Zurück auf der Parkbank

Gaston Kirsche. Das Landgericht Hamburg verurteilte «Die drei von der Parkbank» bekannt gewordenen aktiven Linken jetzt zu Haftstrafen zwischen einem Jahr und sieben Monaten und einem Jahr und zehn Monaten. Verurteilt wurden sie auch wegen ihrer «Gesinnung».

Als «menschenverachtende Terroristen, denen jedes Mittel recht ist und die den moralischen Kompass verloren haben» bezeichnete Oberstaatsanwalt Ralf Schakau die Angeklagten. Oberstaatsanwalt Ralf Schakau übernahm alle Behauptungen und Unterstellungen aus den Ermittlungsakten des Staatsschutzes gegen das Trio. Schakau begründete seine Forderung nach hohen Haftstrafen in seinem Plädoyer auch mit der «Gesinnung» der Angeklagten: So zählte er penibel auf, welche Poster und Flyer mit vermeintlich staatsfeindlichen Motiven bei den Durchsuchungen der Wohnungen der Drei gefunden worden waren.

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Venezuela quo vadis?

sit. Mit einem störungsfreien Verlauf, aber sehr geringer Beteiligung hat Venezuela am 6.Dezember seine Parlamentswahlen abgehalten. Klarer Sieger ist das Bündnis Grosser Patriotischer Pol, das von der regierenden Vereinten Sozialistischen Partei (PSUV) angeführt wird.

20,7 Millionen Venezolaner*innen, darunter 51398 Neuwähler*innen, waren aufgerufen worden, das Parlament für die kommenden fünf Jahre neu zu bestellen. 107 politische Parteien mit 14 000 Kandidat*innen (dreimal mehr als 2015) bewarben sich für die 277 Sitze im Parlament, 111 mehr als bisher. Nur die radikale Rechtsopposition unter der Führung des selbst ernannten, von den USA gelenkten Interimspräsidenten Juan Gerardo Guaidó Márquez, boykottierte die Wahl.

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Arm trotz Arbeit

Redaktion. Mit der Studie «Working Poor in der Schweiz: Wege aus der Sozialhilfe» wollen Ueli Mäder, Stefan Kutzner und Carlo Knöpfel zeigen, dass bei armutsbetroffenen Arbeiter*innen oft der ganze Haushalt leidet. Auch ist die Sozialhilfe nicht auf die Working Poor ausgerichtet. Wir veröffentlichen hier eine gekürzte Zusammenfassung der Ergebnisse der Studie.

Nach weit verbreiteter Vorstellung ist Armut mit Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit verbunden. Nach vorherrschendem gesellschaftlichem Bild ist eine arme Person invalid oder gebrechlich, langzeiterwerbslos, deviant, psychisch behindert, drogen- oder alkoholsüchtig. So betrachtet müsste Armut nur noch das Problem von Gruppen sein, die am Erwerbsleben nicht teilnehmen und für die kein Anrecht auf ein Sozialversicherungseinkommen besteht. Umso mehr überrascht die Tatsache, dass vom wechselseitigen Ausschluss von Erwerbstätigkeit und Armut keineswegs die Rede sein kann.

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Unhaltbare Bedingungen

Alain R. Müller. Seit zwanzig Jahren bin ich dipl. Pflegefachmann HF und arbeite im Beruf. Schon lange vor Corona haben wir Pflegende Sie auf unsere Situation und die Probleme in unserem Arbeitsfeld hingewiesen und aufgezeigt, was dringend zu verbessern ist. Das Gesundheitspersonal, insbesondere die Pflegenden, sind mit ihren Ressourcen schon lange am Abgrund und bald einen Schritt weiter. Ein offener Brief an die Politiker*innen und die Gesellschaft.

Die Corona-Krise demaskiert und akzentuiert in den Gesundheitsberufen und im ganzen Gesundheitswesen alles, was Ihre Politik bis heute versäumt und verursacht hat. Es ist kein Zufall, dass so viele Pflegende (46 Prozent) ihren Job frühzeitig verlassen. 25 Prozent von ihnen erkranken an ihrer Arbeit und brennen aus – und das schon lange vor Corona. Ursachen sind die unhaltbaren Bedingungen, unter welchen die meisten Pflegenden arbeiten müssen.

