dab. PdA-Nationalrat Denis de la Reussille machte zwei wichtige Vorstösse: Einen zur Haltung der Schweiz zur Ausweitung des Helms-Burton-Gesetzes sowie einen zum unanständigen Gehalt für den SBB-CEO und den damit kontrastierenden Sparmassnahmen für die Angestellten. Die Anliegen wurden im Rat noch nicht behandelt, der Bundesrat entzieht sich wie immer wortreich.
Als erster US-Präsident in der Geschichte will Trump das Helms-Burton-Gesetz welches das Embargo gegen Kuba retelt, vollumfänglich anwenden. «Dazu gehört auch Artikel III, der nichts anderes bedeutet als die kolonialistische Bevormundung eines freien und unabhängigen Landes», hält Denis in seiner Interpellation fest. Das Gesetz ermögliche unzählige Klagen gegen ausländische Unternehmen auf Kuba. Seine Fragen: «Hat der Bundesrat vor, entschieden gegen die Anwendung dieser absolut illegalen Bestimmung vorzugehen, die seit mehr als zwanzig Jahren von sämtlichen internationalen Instanzen immer wieder verurteilt worden ist? Hat der Bundesrat vor, sich öffentlich gegen die permanente Aggressionspolitik der US-Regierung zu äussern?»
In seiner Antwort schränkt der Bundesrat ein: «Gemäss den völkerrechtlichen Zuständigkeitsregeln ist ein extraterritoria-ler Effekt der US-Gesetzgebung auf ausländische Firmen nur unter der Voraussetzung zulässig, dass ein genügender Anknüpfungspunkt zu den USA besteht. Bis anhin gibt es noch keine Präzedenzfälle der US-Gerichte, wie die Bestimmungen des Artiekel III konkret angewendet werden.» Die Schweizer Botschaft in Washington habe sich wiederholt für die Aussetzung von Artikl III eingesetzt und bleibe mit den US-Behörden in der Sache in Kontakt. Ebenso habe die Schweiz jeweils im Rahmen der UNO-Generalversammlung die jährliche UNO-Resolution zur Beendigung des US-Embargos gegen Kuba unterstützt. Eine weitergehende öffentliche Stellungnahme des Bundesrates, wie in der Interpellation gefordert, plant dieser derzeit nicht.
Besonders skandalös
Obwohl sich die SBB finanziell in bester Verfassung befinden, kündigte die Geschäftsleitung kürzlich Sparmassnahmen zulasten der Angestellten an, insbesondere bei den Löhnen. So zum Beispiel, dass pro Arbeitsstunde 1.45 Franken eingespart werden sollen. Das findet Genosse Denis im Postulat «Unternehmensführung der SBB. Unanständiges Gehalt für den CEO, Sparmassnahmen für die Angestellten» besonders skandalös. Insbesondere auch deshalb, weil sich die Anzahl prekärer Verträge, die für die betroffenen Mitarbeiter*innen zu sozialer Unsicherheit führen, verdreifacht hat. Denis de la Reussille fragt deshalb den Bundesrat, ob er hinter dieser Lohnpolitik stehe, welche die Situation von Angestellten in tiefen Lohnkategorien weiter verschlechtert. Und ob er es angemessen finde, dass der CEO der SBB weiterhin eine Million Franken pro Jahr bekomme.
Der Bundesrat gibt in seiner Antwort an, er erwarte von der SBB eine fortschrittliche und sozialverantwortliche Personalpolitik sowie eine hohe Sensibilität für die Situation von Angestellten in tiefen Lohnkategorien. Auf die konkrete Ausgestaltung der vom Postulanten angesprochenen Löhne der Reinigungsmitarbeitenden nehme der Bundesrat hingegen keinen Einfluss, und: «Für das Zugreinigungspersonal gibt es keine Lohneinbussen, und die Höhe der Auszahlung entspricht den individuellen Zulagen der letzten Jahre.» Grund für die Zunahme von Temporärarbeit seien der Zusatzbedarf an Personal für die Bewältigung des grösseren Unterhalt- und Investitionsbedarfs bei der Infrastruktur sowie der erhöhte Bedarf von IT-Leistungen. Aha, schön geschwurbelt.
Zur Million für den CEO bekräftigt die Landesregierung seine Erwartung, dass die SBB die maximalen Vergütungen senken solle. Erst bei künftigen Wechseln in der Konzernleitung sollen die Entschädigungen reduziert werden. Der Bundesrat beantragt Ablehnung des Postulats.