Mehr Zeit und Geld ist nötig

sah. Mutter werden ist nicht dasselbe wie Vater werden. Auf der politischen Bühne wird derzeit über Elternzeit diskutiert: Im Sommer 2020 hat die «Eidgenössische Kommission dini Mueter» Forderungen formuliert, die immer aktueller und dringender werden. «Wir fordern die Einführung einer Elternzeit».

So beginnt das Positionspapier, das Aktivist*innen der «Eidgenössischen Kommission dini Mueter» (EKdM) im September 2020 formulierten. Obwohl ein halbes Jahr alt, wird das Papier noch immer an den Frauen*streik-Stammtischen diskutiert. Zuletzt sprachen Aktivist*innen der Streikbewegung im Januar 2021 online über Eltern- und Mutterzeit. Bezüglich Elternzeit ist in letzter Zeit zwar etwas geschehen: Am 27.September 2020 wurde in einer Volksabstimmung der Vaterschaftsurlaub angenommen. Erwerbstätige Väter haben ab 1.Januar 2021 für die ersten sechs Monate nach Geburt des Kindes Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub.

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Korruption vom Feinsten


sit. Vom 11. bis 22.Januar 2021 fand in Genf ein historischer Prozess statt. Auf der Anklagebank: Beny Steinmetz, französisch-israelischer Multimilliardär und zwei weitere Figuren eines hochkarätigen internationalen Korruptionsfalls. Die Ermittlungen dauerten sechs Jahre.

Staatsanwalt Claudio Mascotto zeichnete in seiner Anklageschrift den Weg der 8,5 Millionen US-Dollar nach, die auf Mamadie Tourés Konten in Miami und Conakry (der Hauptstadt von Guinea) eingegangen sind, zusätzlich zu den zwei Millionen, die sie nach eigenen Angaben in bar erhalten hat. Mamadie Touré ist die vierte Ehefrau des mittlerweile verstorbenen guineischen Präsidenten Lansana Conté, der von1984 bis Dezember 2008 regierte. Im Gegenzug sollte sie die Geschäfte der Beny Steinmetz Group Resources (BSGR) fördern, wie die Genfer Staatsanwaltschaft nach sechs Jahren Ermittlungen feststellte. Zwischen 2006 und 2010 sicherte sich die BSGR 20 Explorations- und Fördergenehmigungen für das gigantische Eisenvorkommen Simandou und die Lagerstätte Zogota im Südosten Guinea.

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Wie weiter mit Covid-19?

flo. Während die meisten Arbeiter*innen faktisch in einer Arbeitsquarantäne stecken, befinden sich die Fallzahlen von Covid-19 immer noch auf dem hohen Niveau von letztem Frühling. Welche Wege führen überhaupt aus der nun schon einjährigen Gesundheitskrise?

Der «Lockdown», an dem angeblich Existenzen und die Psyche zerbrechen würden, müsse unbedingt aufhören – so der Tenor aus dem bürgerlichen Lager. So erhöht man nun den Druck auf den Bundesrat, um die aktuellen Massnahmen wieder zu kippen. Die Folgen auf die gesundheitliche Lage, die tausenden Toten, das nicht aufwiegbare menschliche Leid, das eine derartige Verantwortungslosigkeit nach sich ziehen könnte, wird geflissentlich ignoriert.
In diese Kerbe schlägt auch Roger Köppel, Boss der Weltwoche. Er fordert Klein-bürger*innen dazu auf, am 1.März ihre Geschäfte aufzusperren, auch wenn der Bund nichts in diese Richtung kommuniziert. Doch die Pseudorebellionen wehleidiger Bourgeoiser (und da ist es egal, wie «petit» diese Bourgeoisie ist), ist kein Weg aus der Pandemie – es ist der Weg, sie zu verfestigen und über weitere Monate Teil unserer Lebensrealität werden zu lassen. Mit einer Strategie, die das Überleben von Geschäften über das von Menschen stellt, werden wir noch lange Zeit mit den unterschiedlichsten mehr oder weniger sinnvollen Einschränkungen auf unser Privatleben rechnen müssen.

