Versammlungsverbot in Dänikon?

Der Gemeinderat des Zürcherischen Dänikons will ein Versammlungsverbot für schulpflichtige Jugendliche einführen. Dagegen regte sich Protest von Einwohnenden Dänikons und der JUSO Kanton Zürich (siehe vorwärts vom 11. Juli 2008). Nachdem der Bezirksrat Dielsdorf einen entsprechenden Rekurs gegen das Verbot abwies, liegt der Ball nun beim kantonalen Verwaltungsgericht.

Blicken wir kurz zurück, was bisher geschah. Am 18. Juni vergangenen Jahres beschloss die Gemeindeversammlung des 1800 Seelen-Dorfes Dänikon im Zürcher Unterland ein Versammlungsverbot für Jugendliche. Schulpflichtige dürfen sich gemäss Artikel 27 der neuen Polizeiverordnung nach 22 Uhr nicht mehr in Ansammlungen im öffentlichen Raum aufhalten. Schnell regte sich Protest gegen diese Massnahme. Die JUSO des Kantons Zürich mobilisierte die Jugendlichen Dänikons mit dem Slogan «Rumhängen erlaubt» zu einer Party auf dem Dorfplatz. Verschiedene Stimmberechtigte aus der Gemeinde reichten zudem Beschwerde beim Bezirksrat Dielsdorf gegen die aus ihrer Sicht unverhältnismässige Regelung ein.

Ein halbes Jahr später, anfangs Januar, gab der Bezirksrat nun bekannt, dass er die Beschwerden vollumfänglich zurückweist. Damit wurde die umstrittene Verordnung rechtskräftig. Doch weder die oppositionellen Dänikerinnen und Däniker, noch die JUSO möchten sich mit diesem Beschluss ohne weiteres zufrieden geben. Sie ziehen den Fall deshalb nun gemeinsam vor das Zürcher Verwaltungsgericht.

Unsauberes Vorgehen, rechtswidriger Inhalt

Gemäss den Beschwerdeführenden verstösst das Vorgehen der Gemeinde Dänikon in zweierlei Hinsicht gegen bestehendes Recht. Zum einen sei das Verfahren nicht sauber und transparent vonstatten gegangen. Der Gemeinderat hatte das umstrittene Versammlungsverbot erst in einer zweiten Lesung in die Polizeiverordnung aufgenommen. In einer ersten Version, welche die Gemeindeversammlung zwecks Klärung einer Frist zurückgewiesen hatte, stand der betreffende Artikel noch gar nicht in der Verordnung. Aufgrund der grossen Tragweite dieser Änderung hätte der Gemeinderat in den Abstimmungsunterlagen deutlicher auf sie aufmerksam machen müssen, so die Beschwerdeführenden. Sie sprechen gar von einer Irreführung der Stimmberechtigten, da der Gemeinderat «die Revision der Polizeiverordnung als eine blosse Anpassung an die Zeit und an das übergeordnete Recht anpries». Eine freie Willensbildung und unverfälschte Stimmabgabe sei so nicht möglich gewesen.

Zum anderen verstosse das Versammlungsverbot gegen verfassungsmässig garantierte Grundrechte. Es handle sich um einen unverhältnismässig schweren Eingriff in die Versammlungs- und Bewegungsfreiheit junger Menschen. Artikel 27 der revidierten Polizeiverordnung erinnere in ihrem Wortlaut «an öffentliche Ordnungen autoritärer oder sich im Notstand befindlicher Staaten», so die Beschwerdeschrift. Zudem löse der Gemeinderat mit seinem Vorgehen die angeblichen Probleme nicht: «Erstens könnten sich die schulpflichtigen Jugendlichen vor 22 Uhr weiterhin schlecht benehmen. Zweitens könnten nicht mehr schulpflichtige Jugendliche nach 22 Uhr weiterhin unerwünschte Aktivitäten entfalten. Drittens ist nicht einsichtig, weshalb schulpflichtige Jugendliche, die vor Inkrafttreten der besagten Bestimmung (illegale) Nachtruhestörungen oder Sachbeschädigungen verübt haben sollen, nach Inkrafttreten von Artikel 27 der revidierten Polizeiverordnung von solchen unerlaubten Handlungen absehen würden.» Aus diesen Gründen hoffen die JUSO und die Beschwerdeführenden, dass das Verwaltungsgericht das Ausgehverbot aufhebt. Falls nicht, behalten sie sich weitere Schritte vor.

Präzedenzfall schaffen

Was das Verwaltungsgericht entscheidet, dürfte indes Konsequenzen haben, die weit über den Kanton Zürich – geschweige denn die Gemeinde Dänikon – hinausreichen. Denn Dänikon ist bezüglich des sehr repressiven Vorgehens gegenüber Jugendlichen kein Sonderfall. Zahlreiche andere Gemeinden in der Schweiz griffen zu ähnlichen oder gar noch schlimmeren Massnahmen. Besonders krasse Beispiele finden sich im Kanton Bern. Die Gemeinde Täuffelen beauftragte beispielsweise eine private Sicherheitsfirma damit, Jugendliche ab 22 Uhr nach Hause zu schicken. In Ins dürfen Schulpflichtige nach 23 Uhr nur noch in Begleitung ihrer Eltern auf die Strasse. Und in Interlaken verbietet man es ihnen gleich generell, sich nach 22 Uhr im öffentlichen Raum aufzuhalten.

Im Falle Dänikons kommt es nun jedoch zum ersten Mal dazu, dass ein Gericht über die Rechtmässigkeit einer solchen Massnahme befinden muss. Gibt das Zürcher Verwaltungsgericht den Beschwerdeführenden Recht, stellt dies auch weiter gehende Ausgehverbote anderer Gemeinden in Frage. Dank dem Mut einzelner Dänikerinnen und Däniker, sowie der tatkräftigen Unterstützung durch die JUSO, könnte so ein Präzedenzfall geschaffen werden. Das wäre ein deutliches Signal an die Gemeinden schweizweit, dass sie sich auch im Umgang mit Jugendlichen an die bestehenden Gesetze halten müssen.

Allzu viele Kommunalpolitikerinnen und -politiker greifen derzeit zu den einfachsten und populistischsten Mitteln bei Problemen mit jungen Menschen: Mehr Polizei, mehr Regeln und Verordnungen, mehr Bestrafung. Ein mutiger und konsequenter Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts könnte ein erster Schritt sein, diesen grassierenden «Law and Order»-Trend im Umgang mit jungen Menschen zu durchbrechen. Die Gemeinden müssten sich wieder vermehrt daran machen, Probleme zwischen den verschiedenen Generationen zum Wohle aller zu lösen – statt einfach immer nur zu Ungunsten der Jüngeren zu entscheiden.

Aus der Printausgabe vom vorwärts vom 20. Februar 09

Blockade gegen Kuba bröckelt!

Im US-Senat beginnt die antikubanische Blockade zu bröckeln. Ein pikanterweise von einem Mitglied der Republikanischen Partei verfasster Bericht des Oberhauses des US-Kongresses stellt fest, dass die Blockade «gescheitert» sei und Washington die Beziehungen zu Kuba so normalisieren solle, «wie mit anderen Ländern, mit denen wir grundlegende Meinungsverschiedenheiten haben».

Der Bericht wurde von Carl Meachan verfasst, einem Berater des Senators Richard Lugar. Dieser wiederum ist der Chef der Republikaner im Aussenpolitischen Ausschuss des Senats.

