Kein Militäreinsatz zugunsten des WEF

Die PdA Bern fordert den Bundesrat auf, ab sofort auf den Einsatz der Armee zugunsten des WEF in Davos zu verzichten. Für die Sicherheit der WEF Teilnehmer darf bloss die Polizei zuständig sein. Den Kantonen soll es überlassen werden, ob sie die Kosten dem WEF verrechnen oder nicht.

Die Schweiz hat den Aktionären der UBS mit 68 Milliarden Franken aus der Patsche geholfen. Das WEF ist die Veranstaltung der arroganten Manager und Aktionäre, die uns die Finanzkrise beschert haben; strategische Partner des WEF sind oder waren an der Finanzkrise beteilige Banken wie UBS, Morgan Stanley, Merrill Lynch, etc. Es ist blanker Zynismus, wenn die selben Leute ein paar Monate später, beschützt von der Armee, uns wieder erzählen, wie die Wirtschaft funktionieren sollte.

Die Sache wird auch nicht besser, wenn WEF-Führer auf dem Höhepunkt der Finanzkrise selber die Manager der Banken in die Pfanne gehauen haben, um die Haut des WEF zu retten. Der operative WEF-Chef sagte: «Viele Wirtschafsführer zeigten mehr Interesse an der Aufgabe, sich den grössten Partyraum im Hotel zu sichern, als sich an den Debatten der Konferenz zu beteiligen.» Er wirft den Bankern Verantwortungslosigkeit vor – «weit folgenschwerer, als dass man sich dies überhaupt vorstellen kann.» Wenn er dies vor der Finankrise erzählt hätte, wäre dies zwar keine Neuigkeit gewesen, aber immerhin mal eine objektive Analyse, die sicher auch der Bundesrat zur Kenntnis genommen hätte.

Der Bund ist nicht verpflichtet, Staatsoberhäupter fremder Länder zu beschützen, wenn diese an privaten Veranstaltungen teilnehmen. Wenn sie sich ohne Schutz durch die Armee nicht sicher genug fühlen, so sollen sie auf die Teilnahme am WEF verzichten; der Schweiz erwächst daraus kein Schaden.

Gravierende Fehlinformationen

Offenbar ist sich die Befürworterseite des Wegweisungsartikels nicht einig, gegen wen der Artikel schliesslich angewendet werden soll. Während die Motionäre damals von einer Handhabe gegen Hooligans, gewaltbereite Demonstranten, Jugendliche oder Randständige sprachen, konnte Frau Schärli an der letzten Podiumsdiskussion des Bündnis „Luzern für Alle“ eigentlich nur noch Hooligans als mögliche Betroffene des Wegweisungsartikels nennen. So erstaunt es auch nicht, dass in der offiziellen Botschaft des Regierungsrates zur Abstimmung keine klaren Wegweisungsgründe genannt werden. Empörend sind jedoch die Falschinformationen, mit denen die Bevölkerung vom Wegweisungsartikel überzeugt werden soll. Auch wenn die Abstimmungsbroschüre mit ihren düsteren Bildern suggerieren soll, dass das Bundesgericht den Artikel sogar unterstützt, haben sich die Richter explizit gegen einzelne in der Botschaft genannte Gründe ausgesprochen.

Konkrete Fehlinformationen:

Obwohl der Regierungsrat betont, dass die Verfassungsmässigkeit des Wegweisungsartikels mehrfach vom Bundesgericht bestätigt worden sei, führen sie Gründe für eine Wegweisung auf, welche gerade vom Bundesgericht als nicht verfassungskonform beurteilt wurden. Der Regierungsrat schreibt auf Seite 9: „Ein Wegweisungsgrund könnte beispielsweise dann vorliegen, wenn sich Jugendliche an einem Ort versammeln, an dem es bei ähnlichen Treffen in der Vergangenheit zu Pöbeleien, Schlägereien oder Vandalismus kam oder viel Abfall hinterlassen wurde.“ Genau dieses Beispiel reicht jedoch laut Bundesgericht nicht für einen begründeten Verdacht.

Weiter führt der Regierungsrat als zweiten Grund für Wegweisungen auf, dass auf den Artikel zurückgegriffen werden kann, „wenn alkoholisierte Personen anderen Personen den Weg versperren und diese damit zwingen, einen Umweg zu machen.“ In Wahrheit jedoch beschreibt diese Situation Straftatbestände, gegen den die Polizei bereits heute die nötigen Gesetze besitzt. Beispielsweise Trunkenheit oder Nötigung könnten in diesem Fall angewendet werden. Somit erübrigt sich auch dieser Grund.

Als letzten Grund für den Wegweisungsartikel wird die Verletzung des Pietätgefühls genannt. Dieser Wegweisungsgrund soll laut Botschaft dazu dienen, ungebührliches Verhalten auf dem Friedhof zu verhindern. Allerdings besteht beispielsweise in der Friedhofsverordnung der Stadt Luzern bereits die Möglichkeit, Personen aufgrund dieses Verhaltens wegzuweisen.

