Die Industrie blutet

Die Richemont-Gruppe, die Luxusuhren produziert, entlässt über 200 ArbeiterInnen. Gemeinsam mit der Gewerkschaft Unia fordern die ArbeiterInnen die Rücknahme des «Restrukturierungsplans».

Die Richemont-Gruppe, zu der die Luxusmarken Vacheron Constantin und Piaget gehören, hat kürzlich den Abbau von 211 Stellen angekündigt. Davon betroffen sind Produktionsstandorte im Vallée de Joux (VD), in Genf und in La Côte-aux-Fées (NE). Als Protest gegen den geplanten Stellenabbau riefen am 24. November die betroffenen ArbeiterInnen und die Gewerkschaft Unia zu Protestkundgebungen auf. Unter dem Slogan «Unsere Leben zählen mehr als euer Profit!» versammelten sich am Mittag in Le Sentier rund 400 Personen, darunter viele Beschäftigten der dortigen Uhrenfabriken. In einer Resolution forderten sie das Unternehmen auf, die Abbaupläne zu stoppen und stattdessen Kurzarbeit einzuführen, denn Richemont geht es finanziell blendend: Die Gruppe hat im ersten Halbjahr 2016 einen Gewinn von über zwei Milliarden erzielt! Am späteren Nachmittag versammelten sich auch in Genf rund 300 Beschäftigte vor den Betrieben von Vacheron Constantin und Piaget. Sie unterstützten die von den ArbeiterInnen im Vallée de Joux verabschiedete Resolution.

Klare Forderungen gestellt

Unia-Sekretärin Derya Dursun aus Neuenburg erklärt auf Anfrage des vorwärts, dass es bereits im Frühling eine erste Entlassungswelle gab. «Dafür wurde zwischen der Unia und der Geschäftsleitung von Richemont ein Sozialplan ausgehandelt», erklärt Derya. Gefragt nach dem Grund der Entlassungen, antwortet sie: «Es heisst, es gäbe einen Einbruch bei den Uhrenexporten, namentlich durch das Gesetz zur Korruptionsbekämpfung in China. Auch werden die gegenwärtige Instabilität auf der Welt und sogar die letzten Terroranschläge in Europa als Grund angegeben. Wir glauben jedoch, dass die Richemont-Gruppe mit den Entlassungen warten kann. Sie hat in der ersten Hälfte dieses Jahres einen saftigen Gewinn eingefahren. Von daher ist es klar, dass sie mit den Entlassungen nur ihre AktionärInnen zufrieden stellen und die Dividenden erhöhen will.» Und die Gewerkschafterin fügt hinzu: «Die Entlassungen sind für das Unternehmen notwendig, da es in diesem System zum Überleben eine ständige Krisensituation braucht.» Die Gewerkschaft hat vorgeschlagen, zuerst eine Reduktion der Arbeitszeit durchzuführen, um unter anderem den «Salon international de la haute horlogerie» in Genf und die «Basler Herbstwarenmesse» abzuwarten. Die Mehrheit der ArbeiterInnen pocht darauf, dass der «Restrukturierungsplan» zurückgezogen wird. «Dies war das klare Resultat der Betriebsversammlungen, die wir durchgeführt haben und an denen gesamthaft über 700 betroffene ArbeiterInnen teilgenommen haben», erklärt Kollegin Derya. Die Forderungen sind in einer Resolution zusammengefasst, die dem Unternehmen überbracht worden ist. Die betroffenen ArbeiterInnen haben auch von den lokalen politischen Behörden konkret Unterstützung gefordert, die sich für den Erhalt der für die Region wichtigen Arbeitsplätze einsetzten sollen. Der Kampf steht erst am Anfang und so hält Kollegin Derya fest: «Was wir sonst noch für Aktionen in Zukunft durchführen werden, wird an den Betriebsversammlungen entschieden. Klar ist natürlich, dass wir nur das tun, was die ArbeiterInnen wollen.»

Aus dem vorwärts vom 2. Dezember 2016 Unterstütze uns mit einem Abo.

Gegen das digitale Prekariat

uberDas App-Unternehmen Uber sorgt für Lohndumping und schlechtere Arbeitsbedingungen in der Transportbranche. Die Gewerkschaft Unia hat nun ein Gutachten herausgegeben, das arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen klärt und damit die gesetzliche Regulierung des Unternehmens fällig macht.

Die Gewerkschaft Unia kämpft bereits seit längerem gemeinsam mit den TaxifahrerInnen gegen Lohndumping, das durch die unregulierte Uber-Konkurrenz verursacht wird. Im Herbst 2015 organisierte sie in Basel eine kleine Streikaktion der Taxi-chauffeurInnen, um auf das Problem aufmerksam zu machen. Nun hat Unia ein Gutachten herausgegeben, das arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen bei Uber klären soll und damit Druck auf die Behörden ausübt, den gesetzlichen Rahmen zu verschärfen. Die Problematik, die Uber für die Gesetzgebung aufwirft, deutet sich schon in der Umschreibung des Unternehmens an, die dem Gutachten zu entnehmen ist: «Uber ist eine Technologieplattform, die Fahrer mittels Smartphone-App mit Fahrgästen verbindet. Das Unternehmen sieht sich selbst als ein Technologieunternehmen, das eine App zur Verfügung stellt, und nicht als Transportfirma.» Komplexe Vertragsverhältnisse zwischen Uber, den Fahrgästen, den FahrerInnen und einer Uber-Tochterfirma führen zur Unsicherheit, ob ein ArbeitnehmerIn-ArbeitgeberIn-Verhältnis besteht und wer dabei die Verantwortung trägt. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass Uber-FahrerInnen dem Unternehmen als Arbeitnehmende gegenüberstehen, in Form einer «Scheinselbstständigkeit». Uber Switzerland ist dabei die Arbeitgeberin. Die Tätigkeit der Uber-FahrerInnen fällt unter den Anwendungsbereich des Arbeitsgesetzes. Dabei kommt die ChauffeurInnen-Verordnung zur Anwendung.

Prekäre Situation für alle FahrerInnen

Der Unia-Gewerkschafter Roman Künzler bringt es auf den Punkt: «Das Uber-Management und die milliardenschweren KapitalgeberInnen haben ihr Geschäftsmodell bewusst auf der Umgehung von bestehenden Gesetzen aufgebaut.» Ein grosser Teil des Risikos und beinahe alle Kosten würden dabei auf die Allgemeinheit und die ArbeiterInnen abgewälzt. Steuern würden so praktisch keine gezahlt und die Gewinne fliessen in Steueroasen. «TaxifahrerInnen, welche zum Teil seit Jahrzehnten ein öffentlich reguliertes Gewerbe betreiben, werden in den Ruin getrieben.» Gewerkschaftsmitglieder hätten ihm in Zürich von Lohneinbussen von 50 Prozent und in Basel bis zu 30 Prozent berichtet. Dies führe zur unerträglichen Situation, dass viele trotz 53 Stunden Arbeit keine Chance hätten, von ihrer Arbeit zu leben, sagt der Gewerkschafter. Die Gewerkschaft kämpft nicht gegen die Uber-FahrerInnen, denn diese sind selber Leidtragende in diesem Fall. Sie werden vom Unternehmen massiv ausgebeutet. «Uber-FahrerInnen erbringen ‹Dienstleistungen auf Abruf›, damit haben sie keine Sicherheiten, weder über ihr Einkommen noch über die Zeit, die sie aufwenden müssen», sagt Vania Alleva, Präsidentin der Unia. Die Situation der Betroffenen ist prekär. Es gebe keinerlei Sicherheiten bei Lohn, Krankheit oder Erwerbsausfall. Vielmehr betreibt Uber Lohndumping und setzt die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der gesamten Transportbranche massiv unter Druck. Die Unia betrachtet das Rechtsgutachten als klare Aufforderung an die kantonalen und nationalen Behörden, die Gesetze zu vollziehen und «das Geschäftsmodell von Uber so lange zu verbieten, bis es demokratisch entstandene Gesetze respektiert». Vania Alleva stellt klar: «Wir wollen verhindern, dass in der Schweiz ein digitales Prekariat entsteht.»

Aus dem vorwärts vom 9. September 2016 Unterstütze uns mit einem Abo.

«Wenn Frau will, steht alles still»

01_FrauenstreikVor 25 Jahren, am 14. Juni 1991, legte rund eine halbe Million Frauen in der Schweiz die Arbeit nieder. Der Kampf um Gleichstellung war in einem historischen Frauenstreik gegipfelt. Die Forderung nach «gleichem Lohn für gleiche Arbeit» ist jedoch bis heute nicht erfüllt.

Eigentlich hätte der 14. Juni 1991 der Tag werden sollen, an dem sich die Schweizer Staatsmänner selber feierten. Gemeinsam mit Würdenträgern aus dem Ausland sollte in Bern das 700-jährige Bestehen der «Eidgenossenschaft» begangen werden. Doch die Frauen machten ihnen einen Strich durch die Rechnung: Statt Jubel gab es Pfiffe, statt Beifall flogen Eier. Denn zu feiern gab es in ihren Augen nichts: Noch immer bildete der weibliche Teil der Bevölkerung in der «ältesten Demokratie der Welt» das Schlusslicht der Gesellschaft. Die Frauen hatten genug. Genau zehn Jahre waren ins Land gegangen, seit am 14. Juni 1981 das Prinzip der Gleichstellung in der Bundesverfassung verankert worden war. Zehn Jahre lang hatten sie darauf gewartet, dass auf die Worte auch Taten folgten. Nun war die Zeit gekommen, um zu handeln.

Die Wut der Uhrenarbeiterinnen

Angeführt vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) legten an diesem Tag Angestellte im ganzen Land ihre Arbeit nieder und forderten mit vielfältigen lokalen Aktionen ihre Rechte ein. «Wenn Frau will, steht alles still», lautete die Parole, der sich bis zum Ende des Tages rund eine halbe Million Menschen anschlossen. Der Frauenstreiktag ging als der grösste Massenprotest der Schweiz in die Geschichte ein. Nie zuvor und nie mehr danach war der Ruf nach der Durchsetzung der Lohngleichheit zwischen Mann und Frau und zur Anerkennung der unentgeltlich geleisteten Familienarbeit so deutlich zu vernehmen, wie an jenem Tag.

«Es war ein Thema, das alle ansprach», erinnert sich Zita Küng, damals Gewerkschafterin, Mitglied der klassenkämpferisch orientierten «Progressiven Organisationen Schweiz» (POCH) und eine aktive Figur in der Streikorganisation in Zürich. Die Ignoranz, die den Frauen seit Jahren entgegengebracht wurde, hatte die verschiedenen Kräfte zusammenrücken lassen: Die Feministinnen der 1970er-Jahre, Frauen aus kirchlichen und anderen Bewegungen, die Partei- und Gewerkschaftsfrauen, die Hausfrauen und Arbeiterinnen.