Rasche Entscheidung gefordert
Bei der offiziellen Übergabe des Berichts an die weiteren Ausschussmitglieder hob Lugar die Bedeutung der in dem Bericht enthaltenen Empfehlungen hervor, die er als «Fahrplan» zu einer Normalisierung der Beziehungen mit Havanna wertete. In diesem Bericht wird auch empfohlen, die Entscheidung zu einer Normalisierung der Beziehungen noch vor dem Amerika-Gipfel zu treffen, der vom 17. bis 19. April in Trinidad und Tobago stattfinden wird. Dieser Gipfel dürfte das erste Zusammentreffen des neuen US-Präsidenten Barack Obama mit den Staats- und Regierungschefs des Kontinents werden. Diese wiederum hatten sich gerade in den vergangenen Monaten mehrfach für eine Aufhebung der Blockade und eine Rückkehr Cubas in die lateinamerikanische und karibische Gemeinschaft ausgesprochen. Deshalb wäre eine entsprechende Entscheidung der US-Administration «das Zeichen für eine wichtige Veränderung und würde den guten Willen der lateinamerikanischen Länder gegenüber den USA verbessern», heisst es in dem Bericht.

«Das einseitige Embargo ist in seinem erklärten Ziel gescheitert, dem kubanischen Volk die Demokratie zu bringen», schreibt der Senator in seinem Begleitschreiben zu dem Bericht. Man solle die jüngsten Veränderungen in den Regierungen Kubas und der USA nutzen, um die Beziehungen zu «überdenken». «Wir müssen die Ineffizienz unserer gegenwärtigen Politik anerkennen und mit dem kubanischen Regime in einer Weise verhandeln, welche die Interessen der USA verstärkt», empfiehlt der als einer der einflussreichsten Republikaner geltende Politiker.

Vertrauen schaffen
Bislang handelt es jedoch nur um ein Arbeitspapier, das bislang zumindest offiziell nicht die Absicht verfolgt, ganz oder teilweise in Gesetzesform gegossen zu werden.
Der Bericht empfiehlt Washington, eine Reihe von Teilmassnahmen zu ergreifen, die «Vertrauen schaffen» könnten, um dadurch den Weg zu «einem effektiven Dialog über die am meisten umstrittenen Fragen» zu führen. «Ein zunehmender Dialog über angemessene Kanäle zusammen mit entspannteren Handelsregeln würde die Grundlage für substanziellere Diskussionen zwischen den Regierungen der USA und Kubas schaffen», heisst es weiter in dem Bericht.

Quelle: redglobe.de

Endlich Schutz vor Waffengewalt

Am 23. Februar hat ein breites Bündnis bei der Bundeskanzlei in Bern über 121‘000 Unterschriften für die Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» eingereicht. Davon hat es rund 107’000 Unterschriften beglaubigt. Die Waffenschutz-Initiative verlangt, dass die Militärwaffe aus dem Haushalt verbannt wird, der Waffenbesitz nur gegen einen Bedürfnis- und Fähigkeitsausweis möglich ist und ein zentrales Waffenregister geführt wird, was die Prävention und die Verfolgung von Verbrechen verbessert.

74 Parteien und Organisationen unterstützen das Volksbegehren, darunter die SP, Grüne und weitere Parteien, GSoA und andere Friedensorganisationen, Frauenverbände, Ärzte, psychiatrische Fachgesellschaften, Organisationen für Suizidprävention, Menschenrechte, der Polizei, von Männern, der Kirchen und Gewerkschaften.

In Schweizer Haushalten liegen rund 2,3 Millionen moderne Feuerwaffen. Davon sind 252’000, d.h. knapp ein Zehntel, Militärwaffen von aktiven Angehörigen der Armee. Diese Waffen gehören ins Zeughaus. Und durch die Vorschrift eines klaren Bedürfnis- und Fähigkeitsausweises will die Initiative auch die Verfügbarkeit über die übrigen 2 Millionen modernen Feuerwaffen in privaten Haushaltenvermindern. Alles andere ist ein unerträgliches Sicherheitsrisiko für Frauen, Kinder und Männer.

Hohes Risiko

In der Tat ist die hohe Verfügbarkeit von Waffen in der Schweiz ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko,wie Reto Moosmann von der Gruppe Schweiz ohne Armee GSoA sagte: «Je einfacherSchusswaffen verfügbar sind, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit eines Missbrauchs durch die Besitzer. Um die Schweiz also sicherer zu machen, muss die Verfügbarkeit von Waffen reduziert werden.Da der grösste Teil der Waffen in der Schweiz aktuelle oder ehemalige Armeewaffen sind, muss insbesondere bei der Ordonnanzwaffe angesetzt werden.»

Wir brauchen eine friedliche Welt

Die Initiative wird weiter von vielen Frauenorganisationen unterstützt. Für deren Dachverband alliance f hielt Präsidentin Rosmarie Zapfl fest: «Die Gewalt in der Familie muss beendet werden. Dafür müssenFrauen und Männer zusammen kämpfen. Ich wende mich mit allen Mitteln gegen die falsch verstandene Männlichkeit und die Gewaltverherrlichung. Kommende Generationen brauchen eine friedlichere Welt, weshalb Schusswaffen aus dem Haus zu verbannen sind.»

Jedes Jahr sterben rund 300 Menschen durch Feuerwaffen; darunter sind viele Suizide. «Es ist wissenschaftlich erwiesen: Ein hoher Anteil an vorhandenen Feuerwaffen in Haushalten führt zu einem Anstieg der Anzahl Suizide», sagte Barbara Weil von der FMH namens der ÄrztInnenschaft sowie der Organisationen für Suizidprävention. «Studien zeigen ebenfalls auf, dass Suizide durch andere Methodenim Gegensatz dazu nicht gestiegen sind. Suizidversuche erfolgen impulsiv, bei Feuerwaffen enden sie tödlich.»

Polizei behindert die Arbeit von augenauf

Unverhältnismässige Hausdurchsuchung und Beschlagnahmungen: Die Arbeit von augenauf Bern wird von der Polizei massiv behindert. Am Morgen des 17. Februar 2009 durchsuchte die Kantonspolizei Freiburg auch das Büro der Menschenrechtgruppe augenauf Bern.

augenauf Bern verurteilt die völlig unbegründete Durchsuchung aufs Schärfste. Wie Untersuchungsrichter Marc Bugnon bestätigt, besteht keinerlei Verbindung zwischen augenauf Bern und dem Vorfall, mit dem die Hausdurchsuchung begründet wurde.Weiter wurde bei der Durchsuchung ohne ersichtlichen Grund auch der Bürocomputer der Menschenrechtsgruppe konfisziert. Die Beschlagnahmung der sich darauf befindlichen Daten erhält eine besondere Brisanz, da es sich bei den KlientInnen von augenauf Bern in den meisten Fällen um Opfer polizeilicher und behördlicher Repression handelt. Der Computer befindet sich nach wie vor bei der Kantonspolizei Freiburg, wodurch die Arbeit der Menschenrechtgruppe massiv behindert wird. Es stellt sich die Frage, was die Kantonspolizei mit der ungerechtfertigten Beschlagnahmung des PCs bezweckt.

Gewalt angedroht

Gemäss Angaben des Untersuchungsrichters erfolgte die Durchsuchung aufgrund vager Hinweise, wonach sich eine angeschuldigte Person im 1.Stock der Brasserie Lorraine mit weiteren Personen getroffen habe könnte. Die Polizei nahm dies zum Anlass, das gesamte Stockwerk zu durchsuchen, auf dem sich mehrere separate Bürolokalitäten mit unterschiedlicher Mieterschaft befinden, darunter eben auch das Büro von augenauf Bern. Dabei wurden die PolizeibeamtInnen mehrfach darauf hingewiesen, dass die auf dem Durchsuchungsbefehl namentlich angeführte Person nachweisbar keinen Zugang zu diesem Raum hat.

Es ist nur dem Zufall zu verdanken, dass Mitglieder der Menschenrechtsgruppe gerade noch rechtzeitig vor Ort eintrafen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Polizei anderenfalls gewaltsam Zugang verschafft, und die Räumlichkeiten ohne Zeugen durchsucht hätte. Dies wurde auch gegenüber den anwesenden Personen angedroht, nachdem sie sich zunächst weigerten, der Polizei Zugang zu gewähren.

augenauf Bern wird beim Untersuchungsrichteramt des Kantons Freiburg eine Beschwerde gegen die Durchsuchung einreichen, sowie eine schriftliche Stellungnahme verlangen und behält sich weitere rechtliche Schritte vor. Wir fordern die sofortige Rückgabe des beschlagnahmten Materials und die Löschung aller allenfalls kopierten Daten unter richterlicher Aufsicht.

