«Das ist doch nicht normal!»

red. Mit einem kurzen Streik erzwangen die ArbeiterInnen des ABB-Betriebs in Genf vom Management, Klarheit über ihre Zukunft zu bekommen: Rund 150 Stellen werden gestrichen. Es laufen noch Gespräche.

Am 31. Oktober habe alle 130 anwesenden ArbeiterInnen von ABB Sécheron SA in Genf während zwei Stunden die Arbeit niedergelegt. Es gingen die Gerüchte um, dass 130 bis 180 Arbeitsplätze gefährdet seien, weil der Konzern einen Teil der Produktion auslagern will. Das Personal forderte Erklärungen und Arbeitsplatzgarantien.

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150 bis 200 Entlassungen

sit. Die Printausgabe der «Ostschweiz am Sonntag» stellt ihr Erscheinen ein. Über der Hälfte der VertägerInnen soll gekündigt werden. Im Rahmen einer Protestkundgebung wurden die Vorschläge des Personals eingereicht.

Am 19. September 2017 informierte die Presto Presse-Vertriebs AG die Betriebskommission und die Gewerkschaft Syndicom über die Einstellung der Printausgabe der «Ostschweiz am Sonntag».

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Schlusslicht beim Streik

tai. In der Schweiz wird pro Jahr bloss ein Tag auf tausend Arbeitende gestreikt. Im internationalen Vergleich belegt sie damit einen hinteren Rang. Gewichtiger Grund: das schwache Streikrecht.

Dass die Schweizer Arbeitenden wenig streiken, gilt als allgemein bekannt. Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt nun aber, wie streikfaul die SchweizerInnen wirklich sind: Unter den 22 untersuchten Ländern belegt die Schweiz den drittletzten Platz.

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Eine verpasste Chance?

sit. Der Frust über das Nein zur Altersvorsorge 2020 sitzt bei der Gewerkschaftsführung tief. Man beklagt sich über «linke NeinsagerInnen», die entscheidend zum Nein beigetragen haben. Etwas Selbstkritik wäre angebracht.

«Die Ablehnung der Altersvorsorge 2020 ist in einer sozialen Perspektive ein schmerzhafter Rückschlag. Oder genauer: Eine verpasste grosse Chance für soziale Fortschritte», schreibt Paul Rechsteiner, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), in seiner Stellungnahme gleich nach dem doppelten Nein am 24. September zur AV2020-Reform. Rechsteiner gilt allgemein als einer der Väter der Reform. Er hat sich im Parlament mit Leib und Seele für sie eingesetzt. Seine Enttäuschung ist daher nachvollziehbar. Wenige Tage später beklagt er sich in einem Interview in der Gewerkschaftszeitung «work»: «Ohne linke Neinsager hätten wir gewonnen.»

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Digitalisierung ist gestaltbar

Redaktion. Eine Studie des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) analysiert die Digitalisierung aus gewerkschaftlicher Sicht und zeigt den politischen Handlungsbedarf auf. Gefordert wird eine soziale Digitalisierung, die den Menschen nützt.

Die «Digitalisierung» in der Arbeitswelt ist momentan in aller Munde. Viele Leute denken dabei an den verstärkten Einsatz von Computern und Robotern in den Firmen. Oder an die Vergabe von Jobs und Aufträgen über Internetplattformen. Aber auch die Verlagerung von Büroarbeitsplätzen ins Ausland, das Wachstum des Internethandels oder die Verschiebung von Print- zu Onlinewerbung hängt mit der Digitalisierung zusammen.

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Zahltag!

sit. Im Bauhauptgewerbe stehen die Lohnverhandlungen an. Die Branche boomt seit Jahren, doch bei den Löhnen der BauarbeiterInnen herrscht seit drei Jahren Stillstand. Nun fordert die Gewerkschaft Unia eine Lohnerhöhung und ruft zu zwei Grossdemonstrationen auf.

«Die Bauarbeiter der Deutschschweiz treffen sich am 21. Oktober für eine Kundgebung in Olten. Je mehr Leute wir sind, desto mehr bewegen wir. Kommt zahlreich, bringt eure Kollegen, Freundinnen, Familie und alle Interessierten mit!» So lautet der Aufruf der Gewerkschaft Unia. Nach drei Jahren Stillstand in Sachen Lohnerhöhung für die ArbeiterInnen des Bauhauptgewerbes soll endlich «Zahltag» sein.