Bewusste Irreführung

Das Bündnis „Luzern für Alle“ sieht in dieser Informationspolitik des Kantons eine klare Absicht, wie der Pressesprecher Oliver Renggli mitteilt: „Die wirkliche Absicht der BefürworterInnen liegt nicht darin, dass konkrete Probleme angegangen werden sollen, sondern dass der Polizei ein neues Mittel gegeben wird, gegen unliebsame Personen oder Personengruppen vorzugehen.“ Können Menschen nur aufgrund eines Verdachts weggewiesen werden, lässt dies den Interpretationsspielraum der Polizei

enorm weit offen. Treffen kann es somit Randständige genauso wie Jugendliche, Fussballfans genauso wie Drogensüchtige. Oliver Renggli weiter: „Was also der Wegweisungsartikel in erster Linie darstellt, ist eine Massnahme, die versucht, mit Repression gegen Menschen vorzugehen, die nicht in das Durchschnittsbild unserer Gesellschaft passen.“

Stimmrechtsbeschwerde immer noch hängig

Mit allen möglichen Mitteln – ausser mit guten Argumenten – wird versucht, in dieser Abstimmung die Bevölkerung hinter den Artikel zu stellen. So wird in der Abstimmungsbotschaft suggeriert, dass das Bundesgericht hinter dem Artikel stehe. Dieses jedoch befasst sich im Moment immer noch mit der Stimmrechtsbeschwerde zur Verletzung der Einheit der Materie. Das Bündnis „Luzern für Alle“ hat gegen die unverständliche Vermischung von Wegweisungsartikel und Übertretungsstrafgesetz Beschwerde eingereicht. Noch immer ist der Entscheid des Bundesgerichtes hängig. „Mit dieser Päcklipolitik wird versucht, ein umstrittenes Gesetz mithilfe von weniger umstrittenen Gesetzen durchzuboxen,“ sagt Oliver Renggli. „Auch hier wird die Bevölkerung getäuscht.“

Bündnis Luzern Für Alle – Wegweisung ist Willkür!

Kurdischer Dichter ausgeschafft

Der Kurdische Dichter Mehmet Telli wurde am 19. Januar 2009 ausgeschafft. Er war seit 19. Dezember 2008 im Hungerstreik. Die Ausschaffung erfolgte während des Hungerstreiks.
Kurdische Dichter M. Telli ist vor sechs Jahren in der Schweiz eingereist und stellte ein Asylgesuch. Nach der Ablehnung wurde er in Ausschaffungshaft genommen, da er sich weigerte,  freiwillig die Schweiz zu verlassen.

Er fürchtet  in der Türkei um sein Leben und Folter. Diese wurde von seinem Anwalt und Bekannten bestätigt. Deshalb hat er vor ein Monat einen unbefristeten Hungerstreik eingetreten. Wir sind Freunde vom M. Telli und besorgt über seine Gesundheit. Er ist 60 Jahre alt und hat vom  Hungerstreik Gesundheitsprobleme. Er war mehrere  Male im Spital. Er wurde im Dezember 2008 während einer Behandlung in Spital in Ausschaffungshaft genommen.
Am Montag, 19 Januar haben seine Freunde ihr Anliegen an Sicherheitsdirektion des Kantons Zug vorgebraucht und dort erfahren, dass er nicht mehr in Ausschaffungshaft ist. 400 Unterschriften wurden trotzdem an Behörden abgegeben. Die Ausschaffung einer Person, die im Spital behandelt werden musste und im Hungerstreik ist, entspricht nicht gerade eine humanitären Asylpolitik.
Freunde vom M. Telli

Stellenabbau bei der Basler Zeitung

Gemäss Verlagsinfo vom 15. Januar sind 25 Personen direkt betroffen, welche sich in 22,5 Stellen teilen. Davon werden 8 Mitarbeitende entlassen, 11 frühpensioniert und 6 AbgängerInnen nicht ersetzt.

Der Abbau entspricht rund einem Fünftel der Beschäftigen in der Redaktion. Klar ist, dass angesichts dieses Aderlasses die heutige Qualität kaum mehr sicher gestellt werden kann. Die Mediengewerkschaft comedia ist seit mehreren Wochen in engem Kontakt mit der betroffenen Redaktion und der Redaktionskommission. Sie sichert ihnen weiterhin ihre Solidarität und volle Unterstützung zu. Das Verlagshaus BZM steht nun in der Pflicht, für die Betroffenen einen gut dotierten Sozialplan abzuschliessen.

An der gestrigen Vollversammlung hat die Redaktion mit Hilfe ihrer Gewerkschaften ein Forderungspaket verabschiedet, das sich an früheren Sozialplänen für Redaktionen orientiert. Es liegt nun an der Unternehmensleitung, der gebeutelten Redaktion und den von den Massnahmen direkt Betroffenen dazu Hand zu bieten.

