In manchen Fällen Folter

Stockkonservativer Gehirnwäsche soll mit einem Verbot von Konversionstherapien ein Riegel geschoben werden. Bild: regenbogenportal.de

dab. Konversionstherapien sind heute in vielen Ländern verboten, in der Schweiz (noch) nicht. Ein Verbot soll dem europäischen Konversions-Eldorado in der Schweiz ein Ende bereiten. Entsprechende parlamentarische Vorstösse sind in mehreren Kantonen und im Bundesparlament eingereicht worden.

Erzkonservative Religiöse betrachten homo- und bisexuelle Liebe und Sexualität als sündig und gottlos. Deshalb wollen sie diese nach nordamerikanischem Vorbild mit starkem moralischem, sozialem, wirtschaftlichem Druck und mit gezielten sogenannten Konversionstherapien, bevorzugt schon im unmündigen Alter, umpolen und auf den «richtigen» heterosexuellen Weg bringen. «Schluss mit den menschenrechtsfeindlichen ‹Konversionstherapien›», fordert humanrights.ch in einer aktuellen Medienmitteilung. «Im Gegensatz zu vielen Nachbarstaaten sind Konversionstherapien in der Schweiz weiterhin legal und geduldet – eine Praxis, die die Grund- und Menschenrechte von LGBTIQ+-Menschen schwer verletzt und so schnell wie möglich zu verbieten ist.»

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Gemeinsam gegen Femizide

Das Fronttranspi an der Demonstration gegen Femizide am 11.Dezember. Bild: lmt

lmt. Am Samstag, 11.Dezember fand die erste schweizweite Demonstration gegen Femizide statt. Lautstark wurden die Wut, die Trauer und die Forderungen auf die Strasse getragen. Der Druck der Strassen auf die Politik und die Gesellschaft wächst.

«Unser Ziel ist es nicht, das patriarchale System zu schwächen, sondern es zu beenden!», hält eine junge Frau auf dem Traktoranhänger der Veranstalter*innen der Demonstration fest. Sie erinnert weiter daran: «Die patriarchalen Machtverhältnisse in der Gesellschaft sind nicht nur Ausgangspunkt, sondern auch Stützen und Antrieb der Gewalt an Frauen*. Femizide sind nur die Spitze des Eisbergs.»

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Das ABC der geschlechtsbasierten Gewalt

Ganz im Sinne des 25. Novembers: Stopp die Gewalt gegen Frauen*! Bild: vorwärts-Archiv

sah. Noch ist geschlechtsbasierte Gewalt ein Tabuthema. Nur eine breite Aufklärung und konsequente Bekämpfung bringen Besserung. So wie am 25.November am Tag gegen Gewalt an Frauen*, an dem es weltweit zu Kundgebungen und Demonstrationen kam. Doch ein Tag im Jahr genügt nicht.

Der 25.November ist Gedenk- und Aktionstag zur Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt gegenüber Frauen*, Mädchen und nicht-binären Menschen. Nach Statistiken ist die Gewalt gegen Cis- und Transfrauen, Mädchen und nicht-binäre Menschen weltweit eine der am stärksten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen. Diese Gewalt hat kurzfristige sowie langfristige körperliche, psychische und ökonomische Auswirkungen. Sie hat verschiedene Formen in unterschiedlichen Kontexten.

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Frauen* im Todestrakt

Noura Hussein. Bild: amnesty.org

sah. Immer mehr Frauen* sitzen in der Todeszelle. Oft hat ein Missbrauch die Straftat ausgelöst, für welche die Betroffenen zum Tode verurteilt werden, ohne dass mildernde Umstände in Betracht gezogen werden: zum Beispiel bei vorangehender Vergewaltigung in der Ehe.

