Anerkanntem Flüchtling droht Ausschaffung
Am Samstag, dem 3. Januar verhafteten österreichische Grenzbeamte den in der Schweiz als politischer Flüchtling anerkannten Mesut Tunç bei seiner Rückreise in die Schweiz. Er war in Begleitung seiner Familie, mit der er über Weihnachten Freunde besucht hatte. Die Festnahme erfolgte aufgrund eines Auslieferungsersuchens der Türkei via Interpol.
1995 verurteilte ein türkisches Gericht den Schriftsteller und Dichter Mesut Tunç aufgrund seiner politischen Aktivitäten zu 30 Jahren Gefängnis. Nach sieben Jahren Haft unter inhumanen und schwierigsten Verhältnissen beteiligte sich Tunç am kollektiven Todesfasten politischer Gefangener. Sie protestierten damit für bessere Haftbedingungen, gegen die Einführung von Isolationsszellen und gegen die politische Justiz der türkischen Regierung, welche in den 80er Jahren systematisch politisch links Engagierte verfolgte.
Zahlreiche Gefangene bezahlten ihre Teilnahme am Hungerstreik mit dem Leben. Andere quälen seither schwere Krankheiten. Mesut Tunç beispielsweise leidet unter dem Wenicke-Korsakoff-Syndrom: Ein im deutschen Asylverfahren vorgelegter Befund des Psychosozialen Zentrums des Evangelischen Regionalverbandes Frankfurt am Main bescheinigt ihm eine posttraumatische Belastungsstörung mit andauernder Persönlichkeitsänderung und eine durch das Todesfasten ausgelöste hirnorganische Schädigung (Wernicke-Korsakoff-Syndrom). Wegen seines schlechten Gesundheitszustandes konnte Tunç vorläufig nicht zurück ins Gefängnis gebracht werden. Er nützte diese Situation, um aus der Türkei nach Deutschland zu fliehen. Aus familiären Gründen verlegte er seinen Lebensmittelpunkt im Jahre 2005 in die Schweiz, wo seine Ehefrau bereits lebte. Im Mai 2008 anerkannte ihn die Schweiz als politischen Flüchtling.
Auslieferung rechtlich nicht zulässig
Obwohl er als anerkannter Flüchtling gemäss Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention nicht in ein Land ausgewiesen werden darf, wo ihm Verfolgung droht, sitzt Mesut Tunç in Auslieferungshaft. Im Fall seiner Auslieferung in die Türkei erwartet ihn dort die sofortige Inhaftierung und neuerliche Folter. Infolge seiner schlechten Gesundheit würde dies aller Voraussicht nach seinen Tod bedeuten. Ein bindendes Urteil des Europäischen Menschengerichtshofs vom 10. November 2005 verbietet die Auslieferung von Menschen, die nachweislich aufgrund erlittener Haftbedingungen und Folter am so genannten Wernicke-Koraskoff-Syndrom leiden und mit einer erneuten Inhaftierung rechnen müssen.
Der Schweizer Anwalt von Mesut Tunç, Marcel Bosonnet aus Zürich, hat daher gegenüber verschiedenen Instanzen entsprechende Einsprachen und Begehren eingereicht (UNHCR, Amnesty international, Bundesamt für Migration, Bundesrätin Micheline Calmy-Rey), bis heute ohne konkrete Resultate. Dies obwohl die Rechtslage eindeutig eine Auslieferung nicht zulässt. Entsprechende Beschwerden sind auch in Oesterreich hängig, wo Mesut Tunç durch einen Anwalt sowie die Organisation Asyl-in-Not vertreten wird.
Das Schweizer Komitee «für die Unterstützung von Mesut TUNC» ruft daher alle Menschenrechtsorganisationen und die Öffentlichkeit auf, die Forderungen des Schweizer Solidaritätskomites zu untertützen:
- Die sofortige Aufhebung des Auslieferungsverfahrens, die Freilassung von Mesut Tunç aus der Auslieferungshaft und die sichere Rückkehr an seinen Wohnort (Bern) in der Schweiz.
