Anti-WEF-Demo verboten!

Leonardo Schmid, Sekretär der Partei der Arbeit (PdA), die zu den Mitorganisatoren der geplanten Demonstration gehört, sagte, man werde mit dem Genfer Staatsrat nach einer Lösung suchen, damit die Demonstration trotzdem stattfinden könne. Schliesslich wollten die Demonstranten bloss ihr Recht ausüben und in friedlicher Art und Weise ihre Meinung kundtun.

«Wir haben es nicht mit einer Volksbewegung zu tun, sondern mit einer Gruppe von Leuten, die hierher kommen wollen, um Krawall zu machen», behauptet Staatsrat Laurent Moutinot.Die Regierung stützt ihr Verbot auch auf eine Empfehlung der Polizei. Diese möchte verhindern, dass sich militante Teilnehmer in einer Menge friedlicher Demonstranten verstecken können.

Trotz des Verbots würden aber alle nötigen Kräfte mobilisiert, sagte der Genfer Polizeikommandant Christian Cudré-Mauroux. Zudem leisteten mehrere Schweizer Polizeikorps sowie französische Polizeieinheiten Unterstützung. Cudré-Mauroux rechtfertigte das Grossaufgebot mit dem befürchteten Aufmarsch des Schwarzen Blocks aus der Deutschschweiz. Dies sei auch der Grund für das aussergewöhnliche Demonstrationsverbot, erklärte Moutinot

Keine Soldaten nach Somalia! – Online Petition lanciert

Die GSoA, die JUSO und die jungen Grünen haben heute eine Online-Petition auf www.keinkrieg.ch lanciert. Wir wehren uns gemeinsam gegen die bundesrätliche Idee, Schweizer Soldaten zur Bekämpfung der Piraten vor die Küsten Somalias zu entsenden.
Wir sagen entschieden Nein zur Rambotruppe AAD10 auf NATO-Kriegsschiffen. Die Militarisierung der Seewege ist der falsche Weg.
Die Ursachen der Piraterie vor Somalia liegen tief. Eine Schweizer Rambotruppe wird die Probleme kaum lösen. Der Armeeeinsatz ist bloss Symptombekämpfung.Was Somalia braucht, sind zivilgesellschaftliche Strukturen und einen funktionierenden, demokratischen Staat.
Seit Jahren plündern europäische und asiatische Grossfischereien die ehemals reichen Fischgründe vor Somalia. Den Menschen vor Ort wurde die Lebensgrundlage entrissen. Aus wirtschaftlicher Not entstanden ist die Piraterie heute zu einem lukrativen Geschäft geworden. Unser Land soll sich darauf konzentrieren, die Wurzeln der Piraterie anzugehen. Nur das bringt eine nachhaltige Lösung des Gewaltproblems auf den Weltmeeren.

Gravierende Fehlinformationen

Offenbar ist sich die Befürworterseite des Wegweisungsartikels nicht einig, gegen wen der Artikel schliesslich angewendet werden soll. Während die Motionäre damals von einer Handhabe gegen Hooligans, gewaltbereite Demonstranten, Jugendliche oder Randständige sprachen, konnte Frau Schärli an der letzten Podiumsdiskussion des Bündnis „Luzern für Alle“ eigentlich nur noch Hooligans als mögliche Betroffene des Wegweisungsartikels nennen. So erstaunt es auch nicht, dass in der offiziellen Botschaft des Regierungsrates zur Abstimmung keine klaren Wegweisungsgründe genannt werden. Empörend sind jedoch die Falschinformationen, mit denen die Bevölkerung vom Wegweisungsartikel überzeugt werden soll. Auch wenn die Abstimmungsbroschüre mit ihren düsteren Bildern suggerieren soll, dass das Bundesgericht den Artikel sogar unterstützt, haben sich die Richter explizit gegen einzelne in der Botschaft genannte Gründe ausgesprochen.

Konkrete Fehlinformationen:

Obwohl der Regierungsrat betont, dass die Verfassungsmässigkeit des Wegweisungsartikels mehrfach vom Bundesgericht bestätigt worden sei, führen sie Gründe für eine Wegweisung auf, welche gerade vom Bundesgericht als nicht verfassungskonform beurteilt wurden. Der Regierungsrat schreibt auf Seite 9: „Ein Wegweisungsgrund könnte beispielsweise dann vorliegen, wenn sich Jugendliche an einem Ort versammeln, an dem es bei ähnlichen Treffen in der Vergangenheit zu Pöbeleien, Schlägereien oder Vandalismus kam oder viel Abfall hinterlassen wurde.“ Genau dieses Beispiel reicht jedoch laut Bundesgericht nicht für einen begründeten Verdacht.

Weiter führt der Regierungsrat als zweiten Grund für Wegweisungen auf, dass auf den Artikel zurückgegriffen werden kann, „wenn alkoholisierte Personen anderen Personen den Weg versperren und diese damit zwingen, einen Umweg zu machen.“ In Wahrheit jedoch beschreibt diese Situation Straftatbestände, gegen den die Polizei bereits heute die nötigen Gesetze besitzt. Beispielsweise Trunkenheit oder Nötigung könnten in diesem Fall angewendet werden. Somit erübrigt sich auch dieser Grund.

Als letzten Grund für den Wegweisungsartikel wird die Verletzung des Pietätgefühls genannt. Dieser Wegweisungsgrund soll laut Botschaft dazu dienen, ungebührliches Verhalten auf dem Friedhof zu verhindern. Allerdings besteht beispielsweise in der Friedhofsverordnung der Stadt Luzern bereits die Möglichkeit, Personen aufgrund dieses Verhaltens wegzuweisen.

