Marktverzerrung auf Kosten der SteuerzahlerInnen

Falls sich die Schweiz entschliessen würde, den Saab Gripen zu erwerben, würde sich Saab verpflichten, im Gegenzug Trainingsflugzeuge des Typs PC-21 für rund eine Milliarde Franken zu kaufen. Die Medienmitteilung der GsoA.

Die GSoA möchte in Erinnerung rufen, dass solche Deals gemäss den Richtlinien der WTO über das öffentliche Beschaffungswesen in allen anderen Bereichen ausser der Rüstungsindustrie hochgradig illegal sind – mit gutem Grund: Gegengeschäfte verzerren den Wettbewerb und öffnen der Korruption Tür und Tor.

Marktverzerrung zuungunsten des zivilen Bereichs von Pilatus

Wie Kompensationsgeschäfte den freien Wettbewerb verzerren, zeigt sich beispielhaft am Gripen-Pilatus-Deal: Schon seit einigen Jahren erzielt Pilatus bedeutend mehr Umsatz mit zivilen als mit militärischen Flugzeugen. Ende der Neunziger Jahre hat sich die Geschäftsleitung von Pilatus entschieden, ein neues Flugzeug – den PC-21 – zu entwickeln. Dies, obwohl der Absatz von zivilen Turboprop-Maschinen boomt und Pilatus laut dem aktuellen Geschäftsbericht Mühe hatte, die Nachfrage nach den zivilen Geschäftsflugzeugen zu befriedigen. Mittlerweile deuten alle Zeichen darauf hin, dass der PC-21 zu einem strategischen Flop zu werden droht. Abgesehen von Singapur und der Schweiz konnte bisher kein Kunde für die verhältnismässig teuren Flugzeuge gefunden werden.
Da es Pilatus auf dem freien Markt bisher nicht gelang, genügend Flugzeuge für den Erhalt des Rüstungsbereichs abzusetzen, soll dies nun offenbar auf dem Weg über die Gegengeschäfte erreicht werden. Diese indirekte Subventionierung der Rüstungsindustrie auf Kosten der SteuerzahlerInnen stellt eine Markverzerrung zuungunsten des zivilen Bereichs von Pilatus dar und verhindert die längst überfällige Strukturanpassung und die Konversion zur zivilen Produktion.

GSoA fordert wirkliche Transparenz
Die GSoA fordert den Bundesrat auf, im Ausschreibungsprozess für die neuen Kampfflugzeuge endlich wirkliche Transparenz zu schaffen. Insbesondere soll der Bundesrat offenlegen, um wie viel sich der Kaufpreis der neuen Kampfjets verringern würde, wenn die Schweiz auf Gegengeschäfte verzichten würde.

FREIHEIT FÜR JOHN – FLUCHT IST KEIN VERBRECHEN!

Zeigen wir John unsere Solidarität und gehen wir gemeinsam zur Gerichtsverhandlung! Dienstag 14. April ’09 um 12:00 Uhr, Flüchtlingscafé (Infoladen Kasama, Militärstrasse 87a, Zürich. Die Gerichtsverhandlung wird um 13:30 Uhr beim Bezirksgericht Zürich stattfinden.

Seit drei Jahren in Haft

John, ein Aktivist der Sans-Papiers Bewegung ist seit dem 23.Dezember 08  wieder in Haft. Am Di. den 14. April findet die Gerichtsverhandlung wegen wiederholten illegalen Aufenthaltes in der Schweiz statt (zu seiner Geschichte siehe auch unten).
John ist seit 3 Jahren in der Schweiz wovon er schon 22 Monate im Gefängnis verbracht hatte. Nun will man ihn für weitere 9 Monate einsperren. Was soll der Scheiss!!

Johns Geschichte in der Schweiz beginnt im Juli 2006. Er kommt mit dem Flugzeug und ein paar wenigen Habseligkeiten, darunter seine Sportschuhe. John wurde von einem Sportklub eingeladen, in Zermatt an einem Rennen teilzunehmen. Wie er die Einladung erhalten hat, hat er gewusst, dass er unbedingt da hin will. Hin muss. Irgendwie. John ist 24. Die Perspektiven in Kenya, seinem Land, sind nicht besonders ermutigend; John hat eine Ausbildung zum Mechaniker absolviert, doch in Nairobi eine Anstellung zu finden ist fast so schwierig wie Schweizergardist im Vatikan zu werden. Doch John  hat Hoffnung hat in seinem Herzen und Träume in seinem Kopf und so steigt er nach dem Event nicht wieder ins Flugzeug, fliegt nicht nach Kenya zurück. Bald merkt er, wie das hier läuft, bzw. nicht läuft und ohne Asylantrag läuft gar nichts? also stellt er einen Asylantrag. Die Antwort ist kurz und klar, auf sein Gesuch wird nicht eingegangen. John gibt noch nicht auf. Alle paar Wochen zieht er in eine neue Notunterkunft, lebt mit acht Franken Migrosgutscheinen pro Tag so gut es geht. Inzwischen hat er Freunde gefunden, Schweizer, Afrikaner, Asiaten, spielt doch keine Rolle.

