Ohne Waffen keinen Krieg

Die Schweiz exportiere im Jahr 2016 Kriegsmaterial für rund 422 Millionen Franken. Die Waffen werden an Regimes, die Kriege führen und die ihre Bevölkerung unterdrücken, geliefert, solange sie nicht «in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt sind». Jahrelange Kriege wie in Afghanistan, Syrien, dem Irak, im Jemen, im Sudan, in Somalia und anderswo wären nicht möglich, wenn nicht alle Seiten auf direkten oder verschlungenen Wegen von den Industriestaaten mit Rüstungsgütern versorgt würden, auch von der «neutralen» Schweiz.

Laut der offiziellen Statistik des Bundes exportierte die Schweiz von 1975 bis 2016 für 17,5 Milliarden Franken Kriegsmaterial. Verkauft wurden diese Rüstungsgüter zu einem grossen Teil an kriegführende Staaten, in Spannungsgebiete, an menschenrechtsverletzende Regimes und an arme Länder in der Dritten Welt. In den 17,5 Milliarden Franken sind die besonderen militärischen Güter nicht eingerechnet, die ebenfalls exportiert wurden, aber nicht in der offiziellen Statistik erscheinen. Auch die Finanzierung von Waffengeschäften durch Schweizer Banken erscheinen in diesen Zahlen nicht. Schweizer Geldinstitute, die Nationalbank, Banken und Pensionskassen investierten in den letzten Jahren auch in Firmen, die an der Atomwaffenproduktion, an der Herstellung von Antipersonenminen und Clusterbomben beteiligt sind.

Strafrechtliche Verantwortung

Für Kriegsmateriallieferungen ist das Strafrecht nicht einfach ausser Kraft gesetzt. Es gibt keinen strafrechtlichen Freipass für FabrikantInnen und PolitikerInnen, die Rüstungsgüter liefern an Regimes, die Kriege führen und die ihre Bevölkerung unterdrücken. Unter Artikel 25 des Schweizerischen Strafgesetzbuches fallen nämlich Delikte wie Beihilfe zum Mord, zu vorsätzlicher Tötung, zu schwerer Köperverletzung und zu schwerer Sachbeschädigung. Gehilfe bei solchen Straftaten ist derjenige, welcher «zu einem Verbrechen oder zu einem Vergehen vorsätzliche Hilfe leistet», wer also auch «vorsätzlich in untergeordneter Stellung die Vorsatztat eines andern fördert».

70 ExpertInnen in Völkerrecht und Strafrecht kritisierten schon vor acht Jahren die Nichteinhaltung der Kriegsmaterialverordnung, im Oktober 2009 in einem offenen Brief an den Bundesrat. Ihre Aussage: Das Exportverbot für Kriegsmaterial gilt für Länder, die «in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt sind». Simon Plüss vom Seco erklärte daraufhin, der Bundesrat habe das Exportverbot immer dahingehend ausgelegt, dass es sich auf einen internen Konflikt im eigenen Land bezieht. Im Falle eines Bürgerkriegs in Saudi-Arabien oder in den USA gäbe es keine Rüstungsausfuhren in diese Länder mehr.

Deutschland beteiligt sich am Krieg

2016 wurde für rund 422 Millionen Franken Kriegsmaterial exportiert. Deutschland war dabei der grösste Abnehmer von Kriegsmaterial. Für 93,2 Millionen Franken bezog Deutschland aus der Schweiz, Bestandteile zu gepanzerten Radfahrzeugen, Munition (der Ruag), Komponenten zur Fliegerabwehr (von Rheinmetall) und Klein- und Leichtwaffen.

Nach den Terroranschlägen am 13. November 2015 in Paris, kündigte die deutsche Bundesregierung an, sich mit einem Bundeswehreinsatz in Syrien zu beteiligen. Am 4. Dezember 2015 beschloss auch der Deutsche Bundestag die Beteiligung Deutschlands am Kampf gegen den Daesh. Wie es hiess, ist zunächst vorgesehen die Bundeswehr mit bis zu 1200 SoldatInnen ausserhalb Syriens zur Unterstützung einzusetzen.

Die deutsche Tochter der bundeseigenen Ruag der Schweiz lieferte 2014 vier Millionen Schuss Munition den kurdischen Peschmerga-KämpferInnen im Irak, die noch heute in den Krieg verwickelt sind. Was meinte Bern zu diesem Geschäft? «Die Ausfuhr von in Deutschland produzierter Munition der Ruag in den Irak unterliege der Exportkontrolle der deutschen Behörden. Eine Zuständigkeit der Schweiz sei nicht gegeben», erklärt eine Sprecherin des zuständigen Staatssekretariats für Wirtschaft in Bern.

Initiative der Gsoa

Die Ruag gilt als grösste Munitionsherstellerin in Europa. 2013 erzielte die Munitionssparte Ruag Ammotec einen Umsatz von 354 Millionen Franken. Mit Gewehrkugeln, mit Munition für Kleinwaffen, kommen in Konflikten weltweit mehr Menschen um als bei Bombardierungen und Kämpfen mit schweren Waffen.

Eva Krattiger, Sekretärin der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (Gsoa), erinnerte an der Pressekonferenz in Bern an die Rolle des Finanzplatzes Schweiz: «Über die Schweiz fliessen jährlich mindestens 15 Milliarden Franken in die Rüstungsindustrie.» Die Gsoa wird deshalb zusammen mit anderen Organisationen im Frühling eine Volksinitiative lancieren, welche die Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten verbieten will.

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Eine kantonale Krankenkasse für Genf

Die PdA Genf lanciert eine kantonale Volksinitiative «Für eine öffentliche und soziale Kranken- und Unfallversicherung in Genf». Damit will sie das untragbare System der privaten Krankenkassen, die ständig die Prämien erhöhen, beenden.

Vor einem Jahr haben die AktivistInnen der Partei der Arbeit (PdA) Genf eine Volksinitiative «Für die Rückerstattung der Zahnpflegekosten» lanciert, die mit einer Rekordzahl von über 18 000 Unterschriften eingereicht werden konnte. Nicht nur haben die Leute gerne unterschrieben und uns für unseren Kampf gedankt, es wurde auch häufig gefragt, ob und wann wir auch etwas zu den Krankenkassen machen würden. Tatsächlich ist das gegenwärtige System der privaten Krankenkassen im Pseudowettbewerb, die die Versicherten übers Ohr hauen und immer höhere Prämien einstecken, geradezu unerträglich. Die massive Wut der Bevölkerung, die die Tricksereien und der Zynismus der Versicherungen erzeugen, ist nur allzu verständlich. Eine radikale Reform des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zu einem wirklich sozialen und öffentlichen Gesundheitssystem entspricht klar dem Wunsch der Bevölkerung und ist eine dringende Notwendigkeit. Die Durchschnittsprämie für einen Erwachsenen in Genf übersteigt locker 500 Franken pro Monat! Es ist doch klar, dass dieses Geld am Ende nur in den Taschen der AktionärInnen der privaten Krankenkassen landet. Wie lange akzeptieren wir noch, dass wir solche skandalösen Summen zahlen müssen? Etwa bis wir 1000 Franken und dann 2000 Franken zahlen müssen? Wir erinnern daran, dass die eidgenössischen Initiativen für eine Einheitskrankenkasse und für eine öffentliche Krankenkasse zwar auf nationaler Ebene abgelehnt worden sind, die GenferInnen aber in beiden Fällen Ja gestimmt haben.

Nicht im Dienste der AktionärInnen

Es ist dringend notwendig, ein sozialeres und gerechteres System einzurichten und den Gaunereien der privaten Kassen ein Ende zu bereiten. Auf eidgenössischer Ebene scheint die Situation im Moment blockiert zu sein. Die Geschichte der Schweiz lehrt, dass gewisse soziale Fortschritte in den Kantonen errungen werden können, in denen die Kräfteverhältnisse für die fortschrittlichen Kräfte günstiger sind. Deshalb hat die PdA Genf eine kantonale Vorlage ausgearbeitet und die Volksinitiative «Für eine öffentliche und soziale Kranken- und Unfallversicherung in Genf» lanciert. Darin wird lediglich die Einführung einer Kranken- und Unfallsversicherungskasse festgeschrieben, in Form einer autonomen öffentlich-rechtlichen Anstalt. Wir denken, dass es sich dabei in der gegenwärtigen Machtkonstellation um die beste und realistischste Lösung handelt, um die üble Situation zu überwinden und einen entschiedenen Schritt vorwärts zum sozialen Fortschritt zu machen. Als kantonale Initiative gibt es die Hürde, dass sie dem Bundesgesetz entsprechen muss, in diesem Fall dem KVG. Aber das KVG verbietet keinem Kanton, sich eine öffentliche, soziale Krankenkasse, die nicht im Dienste der AktionärInnen und ihrem Hunger nach Profit steht, sondern im Dienste der Versicherten und der Gemeinschaft, zu geben. Wir bekommen damit sofort die Möglichkeit, nicht mehr die eine oder andere private Versicherung wählen zu müssen, die allesamt gleich betrügerisch sind. Wir können uns damit einer öffentlichen Institution anschliessen, die keine neoliberalen TechnokratInnen, keine LobbyistInnen in den Räten anstellen, die keine undurchsichtigen Geschäftsinteressen um jeden Preis verteidigen, die keine Werbung machen, die keine Millionen für politische Kampagnen aufwenden muss, einzig um die egoistischen Interessen ihrer AktionärInnen zu verteidigen. Eine solche Krankenkasse könnte uns mit günstigeren Prämien und einem Service höherer Qualität versichern. Das wäre ein wirklicher Schritt vorwärts hin zu einem öffentlichen und sozialen Gesundheitssystem, das im Dienste aller steht und nicht im Dienste von Gaunern.

Keine neue Idee

Die Idee einer kantonalen Krankenkasse ist nicht neu. Tatsächlich hatten vor der Einführung des KVG mehrere Kantone eigene Krankenkassen, die bekannteste davon ist die Öffentliche Krankenkasse in Basel, die mittlerweile privatisiert wurde. In Genf hat die Alliance de Gauche bereits 2002 eine kantonale Kranken- und Unfallversicherung vorgeschlagen auf der Grundlage eines detaillierten Initiativtextes. Das Projekt hatte keinen Erfolg aus rein juristischen Gründen: Das Bundesgericht entschied, dass die Vorlage das Prinzip der Einheit der Materie verletzte. Die PdA hat, um solche Schwierigkeiten aus formalen Gründen zu umgehen, einen einfachen und knappen Initiativtext vorgelegt, der im Grossen Rat von Genf anschliessend präzisiert werden muss. Das hat den Vorteil, dass wir nicht an rechtlich formalen Einwänden scheitern werden.

An der Seite der ArbeiterInnen

Wir zweifeln nicht daran, dass unsere Initiative ein Erfolg sein wird. Die ersten Reaktionen nach der Veröffentlichung auf den sozialen Medien und in den Online-Kommentaren sind fast alle sehr positiv, was uns zusätzlich zeigt, dass unsere Initiative notwendig und relevant ist. Die PdA stellt sich damit einmal mehr, wie schon immer in ihrer Geschichte, an die Spitze des Kampfes für den sozialen Fortschritt. Das entspricht dem Sinn nach vollkommen einer Partei, die sich auf den Klassenkampf und die Ideen des Marxismus gründet. Die Partei der Arbeit ist die einzige politische Kraft im Kanton und in der Schweiz, die immer kohärent und kämpferisch an der Seite der ArbeiterInnen und den mittellosen Klassen steht, die bis zuletzt für deren legitimen Interessen und Forderungen kämpft, die die Hoffnung auf eine neue, sozialistische Gesellschaft mit sich trägt. Ohne den Kampf unserer Partei gäbe es in der Schweiz keine bezahlten Ferien, weder AHV noch zahlreiche andere sozialen Einrichtungen. Seit der Einführung des KVG haben die Linken, darunter unsere Partei, dafür gekämpft, eine Kranken- und Unfallversicherung nach dem Vorbild der AHV einzuführen. Stattdessen haben es die Rechten und die Sozialdemokratie geschafft, das gegenwärtige Marktsystem zu installieren: Die obligatorische Versicherung bei Privatunternehmen. Man ist damit gezwungen, sich im «Marktsystem» zu versichern, wo die Kassen selber ihre Prämien festsetzen. Das ist nicht sozial, es ist auch kein «freier Markt» – von welcher «Freiheit» kann man denn sprechen, wenn alle VerkäuferInnen (in der Grundversicherung) die gleiche Ware anbieten und die KäuferInnen zu kaufen gezwungen sind? Dieses System ist nicht länger tragbar und erfordert eine radikale Reform. Die Prämien werden zunehmend unbezahlbar. Für die einen ist es das Ziel, so lange wie möglich ihren Profit daraus zu ziehen. Für den grossen Rest schlagen wir diese Lösung vor: eine soziale und öffentliche Kranken- und Unfallversicherung.

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Kampf der AHV-Reform

Bei Redaktionsschluss war der Ausgang der «Rentenreform 2020» im Parlament noch offen. Das Verhalten der Gewerkschaftsführung war dabei höchst fragwürdig. Die PdA Schweiz hat hingegen den Beschluss bestätigt, falls nötig das Referendum gegen die Reform zu ergreifen.

Nein zum höheren Rentenalter und Nein zu Rentenkürzungen – weder jetzt und noch in Zukunft. So kann die Debatte im Zentralkomitee der Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) vom 25. Februar in Bern kurz, aber treffend zusammengefasst werden. In ihrer Stellungnahme hält die Partei fest, dass die Differenzen zwischen National- und Ständerat wie etwa die Rentenerhöhung von 70 Franken, im Grunde nicht von wesentlicher Bedeutung sind, denn: «In den essenziellen Punkten der Reform sind sich die beiden Räte einig.» Dabei handelt sich um die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahren sowie die Senkung des Umwandlungssatzes bei den Pensionskassen von 6,8 auf 6,0 Prozent, was einer Reduktion von 12 Prozent entspricht! So ist für die PdAS klar: «Der Kampf gegen die ‹Rentenreform 2020› bleibt eine Priorität der Partei.»

