Forschung am Menschen: Nationalrat knickt ein!

Heute hat sich der Nationalrat im Zuge der Differenzbereinigung zum Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen der Haltung des Ständerats weitgehend angeschlossen. So soll die fremdnützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen auf Verfassungsebene festgeschrieben werden. Damit werden Grundrechte verletzt und eine ethisch fragwürdige Forschung legitimiert.
Der Nationalrat folgt dem Votum seiner Wissenschaftskommission, die sich bereits letzte Woche den Vorschlägen des Ständerats angeschlossen hatte. Der Ständerat übernahm im Wesentlichen die Version des Bundesrats, die vom Nationalrat ursprünglich abgelehnt worden war. Strittig war nur die Einschränkung auf den biomedizinischen Forschungsbereich, die der Ständerat vornahm. Der Nationalrat stimmt nun auch dafür, die Forschung am Menschen auf «Biologie und Medizin» zu beschränken. Nur die Grüne Partei hat sich der Stimme enthalten und offen gelassen, ob sie in der Schlussabstimmung dieser Version zustimmen wird.

Kehrtwende

Noch Ende letzten Jahres hatte der Nationalrat mehrheitlich nur für eine Kompetenznorm gestimmt; Einzelheiten sollten im Gesetz zur Forschung am Menschen geregelt werden. Dies hatte auch der Basler Appell gegen Gentechnologie gefordert. Denn mit der Bundesratsversion wäre die fremdnützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen bereits in der Verfassung geregelt. Jede weitere Debatte zum Humanforschungsgesetz erübrigte sich dann, da die Verfassung Fakten schaffen würde.
Bereits mit der Ratifizierung der Bioethikkonvention des Europarats im Juli 2008 hat das Parlament einen Abbau ethischer Werte eingeläutet. Mit der Konvention wurde ein rechtlich bindender Rahmen eingeführt, der die ethisch umstrittene Forschung an Minderjährigen, Demenzkranken, geistig Behinderten, Wachkomapatienten und anderen Einwilligungsunfähigen selbst dann erlaubt, wenn diese keinen direkten Nutzen davon haben. Mit dem geplanten Festschreiben dieser Forschung auf Verfassungsebene geht das Parlament nun einen Schritt weiter und verneint die besondere Schutzwürdigkeit dieser Personen.

Ethische Diskussion lancieren

Der Verfassungsartikel geht jetzt zurück an den Ständerat und kommt danach in die Schlussabstimmung.  Die fremdnützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen widerspricht verfassungsrechtlich garantierten Grundrechten.Der Verfassungsartikel kommt anschliessend vors Volk, das über eine brisante ethische Thematik abstimmen soll, über die keine breite Debatte geführt wurde. Der Basler Appell fordert wiederholt den Gesetzgeber auf, diese notwendige ethische Diskussion zu lancieren

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