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Kantone können Mindestlöhne festlegen

Eine gute Nachricht aus Lausanne: Das Bundesgericht hat entschieden, dass im Kanton Neuenburg ein gesetzlicher Mindestlohn in Kraft treten kann. Das oberste Gericht des Landes hat mit Urteil vom 21. Juli 2017 eine Beschwerde von verschiedenen Neuenburger Arbeitgebervereinigungen gegen das entsprechende Gesetz abgewiesen. Dieses Gesetz sieht einen kantonalen Mindestlohn von 20 Franken pro Stunde vor. Es ist von der Neuenburger Legislative 2014 verabschiedet worden – im Anschluss an eine 2011 von den Stimmberechtigten angenommene Volksinitiative, welche die Einführung eines kantonalen Mindestlohnes verlangt hatte. Wegen der Beschwerde konnte es bisher nicht in Kraft treten.
 
Das Bundesgericht hält ausdrücklich fest, dass die Kantone Mindestlöhne erlassen dürfen. Wörtlich heisst es: «Abzuweisen ist auch der Einwand der Beschwerdeführer, dass das Bundesrecht den Kantonen keinen Platz für die Festlegung von Minimalsalären lasse.» «Unter dem Blickwinkel des Grundsatzes der Wirtschaftsfreiheit» dürften die Kantone sozialpolitische Massnahmen erlassen. Das Neuenburger Gesetz mit den vorgeschriebenen 20 Franken pro Stunde sei ein Mittel zur Bekämpfung der Armut und damit sozialpolitisch begründet.
 
Die Gewerkschaften begrüssen dieses Urteil des höchsten Gerichtes. Damit tritt nun nach den langen Auseinandersetzungen das Gesetz in Neuenburg endlich in Kraft. Zudem macht der Entscheid den Weg frei, um Hungerlöhne auf kantonaler Ebene zu bekämpfen. Dabei ist nun der Mindestwert von 20 Franken pro Stunde gesetzt.

Bombastische Entlassungswelle

tai. Der Konzern Bombardier, der in der Schweiz Züge produziert, hat angekündigt, 650 Stellen zu streichen. Weltweit verlieren Tausende Mitarbeitende ihren Lebensunterhalt. Gleichzeitig will das Grossunternehmen das Salär seiner ManagerInnen erhöhen.

In der Schweiz streicht der kanadische Zughersteller Bombardier die Hälfte aller Stellen: Von insgesamt 1300 Arbeitsplätzen werden 650 wegfallen. Betroffen sind alle Standorte in der Schweiz, vor allem das waadtländische Villeneuve mit 550 Stellen und Zürich mit 100 Stellen. Entlassen werden mehrheitlich ArbeiterInnen in prekären Arbeitsverhältnissen, die mit Temporär-Verträgen über Personalvermittlungsfirmen bei Bombardier arbeiteten. Im Betrieb in Villeneuve gibt es 3,5-mal mehr Temporäre als Festangestellte. Von den ChefInnen werden Zeitarbeitende regelmässig für Lohn- und Sozialdumping missbraucht.

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Streik für einen Tag

Redaktion. Die ArbeiterInnen von Thermo Fisher streikten im April bereits gegen die Auslagerung ihrer Arbeitsplätze. Nun sind sie erneut für einen Tag in den Ausstand getreten, nachdem die Verhandlungen abgebrochen wurden.

Mit einem sechstägigen Streik hatte die Belegschaft des Industrieunternehmens Thermo Fisher Mitte April gegen die Auslagerung von Arbeitsplätzen protestiert und die Geschäftsleitung an den Verhandlungstisch gezwungen. Die Verhandlungen wurde abgebrochen. Der US-Konzern zeigte keinerlei Willen, möglichst viele Arbeitsplätze in Ecublens zu erhalten. Er war lediglich zu einer lächerlichen Reduktion der auszulagernden Arbeitsplätze von ursprünglich 106 (von insgesamt 165) auf 95 bereit.

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Streik auf dem Lago Maggiore

sit. Seit dem 25. Juni stehen die Schiffe auf der Schweizer Seite des Langensees still. Die 34 Angestellten der Navigazione Lago Maggiore (NLM) haben ihre Arbeit niedergelegt, nachdem allen per Ende 2017 gekündigt wurde. Grund ist eine grossangelegte Neustrukturierung der Tessiner Schifffahrt.

