Angriff auf SDAJ Aktivist

Den Stadtteil Dortmund-Dorstfeld, in dem sich auch ihr »Nationales Zentrum« befindet, erklärten sie zur »national befreiten Zone«. Doch ob Farbanschläge auf das Haus der linken Familie Richter, Angriffe mit Buttersäure auf das Büro der Grünen, das »Hippiehaus« und das linke Café »Taranta Babu«, Überfälle auf die linke Szenekneipe »Hirsch Q«, Zwillenangriffe auf das Büro der Linkspartei, alljährlichem »Nationalen Antikriegstag«, dem Mord an dem Punk Thomas Schulz am 28. März 2005 oder den Morden an drei PolizistInnen im Jahr 2000: Die Lokalpolitik leugnet, verharmlost oder ignoriert die Zunahme der Naziaktivitäten. In der Nacht vom 5. auf den 6. Januar wurde in Dortmund-Dorstfeld das dort lebende Mitglied der Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend (SDAJ), Gregor H., körperlich angegriffen.

Die SDAJ Dortmund schreibt dazu in einer Pressemitteilung: »Gregor H. befand sich am späteren Abend auf dem Weg nach Hause, als er vor seiner Haustür von einer dunkel gekleideten Person angegriffen wurde. Der Angreifer hatte ihm im Eingangsbereich aufgelauert und sprühte ihm ohne Vorwarnung Pfefferspray ins Gesicht. Gregor gelang es trotz vorübergehender Blindheit durch die stark reizende Flüssigkeit zu flüchten und die Polizei zu alarmieren. Wahrscheinlich hierdurch abgeschreckt, ließ der Angreifer von ihm ab. Die nach kurzer Zeit eingetroffene Polizei nahm eine Anzeige auf. Die durch das Pfefferspray verursachten Hautreizungen mussten ambulant durch eine Notarzt behandelt werden. Pfefferspray ist eine gefährliche Waffe. In der Vergangenheit war es immer wieder zu Zwischenfällen mit Pfefferspray gekommen, bei denen Menschen ums Leben kamen.«

Versammlungsverbot in Dänikon?

Der Gemeinderat des Zürcherischen Dänikons will ein Versammlungsverbot für schulpflichtige Jugendliche einführen. Dagegen regte sich Protest von Einwohnenden Dänikons und der JUSO Kanton Zürich (siehe vorwärts vom 11. Juli 2008). Nachdem der Bezirksrat Dielsdorf einen entsprechenden Rekurs gegen das Verbot abwies, liegt der Ball nun beim kantonalen Verwaltungsgericht.

Blicken wir kurz zurück, was bisher geschah. Am 18. Juni vergangenen Jahres beschloss die Gemeindeversammlung des 1800 Seelen-Dorfes Dänikon im Zürcher Unterland ein Versammlungsverbot für Jugendliche. Schulpflichtige dürfen sich gemäss Artikel 27 der neuen Polizeiverordnung nach 22 Uhr nicht mehr in Ansammlungen im öffentlichen Raum aufhalten. Schnell regte sich Protest gegen diese Massnahme. Die JUSO des Kantons Zürich mobilisierte die Jugendlichen Dänikons mit dem Slogan «Rumhängen erlaubt» zu einer Party auf dem Dorfplatz. Verschiedene Stimmberechtigte aus der Gemeinde reichten zudem Beschwerde beim Bezirksrat Dielsdorf gegen die aus ihrer Sicht unverhältnismässige Regelung ein.

Ein halbes Jahr später, anfangs Januar, gab der Bezirksrat nun bekannt, dass er die Beschwerden vollumfänglich zurückweist. Damit wurde die umstrittene Verordnung rechtskräftig. Doch weder die oppositionellen Dänikerinnen und Däniker, noch die JUSO möchten sich mit diesem Beschluss ohne weiteres zufrieden geben. Sie ziehen den Fall deshalb nun gemeinsam vor das Zürcher Verwaltungsgericht.

