Unmenschliche Situation!

Heute haben wir – rund 100 bis 120 Papierlose – gegen das Nothilferegime demonstriert. Damit wollen wir auf unsere unerträgliche und unmenschliche Situation aufmerksam machen. Als Reaktion auf unsere  Kundgebung haben die Behörden kurzerhand ab 14:30 Uhr «aus Sicherheitsgründen» das Migrationsamt geschlossen. Und das obwohl die  Demonstration bewilligt war!!

Die Nothilfe, welche ursprünglich als temporäres Druckmittel vom Gesetzesgeber gedacht war, ist für viele von uns zu einem Dauerprovisorium geworden. Viele von uns leben seit Jahren nun mit der Nothilfe und selbst wenn wir gar keine Unterstützung bekämen und auf der Strasse leben müssten, wir würden bleiben, weil die meisten von uns gar keine andere Wahl haben.

Es ist uns klar und auch offen deklariert, dass diese Massnahmen dem Zweck dienen sollen, dass wir, deren Gesuche abgelehnt oder gar nicht erst bearbeitet wurden die Schweiz „freiwillig“ verlassen sollen. Dem
sind wir uns sehr wohl bewusst. Viele können nicht zurück in ihre  Herkunftsländer. Und von vielen, die durchaus Chancen auf Asyl hätten,  wurde das Gesuch gar nicht erst geprüft, weil sie das Pech hatten erst
nach Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes in der Schweiz angekommen zu  sein.

Wir glauben, dass das Nothilfe-Regime nicht nur versagt hat, sondern  die Menschen quält und depressive, aggressive und kranke isolierte Individuen produziert. Und wir wissen, dass das System ist, Fragen uns
aber je länger je mehr, was das für ein Land ist, dass so gerne international mit den Menschenrechten und Humanität prahlt, wo aber ein Grossteil der Bevölkerung keine Hemmungen mehr kennt, wenn es  darum geht gegen unten zu treten.

Darum stehen wir zusammen, gehen heute auf die Strasse und fordern die  damit beauftragten Beamten auf, für eine menschliche und unbürokratische Lösung einzustehen und allesmögliche zu tun um die
ganze Situation im Asylbereich zu entschärften und nach pragmatischen  Lösungen zu suchen. Wir wollen keine Lügen mehr, dass die Nothilfe  funktionieren würde. Dass wir alles faule Sozialschmarotzer seien, die
nicht arbeiten wollen. Wir sind gerne bereit unseren Beitrag an diese Gesellschaft zu leisten, wenn man uns lassen würde.

Fotos von der Demonstration sowie mehr Informationen finden Sie unter:
www.refugees-welcome.ch

Immer noch hier, immer noch ausgegrenzt

Vor einem Jahr ist die Predigerkirche für drei Wochen von den Sans-Papiers besetzt worden, was ihnen erlaubte, für einen kurzen Moment auf ihre unerträgliche und ausweglose Situation aufmerksam zu machen und ihre Forderungen zu stellen.

Die Sans-Papiers, die in klirrender Kälte vor der verschlossenen Kirche ausgeharrt haben, sind noch immer dieselben, wie im vergangenen Jahr und auch ihre Forderungen sind noch immer dieselben. Denn an ihrer unerträglichen Situation hat sich nichts geändert. Sie leben noch immer heimlich am Rande der Gesellschaft, oder in Zivilschutzanlagen ennet der Autobahn auf einer Pritsche. Noch immer erhalten sie durch das Nothilferegime den täglichen Betrag von 8.50 nicht in Bar und haben daher immer noch keine Möglichkeit, sich fortzubewegen. Noch immer werden einige von ihnen jede Woche in einer anderen Zivilschutzanlage untergebracht, um sie zu desintegrieren, und noch immer haben die Sans-Papiers keine behelfsmässigen Ausweise, um sich gegenüber der Polizei auszuweisen, womit die regelmässigen Verhaftungen der Sans-Papiers für einige Nächte hinfällig würde.

