Homosexuelle Flüchtlinge brauchen Schutz

Im Nationalrat wird demnächst über die Motion «Homosexuelle brauchen unseren Schutz» diskutiert und abgestimmt. Um die Wichtigkeit der Motion zu unterstreichen, startete Amnesty International die Petition für bessere Chancen für Opfer von geschlechtsspezifischer Verfolgung. Petition unter: http://queeramnesty.ch/docs/241009_Petition_queerrefugees.pdf

Die Motion sieht die Anerkennung von Homosexualität als Fluchtgrund vor. Momentan ist die Lage dramatisch, denn Homosexuelle die in ihrem Heimatland verfolgt werden, schafft man in den meisten Fällen in die Länder wo ihnen eine lebenslange Haft oder gar die Todesstrafe droht zurück.

Neuste HIV-Zahlen des Bundesamts für Gesundheit BAG

«Optimismus, aber keine Entwarnung» – so interpretiert das BAG die neusten Zahlen zu den HIV-Infektionen. Gemäss Hochrechnung werden sich 2009 mit knapp 250 Fällen weniger Schwule und andere Männer, die Sex mit Männern haben, mit dem HI-Virus angesteckt haben.

Die Analyse der Meldungen zeige, dass die Trendwende im Sommer 2008 stattgefunden hat – «zufälligerweise» gleichzeitig mit der Abschluss der Präventionskampagne «Mission: possible!».

Damit die positive Entwicklung nicht durch eine Nachlassen der Präventionsbemühungen wieder zunichte gemacht wird, wird zur Zeit das Strategieprogramm 2011-2015 erarbeitet.

Quelle: BAG

Erfolgreiche Demo!

Am Samstag, 20. Juni beteiligten sich in Zürich gut 3000 Menschen an der Demonstration „Festung Europa stürmen – Gegen Rassismus, Nationalismus und Ausbeutung“ und drückten so ihre Solidarität mit allen Verfolgten aus.

Mit der Kundgebung erinnern die Teilnehmenden an den internationalen Flüchtlingstag und setzen ein klares Zeichen gegen die systematische und mörderische Abschottungspolitik der reichen Industriestaaten. Eine Politik, welche jedes Jahr tausende von Toten fordert.

Wir wollen mit dieser Kundgebung unsere Solidarität mit allen Menschen ausdrücken, die sich auf der Flucht befinden und daran erinnern, dass jedes Jahr Millionen Menschen vor Krieg, Hunger, Verfolgung und sozialen Missständen ihr Heimatland verlassen müssen. Die hochtechnisierte Überwachungsmaschinerie der EU und die grenzpolizeilichen Massnahmen zwingen die Flüchtlinge und MigrantInnen zu immer lebensgefährlicher werdenden Fahrten über den Atlantik und das Mittelmeer. Allein beim Versuch, die Kanaren zu erreichen, starben letztes Jahr nach allgemeinen Schätzungen über zehntausend Menschen!

«Wir sind hier, weil ihr unsere Länder zerstört»
Die Schweiz spielt ganz oben mit, wenn es darum geht, Ressourcen anderer Länder auszubeuten und/oder Profite herauszuschlagen. Der Finanzplatz Schweiz ist ein wichtiger Umschlagplatz für diese Profite, die dafür sorgen, dass unsere Vormachtstellung zementiert und unser Wohlstand gesichert wird. Und wer es in die Festung Europa schafft, dem weht ein eisiger Wind entgegen. Die Behandlung, die die Flüchtlinge und MigrantInnen erfahren, ist würdelos und es wird ihnen deutlich gezeigt, dass sie in Europa unerwünscht sind. Statt Flüchtlinge zu bekämpfen, zu kriminalisieren und in den Tod zu treiben, wäre es humanitäre Pflicht, die eigentlichen Ursachen für Migration ? und nicht die Menschen ? zu bekämpfen. So lange es Krieg, Unterdrückung, Korruption und Armut gibt, werden Menschen ihre Länder verlassen und flüchten. Es liegt an uns, ob wir diese Menschen mit offenen Armen empfangen oder ihrem Schicksal überlassen wollen. Rechte Demagogie und Egoismus sind jedenfalls keine adäquaten Mittel zur Bekämpfung der Migration.

Eine Katastrophe auf dem Vormarsch

Die Situation der pakistanischen Bevölkerung im umkämpften Swat-Tal ist katastrophal. Laut dem UNO Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) sind mehr als eine halbe Million Menschen geflohen und warten im Nachbardistrikt auf Hilfe. Pakistans aggressivste Offensive gegen die Taliban schadet vor allem Zivilisten.

In Buner und Shangla, den am stärksten betroffenen Gebieten in Swat, laufen etwa 70 Prozent der Bevölkerung um ihr nacktes Leben. In ihrer Panik geben die Flüchtlinge ihr letztes Geld für den Transport aus der Todesfalle aus. Eine solche Massenflucht hat es in diesem Teil der Welt sdeit Ende der 70er-Jahre nicht mehr gegeben. Gemeinsam mit der Regierung sind 29 Büros zur Registrierung der Vertriebenen errichtet worden. Nach Aussage der UNHCR-Sprecherin Ariane Rummery hat weniger als ein Fünftel der Flüchtlinge Zuflucht in Auffanglagern gesucht. Es gibt nicht genug Wasser in den Lagern und dies bei Temperaturen von 40 Grad. Es gibt nicht genug Toiletten und keine Privatsphäre. Der Leiter des UNO-Büros zur Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) in Pakistan, Manuel Bessler bezeichnete die Lage in Pakistan als eine humanitäre Katastrophe. Es würden Vorbereitungen getroffen werden um bis Jahresende rund 800000 Vertriebene aufnehmen zu können. Währenddessen meldet die Regierung Erfolge aus Pakistan, über 700 Kämpfer der Taliban wurden getötet. Über Opfer unter der Zivilbevölkerung machte die Armee keine Angaben. 4000 Kämpfer werden im Swat Tal vermutet. Die Armee setzt Panzer,Kampfflugzeuge und andere schwere Waffen ein. In den Häusern der Flüchtlinge haben sich die pakistanische Taliban und mit ihr verbündete Kämpfer in Stellung gebracht. Wann also die Flüchtlinge nach Hause können und was sie dann erwartet, kann niemand sagen.