Letztere waren es gewesen, die den Ausstand angestossen hatten: Geboren wurde die Idee des Frauenstreiks von den Uhrenarbeiterinnen im waadtländischen Vallée de Joux. Es sei nach einer Gewerkschaftsversammlung gewesen, als erstmals das Wort «Streik» fiel, erinnerte sich Liliane Valceschini, damals Sektionspräsidentin der Gewerkschaft SMUV, im Rückblick auf die Anfänge des Frauenstreiks. Die Arbeiterinnen waren wütend, dass sie, die in der Uhrenindustrie rund 46 Prozent der Belegschaft ausmachten, schlechter bezahlt wurden als ihre männlichen Kollegen, die sich noch in der Ausbildung befanden. Valceschini kontaktierte SMUV-Zentralsekretärin Christiane Brunner, die das Anliegen der Arbeiterinnen in die Führungsetagen der Gewerkschaften brachte. Trotz der Skepsis der männlichen Kollegen vermochten sich die Frauen durchzusetzen: Im Oktober 1990 stimmte der Kongress des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes dem Antrag der SMUV-Frauen zu. Der Frauenstreik war beschlossene Sache.

Männer kochten Streikrisotto

Dennoch mahnte der damalige SGB-Präsident Fritz Reimann die Wortführerin Christiane Brunner: Wenn der Streik ein Flop werde, müsse sie die Verantwortung selber tragen. Zita Küng sah das anders. «Ein Misserfolg wäre auch ein Misserfolg für die Gewerkschaften», lautete ihr stärkstes Argument, als sie von Gewerkschaft zu Gewerkschaft tingelte, um ihre Kollegen zu überzeugen, sich dem Ausstand anzuschliessen. Küng und ihre Mitstreiterinnen hatten Erfolg. Am 14. Juni 1991 standen die solidarischen Männer an öffentlichen Plätzen, kochten Streikrisotto, bügelten Wäsche.

Das unverhoffte Aufbegehren der Bevölkerung zwang die Politik zu handeln. «Kurzerhand holte der Bundesrat ein pfannenfertiges Gesetz aus der Schublade», erzählt Zita Küng. Damit sollte die Lohngleichheit definitiv auf rechtlichen Boden gestellt werden. Am 1. Juli 1996, fünf Jahre nach dem Frauenstreik, trat das Gesetz letztendlich in Kraft.

Doch heute, 25 Jahre später, verdienen Frauen im privaten Sektor im Durchschnitt noch immer 21,3 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Dies entspricht einem Rückgang von lediglich 1,6 Prozent gegenüber dem Jahr 1996. Grund dafür, dass das erstrittene Gleichstellungsgesetz kaum Wirkung gezeigt hat, ist das «Prinzip der Freiwilligkeit». Bis heute ist es den Unternehmen freigestellt, die Löhne auf Diskriminierung untersuchen zu lassen und Ungleichheiten zu beheben. Auch der aktuelle Entwurf des Bundesrats für eine Gesetzesrevision wird wohl kaum eine Besserung bringen: Darin sind weder die Veröffentlichung von Kotrollresultaten noch Sanktionen für fehlbare Unternehmen vorgesehen.

Neuer Streik?

«Die Vorlage ist zahnlos», sagt Corinne Schärer, Geschäftsleitungsmitglied und Gleichstellungssekretärin der Unia. Sie fordert die Schaffung einer tripartiten Kommission, die Kotrollen vornehmen und Sanktionen verhängen könne. Wichtig hierfür sei nun die Lobbyarbeit, meint Schärer. Doch die Aussicht, das aktuell rechts-bürgerlich dominierte Parlament dazu zu bewegen, verschärfte Kontrollen doch noch im Gesetz zu verankern, ist denkbar klein. Wäre es an der Zeit für einen neuen Frauenstreik? «Der Streik ist die schärfste Form des gewaltlosen Widerstands und setzt voraus, dass die anderen Formen bereits erschöpft sind», meint Zita Küng. Verordnen könnten ihn die Gewerkschaften nicht. Die Initiative müsste von unten kommen – wie damals, von den Arbeiterinnen aus dem Vallée de Joux.

Aus dem vorwärts vom 17. Juni 2016 Unterstütze uns mit einem Abo!

«Eine kleine Wende»

syndicom02__largeMedienriesen schreiben Gewinne, JournalistInnen haben das Nachsehen: Seit rund zwölf Jahren existiert für Medienschaffende in der deutschen und italienischen Schweiz kein GAV mehr. Nun nimmt die Gewerkschaft Syndicom einen neuen Anlauf. Ein Gespräch mit Stephanie Vonarburg, Leiterin der Branche «Presse und elektronische Medien» der Syndicom.

Rund die Hälfte der Arbeitsverhältnisse in der Schweiz ist über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geregelt. Für die JournalistInnen in der Deutschschweiz und dem Tessin gilt das seit 2004 nicht mehr. Wie hat sich die Situation seither verändert?

Es hat negative Veränderungen bei der Einkommenssituation gegeben. Insbesondere bei den Freischaffenden sind die Honorare stark unter Druck gekommen, während bei den Festangestellten die Gehälter der Neu- und QuereinsteigerInnen am meisten gelitten haben. Beim etablierteren Personal hat es zwar keine grosse Erosion gegeben, aber auch keine Lohnentwicklung. Im Gesamtarbeitsvertrag, der bis 2004 existierte, galt eine vorgeschriebene Mindestlohnentwicklung nach Berufsjahren. Das ist weggefallen und die Lohnschere dadurch auseinandergegangen. Gezeigt hat das bereits eine Studie im Jahr 2007, rund vier Jahre nach der GAV-Kündigung, und aktuelle Rückmeldungen seitens JournalistInnen bestätigen diesen Trend. Was die Arbeitszeit anbelangt, so war diese bei Medienschaffenden schon immer hoch. Auch der damalige GAV enthielt keine festgeschriebene Wochenarbeitszeit, dafür aber eine relativ grosszügige Regelung bezüglich Urlaub und Kompensation. Auch das ist in gewissen Redaktionen weggefallen. Dazu kommt, dass innerhalb dieser hohen Arbeitszeiten der Termindruck zugenommen hat. Heute müssen JournalistInnen aufgrund der intensiven Digitalisierung in derselben Zeit mehr liefern als früher.

Nun also ein neuer Anlauf zu einem Gesamtarbeitsvertrag. Mit welcher Aussicht?

Im Jahr 2014 ist der GAV in der französischsprachigen Schweiz – die sogenannte «Convention Collective de Travail» (CCT) – erneuert worden. Zwar hat es auch dort Verschlechterungen gegeben, etwa was die Lohnentwicklung anbelangt. Allerdings ist ein Mindesteinstiegslohn von 5840 Franken für Festangestellte definiert, es gibt Mindestlöhne für VolontärInnen, und die Mindesthonorare für Freischaffende liegen sogar leicht höher als bei unserem GAV von 2004. Zwischen der Gewerkschaft Syndicom und dem Journalistenverband Impressum herrscht der Konsens, dass wir uns bei der aktuellen Debatte mindestens am CCT orientieren. Unsere aktuell laufende Onlineumfrage zeigt den Trend, dass die Medienschaffenden in verschiedenen Punkten sogar bessere Regelungen wollen.

Verhandlungspartner wäre der Verband Schweizer Medien (VSM), der sogenannte Verlegerverband. Nach jahrelanger Diskussionssperre fasste dessen Kongress im vergangenen September den Beschluss, noch in diesem Jahr einen Vertragsentwurf auszuarbeiten. Was ist seither passiert?

Noch nichts. Dass es ein paar Monate dauern würde, war angekündigt, doch nun erwarten wir wirklich, dass es jetzt vorwärts geht. Deshalb läuft parallel dazu unsere Kampagne «Medien-GAV jetzt!», die wir Anfang März gestartet haben. Über diese Webplattform wollen wir primär zwei Dinge tun: Zum einen sensibilisieren, also zeigen, dass der GAV den Medienschaffenden in Print und Online ein Anliegen ist. Zum anderen läuft eine Onlineumfrage bei den JournalistInnen, um ihre Bedürfnisse zu eruieren.

Ist dem Entscheid des Verlegerverbands denn zu trauen? Im Jahr 2013 liess dessen Präsident Hanspeter Lebrument eine Vereinbarung mit dem Journalistenverband Impressum nämlich kurz vor Abschluss platzen.

Wir müssen und wollen davon ausgehen. Es ist immerhin so, dass am Verlegerkongress im vergangenen Herbst doch ein Paradigmenwechsel stattgefunden hat. Eine kleine Wende, nachdem man zwölf Jahre lang das Wort «Arbeitsbedingungen» nicht in den Mund genommen hat. Die Mitglieder des Verbandes haben ihrer Führung nun den Auftrag gegeben, einen GAV zu finden. Das heisst: Wir nehmen sie beim Wort.

Wie will die Gewerkschaft die VerlegerInnen sonst dazu bringen, einzulenken?

Es gibt einen gewissen Druck. Wir spüren ihn schon lange seitens unserer Mitglieder, aus den Redaktionen und von den freien JournalistInnen. Das hat sich jedoch bislang zu wenig manifestiert. Ich bin aber guter Dinge: Wir sind nun in Kontakt mit verschiedenen Personalkommissionen, mit Gruppierungen von Freien sowie mit Sektionen. Und jetzt, mit unserer Kampagnenplattform und mit Aktionen, die folgen werden müssen, werden wir hoffentlich einen grossen Schritt vorwärts machen. Ich bin überzeugt, dass es einen Ruck geben wird, wenn man etwas erreichen will. Wir können diesen Ruck initiieren, aber kommen muss er von den Medienschaffenden. Ob das auf den nächsten September geschehen wird, weiss ich nicht. Wir tun alles auf unserer Seite dazu. Aber wir wollen lieber eine gute Lösung, als irgendetwas über das Knie zu brechen.

Syndicom hat nicht nur mit den VerlegerInnen zu kämpfen. Die Mitgliederzahlen sinken, langjährige Aktive wenden sich enttäuscht ab, personelle Abgänge sorgen für Gesprächsstoff, es kursieren Gerüchte über eine erneute Fusion. Ist Ihre Gewerkschaft überhaupt stark genug, um gegen die UnternehmerInnen anzukommen?