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Am Ende arbeiten nur noch Sklav*innen auf dem Bau

sit. Seit gut zehn Jahren nimmt der Termindruck und somit der Stress für die Bauarbeiter*innen ständig zu. Dadurch auch die Gefahr am Arbeitsplatz. Dies erzählt Franco B.* im Gespräch mit dem vorwärts. Als langjähriger Bauarbeiter kennt er die Realität auf dem Bau bestens.

Franco, seit wann arbeitest du auf dem Bau?
Seit ich von meinem Heimatland Italien in die Schweiz gekommen bin, das war 1994. Es sind also 26 Jahre, fast die Hälfte meines Lebens. In Italien hatte ich einen Beruf in der Metallindustrie gelernt, fand aber keine Arbeit. Mein Vater hatte lange als Saisonnier hier gearbeitet. Ich fand einen Job auf dem Bau und habe so einen beruflichen Neustart begonnen. Ich habe viele Ausbildungskurse besucht und wurde mit der Zeit und den gemachten Berufserfahrungen zum Maurer.

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Verheizt in kalten Klassenzimmern

flo. Immer wieder machen die schlechten Zustände an den Schulen in Sachen Schutz vor Covid Schlagzeilen. Auch ist es viel schwieriger, unter den aktuellen Umständen zu unterrichten. Der vorwärts sprach mit dem Berufsschullehrer Günther* und dem Primarschullehrer Anton* über ihre Arbeitsbedingungen.

Wie ist so die Lage an den Schulen, in denen ihr arbeitet?
Anton: Wir haben als Erwachsene in der Primarschule, an der ich arbeite, die Weisung, dass wir immer Masken tragen müssen. Die Kinder hingegen nicht. Dann müssen wir, so gut es geht, die Abstände von 1,5 Metern einhalten. Ausserdem weisen wir die Kinder immer wieder darauf hin, die Hygiene einzuhalten, die Hände zu waschen und so weiter. Wir dürfen aber offiziell mit den Kindern singen, wir dürfen weiter Sportunterricht machen. Da haben wir keine grossen Einschränkungen.

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Standortbestimmung Utopie

sah. Der Diversität Platz geben und Inklusion leben: Den Frauenraum in der Berner Reitschule gibt es schon länger – und doch hat das Frauenraum-Gesamtkollektiv nun ein neues Positionspapier erarbeitet.

«Uns wurde bewusst, dass wir eine gemeinsame Basis brauchen. Wir haben uns daher die Fragen nach unserer Identität und unserer gemeinsamen Utopie gestellt». Das schreibt das Frauenraumkollektiv in ihrer Erklärung zum Positionspapier, das auf der Internetseite frauenraum.ch zu finden ist.

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Jeden Tag eine Transperson getötet

sah. Der 20.November ist seit 1999 ein Tag der Erinnerung an ermordete Transleute und steht als Aktionstag für den Kampf gegen transfeindliche Gewalt weltweit. In den Städten Basel und Aarau wurden Transparente aufgehängt. Doch es braucht mehr.

Ausgangspunkt war der Mord an der afroamerikanischen Transfrau Rita Hester in Allston, Massachusetts (USA). Sie wurde in ihrer Wohnung erstochen.

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Nur ein Ja ist ein Ja

sah. Gemeinsam hier und jetzt gegen das Patriarchat: Am 25.November war der internationale Tag gegen Gewalt an Frauen*. Auch in Bern waren Aktivist*innen auf der Strasse unterwegs. 679 Vergewaltigungen wurden im Jahr 2019 in der Schweiz angezeigt.

Spontandemo in Bern: Am internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen* zogen 50 Leute vom Bahnhofplatz durch die Aarbergergasse bis zum Zytglogge.

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Vier Jahrzehnte Kampf gegen Faschismus und Kolonialismus

Alois Bühler. Harry Gmür war Gründungsmitglied der Partei der Arbeit und erster Chefredaktor dieser Zeitung, des vorwärts, als sie 1945 wieder zugelassen wurde. Der Schriftsteller lebte dann lange in der DDR. Nach zwei Romanen erschien vor Kurzem im Europa Verlag das Buch «Reportagen von Links» mit 30 Reportagen von Gmür.