Bewusste Irreführung

Das Bündnis „Luzern für Alle“ sieht in dieser Informationspolitik des Kantons eine klare Absicht, wie der Pressesprecher Oliver Renggli mitteilt: „Die wirkliche Absicht der BefürworterInnen liegt nicht darin, dass konkrete Probleme angegangen werden sollen, sondern dass der Polizei ein neues Mittel gegeben wird, gegen unliebsame Personen oder Personengruppen vorzugehen.“ Können Menschen nur aufgrund eines Verdachts weggewiesen werden, lässt dies den Interpretationsspielraum der Polizei

enorm weit offen. Treffen kann es somit Randständige genauso wie Jugendliche, Fussballfans genauso wie Drogensüchtige. Oliver Renggli weiter: „Was also der Wegweisungsartikel in erster Linie darstellt, ist eine Massnahme, die versucht, mit Repression gegen Menschen vorzugehen, die nicht in das Durchschnittsbild unserer Gesellschaft passen.“

Stimmrechtsbeschwerde immer noch hängig

Mit allen möglichen Mitteln – ausser mit guten Argumenten – wird versucht, in dieser Abstimmung die Bevölkerung hinter den Artikel zu stellen. So wird in der Abstimmungsbotschaft suggeriert, dass das Bundesgericht hinter dem Artikel stehe. Dieses jedoch befasst sich im Moment immer noch mit der Stimmrechtsbeschwerde zur Verletzung der Einheit der Materie. Das Bündnis „Luzern für Alle“ hat gegen die unverständliche Vermischung von Wegweisungsartikel und Übertretungsstrafgesetz Beschwerde eingereicht. Noch immer ist der Entscheid des Bundesgerichtes hängig. „Mit dieser Päcklipolitik wird versucht, ein umstrittenes Gesetz mithilfe von weniger umstrittenen Gesetzen durchzuboxen,“ sagt Oliver Renggli. „Auch hier wird die Bevölkerung getäuscht.“

Bündnis Luzern Für Alle – Wegweisung ist Willkür!

Kurdischer Dichter ausgeschafft

Der Kurdische Dichter Mehmet Telli wurde am 19. Januar 2009 ausgeschafft. Er war seit 19. Dezember 2008 im Hungerstreik. Die Ausschaffung erfolgte während des Hungerstreiks.
Kurdische Dichter M. Telli ist vor sechs Jahren in der Schweiz eingereist und stellte ein Asylgesuch. Nach der Ablehnung wurde er in Ausschaffungshaft genommen, da er sich weigerte,  freiwillig die Schweiz zu verlassen.

Er fürchtet  in der Türkei um sein Leben und Folter. Diese wurde von seinem Anwalt und Bekannten bestätigt. Deshalb hat er vor ein Monat einen unbefristeten Hungerstreik eingetreten. Wir sind Freunde vom M. Telli und besorgt über seine Gesundheit. Er ist 60 Jahre alt und hat vom  Hungerstreik Gesundheitsprobleme. Er war mehrere  Male im Spital. Er wurde im Dezember 2008 während einer Behandlung in Spital in Ausschaffungshaft genommen.
Am Montag, 19 Januar haben seine Freunde ihr Anliegen an Sicherheitsdirektion des Kantons Zug vorgebraucht und dort erfahren, dass er nicht mehr in Ausschaffungshaft ist. 400 Unterschriften wurden trotzdem an Behörden abgegeben. Die Ausschaffung einer Person, die im Spital behandelt werden musste und im Hungerstreik ist, entspricht nicht gerade eine humanitären Asylpolitik.
Freunde vom M. Telli

Stellenabbau bei der Basler Zeitung

Gemäss Verlagsinfo vom 15. Januar sind 25 Personen direkt betroffen, welche sich in 22,5 Stellen teilen. Davon werden 8 Mitarbeitende entlassen, 11 frühpensioniert und 6 AbgängerInnen nicht ersetzt.

Der Abbau entspricht rund einem Fünftel der Beschäftigen in der Redaktion. Klar ist, dass angesichts dieses Aderlasses die heutige Qualität kaum mehr sicher gestellt werden kann. Die Mediengewerkschaft comedia ist seit mehreren Wochen in engem Kontakt mit der betroffenen Redaktion und der Redaktionskommission. Sie sichert ihnen weiterhin ihre Solidarität und volle Unterstützung zu. Das Verlagshaus BZM steht nun in der Pflicht, für die Betroffenen einen gut dotierten Sozialplan abzuschliessen.

An der gestrigen Vollversammlung hat die Redaktion mit Hilfe ihrer Gewerkschaften ein Forderungspaket verabschiedet, das sich an früheren Sozialplänen für Redaktionen orientiert. Es liegt nun an der Unternehmensleitung, der gebeutelten Redaktion und den von den Massnahmen direkt Betroffenen dazu Hand zu bieten.

Die Kirche wird geräumt, der Kampf geht weiter!

Die Vollversammlung der Sans-Papiers hat am Dienstag bis tief in die Nacht über das weitere Vorgehen diskutiert. Eine Mehrheit entschied sich, heute den St. Jakob zu verlassen um den weiteren Kampf für ein menschenwürdiges Leben, für das Recht zu Arbeiten und für einen geregelten Aufenthaltsstatus zu planen.

Die Sans-Papiers werten die Aktion der letzten 19 Tage als Teilerfolg. Mit der versprochenen Härtefallkommission gibt es ein konkretes Zugeständnis. Auch die Tatsache, dass die Missstände im Zürcher Migrationsamt langsam an die Öffentlichkeit gelangen, ist ein Ergebnis der Kirchenbesetzung. Noch bleibt aber der Alltag der Sans-Papiers unverändert und die Papierlosen werden im Kanton Zürich als Menschen zweiter Klasse behandelt.