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Rücktritt gefordert!

Die europäische Grenzschutzagentur Frontex, an der auch die Schweiz beteiligt ist, hat Flüchtlingsboote gewaltsam aus Schengen-Gewässern vertrieben. Die Schweiz darf nicht zur Komplizin solcher Menschenrechtsverletzungen werden. Campax fordert daher den Bundesrat dazu auf, sich für den Rücktritt von Frontex-Direktor Leggeri einzusetzen und die Schweizer Beteiligung bei Frontex zu sistieren, bis die Einhaltung des Völkerrechts garantiert werden kann. Die Organisation hat heute eine entsprechende Petition lanciert.  » Weiterlesen

Aktionstag gegen den Krieg im Jemen

Seit seinem Ausbruch im Jahr 2015 hat der Krieg im Jemen Hunderttausende von Menschenleben gefordert und zur schlimmsten humanitären Krise des 21. Jahrhunderts geführt. Anlässlich des internationalen Aktionstages gegen den Krieg im Jemen organisierte die GSoA vor dem Bundeshaus eine Aktion, um die immensen Schweizer Waffenexporte an die von Saudi-Arabien angeführte Kriegskoalition anzuprangern und deren sofortiges Ende zu fordern.

Die Vereinten Nationen benennen die Situation in Jemen seit Jahren mit einem erschreckenden Superlativ: die „schlimmste humanitäre Krise der Welt“. Der Krieg und seine Folgen haben Stand heute den Tod von 250’000 Menschen verursacht. Schätzungen zufolge sind inzwischen mehr als 24 Millionen Menschen – rund 85 Prozent der gesamten Bevölkerung – im Land auf humanitäre Hilfe angewiesen.

Die von Saudi-Arabien angeführte Militärkoalition, die wesentlich zu dieser desaströsen Lage beigetragen hat, wird auch von westlichen Mächten wie den USA, Grossbritannien, Frankreich, Spanien, Italien und Kanada unterstützt. Die USA und Grossbritannien versorgen Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate mit Waffen, militärischer Unterstützung und Geheimdienstinformationen bei ihren Angriffen, die bereits Tausende von Zivilist*innen getötet haben.

Auch die Schweiz spielt eine unrühmliche Rolle in diesem Krieg. In den letzten fünf Jahren hat die Schweiz Kriegsmaterial im Wert von fast 75 Millionen Franken an die Mitglieder der Kriegskoalition exportiert. Mit anderen Worten: «Die Schweizer Rüstungsindustrie hat sich auf Kosten von Menschenleben im Jemen massiv bereichert», stellt GSoA-Sekretärin Nadia Kuhn fest.

Um diese Situation anzuprangern, organisierte die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) am Montag, dem internationalen Aktionstag gegen den Krieg im Jemen, eine Aktion in Bern. GSoA-Aktivist*innen legten vor dem Bundeshaus grosse, weisse, blutverschmierte Zahlen nieder, die den genauen Wert der Waffenexporte an die von Saudi-Arabien angeführte Militärkoalition darstellen: CHF 74’416’469.

Im vergangenen Dezember nahm der Nationalrat eine Motion der sozialdemokratischen Nationalrätin Priska Seiler-Graf an, die ein Ende der Kriegsmaterialexporte an die am Jemenkrieg beteiligten Länder fordert. Nun muss noch der Ständerat über die Motion befinden. Für die GSoA ist es fundamental wichtig, diesen Antrag anzunehmen: «Wie kann ein Land, das ständig seine humanitäre Tradition betont, zur schlimmsten humanitären Krise der Welt beitragen? Diesen Antrag abzulehnen wäre absolut heuchlerisch», betont Nadia Kuhn.

Ausschaffung stoppen!