Ohne Gespräche, ohne Vorwarnung
Acht Monate später geht alles sehr schnell, wenn auch die Zeit für John unendlich lang werden wird? er kommt in eine Polizeikontrolle, wird, weil er keine Papiere zum Vorweisen hat, verhaftet. Zuerst eine Woche Bezirksgefängnis, dann Flughafengefängnis Kloten, Ausschaffungshaft. An die drei Monate, die man ihm  zuerst gibt, werden weitere drei gehängt, und wieder drei, und wieder und wieder? zweimal sollte John in dieser Zeit ausgeschafft werden, zweimal hat man ihn ? ohne Gespräch und ohne Vorwarnung, am Morgen geweckt und zum Flugzeug gebracht. Erst beim Flugzeug die Frage, ob er bereit sei, nach Kenya zurückzukehren. John verneint und wird zurück in seine Zelle gebracht. Nach 17 Monaten mag John nicht mehr. Er sitzt im Gefängnis ohne ein Verbrechen begangen zu haben. Er teilt den Behörden mit, dass er in seine Heimat zurück möchte. Kurz darauf wird er frei gelassen mit einem Schreiben, dass er die Schweiz innerhalb 48 Stunden verlassen müsse. John hat die Wahl zwischen illegal bleiben oder illegal über die Grenze gehen. Er bleibt. Wieder die Wanderungen zwischen den Notunterkünften. John engagiert sich bei Bleiberecht, setzt sich ein für mehr Menschlichkeit. Dann, kurz nach Weihnachten letzten Jahres, wird John erneut verhaftet. Zwei Monate ist er in Untersuchungshaft. Die Bedingungen sind hart, einmal wöchentlich eine Stunde Besuch, einmal wöchentlich duschen, einmal pro Tag die Zelle für ca. 1 Stunde verlassen. Die restliche Zeit ist John eingesperrt, Betonmauern, irgendwo hoch oben ein Fenster, dank welchem er knapp erkennen kann, ob es Tag ist oder Nacht.

Anfang März wird John in die Strafanstalt Pöschwies überführt, angeklagt wegen dreifachen (dreifachen??) illegalen Aufenthaltes in der Schweiz.

Am 14. April 2009 ist Gerichtsverhandlung. Von den 34 Monaten, die John in der Schweiz ist, hat er 21 in Haft verbracht. Jetzt soll er weitere neun Monate Gefängnisstrafe bekommen – ohne ein Verbrechen begangen zu haben. FLUCHT IST KEIN VERBRECHEN! Wir fordern: FREIHEIT FÜR JOHN!!

Nebenbei noch eine kleine Milchbüchleinrechnung: ein Tag im Gefängnis kostet ungefähr 350 Franken. John war bis jetzt 21 Monate in Haft. Macht 220 500 Franken. Die Schweiz ist bereit, mehr als eine viertelmillion Franken auszugeben, um einen Menschen zu zermürben!

Erfolgreicher OstermarsCH

Am Montag, 13. April hat der OstermarsCH 2009 stattgefunden. Über 700 Menschen haben ihre Vision von Frieden kundgetan und der gemeinsame Hoffnung auf eine solidarische Schweizer Gesellschaft Ausdruck gegeben.

Seit die Tradition der Ostermärsche in Bern wieder aufgenommen wurde, sind nun schon 6 Jahre vergangen, somit blicken wir heute abend auf den siebten Berner Ostermarsch zurück. Dieser fand unter dem Motto „Stopp den Ausgrenzungen – Friede den MigrantInnen“ statt. Die Hauptreferentinnen Alicia Gamboa und Anne-Catherine Ménetrey-Savary erläuterten ihren breiten Begriff des Friedens, der für Solidarität und Grenzen überwinden steht. Dabei wurden die folgenden gemeinsamen Forderungen betont:

• Wir wollen keine Wirtschaft, die nur deshalb funktioniert und wächst, weil sie auf geschlechter- und herkunftsspezifischer Diskriminierung beruht.
• Wir fordern die Schaffung von rechtlichen und sozialen Bedingungen, die allen MigrantInnen ein menschenwürdiges Leben in der Schweiz ermöglichen.
• Wir verwerfen die neoliberale Vorstellung von Wirtschaft und Wachstum, welche Menschen auf Humankapital reduziert und die Menschenrechte der Profitmaximierung opfert.
• Wir bestehen auf der eigentlichen Funktion des Asylgesetzgebung. Sie heisst: Menschen schützen, nicht Migration verhindern. Ausserdem sorgt die Schweizer Klezmerband „Bateau Ivre“ für Musik und gute Stimmung.

Auch der siebte OstermarsCH fand als Partnerschaftsprojekt von Kirchen, Menschenrechtsgruppen und AntimilitaristInnen statt. Der Schweizer OstermarsCH steht in einer langen Tradition, die insbesondere in Deutschland auch über die vergangenen Osterfeiertage sichtbar wurde. Den OrganisatorInnen geht es darum, unabhängig von politischer Konjunktur ein permanentes Zeichen gegen den permanenten Krieg zu setzen.

205’000 gegen den Rentenklau

Trotz kalten Wintermonaten kamen in weniger als drei Monaten 204’952 Unterschriften gegen die Revision des BVG zusammen, die massive Rentensenkungen vorsieht. Heute erfolgt die Übergabe der Unterschriften und der Abstimmungskampf beginnt.

«Die Berufliche Vorsorge ist eine Sozialversicherung und kein Geschäft. Statt Profite für Versicherungsgesellschaften wollen wir im Alter ein Leben in Würde garantieren», erklärte Rita Schiavi, Mitglied der Unia Geschäftsleitung. Für die Gesetzesänderung haben insbesondere die Versicherungsgesellschaften lobbyiert. Diese haben 2007 mit der beruflichen Vorsorge 700 Millionen Franken verdient und wollen trotz Finanzkrise weiter gute Gewinne machen.

Rentensenkung um 10 Prozent ist nicht zumutbar

Die Senkung des Umwandlungssatzes führt gegenüber heute zu einer Rentensenkung um 10 Prozent. Für viele Rentnerinnen und Rentner wäre somit das verfassungsmässig festgelegte Ziel nach einer Rente, die im Alter ein Leben in Würde ermöglicht, nicht mehr garantiert. Aus diesem Grund ist für eine Rentensenkung indiskutabel. Als die UBS wankte, weil sie in marode Titel investiert hat, garantierten die Nationalbank und die Eidgenossenschaft über Nacht für 68 Milliarden Franken. Wenn die Pensionskassen, welche aufgrund ihrer Investitionen in die gleichen maroden Titel in Unterdeckung geraten, dann sollen sofort und alleine die Arbeitnehmenden und die Rentnerinnen und Rentner für die Verluste aufkommen.

140 Menschen ausgeschafft, 424 folgen bald!

Seit 12. Dezember 2008 setzt die Schweiz das sogenannte Dublin-II-Abkommen um. Wie das Bundesamt für Migration (BFM) am 7. April mitteilte, wurde ab Beginn der Umsetzung bis Ende März 997 Personen für eine Abschiebung vorgesehen und davon bereits 140 Asylsuchende ausgeschafft. Bei 424 Personen steht eine Rückschiebung kurz bevor.