Die Vollversammlung der Sans-Papiers hat am Dienstag bis tief in die Nacht über das weitere Vorgehen diskutiert. Eine Mehrheit entschied sich, heute den St.Jakob zu verlassen um den weiteren Kampf für ein menschenwürdiges Leben, für das Recht zu Arbeiten und für einen geregelten Aufenthaltsstatus zu planen. Da sich alle beteiligten Sans-Papiers als Kollektiv verstehen, verlassen sie heute gemeinsam die Kirche.

Die Papierlosen werden sich weiterhin offensiv für ihre Rechte einsetzen. Deshalb fragen die Papierlosen noch diese Woche die Parteien des Kantons Zürich um einen Termine für ein Gespräch an. Mit einer Delegation möchten die Papierlosen die Parteien über ihre Probleme informieren und aufzeigen, dass mit dem heutigen Regime kein menschenwürdiges Leben im Kanton Zürich möglich ist. In den vergangenen Tagen hat sich gezeigt, dass nur wenige Politiker über die Praxis der Nothilfe im Kanton Zürich informiert sind.

Die Sans-Papiers weisen darauf hin, dass in der Umsetzung der Nothilfe keinerlei Verbesserungen erreicht wurden. Weiterhin wird die Nothilfe in Form von Migros-Gutscheinen ausbezahlt (8.50 Franken pro Tag). Viele Asylbewerber müssen öchentlich die Nothilfezentren wechseln. Diese so genannte Dynamisierung führt zu psychischen Problemen und ist reine Schikane. Für die wöchentliche Reise in die neue Notunterkunft werden keine Zugtickets zur Verfügung gestellt, obwohl gemäss Sozialamtsvorsteher Hofstetter ein Anspruch darauf bestünde. Damit will der Kanton Zürich die Menschen bewusst in die Kriminalität treiben. Diese Praxis könnte Regierungsrat Hollenstein in eigener Kompetenz jederzeit ändern.

Im Jahr 2008 wurde kein einziges Härtefallgesuch vom Kanton Zürich an den Bund weitergeleitet. Regierungsrat Hollenstein versucht die politische Verantwortung von sich zu weisen. Doch die Sans-Papiers betonen, dass  er sich nicht länger hinter dem Bund, dem Gesamtregierungsrat oder auch dem Kantonsrat verstecken kann. Denn es handelt sich um einen Verwaltungsakt.

Kein Mensch ist illegal, Bleiberecht jetzt!

Demo gegen militärische Aggression in Gaza

Am 10. Januar findet in Bern eine gesamtschweizerische Demonstration gegen die militärische Aggression in Gaza statt. Die teilnehmenden Organisationen fordern die Aufhebung der Blockade, die Anwendung internationalen Rechts und ein Stopp der Rüstungszusammenarbeit zwischen der Schweiz und Israel.

Bereits hat die israelische Offensive Hunderte von Opfern gefordert, viele davon ZivilistInnen. Die israelische Armee versetzt damit die Bevölkerung im Gaza-Streifen in Angst und Schrecken. 1,5 Millionen PalästinenserInnen leben seit Jahren in menschenunwürdigen Verhältnissen wegen der menschenrechtswidrigen, von Europa und Nordamerika mitgetragenen israelischen Blockade.

Eine Lösung des Nahost-Konflikts auf dem Verhandlungsweg kann erst dann erfolgreich sein, wenn die Gewalt gegen die Zivilbevölkerungen in den besetzten palästinensischen Gebieten sowie in Israel gestoppt wird, die Menschenrechte eingehalten werden und das Völkerrecht zur Anwendung gelangt. Es ist – angesichts der höchst ungleichen Opferzahlen und der jahrzehntelangen Verletzungen des humanitären Völkerrechts, der Genfer Konventionen und Resolutionen der UNO seitens Israel – zynisch, die israelische und palästinensische Verantwortung gleichzusetzen.

Die unilateral durchgesetzte Machtpolitik der USA, ihrer Alliierten und Israels muss endlich ein Ende haben. Statt das Recht des Stärkeren zu stützen, muss die internationale Gemeinschaft die Stärke des Rechts durchsetzen. Um die militärischen Angriffe, die Blockade und die Besatzung zu beenden, um dem Völkerrecht Geltung zu verschaffen und um die Einhaltung der Genfer Konventionen einzufordern, ist es nötig, konkreten und gezielten politischen, juristischen und wirtschaftlichen Druck auf Israel auszuüben.

Die Schweiz als Depositärstaat der Genfer Konventionen, insbesondere der vierten Genfer Konvention über den Schutz der Zivilbevölkerung in Konflikten, muss sich aktiv für die Einhaltung des Völkerrechts einsetzen. Die Schweiz soll deshalb in einem ersten Schritt die militärische Zusammenarbeit sowie alle Rüstungsgeschäfte mit Israel sistieren. Die Schweiz soll zudem darauf hinwirken, dass die Kriegsverbrechen dieser Tage von einem internationalen Strafgericht beurteilt werden.

Wir drücken unsere Solidarität mit sämtlichen zivilen Opfern des Konflikts aus und fordern:

  • Den sofortigen Stopp aller kriegerischen Handlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten, insbesondere im Gaza-Streifen – und in Israel.

  • Die sofortige und vollständige Aufhebung der Belagerung des Gaza-Streifens.

  • Den Rückzug Israels aus allen besetzten palästinensischen Gebieten.

  • Ein klares Engagement der Schweiz für die Einhaltung des Völkerrechts und der Genfer Konventionen.

  • Die Sistierung der militärischen Kooperation und der rüstungsindustriellen Zusammenarbeit der Schweiz mit Israel und allen Ländern des Nahen Ostens.

Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, demonstrieren wir am SAMSTAG, dem 10. JANUAR, 14 UHR. Besammlungsort ist die SCHÜTZENMATTE i BERN.

