Es gibt nur eine Antwort: Nein!
sit. Am 25.September wird über die Abschaffung der Verrechnungssteuer abgestimmt. Es ist ein erneuter Versuch, ein paar wenige Grosskonzerne und Superreiche von Steuern zu befreien. Und zwar bis zu 800 Millionen Franken, die dann in den Staatskassen fehlen würden.
Unternehmen, die sich finanzielle Mittel beschaffen wollen, tun dies auch durch die Ausgabe von Anleihen wie zum Beispiel Obligationen. Eine Obligation ist nichts anderes als eine Schuldverschreibung. Ein Unternehmen gibt Obligationen an Anleger*innen aus und erhält im Gegenzug Geld zu vereinbarten Bedingungen. So werden unter anderem eine Laufzeit und ein Zinssatz festgelegt. Am Ende der Laufzeit zahlt das Unternehmen den Anleger*innen ihr Geld mit Zins zurück. Auf diesen Zins erhebt der Bund eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent. Diese Verrechnungssteuer auf inländische Obligationen schaffte das bürgerlich dominierte Parlament im Dezember 2021 ab. » Weiterlesen


