Rifondazione Comunista spaltet sich

Zum definitiven Bruch kam es am 11. Januar, als die aktuelle Parteileitung den Chefredaktor Piero Sansonetti der Parteizeitung «Liberazione» entlassen hat. Paolo Ferrero, der nationale Sekretär von Rifondazione nennt die zwei wesentlichen Gründe die Entlassung. «Der Misserfolg der Zeitung, um eine Euphemismus zu gebrauchen» und die politische Divergenz, denn «Piero hat die Zeitung auf der Basis eines Projekts geleitet, das völlig entgegengesetzt zu jenem ist, das am Kongress demokratisch gewonnen hat.» Beides trifft zu. Sansonetti, ist ein Anhänger der grossen Minderheit, was in «Liberazione» regelmässig zum Ausdruck kam und dies nicht selten in Form von Polemik gegenüber die gewählte Parteileitung und ihren Exponenten. Ferrero unterstrich, dass durch die Entlassung von Sansonetti die Autonomie der Zeitung und jene der Redaktion nicht in Gefahr sind, doch sei «allen klar, dass wenn es so weiter geht, Rifondazione bankrott geht!» Die Zahlen sprechen eine brutale Sprache: Im 2004 verkaufte sich «Liberazione» rund 10.000 mal täglich, aktuell sind es noch knapp 6.000 Exemplare. Der Verlust der Zeitung beträgt zwischen drei und dreieinhalb Millionen Euro, was ein Drittel des Gesamtverlustes der Partei von rund 10 Millionen ausmacht! Sansonetti trägt als Chefredaktor die Verantwortung, doch die ganze Schuld des Desasters rund um Liberazione ihm in die Schuhe zu schieben ist falsch. So hängen die Verkaufszahlen der Parteizeitung auch von der Stärke und der politischen Attraktivität der Partei ab. Und beides verlor Rifondazione Comunista in den letzten Jahren immer mehr.

Die Spaltung von Rifondazione ist ein weiterer Beweis für den jämmerlichen Zustand der radikalen und kommunistischen Linke in Italien.

PdA sagt Nein zur Personenfreizügigkeit

Für die Partei der Arbeit der Schweiz (PdA) handelt es sich dabei nicht um einen «freien Personenverkehr», sondern um die Möglichkeit einer «freien Ausbeutung» der lohnabhängigen Menschen. Daher spricht sich die PdAS resolut gegen die Verträge aus.

Das Zentralkomitee der Partei der Arbeit der Schweiz (PdA) hat am 6. Dezember nach einer lebhaften Diskussion die Nein-Parole zu den bilateralen Verträgen beschlossen, die am 8. Februar 2009 zur Abstimmung kommen. Die sogenannte «Personenfreizügigkeit» ist als Grundsatz in der EU durch die Verträge von Maastricht aus dem Jahr 1991 verankert. Dadurch wird ein grosser, europäischer Arbeitsmarkt geschaffen, welcher den Konkurrenzkampf unter den Lohnabhängigen dramatisch verstärkt und zum Abbau von Rechtender Arbeitenden führt, die über Jahrzehnte auf nationaler Ebene erkämpft wurden.

Alibi für neoliberalen Abbau

Lohn- und Sozialdumping, Druck auf die Löhne, Arbeitslosigkeit, Angriffe auf gewerkschaftliche Rechte sind die Folgen für die ArbeiterInnen in ganz Europa, vor allem aber für jene aus Ländern, die erst seit kurzem Mitglied der EU sind. Auch in der Schweiz ist der Druck auf die Lohnabhängigen stark gestiegen. Ohne einen echten Ausbau der Arbeits- und Gewerkschaftsrechte bedeute der freie Personenverkehr eine weitere Verschiebung der Machtverhältnisse zu Gunsten der schweizerischen und europäischen Arbeitgeber. Somit wird die „Öffnung der EU“ zum Alibi für alle neoliberalen Reformen, die zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führen.

Gegen das neokoloniale Projekt

Wir distanzieren uns klar und deutlich von gewisse nationalistischen Kreise, die auch für die Nein-Parole einstehen. Ihre Argumentation steht im absoluten Gegensatz zu unserer Begründung der Ablehnung der Verträge. Die konservative und nationalistische Rechte hat sich noch nie für die Stärkung und den Ausbau der sozialen und gewerkschaftlichen Rechte der Lohnabhängigen eingesetzt – und wird dies auch nie tun. Die Verträge schliessen vier Fünftel der Weltbevölkerung aus. Es wäre falsch, alleine aus diesem Grund die Verträge abzulehnen. Sie stehen aber klar in einem Zusammenhang mit der Abschottungspolitik der EU, welche an ihren Aussengrenzen eine eigentliche Mauer gegen Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger aufbaut. Die PdAS bekämpft konsequent dieses klassisch neokoloniale Projekt.

Ausgehend von ihrer internationalistischen Überzeugung ruft die PdA dazu auf, am 8. Februar 2009 mit Nein zu den bilateralen Verträgen zu stimmen.

Guantánamo: Tod kurz vor Befreieung?

Das Ende von Guantanamo lässt der kommende amerikanische Präsident der USA, Barack Obama, von seinen Beratern vorbereiten. Währenddessen befinden sich dort noch 250 Gefangene aus 30 Ländern. Folter ist weiterhin an der Tagesordnung.

Ein Interview mit Barbara Lochbihler, Generalsekretärin von Amnesty International Deutschland.

[podcast]http://www.freie-radios.net/mp3/20090109-guantanamo-25763.mp3[/podcast]

Quelle: Radio LORA München

Anerkanntem Flüchtling droht Ausschaffung

Am Samstag, dem 3. Januar verhafteten österreichische Grenzbeamte  den in der Schweiz als politischer Flüchtling anerkannten Mesut Tunç bei seiner Rückreise in die Schweiz. Er war in Begleitung seiner Familie, mit der er über Weihnachten Freunde besucht hatte. Die Festnahme erfolgte aufgrund eines Auslieferungsersuchens der Türkei via Interpol.

