wenn auch die Zeit für John unendlich lang werden wird? er kommt in eine Polizeikontrolle, wird, weil er keine Papiere zum Vorweisen hat, verhaftet. Zuerst eine Woche Bezirksgefängnis, dann Flughafengefängnis Kloten, Ausschaffungshaft. An die drei Monate, die man ihm  zuerst gibt, werden weitere drei gehängt, und wieder drei, und wieder und wieder? zweimal sollte John in dieser Zeit ausgeschafft werden, zweimal hat man ihn ? ohne Gespräch und ohne Vorwarnung, am Morgen geweckt und zum Flugzeug gebracht. Erst beim Flugzeug die Frage, ob er bereit sei, nach Kenya zurückzukehren. John verneint und wird zurück in seine Zelle gebracht. Nach 17 Monaten mag John nicht mehr. Er sitzt im Gefängnis ohne ein Verbrechen begangen zu haben. Er teilt den Behörden mit, dass er in seine Heimat zurück möchte. Kurz darauf wird er frei gelassen mit einem Schreiben, dass er die Schweiz innerhalb 48 Stunden verlassen müsse. John hat die Wahl zwischen illegal bleiben oder illegal über die Grenze gehen. Er bleibt. Wieder die Wanderungen zwischen den Notunterkünften. John engagiert sich bei Bleiberecht, setzt sich ein für mehr Menschlichkeit. Dann, kurz nach Weihnachten letzten Jahres, wird John erneut verhaftet. Zwei Monate ist er in Untersuchungshaft. Die Bedingungen sind hart, einmal wöchentlich eine Stunde Besuch, einmal wöchentlich duschen, einmal pro Tag die Zelle für ca. 1 Stunde verlassen. Die restliche Zeit ist John eingesperrt, Betonmauern, irgendwo hoch oben ein Fenster, dank welchem er knapp erkennen kann, ob es Tag ist oder Nacht.

Anfang März wird John in die Strafanstalt Pöschwies überführt, angeklagt wegen dreifachen (dreifachen??) illegalen Aufenthaltes in der Schweiz.

Am 14. April 2009 ist Gerichtsverhandlung. Von den 34 Monaten, die John in der Schweiz ist, hat er 21 in Haft verbracht. Jetzt soll er weitere neun Monate Gefängnisstrafe bekommen – ohne ein Verbrechen begangen zu haben. FLUCHT IST KEIN VERBRECHEN! Wir fordern: FREIHEIT FÜR JOHN!!

Nebenbei noch eine kleine Milchbüchleinrechnung: ein Tag im Gefängnis kostet ungefähr 350 Franken. John war bis jetzt 21 Monate in Haft. Macht 220 500 Franken. Die Schweiz ist bereit, mehr als eine viertelmillion Franken auszugeben, um einen Menschen zu zermürben!

Ausgeschafft verschnürt wie ein Gepäckstück

In den letzten Tagen hat augenauf erfahren, dass zwei von der Polizei für die Vorbereitung der Ausschaffung in den Kongo verhaftete Flüchtlinge im «provisorischen» Polizeigefängnis in der Zürcher Kaserne versucht haben, sich das Leben zu nehmen.

Nach dem Besuch einer kongolesischen Delegation im Dezember 2008 hat sich der Druck der Ausschaffungsbehörden auf die zum Teil seit Jahren in der Schweiz lebenden kongolesische Sans-Papiers für viele Betroffene zu einer unerträglichen Härte gesteigert.

Bundesrätin Widmer-Schlumpf versucht ihren abgewählten Vorgänger vergessen zu machen und lässt die Behörden mit äusserster Härte gegen abgewiesene Flüchtlinge aus Afrika vorgehen. In den letzten Wochen kam es zu einer ganzen Reihe von Verhaftungen von Flüchtlingen, insbesondere von Menschen aus der Demokratischen Republik Kongo, sowie zu mindestens zwei Ausschaffungs-Sonderflügen.

Ein Abkommen und die traurigen Folgen

Am 23. Februar 2008 schloss das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement ein Abkommen mit der DR Kongo «über die einvernehmliche Steuerung der Migration». Darin wurde unter anderem festgelegt, dass die Schweiz die Kosten für Reise und Unterkunft einer kongolesischen Delegation übernimmt, die regelmässig in die Schweiz reisen soll, um hier die Nationalität von abgewiesenen Flüchtlingen „festzustellen“. Solche Delegationsreisen kongolesischer Beamten sind vor Jahren nach einem gescheiterten Ausschaffungsversuch und aufgrund massiver Korruptionsvorwürfe gegen die zuständige kongolesische Ausländerbehörde eingestellt worden.