Der zuständige Regierungsrat Hans Hollenstein setzt auf Gnadenlosigkeit und hat die Fertigmach-Malschiene, die er gegen die Sans-Papiers ins Werk setzt, kein bisschen abgemildert. Als einziges Feigenblatt seiner Migrationspolitik hat Hollenstein eine Härtefallkommission eingesetzt. Diese hat inzwischen vier der schätzungsweise 30 000 Sans-Papiers im Kanton Zürich beurteilt. Wie sie entschieden hat, will sie nicht sagen. Alleine aber die Dimension des Problems zeigt, dass nur eine kollektive Regularisierung eine pragmatische Antwort auf das Anliegen der Sans-Papiers sein kann.

Scheitern der Migrationspolitik wird offensichtlich

Diese Forderung fällt in eine Zeit, wo einerseits das Klima gegen über Migranten durch die Minarettininitiative nachhaltig vergiftet ist, sich andererseits aber das komplette Scheitern des noch nicht einmal seit zwei Jahren in Kraft stehenden verschärften Asylgesetzes unübersehbar abzeichnet, wenn das auch niemand eingestehen möchte. Die praktische Abschaffung des Nichteintretens-Entscheides (NEE), die Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf diese Woche angekündigt hatte, bedeutet nichts Geringeres, als dass die zentrale Neuerung des verschärften Asylgesetzes wieder rückgängig gemacht werden soll, weil dadurch, dass man Asylbewerbern keinen materiellen Entscheid zugestehen möchte, weder Zeit noch Kosten gespart werden können und auch die Zahl der Migranten nicht abgenommen hat. Die Politik der Unerbittlichkeit ist damit fehlgeschlagen, sie hat sich sogar als kontraproduktiv erwiesen, weil es nicht mehr darauf ankommt, ob man einen Nichteintretensentscheid erhält oder nicht, dem Fertigmach-Regime der Nothilfe kann man so oder so nicht entrinnen. Die Nivellierung nach unten führte zu nichts als menschlichem Leid und einer Abstumpfung des Abschreckungsdispositiv, das die Schweiz so sorgfältig aufgebaut hat.

In absehbarer Zeit wird auch das zweite zentrale Element des verschärften Asylgesetzes – der Ersatz der Sozialhilfe durch Nothilfe – umgestürzt werden, wenn sich die Kantonalen Sicherheitsdirektoren beim Bund endlich mit ihrer Ansicht durchsetzen können, dass die Nothilfe so nicht weiter tragbar ist, weil sie die Betroffenen systematisch krank macht und sie dennoch nicht gehen können, weil sie überwältigende Gründe hatten, herzukommen.

Türen bleiben verschlossen

Das Bleiberecht-Kollektiv hat sich im vergangenen Jahr darauf konzentriert, den Sans-Papiers, die keinerlei Beschäftigungsmöglichkeiten haben, Deutsch beizubringen, damit sie sich wirksam für ihre Anliegen wehren können. 120 abgewiesene Asylsuchende bringen sich in der autonomen Schule in Oerlikon in einem System der Selbsthilfe an drei Nachmittagen pro Woche gegenseitig Deutsch bei.

Da im vergangenen Jahr zwar das Scheitern der aktuellen Migrationspolitik offensichtlich wurde, die Bereitschaft zum Umdenken aber noch nicht eingesetzt hat, werden in der Zukunft wieder vermehrt politische Aktionen nötig sein.

Die Kirchen tun gut daran, ihre Türen auch weiterhin abzuschliessen, wenn sie Angst davor haben, im Kampf um Menschlichkeit und Augenmass in die Pflicht genommen zu werden.

Illegale Ausschaffung einer kolumbianischen Mutter

Am Sonntag 20. September 2009 um 18.00 Uhr wurde Maria Dennis Diaz (44), Kolumbianerin, wohnhaft in Zürich seit 1998, ausgeschafft. Die Ausschaffung fand drei Tage nach ihrer Verhaftung statt. Die Polizei tauchte am Donnerstag 17. 9. um etwa 5.30 Uhr in ihrer Wohnung auf und nahm sie mit zur Kaserne, wo ihr Sohn Juan Jacobo Montana (17) seit Dienstag 15. 9. in Haft war.

Der Junge wollte zum Fussballspiel ins Stadion, als er von der Polizei verhaftet wurde. Er wurde unterdessen dem Haftrichter vorgeführt und befindet sich in Ausschaffungshaft.

