Unia für Referendum gegen Rentenkürzungen

Der Zentralvorstand der Gewerkschaft Unia hat sich heute deutlich dafür ausgesprochen, ein Referendum gegen die Revision des Gesetzes über die berufliche Vorsorge zu ergreifen. Die Gesetzesänderung sieht massive Rentenkürzungen vor.

Die Gewerkschaft Unia spricht sich dagegen aus, dass die Arbeitnehmenden mit tieferen Renten nun die Folge der Krise der Finanzwirtschaft ausbaden sollen. Für Unia ist es auch unverständlich, dass der Bundesrat von den Pensionskassen zukünftig noch höhere Investitionen in unsichere Hedge Fonds verlangt. Unia ruft alle sozialen Kräfte auf, sich an diesem Referendum zu beteiligen.

Die vereinigte Bundesversammlung wird diesen Freitag voraussichtlich die Revision des Gesetzes über die berufliche Vorsorge beschliessen. Dies sieht vor, bis 2015 den Versicherten massive Rentenkürzungen zuzumuten. Gemeinsam mit der bereits beschlossenen letzten BVG-Revision würden die Renten um mehr als 10 Prozent gesenkt.

Renten sichern statt Hedge Fonds fördern
Verschiedene Pensionskassen haben sich mit Investitionen in hochriskante Hedge Fonds verspekuliert. Die Gewerkschaft Unia wehrt sich dagegen, dass die Arbeitnehmenden dafür nun die Zeche zahlen sollen und die aktuelle Finanzkrise zum Anlass genommen wird, die Kaufkraft der zukünftigen Rentnerinnen und Rentner massiv anzugreifen.
Noch unverständlicher ist, dass der Bundesrat von den Pensionskassen verlangt, noch mehr Geld in unsichere Finanzderivate anzulegen. Dies legt die auf den 1. Januar 2009 in Kraft tretende Anlageverordnung 2 fest. Die Gewerkschaft Unia fordert den Bundesrat auf, auf die Inkaftsetzung dieser Verordnung zu verzichten.
Falls die Bundesversammlung am kommenden Freitag die Revision des Gesetzes über die berufliche Vorsorge beschliesst, wird die Gewerkschaft Unia dagegen das Referendum ergreifen. Sie ruft alle sozialen Kräfte auf, sich am Referendum gegen Rentenkürzungen zu beteiligen.

Bern: Polizeiwillkür durch Oberaufsicht abgesegnet

Vergangenen Januar verhaftete die Berner Polizei während zweier Demos über 200 Personen und sperrte diese unter unmenschlichen Bedingungen ein. Zwei Eingaben von Menschenrechtsgruppen schmetterte nun die zuständige Oberaufsichtskommission ab. Sie legitimiert dadurch das willkürliche Polizeivorgehen.

Die Menschenrechtsgruppe augenauf Bern und der Verein grundrechte.ch beantragten bei der Oberaufsichtskommission (OAK) eine Untersuchung der Polizeieinsätze vom 19. und 26. Januar 2008. Die nun veröffentlichte Antwort der OAK befinden sie für äusserst unbefriedigend.

Gemäss ihrem Schreiben erachtet es die OAK «unter den besonderen Rahmenbedingungen» als verhältnismässig, 242 Personen festzunehmen, bis zu zehn Stunden bei mangelnder Versorgung und ohne Angabe eines Grundes bei eisigen Temperaturen in überfüllten Freiluftkäfigen festzuhalten. – Ohne dass es ansatzweise zu Ausschreitungen gekommen ist, nota bene! Die OAK hält es weiter für verhältnismässig, dass sich Personen, die keinerlei Straftaten begangen haben, bei der Durchsuchung vollständig entkleiden müssen und systematisch fotografiert werden.

Diffuse Gefährdungslage

Ähnlich wie der Regierungsrat in seiner Antwort auf die Interpellation von Corrado Pardini (SP) im Juli dieses Jahres, folgt nun auch die OAK in weiten Teilen der Argumentationslinie der Kantonspolizei. Die massenhaften Kontrollen und Festnahmen von Personen, die sich einwandfrei ausweisen konnten – und bei denen ein Verdacht auf eine erhebliche Straftat zu keinem Zeitpunkt gegeben war – wird pauschal mit dem Verweis auf eine diffuse Gefährdungslage gerechtfertigt. Die katastrophalen Festhaltebedingungen und das erniedrigende Durchsuchungsprozedere verharmlost die OAK als Folge logistischer Probleme.

Es hat sich in zahlreichen Fällen gezeigt, wie schwierig es ist, auf dem juristischen Weg gegen Fehlverhalten der Polizei vorzugehen. In den allermeisten Fällen werden entsprechende Verfahren eingestellt oder enden in einem Freispruch der angeschuldigten PolizistInnen. Umso wichtiger wäre es daher, dass die verantwortlichen politischen Instanzen ihre Aufsichtsfunktion wahrnehmen und sich kritisch und ernsthaft mit dem Verhalten der Polizei auseinandersetzen. Die Antwort der OAK zeigt in aller Deutlichkeit, dass auch hier offenbar jeder Wille zu einer solchen kritischen Auseinandersetzung fehlt. Die Antwort scheint einzig das Ziel zu verfolgen, den fraglichen Polizeieinsatz zu rechtfertigen.

