Massenentlassungen trotz Rekordgewinnen!

«Siemens hat das Geschäftsjahr 2011 mit einem operativen Rekordergebnis abgeschlossen», verkündet der aktuelle Geschäftsbericht stolz. Tatsächlich: Das Betriebsergebnis des Konzerns ist letztes Jahr um 36% auf 9,1 Milliarden Euro gestiegen, der Gewinn um fast zwei Drittel auf 7 Milliarden Euro. Auch beim Umsatz (+7%) und bei den Auftragseingängen (+16%) legte Siemens deutlich zu. Die Siemens-Aktionäre dürfen sich freuen: Seit 2006 steigt die Dividendenrendite kontinuierlich. Sie hat sich in 5 Jahren mehr als verdoppelt und erreichte dieses Jahr einen Höchstwert. » Weiterlesen

Abtreibung ist Frauenrecht!

Am Samstag, 15. September versammelten sich rund 200 Personen auf dem Münsterhof, um mit gehörig Lärm den religiösen Fundamentalist_innen ihren Aufmarsch zu vermiesen. Bereits das dritte Jahr in Folge trugen diese zutiefst reaktionären und frauenfeindlichen Organisationen ihre Weltanschauungen auf die Strasse: Sie fordern eine Aufhebung des erkämpften Rechts auf Abtreibung, stehen für frauenfeindliche Gesellschafts- und Familienentwürfe ein und verbreiten ein zusehends rassistisches und völkisches Gedankengut. Wir haben keinen Bock ihren heuchlerischen „Marsch fürs Läbe“ kritiklos über die Bühne gehen zu lassen. Mit Trillerpfeifen, lauten Hupen, Transparenten, Schildern und kreativen Verkleidungen machten wir unserem Ärger Luft und begleiteten das Trauerspiel lautstark auf der ganzen Route.Der Anlass fand unter massivem Polizeischutz statt: Die Eingänge zum Münsterhof wurden abgeriegelt, es fanden Personenkontrollen statt. Einige Personen wurden sogar präventiv festgenommen. Obwohl unzählige Bullen in Kampfmontur präsent waren, ist es ihnen zu keinem Zeitpunkt gelungen unseren Protest zum Schweigen zu bringen. Den ganzen Nachmittag lang wurden die Ewiggestrigen von Lärm und Sünde übertönt.
Schon am Vortag wurde die Route geschmückt mit Plakaten und Sprays und am Tag selber wurde vom Lindenhof ein Transparent gehängt mit folgender Parole: „Marschiert zur Hölle! Für uns ein selbstbestimmtes Leben!“ Zusätzlich zum Lärm wurden die Betenden in stinkende Wolken gehüllt.Der sogenannte „Marsch fürs Läbe“ bedeutet in erster Linie ein Angriff auf die erkämpften Frauenrechte und die Selbstbestimmung über unsere Körper. Frauen haben sich in den Augen der „Lebensschützer“ dem Willen Gottes, dem Wohl des Staates und der Reproduktion des Kapitals unterzuordnen. Dass diese religiösen Ideologien direkt den kapitalistischen und patriarchalen Verhältnissen dienen, versuchen sie mit der moralinsauren Rede von „Abtreibung gleich Mord“ zu kaschieren. Den reaktionären Christen geht es nicht um das Wohl von Müttern und Kindern, sondern um deren Instrumentalisierung zwecks Verbreitung ihrer erzkonservativen Ideologien. Anstatt sich für mehr und bessere Betreuungs- und Hilfsangebote für Kinder einzusetzen, verunglimpfen sie Kinder, die in Krippen und anderen Angeboten ausser Haus betreut werden als “Verdingkinder“ und verurteilen Mütter (und nicht etwa Eltern), die eine solche Unterstützung wahrnehmen als Rabenmütter, Karrierefrauen und Mannsweiber.

Doch nicht nur in Bezug auf Rollenbilder und Familienideale positionieren sich die OrganisatorInnen und IdeologInnen dieser christlich-fundamentalistischen Veranstaltung am rechten Rand der politischen Landschaft. Das Motto des diesjährigen Aufmarsches („100.000 Kinder fehlen“) zeigt auf, dass nicht nur eine reaktionäre Geschlechterpolitik propagiert wird, sondern vielmehr auch rassistische und völkische Inhalte salonfähig gemacht werden sollen. So wird ein angeblicher Zerfall des schweizerischen Volkskörpers und ein damit zusammenhängender Kulturwandel heraufbeschworen.

Der „Marsch fürs Läbe“ ist keine Randerscheinung: Die christliche Rechte ist auf dem Vormarsch und das politische Klima insgesamt verschiebt sich in der aktuellen Krise weiter nach rechts, sodass erkämpfte Errungenschaften zusehends angegriffen werden. Diesem Rechtsruck setzen wir unseren Widerstand entgegen und kämpfen für eine Gesellschaft fernab von frauenfeindlichen und heteronormativen Werten. Da die Angriffe auf die Frauenrechte, wie auch die rassistische Hetze, und der ganze konservative Mief zur kapitalistischen Krise gehört, wie die Fliegen zum Scheisshaufen, muss auch der Widerstand gegen die rechte Hetze ein Widerstand sein, der ums Ganze geht.

Gegen rechte Hetze! Abtreibung ist Frauenrecht!

Und nur damits gesagt ist: Es ist noch nicht aller Tage Abend, wir kommen wieder keine Frage!

 

Der Gipfel der Verschärfung

Es ist kaum zu erwarten, dass der Nationalrat am 17. September seinen Mitte Juni gefassten Entschluss noch einmal revidiert. Die heutige Abschaffung des Botschaftsverfahrens und der Anerkennung von Wehrdienstverweigerung und Desertion als Asylgrund ist angesichts der Situation in Konfliktgebieten eine Schande. Sowohl in Eritrea, Syrien oder auch Mali toben (Bürger)kriege. Den Opfern dieser Kämpfe hat die Schweiz heute eine Schutzmöglichkeit verwehrt. Vor dem Hintergrund, dass auf EU-Ebene eine Wiedereinführung des Botschaftsverfahrens diskutiert wird, mangelt es dem Entscheid an Weitsicht. Wie die DJS im Vorfeld der Beratung bereits zu Recht betonten, ist zudem insbesondere im Falle der Botschaftsverfahren eine Voraussetzung zur Dringlichkeit nicht gegeben.

