«Wir lassen uns nicht einschüchtern!»

sit. Die Staatsanwaltschaft Kanton Basel Stadt hat eine weitere Repressionswelle gestartet. Dieses Mal trifft es die Teilnehmer*innen der Demonstration «Solidarität mit den Angeklagten von Basel nazifrei» vom 4.Juli 2020. Der vorwärts sprach mit einer betroffenen Antifaschistin.

«Die Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt führt gegen Sie ein polizeiliches Ermittlungsverfahren wegen der Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration und damit verbundenen Straftaten am Samstag, dem 4.Juli 2020, nachmittags in Basel.» So zu lesen im Schreiben der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt an die beschuldigte C.F. (Initialen geändert). Beweise gegen die beschuldigte Person liegen nicht vor, doch der Reihe nach.

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Der Zuger Rohstoffkonzern weiss von nichts und entzieht sich der Diskussion

Redaktion. Wenige Tage vor der Abstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative versuchte der in Zug ansässige Rohstoffkonzern Glencore, gerichtlich gegen Kritik in einer Reportage von Public Eye an einer Mine in Bolivien vorzugehen. Das Obergericht Zug lehnte den Antrag auf superprovisorische Massnahmen jedoch ab.

In der von einer Glencore-Tochterfirma betriebenen Zink-, Blei- und Silbermine Porco in Bolivien kommt es immer wieder zu tödlichen Unfällen, die Umwelt ist vergiftet und es schuften auch Minderjährige in den Stollen. Die Jüngsten sind gerade mal elf Jahre alt.

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Skandalurteil aus Lausanne

Marco Medici. Das Bundesgericht urteilte, dass Mietzinsaufschläge bis über 50 Prozent zulässig seien. Die NZZ frohlockte: «Das Bundesgericht stärkt die Stellung der Vermieter.» Insbesondere Renditebauten der letzten 20 bis 30 Jahre im Besitz von Pensionskassen sind davon betroffen.

Im Juni 2020 berichtete der vorwärts über die parlamentarische Initiative von FDP-Nationalrat Olivier Feller aus dem Kanton Waadt. Sie forderte, dass die Eigenkapitalrendite bei Liegenschaften von bisher 0,5 auf 2 Prozent erhöht werden müsse.

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Lebenswert oder autofreundlich?

Gabriela Neuhaus. Die Empfehlungen des Westast-Dialogs lagen vor, blieben aber vorerst geheim. Hans Werder, Leiter des Dialogprozesses, und seine Mitstreiter*innen wollen Kritik und Diskussionen vermeiden. Andere Städte wie Barcelona hingegen zeigen, wie eine Stadtentwicklung ohne Autobahn aussehen kann.

Der sogenannte Dialogprozess ist Geschichte. Am Schlusspapier mit den Empfehlungen an Regierungsrat Neuhaus und die Behördendelegation werden höchstens noch orthografische Korrekturen vorgenommen – inhaltlich, gibt es nichts mehr zu rütteln. So hat es der Lenker des Dialogprozesses ohne Widerrede bestimmt. Während man sich in der Region Biel mit dem anstehenden Westast-Kompromiss voraussichtlich noch über Jahrzehnte mit Autobahn- und Tunnelprojekten für den Autoverkehr herumschlagen wird, zeigen andere Städte, wie eine menschenfreundliche und zukunftsfähige Entwicklung aussehen könnte.

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Arm trotz Arbeit

Redaktion. Mit der Studie «Working Poor in der Schweiz: Wege aus der Sozialhilfe» wollen Ueli Mäder, Stefan Kutzner und Carlo Knöpfel zeigen, dass bei armutsbetroffenen Arbeiter*innen oft der ganze Haushalt leidet. Auch ist die Sozialhilfe nicht auf die Working Poor ausgerichtet. Wir veröffentlichen hier eine gekürzte Zusammenfassung der Ergebnisse der Studie.

Nach weit verbreiteter Vorstellung ist Armut mit Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit verbunden. Nach vorherrschendem gesellschaftlichem Bild ist eine arme Person invalid oder gebrechlich, langzeiterwerbslos, deviant, psychisch behindert, drogen- oder alkoholsüchtig. So betrachtet müsste Armut nur noch das Problem von Gruppen sein, die am Erwerbsleben nicht teilnehmen und für die kein Anrecht auf ein Sozialversicherungseinkommen besteht. Umso mehr überrascht die Tatsache, dass vom wechselseitigen Ausschluss von Erwerbstätigkeit und Armut keineswegs die Rede sein kann.

