Die Unia kämpft gegen Uber

uberWährend mehr als einer Stunde konnte man am Basler Bahnhof SBB kein Taxi bekommen. Etwa 100 TaxifahrerInnen beteiligten sich am 30. September an der Protestaktion, die von der Unia organisiert wurde und auf die Kampagne «Uber verbieten» aufmerksam machen sollte. Die TaxifahrerInnen sind wütend. Das Transportunternehmen Uber vermasselt ihnen das Geschäft. In Zürich klagen sie bereits über 40 Prozent weniger Verdienst und auch in Basel, wo bloss wenige Dutzend Uber-FahrerInnen tätig sind, seien «klare Umsatzeinbussen» spürbar.

Uber ist ein Unternehmen, das über eine App auf Mobiltelefonen scheinbar bloss Transportmöglichkeiten vermittelt. Der Erfolg des Konzerns rührt in erster Linie daher, dass er alle seine Kosten und Verantwortungen auslagern kann. Das Unternehmen beschäftigt selber nur wenig Angestellte, die App ersetzt eine Vermittlungszentrale. Es verfügt über keine eigenen Fahrzeuge und muss daher auch nicht für deren Versicherung aufkommen. Den Verschleiss und das Benzin bezahlen die FahrerInnen aus eigener Tasche und für das Versicherungsrisiko haften sie selbst. Den Gewinn investiert Uber in geschickte Kommunikation, PR und Lobbying. Doch Uber funktioniert wie jedes Taxiunternehmen. Im Basler Taxigesetz steht folgende Definition: «Das Taxi dient dem gewerbsmässigen Transport von Personen und Waren gegen ein in der Tarifverordnung festgesetztes Entgelt ohne festen Fahrplan oder feste Linienführung.» Uber müsste also wie ein Taxi behandelt werden. Der zuständige Unia-Sekretär Roman Künzler drückt es so aus: «Es ist nicht relevant, wie man eine Dienstleistung oder das Fahrzeug nennt, sondern welche Funktion es ausübt. Und dies ist eben der Transport von Personen von A nach B gegen Entgelt. Daher ist Uber eigentlich ein Taxi und gehört als solches den gleichen Regulierungen unterworfen.»

Recht auf Mobilität

Uber verstösst mit seinen Strukturen gegen etliche gesetzliche Verordnungen. Verschiedene Punkte stossen der Unia besonders übel auf: Für Taxidienstleistungen ist der Taxameter in der Stadt Basel Pflicht. Uber müsste also wie alle Taxis einen solchen mitführen. Stattdessen berechnet das Uber-App den Fahrpreis einerseits nach gefahrenen Kilometern, andererseits nach der Fahrzeit. Dieser Verstoss gegen die Tarifordnung müsste laut Unia geahndet werden. Uber verwendet das System Uber Surge Pricing, welches mittels Algorithmen unter Einbezug der Marktlage einen «optimalen» Preis berechnet. Mit dieser Preisstrategie verlangt Uber zum Teil ein Vielfaches seiner eigenen Preise. Dies ist ein klarer Verstoss gegen die Tarifordnung und die festgelegten Höchsttarife. Es gibt viele gut dokumentierte Fälle, bei denen Uber völlig überrissene Preise verlangte, beispielsweise während Halloween in den USA. «Gerade die festgelegten Tarife sind Teil eines öffentlichen Angebots auf den Taximärkten weltweit. Jeder soll ein Recht auf Mobilität zu einem garantierten Preis haben. Uber hebelt dieses Prinzip aus», schreibt die Unia.

Uber verbieten!

Auch die schlechten Arbeitsrechte der Uber FahrerInnen stellen für die Gewerkschaft ein Problem dar. Es gibt keine festen Arbeitsverträge. Uber zahlt keine AHV, keine Pensionskasse. Es gibt kein regelmässiges Einkommen, die Verfügbarkeit gilt potenziell rund um die Uhr, um auf ein ausreichendes Gehalt Ende Monat zu kommen. In Kalifornien wurde ein erster Gerichtsfall gegen Uber gewonnen, in dem das Gericht feststellte, dass Uber Arbeitgeberin sei und Sozialleistungen zu entrichten habe. Im Kanton Genf und Waadt und in mehreren Ländern wie Thailand und Spanien ist der Dienst mittlerweile bereits verboten worden. Die Unia fordert, dass die ganze Schweiz nachzieht. Als ersten Schritt tritt sie für ein Nein zum neuen Taxigesetz in Basel ein, worüber am 15. November abgestimmt wird und das Uber «explizit freie Fahrt» gewähren würde.

mehr Infos auf: www.stoppuber.ch

 

Aus der Printausgabe vom 9. Oktober 2015. Unterstütze uns mit einem Abo

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