Trotz Pandemie, Krieg und Krise plant das Staatssekretariat für Migration (SEM) am 27.Januar eine Sammel-Ausschaffung von der Schweiz nach Äthiopien. Betroffen sind laut aktuellen Informationen abgewiesene Asylsuchende, die sich derzeit alle bereits in Ausschaffungshaft befinden.

Die Zwangsausschaffungen am 27. Januar dürfen unter keinen Umständen stattfinden

Die unterzeichnenden Organisationen verurteilen die verantwortungslose Behördenentscheidung auf das Schärfste: „Die geplanten Abschiebungen in das krisengeschüttelte Kriegsland Äthiopien entbehrt besonders in Coronazeiten jeglicher Menschlichkeit“. Sie rufen alle auf, die Behörden daran zu hindern, die Unversehrtheit der betroffenen Personen bewusst aufs Spiel zu setzen.

Die Situation in Äthiopien ist längst (wieder) ausser Kontrolle geraten. Die International Crisis Group reiht Äthiopien nach Afghanistan auf Rang 2 der zehn gefährlichsten Konfliktländer im 2021 ein. Der äthiopische Premierminister Abiy Ahmed führt aktuell Krieg in der Tigray-Region im Norden des Landes. Das eritreische Regime ist ebenfalls in den Konflikt verwickelt. Das Land ist seit Kriegsausbruch völlig unsicher und ein Pulverfass. Zudem ist das Covid-Risiko auch in Äthiopien sehr hoch. Das ohnehin kaum belastbare Gesundheitssystem ist längst an seine Grenzen gekommen. Grossflächige Impfungen gegen Covid-19 sind – wegen den Vorrangsverträgen der Länder des Nordens mit den Pharmaunternehmen – noch lange nicht in Sicht. Allgemein sind Gesundheitsversorgung, Wohnungsmarkt, Lebensumstände, wirtschaftliche Lage sehr schlecht.

Die abgewiesenen Personen haben keiner freiwilligen Rückkehr nach Äthiopien zugestimmt. Die Gründe – nicht in den Staat zurückzukehren aus dem sie flüchteten – liegen auf der Hand. Die Entscheidung gilt es zu respektieren. Hinter jeder Abschiebung steckt ein Mensch, dessen Leben dadurch – oft nicht zum ersten Mal – aus den Fugen gerät. Gewalt und Zwang gegen (geflüchtete) Migrant*innen ist keine Lösung. https://www.crisisgroup.org/global/10-conflicts-watch-2021

Den Aufruf mitunterzeichnen. Kollektive oder Organisation können sich per Mail (info@migrant-solidarity-network.ch) melden.

Criminal Suisse

sit. Der Finanzplatz Schweiz kriegt in Sachen Klimaverträglichkeit miese Noten. Und die Credit Suisse ist eine der Schweizer Hauptschuldigen an der Klimakatastrophe. Dabei ist ihre Doppelzüngigkeit beeindruckend, wie verschiedene Fakten aufzeigen, die weltweit von NGOs ans Tageslicht gebracht wurden.
Blicken wir kurz zurück: «Das Bundesamt für Umwelt Bafu hat zusammen mit dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF den Klimaverträglichkeitstest nach der internationalen PACTA-Methode durchgeführt», informierte das Bafu in seiner Medienmitteilung vom 9.November 2019. Getestet wurden Finanzinstitute, darunter erstmals auch Banken und Vermögensverwaltungen.

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Palmöl und das globale Akkumulationsregime in Indonesien

Mathias Stalder. Am 7. März kommt es zur Abstimmung über das Referendum gegen das EFTA-Freihandelsabkommen mit Indonesien. Teil 1 des Gesprächs mit Frans Ari Prasetyo, unabhängiger Forscher und Fotograf der in Bandung auf dem Inselstaat lebt. Er arbeitet zu urbaner Politik und mit verschiedenen Grassroots-Bewegungen und Kollektiven.