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Unhaltbare Bedingungen

Alain R. Müller. Seit zwanzig Jahren bin ich dipl. Pflegefachmann HF und arbeite im Beruf. Schon lange vor Corona haben wir Pflegende Sie auf unsere Situation und die Probleme in unserem Arbeitsfeld hingewiesen und aufgezeigt, was dringend zu verbessern ist. Das Gesundheitspersonal, insbesondere die Pflegenden, sind mit ihren Ressourcen schon lange am Abgrund und bald einen Schritt weiter. Ein offener Brief an die Politiker*innen und die Gesellschaft.

Die Corona-Krise demaskiert und akzentuiert in den Gesundheitsberufen und im ganzen Gesundheitswesen alles, was Ihre Politik bis heute versäumt und verursacht hat. Es ist kein Zufall, dass so viele Pflegende (46 Prozent) ihren Job frühzeitig verlassen. 25 Prozent von ihnen erkranken an ihrer Arbeit und brennen aus – und das schon lange vor Corona. Ursachen sind die unhaltbaren Bedingungen, unter welchen die meisten Pflegenden arbeiten müssen.

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Am Ende arbeiten nur noch Sklav*innen auf dem Bau

sit. Seit gut zehn Jahren nimmt der Termindruck und somit der Stress für die Bauarbeiter*innen ständig zu. Dadurch auch die Gefahr am Arbeitsplatz. Dies erzählt Franco B.* im Gespräch mit dem vorwärts. Als langjähriger Bauarbeiter kennt er die Realität auf dem Bau bestens.

Franco, seit wann arbeitest du auf dem Bau?
Seit ich von meinem Heimatland Italien in die Schweiz gekommen bin, das war 1994. Es sind also 26 Jahre, fast die Hälfte meines Lebens. In Italien hatte ich einen Beruf in der Metallindustrie gelernt, fand aber keine Arbeit. Mein Vater hatte lange als Saisonnier hier gearbeitet. Ich fand einen Job auf dem Bau und habe so einen beruflichen Neustart begonnen. Ich habe viele Ausbildungskurse besucht und wurde mit der Zeit und den gemachten Berufserfahrungen zum Maurer.

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Verheizt in kalten Klassenzimmern

flo. Immer wieder machen die schlechten Zustände an den Schulen in Sachen Schutz vor Covid Schlagzeilen. Auch ist es viel schwieriger, unter den aktuellen Umständen zu unterrichten. Der vorwärts sprach mit dem Berufsschullehrer Günther* und dem Primarschullehrer Anton* über ihre Arbeitsbedingungen.

Wie ist so die Lage an den Schulen, in denen ihr arbeitet?
Anton: Wir haben als Erwachsene in der Primarschule, an der ich arbeite, die Weisung, dass wir immer Masken tragen müssen. Die Kinder hingegen nicht. Dann müssen wir, so gut es geht, die Abstände von 1,5 Metern einhalten. Ausserdem weisen wir die Kinder immer wieder darauf hin, die Hygiene einzuhalten, die Hände zu waschen und so weiter. Wir dürfen aber offiziell mit den Kindern singen, wir dürfen weiter Sportunterricht machen. Da haben wir keine grossen Einschränkungen.

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Basler Kantonalbank und Bank Cler handeln gesetzeswidrig

sit. Die beiden Basler Finanzinstituten weigern sich, Zahlungen mit Bezug zu Kuba durchzuführen. Betroffen sind auch schweizinterne Überweisungen. Die beiden Banken unterstützen freiwillig den völkerrechtswidrigen US-Boykott gegen Kuba. Was dies für die Menschen bedeutet, erklärte der kubanische Aussenminister an einer Medienkonferenz in Havanna.