Eine Schlacht ums Überleben

Seit langem liefert sich die Regierung und die Extremisten heftige Kämpfe im Swat- Tal, das nur 160 km von der Hauptstadt Islamabad liegt. Die Wiedereinführung des islamischen Rechtssystems ist den Bewohnern mehrfach versprochen, aber lange nicht durchgesetzt worden.Ende Februar 2009 hiess es, dass Operationen der Sicherheitskräfte gegen den Taliban-Chef im Swat-Tal, Maulana Fazlullah, und seine Kämpfer gestoppt würden. Die Regierung erfüllte die Forderung der Taliban und führte die Scharia im Nordwesten des Landes ein. Die Scharia, das islamische Rechtssystem sollte das weltliche ersetzen. Sie ist berüchtigt für ihre drakonischen Strafen wie das Abhacken von Händen bei Diebstahl. Die Taliban verstanden das als einen Freibrief die Kontrolle im Swat zu übernehmen. Die pakistanische Regierung grief hart durch, schon allein um Stärke zu demonstrieren. Die Lage hat sich seitdem kontinuierlich verschlimmert. Bisher hat sich keine der politische Parteien im Krisengebiet blicken lassen. Die einzige nicht-staatliche Organisation, die bereits aktive Hilfe leistet, ist al-Khidmat, ein Flügel der islamischen Partei Jamaat-e-Islami. Der Premierminister hat Hilfsgelder in Höhe von einer Milliarde Rupien für die Flüchtlinge zugesagt. Bis jetzt hat die Regierung erst 200 Millionen Rupien bereitgestellt, das reicht nicht einmal, um Lebensmittel für alle zu kaufen. Die Schlacht im Swat ist tatsächlich eine Schlacht ums Überleben, um das Überleben der Regierung vom pakistanischen Präsidenten Asif Ali Zardari. Die Opfer sind Zivilisten.

FREIHEIT FÜR JOHN – FLUCHT IST KEIN VERBRECHEN!

Zeigen wir John unsere Solidarität und gehen wir gemeinsam zur Gerichtsverhandlung! Dienstag 14. April ’09 um 12:00 Uhr, Flüchtlingscafé (Infoladen Kasama, Militärstrasse 87a, Zürich. Die Gerichtsverhandlung wird um 13:30 Uhr beim Bezirksgericht Zürich stattfinden.

Seit drei Jahren in Haft

John, ein Aktivist der Sans-Papiers Bewegung ist seit dem 23.Dezember 08  wieder in Haft. Am Di. den 14. April findet die Gerichtsverhandlung wegen wiederholten illegalen Aufenthaltes in der Schweiz statt (zu seiner Geschichte siehe auch unten).
John ist seit 3 Jahren in der Schweiz wovon er schon 22 Monate im Gefängnis verbracht hatte. Nun will man ihn für weitere 9 Monate einsperren. Was soll der Scheiss!!

Johns Geschichte in der Schweiz beginnt im Juli 2006. Er kommt mit dem Flugzeug und ein paar wenigen Habseligkeiten, darunter seine Sportschuhe. John wurde von einem Sportklub eingeladen, in Zermatt an einem Rennen teilzunehmen. Wie er die Einladung erhalten hat, hat er gewusst, dass er unbedingt da hin will. Hin muss. Irgendwie. John ist 24. Die Perspektiven in Kenya, seinem Land, sind nicht besonders ermutigend; John hat eine Ausbildung zum Mechaniker absolviert, doch in Nairobi eine Anstellung zu finden ist fast so schwierig wie Schweizergardist im Vatikan zu werden. Doch John  hat Hoffnung hat in seinem Herzen und Träume in seinem Kopf und so steigt er nach dem Event nicht wieder ins Flugzeug, fliegt nicht nach Kenya zurück. Bald merkt er, wie das hier läuft, bzw. nicht läuft und ohne Asylantrag läuft gar nichts? also stellt er einen Asylantrag. Die Antwort ist kurz und klar, auf sein Gesuch wird nicht eingegangen. John gibt noch nicht auf. Alle paar Wochen zieht er in eine neue Notunterkunft, lebt mit acht Franken Migrosgutscheinen pro Tag so gut es geht. Inzwischen hat er Freunde gefunden, Schweizer, Afrikaner, Asiaten, spielt doch keine Rolle.

Ohne Gespräche, ohne Vorwarnung
Acht Monate später geht alles sehr schnell, wenn auch die Zeit für John unendlich lang werden wird? er kommt in eine Polizeikontrolle, wird, weil er keine Papiere zum Vorweisen hat, verhaftet. Zuerst eine Woche Bezirksgefängnis, dann Flughafengefängnis Kloten, Ausschaffungshaft. An die drei Monate, die man ihm  zuerst gibt, werden weitere drei gehängt, und wieder drei, und wieder und wieder? zweimal sollte John in dieser Zeit ausgeschafft werden, zweimal hat man ihn ? ohne Gespräch und ohne Vorwarnung, am Morgen geweckt und zum Flugzeug gebracht. Erst beim Flugzeug die Frage, ob er bereit sei, nach Kenya zurückzukehren. John verneint und wird zurück in seine Zelle gebracht. Nach 17 Monaten mag John nicht mehr. Er sitzt im Gefängnis ohne ein Verbrechen begangen zu haben. Er teilt den Behörden mit, dass er in seine Heimat zurück möchte. Kurz darauf wird er frei gelassen mit einem Schreiben, dass er die Schweiz innerhalb 48 Stunden verlassen müsse. John hat die Wahl zwischen illegal bleiben oder illegal über die Grenze gehen. Er bleibt. Wieder die Wanderungen zwischen den Notunterkünften. John engagiert sich bei Bleiberecht, setzt sich ein für mehr Menschlichkeit. Dann, kurz nach Weihnachten letzten Jahres, wird John erneut verhaftet. Zwei Monate ist er in Untersuchungshaft. Die Bedingungen sind hart, einmal wöchentlich eine Stunde Besuch, einmal wöchentlich duschen, einmal pro Tag die Zelle für ca. 1 Stunde verlassen. Die restliche Zeit ist John eingesperrt, Betonmauern, irgendwo hoch oben ein Fenster, dank welchem er knapp erkennen kann, ob es Tag ist oder Nacht.

