SGB fordert besseren Schutz

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat an seiner Pressekonferenz vom 21. Juni die Ausweitung der Kurzarbeit von 18 auf 24 Monate gefordert. Dies als eine Massnahme gegen drohende Entlassungen.

«Kurzarbeit ist das geeignete Instrument gegen Schwankungen der Konjunktur», sagte SGB-Präsident und Nationalrat Paul Rechsteiner. So soll die Entschädigung für Kurzarbeit nach bis zu zwei Jahren bezogen werden können. Dringend nötig sind für den SGB Änderungen im Arbeitsrecht.. Die gesetzlichen Bestimmungen zu Massenentlassungen müssen griffiger gestaltet und dem EU-Niveau angepasst werden.

Ansetzen will der SGB etwa beim Konsultationsverfahren. Angestellte müssten sich im Detail informieren und Experten befragen können, sagte SGB-Zentralsekretärin Doris Bianchi. Auch die Gewerkschaften stärker einbezogen werden. Konsultationen gerieten häufig zur Alibiübung, statt dass das Engagement gefördert werde, Alternativen zum Jobabbau zu suchen. Am Beispiel der UBS schilderte Denise Chervet, Zentralsekretärin des Schweizerischen Bankpersonalverbandes (SBPV), die psychologische Wirkung des Konsultationsverfahrens.

Während dieser Phase sollten keine individuellen Kündigungen ausgesprochen werden, denn das wäre der Beweis, dass «das Unternehmen den Vorschlägen des Personals kein Gewicht» beimesse. Wichtig ist auch, dass Konsultationsverfahren und die Verhandlungen für einen Sozialplan klar getrennt werden. „Sonst riskiert man, dass die Verhandlungen eines guten Sozialplans gegen die Vorschläge für die Erhaltung von Stellen ausgespielt werden“, warnte Kollegin Denise. Weiter will der SGB eine Sozialplanpflicht bei Massenentlassungen einführen

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