Vom 16. bis zum 18. Dezember hielt sich eine kongolesische Delegation in Bern auf, wo ihr verschiedene, abgewiesene Flüchtlinge, davon 13 aus dem Kanton Zürich, vorgeführt wurden. Seitdem werden die in Zürich* seit Jahren systematischen Kontrollen von Menschen schwarzer Hautfarbe dazu benützt, um papierlose Flüchtlinge aus dem Kongo «einzusammeln» und zu verhaften. So ist augenauf der Fall eines psychisch schwer kranken Flüchtlings (Name und Dossier liegen augenauf vor) aus der DR Kongo bekannt, der im Februar aus dem Tram heraus verhaftet und ins Polizeigefängnis Kaserne gebracht wurde. Trotz seiner dringenden Bitte um einen Arzt und dem Hinweis, er sei absolut auf seine Medikamente angewiesen, wurde ihm beides am Tag seiner Verhaftung verweigert. In der Zelle begann der Mann, eine Decke zu zerreissen, um sich aufzuhängen. Die Gefängnisbeamten, die dies bemerkt haben, warfen ihn nackt in eine kalte Überwachungszelle. Der Gesundheitszustand des kongolesischen Mannes, der über keinerlei Papiere verfügt, hatte sich nach drei Tagen Haft soweit verschlechtert, dass er sich für einige Tage in stationäre Behandlung begeben musste. Die Schweiz beharrt weiterhin auf seine Ausschaffung. Eine weitere Verhaftung eines Flüchtlings aus der DR Kongo zwecks Ausschaffung endete am 9. März 2009 im Zürcher Polizeigefängnis mit einem Selbstmordversuch, der fast tödlich verlaufen wäre. P. (Name und Dossier sind augenauf bekannt) wurde auf dem Migrationsamt Zürich verhaftet und ins Polizeigefängnis Kaserne gebracht. Man präsentierte ihm ein Flugbillet nach Kinshasa, worauf er sich in der Zelle aufgehängt hat. Der Mann, der in einer intakten Beziehung lebt und das Kind seiner Partnerin betreut, wurde nur durch Zufall rechtzeitig gefunden und in eine Klinik gebracht. Die Ausschaffungshaft wurde trotz des nur zufällig glimpflich ausgegangenen Selbstmordversuchs verlängert und erst auf eine Beschwerde hin (vorläufig) aufgehoben.

Sonderflug: «Verschnürt wie Gepäckstücke»

augenauf hat in den letzten Tagen auch von zwei Sonderflügen zwecks Ausschaffung nach Afrika erfahren**. In einem Flug im März flogen sechs Polizeibeamte mit rund drei Dutzend Flüchtlingen aus dem Kongo nach Brüssel. Dort führten die Beamten die abgewiesenen Flüchtlinge in eine Maschine der äthiopischen Fluggesellschaft, die den Weiterflug über Addis Abbeba nach Kinshasa organisiert hat.

Ebenfalls im März ging ein Flug von Zürich nach Kinshasa. Gemäss einem ersten telefonischen Bericht eines der Opfer befanden sich in der Maschine sechs Ausschaffungshäftlinge sowie über zwei Dutzend Polizeibeamte. Die Flüchtlinge seien «wie Gepäckstücke verschnürt» gewesen, so der Bericht des ausgeschafften Flüchtlings aus Kinshasa.

Die unmenschliche Hatz muss aufhören

Die bestens funktionierende Zusammenarbeit der Schweiz mit dem Regime von Präsident Joseph Kabila bei der Beschaffung von Papieren hat offenbar bei den Zürchern Behörden die Hoffnung geschürt, unerwünschte und abgewiesene Flüchtlinge aus dem Kongo gleich im Multipack loszuwerden. Anders lässt sich die systematische Verhaftung von Schwarzen, insbesondere von Kongolesen in den letzten Wochen nicht erklären. Viele der Flüchtlinge aus dem Kongo, die teilweise seit vielen Jahren in der Schweiz leben, können unmöglich in dieses von Bürgerkrieg, Ressourcenraub und Korruption zerrüttete Land zurück. Daran können auch Entscheide der Schweizer Asylbürokratie nichts ändern. Die von einer Ausschaffung nach Kinshasa bedrohten Sans-Papiers sind verzweifelt und gehetzt; manche von ihnen werden sich eher umbringen, als sich in den Kongo zurückschaffen zu lassen.