Anfang März wird John in die Strafanstalt Pöschwies überführt, angeklagt wegen dreifachen (dreifachen??) illegalen Aufenthaltes in der Schweiz.

Am 14. April 2009 ist Gerichtsverhandlung. Von den 34 Monaten, die John in der Schweiz ist, hat er 21 in Haft verbracht. Jetzt soll er weitere neun Monate Gefängnisstrafe bekommen – ohne ein Verbrechen begangen zu haben. FLUCHT IST KEIN VERBRECHEN! Wir fordern: FREIHEIT FÜR JOHN!!

Nebenbei noch eine kleine Milchbüchleinrechnung: ein Tag im Gefängnis kostet ungefähr 350 Franken. John war bis jetzt 21 Monate in Haft. Macht 220 500 Franken. Die Schweiz ist bereit, mehr als eine viertelmillion Franken auszugeben, um einen Menschen zu zermürben!

140 Menschen ausgeschafft, 424 folgen bald!

Seit 12. Dezember 2008 setzt die Schweiz das sogenannte Dublin-II-Abkommen um. Wie das Bundesamt für Migration (BFM) am 7. April mitteilte, wurde ab Beginn der Umsetzung bis Ende März 997 Personen für eine Abschiebung vorgesehen und davon bereits 140 Asylsuchende ausgeschafft. Bei 424 Personen steht eine Rückschiebung kurz bevor.

Für Amnesty International (AI) und die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) weist Dublin II gravierende Mängel beim Rechtsschutz der betroffenen Personen auf, die sich jetzt bei der Umsetzung zeigen. Wenn der Rückschaffungsentscheid den Asylsuchenden erst auf dem Weg zum Flughafen eröffnet wird, verletzen die Behörden das Recht auf eine wirksame Beschwerde gemäss Art. 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Auch hat ein Rekurs keine aufschiebende Wirkung.

So lange es innerhalb der verschiedenen Vertragsstaaten unterschiedliche Verfahrensstandards und Anerkennungspraktiken gibt, steht bei Rückschiebungen weiterhin die Sicherheit von Asylsuchenden auf dem Spiel. Es genügt nicht, dass sich die Schweiz bei Rückschiebungen darauf beruft, dass sich auch andere Dublin-Staaten an die Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention halten müssten.

AI und SFH fordern deshalb das BFM auf, die Verantwortung für den Schutz von Flüchtlingen nicht mit der Rückschiebung abzutreten, sondern die anschliessenden Asylverfahren im Ausland genau zu verfolgen und im Zweifelsfall die Sicherheit von bedrohten Personen zu garantieren. Das Schweizer Asylgesetz verbietet eine indirekte Rückschiebung. Es darf nicht passieren, dass nach einer Rückschiebung eine Person Opfer einer Verletzung des Non-Refoulement-Prinzips wird.

Fall von Fahad K. – Rückschaffung nach Schweden trotz Schutzbedürfnis

Der Fall des Asylbewerbes Fahad K. zeigte vor wenigen Tagen exemplarisch, wie wenig die Dublin-II-Vereinbarungen dem Schutzbedürfnis von Flüchtlingen Rechnung tragen. Der junge Iraker wurde am 2. April 2009 mit einem Spezialflug nach Schweden ausgeschafft. Im Gegensatz zu Schweden schickt die Schweiz aufgrund der Sicherheitslage keine abgewiesenen Asylsuchenden in den Zentral- und den Südirak zurück.

Amnesty International fordert die Schweizer Regierung auf, Massnahmen zum Schutz von Fahad K. zu prüfen, falls Schweden ihn in den Irak zurückschicken sollte. Um sein Leben zu schützen, wäre auch eine Rückführung in die Schweiz zu prüfen.

Im Irak hatte Fahad K. als Übersetzer für das US-Militär gearbeitet. Er wurde von bewaffneten islamistischen Gruppen als «Verräter» bedroht und musste das Land verlassen. Annähernd 300 Iraker, die wie Fahad K. als Übersetzer gearbeitet hatten, wurden bereits umgebracht

Schweigen verboten!

An einem Podium der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht(SBAA) hielten sie fest, dass seit den Gesetzesneuerungen Asylsuchende in der Schweizvermehrt in prekären Situationen leben. Kritisiert wurden insbesondere die Nothilfe und diefehlende Umsetzung der Härtefallregelung in verschiedenen Kantonen.

Zwei Beispiele

Eine Asyl suchende Familie, die nicht ausreisen kann, weil ihr Heimatland keinen Passfür sie ausstellt, wird plötzlich zu «Illegalen» – obwohl sie ausreisen möchte. Sie erhältnur noch Nothilfe und gerät in eine Bettelexistenz. Beide Eltern sollen zudem Bussenwegen illegalen Aufenthalts bezahlen.

Eine gut integrierte Familie, deren Kinder in der Schweiz geboren und hier zur Schulegegangen sind, soll trotz 21jährigen Aufenthalts des Vaters in der Schweiz ausreisenmüssen. Grund: Dieser ist nach einer Diabeteserkrankung erwerbslos geworden und die Familie hat zeitweise Sozialhilfe bezogen.

Dies sind nur zwei Beispiele, die aufzeigen, wie sich das Asyl- und das Ausländergesetz aufdie betroffenen Personen auswirken. Über die beiden Gesetze diskutierten am Samstag, 28. März Expertinnen und Experten an einem Podium der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht. Die Asylgesetzrevision, so der Tenor des Podiums, hat ihr Ziel –die Senkung der Zahl der Asylsuchenden – verfehlt. Hingegen geraten beide Gesetze immerwieder mit internationalen Konventionen oder der Bundesverfassung in Konflikt.

Kritisiert wurde insbesondere die Nothilfe: Sie bringe die Betroffenen in eine prekäre Lageund verletze die Menschenwürde. Auch zur Härtefallregelung, laut der in persönlichenHärtefällen Aufenthaltsbewilligungen erteilt werden können, wurde Kritik laut. «Die Härtefall-Artikel der neuen Gesetze sind in diversen Deutschschweizer Kantonen toter Buchstabe»,hielt Rechtsanwalt Marc Spescha fest. Die übersteigerten Anforderungen an einzelne Kriterien liefen, so der Experte im Ausländerrecht, auf eine Rechtsverweigerung hinaus. CVP-Nationalrätin Barbara Schmid-Federer forderte in ihrem Votum die Einrichtung vonHärtefallkommissionen. Diese seien zentral, damit Familien in prekären Verhältnissen eingeordnetes Leben ermöglicht werde.