Verhalten an der Demo

Angesichts der momentanen schrecklichen Ereignisse ist es klar, dass die Emotionen und die Wut verständlicherweise gross sind. Die Organisationen, welche diese Kundgebung gemeinsam vorbereitet haben, möchten ein klares Zeichen setzen mit einer starken, friedlichen und verantwortungsvollen Kundgebung. Wir fordern Respekt und Toleranz gegenüber allen verschiedener Konfessionen und Nationalitäten auf Grundlage der gemeinsamen Plattform. Auch aus diesen Gründen wollen wir jede Form von Rassismus und Antisemitismus von der Demo verbannen und das Verbrennen von Fahnen unterbinden. Wir wollen eine gewaltfreie Kundgebung mit klaren inhaltlichen Botschaften. Wir zählen auf eure Unterstützung! Dieses Übereinkommen ist Bestandteil des Demonstrationsaufrufes und wurde von den organisierenden und unterstützenden Organisationen gutgeheissen.

Folgende Organisationen unterstützen den Demonstrations-Aufruf (Stand 5.1.09): Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GSoA, Grüne Partei der Schweiz, Palästina-Solidarität Region Basel, Sozialistische Alternative SoAL Basel, Partei der Arbeit Schweiz PdA, Vereinigung Schweiz-Cuba, Collectif Urgence Palestine CUP Vaud, FriedenJetzt.ch, Liga der Muslimen derSchweiz LMS, Gemeinschaft Schweiz-Palästina GSP, Génération Palestine Genève, Gerechtigkeit und Frieden in Palästina Bern, Recht für Alle/Droit pour Tous, solidaritéS GE/NE/VD, Collectif Non à la guerre Vaud, Bewegung für den Sozialismus BFS, Schweizerische Friedensbewegung SFB, Basler Frauenvereinigung für Frieden und Fortschritt BFFF, Verein der Palästinensischen Gemeinde in der Schweiz, attac Schweiz, Centrale Sanitaire Suisse Romande, Aide Sanitaire Suisse aux Palestiniens, cfd-die feministische friedensorganisation, Berner Mahnwache für einen gerechten Frieden in Israel/Palästina, Campagne Européenne contre le siège de Gaza, Association Meyrin-Palestine

Ein Funke Hoffnung!

Heute morgen haben Gespräche einer Delegation der Sans-Papiers der Prediger/St.Jakob Kirche mit dem zuständigen Regierungsrat Hans Hollenstein stattgefunden. Kirchenratspräsident Ruedi Reich trat dabei als Vermittler auf.

Als Erfolg werten die Sans-Papiers die versprochene Einsetzung einer Härtefallkommission. Bezüglich der Umsetzung der Nothilfe offerierte Regierungsrat Hollenstein dagegen keine konkreten Kompromisse. Die im direkten Gespräch klar zugesagte Härtefallkommission, wurde an derMedienkonferenz jedoch relativiert. Auch auf mehrfaches Nachfragen der Medienschaffenden nannte Hollenstein weder einen konkreten Zeitplan noch äusserte er sich zu den genauen Kompetenzen der geplanten Kommission. Die Sans-Papiers beharren darauf, dass die Kommission keine Alibi-Übung sein darf. Sie warten deshalb weiter auf die konkreten Pläne zu einer wirksamen Umsetzung.

In Bezug auf die im neuen Asyl- und Ausländergesetz geschaffene Härtefallregelung musste der Regierungsrat eingestehen, dass er im Jahr 2008 keinen einzigen Fall nach Bern weitergeleitet hat. Damit respektiert der Kanton Zürich und als politischer Verantwortlicher Regierungsrat Hollenstein die auf Bundesebene zusammen mit den Verschärfungen beschlossene Härtefallregelung de facto nicht. Als Erfolg hingegen werten die Sans-Papiers, dass der Regierungsrat sich an der Medienkonferenz bereit erklärte, sämtliche abgelehnten Härtefallgesuche erneut zu prüfen. Die Sans-Papiers kritisieren, dass sich der Regierungsrat an der Pressekonferenz hinter dem Migrationsamt versteckte und seine klare politische Verantwortung so nicht wahrnahm.

Keinerlei Zugeständnisse bei der Nothilfe

Bezüglich der geforderten Verbesserungen im Nothilferegime machte der Regierungsrat Hollenstein bereits in den Gesprächen keinerlei konkrete Zugeständnisse, obwohl dieser Bereich vollständig in der Kompetenz des Kantons liegt. Weiterhin werden Menschen also in Notunterkünften, teilweise in Bunkern ohne Tageslicht, leben müssen und erhalten nur die minimalste Nothilfe in Form von Migros-Gutscheinen für täglich Fr. 8.55. Im Gegensatz zu anderen Kantonen sind auch Frauen und Kinder davon nicht ausgenommen. Weiterhin festgehalten wird an der so genannten «Dynamisierung», das heisst am Zwang, dass Nothilfeempfangende jede Woche die Unterkunft wechseln müssen. Die Frage, wie dies ohne Bahnbillette korrekt vor sich gehen soll, konnte Regierungsrat Hollenstein nicht beantworten.

Heute abend werden die Sans-Papiers das weitere Vorgehen diskutieren. Bis Mittwochabend haben die Papierlosen in der St. Jakob-Kirche Gastrecht.

Nur widerwillig geduldet, auch in der Kirche!

Die Vollversammlung der Sans-Papiers hat beschlossen, ab Sonntag, den 4. Januar neu in der Kirche St. Jakob beim Stauffacher das angebotene Kirchenasyl in Anspruch zu nehmen.

