Der Gipfel der Verschärfung

Es ist kaum zu erwarten, dass der Nationalrat am 17. September seinen Mitte Juni gefassten Entschluss noch einmal revidiert. Die heutige Abschaffung des Botschaftsverfahrens und der Anerkennung von Wehrdienstverweigerung und Desertion als Asylgrund ist angesichts der Situation in Konfliktgebieten eine Schande. Sowohl in Eritrea, Syrien oder auch Mali toben (Bürger)kriege. Den Opfern dieser Kämpfe hat die Schweiz heute eine Schutzmöglichkeit verwehrt. Vor dem Hintergrund, dass auf EU-Ebene eine Wiedereinführung des Botschaftsverfahrens diskutiert wird, mangelt es dem Entscheid an Weitsicht. Wie die DJS im Vorfeld der Beratung bereits zu Recht betonten, ist zudem insbesondere im Falle der Botschaftsverfahren eine Voraussetzung zur Dringlichkeit nicht gegeben.

Ebenso wird die Schweiz in Zukunft besondere Zentren für «renitente» Asylsuchende unterhalten. Angesichts der allseits bekannten Probleme, welche die Lagerpolitik an den EU-Aussengrenzen, speziell in Griechenland, mit sich bringt, ist dieser Entscheid schlicht unverständlich. Systematische Segregation hat weder in der Asylpolitik, noch sonst irgendwo etwas zu suchen.

Die Übernahme fast aller nationalrätlichen Verschärfungen in Bezug auf die Gesamtvorlage muss ebenfalls als enttäuschend bewertet werden. Dass Nothilfe statt Sozialhilfe «nur für renitente» und nicht für alle Asylsuchenden eingeführt werden soll, ist ein Scheinkompromiss. Wirklich begrüssenswert sind somit lediglich die Lockerungen gegenüber den nationalrätlichen Entscheiden, die vorläufig aufgenommene Flüchtlinge betreffen.

Eine gefährliche Carte blanche
Mehrfach stossend ist zudem die beabsichtigte Einführung einer Delegationsnorm, die dem Bundesrat eine Carte Blanche für «Pilotprojekte in Verfahrensabläufen» zusichert. Der Ständerat legitimiert dadurch einerseits in jüngster Vergangenheit bereits lancierte Pilotprojekte des BFM, wie z.B. die Anwendung eines beschleunigten Verfahrens für Asylsuchende aus dem Balkan, grösstenteils Roma. Andererseits schafft er auf Anregen von Frau Justizministerin Sommaruga die Grundlage für weitere derartige Praxisanpassungen, was politisch wie verfahrensrechtlich zu verurteilen ist. Sowohl die Legislative wie auch ausserparlamentarische Kreise verlören dadurch massiv an Einfluss auf die Gesetzgebung und die Gewaltenteilung würde ausgehöhlt.

Es mutet reichlich bizarr an, dass der Ständerat schon heute per Dringlichkeitsbeschluss eine Grundlage für zukünftige Pilotprojekte schaffen will, die grösstenteils im Entwurf 2 der laufenden Asylgesetzrevision enthalten sein werden. Ein derartiges Vorgehen ist unkorrekt, da die Inhalte dieses Entwurfes der Konsultation im Rahmen eines ordentlichen Vernehmlassungsverfahren unterstehen. Der Ständerat muss sich die Frage gefallen lassen, ob er die Verschärfungen der aktuellen Revision überhaupt als zielorientiert erachtet, wenn er im gleichen Atemzug vorauseilende Massnahmen beschliesst. Sosf wie DJS haben mehrfach betont, dass die Verschärfungen der aktuellen Revision nicht zum stets erklärten Ziel der Verfahrensbeschleunigung führen. Es scheint als versuche der Ständerat über eine Hintertürchenbestimmung nun diese Diskrepanz zu kaschieren. Die ansonsten besonnen agierende Kammer setzt somit einen merkwürdigen Schlussstrich unter ihre Beratungen. Sosf und DJS empfehlen dem Nationalrat darüber nachzudenken, ob er seine Kompetenz in Bezug auf die Gesetzgebung im Asylbereich tatsächlich selber unterwandern möchte.

Das Inkrafttreten des Entwurfes 3 ist nun per 1. Oktober 2012 zu erwarten. Im Rahmen eines gesamtschweizerischen Koalitionstreffens vom 22. September werden Sosf und DJS in Zusammenarbeit mit verschiedenen Organisationen Gegenmassnahmen besprechen. Dabei entscheidet sich auch, ob das Referendum ergriffen wird.

Weitere Infos: www.asyl.ch

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