Einhellig lehnten die Podiumsteilnehmerinnen und Teilnehmer die erneute Gesetzesrevisionab. Diese reduziere noch mehr die Möglichkeiten für Flüchtlinge, in der Schweiz Schutz zu erhalten, und sei aus menschenrechtlicher Sicht fragwürdig. Hintergrund der Flucht sei zudem nicht die Attraktivität der Schweiz, sondern die Situation im Herkunftsland: Verfolgung, Krieg, Verwüstung, Armut und fehlende Perspektiven.

Schweigen verboten!

Die ebenfalls am Samstag abgehaltene Generalversammlung der SBAA unter der Leitungder Präsidentin und alt-Nationalrätin Ruth-Gaby Vermot bekräftigte, dass die Anwendungder Gesetze beobachtet, dokumentiert und öffentlich gemacht werden müsse. Denn immer wieder geraten die beiden Gesetze in Konflikt mit der Menschenrechtskonvention, der Kinderrechtskonvention, der Flüchtlingskonvention, Schweizer Gesetzen oder der Bundesverfassung.

Zürich: Gravierende TB-Fälle im Asylbereich

Zwei Todesfälle, eine wachsende Zahl von TB-Erkrankungen und die Infizierung von Angestellten in den Einrichtung des Asylwesens sind ein Alarmsignal. Der Abbau bei der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge hat Folgen. augenauf fordert die Behörden eindringlich auf, auch im Asylbereich wieder für eine umfassende medizinische Grundversorgung zu sorgen und in eine flächendeckende Gesundheits-Prävention in den Empfangsstellen, Durchgangszentren, Notunterkünften und Ausschaffungsgefängnisses zu investieren.

Im Mai des letzten Jahres hat augenauf über den Tod von Abdi Daud berichtet. Unsere Recherchen habenergeben, dass bis zu seiner Hospitalisierung im Klotener Ausschaffungsgefängnis inhaftierte somalischeFlüchtling an den Folgen einer speziellen Tuberkulose-Erkrankung gestorben ist. Inzwischen wissen wir: Abdi war nicht der einzige Flüchtling, der im Jahr 2008 im Kanton Zürich an den Folgen einer TBErkrankung gestorben ist. Im Oktober starb eine afrikanische Frau in einem Zürcher Spital, die vier Monate vorher – begleitet von ihrem Mann und ihren beiden Kindern – mit offener TB von einer Empfangsstelle des Bundes in ein Zürcher Durchgangszentrum zugewiesen worden ist. Bereits sechs Monate vorher – im April 2008 – ist ein Flüchtling mit offener TB einem anderen Zürcher Durchgangszentrum zugewiesen worden.


Schlechte Informationen

Bei den von der Lungenliga durchgeführten Umgebungsuntersuchungen in den beiden Zentren ist festgestellt worden, dass neben einer grösseren Zahl von Flüchtlingen auch Angestellte infiziert sind, die sich mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit an der Arbeitsstelle angesteckt haben.*

Gebremste Information führt zu Angst und Unsicherheit unter den Betroffenen Im Laufe des Jahres 2008 sind viele Flüchtlinge und Menschen, die regelmässigen Kontakt mit Flüchtlingen haben, mit Fragen an augenauf gelangt. Viele berichteten, dass in ihrem Umfeld TB-Tests durchgeführt oder sie selbst zu Tests aufgeboten worden sind. Alle diese Personen waren schlecht informiert. Für die Flüchtlinge kam erschwerend hinzu, dass sie wegen der Beschränkung der medizinischen Versorgung keine Möglichkeit hatten, sich von einem Arzt ihres Vertrauens informieren zu lassen.**

Später mussten wir festgestellt, dass sogar die von uns kontaktierten Angestellten von Einrichtungen des Asylwesens*** über die von augenauf zusammengetragenen Informationen über die Verbreitung von TB unter Flüchtlingen im Kanton Zürich überrascht waren. Offenbar sind diese Personen von ihren Arbeitgebern nur schlecht oder gar nicht über die Notwendigkeit, sich in den Asyleinrichtungen an die in Fachkreisen bekannten Präventionsregeln zu halten, und die Möglichkeiten der Früherkennung von TB informiert worden.

Im Januar 2009 hat augenauf Gespräche mit Verantwortlichen der Asylorganisation der Stadt Zürich, des Sozialamts und der ihr angeschlossenen Asylkoordination des Kantons Zürich, der Lungenliga und dem Amt für Justizvollzug geführt.

– Die Lungenliga hat uns mitgeteilt, dass die Zahl der ihr gemeldeten TB-Erkrankungen im Jahr 2008 zwar zugenommen und die Zahl der erkrankten Flüchtlinge sogar stark zugenommen habe. Aufgrund der langjährigen Entwicklung sei es jedoch nicht angebracht, von einer Ausnahmesituation zu sprechen.

– Die Asylorganisation der Stadt Zürich hat sich sehr besorgt über die Tatsache gezeigt, dass Flüchtlinge mit offener TB aus den Empfangsstellen des Bundes an Durchgangszentren weitergeleitet worden sind.

– Der Leiter des kantonalen Sozialamts erklärte, dass man im Laufe des Jahres 2008 keinen besonderen Handlungsbedarf festgestellt habe.

– Der Leiter des Amts für Justizvollzug sagte uns im Gespräch, dass im Justizvollzug keine Anzeichen für einen Anstieg von infektiösen Erkrankungen, insbesondere Tuberkulose vorlägen. Seit dem Tod von Abdi Daud würden Ausschaffungshäftlinge vermehrt mit neuen Bluttests auf TB getestet und nötigenfalls behandelt.