Ebenso wird die Schweiz in Zukunft besondere Zentren für «renitente» Asylsuchende unterhalten. Angesichts der allseits bekannten Probleme, welche die Lagerpolitik an den EU-Aussengrenzen, speziell in Griechenland, mit sich bringt, ist dieser Entscheid schlicht unverständlich. Systematische Segregation hat weder in der Asylpolitik, noch sonst irgendwo etwas zu suchen.

Die Übernahme fast aller nationalrätlichen Verschärfungen in Bezug auf die Gesamtvorlage muss ebenfalls als enttäuschend bewertet werden. Dass Nothilfe statt Sozialhilfe «nur für renitente» und nicht für alle Asylsuchenden eingeführt werden soll, ist ein Scheinkompromiss. Wirklich begrüssenswert sind somit lediglich die Lockerungen gegenüber den nationalrätlichen Entscheiden, die vorläufig aufgenommene Flüchtlinge betreffen.

Eine gefährliche Carte blanche
Mehrfach stossend ist zudem die beabsichtigte Einführung einer Delegationsnorm, die dem Bundesrat eine Carte Blanche für «Pilotprojekte in Verfahrensabläufen» zusichert. Der Ständerat legitimiert dadurch einerseits in jüngster Vergangenheit bereits lancierte Pilotprojekte des BFM, wie z.B. die Anwendung eines beschleunigten Verfahrens für Asylsuchende aus dem Balkan, grösstenteils Roma. Andererseits schafft er auf Anregen von Frau Justizministerin Sommaruga die Grundlage für weitere derartige Praxisanpassungen, was politisch wie verfahrensrechtlich zu verurteilen ist. Sowohl die Legislative wie auch ausserparlamentarische Kreise verlören dadurch massiv an Einfluss auf die Gesetzgebung und die Gewaltenteilung würde ausgehöhlt.

Es mutet reichlich bizarr an, dass der Ständerat schon heute per Dringlichkeitsbeschluss eine Grundlage für zukünftige Pilotprojekte schaffen will, die grösstenteils im Entwurf 2 der laufenden Asylgesetzrevision enthalten sein werden. Ein derartiges Vorgehen ist unkorrekt, da die Inhalte dieses Entwurfes der Konsultation im Rahmen eines ordentlichen Vernehmlassungsverfahren unterstehen. Der Ständerat muss sich die Frage gefallen lassen, ob er die Verschärfungen der aktuellen Revision überhaupt als zielorientiert erachtet, wenn er im gleichen Atemzug vorauseilende Massnahmen beschliesst. Sosf wie DJS haben mehrfach betont, dass die Verschärfungen der aktuellen Revision nicht zum stets erklärten Ziel der Verfahrensbeschleunigung führen. Es scheint als versuche der Ständerat über eine Hintertürchenbestimmung nun diese Diskrepanz zu kaschieren. Die ansonsten besonnen agierende Kammer setzt somit einen merkwürdigen Schlussstrich unter ihre Beratungen. Sosf und DJS empfehlen dem Nationalrat darüber nachzudenken, ob er seine Kompetenz in Bezug auf die Gesetzgebung im Asylbereich tatsächlich selber unterwandern möchte.

Das Inkrafttreten des Entwurfes 3 ist nun per 1. Oktober 2012 zu erwarten. Im Rahmen eines gesamtschweizerischen Koalitionstreffens vom 22. September werden Sosf und DJS in Zusammenarbeit mit verschiedenen Organisationen Gegenmassnahmen besprechen. Dabei entscheidet sich auch, ob das Referendum ergriffen wird.

Weitere Infos: www.asyl.ch

Schuldig?

Das Regionalgericht Bern-Mittelland verhandelte am Dienstag, 10.Septen den ersten uns bekannten Fall im Zusammenhang mit der Demonstration gegen staatliche Repression, welche am 4. Juni 2011 in Bern stattgefunden hatte. Damals wurde der gesamte Demonstrationszug in der Junkerngasse angehalten und eingekesselt. Die knapp 200 Anwesenden wurden verhaftet und von der Staatsanwaltschaft wegen Landfriedensbruch sowie Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung verurteilt. Nach eingereichter Einsprache musste eine junge Frau heute vor Gericht erscheinen.

Das Ergebnis:
In Bezug auf die Anschuldigung des Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung war auch der Richterin klar: Dieser Anklagepunkt kann nicht aufrecht erhalten werden, da die Polizei „entgegen ihren eigenen Angaben“ die für die Strafbarkeit vorausgesetzte Durchsage inkl. Verweis auf den entsprechenden Artikel und seine Strafdrohung nicht gemacht hatte. Die junge Frau wurde in diesem Punkt freigesprochen.

Wenig erstaunlich ist, dass die Richterin die Verurteilung wegen Landfriedensbruch bestätigte, denn es ist schon lange kein Geheimnis mehr, dass der Landfriedensbruch ein juristisches Instrument darstellt, um politisch Aktive pauschal strafrechtlich verurteilen zu können. Dies zeigt sich schon in seiner Ausgestaltung und der aktuellen Praxis dazu: Strafbar ist bereits die Teilnahme an einer sogenannt öffentlichen Zusammenrottung, dass selber Straftaten begangen werden, wird nicht verlangt.

Eigentlich gälte in der Schweiz der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten oder die Angeklagte“  d.h. entgegen den dramatischen Darstellungen in US-amerikanischen Filmen, ginge es hier vor Gericht nicht darum die eigene Unschuld zu beweisen, sondern das Gericht muss die Schuld der beschuldigten Person nachweisen können. In Fällen vorgeworfenen Landfriedensbruchs scheint dieser Grundsatz jedoch ausser Kraft zu treten. Die Polizei brachte auch im genannten Verfahren belastende und teilweise unwahre Tatsachen vor (Beispiel siehe oben). Die Beschuldigte musste darum bemüht sein, Beweise vorzulegen, welche sie entlasten; zahlreiche ihrer gestellten Beweisanträge wurden jedoch abgelehnt. Übrig bleibt eine Verurteilung ohne konkreten Nachweis darüber, dass die angeschuldigte Person sich im Zeitpunkt der begangenen Sachbeschädigungen „welche aus Sicht des Gerichts den Moment des begangenen Landfriedensbruchs darstellt “ überhaupt als Teilnehmerin in der Demo aufgehalten hatte.

