Der humanitäre Notstand der EU

Seit dem Sturz des tunesischen Regimes fliehen Tausende von Menschen auf die italienische Insel Lampedusa. Um dem Flüchtlingsstrom zu begegnen, forderte Italien die Hilfe der EU. Heute findet ein „Europäischer Polizeikongress“ statt, auf dem auch der Direktor der Europäischen Grenzschutzagentur Frontex, Ilkka Laitinen, erwartet wird. Dabei sind die Fronten schon klar gezogen.

Die Vergangenheit: Ein Pakt zwischen Teufeln

In Zeiten, da die tunesische Diktatur unter Ben Ali noch bestand, schien für die EU alles gut. Italien hatte mit dem Regime ein Abkommen über die „Flüchtlingsabwehr“ geschlossen. Der Flüchtlingsstrom versiegte, denn die tunesische Regierung liess die Seewege mit Patrouilleschiffen bewachen und sagte zu, Flüchtlinge wieder ins eigene Land aufzunehmen. Da man mit Staaten wie Lybien und Ägypten ähnliche Verträge geschlossen hatte, war der Erfolg einschneidend: Innerhalb eines Jahres sank die Zahl der Flüchtlinge, die auf der italienischen Insel Lampedusa landeten, von 20.000 auf gut 400. Auch in dieser Hinsicht dienten die Diktaturen im arabischen Raum also zur Erhaltung von EU-Interessen.

Die Gegenwart: Vom „humanitären Notstand“

Nach dem Sturz der tunesischen Diktatur – nun wohl bitter bedauert vom EU-Personal – wurden die Verträge nicht weiter eingehalten. Man weigerte sich, Flüchtlinge ins eigene Land zurückzuführen und auch die Kontrolle der Fluchtwege wurde kaum mehr betrieben. So kamen, vom Mittwoch bis zum Sonntag letzter Woche, etwa 5.000 Flüchtlinge aus Tunesien in Italien an. Daraufhin erklärte Italien den „humanitären Notstand“. Dieser besteht in der Tat: Da man sich weigert, die Flüchtlinge ins Landesinnere zu lassen, sind die Notunterkünfte Lampedusas hoffnungslos überfüllt. So hat der Präfekt von Palermo, unter dessen Zuständigkeitsbereich Lampedusa gehört, „Sondervollmachten“ bekommen und der Zivilschutz wurde eingeschaltet. Damit nicht genug: Italien wollte sogar eigene Soldaten in Tunesien stationieren, um der Flüchtlinge Herr zu werden. Dieses Vorgehen wurde aber von Tunesien scharf zurückgewiesen.

Die Zukunft: Die Schotten dicht machen?

Inzwischen scheint die neue tunesische Regierung dem Druck nachgegeben zu haben. Gestern berichtete die staatliche Nachrichtenagentur Tunesiens, dass bereits möglichst viele Fluchtwege blockiert worden seien. Darüber hinaus trifft sich heute in Berlin der EU-Polizeikongress. Auf diesem wird auch der Direktor von Frontex, der europäischen Grenzschutzagentur, erwartet. Vor dem Treffen zeichnen sich die Fronten bereits klar ab: Die bürgerlich-rechten Parteien, insbesondere die deutsche CDU/CSU pocht auf eine Ausweitung der Befugnisse von Frontex, damit Flüchtlingswellen schon auf dem Seeweg abgefangen werden können. Auch im Gespräch: Besonders „fahrlässige“ Staaten (will heissen: Staaten, die Flüchtlinge aufnehmen) sollen aus dem Schengen-Verbund ausgeschlossen werden. Dies fordert etwa der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU). Die Argumentation spricht eine deutliche Sprache: Es sei „nicht Aufgabe des Asylrechts, Wirtschaftsmigranten in die EU zu lassen“. Schon erstaunlich, wie man in der Rechten in jedem Menschen einen potentiellen Attentäter auf den eigenen Wohlstand sehen kann…

Erneuter Angriff auf Flüchtlingsrechete

Der FDP-Nationalrat Philipp Müller will die fundamentalen Flüchtlingsrechte gleich mit zwei parlamentarischen Initiativen beschneiden. Das FIMM Schweiz appelliert an die zuständigen Instanzen, den Initiativen nicht stattzugeben.

Der FDP-Nationalrat Philipp Müller greift frontal die Rechte der anerkannten Flüchtlinge an. Mit den beiden parlamentarischen Initiativen «Kein Flüchtlingsstatus für Familienangehörige» und «Keine Bevorzugung von Personen aus dem Asylbereich bei der Niederlassungsbewilligung» will er sich auf Kosten von schutzbedürftigen Personen im Wahljahr politisch profilieren.

Mit äusserst grossem Bedauern nimmt das FIMM Schweiz zur Kenntniss, dass die Staatspolitische Kommission des Nationalrats den beiden Initiativen zugestimmt hat. Das FIMM Schweiz ruft hiermit die weiteren zuständigen Instanzen auf, den gefassten Entscheid zugunsten der anerkannten Flüchtlinge zu berichtigen.

Beide parlamentarischen Initiativen verletzen die fundamentalen Rechte der anerkannten Flüchtlinge. Im Unterschied zu den anderen Einwanderern haben anerkannte Flüchtlinge heute das Recht auf Familiennachzug und den Anspruch auf eine Niederlassungsbewilligung nach fünfjährigem Aufenthalt in der Schweiz. Diese Regelung ist insofern berechtigt, als dass man davon ausgehen kann, dass anerkannte Flüchtlinge nicht in absehbarer Zeit in ihre Heimat zurückkehren können. Sie müssen also ihr Leben von Grund auf neu aufbauen. Dazu müssen sie ihre Familien in Sicherheit bringen können und in der Lage sein eine Zukunftsperspektive zu entwickeln.

Der FDP-Nationalrat Philipp Müller will den schutzbedürftigen Personen ebendiese Rechte grundlos aberkennen. Das ist nicht nur aus ethischer Sicht fragwürdig und ein integrationspolitischer Unsinn. Es steht auch im krassen Widerspruch zur humanitären Tradition der Schweiz.

Weitere Infos: www.fimm.ch