Sparen auf dem Buckel der Arbeitslosen

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) will in der Arbeitslosenversicherung (ALV) noch mehr Leistungen kürzen als Bundesrat und Ständerat.

  • Personen unter 30 Jahren, die keine Kinder in ihrer Obhut haben sollen, höchstens noch 260 Taggelder erhalten. Für Personen unter 25 Jahren ohne Unterstützungspflichten sollen es sogar nur 130 Taggelder sein.
  • Eine Verschärfung des Gesetzes fordert die WAK auch in strafrechtlicher Hinsicht. So beantragt sie, dass Vergehen gegen das Arbeitslosengesetz künftig nicht nur mit Geldstrafen sondern auch mit Gefängnis bestraft werden können.

Zur Entschuldung der Versicherung soll auf der Leistungsseite über eine halbe Milliarde eingespart werden. Die dazu vorgesehenen Kürzungen der Versicherungsleistungen bedeuten für die Betroffenen und ihre Familien eine weitere massive Belastung (oder drängen Betroffene und ihre Familien schneller in die Armut). Insbesondere laufen Jugendliche Gefahr, working poors zu werden: bis zum 30. Altersjahr soll jegliche Arbeit zumutbar sein.

Ebenso verfehlt und unverständlich ist die vorgesehene Ausdehnung der sogenannten Ersatzarbeit. Dabei handelt es sich um unterbezahlte Arbeit, zu deren Annahme Arbeitslose verpflichtet werden können.

Für die Kantone und Gemeinden bedeutet die Vorlage eine erneute Überwälzung von Kosten. Der Bund und die ALV stehlen sich zunehmend aus ihrer Verantwortung und das verfassungsmässige Obligatorium wird durch Ausschluss von der Versicherung (für Teilnehmer von „arbeitsmarktlichen Massnahmen“), durch Verlängerung von Wartezeiten usw. ausgehöhlt.

Wenn die jetztige Version der Gesetzesrevision in der Wintersession durch den Nationalrat akzeptiert würde, könnten den Arbeitslosen bereits 2011 die Leistungen drastisch gekürzt werden. Ausgerechnet, in der aktuellen Krise! Und ausgerechnet in einem Staat, der erst gerade den Mitverursachern dieser Krise 36 Milliarden Steuergelder (!!) zur Verfügung gestellt hat.

Die vorgesehene Revision löst keines einziges der bestehenden Arbeitsmarktprobleme, sondern verschärft die bestehenden und schafft neue Probleme. Hauptwirkung dieser Vorlage ist, dass die Zahl der Armutsbetroffenen in der Schweiz um mehrere 10’000 Personen zunehmen wird.

Abbau der ALV

Der Ständerat folgt weitgehend dem Bundesrat. Die ALV soll mit massiven Leistungskürzungen saniert werden. Das Referendum wird zu einem Muss!

Der Ständerat stimmte mit 30 gegen 8 Stimmen der SP und der Grünen für die Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetz. Aus linker Sicht werden die Leistungen zu stark abgebaut und die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zu wenig erhöht.

In der Detailberatung folgte der Ständerat in den wesentlichen Punkten dem Bundesrat. Damit sollen die Lohnabgaben von heute 2 Prozent auf 2,3 Prozent erhöht werden, 0,1 Prozent davon befristet. Zudem will der Rat – ebenfalls befristet – auf Einkommen zwischen 125 000 und 315 000 Franken ein Solidaritätsprozent erheben.

Andererseits soll fortan bei den Leistungen gespart werden. Dazu wird die Taggeld-Bezugsdauer enger an die Beitragszeit gekoppelt: Wer nur 12 Monate einbezahlt hat, soll neu nur noch 260 Taggelder beziehen können. Nur wer 18 Monate hintereinander in die ALV einbezahlt, soll weiterhin 400 Taggelder erhalten.

An den Kragen soll es auch jungen Arbeitslosen gehen: Sie sollen dazu gezwungen werden, sämtliche Arbeiten anzunehmen!

Privatisierung der Bahnpolizei

«Wir sind sehr bestürzt über den Entscheid des Ständerats, die Bahnpolizei zu privatisieren», erklärte die Koalition bestehend aus dem Verband Schweizerischer Polizei-Beamter, dem Schweizerischen Eisenbahn-

Foto: Securitrans

Foto: Securitrans

und Verkehrspersonal-Verband, der Ebenrain-Konferenz (Allianz der Arbeitnehmenden) und Amnesty International. Die vier Organisationen hatten vergangene Woche den Ständerat aufgefordert, nicht dem  eispiel von Bundesrat und Nationalrat zu folgen und wesentliche staatliche Sicherheitsaufgaben an private Sicherheitsfirmen zu delegieren. Die Koalition warnt die Behörden vor Fehlleistungen, mit denen zu
rechnen sei.

Die Reisenden in den Schweizer Zügen müssen in Zukunft damit rechnen, dass sie von Mitarbeitenden privater Sicherheitsfirmen durchsucht und verhaftet werden. Mit seinem Entscheid hat der Ständerat heute diese Möglichkeit geschaffen und folgte damit dem Willen des Nationalrats und des Bundesrats. «Wir sind sehr bestürzt über den Entscheid. Die Sicherheit von Millionen Fahrgästen wurde wirtschaftlichen Interessen geopfert. Dies wird negative Auswirkungen für die Kundinnen und Kunden der SBB haben», erklärte der Verband Schweizerischer Polizei-Beamter, der Schweizerische Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband,
die Ebenrain-Konferenz (Allianz der Arbeitnehmenden) und Amnesty International, die sich gemeinsam gegen eine Privatisierung des staatlichen Gewaltmonopols engagieren.

«Die Sicherheit ist eine öffentliche Aufgabe. Sie darf auf keinen Fall an schlecht ausgebildete Angestellten von profitorientierten Firmen delegiert werden», unterstrichen die vier Organisationen, welche Fehlleistungen weiter beobachten und anprangern werden.