Leider gibt es die Todesstrafe noch, und sie ist noch nicht für immer in den Geschichtsbüchern verschwunden. Im Gegenteil: Die Zustände im Todestrakt sind skandalös. Ein neuer Bericht von Amnesty International zeigt eine besorgniserregende Entwicklung auf. Unfaire Gerichtsprozesse führen dazu, dass Frauen* wegen bestimmter Straftaten häufig in der Todeszelle sitzen. Frauen*, die zum Tode verurteilt wurden, hatten sich zuvor in einer Situation geschlechtsspezifischer Gewalt befunden oder hatten andere Formen der Diskriminierung erlebt. Viele von ihnen erfuhren lange Zeit körperliche und sexualisierte Gewalt. Solche Missbräuche können Straftaten auslösen. Dieser wichtige Umstand wird bei der Beurteilung vor Gericht nicht miteinbezogen.

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Mehr als ein Mord

Eine Aktivistin an einer Kundgebung in Paris! Bild: zVg

lmt. Alle zwei Wochen wird eine Frau* in der Schweiz aufgrund ihres Geschlechts ermordet. Dennoch weigert sich die Schweizer Politik, den Begriff Femizid zu verwenden und aktiv einzugreifen, um diese Schandtaten zu beenden. Am 11.Dezember findet in Zürich eine Demonstration gegen Femizide statt.

«25 Frauen* wurden dieses Jahr schon Opfer eines Femizids. Elf Frauen* haben einen versuchten Femizid überlebt. Und das sind nur die bekannten Fälle!», ist in der Medienmitteilung vom 22.November des Ni-una-menos-Bündnis Schweiz zu lesen. In der Schweiz wird durchschnittlich jede zweite Woche eine Frau* durch ihren Ehemann, Lebensgefährten, Ex-Partner, Bruder oder Sohn ermordet. » Weiterlesen

«Wir wollen uns lebend!»

Die Bewegung Ni-una-menos kämpft weltweit unter anderem gegen Femizide. Bild: zVg

lmt. Anlässlich der schweizweiten Demonstration am 11.Dezember in Zürich gegen Femizide sprach der vorwärts mit zwei Aktivistinnen: Sevin vom Ni-una-menos-Kollektiv Zürich und Hanna vom Ni-una-menos-Bündnis Schweiz. Beide unterstreichen die Dringlichkeit von Massnahmen in Bezug auf Femizide.

Wieso die Demonstration am 11.Dezember? Wie kam es dazu?
Hanna: Gewalt an FLINTA ist strukturell in unserer Gesellschaft und ihren Institutionen verankert. Femizide bilden dabei die Spitze des Eisberges. Bereits bis im August 2021 wurden mehr Femizide begangen als im gesamten vorherigen Jahr. Die patriarchale Gewalt hat seit Pandemiebeginn massiv zugenommen. Wir wollen zeigen, dass es sich um ein nationales Problem handelt, bei dem dringender Handlungsbedarf besteht. » Weiterlesen

Leidenschaft?

Artikel 113 des schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) ist ein besonderer Fall der vorsätzlichen Tötung. Der sogenannte Totschlag wird weniger streng bestraft, wenn der/die Täter*in in einer heftigen Gemütsbewegung oder unter grosser seelischer Belastung handelt.

Totschlag wurde einst im französischen mit «meurtre passionnel» und im italienischen mit «omicidio passionale» übersetzt, was auf Deutsch «Mord aus Leidenschaft» wäre. Da die Medien leider allzu oft ein Femizid als Mord aus Leidenschaft bezeichnen, lancierte SP-Ständerätin Marina Carobbio Guscetti eine Motion.

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Ein historisches Ja

sit. Die Annahme der Pflegeinitiative am 28.November geht in die Geschichsbücher ein. Notwendig ist jetzt eine rasche Umsetzung. Deutlich angenommen wurde das Covid-Gesetz. Chancenlos blieb auch die Justizinitiative.

