Basler Kantonalbank und Bank Cler handeln gesetzeswidrig

sit. Die beiden Basler Finanzinstituten weigern sich, Zahlungen mit Bezug zu Kuba durchzuführen. Betroffen sind auch schweizinterne Überweisungen. Die beiden Banken unterstützen freiwillig den völkerrechtswidrigen US-Boykott gegen Kuba. Was dies für die Menschen bedeutet, erklärte der kubanische Aussenminister an einer Medienkonferenz in Havanna.

Dienstag, 27.Oktober, gegen 11.15 Uhr an der Uraniastrasse im Zentrum von Zürich City. Aktivist*innen der Vereinigung Schweiz-Cuba (VSC) verteilen Flugblätter vor der Filiale der Bank Cler. «Nein, das habe ich wirklich nicht gewusst. Ich lese es gerne mal durch», sagt die Frau, versorgt den Flyer in ihre Tasche und verabschiedet sich freundlich. Wussten Sie, dass ihr Bankkonto auf Stichworte durchleuchtet wird und danach selbst Zahlungsaufträge innerhalb der Schweiz und in Schweizer Franken gestoppt werden können? » Weiterlesen

Ernüchternde Bilanz nach einem Jahr Neustrukturierung im Asylbereich

Noémi Weber. Das «Bündnis unabhängiger Rechtsarbeit im Asylbereich» veröffentlichte Anfang Oktober seine Bilanz zur einjährigen Umsetzung der Neustrukturierung des Asylbereichs. Die Auswertung des Bündnisses zeigt, dass das Tempo im neuen Asylverfahren zu hoch ist und der mandatierte, staatlich finanzierte Rechtsschutz nur ungenügend funktioniert.

Seit dem 1.März 2019 ist das neue Asylverfahren in Kraft. Das Hauptziel der Neuerungen war die Beschleunigung der Verfahren. Dies sollte vor allem durch die zentralisierte Unterbringung der asylsuchenden Personen in Bundesasylzentren und die Verkürzung sämtlicher Fristen erreicht werden. Um die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens zu gewähren, wurde zudem ein staatlich finanzierter Rechtsschutz eingeführt, welcher die rechtliche Vertretung aller Asylsuchenden sicherstellen soll.

Ziele des Bündnisses
Das «Bündnis unabhängiger Rechtsarbeit im Asylbereich» ist ein Zusammenschluss aus verschiedenen unabhängigen Beratungsstellen, Organisationen, Anwält*innen und engagierten Einzelpersonen aus dem Asylbereich. Mitglieder sind unter anderem die Freiplatzaktionen in Zürich und Basel, die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht (SBAA) oder die Demokratischen Juristinnen und Juristen der Schweiz. In seiner Bilanz hat das Bündnis eigene Daten sowie öffentlich zugängliche Statistiken analysiert. Es kam zum Schluss, dass die Neustrukturierung keinesfalls überwiegend positive Auswirkungen mit sich gebracht hat, wie es das Staatssekretariat für Migration (SEM) in seiner Bilanz vom Februar 2020 noch vermitteln wollte.

Zeitmangel als Hauptkritik
Eine Hauptkritik des Bündnisses ist das zu hohe Tempo im neuen Asylverfahren. Dies lässt sich am folgenden Fall illustrieren: «Jaron» reiste im Juli 2019 aus Algerien in die Schweiz ein und stellte ein Asylgesuch. Dieses wurde im Oktober 2019 abgelehnt. Das SEM hatte Zweifel an seiner vorgebrachten Bedrohungslage. In seiner Beschwerde vor Bundesverwaltungsgericht rügte «Jaron», dass das SEM den Sachverhalt ungenügend abgeklärt und somit den Untersuchungsgrundsatz verletzt hat. Das Bundesverwaltungsgericht hiess die Beschwerde gut und wies den Fall ans SEM zurück. (Dokumentierter Fall Nr. 365 der SBAA)
Zudem kritisierte das Gericht, dass das SEM den Fall im beschleunigten Verfahren behandelte und nicht ins erweiterte Verfahren überwies. Denn im neuen Asylverfahren legt das SEM nach der Befragung zu den Asylgründen fest, ob das Asylgesuch im beschleunigten oder erweiterten Verfahren entschieden wird. Wenn alle Fakten und Beweismittel gesammelt werden konnten, wird das Gesuch im beschleunigten Verfahren behandelt. Dieses wird nach maximal 140 Tagen abgeschlossen. Ansonsten sollte es im erweiterten Verfahren behandelt werden, welches rund ein Jahr dauert.
Bei der Einführung des neuen Asylverfahrens ging das SEM davon aus, dass 40 Prozent aller Asylgesuche im erweiterten Verfahren behandelt werden. Nach einem Jahr zeigt sich nun, dass es lediglich 18 Prozent waren. Der Nachteil des beschleunigten Verfahrens ist jedoch, dass es zeitlich eng getaktet ist und durch das hohe Tempo die Asylgründe – vor allem die medizinische Situation der Gesuchsteller*innen – oft nur ungenügend abgeklärt werden. Dadurch ist die Qualität der Asylentscheide mangelhaft. Dies zeigt sich sowohl an den dokumentierten Einzelfällen des Bündnisses als auch an der hohen Rückweisungsquote vor Bundesverwaltungsgericht. Insgesamt wurden 21.2 Prozent der Beschwerden erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht geführt. Früher, vor der Neustrukturierung, waren es lediglich 11.4 Prozent.