Nix mehr mit Schiff ahoi. Die ArbeiterInnen der NLM streiken als Antwort auf ihre Entlassung. «Sie kämpfen, um ihre Rechte und Würde zu wahren. Sie kämpfen gemeinsam und entschlossen für ihre Zukunft», erklärt Angelo Stroppini vom SEV, der Gewerkschaft des Transportpersonals. Ein Betroffener bring die Situation der Streikenden ganz einfach auf den Punkt: «Das einzig Sichere für uns ist der Stellenverlust!» Viele von ihnen sind bereits über 50 Jahre alt. Ihre Zukunft steht auf dem Spiel, mehr noch: «Das ist nicht irgend ein Job, das ist unser Leben», gibt ein Kapitän der Zeitung «work» zu Protokoll. Schon sein Vater arbeitete auf dem Schiff. Bereits als kleiner Bub fuhr der heutige Capitano mit seinem Vater mit und seit er 16 ist, kennt er nichts anderes. Nun soll Schluss sein.

Auf Kosten der Angestellten
Grund der Kündigung ist eine Neustrukturierung der Tessiner Schifffahrt. Angebliches Ziel dabei ist, die «Qualität der Leistung» zu erhöhen. Die NLM ist ein italienischer Staatsbetrieb und will anscheinend die Strecke auf dem Lago Maggiore nicht mehr alleine betreiben. So sieht die anfangs Jahr erneuerte Konzession des Bundes eine Zusammenarbeit zwischen der NLM und der privaten Luganersee-Schifffahrtsgesellschaft (Società Navigazione del Lago di Lugano, SNL) vor. NLM und SNL haben vor Kurzem mitgeteilt, dass ein «Konsortium» geplant sei. Man wolle so «das Angebot an Schiffsverbindungen auf den Seen dank der Kompetenz beider Unternehmungen und dank der Nutzung von Synergien verbessern und optimieren», ist auf der Medienmitteilung zu lesen. Eine eingesetzte Arbeitsgruppe brütet seit mehreren Wochen am Plan. Die «Sozialpartner» wurden darüber nicht informiert. Das betroffene Personal natürlich auch nicht, stattdessen wurde den 34 NLM-ArbeiterInnen der Blaue Brief nach Hause geschickt. Die SNL ihrerseits hatte bereits im April 2016 den Gewerkschaften SEV und Syna mitgeteilt, dass sie den seit 2006 geltenden Gesamtarbeitsvertrag (GAV) per Ende 2016 kündigen werde. Ende Januar 2017 begannen die Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften und der SNL. «Diese waren offen und konstruktiv und führten bis Mitte März sehr nahe an einen Abschluss heran. Doch dann rief die Direktion das Personal zusammen und teilte ihm mit, die Anstellungsbedingungen neu nur noch in einem Firmenreglement festlegen zu wollen», informiert der SEV auf seiner Homepage dazu.
Klar wird der Grund der Entlassungen und der Kündigung des GAVs, wenn man weiss, dass die Löhne bei der NLM um mehr als 1000 Franken im Monat höher sind als jene bei der SLM. Und da die NLM privatisiert werden soll, benutzt das neue «Konsortium» diese Möglichkeit, die Löhne und die Arbeitsbedingungen aller SeematrosInnen im Tessin zu verschlechtern. Es ist das klassische Vorgehen bei Privatisierungen im neoliberalen Sinn und Zweck.