DKP fordert NPD-Verbot

Bei der NPD ist man im Augenblick stark mit hausgemachten Problemen beschäftigt, Unterschlagungen und Postengerangel binden die Kräfte der Führungsriege. In die angestrebte politische Offensive ist man daher noch nicht so recht gekommen.

Ansonsten könnte die NPD-Führung sicherlich die Finanzkrise stärker in ihrer demagogischen Agitation nutzen. Die Rechten lassen „Deutschland“ – wer und was das auch immer sein mag – als Opfer amerikanischer Machenschaften erscheinen. Nun steht die Partei im Superwahljahr bereit, Nationalismus, Demokratiefeindschaft, Ausländerhass und Verschwörungstheorien als „Lösungen“ unters Volk zu bringen.
Die Kampagne „nonpd“ der VVN-BdA hat im Jahr 2007 das ihrige dazu beigetragen, das Thema NPD-Verbot auf die politische Agenda zu setzen. 175 445 Unterzeichner des Aufrufes an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages warten bis heute auf eine angemessene Antwort.

Am 27. Januar 2009 begann deshalb nach intensiver Vorbereitung die von vielen erwartete Fortsetzung der Kampagne, die die VVN-BdA bis zum 8. Mai 2010, dem 65. Jahrestag der Befreiung von Faschismus und Krieg führen wird. Die VVN-BdA baut darauf, dass sie wieder viele Menschen unterstützen, denen das Logo „nonpd“ und die Losung „NPD-Verbot jetzt!“ etwas bedeuten und die an einer offensiven und zielgerichteten Aktion teilnehmen wollen.

V-Leute als Schutzschirm
„Wir wollen die berechtigte Stimmung gegen Nazis festigen und sie ermutigen, sich gegen die NPD zu stellen. Wir wollen Neugier wecken, Sichtweisen verändern, Kräfte aktivieren und entscheidende Argumente vermitteln,“ heißt es in dem Aufruf der VVN-BdA. Die Kampagne richtet sich ausserdem an diejenigen, die im ganz konkreten Sinn die Verantwortung dafür tragen, dass ein neues Verbotsverfahren noch nicht auf den Weg gebracht worden ist: die Innenminister der Bundesländer. Es ist an ihnen, das vom Bundesverfassungsgericht benannte Verfahrenshindernis aus dem Weg zu räumen: die V-Leute müssen abgeschaltet werden. Und zwar in jedem Bundesland. Die Antifaschisten wollen darüber aufklären, dass V-Leute nichts anderes sind als bezahlte Neonazis und dass das V-Leute-System de facto zum Schutzschirm der NPD geworden ist.

Quelle: kommunisten.eu

Hände weg von der ALV

Die Gewerkschaft Unia lehnt den geplanten Sozialabbau bei der Arbeitslosenversicherung entschieden ab. Der Zentralvorstand der Gewerkschaft Unia fordert, dass auch die hohen Einkommen sich an den Kosten der Arbeitslosenversicherung beteiligen und die Löhne über 126’000 Franken­ beitragspflichtig werden.

In diesen Tagen diskutiert die vorberatende Parlamentskommission die vom Bundesrat vorgeschlagenen Revision der Arbeitslosenversicherung. Der Bundesrat will in der Arbeitslosenversicherung Leistungen in der Höhe von mehreren hundert Millionen Franken streichen. Der Zentralvorstand der Gewerkschaft Unia lehnt den Sozialabbau auf dem Buckel der Schwächsten entschieden ab. Es kann nicht angehen, dass Arbeitnehmende, die aufgrund der Verfehlungen der Investmentbanker arbeitslos werden, die Zeche für die Krise bezahlen müssen.

Ein Viertel der Erwerbslosen beziehen ihre Arbeitslosengelder bei der Arbeitslosenkasse der Unia. In diesen Tagen ist die Gewerkschaft Unia täglich mit dem Schicksal von über 400 Arbeitnehmer/innen konfrontiert, die unverschuldet arbeitslos werden und sich bei der Arbeitslosenkasse anmelden. Es ist beschämend, dass der Bundesrat ausgerechnet jetzt bei der Arbeitslosenversicherung einen Leistungsabbau vorschlägt, besonders nachdem er es in wirtschaftlich guten Zeiten verpasste hat, die notwendige Finanzierung für die Arbeitslosenversicherung sicherzustellen.

Der Zentralvorstand der Gewerkschaft Unia verlangt an seiner heutigen Sitzung, dass auch höhere Einkommen analog der AHV Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen. Auf diese Weise würden sich die hohen Einkommen – die eigentlichen Lohngewinner der letzten Jahre – stärker an den Kosten der Arbeitslosenversicherung beteiligen. Die Gewerkschaft Unia fordert, dass die Freigrenze von heute rund 126’000 Fr. aufgehoben wird. Damit würde die Arbeitslosenversicherung pro Jahr mehrere hundert Millionen Franken zusätzlich einnehmen, ohne dass die Belastung der normalen Arbeitnehmenden ansteigt.

Nein zum Lohnabbau

Keine Kompromisse!» Auf diesen Slogan einigten sich die Pöstler für ihren Kampf gegen den Abbau von weiteren 500 Poststellen und gegen die «Absicht der Post, die Lohnbedingungen des Schalterpersonals zu verschlechtern», schreibt die Gewerkschaft Kommunikation in ihrer Medienmitteilung vom 16. Februar 2009.

Am Samstag, 14. Februar haben über 200 Poststellen-Beschäftigte anlässlich einer Nationalen Arbeitstagung der Gewerkschaft Kommunikation einstimmig beschlossen, die Abbaumassnahmen beim Poststellennetz und der Nivellierung der Löhne des Schalterpersonals nach unten zu bekämpfen. Die Abteilung Poststellen und Verkauf hatte zuvor angekündigt, dass sie rund 500 Poststellen mit bescheidenem Verkehrsaufkommen überprüfen will, was in der Sprache des gelben Riesen nur eines heissen kann, die sichere Schliessung des Postbüros. Als Ersatz wird ein minimales Dienstleistungsangebot von Haus zu Haus oder eine Agentur angeboten, deren Lebensdauer ebenfalls ungewiss ist.

Mobilisationskampagne vor Ort

Die Pöstler, die am Samstag der Einladung der Gewerkschaft Kommunikation gefolgt sind, haben überhaupt kein Verständnis für diese Massnahmen. Sie rufen einerseits in Erinnerung, dass die Verpflichtung der Post im Rahmen des Service public die Zugänglichkeit für die gesamte Bevölkerung bedeutet, die mit diesem erneuten Abbau nicht mehr gewährleistet wäre. Zudem weisen die Pöstler darauf hin, dass genau diese Kundennähe einen zentralen Wettbewerbsvorteil für die Post darstellt; ausgerechnet darauf zu verzichten, wäre ein wirtschaftlicher Nonsens. Deshalb unterstützten die versammelten Personalvertreter einstimmig die feste Absicht der Gewerkschaft, mit einer Kampagne vor Ort gegen diesen Dienstleistungsabbau zu mobilisieren bei der Bevölkerung, bei den Interessengruppen, bei den Parteien und auch bei den Pöstlern selber.

Nazis überfallen Antifaschisten und Journalisten

Am Wochenende kam es zu verschiedenen Zwischenfälle beim Nazi-Aufmarsch in Dresden. Gegen die Nazi-Provokationen hatten nach Veranstalterangaben mehr als 12’000 Menschen demonstriert. An der Zusammenrottung der Faschisten beteiligten sich Medienberichten zufolge rund 5’000 Nazis. Die Polizei sorgte dafür, dass die Faschisten durch Dresden ziehen konnten.