Der weltweit grösste Exporteur von Palmöl steht seit langem in der Kritik: Abholzung der Torf- und Regenwälder, Gefährdung der Artenvielfalt, Wasserraub und -verunreinigung, Vertreibung Indigener und Ausbeutung von Arbeiter*innen, insbesondere von Frauen* und Kindern. In den letzten Jahren haben sich verschiedene Palmöl-Nachhaltigkeitsstandards entwickelt – diese sind jedoch höchst umstritten. Mit dem EFTA-Freihandelsabkommen mit Indonesien will die Schweiz nur noch nachhaltiges RSPO-zertifiziertes Palmöl (Roundtable on Sustainable Palm Oil) importieren. » Weiterlesen

Kein M besser

sit. Die Migros gibt sich gerne als soziale Arbeitgeberin. Die Realität ist jedoch für Tausende von Migros-Angestellten eine völlig andere: Sie werden im Regen stehen gelassen.
«Es trifft zu, dass die Migros die Kurzarbeitsentschädigung per Januar 2021 auf die gesetzlich vorgeschriebene Abdeckung angepasst hat.» So wird Migros-Sprecher Marcel Schlatter in der Sonntagspresse vom 17.Januar zitiert. Sicher betroffen von der Massnahme sind Mitarbeiter*innen der 330 Fitness- und Freizeitanlagen in der Schweiz, die zur Migros gehören, wie etwa Activ Fitness und ONE. Hinzu kommen 1600 Angestellte der Klubschule Migros sowie 2600 Mitarbeitende des Reiseunternehmens Hotelplan. Konkret: Eine Fitnesstrainerin mit einem Monatslohn von 4400 Franken kriegt in den kommenden Wochen und Monaten 3520 Franken – brutto.
Ob es auch das Personal der Fachmärkte und der Gastronomie der Migros betrifft, ist noch unklar. Hierzu gehören rund 300 Restaurant- und Take-away-Betriebe sowie ein Cateringservice, die Elektronikkette Melectronis, das Einrichtungshaus Micasa sowie das Sportartikelgeschäft SportXX. «Für die Mitarbeitenden in diesen Bereichen ist der Entscheid zur Höhe der Kurzarbeitsentschädigung noch nicht gefällt», hält Sprecher Schlatter auf blick.ch fest.

Der Mensch im Mittelpunkt?
Das Ringier-Blatt hält auf seiner Website einen wichtigen Punkt fest, der weit mehr als nur Polemik ist. So sei die Migros «nicht irgendein Grosskonzern, der sich Gewinnmaximierung um jeden Preis auf die Fahne geschrieben hat – sondern eine Genossenschaft, die oft und gerne betont, wie sehr sie auch ihre soziale Verantwortung wahrnehme.» Und so wird an die Statuten erinnert, in denen nach wie vor steht: «Im Sinne des Sozialen Kapitals und nach dem Ideengut der Gründer (Adele und Gottlieb Duttweiler, Red.) stellt die Migros den Menschen in den Mittelpunkt.»
Auf Unverständnis und Wut trifft der Entscheid des «orangen Riesen» bei den Gewerkschaften. «Die Streichung der Kurzarbeitskompensation passt definitiv nicht zum Migros-Image – zumal der Konzern ein sehr erfolgreiches Jahr hinter sich hat», erklärt Anne Rubin, Chefin Detailhandel bei der Gewerkschaft Unia, im Blick. Auch in ihrer Medienmitteilung vom 17.Januar geht die Gewerkschaft auf diesen Punkt ein: «Es ist ein unverständlicher Widerspruch: Einerseits freut sich Migros-Chef Fabrice Zumbrunnen in den Medien über den guten Abschluss der Migros; andererseits kürzt er seinen Mitarbeitenden in Kurzarbeit den Lohn». In der Tat: Die Migros-Zürich, Flaggschiff der Genossenschaft, erzielte 2020 ein Wachstum von 4,3 Prozent. Zur Genossenschaft gehört auch der Onlinehändler Digitec Galaxus. Seine Umsatzsteigerung im Jahr 2020: unglaubliche 60 Prozent.