Unverständliche Mängel und Laissez-faire bei der Kommunikation

Sehr erstaunt sind wir, dass der Informationsaustausch über die medizinische Situation zwischen den mit der Betreuung und der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen betrauten Stellen*** offenbar nur schlecht oder gar nicht funktioniert. So verfügte die Asylorganisation der Stadt Zürich, die im Auftrag des Kantons fünf Durchgangszentren und eine Notunterkunft führt, noch im Januar 2009 nicht über Informationen über die TB-Situation im Ausschaffungsgefängnis oder den von der ORS geführten Durchgangszentren. Meditrina, die unabhängige medizinische Anlaufstelle für Papierlose, ist erst von augenauf auf die eingangs erwähnten Fälle hingewiesen worden.

Diese Nicht-Kommunikation ist fatal, weil damit die sachgerechte Information der Angestellten nicht sichergestellt und notwendige Präventionsmassnahmen nicht eingeleitet werden können. Verantwortungslos wird dieses Vorgehen, weil es so völlig unmöglich ist, die am direktesten Betroffenen und wegen der schlechteren Versorgung und ihres labileren Gesundheitszustandes am stärksten gefährdeten Flüchtlinge sachgerecht zu informieren. Die Tatsache, dass Flüchtlinge nur über zum Teil nicht einmal medizinisch geschultes Personal einen Termin bei einer Pflegefachfrau oder einem Asylarzt bekommen können, und vielfach kein Vertrauensverhältnis zu den zuständigen Asylärzten besteht, zeigt den Informationsnotstand, dem viele Flüchtlinge in gesundheitlichen Belangen ausgesetzt sind.

Unverständlich ist im Übrigen auch, dass der für die Betreuung der Flüchtlinge zuständige Kanton trotz zwei TB-Todesfällen die Öffentlichkeit nie informiert hat. Die einzige offizielle Information ist eine beschwichtigende und die Realitäten nur verzerrt wiedergebende Antwort des Regierungsrates auf eine Anfrage von drei KantonsrätInnen zum Tod von Abdi Daud. Diese Informationsverweigerung verhindert, dass sich die Mitarbeitenden der vielen offiziellen Stellen und der freiwilligen Unterstützungsnetzwerke, die regelmässigen Kontakt haben mit Flüchtlingen, sachgerecht vor der Gefahr einer TB-Ansteckung schützen können.

Medizinische Grundversorgung muss sofort verbessert werden

Auch wenn Fachleute nicht davon ausgehen, dass sich die Steigerung der Zahl von TB-Erkrankungen fortsetzen sollte, ist für augenauf klar, dass aufgrund der Erfahrungen des letzten Jahres Massnahmen zur Wiederherstellung einer umfassenden medizinischen Versorgung der Flüchtlinge dringend erforderlich sind. Notwendig ist dies nicht nur, weil ein hoher Standard bei der Prävention und Behandlung von TB sichergestellt werden muss. Die Gesundheitsversorgung der Flüchtling muss generell zum Thema gemacht werden und der

Fokus auch auf die Behandlung anderer Krankheiten wie HIV, Gelbfieber, Krätze oder Kriegs- und Fluchttraumatas gelegt werden.

– Sicherzustellen ist dabei in erster Linie der ungehinderte Zugang der Flüchtlinge zu einem Arzt/einer Ärztin oder/und einer Pflegeperson ihres Vertrauens. Das zur Reduktion der Gesundheitskosten eingeführte „doppelte“ Gate-Keeping-System **** hat zur Folge, dass tausende von Personen, die eine besondere medizinische Versorgung benötigen würden, nur noch ein Basisversorgung gewährleistet ist. Konkret fordern wir:

1) dass auch für abgewiesenen Flüchtlinge wieder eine Krankenversicherung abgeschlossen wird;

2) dass die Asylärzte-Liste abgeschafft und mehr unabhängige und in der Versorgung von MigrantInnen erfahrene ÄrztInnen die Betreuung von Flüchtlingen wahrnahmen können.

3) dass in allen Einrichtungen des Asylwesens (Ausschaffungsgefängnis, Transitbereich Flughafen, Nothilfe, Durchgangszentren, 2. Phase in den Gemeinden) unabhängige Fachpersonen die medizinische Grundversorgung sicherstellen und der Kanton den BetreiberInnen die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellt.

– Aus gesundheitlichen Gründen sind für alle Flüchtlinge neben dem Zugang zur medizinischen Versorgung auch vollwertige Ernährung, Bewegungsmöglichkeiten und Unterbringung in Unterkünften mit Tageslicht sicherzustellen. Gerade aus der TB-Prävention weiss man, dass Ernährung und Bewegung wichtige Faktoren sind, den Ausbruch der Krankheit zu vermeiden. Es ist bekannt, dass Flüchtlinge aus Armutsregionen ein erhöhtes Risiko einer latenten TB-Infektion haben. Deshalb sind die schikanösen Lebensbedingungen in der Nothilfe (ständiger Wohnsitzwechsel, eben mit 8 Franken im Tag, Unterbringung in unterirdischen Anlagen) auch aus gesundheitlichen Gründen (Förderung der Verschleppung von Krankheiten) unverantwortlich.

–  Sicherzustellen ist ausserdem, dass die Betreuungseinrichtungen über genügend personelle und finanzielle Mittel für die medizinische Betreuung vor Ort und die nötige Präventionsarbeit haben.

Zu beachten sind dabei auch die Arbeitsschutzbestimmungen der SUVA. Die Bestimmungen für die TB-Prävention bezeichnen Gefängnisse, Empfangs- und Durchgangszentren als Ort mit einer höherer oder mittlerer TB-Gefährdung*****. Gefordert sind deshalb besondere Präventionsmassnahmen (zB. TB-Tests für das Personal bei Eintritt, Information des Personal für die TBFrüherkennung).

Vom in der Schweizer Asylpolitik geltenden Primat der Abschreckung muss Abstand genommen werden, wenn die gesundheitliche Grundversorgung in Frage gestellt ist. Wir gehen davon aus, dass sich auch die Befürworter einer restriktiven Migrationspolitik diesem Grundsatz nicht wiedersetzten werden.

*Basler Empfangsstelle Bässlergut mit TB infiziert worden sind. Am 22. August 2008 sprach der Beobachter von insgesamt 5 infizierten Securitas-Angestellten.

** Eine Liste der Fälle, in denen augenauf von Flüchtlingen wegen TB-Infektionen und –Erkrankungen kontaktiert worden ist, liegt bei.

