Neuer Coiffeur-GAV


Florian Sieber. Nach mehreren Monaten Verhandlung einigen sich Gewerkschaften und Coiffuresuisse auf einen neuen Generalarbeitsvertrag. Neben Lohnerhöhungen soll auch stärker gegen Lohndrückerei vorgegangen werden.

Für viele ausgebildete CoiffeurInnen waren 3800 Franken brutto bei einem 100-Prozent-Pensum bisher das Höchste der Gefühle. Das wird sich jetzt aber ändern: Nachdem die Gewerkschaften Syna und Unia seit Herbst mit dem Verband Coiffuresuisse verhandelt hatte, konnte man sich auf höhere Mindestlöhne einigen. So sollen ausgebildete Berufsleute fünf Jahre nach Lehrabschluss mindestens 4000 Franken erhalten und Anspruch auf fünf anstatt der bisherigen vier Wochen Ferien haben. Wer darüber hinaus Lernende ausbildet, soll 200 Franken Lohnzuschlag erhalten. Für angelernte CoiffeurInnen steigt der Mindestlohn mit dem neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) auf 3900 Franken. Neu sollen auch Angestellte, die keine Lehre abgeschlossen haben, dem GAV unterstellt werden und einen Mindestlohn von 3800 Franken erhalten. Damit kann endlich der in der Branche grassierenden Lohndrückerei ein Riegel vorgeschoben werden. Weitere Verbesserungen gibt es für Familien dadurch, dass neu Urlaub im Krankheitsfall eines Kindes genommen werden kann. Ausserdem werden neu 5 Tage Vaterschaftsurlaub gelten. Gegen Lohndumping sollen vor allem im Tessin mehr Kontrollen stattfinden und gegen Scheinselbstständigkeit und Pseudopraktika soll verstärkt vorgegangen werden.

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