Ja, ich denke schon. Syndicom ist gross, noch immer, und umfasst verschiedene Bereiche. Ich kann hauptsächlich für die Branche «Presse und elektronische Medien» sprechen und dort haben wir langjährige Aktive mit einer gesunden Mischung an neuen Personen. Gerade bei den aktiven Gremien stehen wir gut da. Bei den Mitgliedern haben wir effektiv seit der Fusion von 2011 einen Rückgang, netto. Das heisst: Die Beitritte können die Austritte nicht egalisieren. Doch wir sehen seit Anfang Jahr eine kleine Trendwende und ich bin zuversichtlich, was die Mitgliederzahl anbelangt – dass wir diesen Rank schaffen. Von einer neuen Fusion reden wir nicht, sondern von der Suche nach einer engeren Kooperation zwischen den Gewerkschaften und Verbänden, die Medienschaffende organisieren.

Weitere Informationen zur aktuellen GAV-Kampagne unter: www.mediengav.ch

 

Aus dem vorwärts vom 8. April 2016 Unterstütze uns mit einem Abo!

Schluss mit Lohndumping

geldDer Kampf um Lohndumping geht in die nächste Runde: Am 28. Februar ist die Stimmbevölkerung im Kanton Zürich dazu aufgerufen, über verschärfte Massnahmen gegen Lohnunterbietungen abzustimmen. Grosskonzerne und Politik sind nicht erfreut.

Ende Februar steht im Kanton Zürich ein gewichtiges Thema auf dem Stimmzettel: die Lohndumping-Initiative der Gewerkschaften. Um das florierende Geschäft mit der Billigarbeit einzudämmen, sollen die Behörden künftig Arbeitsstopps verfügen können, sofern ein Verdacht auf Lohndumping besteht und sich die verantwortlichen Unternehmen nicht kooperativ zeigen. Der Betrieb müsste dabei solange ruhen, bis der Fall geklärt ist.

Zwar hat das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) bereits heute, im Rahmen der flankierenden Massnahmen, die Möglichkeit, einem fehlbaren Unternehmen nicht nur Lohnnachzahlungen, sondern auch Konventionalstrafe und Sanktionen aufzuerlegen – doch wiegen diese Strafen für Grosskonzerne nicht schwer. Eine Busse von bis zu 5 000 Franken zahlen sie aus der Portokasse; eine Arbeitssperre bis zu fünf Jahren kann durch die Gründung eines neuen Unternehmens umgangen werden. Und: Bis ein Fall von Lohndumping definitiv geklärt ist, können bis zu fünf Jahren ins Land gehen, wie die NZZ jüngst vorrechnete. Bis dahin «sind die jeweiligen Arbeiten abgeschlossen und die Firma möglicherweise über alle Berge», so die Unia. Um dies zu verhindern, müsse frühzeitig gehandelt werden können.

Das «Lohndumping-Konstrukt»

Darüber, mit welchen perfiden Methoden Lohndumping betrieben wird, ist mittlerweile – insbesondere aus der Baubranche – einiges bekannt. Zu einem beliebten Mittel gehört etwa die sogenannte «Scheinselbständigkeit». Dabei werden ArbeiterInnen, zumeist aus dem Ausland, von Firmen dazu angeregt, eine «Ich-AG» zu gründen und als solche Aufträge auszuführen. Mit diesem Trick können die Unternehmen Gesamtarbeitsverträge (GAV) und somit geltende Mindestlöhne umgehen.

Hilfreich, um die tatsächlichen Arbeitsverhältnisse und Lohnzahlungen zu verschleiern, ist zudem die Weitergabe von Teilaufträgen an Sub- und Subsubunternehmen. Während das Unternehmen, das sich den Auftrag gesichert hat, seine Stammbelegschaft korrekt bezahlt, holen sich die Sub- und Subsubunternehmen, an die Teile des Auftrags ausgelagert werden, BilligarbeiterInnen aus Süd- und Osteuropa. Die ArbeiterInnen schlafen in Containern, manchmal direkt an der Baustelle, arbeiten statt 42 bis zu 60 Stunden die Woche und erhalten einen Lohn, der weit unter dem geltenden Mindestlohn liegt. Um dies zu vertuschen, werden sie dazu angehalten, KontrolleurInnen anzulügen und gefälschte Arbeitszeitrapporte sowie Lohnabrechnungen vorzuweisen.

«Alltag auf Zürcher Baustellen»

Aus Sicht der Unia ist dieses «Lohndumping-Konstrukt» zum «Alltag auf Zürcher Baustellen geworden». So wurden im vergangenen Jahr etwa auf der Baustelle Hardturmpark über mehrere Monate Dunpinglöhne von 10 Franken die Stunden bezahlt und beim Grossprojekt Mattenhof in Schwammendingen systematische Verletzungen durch mehrere Subunternehmen festgestellt. In beiden Fällen sahen sich die BauherrInnen nach gewerkschaftlicher Beweisführung und Streiks dazu gezwungen, hohe Lohnnachzahlungen zu leisten.

Die Liste von Verstössen dürfte insgesamt um einiges länger sein als bekannt. Die Arbeitskontrollstelle für den Kanton Zürich (AKZ) registrierte allein im letzten Jahr 3 500 Fälle, bei denen Verdacht auf Verletzung eines GAV besteht. Die Fälle, bei denen die Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden konnten, seien «nur die Spitze des Eisbergs», heisst es seitens der Unia.

Dass Lohdumping ein «Problem» ist, finden mittlerweile, zumindest offiziell, auch Politik und Konzerne, es brauche aber höchstens «Verbesserungen im Vollzug» der flankierenden Massnahmen, heisst es. FDP, CVP und GLP versuchten im Kantonsrat das Volksbegehren gar für ungültig erklären zu lassen, da die flankierenden Massnahmen im Bundesrecht geregelt seien und es für kantonale Bestimmungen «keinen Raum» gebe. Dabei kennen bereits die Kantonen Basel-Land und Genf eigene Gesetze gegen Lohndumping.

Klar ist: Sollte die Vorlage im Kanton Zürich angenommen und Arbeitsstopps künftig tatsächlich verfügt werden, würde das die UnternehmerInnen dort treffen, wo es am meisten weh tut. Denn: Eine ruhende Baustelle kostet die Herrschaften weitaus mehr als drohende Bussen.

Aus dem vorwärts vom 12. Februar 2016 Unterstütze uns mit einem Abo!

Genf: Insel des Widerstandes im Meer der Austeritätspolitik

streikIm öffentlichen Sektor in Genf kam es im November und Dezember 2015 zu sieben Tagen Streik und acht grösseren Demos gegen die sich verschärfende Austeritätspolitik. Der Sieg ist noch nicht gewiss, aber der Weg zu einem solchen ist immerhin vorgezeichnet.

Vom 10. bis 12. November 2015 traten die Angestellten des Kantons Genf in einen dreitägigen, gut befolgten Streik. Nachdem die Regierung nicht auf die Forderungen der Streikenden eintreten wollte, folgten weitere vier Tage des Ausstands – mit breiter Unterstützung aus der Bevölkerung. Mit der Teilnahme an acht grösseren Manifestationen, beteiligten sich tausende Personen am Kampf gegen die geplanten Kürzungen im Öffentlichen Sektor. Bis zu 10 000 DemonstrantInnen nahmen an der ersten Manifestation nach dem Streik teil. Für den Kanton Genf arbeiten gegen 33 000 Staatsangestellte. Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen dürfen die Angestellten des Flughafens, in den Pflegeberufen, in den öffentlichen Verkehrsbetrieben und in anderen Bereichen nur beschränkt streiken, da sie eine Grundversorgung sicherstellen müssen.

Bluten für die Grosskonzerne?

Die Regierung des Kantons Genf, der Staatsrat, hat im Herbst ein Sparpaket vorgestellt, mit dem durch eine lineare Kürzung des Budgets um 1 Prozent etwa 80 Millionen Franken «gespart» werden sollen. Insbesondere sollen die Lohnkosten um 5 Prozent gekürzt, die Arbeitszeit auf 42 Wochenstunden verlängert und ein Einstellungsstopp («personal stop») erlassen werden. Als Begründung wurde, neben einer Verschuldung von 13 Milliarden Franken, die Verminderung der Steuereinnahmen aufgrund der vorgesehenen Umsetzung der – noch nicht einmal beschlossenen! – eidgenössischen Unternehmenssteuerreform III.

Genf gehört mit Zug und Zürich zu den Kantonen, die aufgrund ihrer guten Finanzlage und den hohen Steuereinnahmen weiterhin am meisten in den nationalen Finanzausgleich (NFA) bezahlen, obwohl ihre Schuldenquote leicht über dem Schweizer-Durchschnitt von 48 Prozent liegt. Polemisch wurde von der Presse angeführt, dass Genf mit einer pro-Kopf-Verschuldung von 33 800 Franken schlimmer dastehe als der «Pleitestaat Griechenland» mit einer von 29 500 Franken. Die Waffen (der Argumente) verraten den Gegner!

Genf hat über Jahrzehnte die multinationalen Konzerne und die Holdings, im Rahmen des Steuerwettbewerbs, mit besonders günstigen Steuertarifen angelockt. Diese müssten fortan im Rahmen der OECD-Regeln steuerlich gleich behandelt werden wie die einheimischen Unternehmen. Dies veranlasst den Staatsrat bereits jetzt, in einer allgemeinen Kürzung, die Unternehmenssteuern auf einen Satz um die 13 Prozent zu senken – was ein internationaler «Rekord» darstellt. Dadurch würden die Steuern auch für einheimische Unternehmen um über 10 Prozent gesenkt! Dieses grosszügige Geschenk an die Reichen und Unternehmen muss natürlich von irgendjemandem bezahlt werden. Und dies sind – so die Meinung der Regierung und ihrer Sponsoren – die Staatsangestellten, die Jugendlichen und die Alten.

Die Sponsoren der Regierung stammen aus der regionalen Wirtschaft, dem Immobiliengeschäft, aus Eliteschulen, internationalen Konzernen und internationalen Organisationen, beispielsweise aus dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz.

Zwischenhalt, Atempause oder Sieg?

In den üblichen Scharmützeln in den Medien, wo die Unternehmer und ihre StatthalterInnen in den Regierungen versuchen, die Mobilisierungen herunterzuspielen, hat die Regierung die Teilnahme an den Streiks auf unter 5 Prozent beziffert. Sie musste jedoch später zugeben, dass es mindestens drei Wochen dauern dürfte, genauere Angaben machen zu können, so zu lesen in der Tribune de Genève vom 4. Dezember 2015. Demgegenüber sprechen die Organisatoren von einer sehr hohen Beteiligung.