*** Im Kanton Zürich werden die die Durchgangszentren und Notunterkünfte im Auftrag des Kantons von

der Asylorganisation Zürich (eine öffentlichrechtliche Anstalt der Stadt Zürich) und der ORS Service AG

geführt. Für das Ausschaffungsgefängnis ist Kloten ist die Justizdirektion verantwortlich. Im Transit des

Flughafens Kloten werden Flüchtlinge von der ORS betreut. Das SRK ist für die Rückkehrberatung der im

Flughafengefängnis und im Transit festgehaltenen Flüchtlinge verantwortlich. Sans-Papiers können sich nur an privat geführte Einrichtungen wie der Anlaufstelle SPAZ oder Meditrina wenden. Für die sich länger in der Schweiz aufhaltenden Flüchtlinge sind die Sozialbehörden der Gemeinden zuständig. Viele delegieren die Betreuungsaufgaben an Dritte. Die grössten Erbringer solcher Leistungen sind die Asylorganisation und die ORS.

**** In den Durchgangszentren, dem Ausschaffungsgefängnis und im Transit und in den Gemeinden müssen sich die Flüchtlinge zuerst an eine in der Regel nicht medizinisch geschulte Betreuungsperson wenden, bevor sie einen Termin bei dem von der Betreuungseinrichtung bestimmten Asylarzt erhalten.

***** Tuberkulose am Arbeitsplatz. Gefährdung und Prävention. Kapitel 8 (Seite 66): Tuberkuloseprävention an Arbeitsplätzen ausserhalb des Gesundheitswesens. https://wwwsapp1.suva.ch/sap/public/bc/its/mimes/zwaswo/99/pdf/02869_35_d.pdf

Anerkanntem Flüchtling droht Ausschaffung

Am Samstag, dem 3. Januar verhafteten österreichische Grenzbeamte  den in der Schweiz als politischer Flüchtling anerkannten Mesut Tunç bei seiner Rückreise in die Schweiz. Er war in Begleitung seiner Familie, mit der er über Weihnachten Freunde besucht hatte. Die Festnahme erfolgte aufgrund eines Auslieferungsersuchens der Türkei via Interpol.

1995 verurteilte ein türkisches Gericht den Schriftsteller und Dichter Mesut Tunç aufgrund seiner politischen Aktivitäten zu 30 Jahren Gefängnis. Nach sieben Jahren Haft unter inhumanen und schwierigsten Verhältnissen beteiligte sich Tunç am kollektiven Todesfasten politischer Gefangener. Sie protestierten damit für bessere Haftbedingungen, gegen die Einführung von Isolationsszellen und gegen die politische Justiz der türkischen Regierung, welche in den 80er Jahren systematisch politisch links Engagierte verfolgte.

Zahlreiche Gefangene bezahlten ihre Teilnahme am Hungerstreik mit dem Leben. Andere quälen seither schwere Krankheiten. Mesut Tunç beispielsweise leidet unter dem Wenicke-Korsakoff-Syndrom: Ein im deutschen Asylverfahren vorgelegter Befund des Psychosozialen Zentrums des Evangelischen Regionalverbandes Frankfurt am Main bescheinigt ihm eine posttraumatische Belastungsstörung mit andauernder Persönlichkeitsänderung und eine durch das Todesfasten ausgelöste hirnorganische Schädigung (Wernicke-Korsakoff-Syndrom). Wegen seines schlechten Gesundheitszustandes konnte  Tunç vorläufig nicht zurück ins Gefängnis gebracht werden. Er nützte diese Situation, um aus der Türkei nach Deutschland zu fliehen. Aus familiären Gründen verlegte er seinen Lebensmittelpunkt im Jahre 2005 in die Schweiz, wo seine Ehefrau bereits lebte. Im Mai 2008 anerkannte ihn die Schweiz als politischen Flüchtling.

Auslieferung rechtlich nicht zulässig

Obwohl er als anerkannter Flüchtling gemäss Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention nicht in ein Land ausgewiesen werden darf, wo ihm Verfolgung droht, sitzt Mesut Tunç in Auslieferungshaft. Im Fall seiner Auslieferung in die Türkei erwartet ihn dort die sofortige Inhaftierung und neuerliche Folter. Infolge seiner schlechten Gesundheit würde dies aller Voraussicht nach seinen Tod bedeuten. Ein bindendes Urteil des Europäischen Menschengerichtshofs vom 10. November 2005 verbietet die Auslieferung von Menschen, die  nachweislich aufgrund erlittener Haftbedingungen und Folter am so genannten Wernicke-Koraskoff-Syndrom leiden und mit einer erneuten Inhaftierung rechnen müssen.

Der Schweizer Anwalt von Mesut Tunç, Marcel Bosonnet aus Zürich, hat daher gegenüber verschiedenen Instanzen entsprechende Einsprachen und Begehren eingereicht (UNHCR, Amnesty international, Bundesamt für Migration, Bundesrätin Micheline Calmy-Rey), bis heute ohne konkrete Resultate. Dies obwohl die Rechtslage eindeutig eine Auslieferung nicht zulässt. Entsprechende Beschwerden sind auch in Oesterreich hängig, wo Mesut Tunç durch einen Anwalt sowie die Organisation Asyl-in-Not vertreten wird.

Das Schweizer Komitee «für die Unterstützung von Mesut TUNC» ruft daher alle Menschenrechtsorganisationen und die Öffentlichkeit auf, die Forderungen des Schweizer Solidaritätskomites zu untertützen:

  • Die sofortige Aufhebung des Auslieferungsverfahrens, die Freilassung von Mesut Tunç aus der Auslieferungshaft und die sichere Rückkehr an seinen Wohnort (Bern) in der Schweiz.
  • Die umgehende Intervention des Deutschen und Schweizerischen Aussenministeriums gegenüber den oesterreichischen Instanzen.
  • Endlich umgehend alle von Auslieferungsersuchen betroffene Personen in der Schweiz vollumfänglich über ihre rechtliche Situation zu informieren. Es genügt nicht, dass die Schweizer Behörden die Flüchtlinge in einer abstrakten Form jeweils darauf hinweisen, dass «die Anerkennung als Flüchtling lediglich für die Schweiz gilt».