1995 verurteilte ein türkisches Gericht den Schriftsteller und Dichter Mesut Tunç aufgrund seiner politischen Aktivitäten zu 30 Jahren Gefängnis. Nach sieben Jahren Haft unter inhumanen und schwierigsten Verhältnissen beteiligte sich Tunç am kollektiven Todesfasten politischer Gefangener. Sie protestierten damit für bessere Haftbedingungen, gegen die Einführung von Isolationsszellen und gegen die politische Justiz der türkischen Regierung, welche in den 80er Jahren systematisch politisch links Engagierte verfolgte.

Zahlreiche Gefangene bezahlten ihre Teilnahme am Hungerstreik mit dem Leben. Andere quälen seither schwere Krankheiten. Mesut Tunç beispielsweise leidet unter dem Wenicke-Korsakoff-Syndrom: Ein im deutschen Asylverfahren vorgelegter Befund des Psychosozialen Zentrums des Evangelischen Regionalverbandes Frankfurt am Main bescheinigt ihm eine posttraumatische Belastungsstörung mit andauernder Persönlichkeitsänderung und eine durch das Todesfasten ausgelöste hirnorganische Schädigung (Wernicke-Korsakoff-Syndrom). Wegen seines schlechten Gesundheitszustandes konnte  Tunç vorläufig nicht zurück ins Gefängnis gebracht werden. Er nützte diese Situation, um aus der Türkei nach Deutschland zu fliehen. Aus familiären Gründen verlegte er seinen Lebensmittelpunkt im Jahre 2005 in die Schweiz, wo seine Ehefrau bereits lebte. Im Mai 2008 anerkannte ihn die Schweiz als politischen Flüchtling.

Auslieferung rechtlich nicht zulässig

Obwohl er als anerkannter Flüchtling gemäss Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention nicht in ein Land ausgewiesen werden darf, wo ihm Verfolgung droht, sitzt Mesut Tunç in Auslieferungshaft. Im Fall seiner Auslieferung in die Türkei erwartet ihn dort die sofortige Inhaftierung und neuerliche Folter. Infolge seiner schlechten Gesundheit würde dies aller Voraussicht nach seinen Tod bedeuten. Ein bindendes Urteil des Europäischen Menschengerichtshofs vom 10. November 2005 verbietet die Auslieferung von Menschen, die  nachweislich aufgrund erlittener Haftbedingungen und Folter am so genannten Wernicke-Koraskoff-Syndrom leiden und mit einer erneuten Inhaftierung rechnen müssen.

Der Schweizer Anwalt von Mesut Tunç, Marcel Bosonnet aus Zürich, hat daher gegenüber verschiedenen Instanzen entsprechende Einsprachen und Begehren eingereicht (UNHCR, Amnesty international, Bundesamt für Migration, Bundesrätin Micheline Calmy-Rey), bis heute ohne konkrete Resultate. Dies obwohl die Rechtslage eindeutig eine Auslieferung nicht zulässt. Entsprechende Beschwerden sind auch in Oesterreich hängig, wo Mesut Tunç durch einen Anwalt sowie die Organisation Asyl-in-Not vertreten wird.

Das Schweizer Komitee «für die Unterstützung von Mesut TUNC» ruft daher alle Menschenrechtsorganisationen und die Öffentlichkeit auf, die Forderungen des Schweizer Solidaritätskomites zu untertützen:

  • Die sofortige Aufhebung des Auslieferungsverfahrens, die Freilassung von Mesut Tunç aus der Auslieferungshaft und die sichere Rückkehr an seinen Wohnort (Bern) in der Schweiz.
  • Die umgehende Intervention des Deutschen und Schweizerischen Aussenministeriums gegenüber den oesterreichischen Instanzen.
  • Endlich umgehend alle von Auslieferungsersuchen betroffene Personen in der Schweiz vollumfänglich über ihre rechtliche Situation zu informieren. Es genügt nicht, dass die Schweizer Behörden die Flüchtlinge in einer abstrakten Form jeweils darauf hinweisen, dass «die Anerkennung als Flüchtling lediglich für die Schweiz gilt».

China: Über 1000 Uiguren verhaftet

Im vergangenen Jahr liessen die chinesischen Behörden über 1000 Uiguren verhaften. Gemäss der Schweizerischen Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) unterschieden sie dabei nicht zwischen politischen AktivistInnen und gewalttätigen Extremisten. Uiguren stünden vielmehr unter Generalverdacht.

Die chinesischen Behörden haben erstmals offizielle Zahlen über die Verhaftung von Angehörigen der Volksgruppe der Uiguren veröffentlicht. 2008 seien in den ersten elf Monaten 1295 Uiguren wegen «Gefährdung der Sicherheit des Staates» oder verbotener religiöser Aktivitäten festgenommen worden, liess die chinesische Staatsanwaltschaft am Sonntag verlauten. Für die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) macht die hohe Zahl der offiziell zugegebenen Festnahmen deutlich, dass die Olympischen Spiele in Peking für die Uiguren keine Verbesserung der Menschenrechtslage gebracht haben. Die GfbV befürchtet zudem, dass die tatsächliche Zahl der aus politischen Gründen verhafteten Uiguren um ein Vielfaches höher sein könnte.