Jedenfalls ist dieser Vorstoss der Genfer Regierung auf einen breiten – und heterogenen – Widerstand gestossen. Sowohl die linken Parteien wie auch der weit rechts politisierende Mouvement Citoyens Genevois (MCG) lehnen das Sparpaket ab; im MCG sind einige Leute aus dem Polizeikorps organisiert, die teilweise selbst am Streik beteiligt waren. Der Budgetvorschlag der Regierung wurde am 18. Dezember im kantonalen Parlament mit grossem Mehr abgelehnt. Die über 1000 TeilnehmerInnen an einer Manifestation vor dem Ratsgebäude hat dies gefreut.

Das Streikkomitee aus dem Genfer Gewerkschaftskartell und dem VPOD hat einen Tag zuvor eine Vereinbarung mit der Regierung geschlossen, mit der diese mit den Personalorganisationen das Gespräch sucht, um die offenen Fragen bis zum 21. März 2016 zu klären. Die Vollversammlung der Streikenden vom 16. Dezember hält weiterhin an den Forderungen fest, die Abbaumassnahmen zurückzunehmen. Dieser Kampf ist sicher noch nicht zu Ende, aber ein wichtiger Etappensieg ist errungen. Der Hauptgrund für diesen Etappensieg ist und bleibt, dass sich die Staatsangestellten selbst zur Wehr gesetzt haben!

Man nehme sich ein Beispiel!

Und dies ist in der Schweiz schon sehr viel! Wenn man bedenkt, dass in allen Kantonen und in den meisten Städten über die vergangene Periode ähnliche oder noch härtere Abbauprogramme ungehindert angelaufen sind, weitgehend ohne Gegenwehr! Ein entscheidender Grund, dass gerade in Genf der Widerstand aufflammt, besteht in einer gewissen Kampfbereitschaft der lokalen Gewerkschaftsführung gerade im öffentlichen Dienst, die über die vergangenen vier bis fünf Jahre mehrere harte und teilweise siegreiche Kämpfe angeführt hat. Erinnert seien an die teilweise verzweifelten Kämpfe am Genfer Flughafen und im Gesundheitsbereich. Ansätze zu solcher Kampfbereitschaft gibt es auch beim VPOD Fribourg oder bei der Unia im Tessin. Diese Bereitschaft und Erfahrung fehlt an anderen Orten, insbesondere in der Deutschschweiz. Durch solche Kämpfe konnten sich mehrere Tausend Lohnabhängige im öffentlichen Dienst in Genf die wertvolle Erfahrung aneignen, dass kämpfen möglich, ja notwendig ist, um der immer schärfer rollenden Walze der Angriffe auf ihre Löhne, Arbeits- und Lebensbedingungen zumindest für eine gewisse Zeitspanne Dampf wegzunehmen. Man nehme sich ein Beispiel!

Aus dem vorwärts vom 15. Januar 2016 Unterstütze uns mit einem Abo!

Kampfzone Bau

FRONT LMV 1Tausende BauarbeiterInnen im Ausstand: Mit «Protesttagen» ging der Kampf um den Landesmantelvertrag (LMV) in die nächste Runde. Hauptforderung ist der Erhalt des Rentenalters 60. Der Baumeisterverband blockiert weiter.

Die BauarbeiterInnen sind wütend. Und zwar gehörig. Nach wie vor verweigert sich der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) jeder Diskussion um eine Anpassung des Landesmantelvertrags (LMV), des Gesamtarbeitsvertrags für die Baubranche, der Ende Jahr ausläuft.

Deshalb riefen die Gewerkschaften in der zweiten Novemberwoche zum Protest. Hunderte Baustellen in der ganzen Schweiz standen still. Insgesamt 10 000 ArbeiterInnen nahmen gemäss der Unia an den dreitägigen Aktionen im Tessin, in der Deutschschweiz und in der Westschweiz teil, bei denen in erster Linie mehr Sicherheit gefordert wurde. So verlangen die ArbeiterInnen etwa, dass im LMV griffige Massnahmen gegen Lohndumping festgehalten werden. Weiter brauche es Regelungen zum Gesundheitsschutz, so die Unia. Jährlich würde jede fünfte BauarbeiterIn verunfallen; hundert ArbeiterInnen hätten in den vergangenen fünf Jahren auf der Baustelle ihr Leben verloren. Für den SBV ist dies indes kein Grund, um zu verhandeln.

Angriff aufs Rentenalter 60

Geht es nach den UnternehmerInnen, soll der LMV verlängert werden, wie er ist. So wäre auch die Regelung zur Frühpensionierung auf dem Bau, die sich die ArbeiterInnen im Jahr 2002 erkämpft haben, weiterhin in einer gesonderten Vereinbarung festgehalten. Und damit angreifbar. Darauf, so scheint es, zielen die Baumeister ab. «Sie wollen das Rentenalter erhöhen und die Renten senken», sagte Nico Lutz, Sektorleiter Bau bei der Unia, am «Protesttag» in Zürich.

Tatsächlich hatte der SBV eine Woche zuvor, ei einer Gesprächsrunde zwischen den «Sozialpartnern» das Ansinnen geäussert, entweder die bestehende Frührente um bis zu 18 Prozent zu senken oder das Rentenalter auf 61 bis 62 Jahre zu erhöhen, wie der «Tagesanzeiger» schreibt. Der Plan des SBV steht damit im offensichtlichen Widerspruch mit seinem Gelöbnis, die Beibehaltung der Frührente sei «oberstes Ziel». Noch im Oktober hatte er auch auf Baustellen für sich geworben und unter dem Slogan «Rente ab 60! Wir stehen dazu!» glauben machen wollen, dass die Frühpensionierung nicht in Gefahr sei.

Jetzt, kaum einen Monat später, ist es mit dem vermeintlichen Renten-Eid allerdings schon wieder vorbei. An Pensionsalter sowie Rentenleistung soll tüchtig geschraubt werden. Denn schliesslich steht es nicht gut um die «Finanzierung des frühzeitigen Altersrücktritts» (FAR), findet seit kurzem auch der SBV, obwohl Vizedirektor Martin Senn noch im Juni gegenüber dem «Blick» meinte, die Stiftung, die es BauarbeiterInnen ermöglicht, frühzeitig in Rente zu gehen, verfüge über eine «gute Deckung». Die Unia hingegen machte bereits damals darauf aufmerksam, dass bei der Finanzierung der Frühpension mittelfristig eine Lücke droht. «In den nächsten zehn Jahren werden wir vorübergehend mehr BauarbeiterInnen haben, die in Pension gehen. Für diese Phase braucht es mehr Mittel, um die Rente mit 60 sichern zu können», erklärte Unia-Funktionär Lutz gegenüber dem Schweizer Fernsehen.

Von einer Rentenkürzung will man bei der Unia jedoch nichts wissen. Denn eine Senkung um 18 Prozent würde auf einer durchschnittlichen BauarbeiterInnenrente von 4400 Franken rund 800 Franken ausmachen. Damit könne sich kaum jemand mehr leisten, mit 60 in Pension zu gehen, argumentiert die Unia. Stattdessen soll die Deckung der Stiftung FAR durch höhere Lohnbeiträge gewährleistet werden. Die Rede ist von 1,5 bis 2 Prozent, die ArbeiterInnen und Baumeister gemeinsam stemmen sollen. Allerdings begrenzt auf die nächsten zehn Jahre, in denen vorübergehend mehr ArbeiterInnen in Rente gehen als bisher, und unter der Bedingung, dass das Rentenalter 60 im LMV geregelt wird.

Ein «Angebot», auf das der SBV bisher nicht eingestiegen ist. Zu Wort meldete sich stattdessen die Implenia, die grössten Baufirma der Schweiz. Zu Beginn der «Protesttage» am 9. November rief sie die «Sozialpartner» öffentlich zu «konstruktiven Gesprächen» auf. Bereits in der Woche zuvor hatte die Unia-Zeitung «work» Auszüge aus einem internen Implenia-Dokument veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass Verhandlungen «dringend aufgenommen werden» sollen, weil «Stabilität und sozialer Frieden», wie sie der LMV garantiere, ein entschiedener «Standortvorteil der Schweiz» seien.

Streiks in Aussicht

Die Implenia möchte den Burgfrieden zwischen den Sozialpartnern gewahrt sehen. In Gefahr war er, seit im Jahr 2002 mit 15 000 beteiligten ArbeiterInnen der grösste Streik der jüngsten Geschichte stattfand und das Rentenalter 60 durchgesetzt wurde, nur noch einmal. Nämlich 2013 bei den letzten LMV-Verhandlungen. Damals forderten die Gewerkschaften, dass der Gesundheitsschutz, der auch heute wieder Thema ist, in den Vertrag Eingang findet. Als sich die Baumeister dagegen stellten, drohte die Unia mit Ausständen. Die BauarbeiterInnen standen bereits zum Streik bereit, als die beiden Gewerkschaften Unia und Syna kurzerhand doch noch nachgaben und einen LMV nach dem Gusto der BaumeisterInnen unterschrieben.

Doch dieses Mal, so scheint es zumindest, will man von Gewerkschaftsseite keine derartigen Zugeständnisse mehr machen. Einem LMV werde nicht zugestimmt, solange die Rente mit 60 nicht gesichert sei, bekräftigte Nico Lutz jüngst. Und die ArbeiterInnen seien bereit zu kämpfen. Komme es bis Ende Jahr zu keiner Einigung, sei mit Streiks zu rechnen.

Aus dem vorwärts vom 21. November 2015. Unterstütze uns mit einem Abo!

Die Unia kämpft gegen Uber

uberWährend mehr als einer Stunde konnte man am Basler Bahnhof SBB kein Taxi bekommen. Etwa 100 TaxifahrerInnen beteiligten sich am 30. September an der Protestaktion, die von der Unia organisiert wurde und auf die Kampagne «Uber verbieten» aufmerksam machen sollte. Die TaxifahrerInnen sind wütend. Das Transportunternehmen Uber vermasselt ihnen das Geschäft. In Zürich klagen sie bereits über 40 Prozent weniger Verdienst und auch in Basel, wo bloss wenige Dutzend Uber-FahrerInnen tätig sind, seien «klare Umsatzeinbussen» spürbar.