Zu häufige Mandatsniederlegung
Obwohl «Jaron» mit dem negativen Entscheid des SEM nicht einverstanden war, legte die staatlich finanzierte Rechtsvertretung ihr Mandat aus Gründen der Aussichtslosigkeit nieder. Von Gesetzes wegen kann sie ihr Mandat nach dem Asylentscheid niederlegen, wenn eine Beschwerde als aussichtslos erscheint. «Jaron» war somit gezwungen, innerhalb der sehr kurzen Beschwerdefrist von sieben Arbeitstagen eine neue Rechtsvertretung zu suchen. «Jaron» fand eine Beratungsstelle, die eine Beschwerde vor Bundesverwaltungsgericht einreichte. Dieses wies den Fall schlussendlich ans SEM zurück. Dies zeigt, dass die Beschwerde nicht aussichtslos war und die mandatierte Rechtsvertretung das Mandat nicht hätte niederlegen dürfen.
Bei «Jaron» handelt es sich um keinen Einzelfall: Die Bilanz des Bündnisses zeigt, dass die Rechtsvertretung ihr Mandat zu häufig und oft auch zu Unrecht niederlegt. Durch die Auswertung von Statistiken fand das Bündnis heraus, dass die mandatierte Rechtsvertretung in 12.5 Prozent der Fälle eine Beschwerde erhebt. Bei extern vertretenen oder unvertretenen Beschwerdeführenden lag die Quote jedoch bei 14.4 Prozent. Noch deutlicher sind die Zahlen der zu Unrecht niedergelegten Mandate: In 25 von 42 Fällen, die das Bündnis vertreten hat, stufte das Bundesverwaltungsgericht den Fall als «nicht aussichtslos» ein. Daher vermutet das Bündnis, dass die Mandatsniederlegung oftmals hauptsächlich aus Zeitgründen geschieht.

Regionale Unterschiede
Die Niederlegung des Mandats stellt die asylsuchenden Personen vor eine grosse Herausforderung, da sie – wie bereits erwähnt – im beschleunigten Verfahren mit einer äusserst kurzen Beschwerdefrist von sieben Arbeitstagen konfrontiert sind. Dies führt dazu, dass sie innert weniger Tage eine externe Rechtsvertretung finden müssen. Diese muss dann auch noch Zeit haben, um eine Beschwerde zu schreiben. Für Personen in Bundesasylzentren an abgelegenen Standorten ist der Zugang zu einer externen Rechtsvertretung noch schwieriger. Dass eine Beschwerde aber essentiell wichtig sein kann, zeigt der Fall von «Liyah» (Dokumentierter Fall Nr. 368 der SBAA). Nachdem das SEM ihre Wegweisung verfügte, legte ihre Rechtsvertretung das Mandat nieder. «Liyah» reichte danach mit Hilfe einer externen Rechtsberatungsstelle erfolgreich Beschwerde ein. Das Bundesverwaltungsgericht rügte in seinem Urteil das SEM wegen der unvollständigen Sachverhaltsabklärung. Daraufhin wurde «Liyah» als Flüchtling anerkannt.
Die Chancen auf eine Beschwerde durch die offizielle Rechtsvertretung hängen aber auch von der Region ab: Wie das Bündnis feststellte, werden in der Romandie viermal mehr Beschwerden eingereicht als in der Ostschweiz.