Die Papierlosen haben kein Interesse an einem Konflikt mit der Kirche, zeigen sich aber enttäuscht, dass in der Predigerkirche die entrechteten Menschen nur widerwillig geduldet wurden. Die benachteiligten Menschen der Gesellschaf sind auch an diesem Ort nicht willkommen.Mit der Erfüllung der Bedingung von Regierungsrat Hollenstein kann das Gespräch am Montag stattfinden. Die Sans-Papiers begrüssen, dass Kirchenratspräsident Ruedi Reich als Vermittler auftritt. Das Gespräch soll daher beim Kirchenratspräsidenten, an einem neutralen Ort, geführt werden. Die Papierlosen erwarten ein konkretes Entgegenkommen bezüglich ihrer Forderungen. Bei der Umsetzung der Härtefallregelung, wie auch bei der Ausgestaltung der Nothilfe, hat der zuständige Regierungsrat die Kompetenzen, Verbesserungen in die Wege zu leiten und schnell umzusetzen. Die Sans-Papiers zeigen sich ein weiteres Mal gesprächsbereit, sind aber nicht gewillt sich auf später vertrösten zu lassen.

Kraftvolle Bleiberechts-Demonstration

Gut 2500 Menschen gingen am Samstag, 3. Januar, in Zürich für für die Rechte von Sans-Papiers auf die Strasse. Da die Demonstration in weniger als einer Woche geplant wurde, ist dies ein starkes Zeichen der Bevölkerung.

Die Demonstrierenden forderten eine kollektive Regularisierung aller in der Schweiz lebenden Sans-Papiers. Neben einem Bleiberecht für Flüchtlinge, welche hier leben, beinhaltet diese auch eine Aufhebung des Arbeistverbots. Denn dieses verhindert letztendlich ein eigenständiges, menschenwürdiges Leben. In Redebeiträgen kritisierten die Teilnehmenden die Praxis im Kanton Zürich gängige Praxis, abgewiesenen Flüchtlingen nur 8 Franken pro Tag in Form von Migros-Gutscheinen abzugeben. Die teilnehmenden Sans-Papiers betonten, dass die Solidarität der Demonstrierenden ihnen Kraft gebe, um weiter für Papiere und ein menschenwürdiges Leben in der Schweiz zu kämpfen.

Solidarität mit den Sans-Papiers!

Am Samstag, 3. Januar werden wir mit einer lautstarken Demo (Besammlung 13.30 Uhr, Predigerplatz), unsere Anliegen und Forderungen auf die Strasse tragen. Wir freuen uns darauf, wenn Du uns dabei begleitest. Danach findet am Abend in der Predigerkirche eine Lesung aus Brechts «Flüchtlingsgespräche» statt!

Seit 19. Dezember halten wir Sans Papiers die Predigerkirche besetzt. Mit der schon fast zwei Wochen andauernden Besetzung kämpfen wir für ein würdevolleres und selbstbestimmtes Leben. Für diesen Kampf sind wir weiterhin auf die Unterstützung solidarischer Menschen angewiesen. Am Abernd erwartet dich anschliessend an die Demonstration um 18 Uhr in der Predigerkirche eine sehr spannende Veranstaltung. Vier SchauspielerInnen – Nicole Knuth, Suna Baldinger, Helmut Vogel und Martin Hamburger – werden aus den «Flüchtlingsgesprächen» von Berthold Brecht vorlesen.

Brecht hat die «Flüchtlingsgespräche» in den frühen 1940er Jahren im Exil (Finland und den USA) geschrieben. Das Stück handelt vom Alltag der aus Deutschland Vertriebenen. Die Flüchtlinge unterhalten sich über die Situation in der Fremde aber auch über die faschistische Herrschaft in der Heimat. In den Problemen der Flüchtlinge zu Brechts Zeiten erkennen wir Sans Papiers uns im 2009 wieder. Das Stück hat an Brisanz nichts eingebüsst.

Wir freuen uns auf deinen Besuch, eine Tasse Tee und spannende Begegnungen.

Die Sans Papiers aus der Predigerkirche

www.bleiberecht.ch (Auf der Homepage sind zudem neue Filme zu sehen. Unbedingt
reinschauen.

Zürich: Kirche besetzt!

Ab heute besetzen Sans-Papiers und Schweizer AktivistInnen die Predigerkirche in Zürich, um gegen die Migrationspolitik im Kanton Zürich und in der Schweiz zu protestieren. Sie fordern eine bessere Umsetzung der Härtefallregelung, Ausweispapiere für alle und eine Aufhebung des Arbeitsverbots für Asylsuchende.

Auf den Tag genau ein Jahr nach der symbolischen Besetzung der Grossmünster-Kirche, fanden sich 150 Sans-Papiers und AktivistInnen in der Predigerkirche ein, um gegen die Verschärfungen im Asyl- und Ausländerrecht zu protestieren. Auch im vergangenen Jahr, so halten die BesetzerInnen in ihrer Stellungnahme fest, habe das Migrationsamt Zürich an seiner unmenschlichen und irrationalen Migrationspolitik festgehalten.

Die betroffenen Sans-Papiers sind nun nicht mehr länger bereit, die Haltung der Behörden und der Zürcher Regierung stillschweigend zu akzeptieren. Anscheinend gelte für den Kanton Zürich das Schweizer Recht nicht: «Wie kommt es, dass der Kanton Zürich unterdessen der einzige Kanton ist, wo keine Härtefallgesuche behandelt werden? Wie kommt es, dass eine Behörde uns zwingt, strafbare Handlungen zu begehen und uns so zu Kriminellen stigmatisiert? Viele von uns Sans-Papiers, welche in den Notunterkünften leben, müssen wöchentlich einmal auf dem Migrationsamt erscheinen, wo wir eine neue Unterkunft zugeteilt bekommen. Die Nothilfe wird jedoch in Form von Migros-Gutscheinen ausbezahlt und uns bleibt nichts anderes übrig, als schwarz zu fahren!» So fassen sie die behördliche Schikaniererei in ihrem Communiqué zusammen. Und: «In allen anderen Kantonen hätte der Grossteil von uns längst ein Bleiberecht erhalten!»