«Die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) ist über die Annahme der Pflegeinitiative höchst erfreut. Es ist ein wichtiger Schritt für die notwendigen substanziellen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen im Pflegebereich», ist in der Medienmitteilung der Genoss*innen zu lesen. In der Tat: Der Pflegenotstand war bereits vor der Pandemie längst eine Realität. Die aktuell anhaltende Gesundheitskrise hat die Zustände verschärft und für alle sichtbar ans Tageslicht gebracht. Die schlechten Arbeitsbedingungen betreffen die unterschiedlichen Fachbereiche und Institutionen. Überall herrscht Personalmangel. So sind aktuell über 11700 Pflegestellen in der Schweiz unbesetzt.

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Das Gefühl der Ausgrenzung

Anne Polikeit

Eines Morgens vor der Pandemie: im Grossbüro mit durch Schränken abgegrenzten «Arbeitsinseln» machte ich meine übliche Begrüssungsrunde, «Bisous» hier, «Bisous» da (ich arbeite in der Romandie); Jacke ausziehen; Rechner starten… Da bemerkte ich einen Kollegen, den ich vorher nicht gesehen hatte und entschuldigte mich, dass ich ihn nicht begrüsst hätte.

Ich habe ihn nicht ausgrenzen wollen. Seine Antwort lies mich sprachlos: «Ausgrenzung ist ein Gefühl, das ich nicht kenne». Bis heute kommt mir diese Geschichte immer mal wieder in den Sinn. Ausgrenzung betraf und betrifft mich in vielen Bereichen, als Tochter von Kommunist*innen, als Ingenieurin, als eher introvertierter Mensch, als Kommunistin, als Ausländerin, als Frau, … (ohne Rangordnung!). Kurz gesagt, das Gefühl gehört zu meinem Alltag. Ich kann mir nicht vorstellen, wie es ist, Ausgrenzung nicht zu kennen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass eine Frau* dieses Gefühl nicht kennt. Aber ein Mann?

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Umdenken lernen

lmt. Berichte über Femizide oder häusliche Gewalt sind in den Medien sehr auf die Sicht des Täters fokussiert. Dies führt zu Nachahmungstaten und rückt das Opfer in den Hintergrund. Medien tragen eine grosse Verantwortung, wie sie über Gewalt an Frauen* und Femizide berichten.

«Beziehungsdrama», so wird in den Medien über Femizide berichtet. Diese Formulierung vermittelt den Eindruck, die Tat sei für die Öffentlichkeit irrelevant. Es sei ein «familieninternes» Problem, welches leider unglücklich endete. Das ist Schwachsinn. Femizide gehen uns alle was an. Denn der Ursprung solcher Taten liegt in unserer heutigen Gesellschaftsordnung (siehe Artikel oben). Eine achtsame Berichterstattung ist ebenso essenziell, wie die Veröffentlichung eines Femizids. Nur so kann eine Aufklärung und Sensibilisierung der Gesellschaft stattfinden. Femizide sind nämlich keine «Einzelfälle», wie gerne behauptet wird. Sie sind in einem gesamtgesellschaftlichen Kontext einzuordnen. Doch Fälle über Femizide gelangen viel zu selten in die Presse, oft nur in Lokal- oder Boulevardzeitungen. Das ist zu wenig.

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Die Lotusblumen der Revolution

Nilüfer Alcan wurde in einem türkischen Gefängnis vom Staat ermordet. Bild: zVg

Özkut Özkan. Die Revolutionärin Nilüfer Alcan wurde in einem Gefängnis in der Türkei ermordet, weil sie mit anderen politischen Gefangenen für menschliche Haftbedingungen und eine bessere Welt kämpfte. Sie nicht zu vergessen heisst, ihren Kampf weiterzuführen.

Es ist der 19.Dezember 2000. In der Türkei findet landesweit in verschiedenen Gefängnissen der Protest «Operation zurück zum Leben» von politischen Gefangenen statt. Der berechtigte Aufstand gegen die Haftbedingungen wird brutal niedergeschlagen und endet mit der Ermordung von zwölf Revolutionär*innen, sechs von ihnen werden lebendig verbrannt. Nilüfer Alcan (37) ist eine von ihnen – Nilüfer ist ein weiblicher Name und bedeutet auf Deutsch Lotusblume.