Was Besseres verdient!
Der grösste Schweiz Arbeitgeber «knausert am falschen Ort», unterstreicht die Unia weiter. Sie spricht von einer «Fehlentscheidung mit schwerwiegenden Folgen». Denn gerade in Krisenzeiten sei es entscheidend, dass «der Binnenkonsum nicht weiter einbricht». Und dabei würden «Geringverdienende, die jeden Lohnfranken auch wieder ausgeben», einen wichtigen Beitrag leisten. Neu sei das Verhalten der Migros jedoch nicht. «Bereits die für 2021 von Migros im Herbst kommunizierten Lohnerhöhungen lagen deutlich unter denjenigen ihrer Konkurrent*innen», informiert die Unia. Und: «Vom Stellenabbau der letzten Jahre und Monate in mehreren Geschäftseinheiten gar nicht erst zu reden.» Die Migros-Mitarbeiter*innen haben Besseres verdient. So fordert die Unia von der Migros, dass sie ihren Angestellten in Kurzarbeit weiterhin und per sofort zu 100 Prozent entlöhnt.

Bankenprozesse in Basel

Redaktion. Am 5.Januar begann in Basel die Serie von Gerichtsprozessen nach den Protestaktionen von Klimaaktivist*innen vor der UBS und Credit Suisse im Sommer 2019. Trotz des Vergleichs zwischen der UBS und den Aktivist*innen behandelt das Gericht die Anklagepunkte als Offizialdelikte.

Die Angeklagten hatten gemeinsam mit über hundert anderen Aktivist*innen am 8.Juli 2019 mit einer friedlichen Blockade den Hauptsitz der UBS in Basel blockiert. Mit der Sitzblockade forderten die Aktivist*innen den sofortigen Ausstieg der Grossbank aus den klimaschädlichen fossilen Energien. Die Klimaaktivist*innen stehen deshalb unter anderem wegen Landfriedensbruch, Hausfriedensbruch, Nötigung und Sachbeschädigung vor Gericht. Viele der im Juli 2019 Festgenommenen sind auf einen von der UBS vorgeschlagenen aussergerichtlichen Vergleich eingegangen. Obwohl sich die Hauptklägerin UBS mit den Angeklagten auf einen Vergleich einigte, entschied das Gericht dennoch, die Anklagepunkte der Offizialdelikte weiter zu behandeln. Die Urteilsverkündung ist auf den 22.Januar angekündigt.
Angesichts der massiven Strafanträge der Staatsanwaltschaft und der aktuellen Praxis des Basler Strafgerichts entschieden sich die Aktivist*innen für die Unterzeichnung des Vergleichs, um ihre Ressourcen wieder stärker ihrer politischen Arbeit widmen zu können. «Für mich hat der Vergleich mit der Bank rein pragmatische Gründe: Ich habe nicht vor der UBS protestiert, um mich mit Gerichtsprozessen rumzuschlagen, sondern um öffentlich anzuprangern, dass die UBS mit ihren Investitionen unseren Planeten zerstört!», sagt Moritz, einer der Angeklagten. Amy hat den Vergleich mit der UBS auch unterschrieben. Sie sagt: «Meine Gesellschaftsvision ist die, dass kein Mensch dafür bestraft wird, dass er sich für eine nachhaltige und solidarische Welt einsetzt.»

Der Kampf geht weiter
Ob die UBS mit dem Vergleich eine öffentliche Debatte vermeiden möchte oder die Bank ihr Vorgehen für weiteres Greenwashing ihrer Investitionen in fossile Energieprojekte nutzen will, bleibt offen. Tatsache ist, dass die UBS und Credit Suisse seit Abschluss des Pariser Abkommens 97 Milliarden Franken in Öl-, Gas- und Kohlekonzerne investierten.
Solange sich daran nichts ändert, werden Klimaaktivist*innen auch weiterhin einen sofortigen Ausstieg aus Kohle-, Öl- und Gasprojekten vom Schweizer Finanzplatz fordern.