Besonders im Vorfeld der Olympischen Spiele waren uigurische Regimekritiker willkürlich festgenommen worden, weil die Behörden medienwirksame öffentliche Proteste während des Sportereignisses fürchteten. Massenverhaftungen setzten ein, nachdem im August 2008 mehrfach Polizeistationen von Uiguren gewaltsam angegriffen worden waren. Die GfbV kritisierte wiederholt, dass Chinas Behörden in Xinjiang nicht zwischen friedlichen Protesten uigurischer Regimekritiker und Gewalttaten von Extremisten unterscheiden, sondern uigurische Kritiker allein aufgrund ihrer ethnischen Abstammung pauschal als Terroristen verfolgen.

Sicherung von Rohstoffen

Gegen 1154 der Festgenommenen sei Anklage erhoben worden oder sie seien im Rahmen der Administrativhaft in Arbeitslager eingewiesen worden. Der Sekretär der Kommunistischen Partei in der Provinz Xinjiang im Nordwesten des Landes, Wang Lequan, hatte im August 2008 ein noch härteres Vorgehen gegen Regimekritiker und uigurische Menschenrechtler gefordert. Erst am 20. Dezember 2008 sind zwei uigurische Studenten – der 19 Jahre alte Mutellip Teyip und der 20 Jahre alte Miradil Yasin – in der Provinzhauptstadt Urumtschi festgenommen worden. Sie hatten an der Universität Flugblätter verteilt, in denen zur Teilnahme an nicht angemeldeten Demonstrationen aufgerufen wurde.

Offiziell begründen die chinesischen Behörden ihr hartes Vorgehen gegen uigurische Regimekritiker mit der Gefahr der Ausbreitung des Terrorismus in Xinjiang, das von den Uiguren Ostturkestan genannt wird. Tatsächlich vermutet die GfbV jedoch, dass die Machthaber in Peking mit ihrer kompromisslosen Unterdrückung jeder freien Meinungsäusserung der Uiguren ihren Zugriff auf die rohstoffreiche Region sichern wollen. 2008 wurde Xinjiang zum zweitwichtigsten Erdölproduzenten in der Volksrepublik. Wurden 1990 in der Region nur sieben Millionen Tonnen Öl gefördert, so waren es im vergangenen Jahr bereits 27,4 Millionen Tonnen. In Ostturkestan werden Erdölreserven in Höhe von 20,9 Milliarden Tonnen sowie Erdgasbestände von 10,8 Billionen Kubikmetern vermutet.

www.gfvb.ch

Die Kirche wird geräumt, der Kampf geht weiter!

Die Vollversammlung der Sans-Papiers hat am Dienstag bis tief in die Nacht über das weitere Vorgehen diskutiert. Eine Mehrheit entschied sich, heute den St. Jakob zu verlassen um den weiteren Kampf für ein menschenwürdiges Leben, für das Recht zu Arbeiten und für einen geregelten Aufenthaltsstatus zu planen.

Die Sans-Papiers werten die Aktion der letzten 19 Tage als Teilerfolg. Mit der versprochenen Härtefallkommission gibt es ein konkretes Zugeständnis. Auch die Tatsache, dass die Missstände im Zürcher Migrationsamt langsam an die Öffentlichkeit gelangen, ist ein Ergebnis der Kirchenbesetzung. Noch bleibt aber der Alltag der Sans-Papiers unverändert und die Papierlosen werden im Kanton Zürich als Menschen zweiter Klasse behandelt.

Die Vollversammlung der Sans-Papiers hat am Dienstag bis tief in die Nacht über das weitere Vorgehen diskutiert. Eine Mehrheit entschied sich, heute den St.Jakob zu verlassen um den weiteren Kampf für ein menschenwürdiges Leben, für das Recht zu Arbeiten und für einen geregelten Aufenthaltsstatus zu planen. Da sich alle beteiligten Sans-Papiers als Kollektiv verstehen, verlassen sie heute gemeinsam die Kirche.

Die Papierlosen werden sich weiterhin offensiv für ihre Rechte einsetzen. Deshalb fragen die Papierlosen noch diese Woche die Parteien des Kantons Zürich um einen Termine für ein Gespräch an. Mit einer Delegation möchten die Papierlosen die Parteien über ihre Probleme informieren und aufzeigen, dass mit dem heutigen Regime kein menschenwürdiges Leben im Kanton Zürich möglich ist. In den vergangenen Tagen hat sich gezeigt, dass nur wenige Politiker über die Praxis der Nothilfe im Kanton Zürich informiert sind.

Die Sans-Papiers weisen darauf hin, dass in der Umsetzung der Nothilfe keinerlei Verbesserungen erreicht wurden. Weiterhin wird die Nothilfe in Form von Migros-Gutscheinen ausbezahlt (8.50 Franken pro Tag). Viele Asylbewerber müssen öchentlich die Nothilfezentren wechseln. Diese so genannte Dynamisierung führt zu psychischen Problemen und ist reine Schikane. Für die wöchentliche Reise in die neue Notunterkunft werden keine Zugtickets zur Verfügung gestellt, obwohl gemäss Sozialamtsvorsteher Hofstetter ein Anspruch darauf bestünde. Damit will der Kanton Zürich die Menschen bewusst in die Kriminalität treiben. Diese Praxis könnte Regierungsrat Hollenstein in eigener Kompetenz jederzeit ändern.