Der Weg zur «Gefangenen Kunst»

Ayo (Name geändert) übergibt uns die ersten Bilder an einem trüben Tag. Es regnet, der Himmel ist grau, ebenso der Betonklotz, in welchem die Übergabe stattfindet. Unsere Schuhe sind nass, der Spaziergang hierhin war nicht schön, nur passend…

Da sitzen wir im ungemütlichen Besucherraum des Flughafengefängnisses Kloten und sind berührt vom Lachen, welches Ayo noch immer zustande bringt. Seit mehreren Monaten ist Ayo hier in Ausschaffungshaft. Vor mehr als zwei Jahren ist Ayo, damals 25 Jahre alt, in die Schweiz gekommen. Mit nicht viel mehr als einem gültigen Flugticket und seinen Sportschuhen hat Ayo sein afrikanisches Heimatland verlassen, um an einem Marathonlauf in Zermatt teilzunehmen, zu welchem er eingeladen worden ist. Und weil Ayo Hoffnung in seinem Herzen und Träume in seinem Kopf hatte, ist er nicht wieder ins Flugzeug gestiegen, nicht in seine Heimat zurückgeflogen. Bald hat er gemerkt, wie das hier läuft, beziehungsweise nicht läuft, denn ohne Asylantrag läuft gar nichts… Also hat er einen Asylantrag gestellt, sich nicht wohl dabei gefühlt, denn Asyl brauchte er ja nicht. Auf seinen Antrag wurde nicht eingegangen, ein «Nichteintretensentscheid», kurz NEE. Ayo hätte gehen müssen, doch er blieb. Alle paar Wochen ist er in eine neue Notunterkunft gezogen, hat das Nötigste bekommen, mehr nicht. Dann, acht Monate später, ist Ayo in eine Polizeikontrolle geraten und mitgenommen worden, zuerst in die Kaserne, dann ins Flughafengefängnis, in Ausschaffungshaft.

Eine Stimme geben!

Im Gefängnisalltag ist keine Beschäftigung für die Inhaftierten vorgesehen, im Gegenteil: möglichst langweilig soll es sein, zermürbend, die Leute sollen genug davon bekommen, sollen gehen wollen, sollen zurück, zurück in Hoffnungs- und Perspektivlosigkeit. Schlimmer kann sie ja kaum sein, da wo die Menschen her kommen. Hier, an diesem Ort, wird sie gemacht. Bewusst. Die Menschen sollen von der Schweiz abgeschreckt werden. Aufgeben. Ayo gibt nicht auf; er fängt an, Bilder zu malen. Ayo ist vor der wirtschaftlichen Misere seines Landes geflüchtet, hat nach Schweizer Gesetzgebung kein Anrecht auf Asyl. Trotzdem hat er es versucht, ist seiner Hoffnung auf ein besseres Leben gefolgt. Ist das ein Verbrechen? Unsere Gesellschaft bestraft Menschen wie Ayo mit monatelanger, zermürbender Haft, gibt tausende von Franken aus, um den Menschen die Hoffnung zu nehmen.

Mit der Ausstellung «Gefangene Kunst» möchten wir auf die Menschen aufmerksam machen, die in Ausschaffungshaft sind. Wir möchten ihnen eine Stimme geben und die Möglichkeit, ihr Gefangensein in irgendeiner Art für die Menschen draussen fühlbar, begreifbar zu machen. Da sind Menschen wie Ayo, die sich ein besseres Leben erhofften. Da sind aber auch Menschen, die Kriege erlebt haben. Menschen, die aufgrund unmenschlicher Lebensbedingungen geflüchtet sind. Mit der Hoffnung und dem Mut, in einem ihnen fremden Land einen Neuanfang zu wagen. Manche sind mit Traumas gekommen, in der verzweifelten Hoffnung auf Schutz, andere voller Tatendrang und dem Willen, sich hier ein Leben zu erarbeiten, etwas zum Ganzen beizutragen. Sie alle haben Vertrauen in unser Land gehabt. Vertrauen darin, dass es hier so etwas wie Gerechtigkeit gibt, dass Menschenrechte geachtet werden. Mit zerbrochenen Träumen und orientierungslos, vielleicht voller Angst vor einer Rückschaffung, sitzen sie jetzt in Ausschaffungshaft. Ohne je ein Verbrechen begangen zu haben. Denn: Flucht ist kein Verbrechen! Darf keines sein! Angesichts der gigantischen Herausforderung, welche die weltweite Migrationsbewegung mit sich bringt, hat die Schweiz kapituliert. Anstatt nach menschenwürdigen, gangbaren Wegen zu suchen, nach wirklichen Lösungen, hat sie sich Scheuklappen angezogen. Die verschärften Gesetze zur Asylpolitik sind teilweise menschenverachtend. Es darf nicht sein, dass die Motivation, Menschen zu inhaftieren, eine lebensverachtende ist. Das ist sie aber wenn es darum geht, die Menschen so lange zu zermürben und mit Perspektivlosigkeit zu füttern, bis sie «freiwillig» gehen – wohin auch immer. Wo es um globale Herausforderungen geht, ist es gefährlich, auf solch kurzsichtige, egoistische Weise zu handeln. Die neuen Wege, die es braucht, müssen mitfühlende sein, menschliche, denn es geht um Menschen.