Augenauf Bern und grundrechte.ch bedauern zudem, dass in der Antwort der OAK eine genauere Ausführung zu den Empfehlungen von Regierungsstatthalterin Regula Mader fehlt. Die beiden Organisationen werden diesbezüglich bei der OAK eine detaillierte Auskunft verlangen,

  • … welche Massnahmen konkret umgesetzt werden
  • … ob und in welcher Form diese Umsetzung kontrolliert wird
  • … und für welche Empfehlungen angeblich die gesetzlichen Grundlagen fehlen.

USA: 334 Todesfälle beim Einsatz von Tasern

Die Behauptung der Industrie, Taser seien keine tödlichen Waffen, hält einer gründlichen Überprüfung nicht stand. Amnesty International veröffentlicht heute einen neuen Bericht über die Gefährlichkeit der Elektroschockwaffen. Zwischen 2001 und August 2008 starben in den USA 334 Menschen nach einem Taser-Einsatz. Die Menschenrechtsorganisation fordert die Behörden auf, die Verwendung von Tasern stark einzuschränken oder auszusetzen.

«Taser-Pistolen sind keine ‹nicht-tödliche Waffen› wie oft behauptet wird», erklärt Denise Graf, Polizeiexpertin und Juristin der Schweizer Sektion von Amnesty International. Graf nahm vergangene Woche in Lausanne an einem Podiumsgespräch mit dem Geschäftsführer von Taser France teil. «Elektroschockwaffen können töten und dürfen nur als letztes Mittel zum Einsatz kommen. Das Problem mit Tasern besteht darin, dass sie von Natur aus zu Missbräuchen verleiten. Die Waffe ist handlich, leicht zu bedienen und fügt starker Schmerz zu, ohne grosse Spuren zu hinterlassen», sagte Graf.

Die Studie vom Amnesty International stützt sich auf 98 Autopsien und kommt zum Schluss, dass 90 Prozent der nach einem Taser-Einsatz Verstorbenen nicht bewaffnet waren und von ihnen keine unmittelbare Bedrohung ausging. Die Personen waren oft wiederholten und anhaltenden Stromstössen ausgesetzt – deutlich länger als die «normalen» Elektroschocks von 5 Sekunden. In machen Fällen wurde ein weiterer Stromstoss verabreicht, weil die Zielperson nach dem ersten Einsatz paralysiert war und nicht auf Anweisungen reagiert hatte.

In mindestens sechs Todesfällen wurde ein Taser gegen Menschen mit neurologischen Problemen eingesetzt. Beispielsweise gegen einen Arzt, der nach einem Autounfall einen epileptischen Anfall erlitt. Er starb nach mehreren Stromstössen, nachdem er, verwirrt und benommen, den Befehlen der Polizisten nicht nachkam.

Die Polizei setzte Taser-Pistolen auch gegen Kinder, schwangere Frauen und Menschen mit Altersdemenz ein. In Florida erhielt im März 2008 ein Mädchen mit Lernstörungen einen Stromstoss, nachdem es einen Polizisten ins Gesicht geschlagen hatte. Der Polizist war in die Schule gerufen worden, weil das Mädchen verstört war, Stühle und Tische herumwarf und das Personal anspukte.

In den meisten der untersuchten 334 Todesfälle spielten weitere Faktoren wie Drogen eine Rolle. Trotzdem kamen GerichtsmedizinerInnen und Justizbehörden zum Schluss, dass die Stromstösse von Tasern in mindestens 50 Fällen direkt oder indirekt zum Tod führten. «Amnesty International ist sehr besorgt über die Tatsache, dass man den breiten Einsatz von Elektroschockwaffen bewilligt hatte, bevor die möglichen Folgewirkungen rigoros und von unabhängigen Studien geprüft wurden», erklärte Denise Graf.

www.amnesty.ch

Kauf dir bürgerliche PolitikerInnen!

Die durch die UBS gekauften PolitikerInnen von SVP, FDP und CVP schieben der UBS ohne die geringste Auflage sechs Milliarden Franken zu. Deshalb fordert die JUSO nun: Gleiches Recht für alle. Auf einer Webpage erhält jede/r die Möglichkeit, sich eine bürgerliche Stimme im Parlament zu kaufen.

Die bürgerlichen Parteien haben sich letzte Woche bei der Grossbank UBS für die jahrelange Zahlung von Schmiergeldern bedankt. Ohne eine einzige Bedingung wurde das 6-Milliarden-Rettungspaket durch die Räte gewinkt – und das notabene ungeachtet des internationalen Anti-Korruptionstages vom 9.Dezember! Eine weltweit einzigartig dreiste Zurschaustellung, welche die wahren Loyalitäten von CVP, FDP und SVP aufzeigt.

Die JungsozialistInnen (JUSO) Schweiz halten es allerdings für unfair, dass sich nur die Grossbanken der Stimmen der Bürgerlichen versichern dürften. Deshalb möchte sie nun allen BürgerInnen dieses Landes die Chance bieten, sich der bedingungslosen Loyalität einer/s bürgerlichen Abgeordneten zu versichern. Ab sofort kann auf der Webseite www.kauft-mich.ch um die Stimme der bürgerlichen Parlamentarier/innen geboten werden. Die höchsten Gebote erhalten kurz vor Weihnachten den Zuschlag. Bietende können selbst wählen, ob ihr Gebot der Anti-Korruptions-NGO «Transparency International» oder der bisher bei UBS-Schmiergeldzahlungen schmählich übergangenen JUSO zugute kommen soll.