Dienstag, 27.Oktober, gegen 11.15 Uhr an der Uraniastrasse im Zentrum von Zürich City. Aktivist*innen der Vereinigung Schweiz-Cuba (VSC) verteilen Flugblätter vor der Filiale der Bank Cler. «Nein, das habe ich wirklich nicht gewusst. Ich lese es gerne mal durch», sagt die Frau, versorgt den Flyer in ihre Tasche und verabschiedet sich freundlich. Wussten Sie, dass ihr Bankkonto auf Stichworte durchleuchtet wird und danach selbst Zahlungsaufträge innerhalb der Schweiz und in Schweizer Franken gestoppt werden können? » Weiterlesen

Ernüchternde Bilanz nach einem Jahr Neustrukturierung im Asylbereich

Noémi Weber. Das «Bündnis unabhängiger Rechtsarbeit im Asylbereich» veröffentlichte Anfang Oktober seine Bilanz zur einjährigen Umsetzung der Neustrukturierung des Asylbereichs. Die Auswertung des Bündnisses zeigt, dass das Tempo im neuen Asylverfahren zu hoch ist und der mandatierte, staatlich finanzierte Rechtsschutz nur ungenügend funktioniert.

Seit dem 1.März 2019 ist das neue Asylverfahren in Kraft. Das Hauptziel der Neuerungen war die Beschleunigung der Verfahren. Dies sollte vor allem durch die zentralisierte Unterbringung der asylsuchenden Personen in Bundesasylzentren und die Verkürzung sämtlicher Fristen erreicht werden. Um die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens zu gewähren, wurde zudem ein staatlich finanzierter Rechtsschutz eingeführt, welcher die rechtliche Vertretung aller Asylsuchenden sicherstellen soll.

Ziele des Bündnisses
Das «Bündnis unabhängiger Rechtsarbeit im Asylbereich» ist ein Zusammenschluss aus verschiedenen unabhängigen Beratungsstellen, Organisationen, Anwält*innen und engagierten Einzelpersonen aus dem Asylbereich. Mitglieder sind unter anderem die Freiplatzaktionen in Zürich und Basel, die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht (SBAA) oder die Demokratischen Juristinnen und Juristen der Schweiz. In seiner Bilanz hat das Bündnis eigene Daten sowie öffentlich zugängliche Statistiken analysiert. Es kam zum Schluss, dass die Neustrukturierung keinesfalls überwiegend positive Auswirkungen mit sich gebracht hat, wie es das Staatssekretariat für Migration (SEM) in seiner Bilanz vom Februar 2020 noch vermitteln wollte.

Zeitmangel als Hauptkritik
Eine Hauptkritik des Bündnisses ist das zu hohe Tempo im neuen Asylverfahren. Dies lässt sich am folgenden Fall illustrieren: «Jaron» reiste im Juli 2019 aus Algerien in die Schweiz ein und stellte ein Asylgesuch. Dieses wurde im Oktober 2019 abgelehnt. Das SEM hatte Zweifel an seiner vorgebrachten Bedrohungslage. In seiner Beschwerde vor Bundesverwaltungsgericht rügte «Jaron», dass das SEM den Sachverhalt ungenügend abgeklärt und somit den Untersuchungsgrundsatz verletzt hat. Das Bundesverwaltungsgericht hiess die Beschwerde gut und wies den Fall ans SEM zurück. (Dokumentierter Fall Nr. 365 der SBAA)
Zudem kritisierte das Gericht, dass das SEM den Fall im beschleunigten Verfahren behandelte und nicht ins erweiterte Verfahren überwies. Denn im neuen Asylverfahren legt das SEM nach der Befragung zu den Asylgründen fest, ob das Asylgesuch im beschleunigten oder erweiterten Verfahren entschieden wird. Wenn alle Fakten und Beweismittel gesammelt werden konnten, wird das Gesuch im beschleunigten Verfahren behandelt. Dieses wird nach maximal 140 Tagen abgeschlossen. Ansonsten sollte es im erweiterten Verfahren behandelt werden, welches rund ein Jahr dauert.
Bei der Einführung des neuen Asylverfahrens ging das SEM davon aus, dass 40 Prozent aller Asylgesuche im erweiterten Verfahren behandelt werden. Nach einem Jahr zeigt sich nun, dass es lediglich 18 Prozent waren. Der Nachteil des beschleunigten Verfahrens ist jedoch, dass es zeitlich eng getaktet ist und durch das hohe Tempo die Asylgründe – vor allem die medizinische Situation der Gesuchsteller*innen – oft nur ungenügend abgeklärt werden. Dadurch ist die Qualität der Asylentscheide mangelhaft. Dies zeigt sich sowohl an den dokumentierten Einzelfällen des Bündnisses als auch an der hohen Rückweisungsquote vor Bundesverwaltungsgericht. Insgesamt wurden 21.2 Prozent der Beschwerden erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht geführt. Früher, vor der Neustrukturierung, waren es lediglich 11.4 Prozent.