Unpopulär und unsozial

Die Strategie der bürgerlichen Parteien ist immer die gleiche und bestens bekannt: Die Diskussion wird auf Differenzen gelenkt, die zweitrangig sind, um die GegnerInnen der Reform zu spalten. Es scheint, dass diese Strategie bei der so wichtigen Fragen der AHV ihre Früchte trägt. Die SP hat bereits früh angekündigt, die Reform, so wie sie vom Ständerat vorgeschlagen wird, zu unterstützen. Ihr folgte dann offiziell auch der Zentralvorstand der Gewerkschaft Syndicom: «Die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre stellt unbestreitbar ein Rückschritt aus gewerkschaftlicher Sicht dar. Dennoch zeigt sich der Zentralvorstand von Syndicom bereit, diese Kröte zu schlucken, wenn das Parlament dem Ständeratsmodell entsprechend Ausgleichsmassnahmen und Verbesserungen vorsieht.» Peinlich! Auch die Gewerkschaft Unia tut alles daran, den Kongressbeschluss zu kippen, der die Unterstützung des Referendums vorsieht. Dass die Gewerkschaftsführung offensichtlich gegen den Willen eines aktiven Teils der Basis handelt, zeigt auch der offene Brief der Gewerkschaftsfrauen (siehe Seite 2).

Diese Tatsachen haben die PdAS dazu bewogen, zum internationalen Frauentag am 8. März den «Kolleginnen und Kollegen in führenden Positionen der Gewerkschaften» und den «Vertreterinnen und Vertreter der Linken im Parlament» einen offenen Brief zu schreiben. Darin hält die PdAS fest, dass «keiner der Kompromisse auf eine bessere Verteilung des Reichtums hoffen lässt». Sie fordert die AdressatInnen des Schreibens auf, sich auf die Seite der arbeitenden Frauen zu stellen: «Ihr wisst sehr gut, dass dieses AHV-Projekt im Grunde unpopulär und unsozial ist. Eine allfällige Umsetzung hat für jene Menschen, deren Interessen wir primär vertreten, mit Sicherheit mehr Nachteile als Vorteile.»

Bündnis in der Westschweiz

Auch in ihrer Schlussfolgerung lässt die PdAS keine Zweifel offen: «Der einzige Weg, Widerstand gegen den Abbau bei den Renten zu leisten, ist das Ergreifen des Referendums. Wir müssen diesen Kampf auf die Strassen und in die Betriebe tragen und zwar mit einem möglichst breiten Bündnis aller progressiven Kräfte.» So ein Bündnis ist in der Westschweiz startklar, falls es zum Referendum kommen wird. Es besteht aus Organisationen der feministischen Bewegungen, RentnerInnen, linken Parteien sowie lokale und regionale Gewerkschaftssektionen. Im Tessin hat der kantonale Gewerkschaftsbund die Unterstützung des Referendums angekündigt. In der Deutschschweiz hingegen herrscht das grosse Schweigen.

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Régulariser tous les sans-papiers?

Der Kanton Genf hat ein zweijähriges Pilotprojekt gestartet, um unter bestimmten Voraussetzungen Menschen ohne Papiere, Sans-Papiers, zu regularisieren. Tausenden Arbeitenden könnte damit geholfen werden. Es handelt sich aber «weder um eine Amnestie noch um eine kollektive Regularisierung».

Es befinden sich insgesamt 76 000 Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus in der Schweiz, 13 000 leben in Genf. Es sind Sans-Papiers, Migrant-Innen, die keine Genehmigung haben, legal in der Schweiz zu leben. Sie arbeiten oftmals in Branchen mit tiefen Löhnen, dabei halten sie sich in einem schwarzen oder grauen Bereich der Legalität auf und haben keine vollständige Sozialversicherung. Im Jahr 2000 hat die Linke auf nationaler Ebene ihre kollektive Regularisierung gefordert, wie es bereits in verschiedenen europäischen Ländern geschehen ist – aber ohne Erfolg. Angesichts der schwierigen Situation im Kanton – etwa 1000 Sans-Papiers-Kinder gehen zur Schule, während ihre Eltern keinen anerkannten Aufenthaltsstatus haben –, hat Genf beschlossen, «aktiv zu werden». Der Codename des Projekts: Papyrus. Dieses zweijährige Pilotprojekt wurde vom Staatsrat und seinen Behörden lanciert gemeinsam mit dem Staatssekretariat für Migration (Sem) und Migrant-Innenorganisationen wie dem Centre de Contact Suisses-Immigrés und der Gewerkschaft SIT. Es soll unter bestimmten Voraussetzungen den Zugang zum Ausländerausweis B erleichtern.

Auch gegen Lohndumping

Wer kann einen Antrag stellen? Begünstigt sind Familien mit schulpflichtigen Kindern, die beweisen können, dass sie seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz leben, sowie Paare ohne Kinder und Ledige, die seit 10 Jahren im Land sind. Zudem müssen diese Personen eine Arbeitsstelle haben oder finanziell unabhängig sein, keine Vorstrafen haben und auf gutem Niveau Französisch sprechen. «Die Hauptbetroffenen kommen mehrheitlich aus Lateinamerika, danach aus dem Balkan, den Philippinen und aus der Mongolei. Diese Menschen arbeiten in der Hauswirtschaft, auf dem Bau oder in Restaurants», erklärt Bernard Gut, Leiter des kantonalen Amts für Bevölkerung und Migration (OCPM). Diese demografische Gruppe wurde während einer Testphase eruiert, die 2016 im Geheimen stattfand und die im letzten Jahr bereits 590 Sans-Papiers eine Aufenthaltsgenehmigung ermöglicht hat. «Nur sechs Fälle sind aus Bern retourniert worden, weil ihre Dossiers nicht komplett waren», sagt Pierre Maudet, Sicherheitsdirektor von Genf. Es sei schwierig, heute schon zu wissen, wie vielen Menschen die Regularisierung zugute kommt. «1000, 3000, 6000 Personen, wir wissen es noch nicht», meint Maudet. Im gegenwärtigen Klima des Misstrauens gegenüber AusländerInnen und Spannungen auf dem Arbeitsmarkt hat der freisinnige Direktor alle Vorkehrungen getroffen, um die vollkommen Legalität des Prozesses abzusichern: Er geniesse die Unterstützung aller RegierungskollegInnen. Die Regularisierung würde auf keinen Fall abgewiesene AsylbewerberInnen oder «kriminelle» AusländerInnen betreffen. «Das Projekt Papyrus ist ein Handlungsrahmen im Dienste des Allgemeinwohls innerhalb einer kohärenten und gerechten kantonalen Migrationspolitik», versichert der Staatsrat Maudet. «Es handelt sich weder um eine Amnestie noch um eine kollektive Regularisierung. Wir nutzen den Handlungsspielraum, der das Ausländergesetz gestattet. Durch Arikel 30 sind Abweichungen von den üblichen Zulassungsvoraussetzungen möglich», erklärt Cornelia Lüthy, Vizedirektorin des Sem. Die Direktorin des Kantonalen Amts für Arbeitsinspektion und Arbeitsbeziehungen (OCIRT), Christina Stoll, sieht einen weiteren Vorteil dieses Projekts: «Damit kann in einem Sektor wie der Hauswirtschaft aufgeräumt werden, der besonders undurchsichtig ist, indem Lohndumping und Schwarzarbeit bekämpft wird», erklärt die ehemalige Gewerkschafterin. «Diese Situation verursacht eine schwierige, prekäre Lage für die ArbeiterInnen und unlauteren Wettbewerb unter den ArbeitgeberInnen.»

Informationskampagne

Personen, die ein Regularisierung erstreben, müssen dem OCIRT Informationen über ihre ArbeitgeberInnen überstellen, das in den Unternehmen dann Kontrollen durchführen wird – und bei Missständen Sanktionen aussprechen kann. Das Kantonale Amt für Migration sorgt in Zusammenarbeit mit dem Integrationszentrum seinerseits dafür, dass betroffene Personen Zugang zu Informationen haben. Ausserdem wird eine Arbeitsbörse für die Hauswirtschaft geschaffen, um private Arbeitgeber-Innen und KandidatInnen, aber auch Einheimische in Verbindung zu setzen. Die Regierung will diesen Frühling auch eine Informationskampagne lancieren, um ArbeitgeberInnen für ihre rechtlichen Pflichten zu sensibilisieren. Martine Brunschwig Graf, Präsidentin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus, und Alt-Bundesrätin Ruth Dreifuss von der SP sind erfreut über das Projekt. «Vor zehn Jahren haben wir mit diesem Vorhaben in Bern begonnen. Vonseiten des Justiz- und Polizeidepartements unter Blocher gab es keinerlei politischen Willen dazu», erzählt Brunschwig Graf, während Dreifuss meint: «Ich bin glücklich und bewegt von diesem Projekt. Damit geht eine lange Geschichte zu Ende, aber gleichzeitig startet es eine neue.»

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Faschos keine Bühne bieten!

Das Podium mit und die im Vorfeld geplante Zusatzveranstaltung über den AfDler Marc Jongen bot Stoff für eine Kontroverse – und wurde wegen des vielseitigen politischen Drucks vom Theaterhaus Gessnerallee Zürich abgesagt.

Am 10. März hätte im Theater eine öffentliche Diskussion darüber stattfinden sollen, ob das Podium mit Marc Jongen vom 17. März durchgeführt oder abgesagt werden soll. Der Titel des Podiums hätte «Die neue Avantgarde» gelautet, denn Jongen bezeichnet sich selbst als «avantgarde-konservativ». Der Parteiphilosoph der rechtsextremen deutschen Partei Alternative für Deutschland (AfD) spricht sich unter anderem gegen die Gleichstellung der Geschlechter aus, fordert eine Steigerung der Geburtenrate in Deutschland und wünscht sich die Rückkehr von «thymotischer Energie» – Zorn, Wut und Empörung – in die Politik – bis Asylheime brennen?! Seine Partei fordert auch eine «negative Migrationsbilanz», also mehr Aus- als Einwanderung, und die Ausbürgerung «krimineller Immigranten», auch wenn sie damit zu Staatenlosen werden. In ein «offenes, ausgewogenes Gespräch» bringen wollte man im Zürcher Theaterhaus Gessnerallee Marc Jongen mit VertreterInnen von SVP (Olivier «No Billag» Kessler) und von der wirtschaftsliberalen Operation Libero (Co-Präsidentin Laura Zimmermann und Kunstwissenschaftler Jörg Scheller). Scheller tritt gemäss Ankündigung gegen ein «Scheuklappendenken im konservativen wie im progressiven Lager» an.

«Progressive nobilitieren»

Das Theater zeigte sich bewusst, dass das Podium nicht ausgewogen besetzt sei, das Ganze sei auch ein Experiment, und das Publikum könne ja Fragen stellen und mitdiskutieren. Die Stimmen aus Antifa, postmigrantischen und feministischen Linken fehlten klar. «Der Ausgang des ‹Experiments› ist längst voraussehbar», zeigte sich die «Woz» dieser Dialog-Schwärmerei gegenüber skeptisch, «das nationalistische Spukgespenst tritt auf die Sprechbühne. Ein paar Progressive nobilitieren sich, indem sie ihm unerschrocken entgegentreten. Linke dürfen aus dem Saal die Grundsatzkritik jammern.» Ein von 500 Kulturschaffenden unterschriebener «Offener Brief» aus Berlin und die öffentliche Stellungnahme der Partei der Arbeit (PdA) der Schweiz beschäftigten sich intensiv mit dieser «thymotischen Energie» der AfD, hielten dazu fest: «Jede Störung einer Theaterveranstaltung, jeder Angriff auf eine linke Buchhandlung, auch jede brennende Geflüchtetenunterkunft sind angewandte und durch diesen Diskurs legitimierte ‹Zornpolitiken›» und listeten real passierte Angriffe von rechts auf.

«Strategisches Desinteresse»

Die BerlinerInnen riefen das Theaterhaus in Zürich und alle anderen Theater und TheatermacherInnen auf, der AfD keine Bühne zu bieten. Ein weiterer, viel unterschriebener «Offener Brief» aus der Schweiz rief dazu auf, auch das Gessnerallee-Team, der Doppel-Veranstaltung mit strategischem Desinteresse zu begegnen und zu boykottieren. Die PdA Schweiz forderte alle EinwohnerInnen der Stadt Zürich auf, diesen offenen Brief zu unterschreiben und das Theater mit Protestbriefen und E-Mails aufzufordern, die Veranstaltung abzusagen.

Die Absage der beiden Veranstaltungen kam prompt in einem Communiqué, das sich dem starken politischen Druck beugte, aber festhielt: «Die Gessnerallee Zürich ist weiterhin der Meinung, dass Veranstaltungen wie das Podium ‹Die neue Avantgarde› an einem Ort wie der Gessnerallee stattfinden können müssen» und «dass das weltweite Erstarken von Populismus und Autoritarismus sowie die Renaissance reaktionären Denkens Phänomene sind, die wir nicht ignorieren können, sondern mit denen wir uns konfrontieren müssen».