Uber ist ein Unternehmen, das über eine App auf Mobiltelefonen scheinbar bloss Transportmöglichkeiten vermittelt. Der Erfolg des Konzerns rührt in erster Linie daher, dass er alle seine Kosten und Verantwortungen auslagern kann. Das Unternehmen beschäftigt selber nur wenig Angestellte, die App ersetzt eine Vermittlungszentrale. Es verfügt über keine eigenen Fahrzeuge und muss daher auch nicht für deren Versicherung aufkommen. Den Verschleiss und das Benzin bezahlen die FahrerInnen aus eigener Tasche und für das Versicherungsrisiko haften sie selbst. Den Gewinn investiert Uber in geschickte Kommunikation, PR und Lobbying. Doch Uber funktioniert wie jedes Taxiunternehmen. Im Basler Taxigesetz steht folgende Definition: «Das Taxi dient dem gewerbsmässigen Transport von Personen und Waren gegen ein in der Tarifverordnung festgesetztes Entgelt ohne festen Fahrplan oder feste Linienführung.» Uber müsste also wie ein Taxi behandelt werden. Der zuständige Unia-Sekretär Roman Künzler drückt es so aus: «Es ist nicht relevant, wie man eine Dienstleistung oder das Fahrzeug nennt, sondern welche Funktion es ausübt. Und dies ist eben der Transport von Personen von A nach B gegen Entgelt. Daher ist Uber eigentlich ein Taxi und gehört als solches den gleichen Regulierungen unterworfen.»

Recht auf Mobilität

Uber verstösst mit seinen Strukturen gegen etliche gesetzliche Verordnungen. Verschiedene Punkte stossen der Unia besonders übel auf: Für Taxidienstleistungen ist der Taxameter in der Stadt Basel Pflicht. Uber müsste also wie alle Taxis einen solchen mitführen. Stattdessen berechnet das Uber-App den Fahrpreis einerseits nach gefahrenen Kilometern, andererseits nach der Fahrzeit. Dieser Verstoss gegen die Tarifordnung müsste laut Unia geahndet werden. Uber verwendet das System Uber Surge Pricing, welches mittels Algorithmen unter Einbezug der Marktlage einen «optimalen» Preis berechnet. Mit dieser Preisstrategie verlangt Uber zum Teil ein Vielfaches seiner eigenen Preise. Dies ist ein klarer Verstoss gegen die Tarifordnung und die festgelegten Höchsttarife. Es gibt viele gut dokumentierte Fälle, bei denen Uber völlig überrissene Preise verlangte, beispielsweise während Halloween in den USA. «Gerade die festgelegten Tarife sind Teil eines öffentlichen Angebots auf den Taximärkten weltweit. Jeder soll ein Recht auf Mobilität zu einem garantierten Preis haben. Uber hebelt dieses Prinzip aus», schreibt die Unia.

Uber verbieten!

Auch die schlechten Arbeitsrechte der Uber FahrerInnen stellen für die Gewerkschaft ein Problem dar. Es gibt keine festen Arbeitsverträge. Uber zahlt keine AHV, keine Pensionskasse. Es gibt kein regelmässiges Einkommen, die Verfügbarkeit gilt potenziell rund um die Uhr, um auf ein ausreichendes Gehalt Ende Monat zu kommen. In Kalifornien wurde ein erster Gerichtsfall gegen Uber gewonnen, in dem das Gericht feststellte, dass Uber Arbeitgeberin sei und Sozialleistungen zu entrichten habe. Im Kanton Genf und Waadt und in mehreren Ländern wie Thailand und Spanien ist der Dienst mittlerweile bereits verboten worden. Die Unia fordert, dass die ganze Schweiz nachzieht. Als ersten Schritt tritt sie für ein Nein zum neuen Taxigesetz in Basel ein, worüber am 15. November abgestimmt wird und das Uber «explizit freie Fahrt» gewähren würde.

mehr Infos auf: www.stoppuber.ch

 

Aus der Printausgabe vom 9. Oktober 2015. Unterstütze uns mit einem Abo

Keine Rentenerhöhung

0029_147Die zuständige Kommission des Ständerats lehnt die «AHVplus» Initiative des Gewerkschaftsbundes ab. Wie immer, wenn es um die AHV geht, wird der klare Verfassungsauftrag missachtet. Ein Verfassungsauftrag, der nur mit einem radikalen Wechsel erfüllt werden kann. «Die sozialpolitische Kommission des Ständerats nimmt die Sorgen vieler Rentnerinnen und Rentner nicht ernst und lehnt eine dringend nötige Rentenerhöhung, so wie sie die Initiative «AHVplus» vorschlägt, sang- und klanglos ab», schreibt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) in seiner Medienmitteilung von 26. März 2015. Selbst 116 Franken im Monat mehr für RentnerInnen mit einer Minimalrente von monatlich 1160 Franken sind der Kommission zu viel. Bei einer Maximalrente von derzeit 2320 Franken wären es 232 Franken und bei einer vollen Ehepaarrente würde der Zuschlag 348 Franken betragen. Die «AHVplus»-Initiative des SGB verlangt eine Erhöhung von zehn Prozent der aktuellen AHV-Renten und wurde am 17. Dezember 2013 mit über 112000 Unterschriften eingereicht.

Weit, weit weg!

Es ist bemerkenswert, wie die Kommission des Ständerats auf die Verfassung spuckt. Denn diese schreibt vor, dass die Renten der AHV und der Pensionskasse zusammen die «Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise» gewährleisten müssen. Für viele Leute ist dieses Verfassungsrecht ein schlechter Witz, ein Hohn. 185 800 RentnerInnen beziehen Ergänzungsleistungen, ihre AHV-Rente und die eventuellen Bezüge aus der Pensionskasse reichen nicht aus, um die minimalsten Lebensunterhaltskosten zu decken. Gemäss Hochrechnungen von Pro Senectute steigt diese Zahl jedes Jahr um 5000 zusätzliche PensionärInnen an. Ohne die AHV-Zusatzleistungen, die bei der Einführung als vorübergehend bezeichnet wurden, könnten rund 300 000 Personen kaum mehr anständig leben. Nicht zu vergessen sind jene Menschen, die keine Zusatzleistungen beziehen, da sie den Anspruch darauf nicht erheben und dies oft, weil sie ihr Recht dazu gar nicht kennen oder sich schämen. Das alles betrifft nicht nur Menschen, die nach der Pensionierung einzig auf ihre AHV-Rente zählen können, sondern auch viele mit Renten aus der ersten und zweiten Säule. Ein Elektriker etwa, der zuletzt rund 5500 Franken verdiente, muss sich nach seiner Pensionierung mit weniger als 3500 Franken aus erster und zweiter Säule begnügen. Eine Verkäuferin mit einem Monatsgehalt von gerade mal 4000 Franken bekommt eine Rente von 3000 Franken. Weit, weit weg von dem, was die Verfassung garantiert und diese so – zumindest in diesem Punkt – zu einem wertlosen Papierfetzen macht!

PdAS arbeitet an Initiative

Laut SGB würde die vorgeschlagene Rentenerhöhung dem Bund vier Milliarden Franken kosten. Davon wäre gut die Hälfte mit einer nationalen Erbschaftsteuer gedeckt. Weitere 2,2 Milliarden durch die Tabaksteuer, wenn diese direkt in die AHV statt in die Bundeskasse fliessen würde. «Auch Lohnprozente, die seit 1975 nie erhöht worden sind, dürfen kein Tabu sein. 0,6 Lohnprozente würden reichen, um den Mehrbedarf zu decken», rechnet der SGB weiter vor. Die Initiative ist finanzierbar. Ob man sie finanzieren will, ist wie immer eine politische Frage. Als kurzfristige Massnahme macht die SGB-Initiative durchaus Sinn. Doch längerfristig kann auch sie den Verfassungsauftrag nicht erfüllen. Das ist nur mit einem radikalen Wechsel möglich: Die 1. Säule, sprich die AHV, muss gestärkt werden und zwar durch die Überführung der Pensionskasse (2. Säule) in die 1. Säule. Ein Projekt, an dem die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) arbeitet und eine entsprechende Volksinitiative angekündigt hat.

Aus der Printausgabe vom 10. April 2015. Unterstütze uns mit einem Abo

Roche hat’s wohl gewusst

roche logoBereits Anfang Juli gab Roche als Reaktion auf den Druck der Gewerkschaft Unia zu, dass es auf der Baustelle des Roche-Towers am Baseler Rheinufer zu Lohndumping im grossen Stil durch das polnische Subunternehmen Poko-AL gekommen ist. Natürlich gab sich Roche unglaublich bestürzt über den Vorfall. Weiter gestand der Pharmamulti ein, dass Poko-AL den Vorfall mit systematisch gefälschten Dokumenten zu vertuschen versucht habe. Die Unia drängte auf eine verbindliche Auflösung des Missstands und erreichte eine Lohnnachzahlung von insgesamt über 500?000 Franken für die Betroffenen sowie neue, korrekte Arbeitsverträge. Weiter setzt sich die Unia zum Ziel, dass die verbleibenden Lohnausstände schnellstmöglich beglichen werden.

Den Lohndumpingfall beim Roche-Tower schätzt die Unia als «typisch im Konstrukt, aber bemerkenswert in der Höhe der offenen Lohnforderungen» ein. Am Ende einer Subunternehmer-Kette stehe eine Gruppe Fassadenbauer, die statt den im Gesamtarbeitsvertrag vorgesehenen Löhnen nur noch etwas mehr als netto 12 Franken pro Stunde inklusive Ferien, dem Anteil des 13. Monatslohns, Spesen etc. erhielten. Dieser Betrag ist knapp drei Mal weniger als den Arbeitern vom Gesetz her zusteht. Für die Zeit seit Arbeitsbeginn im August 2013 berechnet die Unia einen Betrag von 1 Million Franken, der den Arbeitern insgesamt zu wenig ausbezahlt wurde. Die Unia geht von 27 betroffenen Arbeitern aus.

Zwei Arbeiter in einem Bett

In einem «10vor10»-Beitrag wurde ein polnischer Fassadenarbeiter porträtiert, der bald zum vierten Mal Vater wird und darum diesen Job auf der Roche-Baustelle angenommen hat. Er wohnt in einer Wohnung mit fünf anderen Arbeitern, schläft im Bett mit einem weiteren Arbeiter, arbeitet jeden Tag zwölf Stunden – bis zu 70 in der Woche – und erhält dafür 12 Franken pro Stunde, ohne Zuschläge für Feiertage oder Wochenendarbeit. Laut Gesamtarbeitsvertrag wären 26 Franken plus Zuschläge vorgeschrieben. Als auf der Baustelle eine Kontrolle durch die Behörden stattfand, hatte der Kontrolleur keinen Dolmetscher dabei und konnte nur mit dem Vorarbeiter sprechen. Dieser gab natürlich an, dass die Arbeiter den gesetzmässigen Lohn von 26 Franken bezahlt bekommen. Darum sieht es den Daten des Arbeitsamts zufolge danach aus, als wäre auf der Baustelle alles mit rechten Dingen zu und her gegangen.