Zu häufige Mandatsniederlegung
Obwohl «Jaron» mit dem negativen Entscheid des SEM nicht einverstanden war, legte die staatlich finanzierte Rechtsvertretung ihr Mandat aus Gründen der Aussichtslosigkeit nieder. Von Gesetzes wegen kann sie ihr Mandat nach dem Asylentscheid niederlegen, wenn eine Beschwerde als aussichtslos erscheint. «Jaron» war somit gezwungen, innerhalb der sehr kurzen Beschwerdefrist von sieben Arbeitstagen eine neue Rechtsvertretung zu suchen. «Jaron» fand eine Beratungsstelle, die eine Beschwerde vor Bundesverwaltungsgericht einreichte. Dieses wies den Fall schlussendlich ans SEM zurück. Dies zeigt, dass die Beschwerde nicht aussichtslos war und die mandatierte Rechtsvertretung das Mandat nicht hätte niederlegen dürfen.
Bei «Jaron» handelt es sich um keinen Einzelfall: Die Bilanz des Bündnisses zeigt, dass die Rechtsvertretung ihr Mandat zu häufig und oft auch zu Unrecht niederlegt. Durch die Auswertung von Statistiken fand das Bündnis heraus, dass die mandatierte Rechtsvertretung in 12.5 Prozent der Fälle eine Beschwerde erhebt. Bei extern vertretenen oder unvertretenen Beschwerdeführenden lag die Quote jedoch bei 14.4 Prozent. Noch deutlicher sind die Zahlen der zu Unrecht niedergelegten Mandate: In 25 von 42 Fällen, die das Bündnis vertreten hat, stufte das Bundesverwaltungsgericht den Fall als «nicht aussichtslos» ein. Daher vermutet das Bündnis, dass die Mandatsniederlegung oftmals hauptsächlich aus Zeitgründen geschieht.

Regionale Unterschiede
Die Niederlegung des Mandats stellt die asylsuchenden Personen vor eine grosse Herausforderung, da sie – wie bereits erwähnt – im beschleunigten Verfahren mit einer äusserst kurzen Beschwerdefrist von sieben Arbeitstagen konfrontiert sind. Dies führt dazu, dass sie innert weniger Tage eine externe Rechtsvertretung finden müssen. Diese muss dann auch noch Zeit haben, um eine Beschwerde zu schreiben. Für Personen in Bundesasylzentren an abgelegenen Standorten ist der Zugang zu einer externen Rechtsvertretung noch schwieriger. Dass eine Beschwerde aber essentiell wichtig sein kann, zeigt der Fall von «Liyah» (Dokumentierter Fall Nr. 368 der SBAA). Nachdem das SEM ihre Wegweisung verfügte, legte ihre Rechtsvertretung das Mandat nieder. «Liyah» reichte danach mit Hilfe einer externen Rechtsberatungsstelle erfolgreich Beschwerde ein. Das Bundesverwaltungsgericht rügte in seinem Urteil das SEM wegen der unvollständigen Sachverhaltsabklärung. Daraufhin wurde «Liyah» als Flüchtling anerkannt.
Die Chancen auf eine Beschwerde durch die offizielle Rechtsvertretung hängen aber auch von der Region ab: Wie das Bündnis feststellte, werden in der Romandie viermal mehr Beschwerden eingereicht als in der Ostschweiz.