Die Hoffnung nicht ganz verloren

Ayo hält 17 Monate durch. Dann teilt er den Behörden mit, dass er bereit ist, zurück zu kehren. Er hält es nicht mehr aus. Kurz darauf wird er freigelassen, bekommt ein Papier in die Hand gedrückt, auf welchem steht, dass er die Schweiz innerhalb von 24 Stunden verlassen muss. Papiere hat Ayo keine. Nur die Wahl zwischen illegal über die Grenze in ein Nachbarland gehen oder illegal hier bleiben. Ayo bleibt. Kämpft, hofft weiter. Weihnachten feiert er zusammen mit anderen Asylsuchenden und Menschen ohne Aufenthaltsbewilligung in der besetzten Predigerkirche. Kurz danach wird er erneut verhaftet. Fast zwei Monate ist er in Untersuchungshaft. Dann kommt er ins Bezirksgefängnis, wenig später in die Strafanstalt Pöschwies. Angeklagt wegen illegalem Aufenthalt und wiederholtem Fahren ohne gültigem Fahrausweis. Dort ist er jetzt, malt weiter. Die Hoffnung für die Schweiz hat er wohl verloren, die Hoffnung für sich noch nicht ganz. Ayo hat ein kleines Bild gemalt, eine Bleistiftskizze: Gitterstäbe, dahinter ein lachendes und ein weinendes Gesicht. Unter das Bild hat er den Satz geschrieben: «Some people can only see darkness, others can see the stars»

Die Ausstellung «Gefangene Kunst» zeigt Bilder, die von Menschen in Ausschaffungshaft gemalt worden sind. Die Bilder waren bereits letzten September im Café Zähringer zu sehen.

Ausstellung: 3. März bis 30. April 09 im Restaurant Bubbles, Strassburgstrasse 15, 8004 Zürich (beim Stauffacher)

Vernissage: Freitag, 3. April 09 ab 18 Uhr, Veranstaltung mit Betroffenen und Experten um 19 Uhr.

Kurdischer Dichter ausgeschafft

Der Kurdische Dichter Mehmet Telli wurde am 19. Januar 2009 ausgeschafft. Er war seit 19. Dezember 2008 im Hungerstreik. Die Ausschaffung erfolgte während des Hungerstreiks.
Kurdische Dichter M. Telli ist vor sechs Jahren in der Schweiz eingereist und stellte ein Asylgesuch. Nach der Ablehnung wurde er in Ausschaffungshaft genommen, da er sich weigerte,  freiwillig die Schweiz zu verlassen.

Er fürchtet  in der Türkei um sein Leben und Folter. Diese wurde von seinem Anwalt und Bekannten bestätigt. Deshalb hat er vor ein Monat einen unbefristeten Hungerstreik eingetreten. Wir sind Freunde vom M. Telli und besorgt über seine Gesundheit. Er ist 60 Jahre alt und hat vom  Hungerstreik Gesundheitsprobleme. Er war mehrere  Male im Spital. Er wurde im Dezember 2008 während einer Behandlung in Spital in Ausschaffungshaft genommen.
Am Montag, 19 Januar haben seine Freunde ihr Anliegen an Sicherheitsdirektion des Kantons Zug vorgebraucht und dort erfahren, dass er nicht mehr in Ausschaffungshaft ist. 400 Unterschriften wurden trotzdem an Behörden abgegeben. Die Ausschaffung einer Person, die im Spital behandelt werden musste und im Hungerstreik ist, entspricht nicht gerade eine humanitären Asylpolitik.
Freunde vom M. Telli