Als die Unia den Fall publik machte, sah es zuerst nicht danach aus, als wäre von seiten der beteiligten Firmen ein Entgegenkommen zu erwarten. Es wurde weitergearbeitet, als wäre nichts geschehen. Die unzufriedenen Arbeiter der Firma Poko-AL wurden unter Druck gesetzt. Als einige von ihnen die Schnauze voll hatten, reichten sie Anzeige wegen Nötigung und Betrug ein und gingen in den Streik – erst danach kam die Reaktion von Roche. Allerdings schob Roche implizit den Subunternehmen die Schuld in die Schuhe.

Dass Roche von den unzumutbaren Arbeitsbedingungen nichts gewusst hat, ist jedoch unwahrscheinlich. Das Pharma-unter-nehmen übernahm selbst die Bauherrschaft, statt ein Bauunternehmen damit zu beauftragen. Zudem wurde die polnische Firma Poko-AL, die die polnischen Arbeiter anstellte, von einer deutschen Fassadenbaufirma beauftragt, die wiederum direkt Roche unterstellt ist. Die Anstellungsverhältnisse auf der Baustelle sind also keineswegs unübersichtlich.

Zwar hat sich die Unia für die Arbeiter gewehrt, die Art und Weise, wie von seiten der Gewerkschaft über den Vorfall gesprochen wird, zeugt jedoch nicht von einer konfrontativen Haltung derselben. Ein Gewerkschaftsfunktionär zeigte sich etwa erstaunt, dass ein Unternehmen wie Roche auf dieser «Vorzeigebaustelle» einem solchen Fall von Lohndumping nicht früher nachgegangen sei – als würde es sich hier nur um ein Versehen eines im Grunde vorbildlichen Unternehmens handeln.

Aus dem vorwärts vom 18. Juli 2014 – unterstütze uns mit einem Abo

 

 

 

 

NZZ angezeigt!

Am 13. Mai 2014 haben impressum und syndicom die NZZ-Mediengruppe beim Arbeitsinspektorat angezeigt. Sie werfen ihr vor, das Arbeitsgesetz zu verletzen und den  Gesundheitsschutz gegenüber ihren Journalistinnen und Journalisten zu vernachlässigen. Insbesondere wird bei den Medienschaffenden der NZZ die Arbeitszeit nicht korrekt erfasst. Eine vereinfachte Zeiterfassung wäre – soweit gesetzeskonform – zwar branchengerechter, könnte aber nur zusammen mit einem Gesamtarbeitsvertrag ihren Zweck erfüllen.

Wie bereits am 13. Januar und am 13. Februar wurde ein Medienunternehmen wegen mutmasslicher Verletzung des Arbeitsgesetzes angezeigt. Dieses Mal richtet sich die Anzeige von impressum und syndicom gegen die AG für die Neue Zürcher Zeitung. Auch hier wird gemäss den Informationen, die den Organisationen vorliegen, der gesetzlich vorgeschriebene Gesundheitsschutz vernachlässigt. Regelmässig werden Redaktionsmitarbeitenden Aufgaben übertragen, die innerhalb der regulären Arbeitszeit nicht erledigt werden können. Mangels gesetzeskonformer Arbeitszeiterfassung wird eine geregelte Kompensation oft verunmöglicht. Die Überarbeitung gefährdet die Gesundheit der Mitarbeitenden.

impressum und syndicom unterstreichen, dass sie die Probleme lieber auf  sozialpartnerschaftlichem Weg lösen würden, als über eine Anzeige. In den bald 10 Jahren des vertragslosen Zustands zeigten sich aber weder die einzelnen Deutschschweizer Medienunternehmen noch der Verband Schweizer Medien bereit, wieder einen Gesamtarbeitsvertrag abzuschliessen.

Die Organisationen der Journalistinnen und Journalisten betonen, dass eine vereinfachte Zeiterfassung der Arbeitsweise der meisten Kolleginnen und Kollegen entsprechen würde. Sie fordern keine Rückkehr zu den industriellen Stempeluhren. Eine vereinfachte Zeiterfassung kann in der Medienbranche das Ziel des Gesundheitsschutzes aber nur erfüllen, wenn Probleme mit der Arbeitszeit über eine verbindliche Sozialpartnerschaft erkannt und geregelt werden können. Das ist momentan nicht der Fall.

Die Journalistenorganisationen sind bereit, mit dem Verlegerverband oder mit einzelnen Medienunternehmen in Verhandlungen über neue Gesamtarbeitsverträge zu treten.

syndicom – Gewerkschaft Medien und Kommunikation

impressum – die Schweizer JournalistInnen

Ungenügend!

40b1798b4dWenn der Bundesrat sich mit Lohnschutzmassnahmen befasst, können in der Regel keine grossen Fortschritte erwartet werden. So war es auch am 26. März, als die Landesregierung ihre Beschlüsse über die so genannten «flankierenden Massnahmen» bekannt gab. Es sind dies jene Bestimmungen, die vor Lohndumping schützen sollten und der SVP sauer aufstossen.

«Der Bundesrat hat die Chance verpasst, den Lohn- und Arbeitsschutz in der Schweiz entscheidend zu verstärken und somit auch die Lehren aus der Abstimmungsniederlage zu ziehen», schreibt die Gewerkschaft Unia in ihrer Stellungnahme. Was die Unia andeutet, ist in der Medienmitteilung des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) ausführlicher zu lesen: «Das Abstimmungsresultat vom 9. Februar zur SVP-Zuwanderungsinitiative ist Ausdruck einer weit verbreiteten ­Sorge um Löhne, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze. Deshalb muss der Lohnschutz ausgebaut werden.» Und der SGB tut gut daran, eine zwar weit verbreitete aber ebenso falsche Vorstellung aus der Welt zu schaffen: «Kontingente bringen nicht mehr Lohnschutz. Die Erfahrungen mit dem früheren Kontingentssystem zeigen, dass damals der Lohnschutz völlig ungenügend war und deshalb in zahlreichen Sektoren eine Tieflohnpolitik betrieben werden konnte.» Die Tausenden von Saisoniers, die über Jahrzehnte wie Zitronen ausgepresst wurden, lassen grüssen.

Grosse Lücken sind noch offen

Zurück in die Gegenwart: Der Bundesrat schlägt vor, in Branchen mit Lohndumping einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) auf Antrag der Vertragsparteien erleichtert allgemeinverbindlich zu erklären. Zudem ist der Bundesrat bereit, die Sanktionen zu verschärfen (Erhöhung der Busse von heute maximal 5000 auf 30?000 Franken) und die Kontrolltätigkeit in den Grenzregionen zu erhöhen. «Dies sind Schritte in die richtige Richtung, genügen aber nicht», schreibt die Unia, denn der Bundesrat lässt grosse Lücken offen. Erstens dürfen Firmen oder Scheinselbstständige weiterhin auch bei offensichtlichen Verletzungen der Mindestarbeitsbedingungen ungehindert weiterarbeiten. «Nach Abschluss der Arbeiten können sich aber viele Firmen – insbesondere Subunternehmer – den Sanktionen entziehen und kommen so ungeschoren davon», hält die Unia diesbezüglich fest. Zweitens gibt es im Gesetz nach wie vor kaum eine Möglichkeit, die in vielen GAV geforderten Kautionen durchzusetzen. Ohne Kaution fehlt oft die Möglichkeit, allfällige Bussen einzukassieren. Natürlich wird so die Durchsetzung der Mindestarbeitsbedingungen erschwert. Drittens ist eine wirksame Kontrolle der Mindestarbeitsbedingungen nur möglich, wenn die Vertragsparteien vor Ort präsent sein können. «Dies müsste im Gesetz ausdrücklich festgehalten sein», fordert daher die Unia. Und viertens bleiben die Arbeitnehmenden, die sich gegen Lohndumping zur Wehr setzten, weiterhin völlig ungenügend gegen Entlassung geschützt. Diese Tatsache sagt vieles – wenn nicht alles – über die Beschlüsse der Regierung. Unsinnig und unverständlich?? Zum Schluss ein Wort zur SVP, die einmal mehr ihr wahres Gesicht zeigt. Die zaghaften und ungenügenden Massnahmen des Bundesrats in Sachen flankierenden Massnahmen definiert die Partei als «unsinnig und unverständlich». Der angebliche Schutz der Schweizer Heimat und der hiesigen Werten hört immer dort auf, wo es um die Rechte der ArbeitnehmerInnen im ach so geliebten Heimatland geht. Ehrlicher und korrekter wäre es, wenn die SVP das V für Volk mit einem W für Wirtschaft ersetzen würde. Aber eben, mit Ehrlichkeit und Korrektheit lässt sich das Volk nicht blenden und es können keine Wahlen und Abstimmungen gewonnen werden. Proletarier aller Länder, vereinigt euch!

Gestreikt und Entlassen

providence_streikWir veröffentlichen hier den übersetzten Aufruf der ehemaligen Streikenden des Krankenhauses «?La Providence?» aus Neuenburg zur Solidaritätsdemonstration gegen missbräuchliche und gewerkschaftsfeindliche Entlassungen am 1. Juni in Genf ab.

Die Geschichte des Streiks im Neuenburger Krankenhaus «La Providence» ist schlicht unglaublich. Weil sie sich für den Erhalt des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) «santé 21» eingesetzt haben, wurden 22 Streikende am 4. Februar 2013 mit sofortiger Wirkung entlassen. Wie kann ein Krankenhaus, finanziert durch unsere Steuern, von einem Tag auf den Anderen entscheiden, den GAV nicht mehr einhalten zu wollen und diejenigen zu entlassen, die sich dagegen wehren – und all dies mit der Unterstützung des Neuenburger Regierungsrates?? Genau dies findet heute in der Schweiz statt!

Arroganter Käufer, vom Regierungsrat unterstützt

Bei der Ankündigung des Kaufs des Krankenhauses «La Providence» im Frühjahr 2012 hat die private Gruppe «Genolier» gefordert, dass der GAV «santé 21» aufgekündigt wird. Es handelt sich jedoch um den Gesamtarbeitsvertrag, der für alle sub-ven-tio-nier-ten Institutionen des Kantons gilt. Eine Verordnung des Regierungsrates selbst legt fest, dass der GAV «santé 21» respektiert werden muss, um einen öffentlichen Auftrag im Gesundheitswesen zu erhalten. Komischerweise denkt der Regierungsrat jedoch, für «Genolier» könne eine Ausnahme gemacht werden. Warum??

Im Herbst 2012 hat der Regierungsrat mit den Beschäftigten des Krankenhauses während dreier Monate eine «falsche» Schlichtung geführt, um sie daran zu hindern, in den Streik zu treten (ein Streik während einer Phase der Schlichtung wird als «illegal» bezeichnet). Trotz Versprechungen hat der Regierungsrat nach drei Monaten keine Lösung vorgeschlagen. Warum??