Für Amnesty International (AI) und die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) weist Dublin II gravierende Mängel beim Rechtsschutz der betroffenen Personen auf, die sich jetzt bei der Umsetzung zeigen. Wenn der Rückschaffungsentscheid den Asylsuchenden erst auf dem Weg zum Flughafen eröffnet wird, verletzen die Behörden das Recht auf eine wirksame Beschwerde gemäss Art. 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Auch hat ein Rekurs keine aufschiebende Wirkung.

So lange es innerhalb der verschiedenen Vertragsstaaten unterschiedliche Verfahrensstandards und Anerkennungspraktiken gibt, steht bei Rückschiebungen weiterhin die Sicherheit von Asylsuchenden auf dem Spiel. Es genügt nicht, dass sich die Schweiz bei Rückschiebungen darauf beruft, dass sich auch andere Dublin-Staaten an die Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention halten müssten.

AI und SFH fordern deshalb das BFM auf, die Verantwortung für den Schutz von Flüchtlingen nicht mit der Rückschiebung abzutreten, sondern die anschliessenden Asylverfahren im Ausland genau zu verfolgen und im Zweifelsfall die Sicherheit von bedrohten Personen zu garantieren. Das Schweizer Asylgesetz verbietet eine indirekte Rückschiebung. Es darf nicht passieren, dass nach einer Rückschiebung eine Person Opfer einer Verletzung des Non-Refoulement-Prinzips wird.

Fall von Fahad K. – Rückschaffung nach Schweden trotz Schutzbedürfnis

Der Fall des Asylbewerbes Fahad K. zeigte vor wenigen Tagen exemplarisch, wie wenig die Dublin-II-Vereinbarungen dem Schutzbedürfnis von Flüchtlingen Rechnung tragen. Der junge Iraker wurde am 2. April 2009 mit einem Spezialflug nach Schweden ausgeschafft. Im Gegensatz zu Schweden schickt die Schweiz aufgrund der Sicherheitslage keine abgewiesenen Asylsuchenden in den Zentral- und den Südirak zurück.

Amnesty International fordert die Schweizer Regierung auf, Massnahmen zum Schutz von Fahad K. zu prüfen, falls Schweden ihn in den Irak zurückschicken sollte. Um sein Leben zu schützen, wäre auch eine Rückführung in die Schweiz zu prüfen.

Im Irak hatte Fahad K. als Übersetzer für das US-Militär gearbeitet. Er wurde von bewaffneten islamistischen Gruppen als «Verräter» bedroht und musste das Land verlassen. Annähernd 300 Iraker, die wie Fahad K. als Übersetzer gearbeitet hatten, wurden bereits umgebracht

Ausgeschafft verschnürt wie ein Gepäckstück

In den letzten Tagen hat augenauf erfahren, dass zwei von der Polizei für die Vorbereitung der Ausschaffung in den Kongo verhaftete Flüchtlinge im «provisorischen» Polizeigefängnis in der Zürcher Kaserne versucht haben, sich das Leben zu nehmen.

Nach dem Besuch einer kongolesischen Delegation im Dezember 2008 hat sich der Druck der Ausschaffungsbehörden auf die zum Teil seit Jahren in der Schweiz lebenden kongolesische Sans-Papiers für viele Betroffene zu einer unerträglichen Härte gesteigert.

Bundesrätin Widmer-Schlumpf versucht ihren abgewählten Vorgänger vergessen zu machen und lässt die Behörden mit äusserster Härte gegen abgewiesene Flüchtlinge aus Afrika vorgehen. In den letzten Wochen kam es zu einer ganzen Reihe von Verhaftungen von Flüchtlingen, insbesondere von Menschen aus der Demokratischen Republik Kongo, sowie zu mindestens zwei Ausschaffungs-Sonderflügen.

Ein Abkommen und die traurigen Folgen

Am 23. Februar 2008 schloss das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement ein Abkommen mit der DR Kongo «über die einvernehmliche Steuerung der Migration». Darin wurde unter anderem festgelegt, dass die Schweiz die Kosten für Reise und Unterkunft einer kongolesischen Delegation übernimmt, die regelmässig in die Schweiz reisen soll, um hier die Nationalität von abgewiesenen Flüchtlingen „festzustellen“. Solche Delegationsreisen kongolesischer Beamten sind vor Jahren nach einem gescheiterten Ausschaffungsversuch und aufgrund massiver Korruptionsvorwürfe gegen die zuständige kongolesische Ausländerbehörde eingestellt worden.

Vom 16. bis zum 18. Dezember hielt sich eine kongolesische Delegation in Bern auf, wo ihr verschiedene, abgewiesene Flüchtlinge, davon 13 aus dem Kanton Zürich, vorgeführt wurden. Seitdem werden die in Zürich* seit Jahren systematischen Kontrollen von Menschen schwarzer Hautfarbe dazu benützt, um papierlose Flüchtlinge aus dem Kongo «einzusammeln» und zu verhaften. So ist augenauf der Fall eines psychisch schwer kranken Flüchtlings (Name und Dossier liegen augenauf vor) aus der DR Kongo bekannt, der im Februar aus dem Tram heraus verhaftet und ins Polizeigefängnis Kaserne gebracht wurde. Trotz seiner dringenden Bitte um einen Arzt und dem Hinweis, er sei absolut auf seine Medikamente angewiesen, wurde ihm beides am Tag seiner Verhaftung verweigert. In der Zelle begann der Mann, eine Decke zu zerreissen, um sich aufzuhängen. Die Gefängnisbeamten, die dies bemerkt haben, warfen ihn nackt in eine kalte Überwachungszelle. Der Gesundheitszustand des kongolesischen Mannes, der über keinerlei Papiere verfügt, hatte sich nach drei Tagen Haft soweit verschlechtert, dass er sich für einige Tage in stationäre Behandlung begeben musste. Die Schweiz beharrt weiterhin auf seine Ausschaffung. Eine weitere Verhaftung eines Flüchtlings aus der DR Kongo zwecks Ausschaffung endete am 9. März 2009 im Zürcher Polizeigefängnis mit einem Selbstmordversuch, der fast tödlich verlaufen wäre. P. (Name und Dossier sind augenauf bekannt) wurde auf dem Migrationsamt Zürich verhaftet und ins Polizeigefängnis Kaserne gebracht. Man präsentierte ihm ein Flugbillet nach Kinshasa, worauf er sich in der Zelle aufgehängt hat. Der Mann, der in einer intakten Beziehung lebt und das Kind seiner Partnerin betreut, wurde nur durch Zufall rechtzeitig gefunden und in eine Klinik gebracht. Die Ausschaffungshaft wurde trotz des nur zufällig glimpflich ausgegangenen Selbstmordversuchs verlängert und erst auf eine Beschwerde hin (vorläufig) aufgehoben.