Klare Forderungen … 
Unterstützt von den Gewerkschaften hatten die Streikenden bereits vor dem Beginn des Arbeitskampfes Kontakt aufgenommen und Gespräche mit der Direktion der NLM, der Tessiner Regierung und dem Bundesamt für Verkehr geführt. Am Montag, 25. Juni fand dann ein erneutes Treffen mit den Regierungsräten Manuele Bertoli (SP) und Claudio Zali (Lega dei Ticinesi) statt. Wie es zu erwarten war, führten die Gespräche zu keinen Ergebnissen. Die streikenden ArbeiterInnen sind vom Treffen bitter enttäuscht. «Wir suchen eine angemessene und dauerhafte Lösung», sagte Manuele Bertoli, SP-Regierungsrat. Die Frage ist nur, für wen die Lösung angemessen sein soll. So sagte der SP-Mann den Streikenden, sie sollen sich «beruhigen», denn das neue Konsortium «werde es schon richten». Es ist beschämend, mit welcher Arroganz, welchem Unverständnis und Desinteresse der angebliche Sozialdemokrat den betroffenen ArbeiterInnen begegnete. Diese wollen sich aber alles andere als beruhigen und haben gleich nach dem Treffen zu einer Solidaritätskundgebung für den 1. Juli aufgerufen, an der dann mehr als 500 Personen teilgenommen haben. Weiter wurde eine Petition lanciert. Darin wird gefordert: «Weiterbeschäftigung auf dem Schweizer Seebecken, beibehalten der aktuellen Lohn- und Vertragsbedingungen, ein konkretes und realistisches Entwicklungsprojekt mit Anstellungsgarantien und die Zusammenarbeit der Behörden und der Gemeinden für eine sichere Zukunft auf dem Langensee, im Interesse der Gesamtwirtschaft.»

… und wachsende Solidarität
Die streikenden Seeleute geniessen eine ständig wachsende Unterstützung und Solidarität von verschiedenen Seiten, insbesondere von der lokalen Bevölkerung, aber auch von den TouristInnen. Ein Beweis dafür ist sicher auch die grosse Teilnahme an der kurzfristig organisierten Demo vom 1.  Juli in Locarno. Am Dienstag, 27. Juni, kam eine solidarische Delegation aus dem Hafen von Verbania, sowie aus Lausanne und Neuchâtel. Zwei Tage später waren KollegInnen und VertreterInnen von italienischen Gewerkschaften vor Ort zu Besuch. Natürlich hat auch die Tessiner Sektion der Partei der Arbeit der Schweiz (POP Ticino) ihre Solidarität mit den Streikenden ausgesprochen und unterstützt sie nach Möglichkeit vor Ort. Bei Redaktionsschluss war der Arbeitskampf noch im Gange und wenig sprach dafür, dass sein Ende in Sicht wäre.

Petition unterschreiben und aktuelle
Infos zum Streik: www.sev-online.ch

Aus der Printausgabe, die am 7. Juli erscheint! Unterstütze uns mit einem Abo.

Finger weg von der Post!

Juliette Müller. In der Waadt hat sich ein Bündnis aus Syndicom, PdA und Zivilorganisationen gebildet, das den Abbau von Poststellen und die Entlassung der Postangestellten verhindern will. Mit Demonstrationen und Petitionen machen sie auf die düstere Entwicklung aufmerksam.

Die Post hat Anfang Juni ihre Vision des «Postnetzes der Zukunft» auch für die Kantone Waadt und Jura vorgestellt. Das Postnetz wird weiterentwickelt, ist in den Medienmitteilungen der Post zu lesen. Man strebe «bis 2020 ein Netz von mehr als 4000 Zugangsmöglichkeiten an», jubelt das Unternehmen. Hinter diesen hübschen PR-Formulierungen versteckt sich die Post hartnäckig, seit sie im Oktober vergangenen Jahres die Schliessung von 500 bis 600 Poststellen in der Schweiz ankündigte. Von 31 Poststellen, die es momentan im Jura gibt, sind nur 16, knapp die Hälfte, für die Zukunft, genauer «bis mindestens 2020», garantiert. Im Klartext: Für danach gibt es keine Garantie. Im Kanton Waadt sind 78 Filialen «bis mindestens 2020» garantiert, das sind 49 Poststellen weniger von den 127 aktuell bestehenden. Das Schicksal der Poststellen würde «in einer sorgfältigen Einzelfallprüfung» angegangen, versichert die Post. Als Kompensation würden fünf bis sieben «Zugangspunkte» im Jura und vierzehn im Waadt eingerichtet. Im Vordergrund stünden die Umsetzung von «Partnerfilialen» und bei der Netzentwicklung wende sie regionale Kriterien an, heisst es von der Post.

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Lohngleichheit subito!

Redaktion. 7,7 Milliarden Franken: So viel beträgt der jährliche Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen in der Schweiz. Die Gewerkschaft Unia lancierte im Kanton Jura eine Initiative für Lohngleichheit und prüft eine eidgenössische Volksinitiative zu dieser Problematik.

«Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit»: So steht es seit 1981 in der Bundesverfassung. Seit über 20 Jahren ist das Gleichstellungsgesetz in Kraft. Trotzdem verdienen Frauen in der Schweiz heute immer noch 20 Prozent weniger als ihre Kollegen. Vor 26 Jahren, am 14. Juni 1991, fand die grösste Demonstration in der Geschichte der Schweiz statt. Über eine halbe Million Frauen demonstrierten in der ganzen Schweiz für Frauenrechte unter dem Motto: «Wenn Frau will, steht alles still.» Die Forderungen waren so berechtigt wie vielfältig: Anerkennung der von Frauen geleisteten, unbezahlten Arbeit, mehr Frauenvertretungen in Politik, Lohngleichheit. Zur Umsetzung der letzten Forderung trat am 1. Juli 1996 das Gleichstellungsgesetz in Kraft.

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Der Kahlschlag geht weiter

Redaktion. Innerhalb der letzten zwei Wochen wurde die Schliessung von über hundert Poststellen in sechs Kantonen durch die Post bekannt gemacht. Derweil konnte das Unternehmen einen Gewinn von fast 100 Millionen Franken im letzten Jahr vorweisen.

Die Gewerkschaft Syndicom vermeldet, dass das Ausmass der Poststellenschliessungen immer grössere Dimensionen annimmt und neu auch in die Städte einzieht. Die Post kündigte an, 76 Poststellen im Kanton Bern zu schliessen oder zu überprüfen. Allein neun betroffene Poststellen befinden sich in den Städten Bern, Biel und Thun. In Basel-Stadt will die Post bis 2020 fast jede dritte Poststelle schliessen. Dies, obwohl die Pläne der Post sowohl bei der Bevölkerung als auch bei der Politik auf grossen Widerstand stossen.

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Abbaustopp jetzt!

David Roth. Wenig mag Stadt und Land so verbinden wie die Empörung über die Pläne der Post, das Poststellennetz zu zerschlagen. Die Szenen in Zürich Aussersihl und im urnerischen Wassen gleichen sich. PöstlerInnen, BewohnerInnen und Gewerbetreibende aller politischer Couleur protestieren gemeinsam gegen die Schliessung. Der Kampf geht weiter!

Im vergangenen Oktober holte die Postführung zum grossen Schlag aus. Von den verbleibenden 1400 Poststellen sollen weitere 500 bis 600 geschlossen werden. Noch vor 15 Jahren waren es 3400 Poststellen. Die Gewerkschaft Syndicom hat daraufhin die Belegschaft, die Bevölkerung und die Politik mit einer Gefährdungskarte wachgerüttelt. In dieser wurde erstmals offensichtlich, was ein derartiger Kahlschlag bedeuten würde.
Die Karte stiess auf ein enormes Echo. Die Belegschaft wehrt sich immer vehementer, in dutzenden lokalen Petitionen wurden über 50 000 Unterschriften gesammelt, in fast allen Kantons-parlamenten wurden Vorstösse gegen den Kahlschlag überwiesen und auch in Bundesbern hagelt es derzeit Vorstösse. Die Post und der Bundesrat zeigen sich aber bislang relativ unberührt. Ob sich dies ändern wird, hängt davon ab, ob es gelingt, die Proteste weiter zu intensivieren, und vom weiteren Verlauf der politischen Bemühungen im nationalen Parlament. » Weiterlesen

Leben, um zu arbeiten?

sit. Der Ständerat wird über zwei parlamentarische Initiativen befinden, die eine weitere Lockerung der Arbeitszeitregelung vorsehen. Das Ziel der ArbeitgeberInnenseite ist die komplette Liberalisierung der Arbeitszeiten. Dies liegt in der Natur der kapitalistischen Sache. Es müssen Grundsatzfragen, wie die Frage des Klassenkampfs, gestellt werden.