Mit der Kirchenbesetzung wollen die Sans-Papiers und andere solidarische Personen auf die unerträgliche Situation aufmerksam machen und auf ihre Rechte zu pochen. Insbesondere fordern sie:

1.    Humane und unbürokratische Umsetzung der gesetzlich verankerten
Härtefallregelung!

2.    Papiere für alle! – Schluss mit der Kriminalisierung und
Inhaftierung von Sans-Papiers!

3.    Aufhebung des Arbeitsverbotes – Arbeit statt Nothilfe!

Personen, die diese Anliegen unterstützen möchten, sind herzlich eingeladen, sich an der Besetzung zu beteiligen: Einfach mit einem Schlafsack bei der Predigerkirche Zürich einfinden.

Gentech-Gefahr: «BAG wach auf!»

Greenpeace-AktivistInnen demonstrieren seit heute morgen früh beim Bundesamt für Gesundheit BAG gegen dessen laschen Umgang mit Gentech-Lebensmitteln.

Die Umweltorganisation hatte das BAG nach Veröffentlichung zweier besorgniserregender Studien in Österreich und Italien im November aufgefordert, sämtliche Bewilligungen für Gentech-Lebensmittel zurückzuziehen und einen Zulassungsstopp für neue Gentech-Produkte zu verhängen. Doch das BAG hält an den Gentech-Bewilligungen fest, obwohl es laut Gesetz anders handeln müsste.

Greenpeace-AktivistInnen haben die BAG-Beamten heute früh lautstark aus dem «Tiefschlaf» gerüttelt. Auf ihren Transparenten stehen die Worte «Gentech-Gefahr: BAG wach auf!». Die UmweltschützerInnen fordern das BAG auf, die Bevölkerung vor Gentech-Risiken zu schützen. Im November hatten Forscher aus Österreich und Italien in zwei unterschiedlichen Versuchsstudien aufgezeigt, dass der Verzehr von Gentech-Mais bei Versuchstieren zu verringerter Fruchtbarkeit oder Veränderungen im Immunsystem führt. Es handelt sich um zwei der ersten Langzeit-Fütterungsstudien überhaupt. Die verwendete Gentech-Maissorte NK603XMON810 steht in der Schweiz auf der Zulassungsliste, der insektenresistente Mais MON810 ist seit dem 27.7.2000 zugelassen. Die Nationalräte Josef Kunz (LU) und Maya Graf (BL) haben heute vom Bundesrat in Interpellationen verlangt,
dass künftig Langzeit-Studien durchgeführt werden müssen, bevor ein GVO für den Lebens- und Futtermittelmarkt bewilligt wird.Das ist in der bisherigen Praxis nicht der Fall.

In der schweizerischen Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel (2)  steht, dass eine Bewilligung widerrufen werden soll, wenn der begründete Verdacht besteht, dass das bewilligte GVO-Erzeugnis die Gesundheit oder die  Umwelt gefährden kann. Greenpeace forderte BAG-Direktor Thomas Zeltner am 11. November und am 3. Dezember auf, die zugelassenen GVO zu verbieten. Das BAG zieht sich aber aus der Verantwortung, in dem es einfach auf die laufenden Bewilligungsverfahren oder Verlängerungs-Verfahren für bereits bewilligte GVOs hinweist. «Verlängerungs-Verfahren dauern Jahre. So stecken mehrere GVO bereits bis zu sechs Jahren in einem Verlängerungs-Verfahren. Während dieser Zeit können Gentech-Produkte in der Schweiz verkauft werden» sagt Marianne Künzle, Gentechnik-Expertin bei Greenpeace Schweiz. Entweder passiert beim BAG jahrelang rein gar nichts oder Gentech-Produkte werden als sicher eingestuft und bewilligt.
Greenpeace hat in den letzten zehn Jahren mehrfach auf mögliche Gesundheitsrisiken hingewiesen. Das BAG scheint aber bis heute die Interessen von Agro-Konzernen höher zu gewichten als konsequent für den Schutz der Gesundheit einzustehen.

Greenpeace ist gegen den Einsatz von gentechnisch veränderten Pflanzen, weil der Anbau die Umwelt schädigt und der Konsum ein unvertretbares Gesundheitsrisiko darstellt. Marianne Künzle sagt, «es ist höchste Zeit, dass dieser weltweite Testversuch an Mensch, Tier und Umwelt gestoppt wird.» Die Umweltschutzorganisation erwartet vom Gesetzgeber, dass mindestens die Risikobewertung für GVO verschärft wird und das BAG vorsorglich die hier betroffenen Bewilligungen zurückzieht, wie es das Gesetz vorsieht.

Unia für Referendum gegen Rentenkürzungen

Der Zentralvorstand der Gewerkschaft Unia hat sich heute deutlich dafür ausgesprochen, ein Referendum gegen die Revision des Gesetzes über die berufliche Vorsorge zu ergreifen. Die Gesetzesänderung sieht massive Rentenkürzungen vor.

Die Gewerkschaft Unia spricht sich dagegen aus, dass die Arbeitnehmenden mit tieferen Renten nun die Folge der Krise der Finanzwirtschaft ausbaden sollen. Für Unia ist es auch unverständlich, dass der Bundesrat von den Pensionskassen zukünftig noch höhere Investitionen in unsichere Hedge Fonds verlangt. Unia ruft alle sozialen Kräfte auf, sich an diesem Referendum zu beteiligen.

Die vereinigte Bundesversammlung wird diesen Freitag voraussichtlich die Revision des Gesetzes über die berufliche Vorsorge beschliessen. Dies sieht vor, bis 2015 den Versicherten massive Rentenkürzungen zuzumuten. Gemeinsam mit der bereits beschlossenen letzten BVG-Revision würden die Renten um mehr als 10 Prozent gesenkt.