Es ist davon auszugehen, dass das heutige Urteil vor Obergericht angefochten werden wird, denn auch auf juristischer Ebene müssen alle zur Verfügung stehenden Mittel gegen die Kriminalisierung politischer Betätigung ergriffen werden.

Aber wie bereits erwähnt, erstaunlich ist das heutige Ergebnis nicht; erst recht nicht, weil die Verfahren rund um die Demo vom Juni 2011 in Bern keine Einzelfälle sind. In den vergangenen Jahren und Monaten häufen sich die Verfahren wegen Landfriedensbruch. Nach den sogenannten Central-Krawallen im September 2011 in Zürich wurden sogar unbeteiligte Zuschauer und Zuschauerinnen von der Staatsanwaltschaft teilweise zu 170 Tagessätzen bedingter Geldstrafe verurteilt. Am 21. Januar 2012 sollte in Bern eine Demonstration gegen das World Economic Forum in Davos stattfinden. Eine Gruppe von ca. 150 Personen wurde (bereits vor Besammlung und Beginn der eigentlichen Demonstration) wiederum eingekesselt und festgenommen. Die Staatsanwaltschaft hat hier in mindestens einem Verfahren die Akten dem Gericht überwiesen und den Antrag gestellt, dass die Umstände auch unter dem Aspekt des „versuchten Landfriedensbruchs“ zu prüfen seien, ein Konstrukt, welches aus juristischer Sicht jeglicher Grundlage entbehrt. Das Gericht hat diesen Antrag jedoch gutgeheissen. Und dies sind nur einige wenige Beispiele der aktuellen Repressionspolitik. Die Strategie scheint klar: Demonstrationen, insbesondere solche ohne behördliche Bewilligung, sind nicht erwünscht. Möglichst hartes Vorgehen gegen Demonstrierende soll politische Aktivitäten schwächen. Wir lassen uns von staatlicher Repression aber nicht klein kriegen, nehmen wir uns weiterhin die Strassen und zeigen wir Solidarität mit jenen, die von Repression betroffen sind.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der E-Mailadresse ea@immerda.ch gerne zur Verfügung.

SP: Nein zu kollektive Regulierung der Sans-Papiers

Tatsächlich haben die JungsozialistInnen einige Anträge bei der Debatte zum Migrationspapier durchgebracht. So zum Beispiel bei den Zwangsausschaffungen, die «kein letztes Mittel» mehr sein können. Bedenklich aber, dass die Zwangsausschaffungen bei der SP überhaupt ein Thema sind. Die Parteileitung wollte eine «Politik fordern, die dazu führt, dass das Instrument der zwangsweisen Ausschaffungen nicht zur Anwendung kommt», wie es in der Vorlage hiess. Was dies genau heissen sollte und vor allem in der Praxis aussehen sollte, bleibt wohl ein Geheimnis der SP-Parteiführung. Wobei es noch unklar ist, wie der Passus zu den Zwangsausschaffungen  im Papier konkret ausformuliert werden wird. So erklärte ein Mitglied der Geschäftsleitung, dass es «keine  generelle Ablehnung bedeutet.» Dazu sei die Problematik zu komplex, argumentierte die Geschäftsleitung.

Auf Granit bissen die «jungen SPler» jedoch beim Thema Sans-Papier: Sie forderten eine kollektive Regulierung der Sans-Papier, was angesichts von über 100 000 Betroffenen in der Schweiz die einzige sinnvolle und humane Lösung ist. Davon wollten aber die «alten SPler» nichts wissen. Angenommen wurde eine Variante, die eine Regulierung bei «objektive und justiziable Kriterien» vorsieht – was auch immer dies heissen mag. Begründet wurde dieser Entscheid damit, dass eine kollektive Regularisierung ohne Einschränkungen Gefahren berge und so eine Akzeptanz in der Bevölkerung erschwert. Somit sagt die SP: Lieber mehr Akzeptanz in der Bevölkerung als weniger Ausbeutung der betroffenen Sans-Papiers. Somit bleiben auch auf Wunsch der Sozialdemokraten Tausende von Menschen illegal in einem der reichsten Länder der Schweiz – kaum zu glauben! Es liest sich wie ein Hohn, wenn der

Bei der Endabstimmung stimmte die JUSO dem Migrationspapier nicht zu, das aber auf breiten Konsens stiess. So liest sich die Stellungnahme der JungsozialistInnen auf ihrer Homepage doch recht komisch und seltsam: «Der Parteitag in Lugano hat das Migrationspapier der SP entscheidend geändert und einige der wichtigsten Änderungsanträge angenommen. Damit hat sich eine klare sozialdemokratische Linie in der Migrationspolitik (…)durchgesetzt.» Ein Schlussbemerkung sei daher erlaubt: Sich gegen Zwangsausschaffungen auszusprechen und dafür, dass jedes Kind, das mindestens fünf Jahre seiner Kindheit hier verbringt, automatisch das Schweizer Bürgerrecht erhält, sollte schlicht weg völlig Selbstverständlich sein. Die JUSO verkauft es als ihren Erfolg, als eine «sozialdemokratische Linie» in der Migrationspolitik. Was war denn bisher die Linie der SP in der Migrationspolitik?

Solidarhaftung: Versprechen gebrochen

Bürgerliche Parteien blockieren Schutz vor Subunternehmer-Lohndumping! In der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) haben es die Vertreter der bürgerlichen Parteien abgelehnt, die Flankierenden Massnahmen mit einer echten Solidarhaftung zu verstärken.

Das unkontrollierte Lohndumping, verursacht durch die Weitergabe von Aufträgen an Subunternehmer, hätte so effizient bekämpft werden können.