Harry Gmür, geboren 1908, entstammte einer grossbürgerlichen Berner Professorenfamilie. Er studierte in München und Leipzig Geschichte und Germanistik und belegte auch einige Semester in Volkswirtschaftslehre. Seine Doktorprüfung legte er in der Woche des Reichstagsbrandes ab. 1933 kam er mit seiner jüdischen Frau Gena zurück in die Schweiz.

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Basler Kantonalbank und Bank Cler handeln gesetzeswidrig

sit. Die beiden Basler Finanzinstituten weigern sich, Zahlungen mit Bezug zu Kuba durchzuführen. Betroffen sind auch schweizinterne Überweisungen. Die beiden Banken unterstützen freiwillig den völkerrechtswidrigen US-Boykott gegen Kuba. Was dies für die Menschen bedeutet, erklärte der kubanische Aussenminister an einer Medienkonferenz in Havanna.

Dienstag, 27.Oktober, gegen 11.15 Uhr an der Uraniastrasse im Zentrum von Zürich City. Aktivist*innen der Vereinigung Schweiz-Cuba (VSC) verteilen Flugblätter vor der Filiale der Bank Cler. «Nein, das habe ich wirklich nicht gewusst. Ich lese es gerne mal durch», sagt die Frau, versorgt den Flyer in ihre Tasche und verabschiedet sich freundlich. Wussten Sie, dass ihr Bankkonto auf Stichworte durchleuchtet wird und danach selbst Zahlungsaufträge innerhalb der Schweiz und in Schweizer Franken gestoppt werden können? » Weiterlesen

Ernüchternde Bilanz nach einem Jahr Neustrukturierung im Asylbereich

Noémi Weber. Das «Bündnis unabhängiger Rechtsarbeit im Asylbereich» veröffentlichte Anfang Oktober seine Bilanz zur einjährigen Umsetzung der Neustrukturierung des Asylbereichs. Die Auswertung des Bündnisses zeigt, dass das Tempo im neuen Asylverfahren zu hoch ist und der mandatierte, staatlich finanzierte Rechtsschutz nur ungenügend funktioniert.

Seit dem 1.März 2019 ist das neue Asylverfahren in Kraft. Das Hauptziel der Neuerungen war die Beschleunigung der Verfahren. Dies sollte vor allem durch die zentralisierte Unterbringung der asylsuchenden Personen in Bundesasylzentren und die Verkürzung sämtlicher Fristen erreicht werden. Um die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens zu gewähren, wurde zudem ein staatlich finanzierter Rechtsschutz eingeführt, welcher die rechtliche Vertretung aller Asylsuchenden sicherstellen soll.

Ziele des Bündnisses
Das «Bündnis unabhängiger Rechtsarbeit im Asylbereich» ist ein Zusammenschluss aus verschiedenen unabhängigen Beratungsstellen, Organisationen, Anwält*innen und engagierten Einzelpersonen aus dem Asylbereich. Mitglieder sind unter anderem die Freiplatzaktionen in Zürich und Basel, die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht (SBAA) oder die Demokratischen Juristinnen und Juristen der Schweiz. In seiner Bilanz hat das Bündnis eigene Daten sowie öffentlich zugängliche Statistiken analysiert. Es kam zum Schluss, dass die Neustrukturierung keinesfalls überwiegend positive Auswirkungen mit sich gebracht hat, wie es das Staatssekretariat für Migration (SEM) in seiner Bilanz vom Februar 2020 noch vermitteln wollte.