Das Bleiberecht-Kollektiv betont, dass das Vorgehen der Behörden in diesem Fall nicht nur moralisch unhaltbar, sondern auch eindeutig illegal ist. So wurde u.a. Art. 44 des Asylgesetzes zur Einheit der Familie verletzt (Maria Dennis Diaz war einmal in einem Asylverfahren). Die Trennung von Mutter und minderjährigem Sohn ist nicht rechtlich. Ausserdem sollte nach Art. 64 des Ausländergesetzes bei einer formlosen Wegweisung eine Beschwerde innert drei Tagen möglich sein. Die Sans-Papiers Anlaufstelle hat am Samstag, den 19.9. per Fax an die zuständigen Behörden eine substantiierte juristische Eingabe gemacht. Darin wurde gefordert:

·     eine beschwerdefähige Verfügung betreffend der formlosen Wegweisung gemäss Art. 64, Abs. 2 Aug

·        die unverzügliche Aufhebung des Vollzugs der Wegweisung gemäss EMRK, Art. 8 und Art. 9, KRK

·        die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung betreffend Vollzug der Wegweisung

Dass die Behörden die Ausschaffung nicht sistiert haben – im Wissen, dass die entsprechenden Ämter am Wochenende nicht arbeiten – kommt einer Ausserkraftsetzung des Beschwerderechts gleich. Eine Ausschaffung in drei Tagen an einem Sonntag ist ungesetzlich!

Am Freitagabend hat das Migrationsamt dem Anwalt von Dennis Diaz, Peter Nideröst, mitgeteilt, dass im Fall von Dennis und ihrem Sohn keine Entscheidung gefallen sei. Am Sonntag hat die Kantonspolizei klare Informationen über Dennis und Juan Jacobo verweigert. Weder die ca. 70 Personen, die sich spontan vor der Kaserne versammelt haben, um gegen die Ausschaffung zu protestieren, noch die Sanspapiers Anlaufstelle Zürich wurden über die Situation von Dennis und ihrem Sohn informiert. Am gleichen Abend gegen 20 Uhr hat Dennis mit einem Aktivisten des Bleiberechts aus Frankfurt telefoniert. In einem kurzen Gespräch erzählte sie, sie sei in der Kaserne gewesen, als die Demonstration stattfand.

Während der Verhaftung in ihrer Wohnung, erzählte Dennis, habe die Polizei 1.100.- Fr. in bar beschlagnahmt. Später, während der Inhaftierung, habe die Polizei zusätzlich 7.500.- Fr. Ersparnis, die sie in der Bezirksparkasse Dielsdorf hatte, weggenommen. Im Flughafen hat Dennis 700.- bekommen. Der Rest dieses Geldes [wie viel?] soll die Verfahrungskosten decken. Dennis wohnt seit ca. zwölf Jahren nicht mehr in Kolumbien. Ihre Familienangehörigen leben weit entfernt von Bogotá, Zielstadt der Ausschaffung.

Die Zeit der Inhaftierung hat Dennis getrennt von ihrem Sohn verbracht. Bis zur letzten Minute wurde ihr jeglicher Kontakt zu ihrem Sohn verweigert. Juan Jacobo ist mit fünf Jahren in die Schweiz gekommen. Hier besuchte er erfolgreich neun Jahre die Volksschule, bis er eine Lehrstelle finden musste, was wegen seiner Papierlosigkeit unmöglich war. Mehr als drei Viertel seines Lebens hat Juan Jacobo in Zürich verbracht. Er ist hier gross geworden und Kolumbien ist für ihn ein fremdes Land. Heute Montagvormittag wurde Juan Jacobo dem Haftrichter vorgeführt und ist anschliessend inhaftiert worden. Seine Ausschaffung konnte nicht vollzogen werden, da er keinen Pass besitzt. Die Polizei bemüht sich, eine Geburtsurkunde von Juan Jacobo zu finden, um ihn so bald als möglich ausschaffen zu können. Obwohl Dennis sich kooperativ gezeigt und angeboten hat, das Dokument aus ihrer Wohnung zu holen, hat die Polizei ihren Vorschlag abgelehnt.