Luzern: Abschluss des Aktionsmonats gegen Ausgrenzung

Vor rund einem Monat hat das «Komitee für eine Stadt ohne Ausgrenzung» zu einem Aktionsmonat aufgerufen. In zahlreichen Aktionen wurde die diskriminierende Sicherheitspolitik von Stadt und Kanton Luzern und der intolerante Umgang mit sogenannten Randgruppen thematisiert. Diesen Samstag endet der Aktionsmonat mit einer grossen Abschlusskundgebung.

Mit dem Aufruf hat das Komitee auf die massiv zunehmenden Angriffe auf Personen und Einrichtungen mit alternativen oder sozialen Zielen und Lebensvorstellungen aufmerksam gemacht. Die selben Gruppen, die von der Politik kriminalisiert werden, wurden jüngst Opfer von teils lebensgefährlichen Angriffen: Luzerner PolitikerInnen wollen Menschen mit Videoüberwachung, Wegweisungsartikel oder Strassenmusikverbot aus der Stadt vertreiben. Alternative Kulturhäuser werden geschlossen, die KulturaktivistInnen auf der Strasse umzingelt, teilweise brutal festgenommen und eine ganze Nacht lang eingesperrt. Freiräume wie Wagenplätze oder besetzte Häuser werden vertrieben beziehungsweise geräumt. Die restriktive Praxis des
Luzerner Amtes für Migration macht auch vor der Ausschaffung irakischer Flüchtlinge in ein Bürgerkriegsgebiet nicht halt…
Dass in diesem Klima sogenannt randständige Menschen in lebensbedrohlicher Art mit Sprengkörpern angegriffen wurden, erstaunt nicht einmal mehr die PolitikerInnen. Statt endlich zu handeln werden die Taten und der Stand der Ermittlungen von Medien und Politik quasi totgeschwiegen und die menschenverachtende Politik weitergetrieben. Dem wirkt(e) der Aktionsmonat entgegen.

Der Aktionsmonat endet diesen Samstag, 13.12.2008, mit einer grossen Abschlusskundgebung. Diese startet um 14.30 Uhr beim Theaterplatz und endet nach einem Umzug durch die Stadt auf dem Luzerner Bahnhofsplatz. Neben Reden wird es Essen, Musik und weitere Aktionen geben.

Quelle: Aktion Freiraum (www.aktionfreiraum.ch)

Zürcher Obergericht spricht Gaybar-Betreiber frei.

Die Zürcher Gay-Szene kann aufatmen. Clubähnliche Bars und Gay-Betriebe widersprechen dem Gastgewerbegesetz nicht. Es dürfen dort auch Sachen geschehen, die in einem Tea-Room nicht angehn. Das Zürcher Obergericht hat den Betreiber einer Gay-Bar mit Dark-Room – der Wildsau-Bar – von allen Vorwürfen freigesprochen.
Das Obergericht stellt fest, dass die Bar des Beklagten dank einer strikten Eingangskontrolle nicht allgemein zugänglich war. Es wurden nur volljährige Personen eingelassen, die suchten, was die Bar bot: namentlich die Gelegenheit zu einvernehmlichen, sexuellen Handlungen. Damit ist nach Auffassung des Obergerichts den Anforderungen für Sitte und Ordnung Rechnung getragen. Es rügt die Vorinstanz, weil sie die Eingangskontrolle gar nicht berücksichtigt, sondern als unzulässig beurteilt hatte. Die Vorinstanz hatte den Betreiber am 8. Januar 2008 schliesslich schuldig gesprochen, in seinem Lokal unsittliche Handlungen geduldet zu haben.
Keine Diktatur der Mehrheit
Es könne mit der Forderung nach Sitte und Anstand im Gastgewerbegesetz nicht darum gehen, einer Minderheit die Moralanschauungen der Mehrheit aufzuzwingen und ihr den Raum für die eigene private Lebensgestaltung zu nehmen, hält das Obergericht dem entgegen. Das Gericht zieht ausdrücklich den Vergleich zu den Swinger-Clubs, welche Heterosexuellen, die dies wünschen, gegen Eintritt ohne weitere Einschränkungen die Möglichkeit zu einvernehmlichen sexuellen Kontakten gibt. Das Obergericht hat den Barbetreiber in seinem Urteil vom 18. November 2008 vollumfänglich freigesprochen. Ausserdem erhält er eine Prozessentschädigung von 5000 Franken.
Grosse Erleichterung für Zürcher Gay-Betriebe
Für die Gay-Betriebe der Stadt Zürich bedeutet dieses Urteil eine grosse Erleichterung. Insbesondere, dass das Gericht eine Eintrittskontrolle als legal und auch zweckmässig erachtet, beendet die nun schon seit Jahren bestehende Rechtsunsicherheit, welche auch durch die Verhandlungen mit der Stadt nie restlos beseitigt werden konnte.
Das Gerichtsurteil macht die ausgehandelten Lösungen, welche  an bauliche Massnahmen im Bereich der Dark-Rooms sowie an Bewilligungsänderungen gebunden waren, teilweise überflüssig. Aufgrund der nun erfolgten Rechtssprechung, ergeben sich neue Grundlagen. Die Vereinigung der Gay-Betriebe Schweiz VEGAS wird mit Unterstützung von PINK CROSS bei der Stadt um ein neuerliches Treffen nachsuchen, um nun definitive Regeln für das Errichten und das Betreiben von Dark-Rooms festzulegen.
Quelle: PINK CROSS (www.pinkcross.ch)