«Dialog statt Filter-Blase»

In der Diskussion innerhalb der PdA Zürich fragte sich István Fata, ob es klug gewesen war, sich der Forderung nach dem Auftrittsverbot von Marc Jongen anzuschliessen, und ob es nicht produktiver gewesen wäre, den AfD-Parteiphilosophen in einem Streitgespräch zu demaskieren. Und: «In der heutigen digitalen Daumen-Hoch-Daumen-Runter-Kommunikation ist das Theater (noch) ein Ort, wo eine analoge Kommunikation, eine persönliche Auseinandersetzung von Mensch zu Mensch – im Dialog – stattfinden kann. (…) Das Theater erfüllte in der griechischen Antike eine wichtige Funktion zur Entwicklung der Demokratie. Heute bevorzugen wir ‹Filter-Blasen› und dichten deren Wände hermetisch ab. Nimmt man den Marxismus ernst, der sich als Wissenschaft und Philosophie in einem versteht, also als revolutionäre Kritik, so wäre es gerade für die sonst marginalisierte PdAZ eine Chance gewesen, öffentlichkeitswirksam in radikal demokratischem Geist die akademisch-philosophisch parfümierte völkisch-reaktionäre Gesinnung des AfD-Ideologen Marc Jongen zu entlarven und die eigenen sozialistischen Positionen zur Geltung zu bringen.»

Zu viel Respektabilität

Anjuska Weil konterte, wo es unabdingbar sei, müssten wir Figuren wie Marc Jongen Paroli bieten und ihnen unsere Positionen entgegenstellen, aber: «Eine Bühne anzubieten, heisst per se Respektabilität zuzugestehen. (…) Rassistisches Gedankengut bis hin zum Faschismus gehört klar als ausserhalb des akzeptierten politischen Spektrum deklassiert und deklariert zu werden, so wie es die völkerrechtlichen Prinzipien festhalten. (…) Dies gilt selbstverständlich auch für Blocher und Co. Stellen wir uns vor, Blocher würde konsequent nicht zu Talk Shows eingeladen. Sein politischer Einfluss wäre enorm reduziert und dies nicht allein, weil er seine Positionen nicht breit vertreten könnte, sondern auch, weil er nicht als ‹respektable Person› wahrgenommen würde.»

Kurze Zeit nachdem die Podiumsdiskussion mit Jongen abgesagt worden war, gab auch der rechtsextreme SVP-Verein «Brennpunkt Schweiz» bekannt, am 18. März nicht auf dem Bundesplatz aufzumarschieren. Die SVPlerInnen wollten mit einer Kundgebung für die Durchsetzung der Masseneinwanderungsinitiative agitieren. Gegen den rechten Aufmarsch hat das antifaschistische Bündnis «Rechte Hetze Stoppen!» dezentrale Gegendemonstrationen angekündigt. Die Antifas freuen sich über ihren Erfolg, betonen aber, dass Widerstand gegen rechte Hetze und rassistische Ressentiments weitergeführt werden muss: «Antifa wird Handarbeit bleiben!»

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Ist der 8. März noch zeitgemäss? Das F*LK fragt – Frau* antwortet

Braucht es in Zeiten der Individualisierung, wo scheinbar auch für Frauen* alles/vieles möglich ist – zum Preis von gewissen Anpassungsleistungen – überhaupt noch die Frauen*demo am 8. März als Ausdruck des kollektiven Kampfes gegen das kapitalistische Patriarchat? Es ist uns bewusst, dass wir diese rhetorische Frage nur aus einer privilegierten Position stellen können. Es ist uns aber wichtig, dieser Frage nachzugehen, weil durch die Tendenz, Geschlecht nur noch als konstruierte soziale Kategorie zu sehen, reale Unterdrückungsverhältnisse verwischt werden. So haben wir eine Umfrage gestartet, um herauszufinden, wie Frauen* das in unserem näheren und weiteren Umfeld sehen. Ohne näher auf die Genderfrage einzugehen, fragten wir: «Braucht es den 8. März überhaupt noch und warum?»

Haben Frauen* alles erreicht?

«Bester Tag im Jahr. So viele Leute, die sich mobilisieren. Ich ziehe viel Energie daraus. Es ist unser Tag, es gibt eine emotionale Bindung. Und es ist eine radikale Demo.»
«Ich bin nicht so politisch und auch wenn ich nicht an die Demo gehe, treffe ich mich mit Frauen zum Austausch an diesem Tag. Es passiert an vielen Orten etwas – auch für diejenige, die kein Demo-Mensch ist, gibt es Möglichkeiten, den Tag zu begehen. Der Tag hat eine starke Ausstrahlung. Die Demo ist sehr wichtig und sie animiert auch zu anderen Aktivitäten.» «Natürlich braucht es den 8. März, da das Machtgefälle zwischen Männern und Frauen* weiterhin existiert.» «Wo immer ich hinschaue, die Unterdrückung der Frau* ist immer noch real präsent: Kriege überall, sexualisierte Gewalt, häusliche Gewalt, Ausbeutung in der Familie, am Arbeitsplatz, Lohngefälle, Sexarbeit, Reproduktionsarbeit, Schönheitschirurgie. Die Liste könnte lange werden…» «Der 8. März ist für Frauen* auf der ganzen Welt ein wichtiges Datum. Und das soll auch weiterhin so bleiben. Es ist noch lange nicht erkämpft, was uns Frauen* zusteht.» «Ja, es braucht den Tag als Frauen – ohne * -kampftag. Als Zeichen gegen Aussen, dass eine Gleichberechtigung noch lange nicht erreicht ist und als Zeichen gegen Innen, zur Stärkung unserer eigenen Kräfte.»
«Da wir immer noch keine echte Gleichberechtigung, Lohngleichheit und Wahlmöglichkeiten haben, ist die jährliche Erinnerung daran und die kritische Auseinandersetzung damit schon noch aktuell. Ob diese Generation, oder auch jede andere, (ich selbst bin 38 Jahre alt) allerdings die bisherigen Wege, mit Demos und dergleichen, beschreiten sollte, das ist wirklich zu diskutieren. In welcher Form könnte diese Diskussion nachhaltig auch Veränderungen bringen? Was sind die Bedürfnisse über dies hinaus, was beschäftigt junge Frauen wirklich, wo sehen sie sich blockiert?»

Patriarchale Werte im Aufwind

«Ja, es braucht einen internationalen Frauentag, insbesondere in diesen Zeiten, wo das Patriarchat sich so zügellos gebärdet.» «Den 8. März braucht es mehr denn je, denn in Zeiten, in denen Feminismus im Hinblick auf eine angebliche Überlegenheit der eigenen Kultur thematisiert und als Vehikel benutzt wird, einem nationalistischen, rassistischen Chauvinismus Vorschub zu gewähren, muss daran erinnert werden, dass sich der feministische Kampf immer auch gegen die Werte des sogenannten «Abendlandes» richtet. Feminismus ist ein emanzipatorischer Kampf gegen den reaktionären Chauvinismus des «Abendlandes». Am 8. März tragen wir diesen auf die Strasse.»

Der 8. März hat Geschichte

«Es braucht den 8. März, damit wir an all die Frauen* erinnern, die vor uns gekämpft haben und uns den Weg vorbereitet haben.» «Ja, es braucht den 8. März noch! Er symbolisiert eine wichtige Tradition organisierten Frauenwiderstandes gegen patriarchale Herrschaft. Wichtig ist auch die Vielfalt der Manifestationen an kreativen, mutigen, kämpferischen, intelligenten, diskursiven etc. Formen, den 8. März zu begehen. Wir müssen aber aufpassen, dass unsere Slogans und Forderungen nicht bis zum Abwinken zu leeren Floskeln verkommen, sondern ihre Bedeutung behalten. Und vielleicht wären manchmal etwas positivere Slogans – für unsere Visionen statt gegen alles – motivierender.» «Die Tradition der 8. März Demo in Zürich braucht es unbedingt noch! Weil es eine der Gelegenheiten ist, bei denen Frauen* ohne Männer was Grosses auf die Beine stellen. Das macht mega Spass, gibt viel Energie und vor allem ist es ermächtigend. Und auch, weil mir jedes Mal an der Demo auffällt, wie viele Männer sich angegriffen fühlen und sehr aggressiv reagieren alleine durch die Tatsache, dass es Frauen* wagen, sich Raum zu nehmen und laut zu sein, ein Privileg, das sonst nur Männer geniessen. Also, leider noch nichts mit Gleichberechtigung der Geschlechter, darum weiterhin einen kämpferischen 8. März!» «Auch wenn der Diskurs über die Kategorie Geschlecht als wissenschaftspolitische Folge aus der Frauen*bewegung erwachsen ist, heisst das nicht, dass nun Geschlechter in dieser dualistischen Ordnung nur als relationale Kategorie und nicht auch als situative, politische Subjekte begriffen werden müssen. Auch wenn die duale Geschlechterordnung nicht reproduziert wird oder reproduziert sein soll, bleibt sie doch als ein zu kritisierendes und analysierendes Problem bestehen. Darum, auf die Strasse! Lassen wir uns nicht auseinanderdividieren und treffen uns an den restlichen 364 Tagen, um für eine heterogene, freie Welt zu kämpfen!» «Unser Feminismus muss internationalistisch und antikapitalistisch sein, das heisst auch, alle Unterdrückungsverhältnisse müssen benannt und bekämpft werden. Sonst entstehen immer wieder neue Formen der Macht.»

Das F*LK meint dazu: Solange gehen wir auf die Strasse!

Solange die Gewaltkultur gegen Frauen* und Mädchen* nicht gestoppt und aufgearbeitet wird; solange die patriarchale Justiz Frauen*, die sich gegen ihre Peiniger wehren, massiv härter bestraft, als Männer, die Frauen* angreifen; solange durch die Abwertung des «Anderen» und «Fremden» Ausgrenzung und Gewalt gegen Gruppen der Gesellschaft befördert und legitimiert werden, solange gehen wir auf die Strasse. Solange jedermann sich herausnimmt, Frauen* zu bewerten, solange Frauen* sich den auf sie gerichteten patriarchalen Blick zu eigen machen und sich körperlich und seelisch verformen, um dem perfekten Bild zu entsprechen; solange Mann seine Frau, seine Kinder, seine Mutter oder Schwester als sein Eigentum betrachtet, über das er verfügen kann, wie er will; solange Frau* die Mehrheit der gesellschaftlichen Arbeit erledigt und ihr gleichzeitig suggeriert wird, sie sei nichts wert; solange die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen* überall immer wieder ignoriert, geleugnet und unter den Tisch gewischt werden, solange gehen wir auf die Strasse. Nicht zuletzt gehen wir am 8. März auf die Strasse, um an all jene Frauen* zu erinnern, die seit Jahrtausenden einzeln und kollektiv für eine bessere Gesellschaft gekämpft haben und für ihre und unsere Befreiung ein- und weggesperrt, gefoltert, geschlagen, vergewaltigt und ermordet worden sind. Am 8. März wollen wir uns nicht nur auf eine lange Geschichte von Frauen*kämpfen beziehen, sondern unsere Solidarität zu den heute weltweit kämpfenden Frauen* ausdrücken und uns mit ihnen vernetzen. So kämpft die kurdische Frauen*bewegung mit einer eigenen Frauen*armee gegen den IS, gegen Ehrenmorde und gegen Gewalt an Frauen*. Sie baut auf die eigene Stärke sowohl im militärischen wie auch bei der Konstituierung einer neuen Gesellschaftsordnung. Für das Selbstbestimmungsrecht der Frauen*, für das Recht auf Abtreibung und gegen Frauen*morde gehen weltweit immer mehr Frauen* auf die Strasse, zum Beispiel in Argentinien, Chile, Bolivien und Mexiko. Frauen* der Gulabi Gang in Nordindien setzen sich für Frauen*rechte und gegen soziale Ungerechtigkeiten ein. Sie tragen rosa Saris und rosa Schlagstöcke aus Bambus. «Wenn unsere Selbstachtung mit Füssen getreten wird, setzen wir sie ein». In der Gruppe sind mehrere Tausend Frauen* organisiert!

Feministisch agieren

Die Schwarze Feministin Audre Lorde schrieb 1984: «Unser zukünftiges Überleben gründet sich auf unsere Fähigkeit, gleichberechtigt miteinander umzugehen. Als Frauen müssen wir verinnerlichte Verhaltensmuster der Unterdrückung in uns selbst mit der Wurzel herausreissen, wenn wir über die oberflächlichsten Aspekte sozialer Veränderung hinausgehen wollen. Jetzt müssen wir Unterschiede zwischen Frauen als Unterschiede zwischen Gleichberechtigten sehen, weder als Zeichen der Überlegenheit noch der Unterlegenheit, und Wege ausfindig machen, um unsere jeweiligen Unterschiede dazu zu nutzen, unsere Visionen und gemeinsamen Kämpfe zu bereichern. […] Die alten Verhaltensmuster, egal wie geschickt sie umfrisiert werden, um nach Fortschritt auszusehen, verurteilen uns zu nur kosmetisch veränderten Wiederholungen derselben alten Wortwechsel, derselben alten Schuldgefühle, desselben Hasses, derselben Vorwürfe, Klagen, Verdächtigungen.» Zehn Jahren später kritisierte die «Rote Zora», eine militante feministische Gruppe in Deutschland: «Mit dem Rückzug auf uns und der vorrangigen Beschäftigung, unser Bewusstsein zu sensibilisieren, befinden wir uns voll im herrschenden gesellschaftlichen Trend zur weiteren Individualisierung und Auflösung gemeinsamer sozialer Erfahrungen.»
Trotz den weltweit brutalen Realitäten lassen wir uns nicht erdrücken, sondern wehren uns, indem wir für eine Welt kämpfen, die nicht nach Geld, Leistung und Profit strebt und die sich nicht über patriarchale Gewalt und entlang herrschaftssichernden Grenzen organisiert. Wir wollen eine Gesellschaft, die von allen Menschen – unabhängig ihrer Herkunft und ihres Geschlechts – mitbestimmt wird. Deshalb braucht es eine starke feministische Selbstorganisierung, in der Frauen* eigenständige Denk- und Handlungssysteme aufbauen und ihre eigenen Vorstellungen von Befreiung entwickeln. Und nochmals Audre Lorde zum Schluss: «Ich bin nicht frei solange noch eine einzige Frau unfrei ist, auch wenn sie ganz andere Ketten trägt als ich.»

