Gegen anlasslose Massenüberwachung

Redaktion. Alle Personen in der Schweiz werden durch den Geheimdienst mit der Funk- und Kabelaufklärung ohne Anlass und Verdacht überwacht. Nun hat das Schweizerische Bundesgericht eine Beschwerde von Edward Snowden und der Digitalen Gesellschaft gegen diese Form der Massenüberwachung vollumfänglich gutgeheissen.

Die Kabelaufklärung ist ein Teil der anlasslosen und verdachtsunabhängigen Massenüberwachung durch den schweizerischen Geheimdienst. Mit der Kabelaufklärung wird der Datenverkehr zwischen der Schweiz und dem Rest der Welt umfassend erfasst und überwacht. Die Kabelaufklärung wurde mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) in der Schweiz legalisiert.

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Geschafft, und wie sogar!

sit. Rekordverdächtige 142800 Unterschriften wurden für das Referendum gegen das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur angeblichen Bekämpfung des Terrorismus gesammelt. Der beeindruckende Sammelerfolg lässt für den Abstimmungskampf gut hoffen.

«Mit diesem Gesetz stehen die Menschenrechte von uns allen auf dem Spiel. Menschenrechte, die es uns erlauben, unsere politische Haltung ohne Angst kundzutun und die es uns ermöglichen, für unsere Überzeugungen einzustehen. Heute senden wir mit unseren Unterschriften ein deutliches Signal an den Bundesrat: Für eine Versammlungs- und Bewegungsfreiheit ohne Angst und Schrecken», erklärt Ronja Jansen, Präsidentin der Juso Schweiz in der Pressemitteilung vom 14.Januar 2021.

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Im Zweifel draufhauen

flo. Trotz Covid-Pandemie fanden auch dieses Jahr Tausende den Weg nach Berlin zur Liebknecht-Luxemburg-Demonstration. Wieder einmal griff die Polizei die Demonstrant*innen an. Angeblicher Grund dafür: Symbole der Freien Jugend Deutschlands.

Es waren dann 3000 Kommunist*in-nen, die sich zur alljährlichen Demonstration in Gedenken an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht zusammenfanden.

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(K)ein Tag für unsere Klasse

flo. Es wäre wichtig gewesen. Und irgendwie hat man auch das Gefühl, dass eigentlich auch mehr möglich gewesen wäre. Der diesjährige 1.Mai, der Kampftag der Arbeiter*innenklasse, war kein Grund zum Feiern. Repression, aber auch Verrat, prägten das Bild. Und mit Blick auf den Tag der Arbeit 2021 sollten wir uns vielleicht mal selbst wieder in den Arsch treten.

Als der Gewerkschaftsbund alle Kundgebungen und Demonstrationen absagte, war doch noch ein Flimmern von Hoffnung da. Vielleicht würde man andere Wege finden, wie die Arbeiter*innenbe-wegung an diesem 1.Mai 2020, an diesem wohl wichtigsten Kampftag der Arbeit, ein kollektives Bewusstsein der Klasse im Kampf schöpfen kann. » Weiterlesen

Notstand kategorisch verneint

Claude Braun. Am 21. August wurde die Basler Flüchtlingshelferin Anni Lanz vom Walliser Kantonsgericht in Sion in zweiter Instanz zu einer Busse von 800 Franken verurteilt. Das Strafmass ist zwar gering und die härtere Verurteilung, die der Staatsanwalt forderte, wurde abgeschmettert. Aber das Prinzip der Bestrafung der Solidarität wurde bestätigt.

Das Urteil reiht sich in die in ganz Europa stattfindende Kriminalisierung der Solidarität ein. Der Richter hat es verpasst, in einem exemplarischen Fall Menschlichkeit und die Rettung von Leben zu würdigen. Die 73-jährige Aktivistin war bereits im Dezember 2018 vom Bezirksgericht Brig erstinstanzlich wegen Förderung der illegalen Einreise in die Schweiz zu einer Busse von 800 Franken verurteilt worden. Sie legte aber Rekurs gegen den Entscheid ein.