Nach dem Nazi-Aufmarsch in Dresden haben Rechtsextremisten auf einem Autobahn-Rastplatz in Ostthüringen eine Reisegruppe des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) überfallen. Fünf Gewerkschafter wurden nach Polizeiangaben verletzt, berichtet die antifaschistische Seite «NPD-Blog», zwei Personen mussten im Krankenhaus behandelt werden. Die 40 Mitglieder des DGB Hessen und der Linkspartei waren auf der Rückfahrt von einer Demonstration gegen den Neonazi-Aufmarsch in Dresden.
Auf dem Rastplatz Teufelstal bei Stadtroda legten sie gegen 19:25 Uhr eine Pause ein, als eine Gruppe von Anhängern der rechten Szene, die ebenfalls auf dem Rückweg aus Dresden war, den Rastplatz ansteuerte. Nach Polizeiangaben beschimpften die Rechten zunächst die Reisegruppe. Später hätten sie die Gruppe mit körperlicher Gewalt angegriffen. Als die herbeigerufene Polizei an der Raststätte eintraf, verliess der Reisebus mit den Rechtsextremisten gerade den Parkplatz. Die Polizei nahm die Verfolgung auf und stoppte den Bus wenig später. Anschliessend wurden von den 40 Rechten die Personalien aufgenommen. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen und die Strafverfolgung übernommen, berichtet der Mitteldeutsche Rundfunk.

Diverse Angriffe und Bedrohungen

Auch Journalisten wurden während der Nazi-Aktivitäten an diesem Wochenende Opfer der Faschisten. Wie der Informationsdienst «Recherche Ost» berichtet, kam es während drei Veranstaltungen am 13. und 14. Februar in Dresden zu mehreren Angriffen durch Neonazis.
So fand am Freitag auf dem Dresdner Heidefriedhof eine offizielle Veranstaltung statt, an der auch etwa 70 alte und junge Neonazis teilnahmen. Drei von ihnen, davon zwei bekannte Dresdner Neonazis, bedrohten einen Fotografen. Sie umstellten ihn, rempelten ihn an und versuchten ihm gewaltsam die Kamera zu entreissen. Dabei wurde er leicht im Gesicht verletzt. Nur durch Polizeischutz konnte der Journalist den Heidefriedhof schliesslich verlassen.
Auch am Abend des 13. Februar kam es im Zuge eines Nazi-Aufmarsches des so genannten «Aktionsbündnis gegen das Vergessen» zu diversen Angriffen und Behinderungen seitens der Neonazis gegenüber JournalistInnen. Immer wieder schubsten Neonazis Fotografen und Kameraleute. Sie versuchten mehrfach Journalisten gewaltsam abzudrängen und störten ihre Arbeit. Schliesslich musste ein Kamerateam sogar zum Schutz vor den Neonazis fluchtartig die Demonstration verlassen.
Am 14. Februar versuchten mehrere Ordner der Demonstration der «Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland e.V.» (JLO) gewaltsam gegen antifaschistische Gegendemonstranten am Dresdner Hauptbahnhof vorzugehen. Während die Polizei eine direkte Konfrontation verhinderte, griffen die Neonazis stattdessen mehrere Journalisten an und zerstörten Fototechnik. Obwohl die Journalisten teilweise mit Schlägen ins Gesicht angegriffen wurden, gab es bisher keine bekanntgewordenen Verletzungen.

Sieg für Chávez!

Mit einem Vorsprung von mehr als einer Million Stimmen und fast zehn Prozentpunkten hat Venezuela am Sonntag die Änderung seiner Verfassung beschlossen.

Der erste, der von dieser Neuregelung profitiert, ist Venezuelas Präsident Hugo Chávez, der ohne die Änderung bei der nächsten Wahl 2012 nicht wieder hätte kandidieren können.

Fidel erster Gratulant

Vor Tausenden von Menschen, die sich am Präsidentenpalast Miraflores versammelt haben, teilte Chávez der begeisterten Menge mit, dass die ersten Glückwünsche, die er für das venezolanische Volk erhalten habe, von Fidel Castro gekommen seien. Fidel habe gerade einmal zehn Sekunden nach dem ersten Bulletin des CNE seine Grüsse geschickt. Chávez unterstrich, dass der Sieg der bolivarischen Bewegung mit fast zehn Prozentpunkten Vorsprung und über sechs Millionen Stimmen grossartig sei. Er dankte seiner PSUV und den verbündeten Parteien sowie den Bündnissen in allen Regionen des Landes. Mit Blick auf die Vorwürfe seiner Gegner, er wolle sich an der Macht verewigen, sagte er „nur Gott ist ewig“, um dann hinzuzufügen: „Nur sozialistisch kann unser Heimatland ewig sein!“

Korrupter US-Konzern

«Der US-Konzern Halliburton und seine frühere Tochter Kellogg Brown & Root LLC (KBR) haben sich wegen Korruption in Nigeria für schuldig bekannt und Strafzahlungen in Höhe von 579 Millionen Dollar zugestimmt», berichtet tageschau.ch

KBR habe zugegeben, zehn Jahre lang nigerianische Regierungsvertreter bestochen zu haben, um Aufträge zu erhalten, teilte das US-Justizministerium mit.Demnach erklärte sich KBR zur Zahlung von 402 Millionen Dollar Bussgeld bereit; Halliburton sowie KBR wollen zudem gemeinsam für Schadenersatz in Höhe von 177 Millionen Dollar aufkommen.

Nach Angaben des Justizministeriums war gegen das weltweit agierende Ingenieurs- und Bauunternehmen wegen des Baus einer Flüssiggasfabrik auf Bonny Island in Nigeria ermittelt worden. Der Auftrag hatte ein Volumen von mehr als sechs Milliarden Dollar.

UNICEF: Lage der Kinder in Gaza ist unerträglich

Über 150 Schulen seien während der Kämpfe beschädigt worden und 39 von diesen völlig zerstört. Armut, Hoffnungslosigkeit und psychische Probleme unter den Kindern und Jugendlichen haben weiter zugenommen, ein normaler Alltag sei nicht mehr möglich, heisst es in der Pressemitteilung.

„Nach Untersuchungen von UNICEF hatte sich die Lage der Kinder im Gaza-Streifen bereits in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschlechtert. Die aktuellen Zerstörungen haben die Not weiter verschärft. Wasserwerke arbeiten nicht richtig. Strom gibt es nur stundenweise. Abwässer werden nicht richtig gereinigt. 600.000 Tonnen Schutt müssen weggeräumt werden. Schulen, Jugendeinrichtungen und Spielplätze müssen instand gesetzt werden. Auch nach Beginn der Waffenruhe sterben Kinder durch Minen und Blindgänger. Die tiefe Hoffnungslosigkeit und Resignation vieler Kinder und Jugendlicher sind keine guten Vorzeichen für die Zukunft“, führte UNICEF aus.

Die andauernde israelische Blockade verhindere eine kontinuierliche Unterstützung. So verweigerte Israel in der vergangenen Woche UNICEF die Einfuhr von Spiel- und Sportutensilien, von Schulmaterial und Plastikrohren zur Reparatur von Wasserleitungen. Auch Baumaterialien, Papier oder Computer durften die Grenzübergänge nicht passieren.
UNICEF hat ein umfangreiches Hilfsprogramm für Gaza in den Bereichen Kinderschutz, Gesundheit, Ernährung, Hygiene und Bildung gestartet. Dazu gehören Hilfen für Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie die Einrichtung von Familienzentren, um die sozialen, gesundheitlichen und psychischen Folgen der Gewalt für die Kinder zu verringern.

Gewerkschaft kritisiert Konjunkturpaket

Das vom Bundesrat heute vorgestellte zweite Konjunkturpaket genügt bei weitem nicht. Mit der Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung erfüllt die Landesregierung zwar eine gewerkschaftliche Forderung, aber für eine wirksame Krisenbekämpfung braucht es zusätzliche Anstrengungen. Mit dem Gartenschlauch kann der Krisenbrand nicht gelöscht werden. Die Stellungsnahme der Gewerkschaft Unia.