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Europas Verantwortung

lmt. Auf geschlechtsspezifische Gewalt als Grund für einen Asylantrag wird in Europa nur wenig bis keine Rücksicht genommen. Eine europaweite Initiative fordert die Anerkennung und Sensibilisierung solcher Asylgründe und die Einhaltung der Istanbul-Konvention.

«Sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt – insbesondere häusliche Gewalt, sexuelle Ausbeutung, Zwangsheirat, Genitalverstümmelung, Menschenhandel, diskriminierende Gesetzgebung, Verstossung und Entzug der Kinder – sind besondere Gründe für Frauen, Mädchen und LGBTIQA+ Menschen, aus ihrem Land zu fliehen und in Europa Asyl zu suchen», so fängt die Medienmitteilung der Koalition «Feminist Asylum» vom 11.November an.

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Feministische Charta für den SGB

Rund 220 delegierte Gewerkschafter*innen nahmen am 14.SGB-Frauen*kongress teil. Bild: sgb.ch

sah. Wie sieht feministische Gewerkschaftsarbeit in der Schweiz aus? Zwei Jahre nach dem grossen Frauen*steik 2019 in der Schweiz liegen die Grundsätze des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) schriftlich vor. «Hände weg von uns unseren Renten» ist eine der Losungen, und im Jahr 2023 …

Auf dem Berner Gurten trafen sich am 12.November rund 220 delegierte Gewerkschafter*innen zum 14.SGB-Frauenkongress. Diskutiert wurde das Thema feministische Gewerkschaftsarbeit.
Gesucht wurden Lösungen hin zu mehr Gleichstellung und weniger Diskriminierung in Gesellschaft und Erwerbsleben. Zwei Tage lang definierten die Gewerkschafter*innen Prioritäten für die nächsten Jahre. Es entstand eine Charta für feministische Gewerkschaftsarbeit. Ziel dieses Arbeitspapiers ist, dass strukturelle Gleichstellungsprobleme angegangen werden müssen.

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Zeitrevolution für alle?

sah. Zeitmangel ist durch neoliberale Entwicklungen bedingt. Wir alle stecken aktuell in einer Zeitkrise. Welche Wege führen da hinaus? Ein Text des Gunda-Werner-Instituts der Heinrich-Böll-Stiftung der deutschen Grünen und ein anderer der Bundeszentrale für politische Bildung Deutschlands geben Antwort.

Feministinnen wie die Ökonomin Mascha Madörin oder die Historikerin und Philosophin Tove Soiland bezeichnen Aktionen rund um Sorgearbeit als eine «Zeitbewegung». Im bezahlten Care-Sektor ist der Zeitmangel Thema und offensichtlich. Beispielsweise bei Mitarbeiter*innen von Spitex gibt es Zeitpläne, bei denen jede Tätigkeit in Minuten bemessen und abgerechnet wird. Das Personal soll also Bedürfnisse von Menschen in Minuten erfüllen. Was es hier braucht, ist ein neuer Fokus auf die Zeit, meinen Hannah Gruber und Melanie Wilke in ihrem Text «Vier Gründe, warum wir im Gesundheitssektor eine Zeitrevolution brauchen». Der Text ist abrufbar auf gwi-boell.de.

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Aus dem Beruf getrieben

flo. Zur Bekämpfung des Pflegenotstands verlangen Medien und politische Institutionen nach einer Ausbildungsoffensive. Ohne grundlegende Anpassungen bei den Arbeitsbedingungen kann man aber viel an der Ausbildung schrauben, ohne dem Fachkräftemangel Herr zu werden.