Renten sichern statt Hedge Fonds fördern
Verschiedene Pensionskassen haben sich mit Investitionen in hochriskante Hedge Fonds verspekuliert. Die Gewerkschaft Unia wehrt sich dagegen, dass die Arbeitnehmenden dafür nun die Zeche zahlen sollen und die aktuelle Finanzkrise zum Anlass genommen wird, die Kaufkraft der zukünftigen Rentnerinnen und Rentner massiv anzugreifen.
Noch unverständlicher ist, dass der Bundesrat von den Pensionskassen verlangt, noch mehr Geld in unsichere Finanzderivate anzulegen. Dies legt die auf den 1. Januar 2009 in Kraft tretende Anlageverordnung 2 fest. Die Gewerkschaft Unia fordert den Bundesrat auf, auf die Inkaftsetzung dieser Verordnung zu verzichten.
Falls die Bundesversammlung am kommenden Freitag die Revision des Gesetzes über die berufliche Vorsorge beschliesst, wird die Gewerkschaft Unia dagegen das Referendum ergreifen. Sie ruft alle sozialen Kräfte auf, sich am Referendum gegen Rentenkürzungen zu beteiligen.

Bern: Polizeiwillkür durch Oberaufsicht abgesegnet

Vergangenen Januar verhaftete die Berner Polizei während zweier Demos über 200 Personen und sperrte diese unter unmenschlichen Bedingungen ein. Zwei Eingaben von Menschenrechtsgruppen schmetterte nun die zuständige Oberaufsichtskommission ab. Sie legitimiert dadurch das willkürliche Polizeivorgehen.

Die Menschenrechtsgruppe augenauf Bern und der Verein grundrechte.ch beantragten bei der Oberaufsichtskommission (OAK) eine Untersuchung der Polizeieinsätze vom 19. und 26. Januar 2008. Die nun veröffentlichte Antwort der OAK befinden sie für äusserst unbefriedigend.

Gemäss ihrem Schreiben erachtet es die OAK «unter den besonderen Rahmenbedingungen» als verhältnismässig, 242 Personen festzunehmen, bis zu zehn Stunden bei mangelnder Versorgung und ohne Angabe eines Grundes bei eisigen Temperaturen in überfüllten Freiluftkäfigen festzuhalten. – Ohne dass es ansatzweise zu Ausschreitungen gekommen ist, nota bene! Die OAK hält es weiter für verhältnismässig, dass sich Personen, die keinerlei Straftaten begangen haben, bei der Durchsuchung vollständig entkleiden müssen und systematisch fotografiert werden.

Diffuse Gefährdungslage

Ähnlich wie der Regierungsrat in seiner Antwort auf die Interpellation von Corrado Pardini (SP) im Juli dieses Jahres, folgt nun auch die OAK in weiten Teilen der Argumentationslinie der Kantonspolizei. Die massenhaften Kontrollen und Festnahmen von Personen, die sich einwandfrei ausweisen konnten – und bei denen ein Verdacht auf eine erhebliche Straftat zu keinem Zeitpunkt gegeben war – wird pauschal mit dem Verweis auf eine diffuse Gefährdungslage gerechtfertigt. Die katastrophalen Festhaltebedingungen und das erniedrigende Durchsuchungsprozedere verharmlost die OAK als Folge logistischer Probleme.

Es hat sich in zahlreichen Fällen gezeigt, wie schwierig es ist, auf dem juristischen Weg gegen Fehlverhalten der Polizei vorzugehen. In den allermeisten Fällen werden entsprechende Verfahren eingestellt oder enden in einem Freispruch der angeschuldigten PolizistInnen. Umso wichtiger wäre es daher, dass die verantwortlichen politischen Instanzen ihre Aufsichtsfunktion wahrnehmen und sich kritisch und ernsthaft mit dem Verhalten der Polizei auseinandersetzen. Die Antwort der OAK zeigt in aller Deutlichkeit, dass auch hier offenbar jeder Wille zu einer solchen kritischen Auseinandersetzung fehlt. Die Antwort scheint einzig das Ziel zu verfolgen, den fraglichen Polizeieinsatz zu rechtfertigen.

Augenauf Bern und grundrechte.ch bedauern zudem, dass in der Antwort der OAK eine genauere Ausführung zu den Empfehlungen von Regierungsstatthalterin Regula Mader fehlt. Die beiden Organisationen werden diesbezüglich bei der OAK eine detaillierte Auskunft verlangen,

  • … welche Massnahmen konkret umgesetzt werden
  • … ob und in welcher Form diese Umsetzung kontrolliert wird
  • … und für welche Empfehlungen angeblich die gesetzlichen Grundlagen fehlen.

Kauf dir bürgerliche PolitikerInnen!

Die durch die UBS gekauften PolitikerInnen von SVP, FDP und CVP schieben der UBS ohne die geringste Auflage sechs Milliarden Franken zu. Deshalb fordert die JUSO nun: Gleiches Recht für alle. Auf einer Webpage erhält jede/r die Möglichkeit, sich eine bürgerliche Stimme im Parlament zu kaufen.

Die bürgerlichen Parteien haben sich letzte Woche bei der Grossbank UBS für die jahrelange Zahlung von Schmiergeldern bedankt. Ohne eine einzige Bedingung wurde das 6-Milliarden-Rettungspaket durch die Räte gewinkt – und das notabene ungeachtet des internationalen Anti-Korruptionstages vom 9.Dezember! Eine weltweit einzigartig dreiste Zurschaustellung, welche die wahren Loyalitäten von CVP, FDP und SVP aufzeigt.

Die JungsozialistInnen (JUSO) Schweiz halten es allerdings für unfair, dass sich nur die Grossbanken der Stimmen der Bürgerlichen versichern dürften. Deshalb möchte sie nun allen BürgerInnen dieses Landes die Chance bieten, sich der bedingungslosen Loyalität einer/s bürgerlichen Abgeordneten zu versichern. Ab sofort kann auf der Webseite www.kauft-mich.ch um die Stimme der bürgerlichen Parlamentarier/innen geboten werden. Die höchsten Gebote erhalten kurz vor Weihnachten den Zuschlag. Bietende können selbst wählen, ob ihr Gebot der Anti-Korruptions-NGO «Transparency International» oder der bisher bei UBS-Schmiergeldzahlungen schmählich übergangenen JUSO zugute kommen soll.