Asylsuchende als Leidtragende des neuen Systems
Wie erläutert, stehen bei der Neustrukturierung einerseits die Beschleunigung und andererseits die Reduktion der Beschwerdetätigkeit im Mittelpunkt. Dies ist befremdlich, wenn man bedenkt, dass Asylsuchende meistens rechts- und sprachunkundig und oft traumatisiert sind. Asylsuchende Personen sind also per se verletzbar. Es ist deshalb stossend, dass gerade in einem derart komplexen Sachgebiet eine Neustrukturierung mit dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung angestrebt wurde. Dennoch ist die Beschleunigung für diejenigen asylsuchenden Personen, welche am Ende ihres Verfahrens einen Entscheid mit Bleiberecht erhalten, begrüssenswert. Nichtsdestotrotz kann in einem Rechtsstaat mit einer verfassungsmässig garantierten Rechtsweggarantie eine Reduktion der Beschwerdetätigkeit nicht das Ziel einer Gesetzesrevision sein. Beschwerden werden in einem System, in dem Verfahrensrechte allzu oft verletzt werden, zum wichtigsten Instrument der Behördenkontrolle und der Rechtsausübung. Ohne ein effektives Recht auf Beschwerde wird die Rechtsstaatlichkeit des Asylverfahrens in Frage gestellt.
Die zuvor geäusserten Beobachtungen und Kritikpunkte zeigen, dass sich die Initianten der Neustrukturierung schlicht überschätzt haben. Im Ergebnis geht diese Selbstüberschätzung nun aber zu Lasten der asylsuchenden Personen. Deswegen fordert das Bündnis, dass das SEM zukünftig die Asylgründe genauer und vor allem vollständig abklären und seinen Untersuchungsgrundsatz einhalten soll. Die Asylgesuche müssen sorgfältig(er) triagiert und komplexe Fälle konsequent im erweiterten Verfahren behandelt werden. Um den grossen Zeitdruck der verschiedenen Akteur*innen innerhalb des Asylverfahrens zusätzlich zu vermindern, sollen sämtliche Behandlungs- und Beschwerdefristen verlängert werden. Zu guter Letzt soll die Rechtsvertretung ihre Mandatsniederlegung begründen, damit nachvollzogen werden kann, weswegen eine Beschwerde als aussichtslos angesehen wird. Nur mit diesen Anpassungen kann sichergestellt werden, dass das Asylverfahren rechtsstaatlich korrekt abläuft.

Noémit Weber ist aktiv im Bündnis. Infos: www.bündnis-rechtsarbeit-asyl.ch

Klatschen war nie genug!

flo. Während der Pandemie kämpft das Pflegepersonal mutig an vorderster Front gegen das Virus. Und dies mit unzureichenden Ressourcen. Den Pflegenotstand nimmt die Politik derweil nicht ernst. Zeit, sich zu wehren.

«Fast zynisch» sei es, dass Pfleger*innen in der Woche vom 26. bis zum 31.Oktober für ihre Rechte und für bessere Arbeitsbedingungen kämpften. So liess sich die Präsidentin der nationalrätlichen Gesundheitskommission, die CVP-Politikerin Ruth Humbel, zitieren. Dass es in der Pflege im Gegensatz zu anderen Branchen nicht rund laufe, wisse man ja. Das Problem sei erkannt und werde angegangen. Selbst ganz zynisch verweist Humbel auf den Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative. Diesem wurden aber im Verlauf seiner parlamentarischen Bearbeitung immer mehr Zähne gezogen. » Weiterlesen

Das grosse Verheizen

flo. Gesundheitsarbeiter*innen im ganzen Land kämpften im Oktober für ihre Rechte. Während der Pandemie zeigt sich der Pflegenotstand mit aller Härte. Wie nötig der Kampf des Gesundheitspersonals ist, berichtet uns eine Kollegin, die aktuell in einem Zürcher Krankenhaus arbeitet.