Unsauberes Vorgehen, rechtswidriger Inhalt

Gemäss den Beschwerdeführenden verstösst das Vorgehen der Gemeinde Dänikon in zweierlei Hinsicht gegen bestehendes Recht. Zum einen sei das Verfahren nicht sauber und transparent vonstatten gegangen. Der Gemeinderat hatte das umstrittene Versammlungsverbot erst in einer zweiten Lesung in die Polizeiverordnung aufgenommen. In einer ersten Version, welche die Gemeindeversammlung zwecks Klärung einer Frist zurückgewiesen hatte, stand der betreffende Artikel noch gar nicht in der Verordnung. Aufgrund der grossen Tragweite dieser Änderung hätte der Gemeinderat in den Abstimmungsunterlagen deutlicher auf sie aufmerksam machen müssen, so die Beschwerdeführenden. Sie sprechen gar von einer Irreführung der Stimmberechtigten, da der Gemeinderat «die Revision der Polizeiverordnung als eine blosse Anpassung an die Zeit und an das übergeordnete Recht anpries». Eine freie Willensbildung und unverfälschte Stimmabgabe sei so nicht möglich gewesen.

Zum anderen verstosse das Versammlungsverbot gegen verfassungsmässig garantierte Grundrechte. Es handle sich um einen unverhältnismässig schweren Eingriff in die Versammlungs- und Bewegungsfreiheit junger Menschen. Artikel 27 der revidierten Polizeiverordnung erinnere in ihrem Wortlaut «an öffentliche Ordnungen autoritärer oder sich im Notstand befindlicher Staaten», so die Beschwerdeschrift. Zudem löse der Gemeinderat mit seinem Vorgehen die angeblichen Probleme nicht: «Erstens könnten sich die schulpflichtigen Jugendlichen vor 22 Uhr weiterhin schlecht benehmen. Zweitens könnten nicht mehr schulpflichtige Jugendliche nach 22 Uhr weiterhin unerwünschte Aktivitäten entfalten. Drittens ist nicht einsichtig, weshalb schulpflichtige Jugendliche, die vor Inkrafttreten der besagten Bestimmung (illegale) Nachtruhestörungen oder Sachbeschädigungen verübt haben sollen, nach Inkrafttreten von Artikel 27 der revidierten Polizeiverordnung von solchen unerlaubten Handlungen absehen würden.» Aus diesen Gründen hoffen die JUSO und die Beschwerdeführenden, dass das Verwaltungsgericht das Ausgehverbot aufhebt. Falls nicht, behalten sie sich weitere Schritte vor.

Präzedenzfall schaffen

Was das Verwaltungsgericht entscheidet, dürfte indes Konsequenzen haben, die weit über den Kanton Zürich – geschweige denn die Gemeinde Dänikon – hinausreichen. Denn Dänikon ist bezüglich des sehr repressiven Vorgehens gegenüber Jugendlichen kein Sonderfall. Zahlreiche andere Gemeinden in der Schweiz griffen zu ähnlichen oder gar noch schlimmeren Massnahmen. Besonders krasse Beispiele finden sich im Kanton Bern. Die Gemeinde Täuffelen beauftragte beispielsweise eine private Sicherheitsfirma damit, Jugendliche ab 22 Uhr nach Hause zu schicken. In Ins dürfen Schulpflichtige nach 23 Uhr nur noch in Begleitung ihrer Eltern auf die Strasse. Und in Interlaken verbietet man es ihnen gleich generell, sich nach 22 Uhr im öffentlichen Raum aufzuhalten.

Im Falle Dänikons kommt es nun jedoch zum ersten Mal dazu, dass ein Gericht über die Rechtmässigkeit einer solchen Massnahme befinden muss. Gibt das Zürcher Verwaltungsgericht den Beschwerdeführenden Recht, stellt dies auch weiter gehende Ausgehverbote anderer Gemeinden in Frage. Dank dem Mut einzelner Dänikerinnen und Däniker, sowie der tatkräftigen Unterstützung durch die JUSO, könnte so ein Präzedenzfall geschaffen werden. Das wäre ein deutliches Signal an die Gemeinden schweizweit, dass sie sich auch im Umgang mit Jugendlichen an die bestehenden Gesetze halten müssen.