Zeitmangel als Hauptkritik
Eine Hauptkritik des Bündnisses ist das zu hohe Tempo im neuen Asylverfahren. Dies lässt sich am folgenden Fall illustrieren: «Jaron» reiste im Juli 2019 aus Algerien in die Schweiz ein und stellte ein Asylgesuch. Dieses wurde im Oktober 2019 abgelehnt. Das SEM hatte Zweifel an seiner vorgebrachten Bedrohungslage. In seiner Beschwerde vor Bundesverwaltungsgericht rügte «Jaron», dass das SEM den Sachverhalt ungenügend abgeklärt und somit den Untersuchungsgrundsatz verletzt hat. Das Bundesverwaltungsgericht hiess die Beschwerde gut und wies den Fall ans SEM zurück. (Dokumentierter Fall Nr. 365 der SBAA)
Zudem kritisierte das Gericht, dass das SEM den Fall im beschleunigten Verfahren behandelte und nicht ins erweiterte Verfahren überwies. Denn im neuen Asylverfahren legt das SEM nach der Befragung zu den Asylgründen fest, ob das Asylgesuch im beschleunigten oder erweiterten Verfahren entschieden wird. Wenn alle Fakten und Beweismittel gesammelt werden konnten, wird das Gesuch im beschleunigten Verfahren behandelt. Dieses wird nach maximal 140 Tagen abgeschlossen. Ansonsten sollte es im erweiterten Verfahren behandelt werden, welches rund ein Jahr dauert.
Bei der Einführung des neuen Asylverfahrens ging das SEM davon aus, dass 40 Prozent aller Asylgesuche im erweiterten Verfahren behandelt werden. Nach einem Jahr zeigt sich nun, dass es lediglich 18 Prozent waren. Der Nachteil des beschleunigten Verfahrens ist jedoch, dass es zeitlich eng getaktet ist und durch das hohe Tempo die Asylgründe – vor allem die medizinische Situation der Gesuchsteller*innen – oft nur ungenügend abgeklärt werden. Dadurch ist die Qualität der Asylentscheide mangelhaft. Dies zeigt sich sowohl an den dokumentierten Einzelfällen des Bündnisses als auch an der hohen Rückweisungsquote vor Bundesverwaltungsgericht. Insgesamt wurden 21.2 Prozent der Beschwerden erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht geführt. Früher, vor der Neustrukturierung, waren es lediglich 11.4 Prozent.

Zu häufige Mandatsniederlegung
Obwohl «Jaron» mit dem negativen Entscheid des SEM nicht einverstanden war, legte die staatlich finanzierte Rechtsvertretung ihr Mandat aus Gründen der Aussichtslosigkeit nieder. Von Gesetzes wegen kann sie ihr Mandat nach dem Asylentscheid niederlegen, wenn eine Beschwerde als aussichtslos erscheint. «Jaron» war somit gezwungen, innerhalb der sehr kurzen Beschwerdefrist von sieben Arbeitstagen eine neue Rechtsvertretung zu suchen. «Jaron» fand eine Beratungsstelle, die eine Beschwerde vor Bundesverwaltungsgericht einreichte. Dieses wies den Fall schlussendlich ans SEM zurück. Dies zeigt, dass die Beschwerde nicht aussichtslos war und die mandatierte Rechtsvertretung das Mandat nicht hätte niederlegen dürfen.
Bei «Jaron» handelt es sich um keinen Einzelfall: Die Bilanz des Bündnisses zeigt, dass die Rechtsvertretung ihr Mandat zu häufig und oft auch zu Unrecht niederlegt. Durch die Auswertung von Statistiken fand das Bündnis heraus, dass die mandatierte Rechtsvertretung in 12.5 Prozent der Fälle eine Beschwerde erhebt. Bei extern vertretenen oder unvertretenen Beschwerdeführenden lag die Quote jedoch bei 14.4 Prozent. Noch deutlicher sind die Zahlen der zu Unrecht niedergelegten Mandate: In 25 von 42 Fällen, die das Bündnis vertreten hat, stufte das Bundesverwaltungsgericht den Fall als «nicht aussichtslos» ein. Daher vermutet das Bündnis, dass die Mandatsniederlegung oftmals hauptsächlich aus Zeitgründen geschieht.