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Realitätsfremd und diskriminierend

dab. Asylsuchende LGBTQI-Personen in der Schweiz und der EU sind oft mit Unwissen und mangelnder Sensibilität der Behörden konfrontiert: Sie werden mariginalisiert und stigmatisiert, ihre Verfolgung wegen sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität wird oft als Trick verstanden und deshalb das Asyl verweigert.

Menschen mit einer Sexualität oder Geschlechtsidentität, die nicht moralisch reaktionären Vorstellungen entspricht, werden in vielen Ländern diskriminiert oder verfolgt. Die schweizerische Praxis gegenüber asylsuchenden LGBTIQ-Personen ist laut der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH angesichts ihrer Verletzlichkeit ungenügend. LGBTQI-Asylsuchende flüchten aus ihren Herkunftsländern, weil sie dort Verfolgung und Folter ausgesetzt sind.

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Staatliches Lohndumping

sit. Das Staatssekretariat für Migration betreibt aktiv Lohndumping! Diesen happigen Vorwurf erheben der VPOd-NGO, die Demokratische Jurist*innen Schweiz und Solidarité sans frontières. Grund sind die tiefen Pauschalen für die Arbeit der Beratungsstellen für Asylsuchende.

Am 26. Februar 2019 veröffentlichten das Staatssekretariat für Migration (SEM) die Liste der für die erweiterten Verfahren zugelassenen Rechtsberatungsstellen.

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«Effizientere» Polizeiarbeit

dab. PdA, Alternative Liste, Juso, Demokratische JuristInnen und Fahrendenorganisationen haben das Referendum gegen das massiv Grundrechte verletzende neue Polizeigesetz des Kantons Bern ergriffen. Am 10. Februar wird darüber abgestimmt.

In der Schweiz und in Deutschland machen Kantone und Bundesländer neue Polizeigesetze, Bayern hat bereits ein ähnlich repressives wie zur Nazizeit. Die bernische Abstimmungsbroschüre spricht von «zeitgemässen Instrumenten zur Bekämpfung von Kriminalität» und präzisiert später «schwere Kriminalität» wie «Pädophile im Internet, organisierter Drogenhandel oder illegale Waffenkäufe». » Weiterlesen

Schweiz und Folter

Rolf Zopfi. Man würde erwarten, dass bei der Überprüfung der Aussagen von Asylsuchenden wissenschaftliche Methoden verwendet werden. Es erstaunt wenig, was sich in der Schweiz zum Thema Istanbul-Protokoll abspielt.

Seit den 90er Jahren haben sich forensische MedizinerInnen und PsychiaterInnen mit der Frage beschäftigt, wie Vorwürfe der Folter zuverlässig, aber gleichzeitig für die potenziellen Opfer möglichst schonend untersucht werden können. In einer grossen Arbeitsgruppe wurde das «Handbuch für die wirksame Untersuchung und Dokumentation von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung oder Strafe» entwickelt, das unter der Bezeichnung Istanbul-Protokoll bekannt wurde.

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Grenzenlos gegen G20-Protest

Gaston Kirsche. Im Zusammenhang mit Razzien in Europa gegen TeilnehmerInnen der G20-Gegenproteste wurde auch in der Schweiz ein 27-Jähriger verhaftet. Ein konkreter Tatbeitrag kann ihm nicht vorgeworfen werden.

Die SOKO Schwarzer Block des Hamburger Staatsschutzes koordinierte mithilfe des BKA und der europäischen Behörde Eurojust am 29. Mai eine Razzia in vier europäischen Staaten. Der Rammbock kam als Erstes zum Einsatz, um eine Wohnungstür im Stadtteil Cuatro Caminos in Madrid aufzubrechen.

