Gut integriert?
Am 23. März 2012 endete das Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des Bundesgesetzes über Ausländerinnen und Ausländer (AuG). Die Revision macht aus dem AuG neu ein AuIG, wobei das «I» für Integration stehen soll. Was im Titel nett klingt, entpuppt sich bei genauer Betrachtung als Trugschluss.
Die Vorlage impliziert ein eigentliches Verständnis von Integration, welches auf einer Bringschuld zur faktischen Assimilation aufbaut. In bester technokratischer Manier wird ein komplexes Phänomen in eine kodifizierte Form gegossen, die der Realität nicht Stand hält. Einmal mehr verletzt somit ein Gesetzesentwurf im Ausländerbereich grund- und menschenrechtliche Prinzipien. In der Gestalt sogenannter «Integrationsvereinbarungen» nehmen Druck und Zwang im Gesetz Platz. Weiter wird eine Definition von «guter Integration» geschaffen, die zwar mehr als schwammig, doch bei der künftigen Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsbewilligungen entscheidend ist.
Die vier «Integrationskritierien»
Ein genauerer Blick auf diese Definition lohnt sich. Die Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die Respektierung der Grundprinzipien der Bundesverfassung, die Fähigkeit, sich in einer Landessprache verständigen zu können und schliesslich der Wille zur Teilnahme am Wirtschaftsleben oder zum Erwerb von Bildung – das sind die vier Kriterien «guter Integration». Je genauer man diese Kriterien ansieht, desto verschwommener werden sie.
Ersten die «Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung»:
Dass AusländerInnen ausgewiesen werden können, wenn sie «schwere Straftaten» begehen und zu «längerfristigen» Haftstrafen verurteilt werden, steht bereits im AuG. Schon eine einjährige Strafe kann laut Bundesgericht für eine Ausweisung (oder die Nicht-Verlängerung der Bewilligung) ausreichen. Laut dem erläuternden Bericht zum neuen Gesetzentwurf umfasst die «öffentliche Ordnung» aber nicht nur die Einhaltung der Gesetze, sondern auch der «Gesamtheit der ungeschriebenen Ordnungsvorstellungen», die sich bekanntlich je nach politischer Stimmung schnell ändern können.
Zweitens die «Respektierung der grundlegenden Prinzipien der Bundesverfassung»:
Gemeint sind damit nicht etwa die in den ersten 36 Artikeln festgehaltenen Grundrechte, denn diese stellen keine Forderungen an die Individuen, sondern vor allem solche an den Staat dar: Er hat die Grundrechte (auch der AusländerInnen) zu respektieren und darf nur verhältnismässig in sie eingreifen. Aus den Grundrechten lässt sich den «schlecht Integrierten» also kein Strick drehen. Woraus aber dann? Der Bericht zum Gesetzentwurf gibt Hinweise: Zu den Grundprinzipien der Bundesverfassung soll demnach nicht nur die Gleichstellung von Mann und Frau zählen, sondern zum Beispiel auch die «Anerkennung der Schulpflicht» und der Respekt vor dem Gewaltmonopol des Staates (vor Armee und Polizei?). Der fehlende Respekt vor diesen Prinzipien zeige sich «zuweilen im politischen und religiösen Extremismus» und bei dessen Definition hilft zum Glück der Staatsschutz.
Drittens die «Fähigkeit, sich in einer Landessprache zu verständigen»:
Sicher ist es sinnvoll, dass Menschen die in ihrem Umfeld gesprochene Sprache verstehen. Neu werden Sprachkenntnisse allerdings zu einem Druckmittel: Ohne sie sollen Bewilligungen nicht verlängert werden, ohne sie soll es auch keinen Zugang zu einem sichereren Aufenthaltstitel geben. Das Kriterium erweist sich vor allem für diejenigen als Falle, die aus «bildungsfernen Schichten» kommen, das Lernen nicht gewohnt sind und dann auch noch täglich einer schweren Arbeit nachgehen.
Und viertens der «Wille zur Teilnahme am Wirtschaftsleben»:
Zwar sei es «nicht per se» ein Zeichen mangelnder Integration, wenn AusländerInnen zu wenig verdienen und trotz Arbeit zusätzlich auf Sozialhilfe angewiesen seien. Aber: «Die Erfordernis der wirtschaftlichen Selbständigkeit stellt die Regel dar», heisst es im Bericht. Die Abhängigkeit von Sozialhilfe ist schon heute ein Grund für den Widerruf oder die Nicht-Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung. Nun will das EJPD den Verlust des Arbeitsplatzes zu einem Kriterium mangelnder Integration machen – mitten in der Krise.
