140 Menschen ausgeschafft, 424 folgen bald!
Seit 12. Dezember 2008 setzt die Schweiz das sogenannte Dublin-II-Abkommen um. Wie das Bundesamt für Migration (BFM) am 7. April mitteilte, wurde ab Beginn der Umsetzung bis Ende März 997 Personen für eine Abschiebung vorgesehen und davon bereits 140 Asylsuchende ausgeschafft. Bei 424 Personen steht eine Rückschiebung kurz bevor.
Für Amnesty International (AI) und die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) weist Dublin II gravierende Mängel beim Rechtsschutz der betroffenen Personen auf, die sich jetzt bei der Umsetzung zeigen. Wenn der Rückschaffungsentscheid den Asylsuchenden erst auf dem Weg zum Flughafen eröffnet wird, verletzen die Behörden das Recht auf eine wirksame Beschwerde gemäss Art. 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Auch hat ein Rekurs keine aufschiebende Wirkung.
So lange es innerhalb der verschiedenen Vertragsstaaten unterschiedliche Verfahrensstandards und Anerkennungspraktiken gibt, steht bei Rückschiebungen weiterhin die Sicherheit von Asylsuchenden auf dem Spiel. Es genügt nicht, dass sich die Schweiz bei Rückschiebungen darauf beruft, dass sich auch andere Dublin-Staaten an die Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention halten müssten.
AI und SFH fordern deshalb das BFM auf, die Verantwortung für den Schutz von Flüchtlingen nicht mit der Rückschiebung abzutreten, sondern die anschliessenden Asylverfahren im Ausland genau zu verfolgen und im Zweifelsfall die Sicherheit von bedrohten Personen zu garantieren. Das Schweizer Asylgesetz verbietet eine indirekte Rückschiebung. Es darf nicht passieren, dass nach einer Rückschiebung eine Person Opfer einer Verletzung des Non-Refoulement-Prinzips wird.
Fall von Fahad K. – Rückschaffung nach Schweden trotz Schutzbedürfnis
Der Fall des Asylbewerbes Fahad K. zeigte vor wenigen Tagen exemplarisch, wie wenig die Dublin-II-Vereinbarungen dem Schutzbedürfnis von Flüchtlingen Rechnung tragen. Der junge Iraker wurde am 2. April 2009 mit einem Spezialflug nach Schweden ausgeschafft. Im Gegensatz zu Schweden schickt die Schweiz aufgrund der Sicherheitslage keine abgewiesenen Asylsuchenden in den Zentral- und den Südirak zurück.
Amnesty International fordert die Schweizer Regierung auf, Massnahmen zum Schutz von Fahad K. zu prüfen, falls Schweden ihn in den Irak zurückschicken sollte. Um sein Leben zu schützen, wäre auch eine Rückführung in die Schweiz zu prüfen.
Im Irak hatte Fahad K. als Übersetzer für das US-Militär gearbeitet. Er wurde von bewaffneten islamistischen Gruppen als «Verräter» bedroht und musste das Land verlassen. Annähernd 300 Iraker, die wie Fahad K. als Übersetzer gearbeitet hatten, wurden bereits umgebracht

Demo heute Dienstag, 7. April, 14:00 Uhr. Treffpunkt Flüchtlingscafe «Refugess Welcome», Militärstrasse 87a, Zürich.
Das Schweizerische Institut für Auslandforschung sagt den Vortrag von Daniel Vasella ab, der heute Abend um 18.15 in der Aula der Universität Zürich hätte stattfinden sollen. Der Rückzug Vasellas ist ein erster Sieg gegen die Einflussnahme der Konzerne auf die Universitäten.
Das Strafgericht Basel-Land hat am 27. März 18 Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Die Betroffenen setzten sich im Dezember 2003 mit einem Streik gegen Entlassungen und schlechtere Arbeitsbedingungen bei der Verpackungsfirma «Allpack» zur Wehr. Für die Mediengewerkschaft comedia sind diese Urteile ein Skandal.
Nach intensiven Verhandlungen wurde gestern eine Einigung erzielt: Statt Entlassungen gibt es Kurzarbeit. Für den Herbst ist ein Runder Tisch der Sozialpartner zum Thema Unternehmensentwicklung geplant.
Schon am ersten Tag wird der Discounter Lidl seinem schlechten Ruf als Arbeitgeber gerecht: Als die Gewerkschaft Unia erschien, holten die Geschäftsleitungen in Arbon und Weinfelden die Polizei. Die Medienmitteilung der Gewerkschaft.
Über 600 Unia-Delegierte aus über 50 wichtigen Schweizer Industriebetrieben haben am 9. März in Bern ein 10 Punkte-Programm zur Krisenbekämpfung beschlossen. Nach einer spontanen Demonstration durch die Berner Innenstadt übergaben sie einer Vertreterin von Bundesrätin Leuthard vor dem Bundeshaus eine entsprechende Resolution.
Am 8. März 2009 möchte sich, mit dem Okay der Behörden, ein Gruselkabinett durch Burgdorf BE bewegen: Die Neonazis der PNOS wollen für die Abschaffung einer Strafnorm demonstrieren, gegen welche sie regelmässig verstossen: das Antirassismusgesetz. Zum vielfältigen Widerstand treffen wir uns um 14 Uhr in der Burgdorfer Oberstadt.