1,2 Milliarden Franken zuviel einkassiert

Walter Angst. Der Bericht der PUK-ERZ beschreibt Aufstieg und Fall eines Dienstchefs – und das Versagen der Politik in der Stadt Zürich. Und er zeigt auf, wie wichtig die transparente Organisation und die demokratische Kontrolle von Monopolbetrieben und deren Beteiligungen sind.

In minutiöser Kleinarbeit hat die PUK-ERZ (Entsorgung + Recycling Zürich) den Aufstieg des Dienstchefs der Stadtzürcher Entsorgungswerke zum strahlenden Patron nachgezeichnet – und sein grosses Scheitern. Ihr Bericht könnte das Drehbuch für eine Doku-Soap werden.

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Gegen anlasslose Massenüberwachung

Redaktion. Alle Personen in der Schweiz werden durch den Geheimdienst mit der Funk- und Kabelaufklärung ohne Anlass und Verdacht überwacht. Nun hat das Schweizerische Bundesgericht eine Beschwerde von Edward Snowden und der Digitalen Gesellschaft gegen diese Form der Massenüberwachung vollumfänglich gutgeheissen.

Die Kabelaufklärung ist ein Teil der anlasslosen und verdachtsunabhängigen Massenüberwachung durch den schweizerischen Geheimdienst. Mit der Kabelaufklärung wird der Datenverkehr zwischen der Schweiz und dem Rest der Welt umfassend erfasst und überwacht. Die Kabelaufklärung wurde mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) in der Schweiz legalisiert.

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Geschafft, und wie sogar!

sit. Rekordverdächtige 142800 Unterschriften wurden für das Referendum gegen das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur angeblichen Bekämpfung des Terrorismus gesammelt. Der beeindruckende Sammelerfolg lässt für den Abstimmungskampf gut hoffen.

«Mit diesem Gesetz stehen die Menschenrechte von uns allen auf dem Spiel. Menschenrechte, die es uns erlauben, unsere politische Haltung ohne Angst kundzutun und die es uns ermöglichen, für unsere Überzeugungen einzustehen. Heute senden wir mit unseren Unterschriften ein deutliches Signal an den Bundesrat: Für eine Versammlungs- und Bewegungsfreiheit ohne Angst und Schrecken», erklärt Ronja Jansen, Präsidentin der Juso Schweiz in der Pressemitteilung vom 14.Januar 2021.

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Zuekunft wär scho geil!

Arman Spéth. Die Klimaerwärmung schreitet unaufhaltsam voran. Doch trotz massivem Widerstand findet die rasante Verbrennung fossiler Brennstoffe keinen Halt. Grund dafür sind die Milliarden von Dollar, die für die Öl- und Gasindustrie auf dem Spiel stehen. Das Problem heisst daher Kapitalismus. Es braucht Alternativen.

«Zuekunft wär scho geil» stand auf dem Plakat einer Klimastreik-Demonstrantin geschrieben. Das Anliegen ist erschreckend banal und zugleich radikal. Denn was wir zurzeit erleben, ist eine Krise des gesamten Erdsystems – eine Störung der globalen biologischen, chemischen und physikalischen Prozesse, die untereinander in ständiger Wechselwirkung stehen. Eine Veränderung in nur einem Teil kann das ökologische Gesamtgleichgewicht unwiderruflich beeinflussen.

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Im Zweifel draufhauen

flo. Trotz Covid-Pandemie fanden auch dieses Jahr Tausende den Weg nach Berlin zur Liebknecht-Luxemburg-Demonstration. Wieder einmal griff die Polizei die Demonstrant*innen an. Angeblicher Grund dafür: Symbole der Freien Jugend Deutschlands.

Es waren dann 3000 Kommunist*in-nen, die sich zur alljährlichen Demonstration in Gedenken an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht zusammenfanden.