Allzu viele Kommunalpolitikerinnen und -politiker greifen derzeit zu den einfachsten und populistischsten Mitteln bei Problemen mit jungen Menschen: Mehr Polizei, mehr Regeln und Verordnungen, mehr Bestrafung. Ein mutiger und konsequenter Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts könnte ein erster Schritt sein, diesen grassierenden «Law and Order»-Trend im Umgang mit jungen Menschen zu durchbrechen. Die Gemeinden müssten sich wieder vermehrt daran machen, Probleme zwischen den verschiedenen Generationen zum Wohle aller zu lösen – statt einfach immer nur zu Ungunsten der Jüngeren zu entscheiden.

Aus der Printausgabe vom vorwärts vom 20. Februar 09

Jugendliche aus Haft entlassen

Nach fast zwei Wochen Haft sind am Freitag dem 30. Januar die beiden Gefangenen Jugendlichen im Alter von 15 und 16 Jahren entlassen worden. Sie wurden vor dem Büro der Jugendstaatsanwaltschaft in Zürich vonzahlreichen Freunden, GenossInnen und Angehörigen lautstark begrüsst. Die Stellungsnahme der Revolutionäre Jugend Zürich (RJZ).

Im Rahmen einer Grosskontrolle in der Innenstadt von Zürich nach einem Farbanschlag gegen die UBS am Paradeplatz wurden die beiden sowohl zeitlich wie auch örtlich weit vom Paradeplatz entfernt festgenommen.
Nachdem die Gefangenen konsequent die Aussage bei den Einvernahmen verweigerten, ordnete die Jugendstaatsanwaltschaft Beugehaft an, um Aussagen zu erpressen: Wenn die beiden Aussagen machen würden, würden sie freikommen, liess die zuständige Jugendstaatsanwältin Müller verlauten.

Nur eine Stunde Besuch pro Woche
Während der Haft bekamen die beiden nur einen Bruchteil dessen, welches in den Knast vorbeigebracht wurde: Ein paar Kleider, einige Briefe und Schulbücher erreichten die beiden Gefangenen im Knast. Die
Jugendstaatsanwaltschaft sorgte dafür, dass der ganze Rest der Solidaritätsbekundungen in Form von Briefen und Postkarten wie auch zahlreich vorbeigebrachte Bücher nicht bei den beiden Gefangenen ankam.
Mit der Aussage von der Jugendstaatsanwältin Müller betreffend des Besuchrechts nahm man es dann doch nicht so genau: Während der Haft ekam einer der beiden nur eine Stunde Besuchszeit pro Woche erlaubt,
während beim anderen insgesamt etwa drei Besuche stattfanden: Von einem generellen Besuchsrecht für die Familie kann also nicht die Rede sein. Auch wurde ein Fax eines Anwalts an seinen Mandanten im Knast nicht
weitergeleitet, wo das Fax blieb ist unklar…

Breite Soliunterstützung

Ausserhalb des Knastes entwickelte sich eine breiteSolidaritätsbewegung, die mit Plakaten, Flugblättern, Klebern und diversen Aktionen auf sich aufmerksam machte. Beweis für die breite Solidarität mit den beiden Gefangenen liefert der Aufruf für die Freilassung der beiden, welcher von 49 Organisationen und diversen Einzelpersonen unterschrieben wurde.
Den beiden Genossen geht es trotz den zahlreichen Schikanen der Bullen und der Jugendstaatsanwaltschaft gut, sie gehen gestärkt aus dieser Erfahrung hinaus. Trotz der mageren Beweislage kann es noch zu einer
Anklage kommen und so ist es wichtig, dass die Solidarität weiter erhalten bleibt und die beiden nicht vergessen gehen.