Asylsuchende als Leidtragende des neuen Systems
Wie erläutert, stehen bei der Neustrukturierung einerseits die Beschleunigung und andererseits die Reduktion der Beschwerdetätigkeit im Mittelpunkt. Dies ist befremdlich, wenn man bedenkt, dass Asylsuchende meistens rechts- und sprachunkundig und oft traumatisiert sind. Asylsuchende Personen sind also per se verletzbar. Es ist deshalb stossend, dass gerade in einem derart komplexen Sachgebiet eine Neustrukturierung mit dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung angestrebt wurde. Dennoch ist die Beschleunigung für diejenigen asylsuchenden Personen, welche am Ende ihres Verfahrens einen Entscheid mit Bleiberecht erhalten, begrüssenswert. Nichtsdestotrotz kann in einem Rechtsstaat mit einer verfassungsmässig garantierten Rechtsweggarantie eine Reduktion der Beschwerdetätigkeit nicht das Ziel einer Gesetzesrevision sein. Beschwerden werden in einem System, in dem Verfahrensrechte allzu oft verletzt werden, zum wichtigsten Instrument der Behördenkontrolle und der Rechtsausübung. Ohne ein effektives Recht auf Beschwerde wird die Rechtsstaatlichkeit des Asylverfahrens in Frage gestellt.
Die zuvor geäusserten Beobachtungen und Kritikpunkte zeigen, dass sich die Initianten der Neustrukturierung schlicht überschätzt haben. Im Ergebnis geht diese Selbstüberschätzung nun aber zu Lasten der asylsuchenden Personen. Deswegen fordert das Bündnis, dass das SEM zukünftig die Asylgründe genauer und vor allem vollständig abklären und seinen Untersuchungsgrundsatz einhalten soll. Die Asylgesuche müssen sorgfältig(er) triagiert und komplexe Fälle konsequent im erweiterten Verfahren behandelt werden. Um den grossen Zeitdruck der verschiedenen Akteur*innen innerhalb des Asylverfahrens zusätzlich zu vermindern, sollen sämtliche Behandlungs- und Beschwerdefristen verlängert werden. Zu guter Letzt soll die Rechtsvertretung ihre Mandatsniederlegung begründen, damit nachvollzogen werden kann, weswegen eine Beschwerde als aussichtslos angesehen wird. Nur mit diesen Anpassungen kann sichergestellt werden, dass das Asylverfahren rechtsstaatlich korrekt abläuft.

Noémit Weber ist aktiv im Bündnis. Infos: www.bündnis-rechtsarbeit-asyl.ch

Klatschen war nie genug!

flo. Während der Pandemie kämpft das Pflegepersonal mutig an vorderster Front gegen das Virus. Und dies mit unzureichenden Ressourcen. Den Pflegenotstand nimmt die Politik derweil nicht ernst. Zeit, sich zu wehren.

«Fast zynisch» sei es, dass Pfleger*innen in der Woche vom 26. bis zum 31.Oktober für ihre Rechte und für bessere Arbeitsbedingungen kämpften. So liess sich die Präsidentin der nationalrätlichen Gesundheitskommission, die CVP-Politikerin Ruth Humbel, zitieren. Dass es in der Pflege im Gegensatz zu anderen Branchen nicht rund laufe, wisse man ja. Das Problem sei erkannt und werde angegangen. Selbst ganz zynisch verweist Humbel auf den Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative. Diesem wurden aber im Verlauf seiner parlamentarischen Bearbeitung immer mehr Zähne gezogen. » Weiterlesen

Das grosse Verheizen

flo. Gesundheitsarbeiter*innen im ganzen Land kämpften im Oktober für ihre Rechte. Während der Pandemie zeigt sich der Pflegenotstand mit aller Härte. Wie nötig der Kampf des Gesundheitspersonals ist, berichtet uns eine Kollegin, die aktuell in einem Zürcher Krankenhaus arbeitet.

Emilia (Name der Redaktion bekannt) ist eine aufgestellte und fröhliche Frau. Doch ein Plakat, das am Bahnhof ihres Wohnorts Werbung für eine Ausbildung zur Pflege macht, der Bereich, in dem auch Emilia arbeitet, hat sie wütend gemacht: «Da ist mir fast das Kotzen gekommen!», beschwert sie sich im Gespräch mit dem vorwärts. «Da stand, man solle sich melden, wenn man mutig sei?!» » Weiterlesen

Das Geschäft mit dem Tod stoppen!

sit. Schweizer Waffen und Schweizer Geld morden in der ganzen Welt. Am 29.November hat die Schweiz die Chance, ein klares Zeichen für den Frieden und gegen den Krieg zu setzen. Eidgenoss*innen, sagt Ja zur Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterial-produzenten».