Im Dezember 2012 hat der Regierungsrat eine Motion verabschieden, die «Genolier» zwingen sollte, den GAV einzuhalten. Wie bei der Verordnung hat der Regierungsrat jedoch auch diese Mo-tion nicht umgesetzt. Warum??

Wir müssen feststellen, dass in dieser Geschichte die politischen Behörden des Kantons sich mit einer privaten Gruppe geeinigt haben, einen GAV zu zerschlagen und somit all diejenigen zu entlassen, die sich dagegen wehren.

22 WiderstandskämpferInnen

Trotz ständigen Drohungen von Seiten des Unternehmens, trotz Kompromissen des Neuenburger Regierungsrates, trotz Räumung des Streikpostens durch die Polizei während der Weihnachtsfeier, trotz fristloser Entlassung, haben sich 22 Angestellte gewehrt und fordern heute noch die Einhaltung des GAV «santé 21» von allen Institutionen, die einen öffentlichen Auftrag im Gesundheitswesen erhalten, und den Respekt der gewerkschaftlichen Rechte durch die Widerrufung der illegalen Entlassungen, die gegen die Streikenden ausgesprochen wurden.

Ja, es passiert in der Schweiz?!

Diese unglaubliche Geschichte ereignet sich heute in Neuenburg, weil die Schweiz die internationalen Bestimmungen in Sachen Gewerkschaftsrechte nicht respektiert. Die Schweiz hat zwar die Konventionen der ILO (Internationale Arbeitsorganisation) zu den gewerkschaftlichen Freiheiten ratifiziert, der Bund hat jedoch nie ein dem internationalen Recht konformes Gesetz verabschiedet. In einfachen Worten: Wir können streiken, aber wenn uns das Unternehmen entlässt, wird das Gericht es bloss zur Rückzahlung einiger Monatslöhne verurteilen. Die privaten Gruppen schrecken vor nichts zurück, sie machen alles für ihre Profite, sie zerstören die Arbeitsbedingungen und die Dienstleistungen für die Bevölkerung. Wenn wir das Streikrecht verteidigen wollen, dann bleibt uns nichts anderes übrig, als den Bund zu verklagen, bis er das Gesetz ändert. Genau das haben die Gewerkschaften am 10. April vor der ILO gemacht.

Wir laden euch somit ein, an der grossen ­Demonstration für den Respekt der ­gewerkschaftlichen Rechte teilzunehmen.

Samstag, 1. Juni 2013, 14 Uhr, Place du Molard, Genf, Tram 14 Richtung P+R Bernex, Haltestelle Bel-Air, 3 Minuten Fussweg bis zur Place du Molard.

Erste Proteste in der Druckindustrie

sindycomDie Arbeitsbedingungen in der grafischen Industrie sind seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr durch einen GAV abgesichert; es herrscht der vertragslose Zustand. Der Arbeitgeberverband Viscom hat im Dezember 2012 die Vertragsverhandlungen mit den Gewerkschaften syndicom und syna abgebrochen. Etwa 750 Beschäftigte folgten dem Aufruf zu einem Aktionstag am 1. März als erstem öffentlichem Protest gegen diese Situation.

Zwei Ziele bezweckte der Aktionstag vom 1. März: Einerseits untermauerten die Gewerkschaften syndicom und syna ein weiteres Mal ihre Forderung nach einem GAV ohne Abstriche. Weder die von Unternehmerseite geforderte Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit um 2 auf 42 Stunden noch die weitere Senkung der Zuschläge für Nachtarbeit sind die richtige Antwort auf die strukturellen Probleme der grafischen Industrie. Andererseits wurde am 1. März gegen Betriebe protestiert, die die Arbeitsbedingungen schon jetzt verschlechtert haben oder dies beabsichtigen.

Die Gewerkschaften sind sehr zufrieden mit der Beteiligung an den Aktionen in Winterthur, Luzern, Genf, Glovelier und Fribourg. Zwei Versammlungen waren besonders erfolgreich: In Winterthur unterstützten rund 150 Personen die Beschäftigten der Druckerei Ziegler Druck AG, die gegen den von der Geschäftsleitung geplanten, massiven Abbau der Zuschläge kämpfen, der für sie einen Verlust zwischen 500 und 1000 Franken pro Monat bedeuten würde!

Vor der Druckerei St-Paul in Fribourg demonstrierten über 500 Personen für die Wiederinkraftsetzung des GAV und gegen die geplante Schliessung der Zeitungsdruckerei St-Paul per Ende 2014, bei der 50 Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen. Mit einem Protestmarsch wurde dem Verwaltungsrat der Freiburger Nachrichten und dem Regierungsrat des Kantons Freiburg eine Petition mit über 11´500 Unterschriften überreicht, die innert kürzester Zeit von breiten Teilen der Bevölkerung gesammelt worden waren. Die Unterzeichnenden fordern Kanton und FN auf, alles zu tun, um diese Arbeitsplätze zu sichern und die Unabhängigkeit der Freiburger Presse zu gewährleisten.

Mit dem Aktionstag fordern die Gewerkschaften den Unternehmerverband Viscom ein weiteres Mal auf, wieder an den Verhandlungstisch zurückzukehren – der alte GAV soll möglichst rasch ohne Abstriche wieder in Kraft gesetzt werden. syndicom weist darauf hin, dass sich an einer Urabstimmung 95 Prozent der Abstimmenden für Kampfmassnahmen ausgesprochen haben. Weitere Aktionen sind jederzeit möglich.

Quelle und weitere Infos: www.syndicom.ch

Kampfmassnahmen beschlossen!

syndicomDie Information der Gewerkschaft syndicom

Die Verlängerung der Arbeitszeit um 2 Stunden pro Woche und die Senkung der Nachtzuschläge, wie der Unternehmerverband Viscom sie fordert, finden keine Freunde bei den Beschäftigten der grafischen Industrie. In der Urabstimmung über Kampfmassnahmen zur Verteidigung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) der grafischen Industrie vom 13. Februar sagten 95% der Abstimmenden syndicom-Mitglieder der grafischen Industrie Ja zu Kampfmassnahmen. Schon am 26. Januar hatten die Mitglieder der syna an ihrer Branchenkonferenz Print einstimmig Kampfmassnahmen befürwortet.

Nach den klaren Abstimmungsergebnissen halten die Gewerkschaften ihr Kompromissangebot aufrecht, den bisherigen GAV zu verlängern. Diese Lösung kann in den nächsten Monaten grosse Konflikte in der grafischen Industrie vermeiden. Diejenigen Betriebe, die jetzt in der vertragslosen Zeit die Nachtzuschläge senken oder die Arbeitszeit verlängern wollen, müssen nach diesem Ja zu Kampfmassnahmen in einer Periode ohne Friedenspflicht mit gewerkschaftlichen Aktionen rechnen.

Die Gewerkschaften syndicom und syna erwarten vom Viscom, dass er ohne Vorbedingungen an den Verhandlungstisch zurückkehrt und die Provokationen einstellt, die nach dessen letzter Zentralvorstandssitzung vom 1. Februar publiziert wurden. Dort wurden die Betriebe erneut «ermutigt», die Arbeitszeit zu verlängern und die Zuschläge zu senken. Solche Angriffe auf den GAV sind Kampfmassnahmen «von oben», die Arbeitsplätze vernichten und unzumutbare Lohnkürzungen zur Folge hätten. Es mutet deshalb zynisch an, wenn der gleiche Viscom-ZV die Gewerkschaften in einem Brief auffordert, auf Kampfmassnahmen zu verzichten!

Dass die Gewerkschaften und die Beschäftigten der grafischen Industrie Provokationen zu beantworten wissen, haben sie am letzten Sonntag in Basel bewiesen. Die Drucker der Zeitungsdruckerei der Basler Zeitung stellten in der Nacht auf Montag die Maschinen ab und verhinderten den Druck der Basler Zeitung in Basel. Dieser Protest richtete sich gegen eine Geschäftsleitung und die Besitzer einer aus dem Viscom ausgetretenen Druckerei, die in ihrer Arroganz für die Ende März geplante Schliessung des Betriebs keinen Sozialplan eingeplant hatten, der den finanziellen Verhältnissen der Hintermänner Blocher und Tettamanti entsprechen würde.

Die Gewerkschaften sind nach dem Ja zu Kampfmassnahmen bereit, die GAV-Verhandlungen wieder aufzunehmen – oder den GAV gegen Provokateure auf Viscom-Seite in und vor den Betrieben zu verteidigen.

Streik bei der BaZ-Druckerei

293221-bzInformation der Gewerkschaft syndicom:

Seit 23.00 Uhr stehen in Basel die Druckmaschinen still. Heute Nacht wird bei der Zeitungsdrucker AG nichts gedruckt. Betroffen sind eine Teilausgabe der Coopzeitung und die Basler Zeitung (BaZ). Die Streikenden wehren sich gegen die Arroganz der Geschäftsleitung, die den Betrieb per 31. März schliessen will und alle Forderungen sowie ein Alternativprojekt der Belegschaft abgeblockt hat. Das Personal fordert Abgangsentschädigungen, eine Verlängerung der Kündigungsfristen und Sozialplanverhandlungen unter Beizug der Gewerkschaften. Lanciert wurde auch eine Petition mit dem sprechenden Titel: «Liebe Herren, wir lassen uns so nicht abservieren!»

Seit dem 8. Januar ist klar, dass die BaZ-Druckerei «die Zeitungsdrucker» per Ende März 2013 geschlossen wird. Von der Schliessung sind 96 Personen betroffen. Trotz einigen Frühpensionierungen und Stellenangeboten bei Tamedia sowie der Unterbringung der Lernenden bleiben 72 Personen auf der Strasse.
An einer ersten Betriebsversammlung verlangte die Belegschaft am 11. Januar eine Verlängerung der Konsultationsfrist bis zum 22. März 2013, da mögliche Alternativprojekte mehr Zeit zur Ausarbeitung benötigten als die gemäss OR 335f für konkrete Vorschläge zum Erhalt der Arbeitsplätze zur Verfügung gestellten zwei Wochen. Das Personal verlangte ausserdem, dass die Personalkommission bei den Verhandlungen für einen Sozialplan von der Gewerkschaft syndicom begleitet würde, um von deren Erfahrungsschatz profitieren zu können.