Sonderflug: «Verschnürt wie Gepäckstücke»

augenauf hat in den letzten Tagen auch von zwei Sonderflügen zwecks Ausschaffung nach Afrika erfahren**. In einem Flug im März flogen sechs Polizeibeamte mit rund drei Dutzend Flüchtlingen aus dem Kongo nach Brüssel. Dort führten die Beamten die abgewiesenen Flüchtlinge in eine Maschine der äthiopischen Fluggesellschaft, die den Weiterflug über Addis Abbeba nach Kinshasa organisiert hat.

Ebenfalls im März ging ein Flug von Zürich nach Kinshasa. Gemäss einem ersten telefonischen Bericht eines der Opfer befanden sich in der Maschine sechs Ausschaffungshäftlinge sowie über zwei Dutzend Polizeibeamte. Die Flüchtlinge seien «wie Gepäckstücke verschnürt» gewesen, so der Bericht des ausgeschafften Flüchtlings aus Kinshasa.

Die unmenschliche Hatz muss aufhören

Die bestens funktionierende Zusammenarbeit der Schweiz mit dem Regime von Präsident Joseph Kabila bei der Beschaffung von Papieren hat offenbar bei den Zürchern Behörden die Hoffnung geschürt, unerwünschte und abgewiesene Flüchtlinge aus dem Kongo gleich im Multipack loszuwerden. Anders lässt sich die systematische Verhaftung von Schwarzen, insbesondere von Kongolesen in den letzten Wochen nicht erklären. Viele der Flüchtlinge aus dem Kongo, die teilweise seit vielen Jahren in der Schweiz leben, können unmöglich in dieses von Bürgerkrieg, Ressourcenraub und Korruption zerrüttete Land zurück. Daran können auch Entscheide der Schweizer Asylbürokratie nichts ändern. Die von einer Ausschaffung nach Kinshasa bedrohten Sans-Papiers sind verzweifelt und gehetzt; manche von ihnen werden sich eher umbringen, als sich in den Kongo zurückschaffen zu lassen.

Stopp Repression! Identitätspapiere für alle!

Demo heute Dienstag, 7. April, 14:00 Uhr. Treffpunkt Flüchtlingscafe «Refugess Welcome», Militärstrasse 87a, Zürich.

Protestmarsch: Kasama – Sozialamt – Migrationsamt. Um ca. 15 Uhr Abschlusskundgebung vor dem Zürcher Migrationsamt an der Berninastrasse 45 in Zürich

Die systematischen Polizeikontrollen von Sans-Papiers in und um die Notunterkünfte sind in letzter Zeit immer häufiger geworden. Für uns, die 6-campers, ist die Situation besonders dramatisch und folgenreich – haben wir seit Kurzem nicht einmal mehr einen Ausweis den wir zeigen können. Jegliche Dokumente wurden uns von den Zürcher Behörden entzogen. Selbst die behelfsmässigen Ausweise der Notunterkünfte wurden uns weggenommen.

Kommt jemand in eine Polizeikontrolle, so wird er in der Regel umgehend wegen des Verdachtes auf illegalen Aufenthalt inhaftiert. Und dies obwohl die betreffende Person seit Jahren in der Schweiz lebt. Wer Pech hat, bleibt gleich für mehrere Tage in Untersuchungshaft, um dann wieder nach ein paar Tagen auf die Strasse gestellt zu werden.

Dieser systematischen Kriminalisierung wollen wir nicht mehr länger tatenlos zusehen und tragen unseren Protest zusammen mit Euch auf die Strasse.

SEV erwartet von SBB soziales Verhalten

Die Bahn hat 2008 den Konzerngewinn von 80,4 auf 345 Millionen Franken gesteigert. Das Personal, das dieses Resultat erst möglich gemacht hat, muss mit davon profitieren. Die Medienmitteilung des SEV.

Der öffentliche Verkehr in der Schweiz ist in Hochform: Das bestätigt das Rekordresultat, das die SBB heute bekanntgegeben hat. Zu verdanken ist dieses einerseits all den Passagieren und Güterkunden, andererseits aber auch dem Personal, das rund um die Uhr, an Festtagen und in Ferienzeiten, bei Wind und Wetter, vollen Einsatz zeigt. Ein weiteres Mal verzeichnet die SBB eine Produktivitätssteigerung, das heisst jede und jeder einzelne Mitarbeitende hat mehr geleistet als im Jahr zuvor.

Umso mehr irritiert es, wenn der SEV von der Basis die Rückmeldung hört, die Wertschätzung am Arbeitsplatz sei immer weniger spürbar. Der SEV erwartet, dass die SBB ihre Rolle als moderne, humane Arbeitgeberin nicht nur propagiert, sondern auch lebt. Der Rekordgewinn muss für das Personal positive Auswirkungen zeigen.

Der grosse Jahresgewinn löst zweifellos die Probleme der Pensionskasse nicht. Die Last zur Sanierung liegt nach wie vor beim Bund, der immer noch zögert, endlich seinen Beitrag zu leisten, den er der SBB und ihrem Personal seit Jahren vorenthält. Die SBB steht aber in der Pflicht, sich mit voller Energie auf politischer und unternehmerischer Ebene für eine vollständige Sanierung einzusetzen.