Regionale Unterschiede
Die Niederlegung des Mandats stellt die asylsuchenden Personen vor eine grosse Herausforderung, da sie – wie bereits erwähnt – im beschleunigten Verfahren mit einer äusserst kurzen Beschwerdefrist von sieben Arbeitstagen konfrontiert sind. Dies führt dazu, dass sie innert weniger Tage eine externe Rechtsvertretung finden müssen. Diese muss dann auch noch Zeit haben, um eine Beschwerde zu schreiben. Für Personen in Bundesasylzentren an abgelegenen Standorten ist der Zugang zu einer externen Rechtsvertretung noch schwieriger. Dass eine Beschwerde aber essentiell wichtig sein kann, zeigt der Fall von «Liyah» (Dokumentierter Fall Nr. 368 der SBAA). Nachdem das SEM ihre Wegweisung verfügte, legte ihre Rechtsvertretung das Mandat nieder. «Liyah» reichte danach mit Hilfe einer externen Rechtsberatungsstelle erfolgreich Beschwerde ein. Das Bundesverwaltungsgericht rügte in seinem Urteil das SEM wegen der unvollständigen Sachverhaltsabklärung. Daraufhin wurde «Liyah» als Flüchtling anerkannt.
Die Chancen auf eine Beschwerde durch die offizielle Rechtsvertretung hängen aber auch von der Region ab: Wie das Bündnis feststellte, werden in der Romandie viermal mehr Beschwerden eingereicht als in der Ostschweiz.

Asylsuchende als Leidtragende des neuen Systems
Wie erläutert, stehen bei der Neustrukturierung einerseits die Beschleunigung und andererseits die Reduktion der Beschwerdetätigkeit im Mittelpunkt. Dies ist befremdlich, wenn man bedenkt, dass Asylsuchende meistens rechts- und sprachunkundig und oft traumatisiert sind. Asylsuchende Personen sind also per se verletzbar. Es ist deshalb stossend, dass gerade in einem derart komplexen Sachgebiet eine Neustrukturierung mit dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung angestrebt wurde. Dennoch ist die Beschleunigung für diejenigen asylsuchenden Personen, welche am Ende ihres Verfahrens einen Entscheid mit Bleiberecht erhalten, begrüssenswert. Nichtsdestotrotz kann in einem Rechtsstaat mit einer verfassungsmässig garantierten Rechtsweggarantie eine Reduktion der Beschwerdetätigkeit nicht das Ziel einer Gesetzesrevision sein. Beschwerden werden in einem System, in dem Verfahrensrechte allzu oft verletzt werden, zum wichtigsten Instrument der Behördenkontrolle und der Rechtsausübung. Ohne ein effektives Recht auf Beschwerde wird die Rechtsstaatlichkeit des Asylverfahrens in Frage gestellt.
Die zuvor geäusserten Beobachtungen und Kritikpunkte zeigen, dass sich die Initianten der Neustrukturierung schlicht überschätzt haben. Im Ergebnis geht diese Selbstüberschätzung nun aber zu Lasten der asylsuchenden Personen. Deswegen fordert das Bündnis, dass das SEM zukünftig die Asylgründe genauer und vor allem vollständig abklären und seinen Untersuchungsgrundsatz einhalten soll. Die Asylgesuche müssen sorgfältig(er) triagiert und komplexe Fälle konsequent im erweiterten Verfahren behandelt werden. Um den grossen Zeitdruck der verschiedenen Akteur*innen innerhalb des Asylverfahrens zusätzlich zu vermindern, sollen sämtliche Behandlungs- und Beschwerdefristen verlängert werden. Zu guter Letzt soll die Rechtsvertretung ihre Mandatsniederlegung begründen, damit nachvollzogen werden kann, weswegen eine Beschwerde als aussichtslos angesehen wird. Nur mit diesen Anpassungen kann sichergestellt werden, dass das Asylverfahren rechtsstaatlich korrekt abläuft.

Noémit Weber ist aktiv im Bündnis. Infos: www.bündnis-rechtsarbeit-asyl.ch

Klatschen war nie genug!

flo. Während der Pandemie kämpft das Pflegepersonal mutig an vorderster Front gegen das Virus. Und dies mit unzureichenden Ressourcen. Den Pflegenotstand nimmt die Politik derweil nicht ernst. Zeit, sich zu wehren.