Die WAK hat einzig beschlossen, dass die Erstunternehmer ihre Subunternehmen in einem schriftlichen Vertrag dazu verpflichten müssen, die in der Schweiz geltenden minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen einzuhalten. Heute reicht ein mündlicher Vertrag. Selbst das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco schrieb in seinem Bericht zuhanden der WAK, dass diese Minimalstvariante nicht taugt, um Lohndumping in Subunternehmerketten zu unterbinden. Um Subunternehmer-Dumping wirksam zu bekämpfen, braucht es eine Kettenhaftung. Der Erstunternehmer muss für alle Verstösse in der Subunternehmerkette haften.

Mit ihrem Null-Entscheid brechen die bürgerlichen Parteien ein Versprechen aus der Sommersession. Damals versprachen sie, dass sie die Solidarhaftung noch dieses Jahr in einer separaten Vorlage zu den Flankierenden Massnahmen angehen wollten. Die bürgerliche Kommissionsmehrheit verkennt die Realität auf den Schweizer Baustellen und in Teilen des Gewerbes: Lohndumping über Subunternehmen ist allgegenwärtig. Mit der Osterweiterung hat sich dieses Problem verstärkt.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund erwartet vom Ständerat, dass er diesen Bruch des Versprechens durch seine Kommission in der Session korrigiert.

Quelle und weitere Infos: www.sgb.ch

Lohndumping am Beispiel Gartenbau

In der Schweiz kommt es häufiger zu Lohndumping als bisher angenommen. Dies legt eine Studie des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) zum Gartenbau nahe. Darin zeigt der SGB, dass sich die Kontrolleure in diesem Sektor auf Richtwerte stützen, die im Vergleich zum üblichen Lohnniveau im Gartenbau viel zu tief angesetzt sind.

Zahlreiche Kantone tolerieren beispielsweise Löhne für Hilfsarbeiter von 3350 Fr./Mt oder für gelernte Gärtner mit Berufserfahrung von 4120 Fr./Mt., obwohl das Gartenbau-Lohnniveau deutlich darüber liegt. Mit diesen klar zu tiefen Richtlöhnen wurde immerhin bei 11 Prozent der kontrollierten Firmen Dumping festgestellt. „Tatsächlich ist die Dumpingquote aber viel höher“, erklärte SGB-Chefökonom Daniel Lampart am Dienstag. Dies zeigt sich laut Lampart in Kantonen, in denen mit Richtlöhnen kontrolliert wird, die näher bei den üblichen Löhnen liegen (Verstossquote in BL/BS: 34 Prozent). Um Lohndumping im Gartenbau zu bekämpfen, muss rasch ein nationaler Gesamtarbeitsvertrag mit guten, allgemeinverbindlichen Mindestlöhnen eingeführt werden.

Besonders häufig zu Lohndumping kommt es bei Subunternehmerketten, bei denen ein Generalunternehmer Aufträge durch Unterakkordanten aus dem billigeren Ausland ausführen lässt. Insbesondere seit der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf acht osteuropäische Länder (EU-8) häufen sich krasse Missbräuche. „Es ist überfällig, dass bei der Weitervergabe der Arbeiten an Subunternehmer die Schweizer Arbeitsbedingungen durchgesetzt werden müssen“, sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner. Nur so kann sichergestellt werden, dass in der Schweiz auch Schweizer Löhne bezahlt werden.

Am Zug ist nun das Parlament: In der Herbstsession entscheidet als Erstrat die kleine Kammerüber die Ausgestaltung der Solidarhaftung. Für den SGB ist dabei klar, dass eine Erstfirma nicht nur für Missbräuche beim direkt beauftragten Subunternehmer geradestehen muss, sondern auch bei allen weiteren Subunternehmen. Nur diese sogenannte Kettenhaftung erlaubt es, Lohndumping wirksam zu bekämpfen. Für UNIA-Co-Präsident Renzo Ambrosetti ist deshalb klar: „‘Ordnung im Stall‘ gibt es nur dank korrekten Mindestlöhnen und mit einer Solidarhaftung“. Die Unia hat am 28. August eine entsprechende Petition auf den Baustellen lanciert.

Quelle und weitere Infos unter www.sgb.ch und www.unia.ch

«Asylgesetzrevision: Rechtskonservative Taktik geht auf»

Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) hat gestern voraussehbare Entscheide zur laufenden Asylgesetzrevision gefällt. Unter dem Druck der Kantone scheiterte die «Nothilfe für alle» erwartungsgemäss an der föderalistischen Hürde. Trotz kleiner Lockerungen bestätigte die SPK-S ansonsten die harte Gangart des Nationalrates. Die Rechnung der rechtskonservativen Verschärfungspolitiker geht somit auf. » Weiterlesen

Freiheit für die Gefangenen vom 1. Mai!

Am Dienstag, 10.7. 2012, wurden in den Wohnungen von fünf Genossen
Hausdurchsuchungen durchgeführt. Sie wurden danach festgenommen und in
Untersuchungshaft gesetzt. Anlass dafür sind vorgeworfene Taten am 1.
Mai in Zürich.

Die jetzt vorgenommenen Verhaftungen reihen sich nahtlos in die Praxis
der Repressionsorgane der vergangenen Monate ein. Verschiedentlich wurde
von Seiten des Staats klargemacht, dass Aktivitäten im öffentlichen
Raum, die sich ausserhalb der Kontrolle des Staates befinden, durch eine
harte Repression unterbunden werden sollen. Sei es im Rahmen der Parties
auf öffentlichen Plätzen in Zürich im Sommer 2011, bei einer illegalen
Party auf einem ehemaligen Industrieareal in Basel im Juni 2012, bei
Märschen von Fussballfans, die sich auf dem Weg zum Stadion befinden,
oder nun eben in Zusammenhang mit dem 1. Mai 2012: Wo sich Leute
ausserhalb des bewilligten Rahmens die Strasse nehmen, um ihre Ideen auf
ihre Art und Weise umzusetzen, reagiert der Staat (repräsentiert durch
die Polizei, Staatsanwaltschaft oder Justiz) mit harter Hand. Das zeigt
sich an der langen Untersuchungshaft-Dauer bei Festnahmen, dem Aufwand,
der betrieben wird (alleine in diesem Fall wurden Stunden an
Videomaterial und Unmengen an Fotos gesichtet), um einen vermeintlichen
„Landfriedensbruch“ nachzuweisen, oder an den riesigen Polizeiaufgeboten
an Gelegenheiten wie dem 1. Mai in Zürich.

