Freie Meinungsbildung?

Bei der SRF-Berichterstattung zu Kuba werden den Zuhörer*innen wichtige Informationen vorenthalten. Bild: zVg
sit. Wird bei der Berichterstattung zu Kuba von Radio SRF der klar definierte Verfassungsauftrag nicht eingehalten? Der vorwärts ging dieser Frage nach und wurde durch den Staatssender nach allen Regeln der Kunst abgewimmelt. Die ganze Sache endet aber damit nicht. Rechtliche Schritte werden geprüft.
Der Auftrag vom Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) ist in der Bundesverfassung verankert. Sie definiert die Gesetzgebung zu Radio und Fernsehen als Sache des Bundes. Artikel 93.2 besagt zudem: «Radio und Fernsehen tragen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung bei. (…) Sie stellen die Ereignisse sachgerecht dar und bringen die Vielfalt der Ansichten angemessen zum Ausdruck.» Eine Formulierung, die Sinn macht. Denn: Voraussetzung für die freie Meinungsbildung sind die sachgerechte Darstellung der Ereignisse sowie die Vielfalt der Ansichten. Fragt sich nur, warum sich Radio SRF nicht an die wichtigen Vorgaben der Verfassung hält – zumindest nicht bei der Berichterstattung zu Kuba. » Weiterlesen