Frankreich: Gewerkschaften planen Mobilisierung

Die französischen Arbeiter und Angestellten und ihre Gewerkschaften wollen «nicht für eine Krise zahlen, für die sie nicht verantwortlich sind». Die grössten Gewerkschaften des Landes planen deshalb für Anfang Jahr gross angelegte Mobilisierungen. Mit dem historisch einmaligen Zusammengehen sollen Forderungen nach sozialer Absicherung Nachdruck verliehen werden.

Die französischen Gewerkschaften wollen sich nicht einfach passiv damit abfinden, dass die Lasten der Wirtschaftskrise von Regierung und Unternehmern auf die arbeitende (und arbeitslose) Bevölkerung abgewälzt werden. Deshalb haben sich alle  acht grossen französischen Gewerkschaftszentralen (CFDT, CGT, FO, CFTC, CGC, FSU, Solidaires und UNSA) bei einem Spitzentreffen am 24. November zum ersten Mal seit langer Zeit wieder auf «das Prinzip einer massiven Mobilisierung der Beschäftigten zu Anfang des Jahres 2009» verständigt.
In einem gemeinsamen Communiqué hielten die Gewerkschaften fest, dass sich Probleme der Kaufkraft und der Arbeitsplätze für die Beschäftigten verschärft haben. Unternehmen zwingen ihre Angestellten immer häufiger zu Kurzarbeit und unfreiwilligem Urlaubnehmen. Entlassungen häufen sich, und Temporärarbeitende werden massenhaft in die Arbeitslosigkeit geschickt. Gleichzeitig setzt die Regierung ihre Politik des Stellenabbaus im öffentlichen Dienst fort. Deshalb soll eine gemeinsame massive Aktion ihre Forderungen nach Arbeitsplatzsicherung, Erhöhung der Kaufkraft, sowie nach Massnahmen zur Schaffung eines neuen ökonomischen Aufschwung deutlich machen.

Bei weiteren Treffen der Gewerkschaftsspitzen am 15. Dezember und 5. Januar möchten diese Inhalt, Form und Modalitäten der geplanten massenhaften Mobilisierung präzisieren. Unter anderem geht es dabei um die Frage, ob die Gewerkschaftskundgebungen und Demonstrationen in zahlreichen Städten Frankreichs auch durch den Aufruf zu einem eintägigen branchenübergreifenden allgemeinen Streik verstärkt werden sollen. Die massgeblich von Kommunisten geführte CGT hatte auf frühere Aktionen gedrängt, bewertete jedoch den in dem gemeinsamen Communiqué nun sichtbar werdenden gemeinsamen Willen aller acht Gewerkschaftsbünde als positiv. Vor allem könne eine solches «noch nie dagewesenes» gemeinsames Vorgehen der acht Gewerkschaften das Gefühl der Ohnmacht gegenüber der Krise zurückdrängen, sagte Maryse Dumas, Bundessekretärin der CGT.

Einsatz für Pressefreiheit

Die Mediengewerkschaft comedia übergab heute Donnerstag dem Verband Schweizer Presse (VSP) eine «dringliche Erklärung zur Lage des Journalismus in der Schweiz». Die Unterzeichnenden wehren sich gegen vermehrte Einflussnahme der Verleger auf die redaktionelle Arbeit. Die journalistische Unabhängigkeit dürfe nicht noch mehr den kommerziellen Interessen geopfert werden.

Eine Delegation von JouralistInnen und AktivistInnen der Mediengewerkschaft comedia übergab heute Donnerstag dem Verband Schweizer Presse (VSP) eine «dringliche Erklärung zur Lage des Journalismus in der Schweiz». Vor dem Sitz der grössten Arbeitgeberorganisation der schweizerischen Pressebranche an der Konradstrasse 14 in Zürich nahm VSP-Geschäftsführer Hanspeter Kellermüller den von fast 600 Medienschaffenden, Kulturschaffenden, GewerkschafterInnen, PolitikerInnen und kritischen LeserInnen unterschriebenen Aufruf von comedia in Empfang.

In einer schriftlichen Antwort auf die Erklärung der JournalistInnen relativierte der Verlegerverband noch gleichentags einige Aussagen, die sein Präsident Hanspeter Lebrument beim diesjährigen Verlegerkongress zur inneren Pressefreiheit der Zeitungsredaktionen und zu den Prinzipien des Presserates gemacht hatte. Lebruments Rede sei missverstanden worden, erklärt nun der VSP, es gehe den Verlegern «in keiner Weise darum, die redaktionelle Unabhängigkeit den kommerziellen Interessen des Verlags unterzuordnen». Die Herausforderungen, die sich für die Zukunft der Presse derzeit stellten, müssten von Verlegern und Journalistinnen gemeinsam gemeistert werden.