Im Jahr 2008 wurde kein einziges Härtefallgesuch vom Kanton Zürich an den Bund weitergeleitet. Regierungsrat Hollenstein versucht die politische Verantwortung von sich zu weisen. Doch die Sans-Papiers betonen, dass  er sich nicht länger hinter dem Bund, dem Gesamtregierungsrat oder auch dem Kantonsrat verstecken kann. Denn es handelt sich um einen Verwaltungsakt.

Kein Mensch ist illegal, Bleiberecht jetzt!

Demo gegen militärische Aggression in Gaza

Am 10. Januar findet in Bern eine gesamtschweizerische Demonstration gegen die militärische Aggression in Gaza statt. Die teilnehmenden Organisationen fordern die Aufhebung der Blockade, die Anwendung internationalen Rechts und ein Stopp der Rüstungszusammenarbeit zwischen der Schweiz und Israel.

Bereits hat die israelische Offensive Hunderte von Opfern gefordert, viele davon ZivilistInnen. Die israelische Armee versetzt damit die Bevölkerung im Gaza-Streifen in Angst und Schrecken. 1,5 Millionen PalästinenserInnen leben seit Jahren in menschenunwürdigen Verhältnissen wegen der menschenrechtswidrigen, von Europa und Nordamerika mitgetragenen israelischen Blockade.

Eine Lösung des Nahost-Konflikts auf dem Verhandlungsweg kann erst dann erfolgreich sein, wenn die Gewalt gegen die Zivilbevölkerungen in den besetzten palästinensischen Gebieten sowie in Israel gestoppt wird, die Menschenrechte eingehalten werden und das Völkerrecht zur Anwendung gelangt. Es ist – angesichts der höchst ungleichen Opferzahlen und der jahrzehntelangen Verletzungen des humanitären Völkerrechts, der Genfer Konventionen und Resolutionen der UNO seitens Israel – zynisch, die israelische und palästinensische Verantwortung gleichzusetzen.

Die unilateral durchgesetzte Machtpolitik der USA, ihrer Alliierten und Israels muss endlich ein Ende haben. Statt das Recht des Stärkeren zu stützen, muss die internationale Gemeinschaft die Stärke des Rechts durchsetzen. Um die militärischen Angriffe, die Blockade und die Besatzung zu beenden, um dem Völkerrecht Geltung zu verschaffen und um die Einhaltung der Genfer Konventionen einzufordern, ist es nötig, konkreten und gezielten politischen, juristischen und wirtschaftlichen Druck auf Israel auszuüben.

Die Schweiz als Depositärstaat der Genfer Konventionen, insbesondere der vierten Genfer Konvention über den Schutz der Zivilbevölkerung in Konflikten, muss sich aktiv für die Einhaltung des Völkerrechts einsetzen. Die Schweiz soll deshalb in einem ersten Schritt die militärische Zusammenarbeit sowie alle Rüstungsgeschäfte mit Israel sistieren. Die Schweiz soll zudem darauf hinwirken, dass die Kriegsverbrechen dieser Tage von einem internationalen Strafgericht beurteilt werden.

Wir drücken unsere Solidarität mit sämtlichen zivilen Opfern des Konflikts aus und fordern:

  • Den sofortigen Stopp aller kriegerischen Handlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten, insbesondere im Gaza-Streifen – und in Israel.

  • Die sofortige und vollständige Aufhebung der Belagerung des Gaza-Streifens.

  • Den Rückzug Israels aus allen besetzten palästinensischen Gebieten.

  • Ein klares Engagement der Schweiz für die Einhaltung des Völkerrechts und der Genfer Konventionen.

  • Die Sistierung der militärischen Kooperation und der rüstungsindustriellen Zusammenarbeit der Schweiz mit Israel und allen Ländern des Nahen Ostens.

Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, demonstrieren wir am SAMSTAG, dem 10. JANUAR, 14 UHR. Besammlungsort ist die SCHÜTZENMATTE i BERN.

Verhalten an der Demo

Angesichts der momentanen schrecklichen Ereignisse ist es klar, dass die Emotionen und die Wut verständlicherweise gross sind. Die Organisationen, welche diese Kundgebung gemeinsam vorbereitet haben, möchten ein klares Zeichen setzen mit einer starken, friedlichen und verantwortungsvollen Kundgebung. Wir fordern Respekt und Toleranz gegenüber allen verschiedener Konfessionen und Nationalitäten auf Grundlage der gemeinsamen Plattform. Auch aus diesen Gründen wollen wir jede Form von Rassismus und Antisemitismus von der Demo verbannen und das Verbrennen von Fahnen unterbinden. Wir wollen eine gewaltfreie Kundgebung mit klaren inhaltlichen Botschaften. Wir zählen auf eure Unterstützung! Dieses Übereinkommen ist Bestandteil des Demonstrationsaufrufes und wurde von den organisierenden und unterstützenden Organisationen gutgeheissen.