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Stopp der Massenüberwachung

Alle Personen in der Schweiz werden durch den Geheimdienst mit der Kabelaufklärung ohne Anlass und Verdacht überwacht. Nun hat das Schweizerische Bundesgericht eine Beschwerde der Digitalen Gesellschaft gegen diese Form der Massenüberwachung vollumfänglich gutgeheissen.

Die Kabelaufklärung ist ein Teil der anlasslosen und verdachtsunabhängigen Massenüberwachung durch den schweizerischen Geheimdienst. Mit der Kabelaufklärung wird der Datenverkehr zwischen der Schweiz und dem Rest der Welt umfassend erfasst und überwacht. Die Kabelaufklärung wurde mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) in der Schweiz legalisiert.

Die Digitale Gesellschaft hatte Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht gegen die anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung durch den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) erhoben. Allerdings hatte das Bundesverwaltungsgericht den Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern der Digitalen Gesellschaft damals das Recht auf Beschwerde verweigert. Es hatte seinen Entscheid mit Verweis auf das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht begründet. Damit, so das Bundesverwaltungsgericht, bestünde die Möglichkeit, die Verletzung von Grundrechten durch den Geheimdienst zu rügen und damit eine «rechtmässige» Überwachung gerichtlich durchzusetzen.

Das Bundesgericht hat nun dieser Darstellung widersprochen. Mit Urteil 1C_337/2019 vom 1. Dezember 2020 wurde die Beschwerde der Digitalen Gesellschaft vollumfänglich gutgeheissen und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufhoben.

Das Bundesgericht anerkennt in seinem wegweisenden Urteil, dass die Kabelaufklärung eine Form der anlasslosen Massenüberwachung darstellt, von der jede Person potenziell betroffen ist. Es anerkennt, dass solche Massenüberwachung in die Grundrechte sehr vieler Personen eingreift und dass den Betroffenen ein wirksamer Rechtsschutz zur Verfügung stehen muss. Das Bundesgericht hält in diesem Zusammenhang ausdrücklich fest, dass bereits das elektronische Rastern von Daten einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, die durch die Bundesverfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) geschützt sind. Das Gleiche gilt für die Funkaufklärung, womit Kommunikation per Funk überwacht wird.

Die Massnahmen, die mit der Kabelaufklärung verbunden sind, gelten als geheim und werden den Betroffenen auch nachträglich nicht bekannt gegeben. Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch ermöglicht keinen wirksamen Rechtsschutz gegen solche Massnahmen im Einzelfall. «Unter diesen Umständen ist es den Beschwerdeführenden nicht möglich, konkrete, sie betreffende Massnahmen der Funk- und Kabelaufklärung anzufechten. Sie sind deshalb darauf angewiesen, das ‹System› der Funk- und Kabelaufklärung in der Schweiz überprüfen zu lassen», hält das Bundesgericht fest.

Erik Schönenberger, Geschäftsleiter der Digitalen Gesellschaft, freut sich über das Urteil: «Das höchste schweizerische Gericht stimmt uns in allen Punkten zu. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht prüfen, ob die Funk- und Kabelaufklärung unsere Grundrechte verletzt. Wie das Bundesgericht einräumt, kann allenfalls das einzige Mittel, um einen wirksamen Grundrechtsschutz für die Beschwerdeführenden sicherzustellen, die Einstellung der Funk- und Kabelaufklärung sein.»

Das Bundesverwaltungsgericht muss nun prüfen, ob das «System» der Funk- und Kabelaufklärung die Grundrechte der Betroffenen verletzt und – um einen wirksamen Grundrechtsschutz sicherzustellen – in letzter Konsequenz einzustellen ist.

Weitere Infos: www.digitale-gesellschaft.ch

Das Sterben auf dem Mittelmeer beenden!