Mit ihrer «dringlichen Erklärung», die unter dem Titel «Stand up for Journalism. JournalistInnen wehren sich für ihre elementarsten Rechte» am internationalen Aktionstag der Europäischen Journalistenorganisationen lanciert worden ist, hat die Mediengewerkschaft comedia – zusammen mit vielen prominenten UnterzeichnerInnen – die Schweizer Zeitungsverleger aufgefordert, sich von ihrem Präsidenten zu distanzieren. Lebrument wird unter anderem vorgeworfen, er wolle den Presserat für kommerzielle Zwecke instrumentalisieren und den direkten Einfluss der Verleger auf die journalistische Berichterstattung verstärken. Die Gewerkschaft verlangt dagegen, dass sich die Arbeitgeber in der Zeitungsbranche zur inneren Pressefreiheit der Redaktionen und zur Unabhängigkeit des Presserats bekennen. Die Würde des journalistischen Berufes sei von den Verlegern zu respektieren. Journalistische Qualität dürfe nicht allein an ihrem wirtschaftlichen Erfolg gemessen werden. Schliesslich fordert comedia erneut sozialpartnerschaftliche Verhandlung zwischen Verlegern und JournalistInnenorganisationen, da es in der deutschschweizerischen und Tessiner Pressebranche seit 2004 keinen Gesamtarbeitsvertrag mehr gibt.

Angesichts der bevorstehenden Rezession und der wirtschaftlichen Unsicherheiten im Zeitungswesen ist die Gewerkschaft comedia allerdings bereit, gemeinsam mit den Verlegern über die Zukunft der Branche nachzudenken und dabei auch neue, sozialpartnerschaftliche Lösungen zu suchen. Sozialpartnerschaft brauche jedoch als Minimalstandard einen Kollektivvertrag, erklärte comedia-Zentralsekretärin Stephanie Vonarburg am Donnerstag. Die mehr als vierjährige vertragslose Situation in der Schweizer Pressebranche werde heute in ganz Europa mit Kopfschütteln betrachtet. Dies umsomehr, als die Verleger mit dem kürzlichen Beitritt zum Presserat das Recht auf einen Kollektivvertrag ausdrücklich anerkannten.

Quelle: Mediengewerkschaft comedia (www.comedia.ch)

Umstrittenes Kundgebungsreglement in Bern

Seit den Ausschreitungen während der SVP-Kundgebung vom vergangenen Oktober wird in Bern über eine Verschärfung des Kundgebungsreglements diskutiert. Befürworter einer Verschärfung wollen in der Regel nur noch Platzkundgebungen bewilligen, Gegner sehen darin eine Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit.
Eine Verschärfung hätte Auswirkungen auf die ganze Schweiz, denn in der Bundeshauptstadt finden viele nationale Kundgebungen statt.

[podcast]http://www.freie-radios.net/mp3/20081202-umstrittenes-25208.mp3[/podcast]

Quelle: Radio RaBe, Bern

Kongo: Mobutu-Gelder müssen Bevölkerung zukommen!

Die Schweiz wird am 15. Dezember voraussichtlich 8,3 Millionen Schweizer Franken an die Familie des ehemaligen kongolesischen Diktators Mobutu zurückbezahlen. Die Gelder sind seit April 1997 blockiert. Kongolesische und internationale NGOs kritisieren den Entscheid. Die widerrechtlich erlangten Vermögenswerte sollen der kongolesischen Bevölkerung zugute kommen – nicht den Erben des Diktators.

Elf Jahre nach dem Fall des kongolesischen Diktators Mobutu ist seine Familie drauf und dran, am kommenden 15. Dezember 8,3 Millionen Schweizer Franken zurückzuerhalten, die seit April 1997 in der Schweiz blockiert sind. Die Schweizer Behörden nennen als Grund den Umstand, dass die Regierung der Demokratischen Republik Kongo (DRK) das Rechtshilfegesuch, welches die Rückführung der Gelder ermöglicht hätte, nicht unterstützt hat.

Kongolesische und internationale NGOs, rufen die Schweiz und die DRK auf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Vermögenswerte von Mobutu der kongolesischen Bevölkerung zurückzugeben. Wenn seine Erben das Geld erhalten, würde dies von der kongolesischen Bevölkerung, die während 32 Jahren unter der von westlichen Mächten unterstützten Diktatur gelitten hat, als neuerliche Ungerechtigkeit empfunden.

Trotz einer noch nie dagewesenen Mobilisierung der kongolesischen Zivilgesellschaft zur Rückführung von Mobutus Vermögenswerten und trotz mehrmaligen Interventionen der internationalen Zivilgesellschaft bei der kongolesischen Regierung wird das Geld aller Voraussicht nach an die Familie des Ex-Diktators zurückgehen, die bereits in aller Freiheit von seinem Vermögen hat profitieren können. Die Weltbank, die das Mobutu-Regime während des Kalten Krieges finanziert hat, schätzt sein Vermögen auf über sechs Milliarden US-Dollar.