Die Ungerechtigkeit, die Willkür und der Mangel an Transparenz in diesem Fall zeigen erneut deutlich die Essenz der Migrations- und Asylpolitik der Schweiz und deren spezielle Anwendung im Kanton Zürich. Eine Politik, die gegen die europäische Menschenrechtskonvention und andere internationale Abkommen verstösst.

Die Bleiberechtskampagne setzt sich weiterhin ein für eine allgemeine Regularisierung von Menschen ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Ebenfalls rufen wir dazu auf, das Bewusstsein gegen die Ungerechtigkeit zu schärfen. Wir brauchen Zivilcourage, um diese Ungerechtigkeit zu stoppen.

Schweigen verboten!

An einem Podium der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht(SBAA) hielten sie fest, dass seit den Gesetzesneuerungen Asylsuchende in der Schweizvermehrt in prekären Situationen leben. Kritisiert wurden insbesondere die Nothilfe und diefehlende Umsetzung der Härtefallregelung in verschiedenen Kantonen.

Zwei Beispiele

Eine Asyl suchende Familie, die nicht ausreisen kann, weil ihr Heimatland keinen Passfür sie ausstellt, wird plötzlich zu «Illegalen» – obwohl sie ausreisen möchte. Sie erhältnur noch Nothilfe und gerät in eine Bettelexistenz. Beide Eltern sollen zudem Bussenwegen illegalen Aufenthalts bezahlen.

Eine gut integrierte Familie, deren Kinder in der Schweiz geboren und hier zur Schulegegangen sind, soll trotz 21jährigen Aufenthalts des Vaters in der Schweiz ausreisenmüssen. Grund: Dieser ist nach einer Diabeteserkrankung erwerbslos geworden und die Familie hat zeitweise Sozialhilfe bezogen.

Dies sind nur zwei Beispiele, die aufzeigen, wie sich das Asyl- und das Ausländergesetz aufdie betroffenen Personen auswirken. Über die beiden Gesetze diskutierten am Samstag, 28. März Expertinnen und Experten an einem Podium der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht. Die Asylgesetzrevision, so der Tenor des Podiums, hat ihr Ziel –die Senkung der Zahl der Asylsuchenden – verfehlt. Hingegen geraten beide Gesetze immerwieder mit internationalen Konventionen oder der Bundesverfassung in Konflikt.

Kritisiert wurde insbesondere die Nothilfe: Sie bringe die Betroffenen in eine prekäre Lageund verletze die Menschenwürde. Auch zur Härtefallregelung, laut der in persönlichenHärtefällen Aufenthaltsbewilligungen erteilt werden können, wurde Kritik laut. «Die Härtefall-Artikel der neuen Gesetze sind in diversen Deutschschweizer Kantonen toter Buchstabe»,hielt Rechtsanwalt Marc Spescha fest. Die übersteigerten Anforderungen an einzelne Kriterien liefen, so der Experte im Ausländerrecht, auf eine Rechtsverweigerung hinaus. CVP-Nationalrätin Barbara Schmid-Federer forderte in ihrem Votum die Einrichtung vonHärtefallkommissionen. Diese seien zentral, damit Familien in prekären Verhältnissen eingeordnetes Leben ermöglicht werde.

Einhellig lehnten die Podiumsteilnehmerinnen und Teilnehmer die erneute Gesetzesrevisionab. Diese reduziere noch mehr die Möglichkeiten für Flüchtlinge, in der Schweiz Schutz zu erhalten, und sei aus menschenrechtlicher Sicht fragwürdig. Hintergrund der Flucht sei zudem nicht die Attraktivität der Schweiz, sondern die Situation im Herkunftsland: Verfolgung, Krieg, Verwüstung, Armut und fehlende Perspektiven.

Schweigen verboten!

Die ebenfalls am Samstag abgehaltene Generalversammlung der SBAA unter der Leitungder Präsidentin und alt-Nationalrätin Ruth-Gaby Vermot bekräftigte, dass die Anwendungder Gesetze beobachtet, dokumentiert und öffentlich gemacht werden müsse. Denn immer wieder geraten die beiden Gesetze in Konflikt mit der Menschenrechtskonvention, der Kinderrechtskonvention, der Flüchtlingskonvention, Schweizer Gesetzen oder der Bundesverfassung.