Es gibt nur eine Antwort: Nein!

Ohne Verrechnungssteuer droht noch mehr Steuerflucht! Bild: zVg

sit. Am 25.September wird über die Abschaffung der Verrechnungssteuer abgestimmt. Es ist ein erneuter Versuch, ein paar wenige Grosskonzerne und Superreiche von Steuern zu befreien. Und zwar bis zu 800 Millionen Franken, die dann in den Staatskassen fehlen würden.

Unternehmen, die sich finanzielle Mittel beschaffen wollen, tun dies auch durch die Ausgabe von Anleihen wie zum Beispiel Obligationen. Eine Obligation ist nichts anderes als eine Schuldverschreibung. Ein Unternehmen gibt Obligationen an Anleger*innen aus und erhält im Gegenzug Geld zu vereinbarten Bedingungen. So werden unter anderem eine Laufzeit und ein Zinssatz festgelegt. Am Ende der Laufzeit zahlt das Unternehmen den Anleger*innen ihr Geld mit Zins zurück. Auf diesen Zins erhebt der Bund eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent. Diese Verrechnungssteuer auf inländische Obligationen schaffte das bürgerlich dominierte Parlament im Dezember 2021 ab. Gegen diesen Beschluss sammelte dann ein Referendumskomitee, angeführt von der SP, den Gewerkschaften und den Grünen, die nötigen 50000 Unterschriften. Somit hat das stimmberechtigte Volk das letzte Wort zu diesem erneuten Versuch eines Steuergeschenks.

Anreiz zur Steuerhinterziehung
Mit der Abschaffung der Verrechnungssteuer wird die Kapitalbeschaffung von rund 200 Konzernen, deren Finanzierungsgesellschaften und von Banken privilegiert. Eine kleine Minderheit von 0,03 Prozent aller Unternehmen in der Schweiz soll neue Sonderrechte erhalten. Laut Bundesrat sollen mit der Reform «konzerninterne Finanzierungsaktivitäten» in die Schweiz geholt werden. Die beschlossene Revision erleichtere es Unternehmen, ihre Obligationen aus der Schweiz auszugeben, so die Landesregierung weiter. Hinter der Reform steckt die mächtige Finanzlobby. «Getrieben wird die Vorlage von grossen Beratungsunternehmen und Grossbanken, die noch mehr Finanzspekulation anziehen und ihre Gewinne noch weiter in die Höhe schrauben wollen», ist im Argumentarium des Referendumskomitees zu lesen.
Sinn und Zweck der Verrechnungssteuer ist es, Steuerkriminalität zu verhindern. Sie ist somit eine Art «Sicherungssteuer». Auf der Website admin.ch schreibt der Bund: «Die Steuer bezweckt in erster Linie die Eindämmung der Steuerhinterziehung.» Wie wahr. Denn die Verrechnungssteuer stellt sicher, dass Zinserträge und Vermögen in der Steuererklärung korrekt deklariert werden. Dafür werden in einem ersten Schritt auf den entsprechenden Kapitalerträgen (Zinsen) eben die 35 Prozent Verrechnungssteuer abgezogen und an die Steuerverwaltung weitergeleitet. Wer die entsprechenden Vermögen in der Steuererklärung dann korrekt angibt, erhält die Verrechnungssteuer in einem zweiten Schritt wieder zurückerstattet. Dieses simple und bewährte Anreizsystem erhöht die Steuerehrlichkeit mit dem Ziel, die Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Die Beseitigung der Verrechnungssteuer ist daher nichts anderes als ein Gegenanreiz, sprich die Erleichterung der Steuerhinterziehung für die Finanzoligarchie, während die Arbeitnehmenden verpflichtet sind, ihr Einkommen bis zum letzten Franken zu deklarieren.

Zur Freude der Superreichen
Wird die Verrechnungssteuer auf Obligationen abgeschafft, fehlen jedes Jahr mehrere Hundert Millionen Franken in der Bundeskasse. Wie viele genau? Der Bund beziffert die jährlichen Ausfälle der gesamten Revision auf 200 Millionen Franken, wobei diese Rechnung auf sehr wackligen Füssen steht und vom gegenwärtig historisch tiefen Zinsniveau ausgeht. So ist im Argumentarium der Gegner*innen der Abschaffung der Verrechnungssteuer zu lesen: «Bei einem normalisierten Zinsniveau von 3 bis 4 Prozent geht der Bund von wiederkehrenden Ausfällen von 600 bis 800 Millionen jährlich aus».
Die jährlich wiederkehrenden Steuerausfälle werden zusätzlich ansteigen als Folge der erhöhten Steuerhinterziehung, deren Umfang nur schwer absehbar ist. Klar ist allerdings: Fällt die Verrechnungssteuer als Sicherungssteuer weg, wird die Steuerhinterziehung steigen – das räumt sogar der Bundesrat ein. Die Verrechnungssteuer auf Obligationenzinsen betrifft vor allem sehr wohlhabende Personen und institutionelle Anleger*innen. Werden solch grosse Vermögen künftig nicht korrekt deklariert, fällt dies rasch ins Gewicht der Staatskasse. Dies zur Freude der Superreichen, die sich daran ergötzen können, Steuern «gespart» zu haben.
Auch die Kantone sind von einer Abschaffung betroffen, denn zehn Prozent des Ertrags aus der Verrechnungssteuer geht an die Kantone. Bei einem Steuerausfall von 800 Millionen sind es 80 Millionen weniger, die in die Kantonskassen fliessen. Die erhöhte Steuerkriminalität betrifft sie zusätzlich, da die Besteuerung der Vermögen ausschliesslich durch die Kantone erfolgt. Und zu diesen jährlichen Kosten von bis zu 800 Millionen kommt durch die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Obligationenzinsen ein einmaliger Steuerausfall von einer Milliarde (!) Franken hinzu. Dies, weil nach der Abschaffung zunächst noch mehrere Jahre die Verrechnungssteuern für deklarierte Zinseinkünfte zurückgefordert werden können, während es keine neuen Einnahmen gibt.

Wer bezahlt die Zeche?
Vor gar nicht allzu langer Zeit, nämlich am 13.Februar dieses Jahrs, haben die stimmberechtigten Eidgenoss*innen die Abschaffung der Stempelsteuer an der Urne wuchtig mit 62,6 Prozent abgelehnt. So ist die Vorlage, die nun am 25.September zur Abstimmung kommt, ein erneuter Versuch, die Besteuerungen auf Kapitalgewinne abzuschaffen. Doch, wer bezahlt die Zeche für diese Steuerausfälle von Hunderten von Millionen Franken? Ein Blick auf die Abstimmung über die AHV21-Reform, die mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer verbunden ist, liefert die Antwort. Die Mehrwertsteuer ist die unsozialste aller Steuern, die die Kaufkraft bei tiefen und mittleren Einkommen hart trifft, während sie für die Reichen schmerzlos bleibt. Ein kleines Rechenbeispiel dazu: Steigen die Kosten für die nötigen Lebensmittel um 80 Franken im Monat, entspricht dies zwei Prozent eines Lohns von 4000 Franken, bei einem Lohn von 8000 Franken sind es ein Prozent.
Das Ziel der Bürgerlichen ist klar: Möglichst alle Erträge aus Kapitalien sollen steuerfrei werden. Besteuert soll nur noch die Arbeit und der Konsum der täglich nötigen Güter werden. So kann es bei der Frage der Abschaffung der Verrechnungssteuer nur eine Antwort geben: Nein!

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