Armut ist kein Verbrechen

sit. Nach den Verschärfungen im Ausländer*innengesetz droht Menschen, die hier in der Schweiz geboren wurden, der Entzug des C-Ausweises. Dies, weil sie unverschuldet auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dieser Wahnsinn muss gestoppt werden.

«In den Artikeln 62 und 63 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) ist seit jeher ein Widerruf der Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung wegen Sozialhilfebezug vorgesehen. Seit dem Inkrafttreten des neuen AIG hat sich diese Praxis allerdings verschärft», ist in der Parlamentarischen Initiative von Samira Marti (SP) zu lesen, die am 18.Juni 2020 eingereicht wurde. Das neue AIG ist seit 1.Januar 2020 in Kraft. Marti präzisiert in ihrem Vorstoss: «Dies führt dazu, dass ausländische Menschen, die seit Jahrzehnten in der Schweiz leben, arbeiten und Steuern zahlen, oder sogar hier geboren wurden oder als Kleinkinder in die Schweiz gekommen sind, aber aus irgendeinem Grund (Arbeitsplatzverlust, Unfall, Krankheit, Trennung vom Ehegatten, Pech) auf Sozialhilfe angewiesen sind, wegen Sozialhilfebezug aus der Schweiz weggewiesen werden.»

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