Das neue Integrationsgesetz bietet vor allem eines: weitere Möglichkeiten zur Drangsalierung von AusländerInnen. Weil aber die meisten von Ihnen durch die Personenfreizügigkeit vor dem neuen Zwang geschützt sind, trifft es vor allem die mittlerweile übliche Personengruppe mit voller und gewollter Härte: Angehörige von Drittstaaten.

Die Baumeister lassen eine Verlängerung des Landesmantelvertrages scheitern. Dies obwohl die Gewerkschaften eine Verlängerung des Landesmantelvertrages (LMV) um drei Monate angeboten haben. Hier die Medienmitteilung der Unia und Syna.
Die Lohnrunde 2011/12 ist in einem grossen Teil der Branchen und Betriebe abgeschlossen. Ein guter Teil der Abschlüsse liegt zwischen 1.5 und 2.5 Prozent bei einer Teuerung von rund 0.3 Prozent (2011) Hier sind die Forderungen der SGB-Verbände erfüllt.
Saidou Alembo wehrt sich erfolgreich gegen den ersten Ausschaffungsversuch nach Gambia. Dabei erhielt er Rückendeckung von rund 40 solidarischen Menschen, die vor dem Ausschaffungsgefängnis Bässlergut (Basel Stadt) lauthals protestierten.
Im Berner Grossrat fordern Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus der SVP, der EVP und der EDU, dass der Kanton sich aus der Sexualerziehung für Kinder verabschiede, so wie sie im Lehrplan 21 vorgesehen ist. Sexualerziehung sei in erster Linie Sache der Eltern. Was dagegen die Schule anbieten solle, grenze an Pornografie. Auch in andern Kantonen regt sich Widerstand.
Mit dem heutigen Entscheid des Nationalrats ist der Atomausstieg der Schweiz auf parlamentarischer Ebene beschlossen. Nun kann der Bundesrat die konkrete Umsetzung vorantreiben. Gleichzeitig ist dieser Entscheid ein klares Signal für die Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft, auf eine nachhaltige, zukünftige Stromversorgung der Schweiz hinzuwirken.
Gestern entschied der Bundesrat den Kauf von Kampfjets des Typs Gripen. Damit ist nach längerem hin und her klar, für welche Fliegerart man das Steuergeld zu versenken gedenkt. Es werden Anschaffungskosten von gut fünf Milliarden und Unterhaltskosten im Umfang von etwa zehn Milliarden Franken entstehen. Unklar ist, ob der Entscheid per Referendum angefochten werden kann. Doch schon jetzt formiert sich der Widerstand gegen den Kampfjetkauf.
Am 29. November traten die Arbeiter und Arbeiterinnen des Valrhône-Verteilzentrums bei Bussigny in den Streik. 70 ArbeiterInnen der Nachtschicht legten ihre Arbeit nieder, um gegen die Streichung von Gratifikationen und die Verschlechterung der Arbeitspläne Druck aufzubauen. Mit der Anreise des Finanzchefs Yann Cornec unterbrachen die ArbeiterInnen ihren Streik noch am selben Tag, um in Verhandlungen einzutreten.
Am 25. November gingen mehr als 7 000 Arbeiter auf die Strasse. 4 000 Arbeiter in Genf, 2 000 in Lausanne, 800 in Zürich und 300 in Bern legten ihre Arbeit nieder und schlossen sich dem «Protesttag» an, denn die Verhandlungen um einen neuen Landesmantelvertrag (LMV) mit dem Schweizerischen Baumeisterverband (SBV) drohen zu scheitern.
Wütende Arbeiter
Weiterkämpfen!
Die Bauarbeiter sind wütend. Sie können nicht verstehen, wie der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) neun Monate lang mit den Gewerkschaften über einen neuen Landesmantelvertrag verhandelt und am Schluss alles bereits Ausgehandelte vom Tisch wischt. Sie fühlen sich vom SBV nicht ernst genommen. Denn der Bau boomt jetzt seit Jahren und der Druck ist massiv gestiegen: Allein im letzten Jahr ging die Zahl der Beschäftigten um 3,5 Prozent zurück, während der Umsatz um 3,1 Prozent stieg. Die Bauarbeiter bezahlen diesen massiv höheren Druck mit ihrer Gesundheit.
Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) hat am 2. November die Verhandlungen über einen neuen Landesmantelvertrag (LMV) für das Bauhauptgewerbe scheitern lassen. Statt die aktuellen Probleme zu lösen, will er eine Verlängerung des heute ungenügenden LMV zum Nulltarif. Dagegen wehren sich die Bauarbeiter und ihre Gewerkschaften Unia und Syna. Sie wollen einen LMV mit mehr Schutz und führen darum am kommenden Freitag, 25. November in Genf, Lausanne, Zürich und Bern Protestaktionen durch..