Der Kampf im öffentlichen Raum lässt sich nicht verbieten und verhaften!

Der öffentliche Raum ist für uns zentral, da wir darin unsere Inhalte
fassbar machen können und mit anderen in Kontakt treten. Er ist der Ort,
wo politische, kulturelle oder soziale Ideen auf ein Publikum trifft,
der Ort, wo ein Austausch stattfindet. Seien es Forderungen nach
unkontrollierten Räumen, wo ohne Konsumzwang gefeiert werden kann,
Solidaritätskundgebungen oder Demonstrationen: Wir lassen uns den
öffentlichen Raum nicht verbieten.
Das heisst, sich der Bedeutung des öffentlichen Raums bewusst zu sein,
ihn einzufordern und zu verteidigen. Anders gesagt: Wir können und
sollen nicht nur davon reden, auf der Strasse, Plätzen oder sonst wo
präsent zu sein, sondern sollen es auch sein. Der öffentliche Raum ist
dazu da, von uns genutzt zu werden und nicht, um von den
Repressionsorganen kontrolliert zu werden.  Das bedeutet gleichzeitig
die Verteidigung des öffentlichen Raums gegen Versuche der Unterbindung
des Widerstands, wie jetzt bei den aktuellen Verhaftungen. Dazu gehört
aber auch die Absage an staatliche Versuche, derartige Aktivitäten zu
integrieren (wie beispielsweise mit der sog. „Party-Bewilligung“ in
Zürich, die lediglich zur Kontrolle vormals polizeilich unkontrollierter
Parties führt).

Die Initiative nicht aus den Händen geben

Den verhafteten Genossen geht es gut. Einer ist seit Freitag, dem 13.
Juli, wieder in der Freiheit. Allen wird ein Landfriedensbruch
vorgeworfen, bei einigen wird versucht das Zünden von Feuerwerk sowie
die Verletzung eines zivilen Polizisten im Einsatz nachzuweisen. Die
Genossen verweigern die Aussage und werden von fortschrittlichen
Anwälten verteidigt. Die Solidaritätsarbeit zu ihnen läuft, es wird
regelmässig bei ihnen vor den Knästen Feuerwerk gezündet, um sie darauf
hinzuweisen, dass sie nicht alleine sind sondern von aussen unterstützt
werden. Wer sich solidarisch verhalten will, soll sich bei der Roten
Hilfe melden (rotehilfe@aufbau.org). Post an die Gefangenen kann via
Rote Hilfe, Postfach 1121, 8026 Zürich an sie gesendet werden.
Es sind gerade die Erfahrungen aus den einleitend genannten Beispielen,
die aufzeigen, dass es sich lohnt, auch nach Verhaftungen kämpferisch zu
bleiben. Wer konsequent die Aussage verweigert und sich juristisch
wehrt, hat immer bessere Aussichten darauf, nicht verurteilt zu werden.
Dies sind Rechte, die jedem und jeder Angeklagten zustehen und die
genutzt werden müssen. So ist es mittlerweile rund um die Parties im
vergangenen Sommer zu verschiedenen Freisprüchen gekommen, nachdem
Angeklagte sich einen Anwalt nahmen und sich wehrten. Andere Genossen,
die am 1. Mai verhaftet wurden, sind nicht rechtskräftig verurteilt, da
sie die Aussage verweigerten und keine Strafbefehle akzeptierten. Wir
sind sicher, dass es auch bei den aktuellen Verhaftungen sich bezahlt
macht, kollektiv und kämpferisch vorzugehen und sich von der versuchten
Angstmacherei nicht beeindrucken zu lassen.

Spiess umdrehen – dem Kapitalismus den Prozess machen!

Rote Hilfe Schweiz, Juli 2012
rotehilfe@aufbau.org
www.aufbau.org | www.rjz.ch

Der Ausländer-Stempel

Die strikte Unterteilung in «Schweizer seit Geburt» und «Eingebürgerte» war die Forderung eines Vorstosses der SVP im Zürcher Kantonsrat. Dies ist nur die konsequente Fortsetzung einer rassistischen Politik, die in ihrer Logik nicht mehr weit von der völkischen Ideologie entfernt ist.

Mittels einer Motion wollte die SVP-Parlamentarierin Barbara Steinemann dafür sorgen, dass eingebürgerte SchweizerInnen künftig unter dem Vermerk «eingebürgert» geführt werden. Man habe diverse Probleme eingebürgert und könne so die Integrationsdebatte versachlichen. Neben AusländerInnen würden besonders viele SchweizerInnen «mit Migrationshintergrund» Sozialhilfe beziehen oder sich kriminell betätigen, begründete Steinemann ihren Vorstoss. Ein Ausländer-Stempel soll also her für Menschen, die keine reine Schweizer Abstammung vorweisen können. Applaus erhielt die Motion nur von grünliberaler Seite, die den Vorstoss in der Abstimmung allerdings auch ablehnte. So wurde die Motion dann im Zürcher Kantonsrat auch deutlich mit 120 zu 50 Stimmen abgeschmettert.