«Das Geschäft mit dem Tod floriert», schreibt die Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA) in ihrer Medienmitteilung vom 20.Oktober 2020. Und in der Tat: Für 690 Millionen Franken exportierte die Schweizer Rüstungsindustrie in den ersten neun Monaten des laufenden Jahres Waffen ins Ausland. Dies besagen die Zahlen, die vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am gleichen Tag bekannt gab – und bekanntlich sind Zahlen keine Meinung, sondern Fakten.

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Sportstadt Züri: Die Vorlage kommt zur Abstimmung und hat gute Chancen

dab. Die PdA Zürich lancierte erfolgreich die städtische Volksinitiative «Sportstadt Züri». Am 29.November stimmt die Stadtzürcher*innen über den im Gemeindeparlament erarbeiteten und von der PdA unterstützten Gegenvorschlag ab. Unter dem Motto «Für Bewegung und Gesundheit» machen sich die linken Parteien der Limmatstadt für ihn stark.

«Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich können mit einem Ja den Zugang zum Sport für alle ermöglichen und den Vereinssport stärken», erklärt das aus PdA, SP, AL und Grüner Partei bestehende Komitee, das den Gegenvorschlag propagiert.

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«Wir sind sehr zufrieden!»

sit. Die Basler Sektion der Partei der Arbeit der Schweiz kann gleich aus mehreren Gründen eine positive Bilanz aus ihrer Teilnahme an den Grossratswahlen ziehen. Die gesammelten Erfahrungen zeigen auch, dass ein Sitzgewinn kein Ding der Unmöglichkeit für die Genoss*innen ist.

Eine Gruppe von jungen, engagierten Genoss*innen machte es möglich: In Basel nahm die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) nach über 20 Jahren wieder an den Grossratswahlen teil. Mit dem Wahlslogan «Gleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität» war die Partei mit ihrer kapitalismuskritischen Stimme präsent.

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Die Realität sieht anders aus

Mathias Stalder. Wie wirken sich die Arbeitsbedingungen im biologischen
Gemüsebau auf die Lebensqualität der Saisonarbeitenden aus? Mit dieser
Forschungsfrage war die Geographie-studentin Salome Günter im Seeland
unterwegs und mittendrin. Ein Gespräch mit ihr.

Salome, du sprichst in deiner Arbeit von Wut bei den Landarbeiter*innen, was nährt diese?
Ignoranz und zu wenig Wertschätzung der Konsumierenden gegenüber den Menschen, die im Gemüsebau oder allgemein in der Landwirtschaft tätig sind. Die Wut entsteht, weil sie wissen, dass nie oder selten eine Person aus der Schweizer Bevölkerung mit ihnen im Gemüsebau arbeitet. Die Saisonarbeitenden machen also einen Job, den viele von uns nicht zu diesen Arbeitsbedingungen machen würden.

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Keine Krise für die Rüstungsindustrie

Die andauernde Corona-Pandemie hinterlässt in der Schweiz grosse wirtschaftliche Schäden. Nicht davon betroffen ist die Rüstungsindustrie. In den vergangenen neun Monaten wurde für rund 690 Millionen Kriegsmaterial in alle Welt exportiert, wie das Seco heute bekannt gab.

Das Geschäft mit dem Tod floriert: Für 690 Millionen Franken exportierte die Schweizer Rüstungsindustrie in den ersten neun Monaten des laufenden Jahres Waffen ins Ausland. Trotz Corona-Krise könnte 2020 der besorgniserregende Waffenexport-Rekord von 2011 mit 873 Millionen gebrochen werden. Judith Schmid, politische Sekretärin der GSoA, kommentiert diesen Anstieg folgendermassen: «Seit Jahren jammert die Rüstungsindustrie, dass sie unter den strengen Exportbedingungen leide und fordert Lockerungen. Jetzt aber, mitten in der Krise, geht es ihr blendend. Das ist unhaltbar und für die internationale Rolle der Schweiz höchst problematisch.»

