Zwischen Abbau & Disziplinierung
Die nationalrätliche Sozialkommision (SGK) bereitet zur Zeit den zweiten Teil der 6. Revision der Invalidenversicherung (IV) vor. Damit wird die Mitte 2000er Jahre eingeläutete «Sanierung» der IV abgeschlossen. Was als schlichte «finanztechnische» Reform erscheint, ist ein Frontalangriff auf Behinderte, Erwerbslose und schliesslich auf alle Lohnabhängigen. Sozialabbau und Sozialdisziplinierung bilden dabei die Stossrichtung der Revision.
Der zweite Teil der 6. IV-Revision (6b) sieht in erster Linie drei wichtige Veränderungen vor: Erstens soll ein stufenloses Rentensystem das Vier-Stufen-System ersetzen, ganze Renten werden erst ab 80 Prozent Invaliditätsgrad gesprochen (früher bei 70 Prozent). Zweitens zielt diese Revision auf die verstärkte Arbeitsmarktintegration besonders von psychisch Behinderten, dafür sollen die Eingliederungsmassnahmen ausgeweitet werden. Drittens wird die Regelung für RentnerInnen mit Kindern neu festgelegt, sie erhalten nur noch eine 30 Prozent Rente (früher 40 Prozent). Kurz: Die IV-Revision 6b führt den Trend zur Senkung sowohl von neuen wie auch von laufenden Renten fort.
Raus aus der IV
Es wäre jedoch zu kurz gegriffen, die jetzige Teilrevision isoliert und in sich geschlossen zu betrachten. Die aktuellen Bemühungen von Parlament und Bundesrat, die IV «finanziell zu stabilisieren», betten sich in ein langjähriges Programm sozialen Umbaus in der IV ein. Die 2007 eingeführte 5. IV-Revision hatte zum Ziel, durch ein «Früherfassungs- und Frühinterventionssystem» die Neurenten um 30 Prozent zu kürzen. Dies wurde auch erreicht: Zwischen 2003 und 2011 ist die Anzahl neuer Renten um 47 Prozent gesunken. Es ist aber zu bezweifeln, dass der Rentenrückgang tatsächlich auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zurückzuführen ist. Eine Studie zur Wirkung von Eingliederungsmassnahmen stellt fest: «Es ist darauf hinzuweisen, dass in der Mehrzahl der Evaluationsstudien zur aktiven Arbeitsmarktpolitik in verschiedenen Ländern kein positiver und oft ein negativer Effekt von Beschäftigungsprogrammen auf die Wahrscheinlichkeit, erwerbstätig zu werden, gefunden wird. Insofern kann also nicht davon ausgegangen werden, dass dieser Weg zu deutlich erhöhter Erwerbstätigkeit der betroffenen Personen führt». Vielmehr kann davon ausgegangen werden, dass gewisse Erkrankungen und Behinderungen – vor allem somatoforme Schmerzstörungen – schlicht aus der IV «wegdefiniert» wurden. Dass die SozialdemokratInnen nun in ihrer Mitteilung zur laufenden Revision fordern, dass «statt die Renten zu kürzen, die Eingliederung der Menschen in den Arbeitsmarkt verbessert werden muss», mutet angesichts dieser Erkenntnis zynisch an.
Technokratischer Neusprech
Wurden durch die 5. IV-Revision die «Kosten gesenkt», so sollte die IV-Zusatzfinanzierung Mehreinnahmen für die «Sanierung» der IV generieren. Im 2009 wurde die Mehrwertsteuer für sieben Jahre um 0,4 Prozent erhöht. Die parlamentarische Linke unterstützte diese Erhöhung. Nur: Durch die Mehrwertsteuererhöhung zahlen vorwiegend niedrige und mittlere Einkommen – und nicht zuletzt die IV-RentnerInnen selbst – diese Massnahme. Durch eine Besteuerung von zusätzlichen 0,2 Prozent der Vermögen über 10 Millionen Franken hätte das Defizit innerhalb von sieben Jahren und jährlichen Zusatzeinnahmen von 0,5 Milliarden Franken beseitigt werden können. Auch diese rein «technisch» erscheinende Revision visierte somit die Senkung des «gesellschaftlichen Lohnes» an.
Assistenzbeitrag gegen Frauen?
Das Hauptelement des ersten Massnahmenpakets der 6. IV-Revision trugt den Titel: «Eingliederungsorientierte Rentenrevision: Neu sollen grundsätzlich auch schon laufende Renten systematisch darauf überprüft werden, ob bei ihren BezügerInnen ein Potenzial zur Wiedereingliederung vorhanden ist.» Damit konnte der Bestand der Renten noch einmal massiv reduziert werden. Wurde die 5. IV-Revision nur knapp erfolglos mit dem Referendum bekämpft, wurden diese Massnahmen breiter akzeptiert. Das Parlament hatte von den Erfahrungen einige Jahre zuvor gelernt und baute den «Assistenzbeitrag» in die Revision ein. Damit sollten die IV-BezügerInnen selbst für die individuell benötigten Hilfeleistungen jemanden anstellen können, unabhängig von der bestehenden institutionellen Hilfe. Was wie ein Schritt Richtung «Selbstbestimmung» aussieht, entpuppt sich als Privatisierung der Hilfe und als Zementierung der Geschlechterverhältnisse. Denn es sind meist Frauen und Mütter, die zu Hause bleiben und behinderte Kinder und Männer unterstützen. Der «Assistenzbeitrag» ändert auch nichts daran.
Angriffe auf alle Lohnabhängigen
In einer immer kränker machenden Arbeitswelt (70 Prozent der Befragten gaben 2011 an, am Arbeitsplatz psychischem Druck ausgesetzt zu sein) wird der Platz für Menschen mit Behinderungen verschwindend klein. Die gezwungene Wiedereingliederung unter solchen Umständen erhöht ihr Leiden und ruft gar neue Leiden hervor.
Mit diesen Revisionen wird suggeriert, dass nicht die Mechanismen des globalisierten Kapitalismus an den Nöten der Menschen schuld sind, sondern die Betroffenen selbst. Mit der Ausschliessung aus der IV werden sie zudem als «asozial», «unfähig» und «unangepasst» gebrandmarkt. Dadurch sollen die (Noch-)Erwerbstätigen unter Druck gesetzt werden, sich angepasst zu verhalten, um nicht selbst in die «Kaste der Asozialen» zu fallen. Umso mehr beugen sie sich den UnternehmerInnen und geben sich allgemein autoritätsunterwürfig. Der Sozialabbau und die Sozialdisziplinierung treffen somit sowohl die Erwerbstätigen wie auch die Erwerbslosen. Dem Kapital kommt das gelegen, denn es geht ihm um den Profit, nicht um die Menschen. Diese Revision gehört also mit allen Mitteln bekämpft.
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