Folgende Organisationen unterstützen den Demonstrations-Aufruf (Stand 5.1.09): Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GSoA, Grüne Partei der Schweiz, Palästina-Solidarität Region Basel, Sozialistische Alternative SoAL Basel, Partei der Arbeit Schweiz PdA, Vereinigung Schweiz-Cuba, Collectif Urgence Palestine CUP Vaud, FriedenJetzt.ch, Liga der Muslimen derSchweiz LMS, Gemeinschaft Schweiz-Palästina GSP, Génération Palestine Genève, Gerechtigkeit und Frieden in Palästina Bern, Recht für Alle/Droit pour Tous, solidaritéS GE/NE/VD, Collectif Non à la guerre Vaud, Bewegung für den Sozialismus BFS, Schweizerische Friedensbewegung SFB, Basler Frauenvereinigung für Frieden und Fortschritt BFFF, Verein der Palästinensischen Gemeinde in der Schweiz, attac Schweiz, Centrale Sanitaire Suisse Romande, Aide Sanitaire Suisse aux Palestiniens, cfd-die feministische friedensorganisation, Berner Mahnwache für einen gerechten Frieden in Israel/Palästina, Campagne Européenne contre le siège de Gaza, Association Meyrin-Palestine

Ein Funke Hoffnung!

Heute morgen haben Gespräche einer Delegation der Sans-Papiers der Prediger/St.Jakob Kirche mit dem zuständigen Regierungsrat Hans Hollenstein stattgefunden. Kirchenratspräsident Ruedi Reich trat dabei als Vermittler auf.

Als Erfolg werten die Sans-Papiers die versprochene Einsetzung einer Härtefallkommission. Bezüglich der Umsetzung der Nothilfe offerierte Regierungsrat Hollenstein dagegen keine konkreten Kompromisse. Die im direkten Gespräch klar zugesagte Härtefallkommission, wurde an derMedienkonferenz jedoch relativiert. Auch auf mehrfaches Nachfragen der Medienschaffenden nannte Hollenstein weder einen konkreten Zeitplan noch äusserte er sich zu den genauen Kompetenzen der geplanten Kommission. Die Sans-Papiers beharren darauf, dass die Kommission keine Alibi-Übung sein darf. Sie warten deshalb weiter auf die konkreten Pläne zu einer wirksamen Umsetzung.

In Bezug auf die im neuen Asyl- und Ausländergesetz geschaffene Härtefallregelung musste der Regierungsrat eingestehen, dass er im Jahr 2008 keinen einzigen Fall nach Bern weitergeleitet hat. Damit respektiert der Kanton Zürich und als politischer Verantwortlicher Regierungsrat Hollenstein die auf Bundesebene zusammen mit den Verschärfungen beschlossene Härtefallregelung de facto nicht. Als Erfolg hingegen werten die Sans-Papiers, dass der Regierungsrat sich an der Medienkonferenz bereit erklärte, sämtliche abgelehnten Härtefallgesuche erneut zu prüfen. Die Sans-Papiers kritisieren, dass sich der Regierungsrat an der Pressekonferenz hinter dem Migrationsamt versteckte und seine klare politische Verantwortung so nicht wahrnahm.

Keinerlei Zugeständnisse bei der Nothilfe

Bezüglich der geforderten Verbesserungen im Nothilferegime machte der Regierungsrat Hollenstein bereits in den Gesprächen keinerlei konkrete Zugeständnisse, obwohl dieser Bereich vollständig in der Kompetenz des Kantons liegt. Weiterhin werden Menschen also in Notunterkünften, teilweise in Bunkern ohne Tageslicht, leben müssen und erhalten nur die minimalste Nothilfe in Form von Migros-Gutscheinen für täglich Fr. 8.55. Im Gegensatz zu anderen Kantonen sind auch Frauen und Kinder davon nicht ausgenommen. Weiterhin festgehalten wird an der so genannten «Dynamisierung», das heisst am Zwang, dass Nothilfeempfangende jede Woche die Unterkunft wechseln müssen. Die Frage, wie dies ohne Bahnbillette korrekt vor sich gehen soll, konnte Regierungsrat Hollenstein nicht beantworten.

Heute abend werden die Sans-Papiers das weitere Vorgehen diskutieren. Bis Mittwochabend haben die Papierlosen in der St. Jakob-Kirche Gastrecht.

Nur widerwillig geduldet, auch in der Kirche!

Die Vollversammlung der Sans-Papiers hat beschlossen, ab Sonntag, den 4. Januar neu in der Kirche St. Jakob beim Stauffacher das angebotene Kirchenasyl in Anspruch zu nehmen.

Die Papierlosen haben kein Interesse an einem Konflikt mit der Kirche, zeigen sich aber enttäuscht, dass in der Predigerkirche die entrechteten Menschen nur widerwillig geduldet wurden. Die benachteiligten Menschen der Gesellschaf sind auch an diesem Ort nicht willkommen.Mit der Erfüllung der Bedingung von Regierungsrat Hollenstein kann das Gespräch am Montag stattfinden. Die Sans-Papiers begrüssen, dass Kirchenratspräsident Ruedi Reich als Vermittler auftritt. Das Gespräch soll daher beim Kirchenratspräsidenten, an einem neutralen Ort, geführt werden. Die Papierlosen erwarten ein konkretes Entgegenkommen bezüglich ihrer Forderungen. Bei der Umsetzung der Härtefallregelung, wie auch bei der Ausgestaltung der Nothilfe, hat der zuständige Regierungsrat die Kompetenzen, Verbesserungen in die Wege zu leiten und schnell umzusetzen. Die Sans-Papiers zeigen sich ein weiteres Mal gesprächsbereit, sind aber nicht gewillt sich auf später vertrösten zu lassen.

