Lohndumping und Freispruch

Redaktion. Das Bezirksgericht Frauenfeld sprach einen Unia-Gewerkschafter vom Hausfriedensbruch frei. Er und ein weiterer Unia-Angestellter hatten von ihrem Zutrittsrecht zu Baustellen Gebrauch gemacht und dabei Verstösse gegen den Gesamtarbeitsvertrag aufgedeckt.

Immer wieder versuchen Arbeitgeber*innen und Privatklä-ger*innen die Arbeit der Gewerkschaften gezielt zu kriminalisieren. Doch die Absicht ist klar: Mit solchen Klagen soll verhindert werden, dass die Gewerkschafter*innen in Kontakt mit den Arbeitnehmenden treten, diese über ihre Rechte informieren und von Missständen wie Lohndumping oder Problemen bei der Arbeitssicherheit erfahren.

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