Luzern: Abschluss des Aktionsmonats gegen Ausgrenzung

Vor rund einem Monat hat das «Komitee für eine Stadt ohne Ausgrenzung» zu einem Aktionsmonat aufgerufen. In zahlreichen Aktionen wurde die diskriminierende Sicherheitspolitik von Stadt und Kanton Luzern und der intolerante Umgang mit sogenannten Randgruppen thematisiert. Diesen Samstag endet der Aktionsmonat mit einer grossen Abschlusskundgebung.

Mit dem Aufruf hat das Komitee auf die massiv zunehmenden Angriffe auf Personen und Einrichtungen mit alternativen oder sozialen Zielen und Lebensvorstellungen aufmerksam gemacht. Die selben Gruppen, die von der Politik kriminalisiert werden, wurden jüngst Opfer von teils lebensgefährlichen Angriffen: Luzerner PolitikerInnen wollen Menschen mit Videoüberwachung, Wegweisungsartikel oder Strassenmusikverbot aus der Stadt vertreiben. Alternative Kulturhäuser werden geschlossen, die KulturaktivistInnen auf der Strasse umzingelt, teilweise brutal festgenommen und eine ganze Nacht lang eingesperrt. Freiräume wie Wagenplätze oder besetzte Häuser werden vertrieben beziehungsweise geräumt. Die restriktive Praxis des
Luzerner Amtes für Migration macht auch vor der Ausschaffung irakischer Flüchtlinge in ein Bürgerkriegsgebiet nicht halt…
Dass in diesem Klima sogenannt randständige Menschen in lebensbedrohlicher Art mit Sprengkörpern angegriffen wurden, erstaunt nicht einmal mehr die PolitikerInnen. Statt endlich zu handeln werden die Taten und der Stand der Ermittlungen von Medien und Politik quasi totgeschwiegen und die menschenverachtende Politik weitergetrieben. Dem wirkt(e) der Aktionsmonat entgegen.

Der Aktionsmonat endet diesen Samstag, 13.12.2008, mit einer grossen Abschlusskundgebung. Diese startet um 14.30 Uhr beim Theaterplatz und endet nach einem Umzug durch die Stadt auf dem Luzerner Bahnhofsplatz. Neben Reden wird es Essen, Musik und weitere Aktionen geben.

Quelle: Aktion Freiraum (www.aktionfreiraum.ch)

Zürcher Obergericht spricht Gaybar-Betreiber frei.

Die Zürcher Gay-Szene kann aufatmen. Clubähnliche Bars und Gay-Betriebe widersprechen dem Gastgewerbegesetz nicht. Es dürfen dort auch Sachen geschehen, die in einem Tea-Room nicht angehn. Das Zürcher Obergericht hat den Betreiber einer Gay-Bar mit Dark-Room – der Wildsau-Bar – von allen Vorwürfen freigesprochen.
Das Obergericht stellt fest, dass die Bar des Beklagten dank einer strikten Eingangskontrolle nicht allgemein zugänglich war. Es wurden nur volljährige Personen eingelassen, die suchten, was die Bar bot: namentlich die Gelegenheit zu einvernehmlichen, sexuellen Handlungen. Damit ist nach Auffassung des Obergerichts den Anforderungen für Sitte und Ordnung Rechnung getragen. Es rügt die Vorinstanz, weil sie die Eingangskontrolle gar nicht berücksichtigt, sondern als unzulässig beurteilt hatte. Die Vorinstanz hatte den Betreiber am 8. Januar 2008 schliesslich schuldig gesprochen, in seinem Lokal unsittliche Handlungen geduldet zu haben.
Keine Diktatur der Mehrheit
Es könne mit der Forderung nach Sitte und Anstand im Gastgewerbegesetz nicht darum gehen, einer Minderheit die Moralanschauungen der Mehrheit aufzuzwingen und ihr den Raum für die eigene private Lebensgestaltung zu nehmen, hält das Obergericht dem entgegen. Das Gericht zieht ausdrücklich den Vergleich zu den Swinger-Clubs, welche Heterosexuellen, die dies wünschen, gegen Eintritt ohne weitere Einschränkungen die Möglichkeit zu einvernehmlichen sexuellen Kontakten gibt. Das Obergericht hat den Barbetreiber in seinem Urteil vom 18. November 2008 vollumfänglich freigesprochen. Ausserdem erhält er eine Prozessentschädigung von 5000 Franken.
Grosse Erleichterung für Zürcher Gay-Betriebe
Für die Gay-Betriebe der Stadt Zürich bedeutet dieses Urteil eine grosse Erleichterung. Insbesondere, dass das Gericht eine Eintrittskontrolle als legal und auch zweckmässig erachtet, beendet die nun schon seit Jahren bestehende Rechtsunsicherheit, welche auch durch die Verhandlungen mit der Stadt nie restlos beseitigt werden konnte.
Das Gerichtsurteil macht die ausgehandelten Lösungen, welche  an bauliche Massnahmen im Bereich der Dark-Rooms sowie an Bewilligungsänderungen gebunden waren, teilweise überflüssig. Aufgrund der nun erfolgten Rechtssprechung, ergeben sich neue Grundlagen. Die Vereinigung der Gay-Betriebe Schweiz VEGAS wird mit Unterstützung von PINK CROSS bei der Stadt um ein neuerliches Treffen nachsuchen, um nun definitive Regeln für das Errichten und das Betreiben von Dark-Rooms festzulegen.
Quelle: PINK CROSS (www.pinkcross.ch)
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