Einfache aber effektive Solidarität

Flüchtlinge erhalten in der Schweiz ihre Nothilfe nur noch in Form von Migros-Gutscheinen. Damit möchten die Behörden die Betroffenen aus dem sozialen Leben ausschliessen. Das Zürcher Bleiberechtskomitee gebietet dieser Strategie mit einfachen, aber effektiven Mitteln Einhalt.

Seit anfangs Jahr erhalten Flüchtlinge, welche in Notunterkünften leben müssen, die gesetzlich vorgeschriebene Nothilfe von acht Franken pro Tag in Form von Migros-Gutscheinen ausgehändigt. Mit dieser neuen Praxis grenzen die Behörden Asylsuchende komplett aus dem sozialen Leben aus. Die Flüchtlinge haben keine freie Wahl mehr, einzukaufen, wo sie möchten. Sie können nicht zum billigen Gemüsehändler um die Ecke oder ins Brockenhaus.

Weiter sind die Betroffenen in ihrer Mobilität stark eingeschränkt, da mit Migros-Gutscheinen keine Zugbillette gekauft werden können. Solche Massnahmen treiben die Menschen bewusst in die Kriminalität, weil Schwarzfahren in diesem Fall der einzige Ausweg ist.

Um diese strukturelle Diskriminierung zu bekämpfen, tauscht das Bleiberecht-Kollektiv Zürich Migros-Gutscheine in Bargeld. Wöchentlich wechseln wir Gutscheine im Wert von mehreren Tausend Franken.

Wir suchen solidarische Menschen, die bei uns Migros-Gutscheine beziehen und auf diesem Weg mithelfen dieser diskriminierenden Praxis etwas entgegen zu stellen. Das Abkaufen von Gutscheinen ist eine konkrete Möglichkeit, Solidarität zu leben und die Menschen in ihrem tagtäglichen Kampf für ein Bleiberecht zu unterstützen!

*Schnell und einfach Gutscheine kaufen(in Zusammenarbeit mit dem Anwaltskollektiv Zürich). Gewünschten Betrag an Migros-Gutscheine auf folgendes Konto einzahlen:

Rechtsauskunft Anwaltskollektiv Zürich
Postfach 1141
8026 Zürich
PC-85-281331-6

Ein bis drei Tage später sollten die Gutscheine im Briefkasten sein. Schnell, solidarisch und sehr hilfreich! Wir danken Euch für Eure Unterstützung!

Mehmet Esiyok als Fluechtling anerkannt

Der kurdische Politiker Mehment Esiyok wurde heute aus der Auslieferungshaft entlassen. Das Bundesamt für Migration wird ihn als politischen Flüchtling vorlaeufig aufnehmen.

Esiyok war im Dezember 2005 in die Schweiz eingereist und kurz darauf auf Ersuchen der türkischen Behörden verhaftet worden. weil die Türkei Esiyok vorwirft 1994 als Mitglied und Teil des Kaders der kurdischen Arbeiterpartei (PKK) den Auftrag zur Tötung eines Dorfvorstehers gegeben zu haben.

Das Bundesamt für Justiz hatte 2006 seine Auslieferung bewilligt, die effektive Ausweisung machte es aber vom Ausgang des Asylverfahrens abhängig. Das Bundesamt für Migration (BFM) wies sein Asylgesuch erstmals 2006 ab, dies wurde aber vom Bundesverwaltungsgericht moniert.

Nach weiteren Abklärungen wies das BFM das Asylgesuch von Esiyok im vergangenen Mai wiederum ab. Mit Entscheid vom 17. Oktober hat das Bundesverwaltungsgericht nun aber seine Flüchtlingseigenschaft festgestellt.

34 Monate Auslieferungshaft

Das Bundesamt für Migration wird ihn als politischen Flüchtling vorlaeufig aufnehmen. Aus diesem Grund darf er nicht an die Tuerkei ausgeliefert werden. Mehmet Esiyok sass 34 Monate in  der Schweiz in Auslieferungshaft, ohne jegliche Hafterleichterung. Deshalb werden seine Anwaelte die maximale Haftentschädigung fordern.

Front gegen Flüchtlinge

Foto: noborder.org

Die Flüchtlingsdramen, die sich auf den trügerischen Gewässern des Mittelmeers abspielen, lassen in Deutschland die Kritik an der Agentur für die operative Zusammenarbeit an den EU-Aussengrenzen (Frontex) wachsen. Quer durch die Parteien formiert sich Widerstand gegen die rechtlich fragwürdigen Operationen von Frontex auf hoher See, an denen auch Beamte der Bundespolizei beteiligt sind und in deren Zug es um das Abfangen und Eskortieren von Flüchtlingsbooten in Länder ausserhalb der Europäischen Union geht. Im Zentrum der Kritik steht die Frage, inwieweit die Grenzschützer auch bei „exterritorialem Handeln“, also außerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone, international verbriefte Flüchtlingsrechte einhalten müssen.

Der menschenrechtspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, ist der Ansicht, dass „auch auf hoher See und an Bord von Frontex-Schiffen der Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention ohne Abstriche gelten muss“. Beck bezieht sich auf die Kritik von Menschenrechtsorganisationen, die sich begründet in der oft fehlenden Unterscheidung zwischen Asylsuchenden, denen in ihrer Heimat Verfolgung, Folter oder die Todesstrafe droht, und Migranten, die auf bessere Arbeitsbedingungen hoffen. Frontex leite Flüchtlingsboote in die Gewässer afrikanischer Staaten zurück, ohne bei deren Insassen möglicherweise bestehende Asylgründe zu erfragen. „Die Flüchtlinge müssen deshalb in einen sicheren europäischen Hafen gebracht werden“, fordert der FDP-Politiker Max Stadler. Er hat sich dem Aufruf „Stoppt das Sterben“ der Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl angeschlossen, in dem Frontexeinsätze verurteilt werden.

Auch in der SPD rumort es angesichts der Tatsache, dass im ersten Halbjahr 2008 die Zahl der Todesopfer bei Fluchtversuchen nach offiziellen Angaben auf etwa 380 angestiegen ist. Im vorigen Jahr sollen es mehr als 500 gewesen sein. Christoph Strässer, für die SPD im Ausschuss des Bundestags für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, pocht deshalb auf den Anspruch der Flüchtlinge, nach den Maximen menschenrechtlicher Konventionen behandelt zu werden, „und wenn ich das richtig sehe, wird der bei Frontexeinsätzen in vielen Fällen missachtet. Da liegt einiges im Argen“.