Rund um den Globus haben die Regierungen den Ernst der Lage erkannt und Massnahmen zur Krisenbekämpfung aufgegleist. Rund 3 Prozent ihres Bruttoinlandprdouktes (BIP) werfen die Exportnationen Japan und Deutschland in den nächsten Monaten für die Krisenbekämpfung auf, 6 Prozent des BIP sind es in den USA und sogar 18 Prozent in China. Demgegenüber verhält sich die Schweizer Landesregierung passiv. Daran ändert auch das heute verabschiedete zweite Konjunkturpaket über 700 Millionen Franken nichts – mit insgesamt einer Milliarde Franken bzw. 0.2 Prozent des BIP bleibt das schweizerische Konjunkturprogramm im internationalen Vergleich weit zurück.

Zuerst hat die Krise in der Schweiz vor allem die Unternehmen in den exportorientierten Branchen getroffen, bald fehlen den Betrieben der Binnenwirtschaft die Aufträge. Absehbar ist auch, dass der Privatkonsum angesichts zunehmender Arbeitslosigkeit, explodierender Krankenkassenprämien und sinkender Kaufkraft in Schwierigkeiten geraten wird. Statt sich hinter der „Schuldenbremse“ zu verstecken muss der Bundesrat daher endlich die wirtschaftlichen Notwendigkeiten erkennen und mit einem viel umfangreicheren Konjunkturpaket Gegensteuer geben.

Die Landesregierung hat vor kurzem quasi über Nacht 69 Milliarden aus dem Bundeshaushalt für eine serbelnde Grossbank mobilisiert – es ist nicht einzusehen, warum jetzt, wo es um das Wohl der gesamten Volkswirtschaft geht, keine griffigen Massnahmen möglich sein sollen. Der gewerkschaftliche Vorschlag für ein Investitionspaket im Umfang von 7 Milliarden Franken muss daher rasch realisiert werden, um eine tiefe Rezession zu verhindern. Zudem muss der Bundesrat mit einer stärkeren Verbilligung der Krankenkassenprämien die Kaufkraft der einkommensschwachen Haushalte schützen.

Mit der heute beschlossenen Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung auf 18 Monate hat der Bundesrat eine gewerkschaftliche Forderung erfüllt und einen Schritt zur Dämpfung der steigenden Arbeitslosigkeit gemacht. Auch diesbezüglich sind aber weitergehende Anstrengungen notwendig; so braucht es insbesondere eine Weiterbildungsoffensive für Kurzarbeitende und Arbeitslose, wie sie die Gewerkschaften in der Pressekonferenz am 20. Januar skizziert haben.

Abzocken auf Kosten der Arbeiterinnen

Der bevorstehende Markteintritt von Lidl in der Schweiz bringt nicht nur billige Preise, sondern auch eine ganze Menge ethischer Fragen mit sich. Im ihrem jüngsten Bericht vom 10. Februar 2009 zeigt die internationale Clean Clothes Campaign (CCC) auf, wie das Geschäftsmodell der Supermarktgiganten Walmart, Tesco, Carrfour, Lidl und Aldi systematisch die globale Abwärtsspirale der Arbeitsbedingungen vorantreibt.

Durch ihre enorme Grösse und ihre Marktmacht setzen die Supermärkte Walmart, Tesco, Carrfour, Lidl und Aldi Arbeitsstandards. Ihre Verantwortung nehmen sie jedoch bei weitem nicht wahr, im Gegenteil: Die fünf Supermarktgiganten nutzen gezielt ihre Marktmacht, um Preise zu drücken und kurze Lieferfristen durchzusetzen. Diese Einkaufspolitik der Supermarktgiganten ist eines der Haupthindernisse, um internationale Arbeitsstandards umzusetzen – Standards, zu denen sich die Supermärkte grösstenteils notabene sogar selbst verpflichtet haben.

Ergebnisse schockieren – CCC/EvB fordert mehr Engagement von den Supermärkten

Das Geschäftsmodell der Supermarktgiganten hat einen hohen Preis: Am andern Ende der Lieferkette schuften die Fabrikarbeiterinnen für wenig Geld mehr als 80 Stunden pro Woche. Die CCC hat in den vergangenen Monaten eine Befragung unter 440 ArbeiterInnen in 30 Fabriken durchgeführt, die alle für mindestens einen der fünf Supermarktgiganten produzieren. Hungerlöhne, exzessive Arbeitszeiten sowie massiv eingeschränkte Gewerkschaftsrechte kommen in praktisch allen Firmen vor.

Nebst der Einführung eines umfassenden Verhaltenskodexes der Supermärkte braucht es daher vor allem Umsetzungsmassnahmen und eine externe Verifizierung der Bemühungen. Der Bericht zeigt, dass Handeln Not tut, insbesondere bezüglich Gewerkschaftsfreiheit, Einführung eines Bedürfnislohns (=Deckung der Lebenskosten), Behebung von genderspezifischer Diskriminierung und Eindämmung von temporären Arbeitsverhältnissen. Zudem braucht es grundsätzlich eine Anpassung der Einkaufs- und Preispolitik der Supermarktgiganten. Auch Regierungen müssen einen aktiveren Part übernehmen und sicherstellen, dass die relevanten ILO-Konventionen in der nationalen Gesetzgebung Eingang und Durchsetzungskraft finden.

Schweizer Supermarktriesen mit besseren, aber nicht guten Noten

Coop und Migros sind global gesehen nicht mit den untersuchten Supermarktgiganten zu vergleichen, im Raum Schweiz sind sie jedoch die Schrittmacher am Markt. Auch Coop und Migros heizen mit den kürzlich durchgeführten Preissenkungen die Schnäppchenjagd auf dem Markt an. Die beiden Supermärkte gehören mit Blick auf ihr soziales Engagement im Textilbereich hierzulande nicht zu den schlechtesten – Naturaline von Coop hebt sich sogar positiv ab. Sowohl Migros wie Coop lehnen aber bisher eine Mitgliedschaft bei der Verifizierungsstelle „Fair Wear Foundation“ ab und verzichten damit darauf, sich aktiv im Verbund mit andern Stakeholdern für verbesserte Arbeitsbedingungen in der Textilbranche zu engagieren und eine Vorreiterrolle einzunehmen.

Die Parade passiert die Grenze!

In Kreuzlingen und Konstanz findet am 18. Juli der weltweit erste grenzüberschreitende Christopher Street Day (CSD) statt. Im Gegensatz zum den CSDs im Basler Dreiländereck ist nicht nur die Zusammenarbeit grenzüberschreitend. Auch die Parade passiert die Grenze.

Nachdem der Verein CSD Konstanz (D) der Bodenseeregion bereits in den Vorjahren ihren CSD beschert hatte, wurde für die Idee eines grenzüberschreitenden Anlasses auch in Kreuzlingen (TG) ein CVD-Verein gegründet. Die Behörden in Kreuzlingen und in Konstanz unterstützen das einzigartige Projekt. So haben der Stadtammann von Kreuzlingen und der Oberbürgermeister von Konstanz bereits ihre Bewilligung gegeben.

Das Motto heisst „Grenzenlos – Liebe  an allen Ufern“. Tatsächlich wurden auch schon Kontakte zu Österreich auch genommen, auch wenn Bregenz für die Parade unerreichbar bleibt. Sie startet in Kreuzlingen und endet in der Konstanzer Altstadt.

Der CSD Kreuzlingen sucht für diesen Grossanlass noch tatkräftige Unterstützung. Hier die Kontaktdaten:
info@csd-kreuzlingen.ch
www.csd-kreuzlingen.ch

Tödlicher Feldzug gegen «Kollaborateure»

Hinrichtungen und Folter: Die Hamas führt seit der Militäroffensive der israelischen Armee im Gazastreifen einen Feldzug gegen Personen durch, die der «Kollaboration» mit Israel verdächtigt werden. Dies hält ein Untersuchungsbericht fest, den Amnesty International heute veröffentlicht hat.