«Fast zynisch» sei es, dass Pfleger*innen in der Woche vom 26. bis zum 31.Oktober für ihre Rechte und für bessere Arbeitsbedingungen kämpften. So liess sich die Präsidentin der nationalrätlichen Gesundheitskommission, die CVP-Politikerin Ruth Humbel, zitieren. Dass es in der Pflege im Gegensatz zu anderen Branchen nicht rund laufe, wisse man ja. Das Problem sei erkannt und werde angegangen. Selbst ganz zynisch verweist Humbel auf den Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative. Diesem wurden aber im Verlauf seiner parlamentarischen Bearbeitung immer mehr Zähne gezogen. » Weiterlesen

Das grosse Verheizen

flo. Gesundheitsarbeiter*innen im ganzen Land kämpften im Oktober für ihre Rechte. Während der Pandemie zeigt sich der Pflegenotstand mit aller Härte. Wie nötig der Kampf des Gesundheitspersonals ist, berichtet uns eine Kollegin, die aktuell in einem Zürcher Krankenhaus arbeitet.

Emilia (Name der Redaktion bekannt) ist eine aufgestellte und fröhliche Frau. Doch ein Plakat, das am Bahnhof ihres Wohnorts Werbung für eine Ausbildung zur Pflege macht, der Bereich, in dem auch Emilia arbeitet, hat sie wütend gemacht: «Da ist mir fast das Kotzen gekommen!», beschwert sie sich im Gespräch mit dem vorwärts. «Da stand, man solle sich melden, wenn man mutig sei?!» » Weiterlesen

Das Geschäft mit dem Tod stoppen!

sit. Schweizer Waffen und Schweizer Geld morden in der ganzen Welt. Am 29.November hat die Schweiz die Chance, ein klares Zeichen für den Frieden und gegen den Krieg zu setzen. Eidgenoss*innen, sagt Ja zur Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterial-produzenten».

«Das Geschäft mit dem Tod floriert», schreibt die Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA) in ihrer Medienmitteilung vom 20.Oktober 2020. Und in der Tat: Für 690 Millionen Franken exportierte die Schweizer Rüstungsindustrie in den ersten neun Monaten des laufenden Jahres Waffen ins Ausland. Dies besagen die Zahlen, die vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am gleichen Tag bekannt gab – und bekanntlich sind Zahlen keine Meinung, sondern Fakten.

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Sportstadt Züri: Die Vorlage kommt zur Abstimmung und hat gute Chancen

dab. Die PdA Zürich lancierte erfolgreich die städtische Volksinitiative «Sportstadt Züri». Am 29.November stimmt die Stadtzürcher*innen über den im Gemeindeparlament erarbeiteten und von der PdA unterstützten Gegenvorschlag ab. Unter dem Motto «Für Bewegung und Gesundheit» machen sich die linken Parteien der Limmatstadt für ihn stark.

«Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich können mit einem Ja den Zugang zum Sport für alle ermöglichen und den Vereinssport stärken», erklärt das aus PdA, SP, AL und Grüner Partei bestehende Komitee, das den Gegenvorschlag propagiert.

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«Wir sind sehr zufrieden!»

sit. Die Basler Sektion der Partei der Arbeit der Schweiz kann gleich aus mehreren Gründen eine positive Bilanz aus ihrer Teilnahme an den Grossratswahlen ziehen. Die gesammelten Erfahrungen zeigen auch, dass ein Sitzgewinn kein Ding der Unmöglichkeit für die Genoss*innen ist.

Eine Gruppe von jungen, engagierten Genoss*innen machte es möglich: In Basel nahm die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) nach über 20 Jahren wieder an den Grossratswahlen teil. Mit dem Wahlslogan «Gleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität» war die Partei mit ihrer kapitalismuskritischen Stimme präsent.

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Mit voller Kraft ins Debakel

flo. Die zweite Welle der Covid-19-Pandemie kann man in der Schweiz nun nicht mehr wegleugnen. Der Bundesrat bleibt weiter mehrheitlich inaktiv und riskiert damit massiven Schaden an Leib und Leben der Bevölkerung. Im Moment ist es daher nötig, sich für harte Massnahmen einzusetzen.

Es gab einen besonders auffälligen Schönheitsfehler, als am Mittwoch, den 28.Oktober, die neusten Massnahmen des Bundes zur Bekämpfung von Covid-19 bekannt gegeben wurden. In einer dieser vielen Pressekonferenzen, an die wir uns so gewöhnt haben, sollte die Strategie vorgestellt werden, mit der wir der neu aufflammenden Seuche Herr werden sollten.

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