Frauen*LesbenKasama, feministischer Treffpunkt für Heteras, Lesben und andere Weiblichkeiten, Militärstrasse 87a, 8004 Zürich – jeden 1. und 3. Dienstag ab 19 Uhr, frauenlesben@kasama.ch

 

Aus dem vorwärts vom 03. März 2017 Unterstütze uns mit einem Abo.

Gewonnen!

Die Unternehmenssteuerreform III (USRIII) ist versenkt und der erleichterten Einbürgerung für die Drittgeneration wurde zugestimmt. Ein perfekter Abstimmungssonntag; es gibt Grund zum Feiern. Doch berauschen sollte sich die Linke dabei nicht zu sehr und es ist sinnvoll, auch Genosse Karl Marx an die Siegesparty einzuladen.

Es wurde nicht mal knapp! Und das ist die grösste Überraschung bei der Abstimmung über die USRIII, die mit 59,1 Prozent Nein-Stimmen begraben wurde. Wunderbar! «Wir haben den neoliberalen Angriff abgewehrt», hält Gavriel Pinson, Präsident der Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS), mit Freude fest und fügt hinzu: «Dies ist umso bemerkenswerter, da die Unternehmen Millionen von Franken in ihre Kampagne investiert haben. Sie wussten genau, was für sie auf dem Spiel stand.» Wie unappetitliche die Kröte ist, die nun jene schlucken müssen, die von einem Ja zur USRIII profitiert hätten, ist am Abstimmungsabend schonungslos in der Onlineausgabe der «NZZ» dokumentiert: «Dieser Scherbenhaufen ist imposant. Fast fünf Jahre werkten die Behörden an der Unternehmenssteuerreform III. Sie zimmerten eine fürwahr riesige Kiste – wahrscheinlich die komplizierteste und am stärksten verästelte Gesetzgebung, die je in der Schweiz zur Abstimmung gelangte. (…) Aber die Deutlichkeit des Ergebnisses frappiert ohne Zweifel.» Oder um es mit den Worten des Präsidenten der PdAS auf den Punkt zu bringen: «Es ist eine Ohrfeige für das bürgerlich dominierte Parlament und den Bundesrat.»

Die Gründe des Neins

Was führte zu diesem überraschend deutlichen Nein? «Die Menschen haben begriffen, und vor allem eben auch der sogenannte Mittelstand, dass sie die Rechnung für die Steuergeschenke an die Unternehmen zahlen müssen», hält Gavriel Pinson fest. Das war sicher ein ausschlaggebender Grund. So haben sich die SP und die Gewerkschaften in ihrer Kampagne auf den Mittelstand konzentriert. Die PdAS hingegen hat aufgezeigt, dass Steuergeschenke an die Unternehmen einen direkten Zusammenhang mit Sparmassnahmen haben, die auf Kosten der breiten Bevölkerung durchgeführt werden. Aufwind kriegte das Nein auch durch verschiedene, teilweise paradoxe Vorfälle, so wie zum Beispiel das Interview von Ex-Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf. Die USRIII-Vorlage war quasi ihr Baby, ihr Abschiedsgeschenk, für das sie sich nochmals kräftig ins Zeug gelegt hatte. Dass dann ausgerechnet Widmer-Schlumpf, die «Schöpferin» der Vorlage, zum Nein aufrief, war für das Ja-Lager ein harter Schlag. Dann veröffentlichte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) wenige Tage vor der Abstimmung eine Untersuchung, die aufzeigte, dass die Regierung bei den Prognosen der finanziellen Auswirkungen bei Abstimmungsvorlagen sehr oft daneben liegt. Pikant dabei: Auslöser für die Untersuchung war die USRII aus dem Jahr 2008. In der Botschaft dazumal waren die Steuerausfälle massiv unterschätzt worden. Im Bericht schreibt die EFK, die Steuerverwaltung sei davon ausgegangen, dass die Steuerreform teuer werden könnte. Trotzdem habe sie «aufgrund politischen Drucks» (!) auf eine Veröffentlichung der Zahlen zu den Steuerverlusten in Milliardenhöhe verzichtet. Eine Tatsache, die für das Ja zur USRIII wenig bis gar nicht förderlich war. Wie weiter? Das Parlament muss nun eine neue Vorlage erarbeiten. Für die PdAS ist dabei klar, dass «die Interessen der breiten Bevölkerung im Zentrum stehen müssen und nicht die Profitinteressen der multinationalen Unternehmen». Sie fordert eine soziale Umverteilung von oben nach unten, denn «nur Reiche können sich einen armen Staat leisten». Dabei müssen die öffentlichen Finanzen mit einer Steuerpolitik gestärkt werden, die zu höheren Einnahmen führt, vor allem für die Gemeinden und Kantone. «Die Profiteure des Finanzkapitalismus müssen an den Kosten des nötigen sozialen und ökologischen Umbaus der Gesellschaft beteiligt werden», schreibt die PdAS und gibt so die Richtung an, in welche die Reform für sie zu gehen hat.

Gedanken der herrschenden Klasse

Dass es für die Linke ein Sieg auf der ganzen Linie wurde (was ja sehr selten der Fall ist), sorgte das Ja zur erleichterten Einbürgerung für «AusländerInnen» der dritten Generation. Ganz ehrlich: Alles andere, also ein Nein in dieser Frage, hätte ein Armutszeugnis für das Land bedeutet, ein Absinken in die erbärmlichen Niederungen der Nein-Kampagne. Für die PdAS ist der Volksentscheid ein «Schritt in die richtige Richtung». Die Partei bedauert aber, dass zu wenige Menschen von der Erleichterung profitieren können, da im Parlament die Bürgerlichen Einschränkungen in der Vorlage durchsetzen konnten. Die neue Regelung betrifft jährlich 4000 bis 5000 Jugendliche, deren Grosseltern in die Schweiz eingewandert waren. Vergleicht man diese Zahl mit den gut zwei Millionen AusländerInnen, die in der Schweiz leben, wird klar, dass keine Rede von einer «unkontrollierten Masseneinbürgerung» sein kann, wie die SVP es in ihrer beschämenden Kampagne behauptet hatte. Trotz dem deutlichen Ja bleibt aber bedenklich – und das ist leider das Resultat der Nein-Kampagne –, dass fast eine Million Stimmberechtigte die Vorlage ablehnten.

Die Linke hat am 12. Februar gewonnen. Das kann für einmal so festgehalten werden und das macht Freude. Es darf und soll gefeiert werden. Berauschen sollte man sich vom Sieg jedoch nicht lassen. «Die Gedanken der herrschenden Klasse sind in jeder Epoche herrschende Gedanken, d.h. die Klasse, welche die herrschende materielle Macht der Gesellschaft ist, ist zugleich ihre herrschende geistige Macht», lehrt uns Karl Marx. Und an dieser gesellschaftlichen Tatsache hat sich nach dem erfolgreichen Abstimmungssonntag nichts geändert. Es wäre daher sinnvoll und ratsam, auch Genosse Karl Marx an die Siegesparty einzuladen.

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Hoffnungen für Nekane

Die Baskin Nekane Txapartegi sitzt seit bald einem Jahr in Zürich im Gefängnis. Sie kämpft gegen ihre Auslieferung an Spanien, wo sie bestialisch gefoltert wurde. Dies bestätigt nun auch ein Gutachten.

Am Freitag, 10. Februar, haben in vielen Städten und Dörfern im Baskenland erneut Angehörige und FreundInnen von politischen Gefangenen und Exilierten für deren Rechte demonstriert. In der kleinen Gemeinde Asteasu richtete sich der Blick wieder besonders auf Nekane Txapartegi, die aus diesem Ort mit 1500 EinwohnerInnen stammt und bekanntlich seit fast einem Jahr in Zürich im Knast sitzt. Sie kämpft gegen ihre Auslieferung an Spanien, wo ihr vorgeworfen wird, Unterstützerin der baskischen Untergrundorganisation Eta zu sein. Die Eta hat vor fünf Jahren den bewaffneten Kampf für ein unabhängiges, vereintes und sozialistisches Baskenland definitiv eingestellt. Txapartegi wird in der Schweiz von verschiedenen Organisationen und Gruppen aktiv unterstützt.

Expertise mit klaren Ergebnissen

Noch sei erstinstanzlich keine Entscheidung über das Auslieferungsgesuch und ihren Asylantrag gefallen, erklärt ihr Anwalt Olivier Peter dem vorwärts. Es sei ein Vorgang, der «tatsächlich länger als gewöhnlich dauert», sagt er. Der Anwalt erwartet eine Entscheidung in den «nächsten Wochen». Die Verzögerungen hängen mit den Gutachten über ihre Glaubwürdigkeit zusammen, denn sie erhebt Foltervorwürfe gegen Spanien. Die Anwälte der 44-jährigen Baskin haben den Wiener Psychiater Prof. Dr. Thomas Wenzel und den türkischen Rechtsmediziner Dr. Önder Özkalipci mit Expertisen beauftragt. Hoffnung macht die Klarheit der Expertenaussagen. Nach der Begutachtung von Txapartegi im Gefängnis und nach dem Studium der medizinischen Dokumentation, kommen sie zum Ergebnis, dass Txapartegi gefoltert wurde. «Unsere Befunde bestätigen in den Schlussfolgerungen den Folterbericht der Betroffenen», schreibt Wenzel. Özkalipci erklärt, dass er unter Betrachtung der psychologischen Diagnosen und den belegten physischen Befunden zum Schluss kommt, dass «sie in den zehn Tagen der Verhaftung in Kontaktsperre zwischen dem 9. und 19. März 1999 gefoltert wurde.» Die beiden Experten führten ihre Untersuchungen anhand des so genannten Istanbul-Protokolls durch. Es ist das international anerkannte Handbuch für die «wirksame Untersuchung und Dokumentation von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung oder Strafe». Es wurde von 75 ÄrztInnen, PsychologInnen, MenschenrechtsbeobachterInnen und JuristInnen aus 40 Organisationen und 15 Ländern verfasst, die auf Folter spezialisiert sind. Özkalipci, der in Genf lebt, ist Co-Autor des Protokolls und Wenzel ist Herausgeber mehrerer Bücher zum «Istanbul-Protokoll».

Nekane ist stark

Zu den Dokumenten gehört auch der Bericht des Aufnahmearztes im Gefängnis, der einige Folterspuren dokumentierte. Das ist selten, doch ihr Zustand war extrem schlecht, nachdem die Guardia Civil sie übergeben hatte. Die WärterInnen baten die Mitgefangene Lourdes Txurruka, bei ihr zu bleiben, da sie «völlig zerstört» gewesen sei. Im Interview mit dem Autor erklärte Txapartegi nach ihrer Freilassung, sie habe verschiedene «Geständnisse» auswendig lernen und zitieren müssen. Diese wurden an jene «Geständnisse» angepasst, die andere unter Folter gemacht hatten, die mit ihr verhaftet worden waren. Aufgrund dieser Aussagen unter Folter drohten Txapartegi elf Jahre Knast, was sie zur Flucht trieb. Der Oberste Gerichtshof senkte ihre Strafe auf fast sieben Jahre und machte aus dem angeblichen «Eta-Mitglied» eine «Unterstützerin».

Nach Auskunft von Familie und FreundInnen ist Txapartegi stark, doch sei die Inhaftierung eine enorme Belastung. Sie durchlebe immer wieder die Foltertage, weil vieles sie täglich an die traumatischen Erlebnisse erinnere. Sie sowie ihr Anwalt hoffen darauf, dass die Schweiz die Uno-Menschenrechtskonvention achtet und sie nicht an Spanien ausweist. Dass Txapartegi gefoltert wurde, sei «inzwischen unangreifbar». Die Schweiz befindet sich in einem diplomatischen Dilemma, denn sie müsste gegen den Rechtshilfevertrag mit Spanien verstossen und zudem anerkennen, dass in dem EU Land Spanien gefoltert wird. Allerdings stünde sie damit nicht alleine da, denn auch Belgien verweigert die Auslieferung eines angeblichen Eta-Mitglieds wegen drohender Folter in Spanien.

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Präventiv ist immer gut?

Die Schweiz führt bundesweit zum 1. Januar 2018 die Fussfessel ein. Haftstrafen sollen dann optional als Hausarrest mit Fussfessel verbüsst werden können. Auch als Instrument zur Durchsetzung von Rayonverboten, etwa Stadionverboten für «Hooligans», sind sie im Gespräch.

Es hat schon seine Gründe, weshalb der Science-Fiction-Roman «1984» wieder über die Ladentheken geht und in den Feuilletons besprochen wird. In George Orwells Buch aus dem Jahr 1948 kommen zum Beispiel sogenannte Gedankenverbrechen vor. Dafür bestraft wird, wer von den Behörden als gefährlich fürs System eingestuft wird, auch wenn er oder sie gar keine Straftat im herkömmlichen Sinne verübt hat. Erfunden hat Orwell das nicht. Während des Zweiten Weltkriegs hatte er sich für die BBC mit dem faschistischen Japan befasst. Von 1941 bis 1945 gab es dort eine Gedankenpolizei, die «GedankenverbrecherInnen» allein aufgrund einer regimefeindlichen Einstellung inhaftieren konnte, auch wenn keine politisch motivierte Straftat begangen wurde.

Vage «GefährderInnen»

Heute erwägen einige westliche Staaten, darunter die Schweiz, genau diese paranoide Bestrafungsform einzuführen. Deutschland hat am 1. Februar einen ersten Schritt in diese Richtung getan. Seit diesem Tag können sogenannten GefährderInnen Fussfesseln angelegt werden. Beschlossen wurde eine entsprechende Gesetzesänderung von Innenminister Thomas de Maizière und Justizminister Heiko Maas. Sie bezieht sich auf das Bundeskriminalamt (BKA). De Maizière drängt darauf, dass die einzelnen Bundesländer nachziehen und den Landeskriminalämtern (LKA) die gleichen Kompetenzen erteilen. Die meisten sogenannten GefährderInnen sind im Visier der LKA, nicht des BKA. Als Beispiele für «GefährderInnen» werden meist IslamistInnen genannt.