Mehr als zwei Dutzend Männer wurden hingerichtet, zahlreiche misshandelt und gefoltert. Mit einer weltweiten Online-Aktion fordert Amnesty International den Uno-Sicherheitsrat auf, auch die Hinweise auf Kriegsverbrechen umfassend zu untersuchen und ein Waffenembargo zu verhängen.

1300 Tote

Seit Ende Dezember 2008 sind während und nach der dreiwöchigen israelischen Militäroffensive im Gazastreifen rund 1300 Personen – die meisten Zivilisten – getötet worden. Im gleichen Zeitraum haben Hamas Angehörige und Milizen einen tödlichen Feldzug gegen Personen gestartet, die der «Kollaboration» mit Israel verdächtigt werden oder sonst als Oppositionelle oder KritikerInnen gelten. Ein neuer Bericht von Amnesty International spricht von Todesdrohungen, Entführungen, Folter und gezielten Tötungen.
Hamas-Schützen haben mindestens zwei Dutzend Männer hingerichtet und weitere in Beine und Kniescheiben geschossen. Andere wurden mit der Absicht verletzt, dauerhafte Behinderungen zu hinterlassen. Viele waren harten Schlägen ausgesetzt, die zu multiplen Knochenbrüchen führten, oder sie wurden auf andere Art gefoltert oder misshandelt.
Männer wurden aus ihren Häusern entführt und später – verletzt oder tot – in verlassenen Gegenden liegen gelassen oder in den Leichenhäusern in Spitälern von Gaza aufgefunden. Einige der Opfer wurden in Krankenhäusern erschossen, in denen sie als Patienten behandelt wurden.

Waffenembargo gefordert

Ein Untersuchungs-Team von Amnesty International hat den Gazastreifen während und nach der israelischen Militäroffensive besucht und Zeugenaussagen von Opfern, Augenzeugen und Augenzeuginnen sowie medizinischem Personal aufgenommen, welche die einzelnen Fälle untermauern konnten. Viele Menschen haben nach wie vor grosse Angst, öffentlich darüber zu sprechen, da sie Vergeltungsaktionen von Hamas und Milizen befürchten.
Amnesty International ruft die de facto Hamas-Administration auf, die Übergriffe sofort einzustellen und eine unabhängige und unparteiische nationale Untersuchungskommission einzusetzen, welche die Vorfälle untersucht. Das Ermittlungsteam von Amnesty International hat in Gaza auch begründete Hinweise darauf gefunden, dass alle Konfliktparteien Kriegsverbrechen und andere Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht begangen haben. Amnesty International fordert den Uno-Sicherheitsrat deshalb mit einer weltweiten Online-Aktion auf, diese Hinweise umfassend zu untersuchen und ein Waffenembargo zu verhängen.

Zürich: Gravierende TB-Fälle im Asylbereich

Zwei Todesfälle, eine wachsende Zahl von TB-Erkrankungen und die Infizierung von Angestellten in den Einrichtung des Asylwesens sind ein Alarmsignal. Der Abbau bei der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge hat Folgen. augenauf fordert die Behörden eindringlich auf, auch im Asylbereich wieder für eine umfassende medizinische Grundversorgung zu sorgen und in eine flächendeckende Gesundheits-Prävention in den Empfangsstellen, Durchgangszentren, Notunterkünften und Ausschaffungsgefängnisses zu investieren.

Im Mai des letzten Jahres hat augenauf über den Tod von Abdi Daud berichtet. Unsere Recherchen habenergeben, dass bis zu seiner Hospitalisierung im Klotener Ausschaffungsgefängnis inhaftierte somalischeFlüchtling an den Folgen einer speziellen Tuberkulose-Erkrankung gestorben ist. Inzwischen wissen wir: Abdi war nicht der einzige Flüchtling, der im Jahr 2008 im Kanton Zürich an den Folgen einer TBErkrankung gestorben ist. Im Oktober starb eine afrikanische Frau in einem Zürcher Spital, die vier Monate vorher – begleitet von ihrem Mann und ihren beiden Kindern – mit offener TB von einer Empfangsstelle des Bundes in ein Zürcher Durchgangszentrum zugewiesen worden ist. Bereits sechs Monate vorher – im April 2008 – ist ein Flüchtling mit offener TB einem anderen Zürcher Durchgangszentrum zugewiesen worden.


Schlechte Informationen

Bei den von der Lungenliga durchgeführten Umgebungsuntersuchungen in den beiden Zentren ist festgestellt worden, dass neben einer grösseren Zahl von Flüchtlingen auch Angestellte infiziert sind, die sich mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit an der Arbeitsstelle angesteckt haben.*

Gebremste Information führt zu Angst und Unsicherheit unter den Betroffenen Im Laufe des Jahres 2008 sind viele Flüchtlinge und Menschen, die regelmässigen Kontakt mit Flüchtlingen haben, mit Fragen an augenauf gelangt. Viele berichteten, dass in ihrem Umfeld TB-Tests durchgeführt oder sie selbst zu Tests aufgeboten worden sind. Alle diese Personen waren schlecht informiert. Für die Flüchtlinge kam erschwerend hinzu, dass sie wegen der Beschränkung der medizinischen Versorgung keine Möglichkeit hatten, sich von einem Arzt ihres Vertrauens informieren zu lassen.**

Später mussten wir festgestellt, dass sogar die von uns kontaktierten Angestellten von Einrichtungen des Asylwesens*** über die von augenauf zusammengetragenen Informationen über die Verbreitung von TB unter Flüchtlingen im Kanton Zürich überrascht waren. Offenbar sind diese Personen von ihren Arbeitgebern nur schlecht oder gar nicht über die Notwendigkeit, sich in den Asyleinrichtungen an die in Fachkreisen bekannten Präventionsregeln zu halten, und die Möglichkeiten der Früherkennung von TB informiert worden.

Im Januar 2009 hat augenauf Gespräche mit Verantwortlichen der Asylorganisation der Stadt Zürich, des Sozialamts und der ihr angeschlossenen Asylkoordination des Kantons Zürich, der Lungenliga und dem Amt für Justizvollzug geführt.

– Die Lungenliga hat uns mitgeteilt, dass die Zahl der ihr gemeldeten TB-Erkrankungen im Jahr 2008 zwar zugenommen und die Zahl der erkrankten Flüchtlinge sogar stark zugenommen habe. Aufgrund der langjährigen Entwicklung sei es jedoch nicht angebracht, von einer Ausnahmesituation zu sprechen.

– Die Asylorganisation der Stadt Zürich hat sich sehr besorgt über die Tatsache gezeigt, dass Flüchtlinge mit offener TB aus den Empfangsstellen des Bundes an Durchgangszentren weitergeleitet worden sind.

– Der Leiter des kantonalen Sozialamts erklärte, dass man im Laufe des Jahres 2008 keinen besonderen Handlungsbedarf festgestellt habe.

– Der Leiter des Amts für Justizvollzug sagte uns im Gespräch, dass im Justizvollzug keine Anzeichen für einen Anstieg von infektiösen Erkrankungen, insbesondere Tuberkulose vorlägen. Seit dem Tod von Abdi Daud würden Ausschaffungshäftlinge vermehrt mit neuen Bluttests auf TB getestet und nötigenfalls behandelt.

Unverständliche Mängel und Laissez-faire bei der Kommunikation

Sehr erstaunt sind wir, dass der Informationsaustausch über die medizinische Situation zwischen den mit der Betreuung und der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen betrauten Stellen*** offenbar nur schlecht oder gar nicht funktioniert. So verfügte die Asylorganisation der Stadt Zürich, die im Auftrag des Kantons fünf Durchgangszentren und eine Notunterkunft führt, noch im Januar 2009 nicht über Informationen über die TB-Situation im Ausschaffungsgefängnis oder den von der ORS geführten Durchgangszentren. Meditrina, die unabhängige medizinische Anlaufstelle für Papierlose, ist erst von augenauf auf die eingangs erwähnten Fälle hingewiesen worden.