Kraftvolle Bleiberechts-Demonstration

Gut 2500 Menschen gingen am Samstag, 3. Januar, in Zürich für für die Rechte von Sans-Papiers auf die Strasse. Da die Demonstration in weniger als einer Woche geplant wurde, ist dies ein starkes Zeichen der Bevölkerung.

Die Demonstrierenden forderten eine kollektive Regularisierung aller in der Schweiz lebenden Sans-Papiers. Neben einem Bleiberecht für Flüchtlinge, welche hier leben, beinhaltet diese auch eine Aufhebung des Arbeistverbots. Denn dieses verhindert letztendlich ein eigenständiges, menschenwürdiges Leben. In Redebeiträgen kritisierten die Teilnehmenden die Praxis im Kanton Zürich gängige Praxis, abgewiesenen Flüchtlingen nur 8 Franken pro Tag in Form von Migros-Gutscheinen abzugeben. Die teilnehmenden Sans-Papiers betonten, dass die Solidarität der Demonstrierenden ihnen Kraft gebe, um weiter für Papiere und ein menschenwürdiges Leben in der Schweiz zu kämpfen.

Nestlé versucht in Polen Gewerkschaften zu zerschlagen

Am 19. Januar geht in Rzeszów (Polen) ein Verfahren gegen die Alima Gerber S.A., ein Subunternehmen von Nestlé, in die zweite Runde. Der langjährige Alima-Arbeiter und Gewerkschafter Jacek Kotula war am 5. September 2008 unter fadenscheinigen Gründen entlassen worden, was er umgehend wegen missbräuchlicher Kündigung vor Gericht brachte.

Der offizielle Grund, der von der Nestlé-Tochter Alima Gerber S.A. für die Entlassung angegeben wurde, war dass Jacek Kotula den Interessen der Firma geschadet habe. Dies soll bei einem Gespräch mit einem Bauernvertreter geschehen sein. Jacek Kotula informierte ihn, dass Alima Gerber Äpfel aus Italien kaufe, statt diese bei den lokalen Bauern zu kaufen.

Alima Gerber wirft Jacek Kotula vor, er habe die höchst möglichen Preise durchsetzen wollen und so den Interessen der Firma zuwider gehandelt. Dieselbe Geschichte wird vom Alima Gerber-Management auch benutzt, um Lohnverhandlungen abzuschmettern, da die Firma aufgrund der höheren Preise nicht in der Lage sei, die Löhne von 350 Euro netto auf 490 Euro anzuheben und dass alles die Schuld von Jacek Kotula sei.

Als Jacek Kotula erfuhr, dass er nach 16 Jahren Arbeit bei der Nestlé-Tochter Alima Gerber entlassen wurde, erlitt er einen Kreislaufkollaps und war eine Woche im Spital. Während dieser Zeit wurden seine Frau und Kinder auf massive und dreiste Art und Weise bedrängt, das Entlassungsschreiben anzunehmen.

Solidarität mit den Sans-Papiers!

Am Samstag, 3. Januar werden wir mit einer lautstarken Demo (Besammlung 13.30 Uhr, Predigerplatz), unsere Anliegen und Forderungen auf die Strasse tragen. Wir freuen uns darauf, wenn Du uns dabei begleitest. Danach findet am Abend in der Predigerkirche eine Lesung aus Brechts «Flüchtlingsgespräche» statt!

Seit 19. Dezember halten wir Sans Papiers die Predigerkirche besetzt. Mit der schon fast zwei Wochen andauernden Besetzung kämpfen wir für ein würdevolleres und selbstbestimmtes Leben. Für diesen Kampf sind wir weiterhin auf die Unterstützung solidarischer Menschen angewiesen. Am Abernd erwartet dich anschliessend an die Demonstration um 18 Uhr in der Predigerkirche eine sehr spannende Veranstaltung. Vier SchauspielerInnen – Nicole Knuth, Suna Baldinger, Helmut Vogel und Martin Hamburger – werden aus den «Flüchtlingsgesprächen» von Berthold Brecht vorlesen.

Brecht hat die «Flüchtlingsgespräche» in den frühen 1940er Jahren im Exil (Finland und den USA) geschrieben. Das Stück handelt vom Alltag der aus Deutschland Vertriebenen. Die Flüchtlinge unterhalten sich über die Situation in der Fremde aber auch über die faschistische Herrschaft in der Heimat. In den Problemen der Flüchtlinge zu Brechts Zeiten erkennen wir Sans Papiers uns im 2009 wieder. Das Stück hat an Brisanz nichts eingebüsst.

Wir freuen uns auf deinen Besuch, eine Tasse Tee und spannende Begegnungen.

Die Sans Papiers aus der Predigerkirche

www.bleiberecht.ch (Auf der Homepage sind zudem neue Filme zu sehen. Unbedingt
reinschauen.

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