Der Begriff ist aber so vage, dass er alle möglichen Menschengruppen treffen könnte. «GefährderInnen» sind nach dem ehemaligen deutschen Innenminister Hans-Peter Friedrich «Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie erhebliche Straftaten begehen könnten». Eine genauere und justiziablere Definition ist kaum zu finden. Kann es überhaupt eine geben, die mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist? Oder mit der in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschriebenen Unschuldsvermutung? Zur Erinnerung: «Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.» Die MinisteriumsjuristInnen werden sich hoffentlich die Zähne daran ausbeissen.

Was genau ist eigentlich eine Fussfessel? Es handelt sich dabei um einen Apparat, den eine Person am Fussgelenk trägt und der mit Hilfe eines Peilsenders Signale an eine Überwachungsanstalt schickt. Fussfesseln waren in Deutschland bislang für Menschen vorgesehen, die nach der Verbüssung einer Haftstrafe von den Behörden noch als gefährlich eingestuft wurden. Das betraf zum Beispiel manche SexualstraftäterInnen. Die Bewegungen dieser Personen werden rund um die Uhr überwacht. Sie können einer Art Hausarrest unterliegen. Es wird ihnen meist untersagt, ein bestimmtes Gebiet zu verlassen oder bestimmte Gebiete zu betreten. Bei Zuwiderhandlung werden sie per SMS zum Rückzug aufgefordert. Leisten sie dem nicht Folge, wird die örtliche Polizei kontaktiert.

Outsourcen, Kosten sparen

Die Schweiz führt die Fussfessel bundesweit zum 1. Januar 2018 ein. Haftstrafen zwischen zwanzig Tagen und zwölf Monaten sollen dann optional als Hausarrest mit Fussfessel verbüsst werden können. Ausser Acht bleiben dabei Erfahrungen, die in Frankreich gemacht wurden. Dort ist der Einsatz einer Fussfessel auf maximal sechs Monate beschränkt, da es in einer Testphase nach diesem Zeitraum öfter zu «Ausfällen» gekommen sei, die Bewegungseinschränkung häufiger verletzt wurde. Als Grund dafür gilt, dass der oder die Gefangene sich mangels realer Gitter, WärterInnen und Gefängnismauern den Freiheitsentzug tagtäglich selbst vorschreiben muss. Man kann sich vorstellen, wie gross der psychische Aufwand dieser Selbstdisziplinierung ist. Die Repressionsarbeit wird zu einem Grossteil an die bestrafte Person outgesourct, was auch Kosten spart. Ein Tag Fussfesselgefangenschaft kostet den Staat dem Vernehmen nach etwa 70 Franken, ein Tag Haft dagegen 300 Franken. Doch nicht nur Haftstrafen sollen in der Schweiz auf diese Art ersetzt werden. Fussfesselkontrollen sind auch als Instrument zur Durchsetzung von Rayonverboten, etwa Stadionverboten für «Hooligans», im Gespräch. Man braucht nicht viel Fantasie dafür, sich vorzustellen, wie immer grös-sere Gruppen von «GefährderInnen» per Fussfessel von einer immer grösseren Anzahl von Orten ferngehalten werden.

Ob Fussfesseln jemals eine Straftat verhindert haben, ist schwer zu eruieren. Leichter festzustellen sind die vielen Fälle, in denen sie nutzlos waren. Zum Beispiel war einer der beiden Islamisten, die vor einem halben Jahr im französischen Saint-Étienne-du-Rouvray einen Priester getötet und einen Kirchgänger schwer verletzt haben, mit einer Fussfessel überwacht worden.

Eine Vorlage ist unterwegs

Während kürzere Haftstrafen in der Schweiz also künftig als Hausarrest mit Fussfessel verbüsst werden können, werden in Sachen «GefährderInnen» andere Saiten aufgezogen. Auch andere als in Deutschland. Für so genannte GefährderInnen wird die Einführung einer «Präventivhaft» erwogen. Sie wird auch euphemistisch überall so genannt. Präventiv klingt ja immer gut und sinnvoll. Der «Tages-Anzeiger» schreibt: «Für Hans-Jürg Käser, Präsident der Konferenz kantonaler Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD), genügt es nicht, dass Jihadisten vom Nachrichtendienst und kantonalen Staatsschutzorganen überwacht werden. Es müsse auch die Möglichkeit geben, jemanden präventiv in Haft zu setzen, sagte Käser gegenüber der Sendung ‹10 vor 10›.» Eine Gesetzesvorlage hat der Bundesrat laut «NZZ» bereits in Aussicht gestellt. Mitte Jahr werde mit einer Vernehmlassungsvorlage gerechnet: «Wie weit er die Strafbarkeit ins Vorfeld von eigentlichen Terrorakten verlegen will, bleibt aber offen.»

In Umfragen kommt die «Präventivhaft» gut an. Umso wichtiger sind jetzt die, die noch einen rechtsstaatlichen Riecher dafür haben, wo «Vorfeld» aufhört und wo «Terrorakt» anfängt.

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«Die AHV ist das viel gerechtere und solidarischere Rentensystem»

Seit etwas mehr als ein Jahr sitzt Denis de la Reussille als einziger Vertreter der Partei der Arbeit im Nationalrat. Die Machtverhältnisse im Nationalrat erschweren seine Arbeit beträchtlich, wie der Genosse im Interview erklärt.

Denis, du bist jetzt über ein Jahr im Nationalrat? Wie hast du dich eingelebt?

Gut, auch weil ich in der Fraktion der Grünen Partei bin. Dies war ein kohärenter Entscheid, da wir auf kantonaler Ebene in Neuenburg bereits in der gemeinsamen Parlamentsfraktion PopVertSol (PdA, Grüne, SolidaritéS) zusammenarbeiten. Einer Fraktion beizutreten, war ein notwendiger Schritt, um in einer Kommission Einsitz zu haben. Ich hätte die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen bevorzugt, aber die Aussenpolitische Kommission passt mir auch bestens und ich hab mich da gut eingearbeitet.

Du hast seit deiner Wahl noch keinen Vorstoss eingereicht. Warum nicht?

Ja, das stimmt. Ich habe mich auf die laufenden Geschäfte konzentriert, wie etwa jenes über die Reform der AHV. Diesbezüglich habe ich auch mit einem Redebeitrag die AHVplus-Initiative unterstützt. Für die kommende Session habe ich nun einige Interpellationen vorbereitet. Es gibt im Parlament ein richtiges Gerangel bezüglich den Interventionen. Grund dafür ist die Medienpräsenz und weil die Medien die ParlamentarierInnen anhand ihrer Anzahl Reden klassifizieren. Und dies führt zu einer Flut von Interventionen, von denen einige wirklich komisch und unnötig sind. Auf dieses Interventionengerangel bin ich sehr allergisch.

Einige Medien haben dich mit Josef Zisyadis verglichen, der ja bekanntlich der letzte PdA-Vertreter vor dir im Nationalrat war. Sie beschreiben dich als viel diskreter…

In der Tat, ich bin ja nicht Josef Zisyadis. Ich respektiere und schätze seine Arbeit, aber ich habe nicht den gleichen Charakter wie er. Da ich jahrelang in der Exekutive in Le Locle gearbeitet habe, bin ich vielleicht eher gewohnt, Kompromisse zu suchen. Ich bin kein Anhänger von Schlagzeilen.

Hast du den Eindruck, dass du Einfluss auf die Debatten nehmen kannst? Oder zumindest die radikale, linke Stimme besser hörbar machst, so wie du es dir vor deiner Wahl vorgenommen hast?

Die Tatsache, dass ich der einzige Vertreter der radikalen Linken bin, hat ein gewisses Interesse in den Medien ausgelöst, nicht zuletzt in der Deutschschweiz. Ich versuche konsequent, meine Ideen durchzusetzen. Aber auf der parlamentarischen Ebene müssen wir uns keine grossen Illusionen über meine Möglichkeiten machen, dass ich grossen Einfluss auf die Debatten nehmen könnte. Dies vor allem nach den letzten Wahlen, bei denen sich das Kräfteverhältnis klar nach rechts ins bürgerliche Lager verschoben hat. Eine Anekdote zeigt diese Realität gut auf: Während der Debatte um die Unternehmenssteuerreform III haben die Bürgerlichen eine Reihe von zusätzlichen Regelungen eingeführt im Vergleich zum Vorschlag des Bundesrats. Als Frau Martullo-Blocher von der SVP einen eigenen Vorstoss verteidigte, wurde sie von einem SP-Abgeordneten gefragt, inwiefern ihr Vorschlag ihre eigene Firma bevorteilen würde. Frau Martullo-Blocher hat unverfroren zugeben, dass die AktionärInnen zwischen 25 und 30 Millionen Franken mehr bekommen würden. Das hat mich doch überrascht. Ich hatte eine Antwort erwartet wie: «Das ist für das Wohl des Landes» oder «davon profitieren wir alle» etc. Aber es scheint so, dass die Bürgerlichen überhaupt keine Hemmungen mehr haben und so Scheinargumentationen gar nicht mehr nötig sind. Diese Tatsache gibt eine kleine Vorstellung darüber, wie die Atmosphäre in Sachen Kräfteverhältnisse im Parlament ist.

Es ist also schwierig, Einfluss zu nehmen?

Ich kann über die Fraktion der Grünen einen gewissen Einfluss nehmen, ebenso durch meine Arbeit in der Aussenpolitischen Kommission. Dies im Wissen, dass die Mehrzahl der Entscheidungen in den Kommissionen fällt. Folgendes ist auch noch zu erwähnen: Während im Kanton Neuenburg die PdA von der SP oft kritisiert wird, vertritt die SP im Nationalrat linkere Positionen als die kantonale Partei. In Sachfragen stimmen wir oft gleich ab. Trotzdem: Die Situation in unserem politischen Lager ist kompliziert. Das spüre ich sehr stark, vor allem weil ich aus dem Neuenburger Berggebiet komme, das heisst aus einer Region, die klar links ist. Für mich ist es eine Art Minderheits-Kur!

In welchen Dossiers hast du dich besonders stark engagiert und welche werden es in Zukunft sein?

In der laufenden AHV-Reform werde ich alles daran setzen, die Positionen der PdA einzubringen. Die Bürgerlichen sind mit einem Kraftakt daran, die 2. Säule, die Pensionskassen, zu stärken anstatt die AHV. Die AHV ist aber das viel gerechtere und solidarischere Rentensystem. Ich hab mich auch gegen die Kürzungen der Gelder für die Entwicklungshilfe eingesetzt sowie in weiteren Dossiers, welche die Aussenpolitische Kommission betreffen. Ich musste feststellen, dass es nicht möglich ist, sich in allzu viele laufende Geschäfte einzuarbeiten. Die Anzahl an Dokumentationen, die wir für ein Geschäft erhalten, ist wirklich enorm!

Nach deiner Wahl hast du angekündigt, die Rolle der Lobbys anzuprangern. Was hast du diesbezüglich gemacht?

Die kürzlich gewählten Präsidenten des Nationalrats sowie des Ständerats werden beide von der Krankenkasse Groupe Mutuel entlohnt. Dies, um nur eines von vielen möglichen Beispielen zu nennen. Sobald ich die Möglichkeit habe, werde ich in dieser Sache handeln. Ich beabsichtige daher eine entsprechende Interpellation einzureichen. Wir müssen uns aber auch bewusst sein, dass ähnliche Vorstösse schon vor meiner Zeit im Parlament eingereicht wurden. Diesbezüglich erfinde ich das Rad nicht neu. Und bei den aktuellen Kräfteverhältnisse haben solche Vorstösse keine Chance. Aber trotzdem: Wenn die Presse darüber berichtet, ist auch schon einiges erreicht.

Die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative der SVP war eine wichtige Debatte im Nationalrat. Sind die diesbezüglichen Beschlüsse für dich zufriedenstellend?

Ich gehöre nicht zur Gruppe jener Personen, die begeistert von der Personenfreizügigkeit sind. In Grenzregionen wie Neuenburg und dem Tessin gibt es ein echtes Problem mit Dumpinglöhnen. Da können und dürfen wir nicht einfach wegschauen. Aber es sind sicher nicht die Vorschläge der SVP, die das Problem lösen. Es braucht eine verstärkte Kontrolle der Arbeitsbedingungen, auch wenn es dafür schwierig ist, die Mittel zu bekommen. Hinzu kommt, dass es in vielen Branchen keine Gesamtarbeitsverträge gibt, die für einen besseren Schutz der ArbeiterInnen sorgen als das Gesetz.

Du hast dich für den Bundesbeschluss über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (Naf) ausgesprochen. Deine Partei hat die Stimmfreigabe beschlossen und ein Teil der Linke ruft zum Nein auf. Haben die Interessen deines Kantons Vorrang?

Als ich der Fraktion der Grünen beitrat, habe ich angekündigt, dass ich diese Vorlage unterstützen werde. Die kantonalen Realitäten sind ein gewichtiger Grund für diesen Entscheid. Ich möchte daran erinnern, dass zum Beispiel in Le Locle der ganze Verkehr, somit auch der Grenzverkehr, durch das Zentrum führt. Ich habe kein Auto, ich benütze den öffentlichen Verkehr. Aber es braucht eine Lösung, damit der Verkehr nicht durch die Zentren der Ortschaften führt. Und dies wird mit dem Naf möglich und es ermöglicht auch die Umsetzung von Projekten in der Agglomeration. Jedoch kann ich das Nein von Links zum Naf verstehen und nachvollziehen.

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PflegerInnen stärken!

01_PflegePflegefachpersonen sollen zukünftig die Kompetenz erhalten, pflegerische Leistungen direkt mit den Krankenkassen abzurechnen. So will es die vom Berufsverband der Pflegefachpersonen lancierte Pflegeinitiative. In der Initiative steckt allerdings auch die Forderung nach besseren Arbeitsbedingungen für alle PflegerInnen.