Die Schweiz, die als eines der ganz wenigen Länder Vermögenswerte des Ex-Diktators blockiert hat, stellt auf diese Weise ihren und den Willen der internationalen Gemeinschaft in Frage, die Korruption zu bekämpfen, indem sie Straffreiheit für Wirtschafts- und Finanzdelikte (von westlichen Staatschefs und Regierungen) gewährt. Jedes Jahr nämlich gehen dem Süden durch Korruption mehr als 20 bis 40 Milliarden US-Dollar an Fluchtgeldern verloren. Obwohl die UNO-Konvention gegen Korruption die Rückführung von veruntreuten Vermögenswerten zu einem Prinzip des Völkerrechts macht, wurden bisher nur drei Prozent aller weltweit veruntreuten Gelder zurückgeführt.

Die Schweiz und die Demokratische Republik Kongo könnten durch die Ausschöpfung aller legalen und politischen Mittel zur Rückführung von Mobutus Vermögenswerten an das kongolesische Volk zeigen, dass für sie der Kampf gegen die Straffreiheit Priorität hat.

Quelle: Aktion Finanzplatz (www.aktionfinanzplatz.ch)

Ilisu: Baubeginn trotz Ultimatum

Zehn Tage vor Ablauf des Ultimatums an die türkische Regierung wurde bekannt, dass die Bauarbeiten nicht gestoppt, sondern sogar intensiviert wurden. Der europäischen Ilisu-Kampagne liegen aktuelle Fotos vor, die umfangreiche Arbeiten am und im Tigris belegen. Diese Aktivitäten widersprechen der Forderung Deutschlands, Österreichs und der Schweiz, dass die Bauarbeiten im Fluss erst beginnen dürfen, wenn Auflagen im Umwelt-, Kultur- und Umsiedlungsbereich erfüllt sind. Andernfalls drohe die umgehende Kündigung der europäischen Bürgschaftsverträge, so die drei Regierungen.

«Die Bauarbeiten sind ein weiterer Beweis dafür, dass sich die Türkei nicht an die Vorgaben hält. Damit werden die europäischen Regierungen brüskiert. Wenn der Bundesrat daraus jetzt nicht die Konsequenzen zieht und den Vertrag kündigt, verliert er jede Chance auf Glaubwürdigkeit», so Christine Eberlein von der Erklärung von Bern.

In den vergangenen zwölf Monaten  hatten Experten im Auftrag der drei europäischen Staaten wiederholt festgestellt, dass sich die türkischen Behörden nicht an die Vorgaben und die internationalen Standards halten und sogar versucht hatten, die europäischen Vertragspartner zu täuschen. Auflagen waren von Ankara als erfüllt gemeldet worden, was sich bei einer Überprüfung als unwahr herausstellte. Daraufhin stellten die drei Länder der Türkei am 7. Oktober ein Ultimatum, das am 12. Dezember abläuft. Bis dahin muss die türkische Regierung die Auflagen erfüllen bzw. deren Erfüllung glaubhaft garantieren. Andernfalls würden die Verträge gekündigt.

«Ein weiterer Skandal ist, dass der Ort Ilisu und der Blick auf die Baustelle nicht mehr frei zugänglich sind», so Kaspar Haller von der Gesellschaft für bedrohte Völker. Nicht befugten Personen, zum Beispiel VertreterInnen lokaler Nichtregierungsorganisationen, wurde der Besuch mehrfach verwehrt.

Auch beim Kulturgüterschutz hat sich in den letzten Monaten nichts verbessert. Das ergab der kürzlich veröffentlichte Bericht der Kulturexperten. Laut deren Leiterin, Margarete van Ess vom Deutschen Archäologischen Institut, fehlen noch immer wesentliche Grundlagen. Dazu gehören eine Bestandsaufnahme wertvoller archäologischer Fundstätten im Projektgebiet sowie der Nachweis über die Machbarkeit der Umsiedlung einzelner Baudenkmäler von Hasankeyf.

Dem Vernehmen nach erwägen Deutschland, Österreich und die Schweiz eine Verlängerung des Ultimatums, weil die türkischen Behörden neue Pläne zur Auflagenumsetzung vorgelegt hätten. «Auch wenn die Exportkreditversicherungen es nicht wahrhaben wollen, zeigen die neuesten Entwicklungen, dass weitere Verhandlungen keine Besserung vor Ort bewirken. Nichts deutet darauf hin, dass mögliche neue Pläne besser umgesetzt würden als bisher», so Christine Eberlein. «Eine Fristverlängerung wäre daher eine Bankrotterklärung der europäischen Position und wird zu einer internationalen Protestwelle führen.»

Die Erklärung von Bern und die Gesellschaft für bedrohte Völker informieren heute den Bundesrat sowie ParlamentarierInnen mit einer Stellungnahme über die aktuelle Situation. Mitte Dezember müssen die Exportrisikoversicherung SERV sowie Frau Bundesrätin Leuthard, gemeinsam mit den Regierungen Österreichs und Deutschlands eine Entscheidung treffen.

Quelle: Erklärung von Bern (www.evb.ch)

1 Jahr «Aktion Freiraum»

Am 1. Dezember 2007 verhaftete die Luzerner Polizei über 200 Jugendliche, die friedlich für eine alternative Kulturpolitik demonstrierten. Aus diesem Anlass erinnert die «Aktion Freiraum» in einem Communiqué an die damaligen Ereignisse. Und ruft gleichzeitig auf, nach Vorne zu schauen. Hier das Communiqué.

