Coiffeur*innen-GAV in Gefahr

flo. Damit der neu verhandelte Generalarbeitsvertrag im Coiffeur*innengewerbe rechtskräftig werden kann, muss es bis im Frühling zu einer Einigung kommen. Nun warf ein Gerichtsurteil die Verhandlungen zurück. Durch den Beschluss droht der vertragslose Zustand in der bereits schon sehr prekären Branche.

Am 14.Februar waren es gerade noch fünf Tage, bevor die nächste Verhandlungsrunde zwischen Unia, Syna und Coiffure Suisse losgehen sollte. Doch aus der Runde wurde nichts – ein eingeschriebener Brief informierte die beteiligten Parteien, dass die Verhandlungen bei Strafandrohung von 10000 Franken verboten wurden.

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