dab. Die Verhandlung gegen Brian K. vor dem Zürcher Obergericht Ende Mai wurde in seiner Abwesenheit von seinen Anwälten Thomas Häusermann, Bernard Rambert und Philip Stolkin zu einer Anklage gegen das schweizerische Justizsystem gemacht. Sie forderten seine Entlassung aus dem Strafvollzug.
Das Gericht fällte noch kein Urteil, die sofortige Haftentlassung wurde abgewiesen. Brian bleibt in Isolationshaft, was gemäss internationalen Expert*innen einer Folter gleichkommen kann. 2019 wurde Brian vom Bezirksgericht Dielsdorf unter anderem wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Sachbeschädigung, Drohung und weiteren Delikten zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis sowie zu einer «kleinen Verwahrung» verurteilt. Er soll im Strafvollzug psychiatrisch behandelt werden, lehnt aber die Therapie ab. Als Begründung für seine Abwesenheit gab Brian K. in seinem bewilligten Dispensationsgesuch dem Zürcher Obergericht an, er sei wegen der unerträglichen Haftbedingungen nicht imstande, an der Verhandlung teilzunehmen. » Weiterlesen