Eine besondere Verantwortung hat die SBB bei den kommenden Entscheiden zur Zukunft von SBB Cargo: Angesichts des wirtschaftlichen Umfelds und der äusserst gesunden Gesamtlage des Unternehmens können nur Lösungen in Frage kommen, die keinen Personalabbau vorsehen. Dies ist auch im Sinne der Verkehrsverlagerung, die das Schweizervolk in zahlreichen Abstimmungen immer wieder unterstützt hat. Für den SEV stehen Kooperationsmodelle im Vordergrund; es gilt, den ruinösen Konkurrenzkampf beizulegen und gemeinsam den Güterverkehr zu fördern. Dies nützt der Umwelt, stärkt das System Bahn als Ganzes und schafft neue Arbeitsplätze.

Vermeintliche Sparübungen im Alleingang bringen nichts

Heute manifestieren schweizweit zahlreiche Grundversorger ihren Unmut zum Praxislabor-Entscheid von Bundesrat Pascal Couchepin. Denn er führt zum Abbau in der Hausarztmedizin und gefährdet dadurch die Patientensicherheit und die Qualität unserer Medizin.

Die«Verbindung Schweizer Ärztinnen und Ärzte» (FMH) solidarisiert sich mit den Anliegen der Grundversorger und warnt vor weiteren falschen Sparübungen in der medizinischen Versorgung. Gleichzeitig ruft sie die Partner zur gemeinsamen Lösungsfindung auf.

Qualität und Sicherheit gefährdet

Mit dem heutigen schweizweiten Aktionstag protestieren Hausärztinnen und -ärzte gegen die Revision der Analysenliste durch Bundesrat Pascal Couchepin. Die FMH hat mit ihrem Modell «Point-of-Care-Tarif» einen Alternativ-Vorschlag erarbeitet, den das Bundesamt für Gesundheit ohne überzeugende Begründung unberücksichtigt liess. Tritt der Entscheid wie vorgesehen per 1. Juli 2009 in Kraft, so werden viele Ärzte ihr Labor abbauen müssen, weil es sich nur noch defizitär betreiben lässt. Ohne Praxislabor können Ärztinnen und Ärzte die Qualität und Sicherheit in der Behandlung ihrer Patienten nicht mehr in der gewohnten und medizinisch sinnvollsten Art gewährleisten. Die revidierte Analysenliste führt gar zu Mehrkosten: Werden die Laborleistungen aus der Arztpraxis ausgelagert, verzögert sich der Therapieentscheid, es sind zusätzliche Konsultationen notwendig und unter Umständen verlängert sich auch die Arbeitsunfähigkeit. Die FMH unterstützt die Forderungen der Grundversorger: Sie warnt vor einem schleichenden Abbau der Hausarztmedizin und im Schweizerischen Gesundheitswesen überhaupt.

Gemeinsame Lösungen suchen

Der Bedarf nach medizinischer Versorgung wird in naher Zukunft auch auf Grund der Demographie weiter zunehmen. Schon heute zeigt sich ein Ärztemangel in verschiedenen Fachgebieten und in zahlreichen peripheren Regionen der Schweiz. Wegen des Zulassungsstopps und weil die Schweiz zu wenig eigene Ärzte ausbildet, wird sich diese Entwicklung in den kommenden Jahren noch weiter fortsetzen. Um die aktuellen und künftigen Herausforderungen im Gesundheitswesen zu meistern, ist aus Sicht der FMH eine gemeinsame und konstruktive Suche nach Lösungen dringend notwendig, auch mit dem Bundesamt für Gesundheit und seinem Vorsteher – die Zukunft wird zeigen, ob sie dazu bereit sind.

Vasella von Studierenden vertrieben!

Das Schweizerische Institut für Auslandforschung sagt den Vortrag von Daniel Vasella ab, der heute Abend um 18.15 in der Aula der Universität Zürich hätte stattfinden sollen. Der Rückzug Vasellas ist ein erster Sieg gegen die Einflussnahme der Konzerne auf die Universitäten.

Das SIAF beugt sich dem Druck der Studierenden, die in den vergangenen Tagen dazu aufgerufen hatten, «Herrn Vasella gebührend zu empfangen».  Das Aktionskomitee machte unter anderem durch das Verteilen von «Ritalin» zur Effizienzsteigerung auf den bevorstehenden Besuch aufmerksam.

Aus folgenden Gründen sind wir der Meinung, dass Vasella und das SIAF an der Uni nichts zu suchen haben:

– Vasella behindert durch die Patentpolitik aktiv die Gesundheitsversorgung von Millionen von Menschen in Ländern des Südens und kassierte im Jahr 2008 dafür 44 Millionen.

– Novartis ist einer der Konzerne, der aktiv auf Lehrinhalte Einfluss nimmt. In Basel ist er sogar im Unirat vertreten. Unter dieser Einflussnahme leiden vor allem die geisteswissenschaftlichen Fächer.

– Das SIAF ist kein wissenschaftliches Institut, sondern ein schlecht getarnter neoliberaler Think-Tank, der sich nach eigenen Angaben von seinen Partnern (Nestlé, Swiss Re, Swiss Life, Bank Von Tobel, Ernst and Young, Credit Suisse und UBS) «finanziell als auch ideell unterstützen» lässt. Obendrein behauptet es aber «politisch und wirtschaftlich unabhängig» zu sein. (Zitate siaf.ch)

Unsere Aktion hat gezeigt, dass es möglich ist, sich gegen die penetrante Präsenz von Konzernen wie Novartis, Néstle, UBS, CS, Ernst and Young, KPMG usw. an der Uni zu wehren. Diese nehmen über verschiedene Wege vermehrt Einfluss auf die Uni (Unirat, Sponsoring, etc.) und treiben damit die Privatisierung und Elitisierung der Hochschulen voran. Das Aktionskomitee «Uni von Unten» bekämpft diese Tendenz und spricht sich für ein frei zugängliches und öffentliches Universitätssystem aus. Nur an einer Universität  frei von
Konzerninteressen ist kritische Forschung möglich.