Am 17. Januar hat der Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) die nationale Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» lanciert. Mit der Initiative soll durch verschiedene Fördermassnahmen der Pflegeberuf attraktiver gemacht werden, weil es momentan einen Mangel an Pflegepersonen gebe. «Gemäss Berechnung des Bundesamtes für Statistik wird in den nächsten 30 Jahren die Zahl der über 65-Jährigen in der Schweiz auf 2,7 Millionen Personen steigen.» Das entspricht beinahe einer Verdoppelung der aktuellen Anzahl der über 65-Jährigen. Mit dem höheren Anteil an älteren Menschen in der Gesellschaft steigt entsprechend das Bedürfnis nach Pflegeleistungen. Das Komitee ist alarmiert: «Die Zeichen stehen schlecht, dass sie in Zukunft kompetent und individuell gepflegt werden, wenn nicht dringend etwas gegen den aktuellen Fachkräftemangel in der Pflege unternommen wird.» Für den SBK besteht tatsächlich nicht ein allgemeiner PflegerInnenmangel. Konkret würden laut Initiativekomitee bis zu 10 000 ausgebildete Pflegefachkräfte fehlen.
Der SBK ist der Berufsverband der diplomierten Pflegefachkräfte und vertritt als grösster Verband im schweizerischen Gesundheitswesen rund 25 000 Mitglieder. Diplomierte Pflegefachkräfte haben im Unterschied zu normalen «Fages» (Fachpersonen Gesundheit) mit dreijähriger Lehre eine Ausbildung an einer Fachhochschule hinter sich.

Ohne Gewerkschaften

Es fällt auf, dass im Initiativekomitee zwar VertreterInnen aller grossen Parteien sitzen, aber keine GewerkschafterInnen. Auf Nachfrage des vorwärts erklärt Helena Zaugg, Präsidentin des SBK, dass der Berufsverband die Initiative mit Absicht alleine lancierte. Für den SBK ist das Grundproblem der Mangel an ausgebildeten Pflegepersonen. «Die Arbeitsbedingungen müssen verbessert werden, aber das alleine genüge nicht.» Den Gewerkschaftsbund und der VPOD wurden allerdings im Voraus über die Initiative informiert, sagt die SBK-Präsidentin.
Die Unia wurde nicht angefragt mitzumachen und auch nicht in die Ausarbeitung der Initiative einbezogen, schreibt Udo Michel, Unia-Branchenverantwortlicher für Pflege und Betreuung.
Der Gewerkschafter steht der Pflegeinitiative etwas zurückhaltend gegenüber. «Die Initiative thematisiert das Problem des Fachkräftemangels in der Pflege und die fehlenden Kompetenzen des Pflegepersonals. Wir erachten diese Fragen als sehr wichtig. Wir gehen aber davon aus, dass die Initiative das grundlegende Problem, nämlich die Unterfinanzierung und die fortschreitende Ökonomisierung im Gesundheitswesen nicht zu lösen vermag», so die Kritik von Michel. Die Unia kämpft hingegen für eine «solidarischere Finanzierung und gute, flächendeckende Gesamtarbeitsverträge». «Ferner sind wir der Ansicht, dass allein das Beschreiten des politischen Weges nur schwer Verbesserungen bringen wird. Es braucht einen Aufbau in den Betrieben, um tatsächliche Verbesserungen zu erreichen.»

Parlamentarische Initiative

Der Auslöser für die Pflegeinitiative war die letztjährige parlamentarische Initiative von SVP-Nationalrat Rudolf Joder, die den Pflegeberuf von einem «reinen Hilfsberuf» wegkriegen wollte. Die «Eigenverantwortung der Pflege» sollte im Krankenversicherungsgesetz verankert werden: Pflegefachkräfte sollen einen Teil der Pflegeleistungen selbständig erbringen und direkt über die Krankenversicherung abrechnen können. Die Initiative, die vom SBK stark unterstützt wurde, scheiterte, weshalb der Berufsverband beschloss, «die Zügel selber in die Hand zu nehmen» (Zaugg).
Das Hauptanliegen der Pflegeinitiative ist entsprechend, dass Pflegefachpersonen typisch pflegerische Massnahmen ohne ärztliche Verordnung verrechnen dürfen. Bisher muss beispielsweise ein Pflegeheim eine Verordnung des Arztes/der Ärtzin für Pflegehandlungen einholen. Ein unnötiger bürokratischer Aufwand, findet der SBK. Mit der angestrebten Änderung würden Pflegefachpersonen zukünftig die Kompetenz erhalten, pflegerische Leistungen im engeren Sinn direkt mit den Krankenkassen abzurechnen.

Bessere Löhne

Es steckt allerdings mehr in der Initiative. Aus Sicht der Arbeitenden ist zentral, dass die Pflegeinitiative bessere Arbeitsbedingungen fordert: Verlangt werden «die angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen» und «anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen». In der Pflege sollen «endlich Löhne bezahlt werden, die der Verantwortung und der Leistung entsprechen, insbesondere auch während der Ausbildungszeit, wenn die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind», erklärt das Initiativkomitee. «Im Frauenberuf Pflege braucht es unbedingt familienfreundlichere Bedingungen mit individuellen Arbeitszeitmodellen und mehr Plätzen für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung.»
Insgesamt ist es keine wirklich linke Initiative, weil sie in erster Linie die bessergestellten diplomierten Pflegefachpersonen begünstigen will. Aber eben nur in erster Linie. Bessere Arbeitsbedingungen und die schwammige Forderung einer «angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen» dürften auch den «Fages» nützen. Die gewerkschaftliche Arbeit könnte durch solche Grundsätze in der Verfassung erleichtert werden. Es gilt also die Pflegeinitiative von links zu unterstützen mit Betonung auf die Forderung nach besseren Arbeitsbedingungen für alle PflegerInnen.

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Für einen bunten Stadtzürcher Gemeinderat

Faires Wahlrecht_Seite1Die kommunale Initiative «Faires Wahlrecht für Züri» will die Wahlhürde von 5 Prozent im Stadtzürcher Gemeindeparlament abschaffen. Damit würde es auch kleineren Parteien möglich, Sitze zu erhalten. Bei der Initiative geht es aber auch um die Haltung zur Demokratie.

In der Stadt Zürich kommt am 12. Februar eine Initiative zur Abstimmung, die das Gemeindeparlament gehörig durcheinander schütteln könnte. Mit der Gemeindeinitiative «Faires Wahlrecht für Züri» wird die Abschaffung der Wahlhürde von 5 Prozent gefordert. Seit 2006 erhalten Parteien, die in keinem der neun Wahlkreise der Stadt 5 Prozent der Stimmen erhalten, keinen Sitz mehr, auch wenn ihnen bei proportionaler Verteilung einer zugestanden hätte. Aufgrund der «eingebauten Hürde zur Abwehr kleinerer Parteien» sind gemäss Abstimmungskomitee momentan 5,67 Prozent der Bevölkerung nicht im Gemeinderat repräsentiert. Mit der Initiative soll diese Ungerechtigkeit beseitigt und die Vertretung der ganzen Bevölkerung im Gemeinderat sichergestellt werden, erklärte das Komitee an einer Medienkonferenz Anfang Januar. Bunt und vielfältig soll das Stadtzürcher Parlament werden. Und der «Ideenwettbewerb» würde gefördert, so die Grüne Karin Rykart. Eduard Guggenheim von der linken Partei AL wies an der Medienkonferenz darauf hin, dass auch neue Parteien und neue Bewegungen die Chance erhalten sollen, gewählt zu werden und ihre neuen Ideen in den politischen Prozess einzubringen.

Augenwischerei
Wenn man sich das Abstimmungskomitee ansieht, fällt eines auf: Die grossen Parteien fehlen. Mit der AL bis hin zur rechtsextremen SD ist es zwar eine bunte Gruppe. Aber die Schwergewichte SP, SVP, FDP sagen alle Nein. Die PdA Zürich hat die Ja-Parole beschlossen, sie ist aber nicht im Abstimmungskomitee vertreten. «Eine Zusammenarbeit mit der rassistischen Partei SD, egal in welcher Beziehung, kommt für uns auf keinen Fall in Frage», sagt Nesrin Ulu, PdA-Kandidatin für die Gemeinderatswahlen 2018 im Kreis 3. Die SD könnte mit der Abschaffung der Wahlhürde den Einzug ins Stadtzürcher Parlament schaffen. Ist das nicht ein Grund dagegen zu stimmen? «Nein, ganz sicher nicht. RassistInnen und Faschi-stInnen müssen auf andere Art bekämpft werden als mit der Verkleinerung der demokratischen Rechte der Bevölkerung», erklärt Nesrin Ulu mit Nachdruck.
Die Sozialdemokratische Partei hat auf Anfrage des vorwärts bezüglich ihrer Nein-Parole auf die Medienmitteilung verwiesen. Viel gibt sie nicht her: Die SP «lehnt die damit verbundene Fragmentierung des Rats in Kleinstgruppen unterhalb der Fraktionsstärke ab. Die heutige Sperrklausel von 5 Prozent gewährleistet einen effizienten Ratsbetrieb». Und: «Nur Parteien mit Fraktionsstärke in Kommissionen können Einsitz nehmen und der grossen Informationsflut und den vielfältigen Dossiers gerecht werden.» Das ist eine reine Augenwischerei. «Kleinstgruppen» steht es schliesslich offen, sich einer Fraktion anzuschliessen oder mit anderen eine Fraktion zu bilden. Und solchen, die keiner Fraktion angehören, bleibt der Zugang zu den Kommissionen sowieso verwehrt, das heisst, sie werden erst gar nicht von der «grossen Informationsflut und den vielfältigen Dossiers» betroffen sein. Die Erfahrung aus vielen Parlamenten in der Schweiz zeige, dass sich VertreterInnen von kleinen Gruppierungen oder Parteien zum überwiegenden Teil entweder einer Fraktion anschliessen oder zusammen eine solche bilden, stellt das Komitee für ein «Faires Wahlrecht» fest.

Mehr Demokratie!
Die Ablehnung der Initiative durch die SP ist peinlich, denn der Grund dahinter dürfte für alle offensichtlich sein: Die grösste Partei im Rat möchte ihre unverdienten Sitze behalten. Sie ist die Partei, die am meisten vom 5-Prozent-Quorum profitiert. Proportional entsprechen 752 WählerInnen einem Sitz. Die SP kommt mit der Wahlhürde aber schon mit 704 WählerInnen auf einen Sitz, die SVP mit 709. Selbst die JungsozialistInnen haben das hinterhältige Spiel der Mutterpartei durchschaut: «Der SP ist die Erhaltung der eigenen Vormachtstellung im Gemeinderat offensichtlich wichtiger als ein demokratisches Wahlsystem.»
Bei der Initiative «Faires Wahlrecht für Züri» geht es nicht nur darum, «Kleinstgruppen» die parlamentarische Beteiligung zu ermöglichen, es geht auch um die generelle Haltung zur Demokratie. Die Partei der Arbeit als radikal demokratische Partei macht in ihrem Argumentarium zur Initiative deutlich, dass sie sich für eine «andere Form der Mitbestimmung», für eine «lebendige Demokratie» einsetzt. Die Initiative sei «ein Schritt hin zu mehr Demokratie».

Keine FreizeitfahrerInnen

uberIn Basel-Stadt wurden zwei FahrerInnen des Taxiunternehmens Uber mit happigen Geldstrafen gebüsst. Die Urteile könnten eine rechtliche Grundlage darstellen, um das Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen und ihren FahrerInnen besseren Schutz zu gewährleisten.

Das Taxiunternehmen Uber hat Mühe in der Schweiz: In Zürich gibt es laut Gewerkschaftszeitung «work» aktuell 63 Verfahren gegen Uber-FahrerInnen. Dazu kommen ein Dutzend Verfahren aus der Stadt vom letzten Jahr und «rund 20 Fälle aus der Region», so die Zeitung weiter. Laut Unia sind insgesamt rund 500 Anzeigen gegen das Unternehmen hängig. Zwei Verfahren wurden in der Stadt Basel abgeschlossen, wobei die verurteilten FahrerInnen hohe Bussen zahlen müssen.

Trotzdem schwärmte der Schweizer Uber-Manager Rasoul Jalali kürzlich in einem Interview mit der «NZZ» über die lockeren Geschäftsbedingungen besonders in der Stadt Zürich: «Zürich ist ein gutes Pflaster für Uber.» Im Vergleich zu Berlin und Wien sei Zürich «gerade im Bereich, in dem wir tätig sind», sehr liberal bei der Ausgestaltung von Gesetzen.

5000 Franken Busse

Die Urteile in Basel dürften wohl ein deutlicher Dämpfer sein für das «Technologieunternehmen» (Selbstbezeichnung). In der Urteilsbegründung vom 1. September zum ersten schuldig gesprochenen Uber-Fahrer schreibt die Basler Staatsanwaltschaft: «Die beschuldigte Person führte in der Region Basel (…) mehrfach berufsmässige Personentransporte (insgesamt 26 Fahrten) für Uber durch, ohne im Besitz der entsprechenden Bewilligung zu sein … Ausserdem führte sie überhaupt keine Kontrollmittel, so dass die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten nicht überprüft werden konnten.» Gebüsst wurde er mit 500 Franken und einer bedingten Geldstrafe. Der zweite fehlbare Uber-Fahrer musste sogar 5000 Franken blechen mit derselben Urteilsbegründung – für insgesamt 541 Fahrten in sechs Monaten. Damit haben die Gerichte klargestellt, dass Uber-FahrerInnen keine FreizeitfahrerInnen sind, wenn sie mehr als zwei Mal pro Monat unterwegs sind. Uber-Fahrer brauchen eine Bewilligung für berufsmässige Personentransporte sowie ein entsprechend ausgerüstetes Auto. Und sie haben sich, wie alle Fahrer, an die gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeiten zu halten. Uber-Chef Jalali behauptete noch im März gegenüber der «TagesWoche»: «UberPop ist ein Mitfahrdienst unter Privatpersonen. Menschen nehmen einander gegen ein kleines Entgelt mit, um die Fixkosten für ihr bereits vorhandenes Auto zu reduzieren oder einfach, um nette Gespräche zu führen. Da dabei nach Abzug aller Kosten im Durchschnitt keine Gewinne anfallen, erfüllt UberPop nicht die Voraussetzungen für den berufsmässigen Personentransport.»