 

Blut-und-Boden-Nationalismus

In den Kommentarspalten der über den Vorstoss berichtenden Online-Ausgaben der grossen Schweizer Tageszeitungen gingen die Wellen hoch. Es zeigte sich, dass die meisten UserInnen für einen solchen Vorschlag momentan nicht zu begeistern sind. So empörte sich der grösste Teil der Diskutierenden über den Vorschlag von Steinemann und es wurden auch Parallelen zum Nationalsozialismus aufgemacht: Man habe hier einen veritablen Ariernachweis vor sich. Mit solchen Vergleichen muss man vorsichtig sein. Der Ariernachweis war der Beginn der Ausgrenzung von «NichtarierInnen», allen voran JüdInnen und Roma. Diesen wurde die Staatsbürgerschaft aberkannt und sie wurden in der Folge Opfer von Ausgrenzung, Vertreibung und Getthoisierung bis hin zur staatlich organisierten Vernichtung in den Konzentrationslagern. Auch wenn der Skandal um den Zürcher SVPler Alexander Müller, der bei Twitter von einer «Kristallnacht» für Moscheen tagträumte, zeitlich recht passend kommt, wäre es verkehrt, der SVP zu unterstellen, dass sie auf eine Politik analog der Nazis abziele.

Man muss sich aber fragen, wessen Geistes Kind die strikte Separierung in SchweizerInnen reinen Blutes und «Eingebürgerte» ist. Mit einem republikanischen Nationalismus, der als vollwertiges Mitglied der nationalen Zwangsgemeinschaft anerkennt, wer die Staatsbürgerschaft vorzuweisen hat, hat das nicht mehr viel zu tun. Auch jener Nationalismus ist zu kritisieren, da er immer von einem strikten «Innen» und «Aussen» ausgeht und dies auch politisch durchsetzt; mit den täglich nicht nur an den Grenzen zu beobachtenden brutalen Folgen. Doch in der Politik der SVP scheint immer wieder der noch hässlichere Zwillingsbruder, der völkische Nationalismus, auf, der eine Homogenität des «Volkes» vorsieht und jede Heterogenität negieren muss. Was die SVP fordert ist von den Grundlagen her nicht mehr weit entfernt vom Blut-und-Boden-Nationalismus völkischer IdeologInnen.

 

Rassistische Kontinuität

Wenn man sich anschaut, was die SVP in den letzten Jahren so getrieben hat, dann passt der Vorstoss von Steinmann wie die Faust aufs Auge: Nach der Annahme der Ausschaffungsinitiative durch‘s Stimmvolk Ende 2010, dachte die SVP unter anderem laut darüber nach, die Einbürgerung von SozialhilfebezügerInnen grundsätzlich zu verbieten und Einbürgerungen nur noch auf Probe zu gestatten. Wer in der fünfjährigen Probezeit straffällig würde, der solle die Staatsbürgerschaft wieder verlieren. Zusammen mit dem aktuellen Vorstoss zeichnet sich ein klares Bild der Vorstellungen der SVP: Ein homogenes «Volk» der reinen SchweizerInnen, das die «störenden» und «überflüssigen» Elemente immer wieder ausscheidet. Problemtisch ist das vor allem auch angesichts eines politischen Mechanismus, der sich in der Schweiz in den letzten Jahren immer wieder durchgesetzt hat: Die SVP setzt Trends und Spitzen einer rassistischen Politik, die zwar in der Regel nicht durchkommt, die aber in abgeschwächter Form vom politischen Establishment und mit Zustimmung der Schweizer WählerInnen doch eingeführt wird.

Kriegsmaterial-Exporte stoppen

Der Bundesrat hat am Mittwoch, 4. Juli entschieden, Waffenexporte in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) vorläufig zu stoppen. Für die GSoA ist dieser Entscheid eine reine Alibiübung. Die Vergangenheit zeigt, dass schon in wenigen Wochen der verhängte Lieferstopp wieder aufgehoben wird. Nur ein komplettes Exportverbot von Kriegsmaterial stellt sicher, dass Waffen nicht in einem bewaffneten Konflikt verwendet werden. » Weiterlesen

Frauen zahlen einen hohen Preis

Die Gewerkschaft Unial führt am 3. Juli eine öffentliche Fachtagung zu den Arbeitsbedingungen im Detailhandel durch. Dabei stand die Situation der Verkäuferinnen und Verkäufer im Zentrum.

In einem ersten Teil präsentierte Vania Alleva, Mitglied der Unia-Geschäftsleitung, eine umfassende Analyse des Detailhandels aus gewerkschaftlicher Sicht. Alleva zieht ein klares Fazit: «Der Markt ist gesättigt. Die Unternehmen kämpfen um Marktanteile — und dieser Konkurrenzkampf findet immer mehr auf dem Buckel der Angestellten statt.»

Angestellte des Detailhandels, die über ihre Arbeitsbedingungen Auskunft geben, zeigen die Auswirkungen: «Ich muss flexibel sein: Von morgens um 7 Uhr bis abends um 20 Uhr, von Montag bis Samstag», erklärte eine Verkäuferin. Sie ist kein Einzelfall. Neben den langen Arbeitszeiten und den immer längeren Ladenöffnungszeiten berichten die Betroffenen über den Personalabbau, den grossen Stress, die Gesundheitsprobleme und die tiefen Löhne. Eine der Verkäuferinnen spricht für viele, wenn sie sagt:«„Du siehst deinen Partner selten, der von Montag bis Freitag arbeitet. Denn ich muss am Samstag und Sonntag oft arbeiten, man sieht sich am Abend nur todmüde. Man hat oft nicht einmal die Möglichkeit, einen Tag zusammen zu verbringen.»

Die Unia und die Beschäftigten verlangen mehr Respekt vor ihrer Leistung. Vania Alleva stellt fest: «isher gibt es nur wenige Gesamtarbeitsverträge auf betrieblicher oder regionaler Ebene, die das Personal schützen.»Die wichtigste Forderung sei denn auch ein Branchen-GAV zum Schutz der Angestellten. Dieser werde bisher von den Arbeitgebern abgewehrt.

Mario Santini, der Generalsekretär der Gewerkschaft Filcams CGIL Lombardei, zeigt am Beispiel Italiens die verheerenden Auswirkungen von total liberalisierten Ladenöffnungszeiten. Wenn es zusätzliche Arbeitsplätze gebe, dann seien es meist nur befristete Teilzeit-Verträge. Eine Erhebung in Italien zeige: 82 Prozent aller Arbeitsverträge im Verkauf müssen als prekär eingestuft werden.