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Abbau von Grundrechten

dab. Beim Bund und in den Kantonen werden verschärfte Polizeigesetze vorbereitet für die restriktivere Überwachung und Verfolgung von Unschuldigen, Feiernden, Fahrenden, Demonstrierenden, Randständigen und «Gefährder-Innen». Für das Referendum gegen das bernische Polizeigesetz wird gesammelt.

«Terrorismus» und «linke und fundamentalistische Gewalt» sind die Zauberworte, mit dem GesetzgeberInnen und Polizei die Bevölkerung immer intensiver überwachen und Grundrechte aushebeln. Neue, drastische Polizeigesetze in immer mehr Kantonen und deutschen Bundesländern schaffen neue «Freiheiten» für die Polizei, z.B. in Bayern die Möglichkeit, Handgranaten einzusetzen. » Weiterlesen

Die Arroganz der Gerichte

Heiner Busch. Für eine Personenkontrolle reichten laut Basler Justiz «ausländisches Aussehen» für den Verdacht auf illegalen Aufenthalt aus. Der Jurist Tarek Naguib von der Allianz gegen Racial Profiling kommentiert im Gespräch drei neue Urteile zu rassistischen Polizeikontrollen.

Mohamed Wa Baile hat sich im Februar 2015 einer Polizeikontrolle im Bahnhof Zürich verweigert. Am 6. März 2018 hat das Bundesgericht seine Verurteilung wegen Nichtbefolgens einer polizeilichen Anordnung bestätigt. Hat Sie das Urteil erstaunt?

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Verfolgt wegen der politischen Arbeit

Ralf Streck. Die 42-jährige Katalanin und ehemalige CPU-Abgeordnete Anna Gabriel ist aus Spanien nach Genf geflüchtet. Sie stammt aus einer einfachen Familie mit anarchistischen und kommunistischen Wurzeln. Im Gespräch mit dem vorwärts nennt sie die Gründe und spricht auch über die Situation in Katalonien und Spanien.

Sie sind einer Vorladung des spanischen Richters Pablo Llarena nicht gefolgt und haben sich Ende Februar in die Schweiz begeben. Sehen Sie sich als Flüchtling?
Guten Teilen der Presse im spanischen Staat gefällt es, mich als Geflüchtete vor der Justiz zu bezeichnen. Ich bin aber vor der Ungerechtigkeit geflüchtet, da ich für meine politische Arbeit verfolgt werde. Ich suche Gerechtigkeit und es war eine sehr schwere Entscheidung. Ich glaube aber, dass es ein wichtiger Entscheid war, um über die aktuelle Lage im spanischen Staat aufzuklären.

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Viele Fragen an Andrea N.

Peter Nowak. Die Schweizerin Andrea N. wurde wegen mehrerer Brandstiftungen und des Verursachens einer Explosion zu einer bedingten Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Die militanten Aktionen soll sie in Berlin zwischen 2007 und 2010 verübt haben.

Die Schlagzeile in der Tageszeitung «Blick» von Anfang Oktober klang martialisch. «Linksextreme Berlinerin setzt Berlin in Flammen», hiess es da. Berichtet wurde über die Verurteilung der angehenden Lehrerin Andrea N., die in der Schweiz geboren, aber lange Zeit in Deutschland gelebt hat.

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«Sie ist raus!»

Nekane mit ihrem Anwalt Oliver Peter kurz nach der Freilassung.

Ralf Streck. Es war ein nervenaufreibendes Hin und Her. Aber Nekane Txapertegi kam frei, auch wenn die Schweizer Behörden versuchten, ihre Freilassung zu verhindern. Nekana braucht nun Zeit, aber sie wird weiterkämpfen.

Diesen Tag wird weder Nekane Txapartegi jemals vergessen noch ihre FreundInnen, die Familie und alle, die sich dafür eingesetzt haben, dass die Baskin nicht an Spanien ausgeliefert wird. Zwar kursierten schon vor diesem ereignisreichen 15. September im baskischen Hochland Gerüchte, die 44-jährige Journalistin der kleinen Gemeinde Asteasu werde bald freikommen, doch viele wollten daran nicht glauben. Zu oft gab es Hoffnungen, die Schweiz werde sie freilassen, ihr Asyl gewähren oder die Ausschaffung an Spanien ablehnen. Doch stets wurden sie enttäuscht.