Weniger Uber-FahrerInnen

Unter den Uber-FahrerInnen herrscht Verunsicherung: Die Zahl der Uber-FahrerInnen war vor einigen Monaten noch um einiges höher als jetzt. Das wird auch von FahrerInnen und KundInnen bestätigt. Mehrere Uber-Kunden haben der «TagesWoche» erzählt, dass man seit einigen Wochen bei Uber in Basel vorne einsteigen müsse: «So merkt die Polizei nicht, dass wir Uber sind. Es sieht so aus, als seien wir Kollegen.» Auch die Art und Weise, wie Uber mit den FahrerInnen umgeht, schafft Unsicherheit: Die Accounts von FahrerInnen, die ein Problem mit der Polizei bekommen, würden einfach gesperrt – und fertig. «Die verschwinden einfach aus dem System», erzählt ein Fahrer.

Uber selbst hält die Entwicklung für eine Kampagne gegen sich. Eine eindeutige Gegnerin hat das Taxiunternehmen in der Gewerkschaft Unia, die sich vor Kurzem in einem offenen Brief gegen die Partnerschaft zwischen Uber und SBB erboste: «Es geht nicht an, dass Sie Dumping-Geschäftsmodelle wie jenes von Uber fördern, das gegen arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften verstösst.» Die SBB hätten als Staatsbetrieb auch eine gesellschaftliche Verantwortung. Uber würde gesetzliche Bestimmungen über Arbeitszeit, Ruhezeiten und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ignorieren, systematisch Schwarzarbeit fördern und seine Angestellten in eine prekäre Schein-Selbständigkeit zwingen. «Vor diesem Hintergrund ist es absolut unangebracht, in einer SBB-App Werbung für Uber zu machen.»

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Wir sind gewarnt!

usriiiAm 12. Februar 2017 wird über die Unternehmenssteuerreform III (USRIII) abgestimmt. Es geht um Steuerausfälle von mehreren Milliarden Franken. Die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) zeigt in ihrer Abstimmungskampagne auf, dass Steuergeschenke direkt zu Sparprogrammen auf dem Buckel der breiten Bevölkerung führen. Nein zur USRIII!

Der Abstimmungskampf gegen die USRIII ist auch ein Zahlenkrieg: Wie hoch werden die Steuerausfälle, sprich die Steuergeschenke an die Unternehmen, sein? Fest steht, dass es beim Bund zu Einnahmeausfällen von deutlich über einer Milliarde Franken kommen wird. Fest steht weiter, dass die Kantone und Gemeinden stark bluten werden. Der Städteverband errechnete allein für die Gemeinden einen Ausfall von 1,3 Milliarden. Das grosse Fragezeichen bilden aber die Steuerausfälle bedingt durch die verschiedenen, auf kantonaler Ebene möglichen Massnahmen (Instrumente) wie zum Beispiel die zinsbereinigte Gewinnsteuer. Realistisch ist wohl mit Mindereinnahmen von 2,5 bis 3 Milliarden Franken zu rechnen, was eine Gesamtsumme von über vier Milliarden Franken an Einnahmeverlusten bedeutet.

Zahlreiche Unsicherheitsfaktoren

Wie problematisch die Sache mit den Zahlen ist, zeigt auch das Beispiel aus dem Kanton Zürich: Im Auftrag der Kantonsregierung hat das Forschungsinstitut BAK Basel ein dynamisches Modell entwickelt, um die Steuerausfälle zu berechnen, ein Modell, das auch sogenannte Zweitrunden-effekte wie Zu- und Wegzüge von Firmen einkalkuliert. Gestützt darauf rechnet der Kanton mit eigenen Ertragsausfällen von 296 bis 339 Millionen Franken und 373 bis 429 Millionen Franken für die Gemeinden, was ein Total von mindestens 669 Millionen und höchstens 758 Millionen Franken ergibt. Bezeichnend für die Ungewissheit über die realen Steuerausfälle ist die Bandbreite von knapp 90 Millionen Franken zwischen dem Minimum und Maximum. Unter dem Strich, das heisst nach Berücksichtigung der Ausgleichszahlungen des Bundes und den Einnahmen durch die Erhöhung der Besteuerung der Dividenden, wird die USRIII dem Kanton Zürich gut eine halbe Milliarde Franken kosten. Aber eben, es handelt sich dabei um Schätzungen. Selbst das BAK unterstreicht, dass zahlreiche Unsicherheitsfaktoren bestehen.

Die Tatsache, dass niemand auch nur annähernd auf zehn Millionen Franken genau sagen kann, wie hoch die effektiven Steuerausfälle tatsächlich sein werden, ist von wesentlicher Bedeutung. Es bedeutet konkret: Herr und Frau Schweizerin stimmen am 12. Februar 2017 über eine Vorlage ab, über dessen Auswirkungen sie völlig im Nebel stehen. Eigentlich sollte dies alleine genügen, um ein überzeugtes Nein in die Urne zu legen.

Achtung Schätzung! Achtung Lüge!

Nützlich an dieser Stelle ist auch, das Kurzzeitgedächtnis zu aktivieren und sich an die zweite Reform der Unternehmenssteuer (USRII) zu erinnern: «Die Abstimmung über die USRII gilt als ein Tiefpunkt der Schweizer Demokratie», schrieb dazu der «Tages-Anzeiger» im Juni 2015. Am 24. Februar 2008 scheiterte das Referendum gegen die USRII mit 49,5 Prozent Nein-Stimmen denkbar knapp. Der Bundesrat ging von Steuerausfällen in der Höhe von rund 80 Millionen Franken pro Jahr aus. Drei Jahre später, am 14. März 2011, musste die Regierung auf Druck des Parlaments jedoch zugeben, dass Bund, Kantone und Gemeinden wegen der USRII mit Steuerausfällen von über sieben Milliarden Franken in den nächsten zehn Jahren rechnen müssen, etwa das Neunfache vom Vorausgesagten!

Selbst das Bundesgericht sprach von einer «krassen Verletzung der Abstimmungsfreiheit», von «Fehlinformation durch Unterdrückung», einzelne RichterInnen gar von einer «systematischen Irreführung» der StimmbürgerInnen. Wir sind gewarnt!

Die Sache beim Namen nennen

Der Abstimmungskampf ist in die entscheidende Phase eingetreten. Die SP setzt in ihrer Kampagne stark auf den Mittelstand und so lautet der sozialdemokratische Kampfruf gegen die USRIII: «Bschiss am Mittelstand! Wir bezahlen, Grossaktionäre profitieren! Jetzt reichts!» Die PdAS hingegen stellt die politischen Zusammenhänge ins Zentrum ihrer Abstimmungskampagne. Sie zeigt auf, dass Steuerausfälle direkt «Sparprogramme» zur Folge haben, die auf Kosten der breiten Bevölkerung durchgeführt werden und ArbeiterInnen hart treffen. So hat der Bundesrat bereits im Oktober 2015 für seinen «Haushaltsplan 2017 – 2019» ein Sparpaket im Umfang von einer Milliarde Franken vorgelegt. Besonders stark betroffen ist das Bundespersonal, denn hier sind laut Medienmitteilung des Bundesrats «namhafte Kürzungen» vorgesehen.

Ein Musterbeispiel aus dem Bilderbuch ist der Kanton Luzern: Mit der «Steuergesetzrevision 2011» wurden in zwei Jahren die Gewinnsteuer für Unternehmen um 50 Prozent gesenkt. Im Herbst 2014 legte der Regierungsrat ein Sparprogramm von jährlich 110 Millionen Franken vor, in dem unter anderem beim Personal generell um 1 Prozent gespart wurde und das eine Kürzung von fünf Prozent im Gesundheits-, Sozial-, Kultur und Bildungsdepartement beinhaltete. Wie bereits gesagt, wir sind gewarnt!

Der politische Kern der Vorlage ist im Grunde einfach zu verstehen: Die Unternehmen und ihre AktionärInnen sollen mehr vom gesellschaftlich produzierten Reichtum erhalten. Und damit sie mehr kriegen können, soll unter anderem im öffentlichen Dienst, in der Bildung und im Sozial- und Gesundheitswesen gespart werden. Früher, vor einigen Jahren, als die Klassenfrage noch eine Bedeutung in den politischen Auseinandersetzungen hatte, nannte man so eine Vorlage wie die USRIII Klassenkampf von oben gegen unten. Es ist an der Zeit, die Sache wieder beim Namen zu nennen und die Klassenfrage wieder zu stellen.

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Nein zu Luxuswohnungen!

zuerich_haupt_3_0Die SBB und die Stadt Zürich haben bekannt gegeben, dass die drei SBB-Areale Neugasse, Hardfeld und Werkstadt «zu attraktiven Lebensräumen für Wohnen, Logistik und Gewerbe» entwickelt werden sollen. Es handelt sich um eine Fläche von rund 140’000 Quadratmeter, doppelt so viel wie bei der Europaallee und so gross und breit wie 20 Fussballfelder. Auf der Europaallee, das im Besitz der SBB ist, sind Luxuswohnungen und eine teure Einkaufsmeile entstanden. Sogar die SP, die bestimmende Partei der Stadt, muss zugeben, dass bei der Europaallee Fehler gemacht worden sind.

Nun wollen die SBB mit Privaten etwa 1,8 Milliarden Franken in das Projekt investieren. Nur im Areal Neugasse sind Wohnungen vorgesehen, die beiden anderen bleiben Gewerbeplatz. Auf der Neugasse soll ein Drittel der Wohnungen gemeinnützig werden. Der Rest soll im «mittleren Preissegment» angesiedelt sein. Die Stadtpräsidentin Mauch meint damit bis zu 4000 Franken Miete pro Monat für eine 100-Quadratmeter-Wohnung!

Die Partei der Arbeit Zürich (PdAZ) ist der Meinung, dass bei solchen Riesenprojekten, die das Gesicht der Stadt prägen werden, die Stadtbevölkerung zwingend mitreden muss. Für die PdAZ ist ein Anteil von einem Drittel an gemeinnützigem Wohnraum viel zu wenig. Auch sind 4000-Franken-Luxuswohnungen absolut inakzeptabel.

Das Beispiel der Europaallee und Tausende andere Fälle in der Stadt haben gezeigt, dass Wohnungen und Immobilien nicht auf den freien Markt gehören. Dort sind sie der Spekulation und dem Preiswucher ausgesetzt, was zu unerschwinglichen Wohnungen für die Arbeitenden führt. Die Stadt ist aufgefordert, das Areal aufzukaufen und dort eine städtische Wohnsiedlung zu schaffen. Nur in der Hand der Gemeinde ist eine demokratische Kontrolle der Mieten möglich. Die PdAZ setzt sich dementsprechend für einen verstärkten kommunalen bzw. städtischen Wohnungsbau ein.

Ja zur dritten Generation

Junge Menschen ohne Pass, die in der dritten Generation in der Schweiz leben, sollen erleichtert – nicht automatisch – eingebürgert werden. Der Abstimmungskampf dürfte trotz starker Verwässerung der Vorlage hart werden. Ein Ja, zu dem auch die Partei der Arbeit (PdA) aufruft, ist Pflicht.

Noch bevor die jüngste Abstimmungsrunde vergangen war, wurde vom Komitee «Ja zur dritten Generation» bereits die Kampagne für die nächste wichtige Abstimmung eröffnet. Am 12. Februar im nächsten Jahr sollen AusländerInnen der dritten Generation leichter eingebürgert werden können: Menschen, die in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind – so wie mindestens ein Elternteil von ihnen – und die noch keinen Schweizer Pass besitzen, soll eine erleichterte Einbürgerung ermöglicht werden. Das überparteiliche Komitee bis nach rechts zur FDP fordert, dass «AusländerInnen der dritten Generation nicht mehr gleich behandelt werden dürfen wie solche der ersten Generation».

«Föderalistischer Unsinn»

Kommenden Februar wird über eine kleine Änderung des Artikels 38 der Bundesverfassung, der über den Erwerb und Verlust der Bürgerrechte bestimmt, entschieden. Das geltende Bundesrecht sieht bisher keine Einbürgerungserleichterungen für Kinder ausländischer Eltern vor. Der Verfassungsartikel hält fest, dass der Bund den Erwerb und den Verlust der Bürgerrechte durch Abstammung, Heirat und Adoption selbst regelt. Die Kompetenz zur Einbürgerung von AusländerInnen hingegen überlässt er weitgehend den Kantonen und beschränkt sich diesbezüglich auf den Erlass von Mindestvorschriften. Für AusländerInnen in einer gemischtgeschlechtlichen Ehe mit SchweizerInnen gelten besondere Regelungen für eine erleichterte Einbürgerung; für homosexuelle AusländerInnen gibt es diese Regelung jedoch nicht.

Mit der erleichterten Einbürgerung für die dritte Generation werden zwei Dinge geändert: Die einbürgerungswillige Person muss nicht mehr beweisen, dass sie integriert ist. «Sie müssen deshalb nicht im ordentlichen Einbürgerungsverfahren mit Interviews und Sprachtests beweisen, was schon alle wissen, nämlich: Die dritte Generation ist hier geboren und aufgewachsen», sagt das Komitee. Falls sich die Gemeinde oder der Kanton gegen die Einbürgerung stellen, müssten diese nun beweisen, dass die betreffende Person nicht integriert ist. Zweitens gäbe es eine Harmonisierung auf nationaler Ebene. Gegenwärtig gibt es grosse Unterschiede zwischen den Kantonen: In neun Kantonen gibt es überhaupt keine Erleichterungen, während die Kantone Waadt und Neuenburg für AusländerInnen der zweiten Generation keinen Integrationstest machen. Dazwischen gibt es sechs verschiedene Mitteldinge: In Bern und Basel wird auf Sprachtests verzichtet für BewerberInnen unter 16 Jahren. In Zürich wird zwischen Menschen mit oder ohne «Anspruch» auf Einbürgerung unterschieden. Das Komitee spricht hierbei zu Recht von einem «föderalistischen Unsinn».