«Was die parlamentarischen Initiativen Graver und Keller-Suter vom März 2016 beabsichtigen, ist nichts weniger als ein Grossangriff auf das bewährte Arbeitsgesetz, wie ihn die Schweiz bis heute nicht gesehen hat», erklärt der Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) Paul Rechsteiner an der Medienkonferenz vom 2. Mai. Teilgenommen haben neben Rechsteiner auch Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse; Brigitta Danuser, Delegierte Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin; Vania Alleva, Präsidentin Gewerkschaft Unia; Arno Kerst, Präsident Gewerkschaft Syna; und Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB. Diese prominente Besetzung zeigt, dass die Gewerkschaften den Ernst der Lage früh erkannt haben, und sie künden in der gemeinsamen Medienmitteilung den Widerstand an: «Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse sowie die ihnen angeschlossenen Gewerkschaften, insbesondere Unia und Syna, werden eine solch radikale und einseitige Flexibilisierung der Arbeitszeit in einem breiten Bündnis vehement bekämpfen.»

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Arrogante ArbeitgeberInnen

Juliette Müller. Thermo Fisher verweigerte lange, die Unia als Gesprächspartnerin anzuerkennen. Ein Interview mit Yves Defferard, dem regionalen Sekretär der Unia Waadt, über die Veränderungen der Beziehungen zwischen ArbeitgeberInnen und Gewerkschaften.

Sie haben gegenüber den Medien nach dem Fall der Massenentlassungen bei der Versicherung Generali gesagt, dass es immer schwieriger werde, mit den ArbeitgeberInnen zu verhandeln. Stimmt das auch für Thermo Fisher?

Yves Defferard: Es findet ganz klar eine Veränderung statt. Wir stehen nicht mehr den gleichen ArbeitgeberInnen gegenüber. Früher konnte man mit ihnen verhandeln, heute verweigern sie jeden Dialog. Es sind vor allem diejenigen, die mit den Multis gekommen sind. Ferner haben wir immer häufiger mit AnwältInnen zu tun statt mit den ChefInnen selber. Gewisse Anwaltskanzleien haben sogar ein Business daraus gemacht und bieten direkt «Restrukturierungspakete» an!

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Neuer Coiffeur-GAV


Florian Sieber. Nach mehreren Monaten Verhandlung einigen sich Gewerkschaften und Coiffuresuisse auf einen neuen Generalarbeitsvertrag. Neben Lohnerhöhungen soll auch stärker gegen Lohndrückerei vorgegangen werden.

Für viele ausgebildete CoiffeurInnen waren 3800 Franken brutto bei einem 100-Prozent-Pensum bisher das Höchste der Gefühle. Das wird sich jetzt aber ändern: Nachdem die Gewerkschaften Syna und Unia seit Herbst mit dem Verband Coiffuresuisse verhandelt hatte, konnte man sich auf höhere Mindestlöhne einigen. So sollen ausgebildete Berufsleute fünf Jahre nach Lehrabschluss mindestens 4000 Franken erhalten und Anspruch auf fünf anstatt der bisherigen vier Wochen Ferien haben. Wer darüber hinaus Lernende ausbildet, soll 200 Franken Lohnzuschlag erhalten. Für angelernte CoiffeurInnen steigt der Mindestlohn mit dem neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) auf 3900 Franken. Neu sollen auch Angestellte, die keine Lehre abgeschlossen haben, dem GAV unterstellt werden und einen Mindestlohn von 3800 Franken erhalten. Damit kann endlich der in der Branche grassierenden Lohndrückerei ein Riegel vorgeschoben werden. Weitere Verbesserungen gibt es für Familien dadurch, dass neu Urlaub im Krankheitsfall eines Kindes genommen werden kann. Ausserdem werden neu 5 Tage Vaterschaftsurlaub gelten. Gegen Lohndumping sollen vor allem im Tessin mehr Kontrollen stattfinden und gegen Scheinselbstständigkeit und Pseudopraktika soll verstärkt vorgegangen werden.

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Keine FreizeitfahrerInnen

uberIn Basel-Stadt wurden zwei FahrerInnen des Taxiunternehmens Uber mit happigen Geldstrafen gebüsst. Die Urteile könnten eine rechtliche Grundlage darstellen, um das Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen und ihren FahrerInnen besseren Schutz zu gewährleisten.

Das Taxiunternehmen Uber hat Mühe in der Schweiz: In Zürich gibt es laut Gewerkschaftszeitung «work» aktuell 63 Verfahren gegen Uber-FahrerInnen. Dazu kommen ein Dutzend Verfahren aus der Stadt vom letzten Jahr und «rund 20 Fälle aus der Region», so die Zeitung weiter. Laut Unia sind insgesamt rund 500 Anzeigen gegen das Unternehmen hängig. Zwei Verfahren wurden in der Stadt Basel abgeschlossen, wobei die verurteilten FahrerInnen hohe Bussen zahlen müssen.