Diese Nicht-Kommunikation ist fatal, weil damit die sachgerechte Information der Angestellten nicht sichergestellt und notwendige Präventionsmassnahmen nicht eingeleitet werden können. Verantwortungslos wird dieses Vorgehen, weil es so völlig unmöglich ist, die am direktesten Betroffenen und wegen der schlechteren Versorgung und ihres labileren Gesundheitszustandes am stärksten gefährdeten Flüchtlinge sachgerecht zu informieren. Die Tatsache, dass Flüchtlinge nur über zum Teil nicht einmal medizinisch geschultes Personal einen Termin bei einer Pflegefachfrau oder einem Asylarzt bekommen können, und vielfach kein Vertrauensverhältnis zu den zuständigen Asylärzten besteht, zeigt den Informationsnotstand, dem viele Flüchtlinge in gesundheitlichen Belangen ausgesetzt sind.

Unverständlich ist im Übrigen auch, dass der für die Betreuung der Flüchtlinge zuständige Kanton trotz zwei TB-Todesfällen die Öffentlichkeit nie informiert hat. Die einzige offizielle Information ist eine beschwichtigende und die Realitäten nur verzerrt wiedergebende Antwort des Regierungsrates auf eine Anfrage von drei KantonsrätInnen zum Tod von Abdi Daud. Diese Informationsverweigerung verhindert, dass sich die Mitarbeitenden der vielen offiziellen Stellen und der freiwilligen Unterstützungsnetzwerke, die regelmässigen Kontakt haben mit Flüchtlingen, sachgerecht vor der Gefahr einer TB-Ansteckung schützen können.

Medizinische Grundversorgung muss sofort verbessert werden

Auch wenn Fachleute nicht davon ausgehen, dass sich die Steigerung der Zahl von TB-Erkrankungen fortsetzen sollte, ist für augenauf klar, dass aufgrund der Erfahrungen des letzten Jahres Massnahmen zur Wiederherstellung einer umfassenden medizinischen Versorgung der Flüchtlinge dringend erforderlich sind. Notwendig ist dies nicht nur, weil ein hoher Standard bei der Prävention und Behandlung von TB sichergestellt werden muss. Die Gesundheitsversorgung der Flüchtling muss generell zum Thema gemacht werden und der

Fokus auch auf die Behandlung anderer Krankheiten wie HIV, Gelbfieber, Krätze oder Kriegs- und Fluchttraumatas gelegt werden.

– Sicherzustellen ist dabei in erster Linie der ungehinderte Zugang der Flüchtlinge zu einem Arzt/einer Ärztin oder/und einer Pflegeperson ihres Vertrauens. Das zur Reduktion der Gesundheitskosten eingeführte „doppelte“ Gate-Keeping-System **** hat zur Folge, dass tausende von Personen, die eine besondere medizinische Versorgung benötigen würden, nur noch ein Basisversorgung gewährleistet ist. Konkret fordern wir:

1) dass auch für abgewiesenen Flüchtlinge wieder eine Krankenversicherung abgeschlossen wird;

2) dass die Asylärzte-Liste abgeschafft und mehr unabhängige und in der Versorgung von MigrantInnen erfahrene ÄrztInnen die Betreuung von Flüchtlingen wahrnahmen können.

3) dass in allen Einrichtungen des Asylwesens (Ausschaffungsgefängnis, Transitbereich Flughafen, Nothilfe, Durchgangszentren, 2. Phase in den Gemeinden) unabhängige Fachpersonen die medizinische Grundversorgung sicherstellen und der Kanton den BetreiberInnen die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellt.

– Aus gesundheitlichen Gründen sind für alle Flüchtlinge neben dem Zugang zur medizinischen Versorgung auch vollwertige Ernährung, Bewegungsmöglichkeiten und Unterbringung in Unterkünften mit Tageslicht sicherzustellen. Gerade aus der TB-Prävention weiss man, dass Ernährung und Bewegung wichtige Faktoren sind, den Ausbruch der Krankheit zu vermeiden. Es ist bekannt, dass Flüchtlinge aus Armutsregionen ein erhöhtes Risiko einer latenten TB-Infektion haben. Deshalb sind die schikanösen Lebensbedingungen in der Nothilfe (ständiger Wohnsitzwechsel, eben mit 8 Franken im Tag, Unterbringung in unterirdischen Anlagen) auch aus gesundheitlichen Gründen (Förderung der Verschleppung von Krankheiten) unverantwortlich.

–  Sicherzustellen ist ausserdem, dass die Betreuungseinrichtungen über genügend personelle und finanzielle Mittel für die medizinische Betreuung vor Ort und die nötige Präventionsarbeit haben.

Zu beachten sind dabei auch die Arbeitsschutzbestimmungen der SUVA. Die Bestimmungen für die TB-Prävention bezeichnen Gefängnisse, Empfangs- und Durchgangszentren als Ort mit einer höherer oder mittlerer TB-Gefährdung*****. Gefordert sind deshalb besondere Präventionsmassnahmen (zB. TB-Tests für das Personal bei Eintritt, Information des Personal für die TBFrüherkennung).

Vom in der Schweizer Asylpolitik geltenden Primat der Abschreckung muss Abstand genommen werden, wenn die gesundheitliche Grundversorgung in Frage gestellt ist. Wir gehen davon aus, dass sich auch die Befürworter einer restriktiven Migrationspolitik diesem Grundsatz nicht wiedersetzten werden.

*Basler Empfangsstelle Bässlergut mit TB infiziert worden sind. Am 22. August 2008 sprach der Beobachter von insgesamt 5 infizierten Securitas-Angestellten.

** Eine Liste der Fälle, in denen augenauf von Flüchtlingen wegen TB-Infektionen und –Erkrankungen kontaktiert worden ist, liegt bei.

*** Im Kanton Zürich werden die die Durchgangszentren und Notunterkünfte im Auftrag des Kantons von

der Asylorganisation Zürich (eine öffentlichrechtliche Anstalt der Stadt Zürich) und der ORS Service AG

geführt. Für das Ausschaffungsgefängnis ist Kloten ist die Justizdirektion verantwortlich. Im Transit des

Flughafens Kloten werden Flüchtlinge von der ORS betreut. Das SRK ist für die Rückkehrberatung der im

Flughafengefängnis und im Transit festgehaltenen Flüchtlinge verantwortlich. Sans-Papiers können sich nur an privat geführte Einrichtungen wie der Anlaufstelle SPAZ oder Meditrina wenden. Für die sich länger in der Schweiz aufhaltenden Flüchtlinge sind die Sozialbehörden der Gemeinden zuständig. Viele delegieren die Betreuungsaufgaben an Dritte. Die grössten Erbringer solcher Leistungen sind die Asylorganisation und die ORS.

**** In den Durchgangszentren, dem Ausschaffungsgefängnis und im Transit und in den Gemeinden müssen sich die Flüchtlinge zuerst an eine in der Regel nicht medizinisch geschulte Betreuungsperson wenden, bevor sie einen Termin bei dem von der Betreuungseinrichtung bestimmten Asylarzt erhalten.

***** Tuberkulose am Arbeitsplatz. Gefährdung und Prävention. Kapitel 8 (Seite 66): Tuberkuloseprävention an Arbeitsplätzen ausserhalb des Gesundheitswesens. https://wwwsapp1.suva.ch/sap/public/bc/its/mimes/zwaswo/99/pdf/02869_35_d.pdf

Ciba streicht weitere 600 Stellen

Der Basler Spezialchemiekonzern Ciba baut bis Ende Jahr weitere 600 Stellen ab. Mit den 1900, die seit 2006 wegrationalisiert wurden, sind  in drei Jahren Total 2500 Jobs dem Rotstift zum Opfer gefallen.