Selbstverständlich halten wir die Mobilisierung aufrecht und rufen dazu auf, auch den angekündigten Besuch der Herren Roth und Brabeck am 6. bzw. am 12. Mai 09 angemessen zu würdigen. Dem SIAF legen wir nahe, auch die folgenden zwei Veranstaltungen abzusagen und in Zukunft ihre ReferentInnen mit der gebotenen Sorgfalt  auszuwählen

Protest gegen Isolationshaft im Flughafengefängnis

Amnesty International und andere Organisationen protestieren gegen die Haftbedingungen im Fall von Fahad K., der seit vergangenen Donnerstag im Zürcher Flughafengefängnis inhaftiert ist. Er ist einer der Hauptakteure des Films «La Forteresse» von Fernand Melgar.

In einem Brief an den Zürcher Justizdirektor Markus Notter, die Gefängnisverantwortlichen und Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf kritisiert die Menschenrechtsorganisation heute, dass die Zürcher Vollzugsbehörden in mehrfacher Weise bestehendes Recht verletzen.  «Es ist unhaltbar, dass der junge Iraker Fahad K. wie ein gemeingefährlicher Verbrecher behandelt wird. Seit Freitag wird er in einer Isolationszelle festgehalten», erklärte Denise Graf, Flüchtlingskoordinatorin der Schweizer Sektion von Amnesty International. Sie hat Fahad K. am Dienstagmorgen im Flughafengefängnis besucht und zeigte sich bestürzt über dessen Haftbedingungen.

In einem Brief an den Justizdirektor des Kantons Zürich, Markus Notter, weist Amnesty International darauf hin, dass die Vollzugsbehörden in mehrfacher Hinsicht bestehendes internationales und schweizerisches Recht sowie die Bundesgerichtsrechtsprechung verletzen. Auch Bundesrätin Evelyne Widmer-Schlumpf und die zuständigen Gefängnisverantwortlichen haben eine Kopie des Briefes erhalten. Im Schreiben bittet die Menschenrechtsorganisation um rasche Auskunft darüber, auf welcher gesetzlichen Grundlage Fahad K. in einer Isolationszelle festgehalten wird und weshalb er Besuche nur noch hinter einer Trennscheibe empfangen darf.

Am 23. März 2009 wurde der Asylsuchende Fahad K. auf dem Migrationsamt des Kantons Zürich überraschend festgenommen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte zuvor entschieden, den 25-jährigen Iraker nach Schweden abzuschieben. Dort droht ihm die Wegweisung nach Bagdad. Im Gegensatz zu Schweden schickt die Schweiz aufgrund der Sicherheitslage keine abgewiesenen Asylsuchenden in den Zentral- und den Südirak zurück.

Amnesty International ist besorgt über die Sicherheit von Fahad K., sollte er in den Irak zurückgeschickt werden. Er hat im Irak als Übersetzer für das US-Militär gearbeitet. Fahad K. wurde von bewaffneten islamistischen Gruppen als «Verräter» bedroht und musste das Land verlassen. Annähernd 300 Iraker, die wie Fahad K. als Übersetzer gearbeitet hatten, wurden bereits umgebracht.

Fahad K. ist eine der Hauptpersonen im Dokumentarfilm «La Forteresse» von Fernand Melgar, der im Moment in den Deutschschweizer Kinos gezeigt wird und den Alltag von Asylsuchenden im Empfangs- und Verfahrenszentrum Vallorbe schildert.

Schweigen verboten!

An einem Podium der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht(SBAA) hielten sie fest, dass seit den Gesetzesneuerungen Asylsuchende in der Schweizvermehrt in prekären Situationen leben. Kritisiert wurden insbesondere die Nothilfe und diefehlende Umsetzung der Härtefallregelung in verschiedenen Kantonen.

Zwei Beispiele

Eine Asyl suchende Familie, die nicht ausreisen kann, weil ihr Heimatland keinen Passfür sie ausstellt, wird plötzlich zu «Illegalen» – obwohl sie ausreisen möchte. Sie erhältnur noch Nothilfe und gerät in eine Bettelexistenz. Beide Eltern sollen zudem Bussenwegen illegalen Aufenthalts bezahlen.

Eine gut integrierte Familie, deren Kinder in der Schweiz geboren und hier zur Schulegegangen sind, soll trotz 21jährigen Aufenthalts des Vaters in der Schweiz ausreisenmüssen. Grund: Dieser ist nach einer Diabeteserkrankung erwerbslos geworden und die Familie hat zeitweise Sozialhilfe bezogen.

Dies sind nur zwei Beispiele, die aufzeigen, wie sich das Asyl- und das Ausländergesetz aufdie betroffenen Personen auswirken. Über die beiden Gesetze diskutierten am Samstag, 28. März Expertinnen und Experten an einem Podium der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht. Die Asylgesetzrevision, so der Tenor des Podiums, hat ihr Ziel –die Senkung der Zahl der Asylsuchenden – verfehlt. Hingegen geraten beide Gesetze immerwieder mit internationalen Konventionen oder der Bundesverfassung in Konflikt.

Kritisiert wurde insbesondere die Nothilfe: Sie bringe die Betroffenen in eine prekäre Lageund verletze die Menschenwürde. Auch zur Härtefallregelung, laut der in persönlichenHärtefällen Aufenthaltsbewilligungen erteilt werden können, wurde Kritik laut. «Die Härtefall-Artikel der neuen Gesetze sind in diversen Deutschschweizer Kantonen toter Buchstabe»,hielt Rechtsanwalt Marc Spescha fest. Die übersteigerten Anforderungen an einzelne Kriterien liefen, so der Experte im Ausländerrecht, auf eine Rechtsverweigerung hinaus. CVP-Nationalrätin Barbara Schmid-Federer forderte in ihrem Votum die Einrichtung vonHärtefallkommissionen. Diese seien zentral, damit Familien in prekären Verhältnissen eingeordnetes Leben ermöglicht werde.