Vor einem Jahr rückte sich die Luzerner Polizei und die Stadt Luzern in ein sehr schlechtes Licht. Die Meinungsäusserungsfreiheit wurde mit Polizeigewalt unterbunden, 245 friedliche Jugendliche stundenlang unter unwürdigen Umständen im Sonnenberg eingesperrt. Vorwürfen seitens der Verhafteten wurde bis heute nicht nachgegangen. Die Polizei, wie auch die Politik stellten sich gegen eine externe Untersuchung. Dies sind bedenkliche Tatsachen, aber sie liegen in der Vergangenheit und wir kämpfen für die Zukunft.

Obwohl der 1. Dezember in den Medien bei all unseren Aktionen erwähnt wird, spielt er innerhalb der Aktion Freiraum keine grosse Rolle mehr. Für uns steht nach wie vor unser Anliegen im Zentrum: Wir engagieren uns für alternativ-kulturelle Freiräume in der Stadt Luzern, wie sie die Boa teilweise geboten hat. Dafür kämpfen wir nun seit einem vollen Jahr und werden auch weiter kämpfen. Unsere Hoffnungen beruhen im Moment auf Gesprächen, welche wir mit der Stadt Luzern führen. Dass sich diese hinziehen liegt in der Natur der Sache. Räume sind in Luzern ein knappes Gut und es zeigt sich, dass deren massive Kommerzialisierung voranschreitet, was die Verdrängung von Alternativkultur, aber auch ganzer Bevölkerungsgruppen zur Folge hat.

Wir werden uns in den nächsten Monaten um die Lösung unseres Raumproblems bemühen und hoffen da auf eine gute Zusammenarbeit mit der Stadt Luzern. Die Aktion Freiraum tut alles dafür, dass diese Verhandlungen weiterhin ernsthaft geführt werden und eine schnellstmögliche Lösung angestrebt wird. Die selbe Haltung erwarten wir auch vom Luzerner Stadtrat. Wir glauben an diesen Lösungsansatz und es freut uns, dass sich auch eine beachtliche Mehrheit des Grossen Stadtrates zu diesem Weg bekannte.

Quelle: Aktion Freiraum (www.aktionfreiraum.ch)

PdA hält Sitz im Berner Stadtrat

Die Partei der Arbeit (PdA) hat ihren vor vier Jahren gewonnenen Sitz im Berner Stadtparlament erfolgreich verteidigt. Ihr Stadtrat Rolf Zbinden wird klar im Amt bestätigt. Das erklärte Ziel eines Sitzgewinns lag jedoch nicht in Reichweite. Insgesamt gewinnt das linke Oppositionsbündnis ein zusätzliches Mandat.

Die Liste der Partei der Arbeit (PdA) konnte ihren Sitz im Berner Stadtparlament problemlos verteidigen und ihren Stimmenanteil von 1,5 auf 1,6 Prozent leicht erhöhen. Rolf Zbinden ist mit 2428 Stimmen wiedergewählt. Sein hoher persönlicher Stimmenanteil und der beträchtliche Vorsprung auf die weiteren PdA-Kandidaten deutet darauf, dass weit über die Anhängerschaft der PdA hinaus viele Hunderte von Wählern in der Bundesstadt von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, wenigstens ein Teilstück ihrer Stimmkraft für die kommunistische Liste abzuzweigen, um die Wiederwahl ihres Stadtrats zu unterstützen.

Bekanntlich war Rolf Zbinden monatelangen unerhörten Anfeindungskampagnen ausgesetzt, ist kürzlich strafrechtlich abgeurteilt worden und soll mit dem Mittel der Entlassung auch ökonomisch in die Enge getrieben werden. Sein Glanzresultat ist unter diesen Umständen auch als Votum der Solidarität zu werten, die nicht vor den Parteigrenzen Halt macht. Vermutlich stammen die vielen Zusatzstimmen aus dem breiteren demokratischen Lager. Wer weiss ob es nicht auch Wähler der der unterschiedlichsten Parteien darunter hat, die es sich nicht haben nehmen lassen, ihre Solidarität mit einem gemassregelten Antifaschisten auf diese Weise zu bekunden.

Dabei hat es wahrlich nicht an Versuchen von Medien und Politikern des rotgrünen Regierungslagers und der rechtsbürgerlichen Opposition gefehlt, die zum Zweck hatten, die konsequentesten Kräfte des antiimperialistischen Widerstands gegen Faschismus, Rassismus, Neoliberalismus zu verleumden oder zu isolieren. Solche Versuche haben offensichtlich wenig gefruchtet und konnten die Berner Wähler nicht überzeugen.

www.kommunisten.ch

Über 5 Millionen Menschen sagen Nein zu Gewalt gegen Frauen

Aus allen Teilen der Welt haben sich mehr als fünf Millionen Männer und Frauen der Internet-Kampagne «Say No to Violence against Women» der UN-Frauenorganisation UNIFEM angeschlossen. Sie alle fordern, dass Regierungen weltweit entschlossen und tatkräftig gegen Gewalt an Frauen vorgehen.

