16000 auf einen Schlag!

Über 16000 Arbeitslose werden am 1. April ausgesteuert. Ab dann gilt das neue Regime in der Arbeitslosenversicherung. Etwa 5000 der Ausgesteuerten müssen dann direkt bei der Sozialhilfe anklopfen. Geld bekommen die Betroffenen allerdings nur, wenn sie ihr Vermögen bis auf 4000 Franken aufgebraucht haben.

Zwischen 15’400 und 16’100 Arbeitslose dürften im April 2011 schweizweit ausgesteuert werden. Das sind etwa so viele Menschen wie im ganzen Kanton Appenzell Innerrhoden mit 15’700 Einwohnern zurzeit leben.

Dies hat eine Umfrage der Nachrichtenagentur SDA in allen Kantonen ergeben. Einzig der Kanton Zürich nannte keine konkrete Zahl. Anfang April tritt das revidierte Gesetz über die Arbeitslosenversicherung in Kraft, welches das Schweizer Volk am 26. September 2010 gutgeheissen hat. Weil Arbeitslose neu weniger Taggelder beziehen können, werden sie früher ausgesteuert. Besonders betroffen ist die Romandie. Aber auch die Kantone Bern (rund 2000 Personen), St. Gallen (bis 2500) sowie der Aargau und das Tessin (beide rund 1000) rechnen mit vielen Ausgesteuerten.

«Schock» in Lausanne

Allein in der welschen Schweiz werden 6100 bis 6500 Menschen den Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren – am meisten in den Kantonen Genf, Waadt und Neuenburg. In der Waadt dürften 2500 Personen ausgesteuert werden, in Genf 1300 und bis zu 1400 in Neuenburg. Bundesrat Johann Schneider-Ammann ging im Dezember von 17’000 Betroffenen aus, wie er in der Fragestunde des Nationalrats sagte. Das sind rund 10 bis 12 Prozent der bei den Arbeitsämtern gemeldeten Personen.

Wie viele zusätzliche Stellen nötig sein werden, um diesen «Schock» – so die Wortwahl der Lausanner Sozialbehörden – zu bewältigen, steht in den meisten Kantonen noch nicht fest.

Seco: «Kurzfristige Mehrkosten von 98,5 Mio.»

Wie hoch die Mehrkosten sind, welche die Kantone durch diese Verschiebung weg von der Arbeitslosenversicherung hin zur Sozialhilfe berappen müssen, ist noch unklar. Erst wenige Kantone können die Beträge beziffern. Basel-Stadt rechnet mit einer finanziellen Mehrbelastung zwischen 3 und 6 Mio. Fr. Das Tessin geht derweil von Mehrkosten zwischen 5,6 und 13 Mio. Fr. aus, Waadt von 25 Mio. Fr., Genf von 11 Mio. Fr. und Neuenburg von 4 Mio. Fr. Im Vorfeld der Abstimmung hatte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) die kurzfristigen Mehrkosten für die Kantone mit maximal 98,5 Mio. Beziffert.

Quelle und vollständiger Artikel: www.tagesschau.ch

Abbau der ALV

Der Ständerat folgt weitgehend dem Bundesrat. Die ALV soll mit massiven Leistungskürzungen saniert werden. Das Referendum wird zu einem Muss!

Der Ständerat stimmte mit 30 gegen 8 Stimmen der SP und der Grünen für die Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetz. Aus linker Sicht werden die Leistungen zu stark abgebaut und die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zu wenig erhöht.

In der Detailberatung folgte der Ständerat in den wesentlichen Punkten dem Bundesrat. Damit sollen die Lohnabgaben von heute 2 Prozent auf 2,3 Prozent erhöht werden, 0,1 Prozent davon befristet. Zudem will der Rat – ebenfalls befristet – auf Einkommen zwischen 125 000 und 315 000 Franken ein Solidaritätsprozent erheben.

Andererseits soll fortan bei den Leistungen gespart werden. Dazu wird die Taggeld-Bezugsdauer enger an die Beitragszeit gekoppelt: Wer nur 12 Monate einbezahlt hat, soll neu nur noch 260 Taggelder beziehen können. Nur wer 18 Monate hintereinander in die ALV einbezahlt, soll weiterhin 400 Taggelder erhalten.

An den Kragen soll es auch jungen Arbeitslosen gehen: Sie sollen dazu gezwungen werden, sämtliche Arbeiten anzunehmen!