Gegen anlasslose Massenüberwachung

Redaktion. Alle Personen in der Schweiz werden durch den Geheimdienst mit der Funk- und Kabelaufklärung ohne Anlass und Verdacht überwacht. Nun hat das Schweizerische Bundesgericht eine Beschwerde von Edward Snowden und der Digitalen Gesellschaft gegen diese Form der Massenüberwachung vollumfänglich gutgeheissen.

Die Kabelaufklärung ist ein Teil der anlasslosen und verdachtsunabhängigen Massenüberwachung durch den schweizerischen Geheimdienst. Mit der Kabelaufklärung wird der Datenverkehr zwischen der Schweiz und dem Rest der Welt umfassend erfasst und überwacht. Die Kabelaufklärung wurde mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) in der Schweiz legalisiert.

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