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Zwischen uns keine Grenzen

Amanda Ioset. Die Zwangsmassnahmen gegen Personen ohne geregelte Aufenthaltsbewilligung nehmen ständig zu. Es ist notwendig, Gegensteuer zu geben. So haben verschiedene Organisationen eine Kampagne lanciert mit dem Ziel, eine oft verkannte Realität aufzuzeigen.

Am 7. September hat die togoische Diaspora in der Schweiz eine Pressemitteilung verschickt, die bei den Medien auf wenig Interesse gestossen ist. Informiert wurde über eine unhaltbare Situation: Ein Bauingenieur aus Togo, dessen Asylantrag vom Staatssekretariat für Migration abgelehnt wurde, befindet sich seit dem 19. Mai 2017 in Ausschaffungshaft im «Centre LMC» in Granges im Kanton Wallis. Seit dem 21. August 2017 ist nun Kossi Parfait Siabi in den Hungerstreik getreten, um gegen seine Inhaftierung und seine Ausschaffung zu protestieren. In seinem Heimatland droht ihm grosse Gefahr wegen seines politischen Engagements. » Weiterlesen

«Die ethnische Justiz Spaniens»

Hier die Infos zu den Aktionswochen

 

Free Nekane. Nekane Txapartegi – Feministin, Revolutionärin, Baskin. Sie sitzt seit April 2016 in zürcherischen Gefängnissen in Auslieferungshaft. Wegen ihrer politischen Arbeit wurde sie in Spanien gefoltert. Obwohl die Folter gut belegt ist, soll sie durch die offizielle Schweiz wieder an ihre PeinigerInnen übergeben werden. Weshalb die spanische «Justiz» diesen Namen nicht verdient, erklärt sie in einem ihrer «Gefängnisbriefe».