Die Basler Zeitung Medien verlängerte die Konsultationsfrist nicht und wollte syndicom nur als Beobachterin an den Sozialplanverhandlungen zulassen. Ohne die Personalkommission auch nur informiert zu haben, liess die Unternehmensleitung dem Amt für Wirtschaft und Arbeit am 22. Januar den ersten Entwurf eines Sozialplans zukommen. Erst am 29. Januar wurde dieses äusserst magere Angebot der Betriebsversammlung vorgelegt. Die Belegschaft antwortete darauf mit ihren eigenen Forderungen:

  • – Verlängerte Kündigungsfristen
  • – Abgangsentschädigungen
  • – Finanzielle Unterstützung für Umschulung oder Aus- und Weiterbildung
  • – Ausgleichzahlungen bei Lohndifferenz
  • – Überbrückungsrenten
  • – Umzugsgeld

Die Unternehmensleitung der Basler Zeitung Medien nahm diese Forderungen mit dem Hinweis entgegen, dass die Basler Gruppe vor dem Konkurs stehe und deshalb kaum Geld für eine Unterstützung der Entlassenen zur Verfügung habe. Dass mit Christoph Blocher und Tito Tettamanti millionenschwere Investoren hinter der Basler Zeitung Medien stehen, war offenbar vergessen gegangen. Am 7. Februar folgte dann die konkreter ausformulierte Antwort, mit der sowohl Abgangsentschädigungen als auch Übergangsrenten rundweg abgelehnt wurden.

Beispiellose Arroganz
Von der beispiellosen Arroganz der Manager zeugte vor allem Rolf Bollmanns Replik, die Druckereiangestellten hätten ja eine 3. Säule einrichten können, um ihre Renten besser abzusichern. Ausserdem könne jeder über sechzig noch Arbeit finden, wenn er wolle, dazu sei er selbst das beste Beispiel…
An der Betriebsversammlung gleichentags wurde einstimmig beschlossen, dass die Belegschaft dem mageren vorliegenden Sozialplan nur unter der Bedingung zustimmt, dass die Arbeitsleistung und Treue der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Abgangsentschädigung von 1000 Franken pro Dienstjahr honoriert wird.

Diese Forderung wurde der Unternehmensleitung mit Frist bis Freitagabend, 8. Februar, 18.00 Uhr, übergeben. Erst nach deren Ablauf liessen die Herren von der Sekretärin ausrichten, dass sie sich dazu erst wieder am Montagabend äussern wollten.
Dieses arrogante Verhalten tolerieren die Zeitungsdrucker nicht mehr. Heute bleiben die Maschinen still. Weder die BaZ und noch die Coopzeitung werden heute Nacht in Basel gedruckt.

Petition: 

Wir gehen nicht ohne Abfindung für Schweiss und Treue. Liebe Herren, wir lassen uns nicht abservieren!
www.syndicom.ch/diezeitungsdrucker

Raubzug stoppen

sgbAm 7. Januar fand in Bern die Jahresmedienkonferenz des SGB statt.

Die Mindestlohn-Initiative wird in die parlamentarische Beratung gelangen. Sie verlangt einen gesetzlichen Mindestlohn von monatlich 4‘000 Franken für eine Vollzeitstelle sowie die Förderung von GAV durch den Bund. Ein solcher Mindestlohn ist bitter nötig: Rund 430‘000 Arbeitnehmende erhalten für einen Vollzeitjob nur einen sogenannten Tieflohn von weniger als 4‘000 Franken pro Monat. 140‘000 Menschen davon verdienen so wenig, obwohl sie über einen Lehrabschluss verfügen. Damit wird das Versprechen nicht eingelöst, dass Menschen mit Lehre von ihrem Lohn leben und eine Familie gründen können müssen.

Während Beschäftigte mit einer Lehre zwischen 2002 bis 2010 einen sinkenden Reallohn hinnehmen mussten, stiegen die Reallöhne der Kader um mehr als 12 Prozent. Und auch die Aktionäre konnten in den letzten Jahren von Milliarden-Steuergeschenken profitieren. Ein gesetzlicher Mindestlohn von 4‘000 Franken sorgt damit für etwas mehr Lohngerechtigkeit, wie SGB-Präsident Paul Rechsteiner vor den Medien ausführte.

Raubzüge auf die AHV-Kasse stoppen

In der Debatte über die Altersvorsorge wird der SGB alle Versuche bekämpfen, die erste Säule schlecht zu reden und zu schwächen. Es geht nicht an, dass der AHV Geld vorenthalten wird, das ihr zusteht. Heute fliessen die Erträge der Tabak- und Alkoholsteuer in die Bundeskasse, statt in die AHV. Dort werden sie mit dem Bundesbeitrag an die AHV verrechnet. Der AHV entgehen so allein 2,5 Mrd. Franken. Insgesamt stünden der AHV jährlich 3 Mrd. Franken mehr zu als ihr heute zufliessen, wie SGB-Chefökonom Daniel Lampart aufzeigte. Stattdessen werden mit dem Geld Steuersenkungen für die Oberschicht und die Unternehmen finanziert. Hier besteht Korrekturbedarf.

Kompensiert werden müssen auch die 300 bis 400 Mio. Franken Einnahmeausfälle, die bei der AHV wegen der Unternehmenssteuerreform II anfallen, da sich Firmenbesitzer heute lieber AHV-freie Dividenden statt AHV-pflichtige Löhne auszahlen. Zudem muss das Parlament den Plan des Bundesrats zurückweisen, die Schulden der IV gegenüber der AHV nur noch mit einem statt zwei Prozent zu verzinsen (Einnahmeausfall für die AHV: 150 Millionen).

„Die Kreise, die sich angeblich um die Finanzen der AHV sorgen, täten besser daran, die AHV vor den Raubzügen zu schützen, denen sie seit Jahr und Tag ausgesetzt ist“, sagte Paul Rechsteiner. Ob die AHV genug Geld hat um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern, ist in erster Linie eine Frage des politischen Willens. Als eines der reichsten Länder der Welt hat die Schweiz die dazu nötigen Ressourcen.

Bessere Renten dank AHVplus

Statt eines Abbaus braucht es bei der AHV vielmehr einen Ausbau. Höhere AHV-Renten sind dringend nötig, da heute viele Menschen im Alter ihr „gewohntes Leben“ nicht mehr „angemessen“ weiterführen können, wie es in der Verfassung vorgeschrieben ist. Die AHV ist die effizienteste und stabilste Säule der Altersvorsorge, wie die für die Sozialpolitik zuständige SGB-Zentralsekretärin Doris Bianchi ausführte. Deshalb will der SGB die AHV ausbauen. Dazu startet der SGB im Frühling die Volksinitiative AHVplus. Ziel ist es, auf den AHV-Renten einen Zuschlag von 10 Prozent zu gewähren.

Quelle, weitere Infos und Redebeiträge unter www.sgb.ch

Arbeitskampf bei Lonza

Die Geschäftsleitung der Lonza hat am 31.Oktober anlässlich einer Sozialpartnerinformation den Abbau von 395 Stellen in Visp angekündet. Mit anderen Worten: Jede siebte Stelle in Visp wird den übertriebenen Renditezielen des Managements geopfert. Rund 200 Lonza-Beschäftigte haben am 1.November  an zwei Betriebsversammlungen in Visp das weitere Vorgehen gegen die angekündigte Massenentlassung beschlossen. Die Walliser Staatsratspräsidentin Esther Waeber-Kalbermatten (SP) und der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements, Staatsrat Jean-Michel Cina (CVP), sicherten dabei der Belegschaft ihre volle Unterstützung zu

Die Arbeitnehmenden der Lonza akzeptieren den gestern angekündigten brutalen Abbau von einem Siebtel der Stellen in Visp nicht. Die versammelten Lonza-Beschäftigten verabschiedeten gestern Abend einstimmig eine Resolution mit vier zentralen Forderungspunkten:

– Rücknahme des geplanten Abbaus, keine Entlassungen und keine Druckversuche gegenüber der Belegschaft.

– Eine vernünftige Konsultationsfrist bis Ende Februar 2013, damit die Belegschaft und ihre Gewerkschaften Alternativvorschläge ausarbeiten können.

– Offene und transparente Information der Sozialpartner über alle relevanten Unternehmensdaten.

– Einsetzen einer Task Force unter der Leitung des zuständigen Staatsrates und unter Einbezug der Gemeinde Visp, der Lonza und der Sozialpartner.

Für den Fall das das Lonza-Management diese Forderungen nicht erfüllt, kündigten die Versammlungsteilnehmer einstimmig einen Warnstreik an. Die an einer der Versammlungen anwesenden Staatsräte Esther Waeber-Kalbermatten und Jean-Michel Cina sicherten den Beschäftigten ihre volle Unterstützung zu. Der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements Cina unterstütze die Bildung einer Taskforce unter Einbezug der Sozialpartner. Klar ist, dass sich auch die Lonza daran beteiligen muss. Cina verlangte weiter eine massive Verlängerung der — von Lonza gestern auf mickrige zwei Wochen anberaumte — Konsultationsfrist, damit ein gesetzeskonformes Verfahren durchgeführt werden kann.

Belegschaft hat genug von immer neuen Abbaumassnahmen

Bereits in den vergangenen Jahren mussten die Arbeitnehmenden der Lonza mehrfach harte Sparmassnahmen der Firma hinnehmen, zuletzt den Abbau von 190 Stellen im Jahr 2010 und im vergangenen Jahr eine Arbeitszeiterhöhung um 1,5 Stunden. Und jetzt kündigt das Management schon wieder neue, harte Einschnitte an, bevor die Vereinbarung über Arbeitszeiterhöhung, welche auch ein Kündigungsverbot beinhaltet, Ende Febuar 2013 ausläuft. So verstösst das Lonza-Management gegen Treu und Glauben und tritt die Sozialpartnerschaft mit Füssen. Das lässt sich die Belegschaft nicht weiter gefallen.

Unterstützungskomitee gebildet

Mit Unterstützung der Unia und der Syna bildet die Belegschaft nun Arbeitsgruppen, die im Rahmen des Konsultationsverfahrens Vorschläge erarbeiten wird, wie Kündigungen vermieden werden können. Zudem bildet sich unter der Führung der beiden alt-Staatsräte Thomas Burgener (SP, Unia-Mitglied) und Wilhelm Schnyder (CVP, Syna-Mitglied) ein überparteiliches Unterstützungskomitee für die kämpfende Lonza-Belegschaft. Mit einer Petition, die ebenfalls gestern an den Versammlungen verabschiedet und lanciert wurde, wollen die Arbeitnehmenden und das Unterstützungskomitee die breite Bevölkerung mobilisieren.

Klicke hier für die Petition: Unterschreiben und einschicken!

Quelle und weitere aktuelle Infos: www.unia.ch

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