Die Arbeitssoziologin Magdalena Rosende von der Universität Lausanne hat die Auswirkungen von Teilzeitarbeit im Detailhandel untersucht. Sie kommt zum Schluss: «In allen Ländern sind im Detailhandel Teilzeitverträge weit verbreitet. Betroffen sind vor allem Frauen und sie zahlen einen hohen Preis.»

Bruno Frick, Präsident der Swiss Retail Federation, weist insbesondere auf die negativen Folgen des Einkaufstourismus im benachbarten Ausland hin. Insgesamt macht er aber kaum Handlungsbedarf im Bezug auf die Arbeitsbedingungen aus.

Die Unia hat ihre Positionen zum Detailhandel in einer Broschüre zusammengefasst, die bei tertiaer(at)unia.ch bestellt werden kann.

Quelle und weitere Infos: www.unia.ch

Massenentlassung im Berner Jura

Die US-Medizinaltechnikfirma Greatbatch Medical will einen grossen Teil ihrer Produktion in  den Gemeinden Orvin und Corgémont (Berner Jura)  nach Mexiko und in die USA auslagern. Der «Vorschlag», wie Mauricio Arellano, Präsident der Medizinischen Greatbatch die Massenentlassung nennt, wird 180 ArbeiterInnen den Job kosten. Die Gewerkschaft Unia hat ein «Treffen mit den Führungsverantwortlichen» angekündigt.

Die Sätze sind in etwa immer die gleichen: «Diese Konsolidierung würde die Auslastung unserer bestehenden operativen Infrastruktur optimieren und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen», sagte Mauricio Arellano. Er beklagte sich dann über «schwierigen Marktbedingungen im Bereich Orthopädie zu hohen Produktionskosten», die er als Gründe der Massenentlassung nannte.

Die US-Medizinaltechnik-Firma will grosse Teile der bisherigen Aktivitäten im Jura nach Mexiko und in die USA verlagern. Betroffen vom Abbau sind die Standorte Orvin und Corgémont im Kanton Bern, die insgesamt 196 Personen beschäftigen. «Bis zu 90 Prozent der Stellen könnten bis Ende 2013 ausgelagert werden», wie Greatbatch Medical bekannt gab. Greatbatch Medical, eine Tochterfirma von Greatbatch, hatte 2008 das Medizinaltechnikfirma Precimed mit seinen zwei Fabriken in Corgémont und Orvin für 125 Millionen Dollar übernommen

Auf zum Streik!

Die Gewerkschaft Unia wirft den Behörden hingegen «Lethargie» vor. Die Gewerkschaft erwarte von deren Seite klare Signale angesichts einer drohenden De-Industrialisierung der Schweiz. Die Unia will am Dienstag und am Mittwoch vor zwei Standorten in Orvin und Corgémont «aufmarschieren und ein Treffen mit den Führungsverantwortlichen bei Greatbatch erreichen», wie auf www.tagesschau.chund weitere Medienportale zu entnehmen war. Auf der Homepage war gut sechs Stunden nach der Bekanntgabe der Massenentlassung noch nichts nachzulesen. Dass die Unia handeln wird, ist sicher. Zu hoffen ist, dass das «Treffen mit den Führungsverantwortlichen» genau so lange dauert, um der Führungsetage den Streik anzukündigen: Erstens um Druck während des  Konsultationsverfahren aufzusetzen, das bis am 20. Juli abgeschlossen sein muss. Und zweitens um sofort klar zu machen, dass der Beschluss von oben nicht einfach so hingenommen wird!

Marsch der Sans-Papiers

Von Brüssel über die Niederlande, Deutschland, die Schweiz, Italien und Frankreich bis nach Strasbourg, wo am 2. Juli die Abschlussdemo stattfand, wanderten 150 Sans-Papiers während eines Monats durch Europa.  Vom 21. Juni bis 25. Juni gastierte der Marsch auch in der Schweiz. In Basel, Bern, Wünnewil und Chiasso wurden kritische Akzente gegen Schengen und die repressive  Migrationspolitik gesetzt.

«Liberté de circulation et d’installation pour tous» steht auf den gelben Shirts, die die meist französisch sprechenden Marschierenden tragen. Für einmal nicht bloss eine politische Forderung auf dem Papier, sondern ein Statement, welches für 31 Tage couragiert praktiziert wurde. Unterwegs durch Europa wurde die Bewegungsfreiheit aller Menschen nicht nur Schritt für Schritt eingefordert, sondern auch gelebt. Der Protestmarsch prangerte die repressive Gesetzgebung in der EU an und machte auf die unerträgliche Situation der Sans-Papiers aufmerksam. Seit der Einführung des Schengen-Dublin-Abkommens und der militärischen Aufrüstung von Frontex, erhält die Repression eine neue Dimension. Mehr denn je wird Europa für MigrantInnen aus Drittstaaten zu einer einzigen grossen Festung. Ebenso wurde die aktuelle wirtschaftliche Lage thematisiert, denn die ökonomische Krise trifft mit voller Wucht vor allem Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen und oft sind es die MigrantInnen, welche die ökonomischen Verschärfungen als erste zu spüren bekommen.

Grosser Empfang in Basel

Wenige hundert Meter vor der Grenze wurden die 150 Sans-Papiers von rund 50 in der Schweiz lebenden Papierlosen und 200 UnterstützerInnen in Empfang genommen. Ein Traktor mit grossem Anhänger und Soundanlage, Trommeln und lautstarke Parolen sorgten für eine gute Atmosphäre und gemeinsam wurde beim Zoll Ottenbach die Grenze überquert. Der geglückte Grenzüberschritt wurde mit einer Tanzblockade des Zolls gebührend gefeiert. Die Behörden hielten sich zurück. «Wir danken den AktivistInnen in der Schweiz für den grossartigen Empfang in einem der repressivsten Staaten des Schengenraums. Jeder afrikanische Präsident hat das Recht in diesem Land ein geheimes Bankkonto zu besitzen. Wir Afrikaner und Afrikanerinnen jedoch werden wie Kriminelle behandelt, wenn wir hier arbeiten», erläuterte Sissoko Anzoumane, Sprecher der «Internationalen Koalition der Sans-Papiers und MigrantInnen» (IKSM) im Rahmen der Pressekonferenz kurz nach der Ankunft in der Schweiz.