Nein, ich habe die Begriffe nicht verwechselt, ich meine «ethnisch», nicht «ethisch». Ethik ist im spanischen Staat weder in der Politik noch in der Justiz auszumachen. Gerade wird die Bildungsreform Lomce durchgesetzt, die den Ethikunterricht streichen und die religiöse Erziehung ausbauen will.
Mit dem folgenden Beispiel möchte ich aufzeigen, wie die spanische Justiz je nach ethnischer Identität von verurteilten Personen unterschiedlich agiert. Es geht um zwei Personen, die beide im Baskenland geboren wurden. Auf der einen Seite ist da Iñaki Urdangarin, geboren in Goierri, er hat eine spanische Identität. Auf der anderen Seite bin ich, Nekane Txapartegi Nieve, geboren in Tosaldea, ich identifiziere mich als baskische Frau. Aktuell halten wir uns beide in der Schweiz auf. Ich bin bekanntlich in Zürich in Auslieferungshaft, Iñaki wohnt zusammen mit seiner Frau Cristina, der Tochter des früheren Königs Juan Carlos I. am Genfersee. Wir beide wurden von der spanischen Justiz verurteilt, aber die Auswirkungen davon könnten unterschiedlicher nicht sein.
Ich wehre mich zusammen mit vielen anderen BaskInnen gegen die Kolonisierung des Baskenlandes und die Repression durch den spanischen und französischen Staat. Ich wurde aus diesem Grunde verhaftet und in den spanischen Kerkern gefoltert und vergewaltigt. Iñaki dagegen, der sich entschied, Freund von den franquistischen Erben zu sein, wurde der rote Teppich bis zum Palast der Bourbonischen Monarchie ausgerollt. Er heiratete eine Tochter des Königs, der notabene von Diktator Franco als Nachfolger auserkoren wurde. Mein ganzes Leben wehrte ich mich gegen die Ungerechtigkeit, die ich als weibliche, baskische Arbeiterin in den Folterkellern erlebt habe. Ich kämpfe für die Freiheit meines Landes, während Iñaki seinen üppigen Lebensunterhalt mit der Spekulation darüber verdiente. Über uns beide wurde von der Audiencia Nacional ein Urteil verhängt, aber mit zweierlei Mass.
Ich wurde als Baskin in einem politischen Prozess verurteilt. Einziger Beweis im Prozess: Aussagen, die ich unter Folter während der fünftägigen Incomunicado-Haft in den Händen der Guardia Civil ablegte. Ich wiederrief die erfolterten Aussagen sofort. Während des Gerichtsprozesses erkannte und benannte ich mehrere meiner Folterer und Vergewaltiger, aber das Gericht interessierte sich nicht dafür. Gegen die Folterer wurde nicht ermittelt. Das Ziel war es einzig und allein, meine baskische politische Dissidenz zu bestrafen und ein Exempel zu statuieren. Nachdem ich zu 11 Jahren Haft verurteilt wurde (später wurde das Urteil auf 3 Jahre und 6 Monate reduziert), flüchtete ich. Auf keinen Fall wollte ich in die Hände meiner Peiniger zurückkehren. Nach mehreren Jahren im Exil zusammen mit meiner Tochter wurde ich in Zürich erneut verhaftet. Diese Verhaftung kam nur zustande, weil die spanische Polizei ein Jahr lang illegal auf Schweizer Boden nach mir gefahndet hat. Die Schweizer Behörden interessieren sich jedoch nicht für die Aufklärung dieser illegalen Aktivitäten in ihrem Territorium. Während vielen Monaten muss ich die harten Bedingungen der Schweizer Auslieferungshaft nun schon über mich ergehen lassen. Die Beamtin, die mich im Asylverfahren befragt hat, scheint ein grosser Fan des spanischen Staates zu sein. Für sie ist alles legitim, was die Folterer machen und die spanischen Gerichte entscheiden. Die Verfolgung, die ich als Baskin erleide, die gut dokumentierte Folter und die sexualisierte Gewalt, die ich als Frau erlitten habe, das politisch motivierte und unverhältnismässige Urteil gegen mich – all dies scheint ihr keine angemessene Begründung für politisches Asyl zu sein.
Gleichzeitig wurde Iñaki von der Audiencia Nacional wegen Korruption zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Aber Iñaki hat keine Angst, eingeknastet zu werden, er muss nicht flüchten, da die spanische Justiz seine ethnische Identität nicht verfolgt. So lebt Iñaki aktuell in einer Villa am Genfersee, sein Bankkonto ist voll und er hat keinerlei Angst, ausgeliefert zu werden. Man kann die Zukunft nicht voraussagen, aber ich behaupte jetzt mal, dass der spanische Staat die Auslieferung von Iñaki nicht anfordern wird. Auch nicht, wenn das Oberste Gericht ein endgültiges Urteil gesprochen hat. » Weiterlesen

Schweiz ignoriert Folter

Ralf Streck. Das Bundesstrafgericht lehnte den Rekurs der in Spanien misshandelten Baskin Nekane Txapartegi ab, sie soll ausgeliefert werden. Der Fall liegt nun beim Bundesgericht. Bei Nekane löste der Entscheid eine Panikattacke aus.

Die Empörung im Baskenland ist gross, da die Schweiz die Baskin Nekane Txapartegi nach Spanien ausliefern will. Als das Bundesstrafgericht ihren Rekurs abgelehnt hatte, wurde sofort in ihrer Heimatgemeinde Asteasu demonstriert. Am Samstag, 17. Juni fand in Zürich eine Solidaritätsdemo statt, an der rund 300 Menschen teilnahmen, am Montag, 17. Juli versammelten sich erneut FreundInnen und Angehörige der 44-jährigen Nekane vor dem Schweizer Konsulat in Bilbao.

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