Es brauche dafür einen starken politischen Willen auf höchster Ebene, betonte UNIFEM-Direktorin Inès Alberdi. Der Millionen-Appell an die UNO-Mitgliedsländer soll Anstoss sein, um Gesetze zu erlassen und anzuwenden, Standards für die Gewaltprävention und den Opferschutz zu schaffen, nationale Hotlines einzurichten und ein zuverlässiges Rechtssystem zu garantieren. Mit einem Online-Themenkalender macht das Schweizerische Komitee für UNIFEM zurzeit auf die verschiedenen Formen von Gewalt an Frauen aufmerksam.

Auch aus der Schweiz sind Tausende von Namen ins virtuelle Buch eingetragen worden. Es wurde von UNIFEM-Goodwill Botschafterin Nicole Kidmann am 25. November, dem internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, dem UNO-Generalsekretär übergeben. Das Schweizerische Komitee der UNIFEM hat zusätzlich mit Unterschriftenaktionen in Bern und Zürich das Thema öffentlich gemacht. Unterzeichnet haben die beiden Bundesrätinnen Micheline Calmy-Rey und Eveline Widmer-Schlumpf ebenso wie die Mehrheit der eidgenössischen Parlamentierier/innen, die Stadtpräsidenten von Bern und Zürich und weitere Politiker/innen aus Stadt und Kanton Zürich.

Erinnerungslücke | Vermisstmeldung | Ooh mein Papa ….!

Das sind einige der Stichworte, unter denen zurzeit 16 Formen der Gewalt in Kalenderform auf der Website von UNIFEM Schweiz erläutert werden. Damit hilft UNIFEM im Rahmen der internationalen «16 Tage gegen Gewalt an Frauen» das Schweigen zu brechen und auf diese schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen aufmerksam zu machen. Sie geschehen auf jedem Kontinent, in jedem Land, in jeder Kultur. Auch in der Schweiz. Das Schweizerische Komitee für UNIFEM leistet Informationsarbeit und unterstützt Programme gegen Gewalt an Frauen in Entwicklungs- und Schwellenländern.

Quelle: UNIFEM (www.unifem.ch)

Gewerkschaft Kommunikation: Radikales Umdenken beim Service Public

Die Delegierten der Gewerkschaft Kommunikation (GeKo) verlangen nach dem Scheitern des neoliberalen Modells eine radikale politische Kursänderung. Die Schweiz soll auf Liberalisierungen und Privatisierungen im Post- und Telecombereich verzichten.

Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise macht deutlich: Das neoliberale Modell mit seinen Liberalisierungen und Privatisierungen im Service public ist gescheitert. Diese unverantwortliche Politik führt zu einem Abbau bei den Dienstleistungen, verschärften Arbeitsbedingungen und höheren Preise für den Grossteil der Kundschaft. Und dies bloss, um Grosskunden Geschenke machen zu können.

Die Delegiertenversammlung der Gewerkschaft Kommunikation (GeKo) hat deshalb am Donnerstag, 27. November in Bern einstimmig beschlossen, den Kampf gegen die Liberalisierung des Postmarktes und die Privatisierung der Swisscom zu verstärken. Die GeKo verstärkt den Einsatz für den Service public mit einem konkreten Massnahmenpaket, um ihre Sicht auf politischer und gewerkschaftlicher Ebene geltend zu machen. Sie verlangt eine radikale Kursänderung im Post- und Telecombereich. So sollen Bundesrat und Parlament auf weitere Liberalisierungen des Postmarktes verzichten und die Pläne für eine Privatisierung der Swisscom begraben.

Was heute beim Post- und Telecommarkt geschieht, betrifft weit mehr als diese Branchen. Letztendlich geht es um den ganzen Service-public-Bereich. Die GeKo wird deshalb zusammen mit dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund eine Kampagne zur Rolle des Staates und seiner Service-public-Unternehmen sowie eine offensive Debatte gegen Liberalisierungen und Privatisierungen lancieren. Die GeKo ist sicher, dabei auf die Mehrheit der Bevölkerung zählenzu können.

Quelle: Gewerkschaft Kommunikation (www.gewerkschaftkom.ch)

Officine mobilisiert nach Bern!

Der Runde Tisch läuft für die Belegschaft der Officine unbefriedigend. Das Streikkomitee akzeptiert die geplante Verlagerung der Werkstätten
von der Güterwagen-Division zum Personaltransport nicht. Sie verlangt vollkommene Transparenz über die Informationen und Pläne der Geschäftsleitung.

Die Geschäftsleitung scheint vergessen zu haben, wie entschlossen die Belegschaft der Officine gestreikt hat und wie gross die Solidarität aus der Bevölkerung für ihren Widerstand war. Um daran zu erinnern, dass keine Entscheidungen ohne die Einwilligung der Belegschaft gefällt werden dürfen, ruft die Belegschaft der Officine am Freitag zur Dem nach Bern auf und verlangt das Gespräche mit Leuenberger. Unterstützt den Arbeitskampf der Officine! Nehmt an der Demo zum Bundeshaus teil!

Giù le mani dall‘ Officina!

Die ArbeiterInnen und solidarischen Leute kommen diesen Freitag, 28. 11. um 11 Uhr im Bahnhof Bern an. Von dort aus wird bis zum Bundeshaus demonstriert.

Infos unter: www.officine.unia.ch

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