Emilia (Name der Redaktion bekannt) ist eine aufgestellte und fröhliche Frau. Doch ein Plakat, das am Bahnhof ihres Wohnorts Werbung für eine Ausbildung zur Pflege macht, der Bereich, in dem auch Emilia arbeitet, hat sie wütend gemacht: «Da ist mir fast das Kotzen gekommen!», beschwert sie sich im Gespräch mit dem vorwärts. «Da stand, man solle sich melden, wenn man mutig sei?!» » Weiterlesen

Das Geschäft mit dem Tod stoppen!

sit. Schweizer Waffen und Schweizer Geld morden in der ganzen Welt. Am 29.November hat die Schweiz die Chance, ein klares Zeichen für den Frieden und gegen den Krieg zu setzen. Eidgenoss*innen, sagt Ja zur Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterial-produzenten».

«Das Geschäft mit dem Tod floriert», schreibt die Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA) in ihrer Medienmitteilung vom 20.Oktober 2020. Und in der Tat: Für 690 Millionen Franken exportierte die Schweizer Rüstungsindustrie in den ersten neun Monaten des laufenden Jahres Waffen ins Ausland. Dies besagen die Zahlen, die vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am gleichen Tag bekannt gab – und bekanntlich sind Zahlen keine Meinung, sondern Fakten.

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Sportstadt Züri: Die Vorlage kommt zur Abstimmung und hat gute Chancen

dab. Die PdA Zürich lancierte erfolgreich die städtische Volksinitiative «Sportstadt Züri». Am 29.November stimmt die Stadtzürcher*innen über den im Gemeindeparlament erarbeiteten und von der PdA unterstützten Gegenvorschlag ab. Unter dem Motto «Für Bewegung und Gesundheit» machen sich die linken Parteien der Limmatstadt für ihn stark.

«Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich können mit einem Ja den Zugang zum Sport für alle ermöglichen und den Vereinssport stärken», erklärt das aus PdA, SP, AL und Grüner Partei bestehende Komitee, das den Gegenvorschlag propagiert.

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«Wir sind sehr zufrieden!»

sit. Die Basler Sektion der Partei der Arbeit der Schweiz kann gleich aus mehreren Gründen eine positive Bilanz aus ihrer Teilnahme an den Grossratswahlen ziehen. Die gesammelten Erfahrungen zeigen auch, dass ein Sitzgewinn kein Ding der Unmöglichkeit für die Genoss*innen ist.

Eine Gruppe von jungen, engagierten Genoss*innen machte es möglich: In Basel nahm die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) nach über 20 Jahren wieder an den Grossratswahlen teil. Mit dem Wahlslogan «Gleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität» war die Partei mit ihrer kapitalismuskritischen Stimme präsent.

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Mit voller Kraft ins Debakel

flo. Die zweite Welle der Covid-19-Pandemie kann man in der Schweiz nun nicht mehr wegleugnen. Der Bundesrat bleibt weiter mehrheitlich inaktiv und riskiert damit massiven Schaden an Leib und Leben der Bevölkerung. Im Moment ist es daher nötig, sich für harte Massnahmen einzusetzen.

Es gab einen besonders auffälligen Schönheitsfehler, als am Mittwoch, den 28.Oktober, die neusten Massnahmen des Bundes zur Bekämpfung von Covid-19 bekannt gegeben wurden. In einer dieser vielen Pressekonferenzen, an die wir uns so gewöhnt haben, sollte die Strategie vorgestellt werden, mit der wir der neu aufflammenden Seuche Herr werden sollten.

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Ganzheitliche Perspektive

sah. Die Revolution in Rojava ist eine Frauen*revolution mit einer starken kurdischen Bewegung. Sie kämpft für grundlegende Prinzipien des Demokratischen Konföderalismus wie Frauen*befreiung, Demokratie und eine nachhaltige Ökologie. Deshalb ist sie Ziel massiver Repression.

«Jin» ist ein kurdisches Wort und bedeutet Frau*. Es steht «jîn» nahe, das wiederum Leben bedeutet. Das kurdische Wort «war» meint Ort, Land oder Heimat. Jinwar ist ein Ort der Frauen*, an dem Frauen* zusammenkommen, arbeiten und die Vision eines freien, solidarischen Lebens leben. » Weiterlesen

Mexiko: Polizeigewalt in Chiapas

Philipp Gerber. Mitte Oktober kam es im Gemeindebezirk Chilón zu Protesten der indigenen Bevölkerung gegen das Einrichten eines Stützpunktes für die Nationalgarde. Die Polizei reagierte mit Gewalt. Die Auseinandersetzung war eine von vielen sozialen Konflikten.

Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Fray Bartolomé de Las Casas (Frayba) haben die polizeilichen Angriffe 13 Verletzte hinterlassen. Zwei Bauern wurden verhaftet. Sie wurden dem Haftrichter vorgeführt und sind nun unter dem Vorwurf des Landfriedensbruchs im fünf Fahrstunden entfernten Gefängnis El Amate inhaftiert. Frayba gab ebenso bekannt, dass der Bauer Juan Hernández Morales aus dem Dorf San Jerónimo Bachajón seit der gewaltsamen Räumung als vermisst gilt.

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Vergiftete Wahrheit

Alois Bühler. Wer wieder einmal den Kapitalismus in übelster Reinkultur erleben will, der schaue sich den Thriller Dark Waters von Todd Haynes an. Es ist ein perfekter Krimi-Stoff und doch nur ein Abklatsch der Blüten, die der Kapitalismus austreiben lässt.

Der Film mit dem deutschen Titel «Vergiftete Wahrheit» basiert auf einer authentischen Recherche von  Nathaniel Rich im New York Times Magazine über die 19 Jahre andauernde, juristische Auseinandersetzung zwischen Robert Bilott und DuPont, eines der weltweit grössten Chemiekonzerne.

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Verleger der Revolte

Redaktion. Der Roman «Der Verleger» des im vergangenen Jahr verstorbenen Schriftstellers Nanni Balestrini ist eine der gelungensten literarischen Verarbeitungsformen der dramatischen 1970er-Jahre in Italien – und nicht nur. Zugleich stellt er die Würdigung einer der herausragendsten Verlegerpersönlichkeiten der europäischen Nachkriegsgeschichte dar.

An einem Morgen im Frühling des Jahres 1972 wird in der Nähe von Mailand unter einem Strommast die Leiche eines Mannes gefunden, der bei einer fehlgeschlagenen Sabotageaktion ums Leben kam. Schnell stellt sich heraus: Bei dem Toten handelt es sich um Giangiacomo Feltrinelli, die berühmteste und schillerndste Verlegerpersönlichkeit Europas, Spross einer reichen Familie, militanter Linker und Parteigänger Che Guevaras.

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Feier zur Emanzipation der Frauen*

sah. Bis es dann endlich im September 1971 so weit war, mussten viele Kämpfe für das Frauen*stimmrecht in der Schweiz geführt werden. Das historische Museum Luzern erinnert mit einer Ausstellung daran. 2021 wird die Jubiläumsfeier folgen. Dabei soll der Blick auch nach vorne gerichtet werden.

Am 1.Februar 1959 nahm der Kanton Waadt als erster das Frauen*stimmrecht an. Es folgten die Kantone Neuenburg (27.September 1959) und Genf (6. März 1960), sowie als erste Kantone der Deutschschweiz Basel-Stadt (26.Juni 1966) und Basel-Landschaft (23.Juni 1968). Am 25.Oktober 1970 stimmten Luzerner Ma?nner* für die Einfu?hrung des kantonalen und kommunalen Frauen*stimmrechts. Dieser Erfolg war ein hoffnungsvolles Zeichen fu?r das Gelingen der folgenden Abstimmung zum Frauen*stimmrecht in der gesamten Schweiz. Mit 65,7 Prozent Ja-Stimmen wurde am 7.Februar 1971 das Frauenstimmrecht auf eidgeno?ssischer Ebene angenommen.

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Die Realität sieht anders aus

Mathias Stalder. Wie wirken sich die Arbeitsbedingungen im biologischen
Gemüsebau auf die Lebensqualität der Saisonarbeitenden aus? Mit dieser
Forschungsfrage war die Geographie-studentin Salome Günter im Seeland
unterwegs und mittendrin. Ein Gespräch mit ihr.

Salome, du sprichst in deiner Arbeit von Wut bei den Landarbeiter*innen, was nährt diese?
Ignoranz und zu wenig Wertschätzung der Konsumierenden gegenüber den Menschen, die im Gemüsebau oder allgemein in der Landwirtschaft tätig sind. Die Wut entsteht, weil sie wissen, dass nie oder selten eine Person aus der Schweizer Bevölkerung mit ihnen im Gemüsebau arbeitet. Die Saisonarbeitenden machen also einen Job, den viele von uns nicht zu diesen Arbeitsbedingungen machen würden.

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