Und weiter gehts

Am nächsten Tag folgte ein migrationspolitischer Stadtrundgang durch Basel. Vor den Hauptsitzen verschiedener Firmen wurde der globale Zusammenhang zwischen Migration und Ausbeutung aufgezeigt. So wurden etwa «Hello» für ihr lukratives Geschäft mit Ausschaffungsflügen und Novartis für ihren Kampf gegen erschwingliche Generika und ihre Profitgier angeprangert. Aber auch die Banken und Gewerkschaften kamen nicht ungeschoren davon. Weiter gings am 23. Juni nach Bern, wo rund 300 Personen am Morgen gegen das Geschäft mit dem Elend protestierten. Kritisiert wurde die ORS AG, welche im Hochfeld einen Bunker für Asylsuchende betreibt. Bereits seit Monaten werden die profitorientierte Firma und die Zentrumsleitung der Zivilschutzanlage scharf kritisiert. Trotz massivster Missstände und grosser Epidemiegefahr gab sich die ORS AG kompromisslos und verweigerte das Gespräch. Am Nachmittag schloss sich der Marsch der Grossdemo in Bern gegen die aktuellen Verschärfungen im Asylrecht an, bevor es dann weiter nach Chiasso gin

Berset bei den ArbeitgeberInnen

Alain Berset besuchte Mitte Juni in Bern als Gastreferent den Arbeitgebertag. Die Patrons waren positiv von ihm überrascht. Sein Auftritt sagte mehr als nur Kleinigkeiten über die zukünftigen sozialpolitischen Auseinandersetzungen aus.

Dass politische Verantwortliche eng mit den Wirtschaftsakteuren zusammenarbeiten, ist keine Neuigkeit und überrascht uns kaum. Interessant sind jedoch die Konstellationen solcher Zusammenarbeiten. Als Alain Berset, sozialdemokratischer Bundesrat und Innenminister, am 19. Juni 2012 in Bern als Gastreferent vor den schweizerischen ArbeitgeberInnen auftrat, hat er sie wohl auch selbst überrascht. Denn eine solche Loyalität eines Sozialdemokraten hätten  sie kaum erwartet.

 

Neue Funktion – neue Positionen

Der im Dezember 2011 frisch erkorene Bundesrat zögerte keinen Moment, seine Rolle in der Regierung zu festigen. Als Ständerat noch vehementer Ablehner der «Managed-Care-Vorlage», drehte sich der Wind, sobald er als Bundesrat vereidigt worden ist. Auf die Frage der NZZ nach den Gründen des Wechsels vom Saulus zum Paulus antwortete er: «Wir stehen jetzt vor einer Volksabstimmung. Da stellt sich nicht mehr die Frage, ob wir die ideale Lösung gefunden haben. Es geht jetzt darum, Ja oder Nein zu sagen» (NZZ, 18. Mai 2012). Obwohl also Managed-Care keine ideale Lösung gewesen wäre, hat er sich für ein Ja engagiert.

Sein Auftritt auf der Seite der ArbeitgeberInnen bestätigte seinen Kurs als politische Unterstützung der «Schweizer Wirtschaft». «Die Schweiz versteht es wie kaum ein anderes Land, eine Balance zwischen Wettbewerbsfähigkeit und sozialem Zusammenhalt zu halten», sagte Berset in der «BernerZeitung» vom 22. Juni 2012. Was versteht der Neubundesrat denn unter «Wettbewerbsfähigkeit»? Meint er die im Zuge der Krise eingeführte Arbeitszeiterhöhung ohne Lohnausgleich in der Exportindustrie? Die Streichung der Abendzulagen bei der Schoggi Frey AG im Aargau, bei der in erster Linie über 50-Jährige und MigrantInnen arbeiten? Die 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, die krasse Leistungseinschränkungen vor allem für Jugendliche eingeführt hat? Oder doch die 6. Revision der Invalidenversicherung (IV), die eine ganze Reihe von Krankheiten aus dem Geltungsbereich der IV strich? Der daraus folgende «soziale Zusammenhalt» erleben der xenophoben und rassistischen Repression ausgesetzten Asylsuchende im Nothilferegime täglich, sowie ArbeiterInnen der ehemaligen Karton Deisswil, Clariant in Muttenz, Sappi in Biberist: Sie alle wurden entlassen, ihre Betriebe geschlossen.

 

Politische Macht im Kapitalismus

Am Arbeitgebertag kam auch das Rentensystem zur Sprache. Wie die NZZ am 23. Juni 2012 berichtet, versuchte Berset die Befürchtungen aus Wirtschaftskreisen zu zerstreuen, er gehe dem gewerkschaftlichen Anliegen nach, die AHV auszubauen und dafür die zweite Säule abzubauen. Berset unterstrich, dass er am Dreisäulenprinzip festhalte, und es werde daher nicht um eine Gewichtsverlagerung von der zweiten zur ersten Säule kommen. Der Bundesrat stellte sich somit auf die Seite der privaten Versicherer, die mit dem angesparten Geld der ArbeiterInnen Millionengewinne generieren und in Krisenzeiten die Verluste auf die RentnerInnen abwälzen. Seine Position verpackte er in die Formel «Was gut ist für die Schweizer Gesellschaft, ist auch gut für die Schweizer Wirtschaft» (arbeitgeber.ch, 22. Juni 2012). Übersetzt: «Alain Berset für das Schweizer Kapital».

Es wäre zu kurz gegriffen, die politische Integration der Sozialdemokratie und ihre Ruhigstellung, wie wir sie mit den zahlreichen sozialdemokratischen ParlamentarierInnen und Bunderäten erleben, als eine allgemeine Käuflichkeit von Menschen oder einzelnen schlechten PolitikerInnen abzutun. Das aufgeführte Beispiel sollte uns vielmehr noch einmal motivieren, der Frage nachzugehen, ob es für diese Entwicklungen nicht strukturelle Gründe gibt, die etwas damit zu tun haben, wie politische Macht im Kapitalismus funktioniert.

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