Mehr als 1000 Tote und die Schweiz übernimmt keine Verantwortung auf dem Mittelmeer. «Das Sterben im Mittelmeer geht weiter. Wenn wir in 30 Jahren gefragt werden, was wir damals getan hätten, will ich sagen können: Wir haben nicht aus unserer privilegierten Position heraus zugeschaut. Wir haben gehandelt. Wir haben alles getan, um das Sterben im Mittelmeer, an der Grenze zu Europa oder in Konfliktgebieten zu beenden. Wir haben dafür gekämpft, dass die Menschenwürde für alle gilt, bedingungslos.» So äussert sich Mattea Meyer, SP-Nationalrätin und Initiantin der Motion «Das Sterben auf dem Mittelmeer beenden» zur Ablehnung im Nationalrat.

Auch 2020 war der Weg über das Mittelmeer eine der häufigsten und tödlichsten Fluchtrouten nach Europa. Die meisten Schlauch- oder Holzboote starten von Libyen aus. Dort warten die Menschen in menschenunwürdigen Lagern und viele werden auf der Flucht von der lybischen Küstenwache abgefangen oder geraten in Seenot. Obwohl die Seenotrettung eine staatliche Aufgabe ist, müssen zivile Seenotrettungsorganisationen Menschen vor dem Ertrinken bewahren und werden zusätzlich dabei von staatlicher Seite behindert und kriminalisiert.

Im Jahr 2020 konnten insgesamt 3‘500 Menschen durch acht NGO-Schiffe gerettet werden. Aber bei weitem können nicht alle Menschen auf der Flucht übers Mittelmeer entdeckt werden. Für das gesamte Jahr 2020 hat die IOM (International Organization for Migration) 1’111 Todesfälle im gesamten Mittelmeer und 739 Todesfälle im zentralen Mittelmeer registriert. 82‘704 Menschen haben das europäische Festland erreicht. Mehr als 11‘000 Menschen wurden 2020 von der libyschen Küstenwache abgefangen und zurück an Land gebracht.

Die Motion formulierte vier konkrete Möglichkeiten, wie die Schweiz auf diese Situation angemessen reagieren kann: «Der Bundesrat wird beauftragt, dringend nötige Massnahmen zu ergreifen, damit in Seenot geratene Menschen auf dem Mittelmeer gerettet und die Menschenrechte eingehalten werden. Namentlich soll die Schweiz:

  1. sich am Aufbau eines europäisch organisierten und finanzierten zivilen Seenotrettungssystems beteiligen;
  2. sich für einen an humanitären und rechtsstaatlichen Grundsätzen orientierten Verteilmechanismus von Menschen einsetzen, die aus Seenot gerettet werden;
  3. Gemeinden, die sich bereiterklären, Bootsflüchtlinge aufzunehmen, in geeigneter Form unterstützen;
  4. sich für die unverzügliche Freilassung aller internierten Schutzsuchenden in Libyen einsetzen und die Aufnahme durch das Resettlement-Programm der Uno unterstützen.»

Der Motion stimmten 90 Nationalrät*innen zu (gegenüber 100 Neinstimmen und bei 4 Enthaltungen). Neben der Motion von Mattea Meyer wurde auch die gleichnamige Petition, die ein breites Bündnis an Unterstützer*innen im Januar eingereicht hat, abgelehnt. Sie hatte 25 000 Stimmen gesammelt und aufgezeigt, wie wichtig das Anliegen auch von der Bevölkerung bewertet wird.

Es bleibt inakzeptabel, dass die Schweiz aus privilegierter Position zuschaut, wie Menschenrechte an den Grenzen Europas mit Füssen getreten werden. Mit der SEEBRÜCKE werden wir uns auch im kommenden Jahr weiter dafür einsetzen, dass sichere Fluchtwege nach Europa entstehen und Menschen in der Schweiz ankommen können. Aktuell sammelt die SEEBRÜCKE Bern dafür beispielsweise Spenden für einen Einsatztag des neuen Rettungsschiffes Sea Eye 4. Auch wir wollen, wie Mattea Meyer es formuliert, sagen können: «Wir haben dafür gekämpft, dass die Menschenwürde für alle gilt, bedingungslos.»

Weitere Infos: www.seebruecke.ch

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