Und plötzlich ist man ohne die geringste eigene Verschuldung selber darauf angewiesen. Im besten Fall nur temporär, im Schlimmsten für Jahre oder bis zum Ende des Lebens. Die Rede ist von Pflege. Spätestens seit der Pandemie von Covid-19 dürfte das auch bei den besonders unverständigen Marktgläubigern angekommen sein. Die ausgezeichneten Umfragewerte der Pflegeinitiative sind Ausdruck dieses Umstands. Doch auch wenn die Pfleger*innen vermutlich einen Kantersieg einfahren werden, muss mehr her, damit der Pflegenotstand ein Ende findet. Dafür braucht es bessere Arbeitsbedingungen, mehr Lohn, weniger Stress, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und vieles mehr.

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Vier Stunden später…

«Sie müssen unbedingt zu einem Arzt gehen. Bei Flankenschmerzen können die Nieren betroffen sein. Das muss abgeklärt werden!», spricht die Dame vom Aerztefon mit eindringlicher Stimme auf mich ein. «Habe ich eine andere Wahl?», frage ich. «Ihre einzige Wahl ist, ob sie in die Notaufnahme des Waidspitals wollen oder zu einer Ärztin in unserem Dienst. Sie schliesst jedoch um 18 Uhr», antwortet die Stimme am Telefon.

Ich schaue auf die Uhr. Es ist viertel vor fünf. «Ich gehe ins Waid», kündige ich der Dame an. Widerwillig mach ich mich auf den Weg. So ein Scheissdreck. Mir wird schon bei der Ankunft gesagt, das könnte lange gehen. Nach gut 20 Minuten wird mein Namen aufgerufen. Eine Pflegerin Ende 40 führt die erste Befragung durch. Sie hat ein grosses «JA zur Pflegeinitiative»-Pin an ihre Arbeitskleidung geheftet. «Wir sind ziemlich voll. Rechnen Sie mit einer Wartezeit von mindestens zwei Stunden». Sie schickt mich in die Notfallpraxis.

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Feministische Stadtplanung jetzt!

In Zukunft müssen Frauen* bei der Stadtplanung nicht mehr nur Zuschauerinnen sein. Bild: zVg

sah. Stadtplanung ist männlich geprägt und hat negative Effekte auf Klimawandel, Geschlechtergerechtigkeit und Zugänglichkeit für Marginalisierte. Zudem führt sie zu Gewalt und Verstädterung und anerkennt Care-Arbeit nicht als Arbeit. Ein neuer Ansatz ist notwendig.

Oft enthält eine Stadtplanung systemische Diskriminierung. Diese prägt die Erfahrungen von Frauen* in der Stadt bezüglich Mobilität und Zugang zum öffentlichen Raum. Noch immer werden Städte von Männern* geplant und Strukturen fördern männliche Privilegien. Bauten haben nicht nur Zugangsschwierigkeiten für Frauen*, Mädchen und andere marginalisierte Gruppen, sondern sind auch ernsthafte ökologische Herausforderungen.
So ist es wichtig, diese eng miteinander verknüpften Probleme mit einem neuen Ansatz zu bekämpfen.

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Änderung nur binär möglich

sah. Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung können ihr Geschlecht und ihren Vornamen künftig rascher ändern. Es gibt weiterhin nur die Kategorien männlich und weiblich. Es könnte aber auch anders gehen, wie es Deutschland beweist.

Es gibt Personen, auf die das eingetragene Geschlecht im Personenstandsregister nicht zutrifft. Bisher war für die Namensänderung die Verwaltung des jeweiligen Wohnkantons der Person zuständig. Die Voraussetzungen für eine Namensänderung bestimmte jeder Kanton selbst. Meistens wurde ein Schreiben von einer medizinischen Fachperson verlangt. Hier wurde das «Trans-Sein» bestätigt. Es gab aber auch Kantone, die eine Hormonbehandlung verlangten, was allerdings nicht zulässig ist. Das Parlament verabschiedete am 18.Dezember 2020 eine Gesetzesänderung, die es betroffenen Personen ermöglicht, ihr eingetragenes Geschlecht und ihren Vornamen mittels Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt rascher zu ändern.

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