Doch nicht nur die schiere Höhe ist beängstigend, auch der Blick auf die Empfängerländer beunruhigt. Wie bereits seit mehreren Jahren versorgt die Schweiz Länder mit Waffen, die an Kriegen beteiligt sind. Saudi-Arabien, massgeblich an der anhaltenden Katastrophe im Jemen beteiligt, kaufte für 3,8 Millionen Franken Schweizer Kriegsmaterial. «Es ist unhaltbar, dass sich die Schweiz mit diesen Exporten an einer der grössten humanitären Katastrophen auf der Welt beteiligt und sich damit auch noch bereichert,» erklärt Judith Schmid, «diese Zahlen verdeutlichen einmal mehr, wie dringlich die Korrektur-Initiative ist. Es bleibt zu hoffen, dass sich der Bundesrat für den indirekten Gegenvorschlag 2 aussprechen wird.»

Auch wenn die Kriegsgeschäfte-Initiative, die am 29. November zur Abstimmung kommt, nichts mit Waffenexporten zu tun hat, zeigen die Zahlen deutlich, dass die Schweiz von der internationalen Kriegstreiberei profitiert. Darum ist klar: Weder sollte die Schweiz Waffen exportieren noch internationale Rüstungskonzerne mitfinanzieren.

Die Übersicht zu den effektiven Ausfuhren von Kriegsmaterial 01.01.2020–30.09.2020 vom Seco sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Aussenwirtschaftspolitik_Wirtschaftliche_Zusammenarbeit/Wirtschaftsbeziehungen/exportkontrollen-und-sanktionen/ruestungskontrolle-und-ruestungskontrollpolitik–bwrp-/zahlen-und-statistiken0/2020.html

Bunker in Urdorf schliessen!

Am Sonntag Abend, 11.10.20, haben sich die die Zürcher Behörden still und heimlich daran gemacht, einen Teil der geflüchteten Menschen aus dem Notspital Erlenhof gegen ihren Willen in den Bunker Urdorf zurück zu transportieren. An genau jenen Ort also, wo zuvor eine grosse Anzahl an Geflüchteten sich mit dem Coronavirus infiziert hatte.
Obwohl auf die Gefahr einer Massenansteckung mehrfach, intensiv und von vielen Seiten her aufmerksam gemacht wurde – unter den miserablen Lebensbedingungen im Bunker sind weder Social Distancing noch das Einhalten der einfachsten hygienischen Regeln möglich – hat der Kanton den Bunker offen gelassen, und damit die Erkrankung der geflüchteten Menschen bewusst in Kauf genommen. So verbrachten diese Personen die letzten 10 Tage in Quarantäne im ehemaligen Pflegezentrum Erlenhof an der Zürcher Lagerstrasse. Nun wurden die geflüchteten Menschen in den Bunker zurückgebracht, obwohl die Behörden sich der Gefahr einer erneuten Ansteckung durchaus bewusst sind!
Wie gross die Verzweiflung der Bewohner*innen ist, wurde letzte Woche sichtbar, als zwei der Betroffenen, deren Coronatests negativ zurückkamen, bei einem Fluchtversuch aus dem Fenster sprangen und sich dabei ernsthaft verletzten. Die Reaktion von Sicherheitsdirektor Mario Fehr auf diesen Vorfall – er beschimpfte die verletzten Geflüchteten als unsolidarisch und kriminell – veranschaulicht den menschenverachtenden Charakter des Schweizer Asylsystems exemplarisch. In diesem System werden Menschen nicht als Menschen wahrgenommen, sondern als Problem, das es zu beseitigen gilt. Dagegen kämpfen wir an!
Wir zeigen uns solidarisch mit den Menschen, deren Schicksal immer und immer wieder von den Behörden über ihre Köpfe hinweg besiegelt wird. Wir verurteilen diesen diskriminierenden Umgang mit geflüchteten Personen aufs schärfste und fordern eine angemessene Unterbringung.
Wir fordern, dass Kanton und Regierung die körperliche wie auch psychische Unversehrtheit und Würde aller Menschen wahrt. Wir zeigen uns solidarisch mit Menschen mit Fluchterfahrung überall, sei es in Moria, Urdorf oder an der Lagerstrasse in Zürich. Leisten wir gemeinsam Widerstand gegen das menschenverachtende Schweizer Migrationsregime, das mithilfe rassistischer Abschottungs- und Lagerpolitik bereits mehrfach diskriminierte Personen daran hindert, in Würde und Sicherheit zu leben.

Gruppe „Urdorf Bunker Schlissen“

Spontandemo, Donnerstag 15.10.20, 19.00 Uhr, beim Notspital Erlenhof!

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