- Die umgehende Intervention des Deutschen und Schweizerischen Aussenministeriums gegenüber den oesterreichischen Instanzen.
- Endlich umgehend alle von Auslieferungsersuchen betroffene Personen in der Schweiz vollumfänglich über ihre rechtliche Situation zu informieren. Es genügt nicht, dass die Schweizer Behörden die Flüchtlinge in einer abstrakten Form jeweils darauf hinweisen, dass «die Anerkennung als Flüchtling lediglich für die Schweiz gilt».

Im vergangenen Jahr liessen die chinesischen Behörden über 1000 Uiguren verhaften. Gemäss der Schweizerischen Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) unterschieden sie dabei nicht zwischen politischen AktivistInnen und gewalttätigen Extremisten. Uiguren stünden vielmehr unter Generalverdacht.
Am 10. Januar findet in Bern eine gesamtschweizerische Demonstration gegen die militärische Aggression in Gaza statt. Die teilnehmenden Organisationen fordern die Aufhebung der Blockade, die Anwendung internationalen Rechts und ein Stopp der Rüstungszusammenarbeit zwischen der Schweiz und Israel.
Am Samstag, 3. Januar werden wir mit einer lautstarken Demo (Besammlung 13.30 Uhr, Predigerplatz), unsere Anliegen und Forderungen auf die Strasse tragen. Wir freuen uns darauf, wenn Du uns dabei begleitest. Danach findet am Abend in der Predigerkirche eine Lesung aus Brechts «Flüchtlingsgespräche» statt!
Ab heute besetzen Sans-Papiers und Schweizer AktivistInnen die Predigerkirche in Zürich, um gegen die Migrationspolitik im Kanton Zürich und in der Schweiz zu protestieren. Sie fordern eine bessere Umsetzung der Härtefallregelung, Ausweispapiere für alle und eine Aufhebung des Arbeitsverbots für Asylsuchende.
Greenpeace-AktivistInnen demonstrieren seit heute morgen früh beim Bundesamt für Gesundheit BAG gegen dessen laschen Umgang mit Gentech-Lebensmitteln.
Der Zentralvorstand der Gewerkschaft Unia hat sich heute deutlich dafür ausgesprochen, ein Referendum gegen die Revision des Gesetzes über die berufliche Vorsorge zu ergreifen. Die Gesetzesänderung sieht massive Rentenkürzungen vor.
Vergangenen Januar verhaftete die Berner Polizei während zweier Demos über 200 Personen und sperrte diese unter unmenschlichen Bedingungen ein. Zwei Eingaben von Menschenrechtsgruppen schmetterte nun die zuständige Oberaufsichtskommission ab. Sie legitimiert dadurch das willkürliche Polizeivorgehen.
Die Behauptung der Industrie, Taser seien keine tödlichen Waffen, hält einer gründlichen Überprüfung nicht stand. Amnesty International veröffentlicht heute einen neuen Bericht über die Gefährlichkeit der Elektroschockwaffen. Zwischen 2001 und August 2008 starben in den USA 334 Menschen nach einem Taser-Einsatz. Die Menschenrechtsorganisation fordert die Behörden auf, die Verwendung von Tasern stark einzuschränken oder auszusetzen.
Die durch die UBS gekauften PolitikerInnen von SVP, FDP und CVP schieben der UBS ohne die geringste Auflage sechs Milliarden Franken zu. Deshalb fordert die JUSO nun: Gleiches Recht für alle. Auf einer Webpage erhält jede/r die Möglichkeit, sich eine bürgerliche Stimme im Parlament zu kaufen.
Vor rund einem Monat hat das «Komitee für eine Stadt ohne Ausgrenzung» zu einem Aktionsmonat aufgerufen. In zahlreichen Aktionen wurde die diskriminierende Sicherheitspolitik von Stadt und Kanton Luzern und der intolerante Umgang mit sogenannten Randgruppen thematisiert. Diesen Samstag endet der Aktionsmonat mit einer grossen Abschlusskundgebung.