 Zehn Tage vor Ablauf des Ultimatums an die türkische  Regierung wurde bekannt, dass die Bauarbeiten nicht gestoppt, sondern sogar  intensiviert wurden. Der europäischen Ilisu-Kampagne liegen aktuelle Fotos vor,  die umfangreiche Arbeiten am und im Tigris belegen. Diese Aktivitäten  widersprechen der Forderung Deutschlands, Österreichs und der Schweiz, dass die  Bauarbeiten im Fluss erst beginnen dürfen, wenn Auflagen im Umwelt-, Kultur- und  Umsiedlungsbereich erfüllt sind. Andernfalls drohe die umgehende Kündigung der  europäischen Bürgschaftsverträge, so die drei  Regierungen.
Zehn Tage vor Ablauf des Ultimatums an die türkische  Regierung wurde bekannt, dass die Bauarbeiten nicht gestoppt, sondern sogar  intensiviert wurden. Der europäischen Ilisu-Kampagne liegen aktuelle Fotos vor,  die umfangreiche Arbeiten am und im Tigris belegen. Diese Aktivitäten  widersprechen der Forderung Deutschlands, Österreichs und der Schweiz, dass die  Bauarbeiten im Fluss erst beginnen dürfen, wenn Auflagen im Umwelt-, Kultur- und  Umsiedlungsbereich erfüllt sind. Andernfalls drohe die umgehende Kündigung der  europäischen Bürgschaftsverträge, so die drei  Regierungen.
«Die Bauarbeiten sind ein weiterer Beweis dafür, dass  sich die Türkei nicht an die Vorgaben hält. Damit werden die europäischen  Regierungen brüskiert. Wenn der Bundesrat daraus jetzt nicht die Konsequenzen  zieht und den Vertrag kündigt, verliert er jede Chance auf Glaubwürdigkeit», so  Christine Eberlein von der Erklärung von  Bern.
In den vergangenen zwölf Monaten  hatten Experten im Auftrag der drei  europäischen Staaten wiederholt festgestellt, dass sich die türkischen Behörden  nicht an die Vorgaben und die internationalen Standards halten und sogar  versucht hatten, die europäischen Vertragspartner zu täuschen. Auflagen waren  von Ankara als erfüllt gemeldet worden, was sich bei einer Überprüfung als  unwahr herausstellte. Daraufhin stellten die drei Länder der Türkei am 7.  Oktober ein Ultimatum, das am 12. Dezember abläuft. Bis dahin muss die türkische  Regierung die Auflagen erfüllen bzw. deren Erfüllung glaubhaft garantieren.  Andernfalls würden die Verträge gekündigt.
«Ein weiterer Skandal ist, dass der Ort Ilisu und der  Blick auf die Baustelle nicht mehr frei zugänglich sind», so Kaspar Haller von  der Gesellschaft für bedrohte Völker. Nicht befugten Personen, zum Beispiel  VertreterInnen lokaler Nichtregierungsorganisationen, wurde der Besuch mehrfach  verwehrt.
Auch beim Kulturgüterschutz hat sich in den letzten  Monaten nichts verbessert. Das ergab der kürzlich veröffentlichte Bericht der  Kulturexperten. Laut deren Leiterin, Margarete van Ess vom Deutschen  Archäologischen Institut, fehlen noch immer wesentliche Grundlagen. Dazu gehören  eine Bestandsaufnahme wertvoller archäologischer Fundstätten im Projektgebiet  sowie der Nachweis über die Machbarkeit der Umsiedlung einzelner Baudenkmäler  von Hasankeyf.
Dem Vernehmen nach erwägen Deutschland, Österreich und  die Schweiz eine Verlängerung des Ultimatums, weil die türkischen Behörden neue  Pläne zur Auflagenumsetzung vorgelegt hätten. «Auch wenn die  Exportkreditversicherungen es nicht wahrhaben wollen, zeigen die neuesten  Entwicklungen, dass weitere Verhandlungen keine Besserung vor Ort bewirken.  Nichts deutet darauf hin, dass mögliche neue Pläne besser umgesetzt würden als  bisher», so Christine Eberlein. «Eine Fristverlängerung wäre daher eine  Bankrotterklärung der europäischen Position und wird zu einer internationalen  Protestwelle führen.»
Die Erklärung von Bern und die Gesellschaft für bedrohte  Völker informieren heute den Bundesrat sowie ParlamentarierInnen mit einer  Stellungnahme über die aktuelle Situation. Mitte Dezember müssen die Exportrisikoversicherung SERV sowie Frau Bundesrätin Leuthard, gemeinsam  mit den Regierungen Österreichs und Deutschlands eine Entscheidung treffen.
Quelle: Erklärung von Bern (www.evb.ch)