Einhellig lehnten die Podiumsteilnehmerinnen und Teilnehmer die erneute Gesetzesrevisionab. Diese reduziere noch mehr die Möglichkeiten für Flüchtlinge, in der Schweiz Schutz zu erhalten, und sei aus menschenrechtlicher Sicht fragwürdig. Hintergrund der Flucht sei zudem nicht die Attraktivität der Schweiz, sondern die Situation im Herkunftsland: Verfolgung, Krieg, Verwüstung, Armut und fehlende Perspektiven.

Schweigen verboten!

Die ebenfalls am Samstag abgehaltene Generalversammlung der SBAA unter der Leitungder Präsidentin und alt-Nationalrätin Ruth-Gaby Vermot bekräftigte, dass die Anwendungder Gesetze beobachtet, dokumentiert und öffentlich gemacht werden müsse. Denn immer wieder geraten die beiden Gesetze in Konflikt mit der Menschenrechtskonvention, der Kinderrechtskonvention, der Flüchtlingskonvention, Schweizer Gesetzen oder der Bundesverfassung.

Skandal-Urteile im Allpack-Prozess

Das Strafgericht Basel-Land hat am 27. März 18 Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Die Betroffenen setzten sich im Dezember 2003 mit einem Streik gegen Entlassungen und schlechtere Arbeitsbedingungen bei der Verpackungsfirma «Allpack» zur Wehr. Für die Mediengewerkschaft comedia sind diese Urteile ein Skandal.

Erneut stellten sich willfährige Richter auf die Seite eines unsozialen und rücksichtlosen Unternehmens und gegen das in der Bundesverfassung verankerte Streikrecht. Einmal mehr werden die ohnehin geringen Gewerkschaftsrechte in der Schweiz auch von der Justiz ignoriert. Die Verurteilungen wegen Nötigung sind inakzetabel. Es war der Kanton Basel-Land, der damals mit einem brutalen Polizeieinsatz in unzulässiger Weise in den Arbeitskampf eingegriffen und gegen die Arbeitnehmenden Partei ergriffen hatte.

Die Mediengewerkschaft comedia, die den Streik von 2003 und die 22 angeklagten Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter im Prozessunterstützte, wird nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung über einen Weiterzug des Verfahrens definitiv entscheiden

2:0 für die GSoA!

Die zwei Eidgenössischen Volksinitiativen der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GSoA zeitigen erste Erfolge. Der Bundesrat verweigert unter dem Druck der Kriegsmaterial-Initiative die Ausfuhren von militärischem Gerät in Kriegsgebiete. Und er verschiebt den Entscheid über den Kampfjet-Kauf, gegen welchen die GSoA äusserst erfolgreich Unterschriften sammelt.

Der Bundesrat hat heute diverse Gesuche für die Lieferung von Kriegsmaterial in die Länder Pakistan, Ägypten und Saudi-Arabien abgelehnt. Die GSoA hat in der Vergangenheit Geschäfte mit diesen drei Ländern aus menschenrechtlichen, sicherheits- und entwicklungspolitischen Überlegungen immer wieder scharf kritisiert. Unter dem Druck der bevorstehenden Abstimmung über die Initiative „Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten“ scheint es für den Bundesrat momentan aus politstrategischen Gründen nicht opportun zu sein, Waffenlieferungen in diese Konfliktgebiete zuzulassen. Noch in den letzten Jahren hat der Bundesrat wiederholt Waffenlieferungen in die drei Länder bewilligt. Die GSoA bezweifelt jedoch, dass der Bundesrat mit den heutigen Entscheiden eine Kehrtwende in der Kriegsmaterial-Exportpolitik vollzogen hat. Dies zeigt sich auch in den Entscheiden bezüglich Indien und Südkorea, welche die GSoA scharf kritisiert, denn: Indien ist eine illegale Atommacht, die nach wie vor in einem Konflikt mit Pakistan steht und was Südkorea betrifft, ist zu bedenken, dass es mit dem nördlichen Nachbarstaat nach wie vor kein verbindliches Friedensabkommen gibt.

Der Bundesrat hat heute zudem beschlossen, den Entscheid über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge frühestens Ende Jahr – nach dem Vorliegen des neuen Sicherheitspolitischen Berichts – zu fällen. Diese Verzögerung ist zweifellos auf den grossen Widerstand gegen das Beschaffungsvorhaben zurückzuführen. Obwohl die Volksinitiative „Gegen neue Kampfflugzeuge“ noch nicht einmal bei der Bundeskanzlei deponiert wurde, kann die GSoA einen ersten Teilerfolg verbuchen: Die Vertagung des Entscheids offenbart die Zweifel über den Sinn des Beschaffungsvorhaben, die nun offenbar sogar den Bundesrat erfasst haben.

Clariant: Erfolg der Belegschaft

Nach intensiven Verhandlungen wurde gestern eine Einigung erzielt: Statt Entlassungen gibt es Kurzarbeit. Für den Herbst ist ein Runder Tisch der Sozialpartner zum Thema Unternehmensentwicklung geplant.

Am 18. März hatten gut 50 Unia-Vertrauensleute und Gewerkschafter/-innen gegen die kaltschnäuzige Abbaupolitik von Clariant-CEO Hariolf Kottmann protestiert. Kottmann hat im Rahmen seines Restrukturierungsprogrammes «Clariant Excellence» über 140 Entlassungen und weitere mögliche Abbaumassnahmen in den kommenden Monaten angekündigt.

Rücknahme der Entlassung

Am 23. März haben Vertreter der Clariant Geschäftsleitung einerseits und der Geschäftsleitung der Gewerkschaft Unia sowie der Präsident der Clariant Betriebskommission andererseits in mehrstündigen Gesprächen eine Einigung im Konflikt um den laufenden Restrukturierungsprozess bei Clariant erzielt. Konkret wurden folgende Punkte vereinbart:

– Clariant führt ab 1. Mai Kurzarbeit ein, um weitere Kündigungen zu vermeiden.

– Die Verhandlungen für einen Sozialplan werden ohne Vorbedingungen neu aufgenommen

– Die Kündigung eines gewählten Unia-Vertrauensmannes wird zurückgenommen.