Stetig wachsendes Budget

Die Meinungen von Politikern jedweder Couleur stehen im direkten Gegensatz zur offiziellen Linie der Bundesregierung, die in Frontex ein probates Mittel sieht, illegale Einwanderung einzudämmen und gleichzeitig die Zahl der Todesfälle auf hoher See zu verringern. So sollen 2006 und 2007 mit Hilfe von Frontex 53 000 Flüchtlinge vor dem Ertrinken gerettet worden sein. Die deutsche Regierung bezweifelt aber, dass Bundesbeamte im Rahmen der Frontexoperationen auch in internationalen Gewässern an die menschenrechtlichen Garantien des Grundgesetzes gebunden seien, wie aus einem Schreiben des Innenministeriums an den Menschenrechtsausschuss des Bundestags hervorgeht, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

Zwar verwies Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) auf klare Anweisungen für Beamte der Bundespolizei, Menschenleben zu retten, wo immer sie können. Gleichzeitig wisse er aber nicht, ob alle Mittelmeeranrainer sich an die gemeinsame europäische Politik der Rettung und des Schutzes von Flüchtlingen hielten – eine Aussage, die Grünen-Politiker Volker Beck „zynisch“ findet.

Seit nunmehr drei Jahren ist die Agentur Frontex mit Sitz in Warschau für den Grenzschutz zuständig. Sie koordiniert dabei die Einsatzkräfte der einzelnen EU-Mitgliedstaaten und überwacht so die gängigen Routen der Flüchtlinge, die es nach Europa zieht. Seit Frontex im Jahr 2005 die Arbeit aufnahm, ist das Budget der Agentur, das zum grössten Teil von der EU gespeist wird, stetig gewachsen. In diesem Jahr verfügt die Agentur über 70,4 Millionen Euro, für 2008 hat Frontex einen Bedarf von 83 Millionen angemeldet. Und die Bundesregierung macht keinen Hehl daraus, dass sie die Pläne der französischen Ratspräsidentschaft unterstützt, die Grenzschutzagentur weiter zu stärken.

Schon jetzt verfügt Frontex über mehr als 100 Boote, etwa 25 Hubschrauber und 20 Flugzeuge. Alleine an der Patrouillenoperation „Nautilus“ im Mittelmeer zwischen Libyen und Tunesien auf der einen sowie Italien und Malta auf der anderen Seite waren im vorigen Jahr 95 Beamte der Bundespolizei beteiligt, insgesamt stellte Deutschland 2007 für sechs Operationen 148 Polizisten und zwei seeflugtaugliche Hubschrauber zur Verfügung. Kosten: 245 000 Euro. Angesichts dieser geballten Ansammlung an Mensch und Material zur Bekämpfung illegaler Migration spricht die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke, gar vom „Krieg gegen Flüchtlinge“. Migranten würden mit überzogenen Mitteln systematisch daran gehindert, das europäische Festland zu erreichen.

Um den Kritikern den Wind aus den Segeln zu nehmen, ist Frontex mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) eine Kooperation eingegangen. Am 17. Juni unterzeichneten beide Seiten in Warschau eine Absichtserklärung in Zukunft besser zusammenarbeiten zu wollen. Die Vereinbarung beinhaltet vor allem ein Schulungsangebot für Grenzschutzbeamte auf dem Gebiet der Menschen- und Flüchtlingsrechte.

Die erste Euphorie ist jedoch Ernüchterung gewichen. Auf dem 8. Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz Ende Juni musste die UNHCR-Repräsentantin in Brüssel, Judith Kumin, eingestehen, dass die Gespräche zwischen Frontex, den EU-Mitgliedstaaten sowie dem UNHCR „bisher nirgendwohin führten“. Bislang konnte man keine Einigkeit erzielen, weil die Meinungen der einzelnen Länder so weit auseinandergingen, bestätigte Kumins Sprecher Gilles van Moortel der SZ. Er fragt: „Nimmt man die Leute an Bord oder nicht? Bringt man sie in einen EU-Hafen oder schickt man sie gleich wieder zurück? Gibt man ihnen Essen und Trinken oder nicht?“

Der Leiter der Einsatzzentrale der italienischen Militärpolizei in Rom, Francesco Saverio Manozzi, gibt bereits Antworten. In einem ARD-Radiofeature gab er zu Protokoll, dass seine Einheiten bei offiziellen Treffen mit Einsatzplänen und schriftlichen Befehlen konfrontiert worden seien, denen zufolge die Abwehr der illegalen Einwanderer darin bestehe, an Bord der Schiffe zu gehen und Lebensmittel sowie Treibstoff von Bord zu nehmen. Sollte dies zutreffen, sagt Volker Beck, „wäre für uns die Grundlage bei Frontex mitzuwirken entfallen“. So oder so: Die Aussagen Manozzis werfen ein neues Licht auf die Konflikte zwischen europäischen Einheiten im Rahmen von Frontexpatrouillen.

In der Frontexzentrale mit ihren zur Zeit 164 Mitarbeitern gibt man sich indessen alle Mühe, die Vorbehalte zu zerstreuen. Mehrmals hat Frontexdirektor Ilkka Laitinnen betont, wie sehr ihm an menschenrechtlich unbedenklichen Einsätzen im Mittelmeer gelegen ist. Allerdings werden die Kritiker wohl kaum zu besänftigen sein angesichts des hohen Masses an Intransparenz, die der Grenzschutzagentur innewohnt.

Nach Auskunft der Bundesregierung besteht für Frontex gegenüber den EU-Staaten beziehungsweise deren nationalen Parlamenten keine Informationspflicht. Da lediglich das EU-Parlament oder der Ministerrat den Exekutivdirektor auffordern können, Bericht über seine Tätigkeiten zu erstatten, ist Frontex der Kontrolle nationaler Parlamente entzogen. Für Volker Beck ein untragbarer Zustand: Weder Bundestag noch Europaparlament hätten ausreichende Informationen über Frontex. „Das muss anders werden.“ Für Max Stadler wäre es nun an der Bundesregierung, auf europäischer Ebene tätig zu werden. „Wir werden das Thema auch in Zukunft im Innenausschuss ansprechen.“

Quelle: Süddeutsche Zeitung