Weiterhin im Knast sitzt Martin, ein Genosse des Revolutionären Aufbau, welcher am 20. Januar nach einer Hausdurchsuchung festgenommen wurde. Ihm gilt weiterhin unsere volle Solidarität!

Es ist nicht zu überschauen, dass in dieser Zeit der wirtschaftlichen Krise der Staat versucht mit diesen Verhaftungen Exempel zu statuieren, um den revolutionären Widerstand im Keim zu ersticken und mit den
Verhaftungen dafür sorgen will, dass das Image der sauberen, sicheren Schweiz auch während Grossanlässen, wo das mediale Interesse an der Schweiz besonders gross ist wie dem diesjährigen Weltwirtschaftsforum (WEF), erhalten bleibt.

RJZ

40 Jahre AJZ Biel: Jubiläumsband

Das mit Abstand langlebigste Autonome Jugendzentrum der Schweiz beginnt im Jubiläumsjahr die Herausgabe seiner Geschichte. Der erste Band, welches die Jahre 1968 bis 1981 umfasst, liegt druckfrisch vor.

Kernstück des mit Faksimiles und Fotos reich illustrierten Buches in deutscher und französischer Sprache bildet die chronologische Geschichte in vier Kapiteln. Dazu kommen weitere Texte zu Themen wie Autonomie und rechtliche Form, interne Strukturen und Finanzen sowie zu den politischen, kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekten.

Am 6. Juli 1968 tauchten an einer Demonstration auch in Biel Forderungen nach einem autonomen Jugendzentrum auf. Bald darauf stand der «Chessu» zur Verfügung, es wurde gebaut und am Lagerfeuer wurden Gespräche und Musik gepflegt.

Mitte der 90er Jahre hat eine Arbeitsgruppe in aufwändiger Recherchierarbeit ein Archiv aufgebaut. Eine neue Gruppe gibt jetzt die AJZ-Geschichte in drei Bänden heraus. Zwei weitere Bände über die Jahre 1981 bis 1993 und 1993 bis 2009 werden nächstes Jahr folgen.

Die Geschichte des AJZ Biel 1968 bis 1981, AJZ-Eigenverlag, 110 Seiten broschiert, schwarzweiss illustriert, 24 Franken

Abzockerei? Schön wär’s!

Abzockerei? Schön wär’s! Dass es Reich und Arm gibt, hat System!

Heute demonstrieren wir gegen Abzockerei. Wenn es nur Abzockerei wäre, könnten wir verhältnismässig zufrieden sein. Würden uns wirklich skrupellose Schnösel betrügen, bräuchten wir sie nur ihres Amtes zu entheben und wir alle wären glücklich.

Doch fertig mit der Träumerei: Willkommen in der Realität.

Auch ohne Abzocker wie Ospel läuft die Wirtschaft verkehrt. Es geht nicht um unsere Bedürfnisse, sondern nur ums zahlungskräftige Bedürfnis! Wenn also jemand kein oder zu wenig Geld hat, kann er/sie seine Bedürfnisse auch nicht befriedigen. Um an Geld zu kommen, arbeiten wir jeden Tag acht Stunden und mehr. Doch nie für uns, sondern nur für den Gewinn. Wir sind für den UnternehmerIn wirtschaftlich gesehen Lohnkosten – und nichts anderes.

Wenn wir schon was machen, dann lieber gegen diese Art zu wirtschaften. Sie lässt Millionen Menschen an Hungertod sterben. Oder hier zu Lande etwas „milder“, die Leute als Working Poor vegetieren. Von der “Mittelschicht” mit ihren finanziellen Engpässen müssen wir gar nicht erst erzählen…

Kapitalismus abschaffen! Dann sind die AbzockerInnen auch weg.

Unia Jugend Bern, Zentralschweiz, Ostschweiz-Graubünden, Zürich-Schaffhausen, Aargau, Biel-Seeland / Solothurn, Oberwallis