BASF und Ciba hatten die Übernahme in Höhe von 6,1 Mrd. Fr. im vergangenen September angekündigt. BASF hält an Ciba inzwischen über 95 Prozent der Aktien. Mit Ciba will der Konzern vor allem sein Spezialchemiegeschäft ausbauen, das höhere Margen abwirft als das Geschäft mit Massenchemikalien. Ciba hat im letzten vollen Geschäftsjahr vor der Übernahme durch BASF einen Verlust von 564 Millionen Franken erlitten. Im Vorjahr hatte noch ein Überschuss von 237 Millionen Franken resultiert.

Der Umsatz sackte um 9 Prozent auf 5,9 Mrd. Fr. ab. Umsatz und Profitabilität seien von einem «Nachfrageeinbruch im vierten Quartal beeinträchtigt worden», teilt der Chemiekonzern mit. In der ersten Jahreshälfte kämpfte Ciba mit in Rekordhöhen gestiegenen Rohstoffkosten, gegen Jahresende sei die Nachfrage aufgrund des dramatischen Konjunkturrückgangs eingebrochen, erklärte Konzernchef Brendan Cummins.

Kurzarbeit in Monthey

Ende Januar hatte Ciba am Standort Monthey (VS) Kurzarbeit für 170 Angestellte eingeführt. Ciba soll voraussichtlich Ende des ersten Quartals in die Organisation seiner neuen Eignerin BASF eingebettet werden. Noch fehlt die Zustimmung der Wettbewerbsbehörden.

Ciba ist unter anderem der weltgrösste Produzent von Zusatzstoffen für Plastik. Der Konzern war 1997 als Spin-off der aus der Fusion von Ciba Geigy und Sandoz entstandenen Novartis entstanden. Die Wurzeln des Unternehmens reichen 200 Jahre zurück.

Operation Walküre – keine antifaschistische Heldentat

Der Film über das Stauffenberg Attentat auf Hitler 1944 wurde nun als Stoff für einen Hollywood Film genutzt. Auf die politischen Hintergründe des Attentats wird nicht eingegangen. Der überzeugte Faschist Graf von Stauffenberg soll zum Held gemacht werde – doch das war er bei Weitem nicht.

Am 20. Juli 1944 wurde im Führerhauptquartier ein Bombenattentat ausgeführt, um Hitler zu beseitigen. Graf von Stauffenberg hatte die Bombe gezündet. Die Motive der Offiziere, die dieses Attentat verübten, waren aber keinesfalls, so wie es gerne dargestellt wird, Demokratie für die breiten Massen zu schaffen. Was war also das wirkliche Motiv für dieses Attentat? Welche Stellung nahm Stauffenberg während des Hitlerfaschismus ein, war er wirklich derjenige, der sich ehrlich vom Faschismus abwendete?  Wie der Name verrät, gehörte er zu den Herrschenden, insbesondere zu den Grossagrariern. Er kam aus einer Adelsfamilie, besass riesige Ländereien, war Mitglied der NSDAP und hat den Faschismus seit Beginn an mit geführt und für richtig befunden. In einem Brief an seine Frau schrieb der Graf aus Polen folgendes: «Ein Volk welches sich unter der Knute wohlfühlt. Die Tausenden von Gefangenen werden unserer Landwirtschaft recht gut tun»

Den Krieg gegen die Sowjetunion wollte Stauffenberg unbedingt gewinnen, so heuerte er auch sowjetische Kollaborateure für den Sieg des Faschismus an. Am 20. Juli führte von Stauffenberg ein Manuskript mit, woraus sein Motiv klar zu lesen ist: «Bei Fortsetzung des gegenwärtigen Krieges sei eine Niederlage und Vernichtung der materiellen und blutsmassigen Substanz unausbleiblich. Das drohende Verhängnis könne nur durch Beseitigung der jetzigen Führung abgewendet werden. (…) Nach einem Regimewechsel sei es das wichtigste Ziel, dass Deutschland noch eine im Spiel der Kräfte einsetzbaren Machtfaktor darstelle und insbesondere die Wehrmacht in der Hand ihrer Führer ein verwendbares Instrument bleibe. »

Eine Aktion um die Macht zu sichern.

Die Aktion am 20. Juli 1944 war der Ausdruck der Gegensätze im Lager der Herrschenden. Ihre Ursache hatte sie in der rapiden Entwicklung der deutschen Niederlage, in der Aussichtslosigkeit eines erfolgreichen Abschlusses des Krieges. Die Kapitalisten sind  in der Aufrechterhaltung ihrer Herrschaft ausserordentlich beweglich und manövrierfähig. Wird ihre Klassenherrschaft bedroht, sucht sie sofort nach einem geeigneten Ausweg aus der bedrohlichen Lage. Kann sie mit der einen Herrschaftsform ihre Herrschaft auf die Dauer nicht aufrechterhalten, benutzt sie eine andere. Erstes Beispiel: Als 1918 die Monarchie in Deutschland unter den Massen diskreditiert war, wechselten die Herrschenden zur bürgerlichen Demokratie über. Und zweites Beispiel: Als 1932, infolge der durch die Weltwirtschaftskrise bedingten Notmassnahmen die Massen revolutionierten und die kapitalistische Herrschaft gefährdeten, führte die Bourgeoisie die faschistische Diktatur ein. Sie wechselten also wieder einmal die Form, um den kapitalistischen Inhalt zu erhalten. Der 20. Juli 1944 war ein Versuch eines Teils der Herrschenden, die Herrschaftsform zu verändern, um an der Macht zu bleiben. Sie wurden zu der Aktion getrieben, weil sie sich unmittelbar bedroht fühlten. Durch den überraschenden, schnellen Vormarsch der Roten Armee bis an die Grenzen Deutschlands sahen sich Stauffenberg und Co. nicht nur endgültig verloren, was Hitler ihnen für ihre Gefolgschaft zugesichert hatte, und zwar Güter in Polen, in der Ukraine, in Weissrussland, sondern ihren eigener Besitz war auch massiv bedroht. Vor allem war ihnen klar: Wenn die Rote Armee den ostdeutschen Raum besetzt, ist es mit ihrer Herrschaft aus. Sie sahen ihren Ausweg in der Konzentrierung aller verfügbaren militärischen und wirtschaftlichen Kräfte Deutschlands auf das eine Ziel: die Aufrechterhaltung des Dammes gegen die Rote Armee, was nur durch Verständigung und Einstellung des Kampfes mit den Alliierten und dies wiederum nur durch Liquidierung des Faschismus möglich gewesen wäre.

Die Kreise des Finanzkapital bestimmten allerdings die Politik des kapitalistischen Deutschlands, die Faschisten führten sie durch. Hätte hinter der Aktion der Generäle vom 20. Juli 1944 das Finanzkapital gestanden, wäre der Erfolg nicht ausgebleibender und Hitler wäre liquidiert worden.

Drahtzieher bleiben unbehelligt

Bekanntlich verkauft sich ein Hollywood Film nur dann gut, wenn es auch ein Thema ist, was die Menschen anspricht. Der Film setzt an dem antifaschistischen Bewusstsein der Menschen an. Viele begrüssen somit auch den Versuch Stauffenbergs, Hitler zu ermorden. Dass gerade Graf von Stauffenberg als antifaschistischer Held auserkoren wurde  ist kein Zufall. Sollen die Massen sich doch darauf verlassen, dass die Herrschenden, zu denen der Herr Graf ja nun gehörte, im Grunde schon das richtige tun. Das Attentat war Teil des bürgerlichen Antifaschismus, die nur die bestialische Hülle des Hitler-Faschismus bekämpften, dessen Klasseninhalt nichts anderes war als die terroristische Herrschaftsform des Monopolkapitals. Mit dem Film sollen auch die wahren Drahtzieher des Faschismus, das Monopolkapital, unbehelligt davon kommen. Antifaschistischer Widerstand ist nicht die  Sache eines einzelnen, sondern kann nur durch eine kämpferische und breite Aktionseinheit zum Erfolg führen.

Aus dem vorwärts vom 6. Februar 2009

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