Trotzdem schwärmte der Schweizer Uber-Manager Rasoul Jalali kürzlich in einem Interview mit der «NZZ» über die lockeren Geschäftsbedingungen besonders in der Stadt Zürich: «Zürich ist ein gutes Pflaster für Uber.» Im Vergleich zu Berlin und Wien sei Zürich «gerade im Bereich, in dem wir tätig sind», sehr liberal bei der Ausgestaltung von Gesetzen.

5000 Franken Busse

Die Urteile in Basel dürften wohl ein deutlicher Dämpfer sein für das «Technologieunternehmen» (Selbstbezeichnung). In der Urteilsbegründung vom 1. September zum ersten schuldig gesprochenen Uber-Fahrer schreibt die Basler Staatsanwaltschaft: «Die beschuldigte Person führte in der Region Basel (…) mehrfach berufsmässige Personentransporte (insgesamt 26 Fahrten) für Uber durch, ohne im Besitz der entsprechenden Bewilligung zu sein … Ausserdem führte sie überhaupt keine Kontrollmittel, so dass die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten nicht überprüft werden konnten.» Gebüsst wurde er mit 500 Franken und einer bedingten Geldstrafe. Der zweite fehlbare Uber-Fahrer musste sogar 5000 Franken blechen mit derselben Urteilsbegründung – für insgesamt 541 Fahrten in sechs Monaten. Damit haben die Gerichte klargestellt, dass Uber-FahrerInnen keine FreizeitfahrerInnen sind, wenn sie mehr als zwei Mal pro Monat unterwegs sind. Uber-Fahrer brauchen eine Bewilligung für berufsmässige Personentransporte sowie ein entsprechend ausgerüstetes Auto. Und sie haben sich, wie alle Fahrer, an die gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeiten zu halten. Uber-Chef Jalali behauptete noch im März gegenüber der «TagesWoche»: «UberPop ist ein Mitfahrdienst unter Privatpersonen. Menschen nehmen einander gegen ein kleines Entgelt mit, um die Fixkosten für ihr bereits vorhandenes Auto zu reduzieren oder einfach, um nette Gespräche zu führen. Da dabei nach Abzug aller Kosten im Durchschnitt keine Gewinne anfallen, erfüllt UberPop nicht die Voraussetzungen für den berufsmässigen Personentransport.»

Weniger Uber-FahrerInnen

Unter den Uber-FahrerInnen herrscht Verunsicherung: Die Zahl der Uber-FahrerInnen war vor einigen Monaten noch um einiges höher als jetzt. Das wird auch von FahrerInnen und KundInnen bestätigt. Mehrere Uber-Kunden haben der «TagesWoche» erzählt, dass man seit einigen Wochen bei Uber in Basel vorne einsteigen müsse: «So merkt die Polizei nicht, dass wir Uber sind. Es sieht so aus, als seien wir Kollegen.» Auch die Art und Weise, wie Uber mit den FahrerInnen umgeht, schafft Unsicherheit: Die Accounts von FahrerInnen, die ein Problem mit der Polizei bekommen, würden einfach gesperrt – und fertig. «Die verschwinden einfach aus dem System», erzählt ein Fahrer.

Uber selbst hält die Entwicklung für eine Kampagne gegen sich. Eine eindeutige Gegnerin hat das Taxiunternehmen in der Gewerkschaft Unia, die sich vor Kurzem in einem offenen Brief gegen die Partnerschaft zwischen Uber und SBB erboste: «Es geht nicht an, dass Sie Dumping-Geschäftsmodelle wie jenes von Uber fördern, das gegen arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften verstösst.» Die SBB hätten als Staatsbetrieb auch eine gesellschaftliche Verantwortung. Uber würde gesetzliche Bestimmungen über Arbeitszeit, Ruhezeiten und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ignorieren, systematisch Schwarzarbeit fördern und seine Angestellten in eine prekäre Schein-Selbständigkeit zwingen. «Vor diesem Hintergrund ist es absolut unangebracht, in einer SBB-App Werbung für Uber zu machen.»

Aus dem vorwärts vom 23. Dezember 2016 Unterstütze uns mit einem Abo.

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