– In einem weiteren Fall erhält ein Unia-Vertreter im Einverständnis mit dem Betroffenen Akteneinsicht, um überprüfen zu können, ob die Kündigung im Zusammenhang mit dessen gewerkschaftlicher Tätigkeit steht und um eine allenfalls missbräuchliche Kündigung rückgängig machen zu können.

Die Sozialpartner diskutieren ab Herbst die Unternehmensentwicklung an einem Runden Tisch, mit dem Ziel den Clariant-Standort Muttenz zu stärken. Die Gespräche verliefen intensiv aber konstruktiv. Die Gewerkschaft und die Betriebskommission geben der Hoffnung Ausdruck, dass mit einer reibungslose Umsetzung der Vereinbarung der Konflikt beigelegt wird.

SGB: Rückgang der Mitglieder

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) zählte Ende 2008 genau 368’426 Mitglieder. Der SGB verlor damit innert Jahresfrist 1,49 % seines Mitgliederbestandes und konnte somit den Rückgang nicht stoppen. Im 2007 betrug der Mitgliederrückgang 1,57 Prozent.

Neu zählt der SGB 16 Mitgliedsverbände. 4 Verbände (SSM, Kapers, SBKV und New Wood) haben 2008 die Anzahl der Mitglieder gesteigert, 12 Verbände haben Mitglieder verloren, ein Verband, der SVSW (Seidenbeuteltuchweber), hat sich aufgelöst.

Rückgang bei Unia und SEV

Die Gewerkschaft Unia, die grösste im SGB, verzeichnete im vergangenen Jahr bei den Erwerbstätigen in etwa gleich viel Neueintritte wie Austritte (je etwa 20’000), verlor jedoch unter dem Strich 2506 Mitglieder (1,2 Prozent). Der Rückgang ist vor allem bei den Pensionierten zu orten, da wiederum durch Rückkehr in das ursprüngliche Heimatland.

Auch der SEV meldet eine zurückgehende Rentnerzahl. Er verweist zudem darauf, dass die „typischen Eisenbahnerberufe“ abnähmen, die Anstellungen im Bereich Informatik und Finanzen jedoch zunähmen. Diese Problematik einer Verlagerung der Beschäftigung in Bereiche, in denen die Gewerkschaften nicht oder nur sehr schwach verankert sind, gilt auch für weitere Verbände wie die Kommunikation und comedia. Entsprechende Aufbauprojekte in den neuen Bereichen sind zum Teil lanciert, brauchen aber noch einige Jahre, bis sie zum Tragen kommen. In vielen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes wie der Privatwirtschaft erklären auch andauernde Restrukturierungen und Personalabbau den Rückgang.

Mehr Frauen

Gesteigert hat der SGB die Zahl seiner weiblichen Mitglieder. Neu sind 95’174 Frauen im SGB dabei. Das sind gut 1300 mehr als ein Jahr zuvor. Damit schliesst der SGB nach einem einjährigen Aussetzer an eine jahrzehntelange Tradition an, in welcher er andauernd mehr Frauen gewann. Der Anteil der Frauen beträgt 25,8 Prozent, doppelt so viel wie im Jahr 1990 mit 56’500 weiblichen Mitgliedern.

Schlechter Start für Lidl

Schon am ersten Tag wird der Discounter Lidl seinem schlechten Ruf als Arbeitgeber gerecht: Als die Gewerkschaft Unia erschien, holten die Geschäftsleitungen in Arbon und Weinfelden die Polizei. Die Medienmitteilung der Gewerkschaft.

Die Gewerkschaft Unia benutzte die Eröffnung der Lidl-Filialen in Arbon und Weinfelden dazu, Angestellte und Kundschaft darauf aufmerksam zu machen, dass auch Lidl anständige Arbeitsbedingungen bieten muss. Unia-Gewerkschafter verteilten ein Informationsblatt vor den beiden neuen Filialen des deutschen Discounters.

Es dauerte nur wenige Minuten, bis Lidl-Vertreter darauf mit Wegweisung, Hausverbot und Polizei drohten. Als Unia auf das Recht der Gewerkschaften hinwies, die Angestellten zu informieren, stiess die Gewerkschaft auf taube Ohren. Daraufhin riefen Lidl-Vertreter die Polizei. Unia führte die Informationsaktion auf öffentlichem Grund wie vorgesehen zu Ende.

Die arbeitnehmerfeindliche Reaktion trägt nicht zur Glaubwürdigkeit des Discounters bei. Dieser hat im Vorfeld seines Starts in der Schweiz verkündet, er wolle hierzulande ein guter Arbeitgeber sein. Tatsache ist, dass der Lidl-Standard etwa 10-15% unter jenem von Coop und Migros liegt.

  • 42- statt 41-Stundenwoche
  • weniger Ferien ab 50, weniger Ferientage
  • tiefere Mindestlöhne für Ungelernte und Gelernte.

Lidl weigert sich zurzeit, mit den Arbeitnehmerorganisationen einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) abzuschliessen, der gute Arbeitsbedingungen garantiert. Unia verlangt, dass Lidl zu einem GAV Hand bietet, der die Mindestarbeitsbedingungen verbindlich festlegt.

Einreisesperre für den Papst gefordert

Der Papst bereist momentan in neokolonialer Manier Afrika. Aufgrund seiner sexuellen Unerfahrenheit und der sich daraus ergebenden Inkompetenz fordert er die Bevölkerung auf, die Ausbreitung von AIDS nicht durch den Gebrauch von Kondomen sondern durch Enthaltsamkeit zu bekämpfen. Auch ohne diese verfehlte Poliktik würden viele Menschen an AIDS sterben. Die Politik des Vatikans führt aber zu Hunderttausenden von zusätzlichen Toten und zusätzlichen Waisen.

Die PdA Bern fordert den Bundesrat auf, ein symbolisches Zeichen gegen diese menschenverachtende Politik zu setzen und den Papst mit einer Einreisesperre für die Schweiz zu belegen.

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