Keine automatische Einbürgerung

Anstoss für die Möglichkeit des Volksentscheids hat eine parlamentarische Initiative der waadtländischen Sozialdemokratin Ada Marra von 2008 gegeben. Darin hiess es: «Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen und aufhören, Menschen als ‹Ausländerinnen und Ausländer› zu bezeichnen, die keine sind. In der Schweiz geborene Personen, deren Eltern ebenfalls in der Schweiz geboren wurden und deren Grosseltern mehr als zwanzig Jahre ihres Lebens überwiegend in der Schweiz verbracht haben, sind keine Ausländer mehr. Die Mehrheit dieser Personen spricht die Sprache der Grosseltern nur mangelhaft oder gar nicht. Müssten sie in ihrem Herkunftsland einen Integrationstest machen, würden sie den Sprachtest auf keinen Fall bestehen. Die dritte Generation unterhält fast nur noch eine symbolische Beziehung zum ‹geheimnisvollen Land› der Grosseltern.» An der Medienkonferenz erklärte Marra, dass die Vorlage alles andere als revolutionär sei und dass es kein leichtes Unterfangen sein wird, die Abstimmung zu gewinnen. 2004 wurde die Vorlage zur erleichterten Einbürgerung der zweiten Generation mit fast 57 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Gleichzeitig scheiterte auch der Bundesbeschluss über den automatischen Bürgerrechtserwerb der dritten Generation relativ knapp. Die Nationalrätin der BDP, der «anständigen» SVP, Rosmarie Quadranti stellte auch sofort klar: «Es geht nicht um eine automatische Einbürgerung, sondern um eine erleichterte Einbürgerung.»

Ein starkes Zeichen

Die Möglichkeit der Einbürgerung soll ausserdem auf junge Menschen beschränkt werden, «die bis zu 25 Jahre alt sind, die hier geboren sind, bei denen mindestens ein Elternteil hier geboren ist, sich mindestens zehn Jahre hier aufgehalten und mindestens fünf Jahre hier in die Schule gegangen ist». Es wird aber eine Übergangsregelung geben. «Während fünf Jahren nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes sollen auch alle unter 35-Jährigen ein Gesuch stellen dürfen», beschwichtigte das Komitee. Revolutionär ist die Vorlage tatsächlich nicht.

Die Partei der Arbeit der Schweiz sowie alle linken Parteien sprechen sich für ein Ja zur erleichterten Einbürgerung der dritten Generation aus. Es ist klar, dass ein Ja bei der Abstimmung ein Zeichen wäre gegen die Diskriminierung von Menschen ohne Pass. Es wäre ein Signal an diese Menschen, dass wir sie haben wollen und sie zu uns gehören. Und es wäre ein kleiner Schritt hin zur Überwindung der Spaltung der Arbeiterschaft in AusländerInnen und SchweizerInnen.

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Die Industrie blutet

Die Richemont-Gruppe, die Luxusuhren produziert, entlässt über 200 ArbeiterInnen. Gemeinsam mit der Gewerkschaft Unia fordern die ArbeiterInnen die Rücknahme des «Restrukturierungsplans».

Die Richemont-Gruppe, zu der die Luxusmarken Vacheron Constantin und Piaget gehören, hat kürzlich den Abbau von 211 Stellen angekündigt. Davon betroffen sind Produktionsstandorte im Vallée de Joux (VD), in Genf und in La Côte-aux-Fées (NE). Als Protest gegen den geplanten Stellenabbau riefen am 24. November die betroffenen ArbeiterInnen und die Gewerkschaft Unia zu Protestkundgebungen auf. Unter dem Slogan «Unsere Leben zählen mehr als euer Profit!» versammelten sich am Mittag in Le Sentier rund 400 Personen, darunter viele Beschäftigten der dortigen Uhrenfabriken. In einer Resolution forderten sie das Unternehmen auf, die Abbaupläne zu stoppen und stattdessen Kurzarbeit einzuführen, denn Richemont geht es finanziell blendend: Die Gruppe hat im ersten Halbjahr 2016 einen Gewinn von über zwei Milliarden erzielt! Am späteren Nachmittag versammelten sich auch in Genf rund 300 Beschäftigte vor den Betrieben von Vacheron Constantin und Piaget. Sie unterstützten die von den ArbeiterInnen im Vallée de Joux verabschiedete Resolution.

Klare Forderungen gestellt

Unia-Sekretärin Derya Dursun aus Neuenburg erklärt auf Anfrage des vorwärts, dass es bereits im Frühling eine erste Entlassungswelle gab. «Dafür wurde zwischen der Unia und der Geschäftsleitung von Richemont ein Sozialplan ausgehandelt», erklärt Derya. Gefragt nach dem Grund der Entlassungen, antwortet sie: «Es heisst, es gäbe einen Einbruch bei den Uhrenexporten, namentlich durch das Gesetz zur Korruptionsbekämpfung in China. Auch werden die gegenwärtige Instabilität auf der Welt und sogar die letzten Terroranschläge in Europa als Grund angegeben. Wir glauben jedoch, dass die Richemont-Gruppe mit den Entlassungen warten kann. Sie hat in der ersten Hälfte dieses Jahres einen saftigen Gewinn eingefahren. Von daher ist es klar, dass sie mit den Entlassungen nur ihre AktionärInnen zufrieden stellen und die Dividenden erhöhen will.» Und die Gewerkschafterin fügt hinzu: «Die Entlassungen sind für das Unternehmen notwendig, da es in diesem System zum Überleben eine ständige Krisensituation braucht.» Die Gewerkschaft hat vorgeschlagen, zuerst eine Reduktion der Arbeitszeit durchzuführen, um unter anderem den «Salon international de la haute horlogerie» in Genf und die «Basler Herbstwarenmesse» abzuwarten. Die Mehrheit der ArbeiterInnen pocht darauf, dass der «Restrukturierungsplan» zurückgezogen wird. «Dies war das klare Resultat der Betriebsversammlungen, die wir durchgeführt haben und an denen gesamthaft über 700 betroffene ArbeiterInnen teilgenommen haben», erklärt Kollegin Derya. Die Forderungen sind in einer Resolution zusammengefasst, die dem Unternehmen überbracht worden ist. Die betroffenen ArbeiterInnen haben auch von den lokalen politischen Behörden konkret Unterstützung gefordert, die sich für den Erhalt der für die Region wichtigen Arbeitsplätze einsetzten sollen. Der Kampf steht erst am Anfang und so hält Kollegin Derya fest: «Was wir sonst noch für Aktionen in Zukunft durchführen werden, wird an den Betriebsversammlungen entschieden. Klar ist natürlich, dass wir nur das tun, was die ArbeiterInnen wollen.»

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Rassistische Polizeikontrollen

stadt-polizei-zuerich-mit-einem-30706Am 7. November stand Mohamed Wa Baile vor dem Bezirksgericht Zürich, weil er sich anlässlich einer rassistischen Polizeikontrolle nicht kooperativ verhielt. Der Fall steht exemplarisch für die erniedrigende Erfahrung Tausender in der Schweiz. Die Allianz gegen Racial Profiling wehrt sich dagegen.

Es war der 5. Februar 2015, als Mohamed Wa Baile von seinem Wohnort Bern nach Zürich unterwegs war, wo er als Bibliothekar an der ETH arbeitet. Als er um 7 Uhr morgens den Zürcher Hauptbahnhof durchquerte, wurde er mitten im PendlerInnenstrom noch in der Haupthalle von drei Beamten der Stadtpolizei Zürich angehalten, da er seinen Blick von ihnen abgewendet hätte. Da Wa Baile die Kontrolle aber als rassistisch motiviert empfand, weigerte er sich, sich auszuweisen. Erst als die Polizisten bei ihm einen AHV-Ausweis fanden, konnte er zur Arbeit gehen.
Es ist nicht das erste Mal, dass Wa Baile aufgrund seiner Hautfarbe ins Visier der Polizei geriet, aber das erste Mal, dass er dieses erniedrigende Prozedere nicht schweigend hinnahmen. Die «Belohnung» für seinen Widerspruch bekam er postwendend in Form einer Busse von 250 Franken wegen «Nichtbefolgen einer polizeilichen Anordnung». Was für die meisten von uns eine Erfahrung ist, die nur die wenigstens je machen werden, ist es für viele andere in diesem Land eine alltägliche Lebensrealität, die in Fachkreisen auch als «Racial/Ethnic Profiling» bekannt ist. «Racial Profiling» bedeutet, dass eine Personenkontrolle nicht etwa aufgrund eines objektiven Verdachtsmoments passiert, sondern lediglich wegen äusseren Merkmalen wie etwa der Hautfarbe oder der religiösen Kleidung.

Allianz gegen Rassismus

Bei der neu gegründeten Allianz gegen Racial Profiling handelt es sich um einen Zusammenschluss von AktivstInnen, WissenschaftlerInnen und Kulturschaffenden sowie Fachpersonen und Menschenrechtsorganisationen, die sich zum Ziel gesetzt haben, sich gegen den institutionellen Rassismus in den Schweizer Polizeikorps zur Wehr zu setzen. So kritisiert die Allianz die Willkürlichkeit von Polizeikontrollen und dass Betroffene unverhältnismässig oft kontrolliert und von bestimmten Orten weggewiesen werden, ohne dass dafür sachliche Gründe vorliegen. Für die Allianz gegen Racial Profiling stellen diese Kontrolle gar eine gravierende Verletzung des verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Verbots rassistischer Diskriminierung dar. So fordert das Bündnis unter anderem den Gesetzgeber auf, juristische Rahmenbedingungen zu schaffen, die einen rechtlichen Schutz vor rassistischer Diskriminierung durch die Polizei gewährleistet.
Tatsächlich gibt es so einiges an der Polizeiarbeit zu kritisieren. Gerade in den urbanen Zentren könnte man durchaus den Eindruck bekommen, unter Besatzung zu leben. Polizeiliche Omnipräsenz und junge Uniformierte aus ländlichen Regionen und fremden Kantonen, die in den Städten wie Süsswasserfische in einem Salzmeer wirken. Genauso problematisch ist, dass schon beim kleinsten Widerspruch gleich fleissig Strafbefehle verteilt werden und bei jeder Nichtigkeit mit Gummiparagraphen wie «Nichtbefolgen einer polizeilichen Anordnung» und «Hinderung einer Amtshandlung» hantiert wird. Aufmüpfige und kritische ZeitgenossInnen werden so systematisch kriminalisiert, eingeschüchtert, und bei Polizeiübergriffen kommt es durchaus vor, dass kurzerhand – für den Fall der Fälle – schon mal präventiv das Opfer verzeigt wird. Missstände, die schon seit Jahren bekannt sind und in der Vergangenheit immer und immer wieder kritisiert wurden; an der Praxis hingegen hat sich bis heute nichts geändert. Eine nur auf dem Papier existierende Gewaltentrennung, ein Korpsgeist, der uniformierte TäterInnen schützt, sowie nicht existierende, unabhängige Instanzen, sind da nur einige Stichwörter von vielen. Die viel beschworene BürgerInnennähe jedenfalls sieht anders aus.

Spiegelbild der Gesellschaft

Letztlich bedürfte es in den Polizeikorps einen tiefgreifenden Mentalitätswechsel. Die allgegenwärtigen rassistischen Kontrollen sind letztlich eben nicht nur Ausdruck eines tief verankerten, institutionellen Rassismus, sondern ein Spiegelbild der heutigen Gesellschaft. Selbst ein Antirassismusgesetz verkommt zum Papiertiger, solange eben kein gesellschaftliches Bewusstsein für Rassismus vorhanden ist und ein stillschweigender Konsens existiert. Da greift die Kampagne Allianz gegen Racial Profiling zu kurz und überfordert den durchschnittlichen Gölä-Schweizer wohl auch ein wenig. Rassistische Polizeikontrollen jedenfalls sind schon seit Jahren ein Dauerthema, das sehr vielen Betroffenen unter den Fingernägeln brennt. Von daher trifft die Allianz gegen Racial Profiling durchaus einen Nerv. Ob aber auf juristischem Weg, mit Bildungsarbeit und Workshops, institutioneller Sensibilisierung und einer gewissen Autoritätsgläubigkeit effektiv etwas an den rassistischen Verhältnissen in diesem Land geändert werden kann, darf bezweifelt werden. Ach ja, erwartungsgemäss wurde die Busse gegen Wa Baile vom CVP-Einzelrichter Maira bestätigt, da er sich auf den Standpunkt stellte, dass er nicht darüber zu urteilen hätte «ob in der Stadtpolizei rassistische Stereotypen institutionell verankert sind», sondern einzig, ob ein «Nichtbefolgen von polizeilichen Anordnung stattgefunden hat». Effektiv gibt es bis heute keinen einzigen Fall, worin je einE PolizistIn wegen einer rassistisch motivierten Personenkontrolle verurteilt wurde, trotz gesetzlich verankertem Diskriminierungsverbot. Was nicht sein darf, ist auch nicht. Und so verwundert es höchstens, dass die Allianz gegen Racial Profiling noch keine Strafanzeige wegen Verstosses gegen die Antirassismus-Strafnorm erhalten hat und Wa Baile nicht wegen übler Nachrede und Beamtenbeleidigung verzeigt wurde. Aber was nicht ist, kann ja noch werden.

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